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Mit TiSA wird jede Rekommunalisierung unmöglich
Bayerischer Rundfunk | Bayern 2 |Zündfunk
Sendung vom 26.08.2015 19:05 Uhr
Geheim verhandeltes Dienstleistungsabkommen. TiSA: Der große bösere Bruder von TTIP?
Von Katharina Mutz
![tisa](http://www.berliner-wassertisch.info/wp-content/uploads/2015/08/tisa-239x300.png)
No TiSA. Foto: Berliner Wassertisch
Das Freihandelsabkommen TTIP wird von vielen als Freibrief für Chlorhühnchen gesehen. Worum’s wirklich geht, weiß wegen der intransparenten Verhandlungen keiner. Noch weniger weiß man über TiSA [Trade in Services Agreement]: mit diesem Abkommen soll die Dienstleistungsbranche liberalisiert werden. Die Folgen für uns alle könnten noch größer sein als bei TTIP.
[…] Aber immerhin stehen einige Dinge schon fest: zum Beispiel die sogenannte Sperrklinken-Klausel [Ratchet Clause]. Die besagt: Was einmal privatisiert worden ist, darf nicht wieder öffentlich werden.
Städte wie Berlin oder Paris, die ihr Wassernetz vor Jahren verkauft und dann wegen unhaltbarer Zustände für viel Geld wieder zurückgekauft haben, wären mit TiSA noch heute an die privaten Anbieter gefesselt.
zum Text-Beitrag
dieser Beitrag zum Nachhören (ab min. 28:30) hier
TTIP bedroht das Vorsorgeprinzip
Deutschlandfunk
26.08.2015
Verbraucherschutz. USA diskutieren über schärfere Chemikaliengesetze
Von Heike Wipperfürth
Insgesamt 1300 Stoffe für Kosmetika sind in Europa verboten – in den USA sind es nur 11. Die Vereinigten Staaten sind für ihren eher unbekümmerten Umgang mit giftigen Stoffen bekannt. […]
In Europa müssen Unternehmen Informationen über das öffentliche Risiko der Chemikalien in ihren Produkten vorlegen [Vorsorgeprinzip], in den USA muss die Regierung beweisen, dass sie schädlich sind [Risikoprinzip/Nachsorgeprinzip]. Das wird sich nicht ändern.“
Zum Beitrag
Dazu auch: Verbraucherschützer warnen: TTIP bedroht Vorsorgeprinzip
Warum dies für die Wasserversorgung eine Gefahr darstellt, schreibt Christa Hecht (Geschäftsführerin der AöW e.V.):
„Davon können die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung betroffen sein. In Europa und in Deutschland, mit langer Tradition, gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Maßnahmen vermieden werden, die potenziell Umweltschäden verursachen können, auch wenn deren Eintritt nicht wahrscheinlich ist. In den USA dagegen herrscht das Risikoprinzip. Chemische Stoffe oder Maßnahmen sind solange erlaubt, bis die Risiken bewiesen sind. Für die natürliche Ressource Wasser ein fataler Unterschied. Die Wasserwirtschaft begreift sich als Hüterin des Wasserschatzes. Ihre Aufgaben als Versorger, Entsorger und Gewässerunterhalter können die Unternehmen, Betriebe und Verbände der Wasserwirtschaft nur ganzheitlich wahrnehmen, wenn der gesamte Wasserkreislauf als Einheit angesehen wird.“ (Broß 1015)
5. September in Berlin: Protest-Picknick gegen TTIP
Der Herbst wird heiß! Gegen TTIP, CETA & TiSA veranstalten wir am 05. September ein großes Protest-Picknick. Auf der südlichen Landebahn des Tempelhofer Feldes bilden wir auf vielen nebeneinander liegenden Picknick-Decken sitzend große Buchstaben. Die Botschaft dieser Buchstaben ist klar:
STOPP TTIP, CETA, TiSA!
Denn TTIP, CETA & TiSA bedrohen essentielle gesellschaftliche Errungenschaften wie Umwelt- und Verbraucherschutz, Arbeitsrechte, soziale Standards, Kultur und Bildung. Sie werden im Geheimen verhandelt und betreffen alle gesellschaftlichen Bereiche.
Was: Protest-Picknick gegen TTIP, CETA & TiSA: Wir bilden Großbuchstaben aus den Picknick-Decken und Teilnehmenden
Wann: Am 05. September 2015, um 15 Uhr (Platz nehmen 15 bis 15:30 Uhr)
Wo: Tempelhofer Feld, südliche Landebahn, über Eingang Tempelhofer Damm (S+U Tempelhof)
Macht mit!
Seid Teil des riesigen Sit-in auf dem Tempelhofer Feld und äußert Euren Protest beim Picknick mit Kaffee und Kuchen. Für den Schriftzug benötigen wir viele Teilnehmende. Also kommt zahlreich vorbei und bildet mit vielen anderen diese bunte, menschliche Botschaft gegen TTIP, CETA, TiSA!
Wir werden das Großbild des Schriftzuges von oben filmen, Euch die Bilder in Echtzeit übermitteln und gemeinsam eine Social Media-Welle durch das Netz und um den Globus schicken – macht mit, sit in!
(Vertraulich) TTIP: Der Stand nach der 10. Verhandlungsrunde, Juli 2015
Ein Whistleblower* schreibt:
Vorbemerkung: Die TTIP-Verhandlungen sind geheim, nach wie vor. Die nachfolgenden Ausführungen geben nach meinem besten Wissen das wieder, was ich erfahren konnte, aber natürlich ohne Gewähr und ohne Quellenangabe. Leider geht das nicht anders. Wäre die EU ein demokratischer Staatenbund, eine Wertegemeinschaft von Ländern in denen der Souverän das Volk ist, könnten Sie alles selbst im Internet nachlesen. Aber so ist es nicht. In der EU-Handelspolitik lässt sich die Exekutive in Brüssel und in den nationalen Hauptstädten lieber nicht in die Karten sehen, und die Parlamente wollen das auch
so haben, sonst hätten sie es längst geändert.
[…]Ausführlich verhandelt wird über public-private partnerships (PPPs), ein der Thema, das im BMWi zurzeit wieder en vogue ist. Auch hier gibt es grundsätzliche Differenzen, die EU will relativ umfassend Zugang zum US-Markt, während die US-Seite sehr viel zurückhaltender ist.
Man einigt sich bisher nur, die Position der jeweils anderen Seite »besser zu verstehen«. Das kann sicherlich nicht
schaden. Die USA erklärten bei der 9.Runde, sie hätten da schon genug Konzessionen gemacht, was die EU aber ganz anders sieht. […]
Zur pdf
Darum aktiv werden:
und z.B. am 10.10.2015 nach Berlin kommen!
* Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen der aktuelle Sachstandsbericht nach der 10. TTIP-Verhandlungsrunde. Für die Authentizität der Informationen verbürgen sich alle zitierten Quellen und Informanten.
Debatte zwischen Verbraucherzentrale und Foodwatch:
TTIP abspecken oder ablehnen?
17. August 2015
(17.08.2015) In einem Interview mit dem Handelsblatt antwortete Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, auf eine Frage zu den Protestformen von Foodwatch und DGB: „Mein Verband hat sich bewusst nicht den Freihandelskritikern angeschlossen. Deren Schwarz-Weiß-Denke tut der Debatte nicht gut.“ Bericht: Handelsblatt
Foodwatch antwortete heute umgehend mit folgendem Presse-Statement:
Zu den Äußerungen von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in der Montagausgabe des Handelsblatts, erklärt Martin Rücker, Sprecher der Verbraucherorganisation foodwatch:
„Wir können uns über die Aussagen in Richtung der TTIP-Kritiker nur wundern. Offensichtlich gibt es inhaltlich eine breite Übereinstimmung: Herr Müller will TTIP ‚abspecken‘ und das Abkommen auf Bereiche wie Zölle und technische Standards im Maschinenbau beschränken. Richtig ist, dass die Gefahr gerade von den anderen Bereichen ausgeht, etwa von der Regulierungszusammenarbeit. Was Herr Müller aber offenbar nicht bedenkt: Es gibt ein Verhandlungsmandat – und innerhalb des Mandats ist ein so abgespecktes Abkommen überhaupt nicht vorgesehen. Der Auftrag, der ohne Beteiligung von Parlamenten von den nationalen Regierungen an die EU-Kommission ergangen ist, soll ja gerade den Weg zu einer tiefgreifenden regulatorischen Zusammenarbeit bereiten. Es ist wohlfeil, ein abgespecktes Abkommen in den laufenden Verhandlungen zu fordern, wenn diese verbrieft ein ganz anderes Ziel haben. Deshalb setzen sich foodwatch und ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis für den Stopp der laufenden Verhandlungen und die Rücknahme des Mandats ein.
Wir sind für einen fairen Freihandel – und gerade deshalb gegen TTIP. Mit dem bestehenden Verhandlungsmandat kann TTIP nicht zu einem fairen Freihandel führen. Wer ein anderes Abkommen will, der muss zurück auf Null und nicht einfach nur auf bessere Verhandlungsergebnisse hoffen.“
Zum Beitrag
Kommentar Berliner Wassertisch:
Der Berliner Wassertisch schließt sich den Ausführungen von Foodwatch an. Dazu wäre noch sehr viel zu schreiben. Aber schon wer sich auf der Website der „Verbraucherschutzzentrale“ den Beitrag zum Thema TTIP ansieht, spürt, woher der Wind weht. Wer unter anderem ernsthaft behauptet, dass es das Ziel von TTIP sei, „Wirtschaftswachstum zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen, internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten“, der ist eindeutig der TTIP-Propaganda der Lobby auf den Leim gegangen und sollte schleunigst einen Blick in die vielen TTIP-kritischen Studien von zum Teil hochkarätigen Experten werfen. Foodwatch wies die Verbraucherschutzzentrale außerdem auf falsche Zahlen hin. Bezeichnenderweise hat die Verbraucherschutzzentrale die TTIP-Effekte zu positiv dargestellt.
Falsche Zahlen des @vzbv: #TTIP-Effekte zu positiv gemacht – bitte korrigieren, @Klaus_Mueller http://t.co/y3q7xTgYFv pic.twitter.com/s4f5l6cD0V
— foodwatch (@foodwatch_de) 17. August 2015
EU-Kommission betreibt Geheimniskrämerei um TTIP-Dokumente
Süddeutsche Zeitung
13.08.2015
Freihandel, jetzt noch geheimer
Von Michael Bauchmüller, Berlin, und Alexander Mühlauer, Brüssel
- Minister aus EU-Ländern, die wissen wollen, was Europäer und Amerikaner in Sachen TTIP verhandeln, erhalten die Dokumente nun nicht mehr.
- Stattdessen dürfen sie die Papiere nur zu bestimmten Zeiten in einem Brüssler Leserraum einsehen.
- Die Verhandlungen sind größtenteils geheim, bestimmte Details kennen noch nicht einmal deutsche Parlamentarier, die aber über den Vertrag abstimmen sollen.
Zum Artikel
Neue Aktions-Website gegen Freihandels- und Investitionsschutzabkommen: Trade4people
Website: https://www.trade4people.org/
TTIP wird noch geheimer
Tagesspiegel
13.08.2015
EU-Kommission schränkt Zugang zu Dokumenten für Parlamente ein
Von Justus von Daniels, Marta Orosz
Die Protokolle über die TTIP-Verhandlungen werden von der EU-Kommission nicht mehr an Parlamente und Ministerien der Mitgliedstaaten verschickt. Sie können nur noch in Brüssel eingesehen werden. Zuvor waren vertrauliche Dokumente nach außen gelangt..
Die Europäische Kommission schickt Protokolle über die TTIP-Verhandlungsrunden nicht mehr in digitaler Form an die Parlamente und Ministerien der Mitgliedstaaten. Als Grund nennt die Kommission die Veröffentlichung von Dokumenten durch das Recherchezentrum Correctiv im Juli. Die Kommission vermutet, dass die Leaks aus dem Deutschen Bundestag kamen. Abgeordnete können Informationen über die Verhandlungen mit den USA künftig nur noch in speziellen Leseräumen in Brüssel einsehen. Das geht aus einem internen Schreiben der Kommission an die EU-Staaten vom 24. Juli hervor.
zum Artikel
No2ISDS! Klagen auf Investorenschutz eskalieren
Klagen auf Investorenschutz eskalieren
Von Erich Möchel
Neben dem Verfahren der Eigentümer der Meinl Bank gegen Österreich wurden aktuell über 20 weitere Investorenschutzprozesse bei der Weltbank eingeleitet.
Das Verfahren der Eigentümer der Meinl-Bank gegen die Republik Österreich, das am 30. Juli vor einem Schiedsgericht der Weltbank begonnen hat, ist nur eines von vielen Investorenschutzverfahren (ISDS), die gerade schlagend werden. Am selben Tag, als das Verfahren der in Malta ansässigen holländischen Briefkastenfirma B.V. Belegging-Maatschappij Far East gegen Österreich eröffnet wurde, startete auch der von einem kanadischen Bergbaukonzern angestrengte Schlichtungsprozess gegen Rumänien. […]
Zum Beitrag
Quellen:
Die Klage Meinl-Bank gegen Österreich: B.V. Belegging-Maatschappij “Far East” v. Republic of Austria (ICSID Case No. ARB/15/32)
Die Klage Gabriel Resources gegen Rumänien: Gabriel Resources Ltd. and Gabriel Resources (Jersey) v. Romania (ICSID Case No. ARB/15/31)
Die Klage von EON gegen den Staat Österreich wurde am 10. August bei der Weltbank registriert: E.ON SE, E.ON Finanzanlagen GmbH and E.ON Iberia Holding GmbH v. Kingdom of Spain (ICSID Case No. ARB/15/35)
Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit
Betrifft JUSTIZ Nr. 122
Juni 2015
Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht
von Axel Flessner
![Bundesverfassungsgericht](/wp-content/pics/Bundesverfassungsgericht_by_H.D.Volz_pixelio.de.jpg)
Foto: H.D. Volz | pixelio.de
– dem die Europäische Kommission und die deutsche Regierungskoalition lieber noch ausweichen.
zum Beitrag
Prof. Dr. Axel Flessner (Berlin/Frankfurt am Main) ist emeritierter Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Humboldt-Universität Berlin. Aus aktuellen Anlässen schreibt er auch über Verfassungsrecht.
siehe auch: Siegfried Broß, Überlegungen zu TTIP und CETA
StopTTIP–StopCETA: Mobilisierungsparty am 9. Oktober!
Der Paritätische Gesamtverband, Mitglied im Trägerkreis der bundesweiten Großdemo StopTTIP/CETA, lädt zu einer Mobiparty am Vorabend der Demo ein:
„Die Party ist offen für alle, die mit uns gemeinsam feiern, tanzen und sich auf die Großdemonstration am Samstag einstimmen wollen!“
Zeit: 9. Oktober, ab 20 Uhr
Ort: Berlin, Kesselhaus der Berliner Kulturbrauerei (Schönhauser Allee 36, 10435 Berlin)
Event: Konzert der Band Dude, im Anschluss Party mit DJ
Eintritt: 5 Euro
Kartenvorbestellungen unter www.paritaet.org/ttip oder per E-Mail an ttip-demo@paritaet.org
Facebook: https://www.facebook.com/events/1480534555578642/
Postkarte pdf
Der Paritätische Gesamtverband
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Telefon: 030 24636-305
Telefax: 030 24636-110
Mail: pr@paritaet.org
http://www.paritaet.org
http://www.facebook.de/paritaet
http://www.twitter.com/paritaet
https://www.youtube.com/dieparitaeter
„Der ganze Wahnsinn“ von Schutzabkommen. Auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommen verklagt die österreichische Meinl-Bank den Staat Österreich
Aktionär sieht sich um 200 Mio. geschädigt
Der Rechtsstreit um die Meinl Bank geht nun auf eine neue Ebene: Der Haupteigentümer der Meinl Bank klagt die Republik Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht und sieht sich durch „rechtswidrige Handlungen“ der Behörden mit mindestens 200 Mio. Euro geschädigt. Laut Justizministerium ist das der erste Fall, in dem Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht geklagt wird.
Zum Beitrag
Neu dazu:
Wiener Zeitung
4.8.2015
Meinl Bank bringt Republik vor „Schiedsgericht“
Wien. Diese Klage dürfte Wasser auf die Mühlen der TTIP-Gegner sein: Wie leicht der so genannte Investorenschutz Staaten vor Privatgerichte bringen kann, muss gegenwärtig die Republik Österreich erfahren.
Zum Artikel
Ein paar Fakten:
Die österreichische Justiz ermittelt seit Jahren gegen Julius Meinl und Direktoren der Meinl Bank sowie weitere Personen wegen des Verdachts auf Anlegerbetrug bzw. Untreue. Die Bank sieht darin eine „unfaire“ Strafverfolgung und will dies mittels der Klage vor dem internationalen Schiedsgericht stoppen.
Grundlage der Klage ist das Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Malta
Die Klage wurde am 30. Juli 2015 bei der Schiedsstelle International Centre for Settlement of Investment Disputes (ISCID) registriert.
Eingereicht hat sie „B.V. Belegging-Maatschappij Far East“
Vertreten wird die Bank von der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Baker & Hostetler (hier von den Anwälten Kenneth Reisenfeld und Mark Bailen)