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Verlieren werden die Ärmsten
Süddeutsche.de
15.08.2014
Folgen von TTIP für Entwicklungsländer
Verlieren werden die Ärmsten
von Karin Janker
EU und USA versprechen sich viel vom Freihandelsabkommen TTIP – auf Kosten des Rests der Welt. Die Ökonomin Clara Brandi erklärt, warum TTIP Entwicklungsländer unter Druck setzt und welche Auswirkungen das Abkommen auf Fischer in Mosambik hat.
Süddeutsche.de: Durch das Freihandelsabkommen TTIP würden 800 Millionen der reichsten Konsumenten der Welt einer gemeinsamen Freihandelszone angehören – und womöglich noch reicher werden. Wer sind die Verlierer in diesem Szenario?
Clara Brandi: EU und USA gewinnen auf Kosten der anderen – vor allem der Entwicklungs- und Schwellenländer. Einer Studie des Ifo-Instituts zufolge gehören Mexiko, Niger und Algerien zu den größten Verlierern durch TTIP. Mexiko würde nach dieser Prognose 7,2 Prozent des realen Pro-Kopf-Einkommens einbüßen. Gerade in politisch instabilen Staaten birgt ein solcher Einbruch große Risiken.
Was steht im geleakten CETA-Abkommen zum Wasser?
14.08.2014
Man muss schon genau hingucken. Wasser sei keine Ware und kein Produkt, steht im gestern von der Tagesschau geleakten CETA-Abkommen. Das ist aber nur als Beruhigungspille gedacht, denn schon ein paar Sätze später wird zugelassen, dass bestimmte Wasserquellen auch kommerziell genutzt werden dürfen. Wasser-Dienstleistungen werden vom „Handel“ mit Dienstleistungen auch nicht ausgenommen. Die Schleusen für Ausschreibungszwang und kommerzielle Dienstleistungsanbieter werden geöffnet – auch andere Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sind davon betroffen.
Jetzt muss es darum gehen, die Verabschiedung des Abkommens zu verhindern! Jetzt den Campact-Appell zu CETA unterschreiben!
Jetzt die Europäische Bürgerinitiative STOP-TTIP bekanntmachen. Start im September.
Hier zu einer ersten vorläufigen Sichtung des CETA-Abkommens als PDF durch den Wassertisch
Mehr Macht für Konzerne
taz.de
14.08.2014
„Tagesschau“ leakt Ceta-Vertrag
Mehr Macht für Konzerne
von Ulrike Herrmann
Ein gut gehütetes Geheimnis ist keines mehr: Die „Tagesschau“ hat den kompletten Vertragstext über das Freihandelsabkommen zwischen Europa und Kanada (Ceta), der ihr aus internen Quellen zugespielt wurde, ins Internet gestellt (pdf). 521 Seiten ist er lang – und er bestätigt die schlimmsten Befürchtungen. Denn kanadische Investoren erhalten das Recht, vor internationalen Schiedsgerichten gegen einen EU-Staat zu klagen, wann immer sie ihre „legitimen Erwartungen“ auf Profit geschmälert sehen.
Diese Formulierung ist breit interpretierbar. Ob Umweltschutz, Verbraucherschutz, Sozialpolitik oder Mindestlohn: Stets könnte ein Konzern behaupten, dass diese Schutzgesetze die Renditen senken – und eine Klage einreichen.
CETA bedroht die Demokratie
Tagesschau.de 13.08.2014 19:30 Freihandelsabkommen mit Kanada. Auf dem Weg in die Paralleljustiz Von Tamara Anthony, ARD-Hauptstadtstudio Im Schatten des Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA steht eine ähnliche Vereinbarung mit Kanada vor dem Abschluss – CETA. Der Vertragstext zeigt: Auch dieses Abkommen könnte Regierungen den Klagen privater Investoren aussetzen. Von Tamara Anthony, ARD-Hauptstadtstudio … weiterlesen
Unbekannte Kläger, geheime Dokumente
Süddeutsche.de
12.08.2014
TTIP-Faktencheck: Investorenschutz
Unbekannte Kläger, geheime Dokumente
von Jannis Brühl
Der Investorenschutz wurde geschaffen, um Rechtsstreitigkeiten weniger politisch zu machen. Unternehmen sollten Staaten nicht vor nationalen Gerichten verklagen müssen, die den verklagten Regierungen nahestehen. Ironischerweise steht ISDS jetzt selbst im Zentrum eines politischen Streits.
Einige wichtige Fakten:
Geraten Staaten unter Druck?
Gegner sprechen vom „regulatory chill“ durch Investorenschutz – einer „Abkühlung“ der Politik: Staaten verzichten demnach auf wichtige Gesetze, weil sie Klagen fürchten. Ob das stimmt, ist unklar. Es gebe keine Statistiken, nur „anekdotische Beweise“, sagt Juraprofessor Christian Tietje von der Uni Halle, der ISDS untersucht hat (PDF der Studie hier).
TTIP – Freihandelsabkommen oder Demokratiezerstörer?
telepolis
DOSSIER-ÜBERSICHT
TTIP – Freihandelsabkommen oder Demokratiezerstörer?
Internationale Verträge sind problematisch, weil sie die Handlungsfreiheit von Bevölkerungen langfristig stark einschränken können. Das gilt vor allem dann, wenn Klauseln erst nach Ratifizierung veröffentlicht werden oder wenn sie mit privaten Anwälten besetzte Schiedsgerichte einführen, in denen Konzerne Staaten auf entgangenen Gewinn verklagen dürfen, weil ihnen demokratisch beschlossene Marktregeln nicht gefallen. All das könnte für das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zutreffen, das derzeit geheim verhandelt wird.
Heribert Prantl zur Situation der Grundrechte, TTIP und direkte Demokratie
Telepolis
10.8.2014
„Das [TTIP] ist ein Anschlag auf die parlamentarische Demokratie“
Interview mit Heribert Prantl
Heribert Prantl zur Situation der Grundrechte, TTIP und direkte Demokratie.
Im Rechtsstaat postmodernen Zuschnitts scheint es mittlerweile so zu sein: Leute wie Bernie Ecclestone und Josef Ackermann, die über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen, können sich aus dem Geltungsbereich der Gesetze freikaufen; die Rechtssphäre für Menschen, die sich in festen Arbeitsverhältnissen befinden, ist zwar noch einigermaßen intakt; aber die rechtliche Situation für all jene, die aus dem ökonomischen Verwertungsprozess hinausfallen, also Arbeitslose, Rentner, dauerhaft Kranke und Migranten sowie andere Missliebige präsentiert sich durchwegs prekär.
Zum Interview
Kanadisches Recht: Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA
KanadischesRecht.de
7.8.2014
Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und EU
Zusammenfassung der endverhandelten Ergebnisse für das Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der europäischen Union
Für diesen Überblick lag der Text des Abkommens, soweit ausgehandelt, nicht vor. Er basiert auf einem Text, den die kanadische Regierung dem dortigen Unterhaus vorgelegt hat. Er hat eine rein kanadische Sicht, ist aber das konkreteste Dokument, das soweit ersichtlich, über das Abkommen verfügbar ist.
Dies Dokument fasst die wichtigsten Ergebnisse des umfassendem Wirtschafts-und Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU vom 18. Oktober 2013 zusammen.
Zum Blogbeitrag
Freihandelsabkommen CETA: „Die Mängelliste ist lang“
Frankfurter Rundschau
4.8.2014
Freihandelsabkommen: „Die Mängelliste ist lang“
Von Jörg Michel
Für die EU ist der CETA-Vertrag mit Kanada eine Art Testfall für ein ähnliches Abkommen mit den USA. Doch CETA ist auch in Kanada umstritten: Zwei Drittel der Bürger befürworten grundsätzlich mehr Handel mit der EU, beklagen jedoch die Geheimniskrämerei bei den Verhandlungen.
Zum Artikel
Regierung will Bundestag über CETA abstimmen lassen
Spiegel Online
6.8.2014
Handelsabkommen mit Kanada: Regierung will Bundestag abstimmen lassen
Die Bundesregierung sieht das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada skeptisch [der Wassertisch auch]. Sie fordert, dass das Parlament über Ceta abstimmen soll [aber ob die EU dem zustimmt?]. Der Vertrag gilt als Vorbild für das TTIP-Abkommen mit den USA [und muss unbedingt verhindert werden]
Zum Artikel
Neue Richtervereinigung sagt No2ISDS
Neue Richtervereinigung
5.8.2014
Pressemitteilung
Keine Investor-Staats-Klagen anstelle rechtsstaatlicher Justiz
In einer ganz neuen Größenordnung wird derzeit der freie Handel weltweit ausgebaut. Der Abschluss des Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist für September 2014 vorgesehen. Das Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA wird gerade verhandelt. Beide beinhalten einen sogenannten Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus (Investor-state-dispute-settlement (ISDS)). Das bedeutet, dass ein Konzern einen Staat vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagen kann, wenn er den Wert seiner Investition durch staatliches Handeln – wie z.B. Umweltauflagen, Verbraucherschutzgesetze oder bessere soziale Standards – gemindert sieht.
Die Neue Richtervereinigung (NRV) spricht sich gegen private internationale Schiedsgerichte für Investor-Staats-Klagen als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit aus, weil hierdurch demokratisch legitimierte Schutzgesetze ohne Einhaltung grundlegender Verfahrensprinzipien und ohne wirksame Kontrolle in Frage gestellt werden.
Unabhängigkeit, Öffentlichkeit, rechtliches Gehör und Überprüfbarkeit von Entscheidungen sind elementare Errungenschaften unseres Rechtsstaats. Diese dürfen nicht durch Schiedsgerichtsklauseln ausgehöhlt werden. Private Schiedsgerichte dürfen nicht die Macht bekommen, unkontrolliert Schutzgesetze auszuhebeln und die staatliche Handlungsfähigkeit zulasten der Bürger und der Umwelt zu beeinträchtigen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, grundsätzlich keine entsprechenden Regelungen in internationalen Handelsabkommen zu vereinbaren oder solchen zuzustimmen.
Die Möglichkeit von Investor-Staats-Klagen kann sinnvolle Anreize für Investitionen in Ländern schaffen, in denen das Justizsystem als zu langsam oder zu korrupt gilt. In Europa, den USA und Kanada gibt es hingegen gut funktionierende Justizsysteme, die ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit garantieren, so dass keine Notwendigkeit besteht, die Entscheidung von Streitigkeiten auf private Schiedsgerichte zu übertragen. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten weisen die Verfahren vor privaten Schiedsgerichten große Mängel auf: Die Unabhängigkeit der Schiedsrichter ist nicht gewährleistet, die Öffentlichkeit regelmäßig ausgeschlossen, die Gewährung rechtlichen Gehörs eingeschränkt und Rechtsmittel sind nicht gegeben. Anwalts- und Prozesskosten betragen im Durchschnitt mehrere Millionen US $ pro Streitfall und werden letztlich in großem Umfang vom Steuerzahler getragen.
Ein Blick auf einige wenige der abgeschlossenen und derzeit laufenden Klagen von Investoren gegen Staaten macht die Problematik deutlich: 2009 klagte der schwedische Energiekonzern Vattenfall gegen Deutschland auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz wegen einer Umweltauflage, die die Verwendung von Wasser aus der Elbe als Kühlwasser für ein Kraftwerk einschränkte. Das Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet: Deutschland hat seine Umweltauflagen gelockert und musste dafür keinen Schadensersatz leisten. Kanada gab geplante Regelungen zum Nichtraucherschutz auf, nachdem Big Tobacco für diesen Fall eine Schadensersatzklage angekündigt hatte. Philip Morris klagt derzeit gegen Australien wegen der vorgeschriebenen Gestaltung von Zigarettenschachteln auf Schadensersatz von mehreren Milliarden Dollar. Vattenfall klagt erneut gegen Deutschland
Schadensersatz von 3,7 Milliarden US $ wegen des deutschen Atomausstiegs ein.
Die Anzahl der Klagen hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verzehnfacht. Im Jahr 2011 gab es 450 bekannte Investor-Staat-Klagen. Kanzleien werben für die lukrativen Verfahren. Investmentfonds wie Burford Capital (US) und Juridica (GB) gewähren Konzernen „Prozesskostenhilfe“ und spekulieren zunehmend mit Prozessen, indem sie Investor-Staat-Klagen finanzieren und dann 20% bis 50% der am Ende zuerkannten Entschädigungssumme erhalten.
Zum Artikel
Fairer Handel gegen freien Handel
Tagesspiegel
06.08.2014
Geht TTIP zu Lasten der Dritten Welt?
Fairer Handel gegen freien Handel
von Vinzenz Greiner
Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA könnte Entwicklungsländern schaden, warnt die Fair-Trade-Bewegung. Gegen US-Waren hätten viele Produkte keine Chance.
Berlin – Die EU und die USA befinden sich weiterhin in Verhandlungen zum „Generalangriff auf den Multilateralismus“ – so nennt Jürgen Maier vom Forum Umwelt und Entwicklung die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP. Sie soll nach dem Willen der Verhandler Handelshemmnisse wie Unterschiede bei technischen Standards und vor allem Zölle beseitigen.
Kommentar Wassertisch: Dies ist ein weiterer Grund, die im Aufbau befindliche Europäische Bürgerinitiative (EBI) www.stop-ttip.org zu unterstützen. Das ist auch in der Vorbereitungsphase der Bürgerinitiative wichtig. Damit die Unterschriftensammlung in Europa erfolgreich starten kann werden noch dringend Spenden gebraucht. Sie können hier oder hier für die EBI spenden und sich hier Infomaterial zum Weiterverbreiten bestellen.