Amerikanische Studie: Fracking kann Brustkrebs erzeugen +++ Fracking-Chemikalien als endokrine Disruptoren identifiziert

Anlässlich der Ergebnisse der Studie: „Prenatal Exposure to Unconventional Oil and Gas Operation Chemical Mixtures Altered Mammary Gland Development in Adult Female Mice“ der University of Missouri School of Medicine hat Focus einen Artikel gebracht:

Focus, 10.03.2018

Gefährliche Chemie: Tier-Studie zeigt erschreckende Auswirkung: Fracking kann Brustkrebs verursachen

 

Der Chemikalien-Mix, der beim Fracking zum Einsatz kommt, kann Brustkrebs verursachen. Das fanden US-Mediziner heraus. Für Deutschland ist das bislang kein Problem, da Fracking hierzulande verboten ist. Doch das könnte sich bald ändern.

Ausschnitt: „Ihre Untersuchung bestätigt die früheren Analysen, die Fracking-Chemikalien als ,endokrine Disruptoren‘ identifizierten.“ Mehr hier

Quellen:

Prenatal Exposure to Unconventional Oil and Gas Operation Chemical Mixtures Altered Mammary Gland Development in Adult Female Mice
Sarah A Sapouckey Christopher D Kassotis Susan C Nagel Laura N Vandenberg
Endocrinology, Volume 159, Issue 3, 1 March 2018, Pages 1277–1289, https://doi.org/10.1210/en.2017-00866

Fracking im Norden


Link Fracking im Norden

Etwa ein Fünftel der Erderwärmung geht auf das Konto von Methan – und das stammt zum größten Teil vom Fracking

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG
16.2.2018

Die Lösung des Methan-Puzzles
Von Toralf Staud

Etwa ein Fünftel der Erderwärmung geht auf das Konto von Methan.
Lange wussten Wissenschaftler nicht, woher das Treibhausgas stammt.
Eine neue Arbeit hat nun die Erdgasförderung per Fracking als eine der Hauptquellen ausgemacht.
Zum Artikel

 

Flint als abschreckendes Beispiel

Wer zahlt für die Sulfatwelle?

Pressemitteilung von Kohleausstieg Berlin

(31.1.2018, Berlin) Am 1. Februar findet der sogenannte Sulfatgipfel statt. Dort diskutieren VertreterInnen des Berliner Senats und der Brandenburger Landesregierung sowie des Bergbaukonzerns LEAG, der Verwaltungsgesellschaft LMBV und der Wasserbetriebe aus Berlin und Frankfurt/Oder die Ergebnisse des Sulfatprognosemodells. Zu dessen Inhalten, die seit Dezember 2017 öffentlich sind, erklärt Oliver Powalla (Sprecher von Kohleausstieg Berlin):

„Die Kohleverschmutzung der Spree stellt ein anhaltendes Risiko für das Berliner Trinkwasser dar. In keinem einzigen Monat werden die geltenden Emissionsrichtwerte für Sulfat eingehalten. Im Extremfall werden die Sulfatwerte mit prognostizierten 316 mg/L sogar über den bisherigen Messungen liegen. Die Sulfatprognose bezeugt das völlige Versagen des Gewässerschutzes in Berlin und Brandenburg, die zuständigen Behörden haben vor den Profitinteressen des Braunkohlekonzerns LEAG kapituliert. Der Senat sollte die richtigen Schlüsse aus der Sulfatprognose ziehen. Er darf nicht zulassen, dass die Emissionsrichtwerte durch die Brandenburger Landesregierung nun erhöht werden. Wer die Verschmutzung der Spree kaschiert, anstatt sie zu beheben, nimmt jeglichen Druck von der LEAG Sulfateinträge zukünftig zu reduzieren oder besser noch zu vermeiden.“

Wie real das Sulfatrisiko für das Trinkwasser ist, zeigt die jüngste Entscheidung der Frankfurter Wasserwerke. Nachdem die Sulfatkonzentration im Jahr 2017 fast den Grenzwert von 250 mg/L überstieg, hat die Geschäftsführer der Wasserwerke die Reißleine gezogen. Mit der Reaktivierung des Wasserwerks Müllrose wird Frankfurt in Zukunft unabhängiger von der Uferfiltration von Spreewasser. Da sich die LMBV jedoch weigert, als Verursacher eine Entschädigung zu zahlen, droht den FrankfurterInnen eine Erhöhung ihrer Wasserrechnung um 20 Prozent:

„Die dramatische Entwicklung in Frankfurt sollte den Berliner Senat vorwarnen. Für das Wasserwerk Friedrichshagen, das ein Drittel der Berliner Haushalte versorgt, gibt es keinen Ersatz. Sollte der Sulfatgrenzwert in Berlin überschritten werden, dürften die Kosten deutlich höher als in Frankfurt liegen. Es ist dringend an der Zeit, den angekündigten Vertrag über die Kostenübernahme mit Brandenburg und Sachsen auszuhandeln. Die Kosten müssen von der LEAG, dem eigentlichen Verursacher der Wasserverschmutzung, getragen werden. In Sachsen werden erstmals Sicherheitsleistungen von der LEAG verlangt. Der Senat muss gegenüber Brandenburg auf eine ähnliche Lösung drängen, die auch die ursprünglich von Vattenfall gezahlten Sanierungsgelder in Höhe von 1,7 Milliarden Euro einbezieht.“

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Die Stellungsnahme dazu gibt es hier.

 

Berlin holt sich das Wasser zurück! Artikel in spanischer Online-Zeitung über die Rekommunalisierungswelle in Europa

02.02.2018
Die spanische Onlinezeitung eldiario.es berichtet über das erfolgreiche Volksbegehren Unser Wasser.  Befragt wurde dazu die Pressesprecherin des Berliner Wassertischs, Sigrun Franzen.

La ola europea contra la privatización del agua

La remunicipalización ha permitido a cientos de ciudades recuperar el control de su abastecimiento en detrimento de grandes empresas

El caso de Berlín, cuya remunicipalización data de 2014, es uno de los ejemplos más claros de cómo triunfa un movimiento social frente a grandes poderes económicos y políticos […]

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Wasser aus der Leitung statt aus der (Plastik)Flasche!

Vorkonferenz in Deutschland: Alternatives Weltwasserforum 2018

Vorkonferenz in Deutschland: Alternatives Weltwasserforum 2018

7. März 2018, 12:00 – 16:00 Uhr
Brot für die Welt, Raum Christian Berg 0.K.06
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin

Vom 17. bis 22. März 2018 veranstalten Nichtregierungsorganisationen in Brasilia/Brasilien das internationale Alternative Weltwasserforum FAMA 2018 (Fórum Alternativo Mundial da Água). Das Alternative Weltwasserforum versteht sich als eine Gegenbewegung zum Weltwasserforum 2018 des Weltwasserrats, das von internationalen Organisationen, Finanzinstitutionen und Privatwirtschaft ebenfalls in Brasilia stattfindet. Mit einer eigenen Vorkonferenz in Deutschland möchten wir einen Blick auf die für uns wichtigen Wasserthemen werfen.

Deutschland hat sich zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) verpflichtet und will sich stark in die internationalen Anstrengungen einbringen. Das Wasserziel ist dabei nach unserer Auffassung von grundlegender Bedeutung.
Unser Konsumverhalten hat Auswirkungen auf die Wasserressourcen weltweit und betrifft damit die Lebensgrundlagen von Menschen andernorts. Deutschland ist einer der weltweit größten Importeure von sogenanntem virtuellem Wasser. Insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse, Nahrungs- und Futtermittel sowie Industrierohstoffe, wie Ölsaaten oder Zellulose, sind wasserintensive Güter. Allein vom Jahr 2000 bis 2010 wurden die Agrarflächen, die für Exporte nach Deutschland genutzt werden, um 38 Prozent erweitert. Bietet die Nachhaltigkeitsagenda nun die nötigen Lösungen, um eine gerechte und nachhaltige Bewirtschaftung der weltweiten Wasserressourcen voranzubringen?

Geht es um Gemeinwohlorientierung, so ist in Deutschland die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung für die Aufgaben der Daseinsvorsorge ein Erfolgsmodell. Erfährt der internationale Erfahrungsaustausch mit entsprechenden kommunalen und öffentlichen Strukturen sowie Gemeinwohlorientierung heute durch die SDGs Aufwind? An welcher Stelle können geeignete gemeinwohlorientierte Strukturen diskutiert werden?

Auf dem internationalen Alternativen Weltwasserforum FAMA 2018 wird es auch um den Schutz von Wasserquellen, Wasserkraft und Staudämme und den Kampf gegen Privatisierungen gehen. Auf unserer Vorkonferenz geben Umwelt- und Entwicklungsorganisationen in Deutschland einen Einblick aus ihrer Arbeit zu diesen Themen.

Programm als pdf

 

Veranstalter: Brot für die Welt | Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW)

und weitere Partnerorganisationen aus Forum Umwelt und Entwicklung.

Ihre Anmeldung zur Veranstaltung senden Sie bitte an: info@aoew.de.

 

Gesetzliche Verankerung Menschenrecht Wasser fehlt im Entwurf der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie der EU-Kommission

Anlässlich der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative Right2Water (2013) wurde die europäische Trinkwasserrichtlinie überarbeitet.[1] Am 1.2.2018 hat die EU-Kommission ihren Entwurf (pdf) vorgestellt. Auf ihrer Website wirbt sie: „Mit heute (Donnerstag) von der EU-Kommission vorgeschlagenen Reform der Trinkwasserrichtlinie werden die Qualität des Trinkwassers, der Zugang zu Trinkwasser und die diesbezüglichen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger verbessert. Ziel des heutigen Legislativvorschlags ist es, das Recht auf sauberes Trinkwasser zu garantieren, ein Ziel, das auf die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative >Right2Water<, zurückgeht, bei der 1,6 Mio. Unterschriften zur Unterstützung eines verbesserten Zugangs zu sauberem Trinkwasser für alle Europäer gesammelt wurden. Der Gesamtverbrauch an Leitungswasser – eine kostengünstige, sichere und umweltfreundliche Alternative zu in Flaschen abgefülltem Wasser – sollte sich dadurch erhöhen. […]“

Vom 1. Februar bis 1. April 2018 kann man sich hier dazu äußern.

Quellen:
Website: Review of the drinking water directive hier
Dokument: Review of the drinking water directive (pdf)
Revision of the Drinking Water Directive (RECAST 2017) hier
Saubereres Trinkwasser für alle Europäer https://ec.europa.eu/germany/news/20180201-trinkwasser_de

Weiterführende Links
Website EU-Kommission, Environment, Drinking Water hier

Reaktionen auf den Entwurf der neuen Trinkwasser-Richtlinie

Verdi


Europäische Kommission verpasst Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser – Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie bringt nur einzelne Verbesserungen
31.01.2018

Die Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie, die morgen (1.2.2018) in der Europäischen Kommission beraten wird, bleibt nach Ansicht der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ weit hinter den Forderungen von über 1,8 Millionen Europäischen Bürgerinnen und Bürgern zurück. „Die guten Vorschläge der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung finden sich im Entwurf der Kommission leider nicht wieder“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. Stattdessen ergehe sich die Kommission in Detailfragen, die unzulässig in das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen eingreifen.

Positiv sei, dass die Hauptforderung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ in der Europäischen Gesetzgebung erstmals berücksichtigt werde. Der Entwurf für die Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie enthalte nun eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Zugang von Menschen zu Trinkwasser zu sichern und zu verbessern, die ihn bisher nicht haben. Diese Verpflichtung bleibe aber sehr unkonkret und gehe über Informationspflichten kaum hinaus, kritisierte Scheidt. „Jetzt ist das Europäischen Parlament gefragt, den Entwurf von überflüssigen Details zu entschlacken und dem Menschenrecht echte Geltung zu verschaffen, wie es das Parlament in seinem Initiativbericht 2015 gefordert hat.“ so Scheidt weiter.

Mit der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ und der hartnäckigen Arbeit im Anschluss an die Unterschriftensammlung hätte die Bürgerinitiative erreicht, dass die Europäische Kommission ihren dürren Worten vom März 2014 endlich Taten folgen lassen müsse. „Leider ist der vorliegende Vorschlag halbherzig. Wir werden deshalb weiter für eine echte Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung eintreten“, so das ver.di-Bundesvorstandsmitglied.

Für Rückfragen:
Clivia Conrad, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft, Telefon 0151.12 67 39 59

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European Water Movement – Food & Water Europe – Wasser in Bürgerhand

The European Commission once again disappoints citizens that supported the Initiative for the Right to Water
Today European water advocates said the leaked proposal for a new Drinking Water Directive is disappointing and doesn’t meet the expectations of the citizens and organisations that supported the first successful European Citizen’s Initiative (ECI) on the right to water. The review of this directive was framed by the Commission as their only answer to the ECI. Five years later, this draft doesn’t meet any of the demands supported by nearly two million people.

Elisabetta Cangelosi, member of the European Water Movement said, “Five years waiting for an answer and the result couldn’t be more disappointing. Although we welcome the timid attempt of the Commission to include provisions about universal access to water and the emphasis on minorities and vulnerable groups, this text has nothing to do with the human right to water recognized by the United Nations and demanded by citizens”.

The Human Right to Water as defined by the United Nations implies that water and sanitation must be physically accessible, safe, acceptable, sufficient and affordable. The draft Drinking Water Directive addressed just the first three aspects.

David Sánchez, director at Food & Water Europe added, “The proposal from the Commission simply ignores the main challenge for the Human Right to Water in the European context, affordability. With thousands of families having their water cut-off in Europe in recent years for not being able to pay the bills, guaranteeing access is not enough. We need political courage from the Commission to challenge private companies that make profit out of water management to really implement this human right in Europe”.

The proposal also includes provisions to promote free access to water in public spaces, including public buildings, but it falls short as this provision is not specific about it being tap water.

Jutta Schütz, member of Wasser in Bürgerhand added, “The Commission vague wording allows the interpretation that installing vending machines with bottled water would be enough. We need to close this gap so the Drinking Water Directive is coherent with the efforts to get rid of plastics at the European level such as the Plastics Strategy or the Circular Economy Package, and to challenge this unacceptable, environmentally-damaging industry”.“
Zum Beitrag

EPSU European Federation of Public Service Unions (EPSU)

Recast Drinking Water Directive step forward but misses the opportunity to recognize Human Right to Water

Brussels, 31 January 2018 – Press Release) Tomorrow the European Commission will approve the Recast of the Drinking Water Directive (DWD). It is the first time that legislation takes account of the demands of the first ever successful European Citizens Initiative (ECI) Right2water. The ECI collected over 1.8 million signatures asking the European Commission to propose legislation implementing the human right to water and sanitation as recognised by the United Nations (UN).

The Recast Directive takes steps in the right direction especially with an obligation for Member States to take all measures necessary to ensure access to drinking water for vulnerable and marginalized groups. However just providing health advice and information on the quality of water falls short of our expectations.

The Recast Directive fails to go all the way and recognize this human right. There is no reference to the considerable work of the UN Special Rapporteurs for the Human Right to Water and Sanitation. These rapporteurs have made numerous suggestions on how this right can be realized. While the Commission recognizes the demands of citizens and continued support for the implementation of the Human Right to Water and Sanitation this is not reflected in the legislative text.

Jan Willem Goudriaan, EPSU General Secretary and Right2water vice-president states “It is an achievement for the supporters of the right2water that Member States have to do more to provide access to drinking water for vulnerable groups including refugees. I am disappointed EU failed to become a world leader by recognizing this right in its legislation. We are expecting the Commission to take up the Right to Water and Sanitation up in the Frame Work Directive as well”.

EPSU has actively supported the ECI Right2water and will continue to campaign with the European Water Movement and others to achieve a clear commitment by the European Institutions on the implementation of the Human Right to water and sanitation as defined by the United Nations. It is now for the European Parliament to give its opinion and proposals. Members of the European Parliament have been supporting this right consistently.

EPSU hopes that the European Commission can make this up during the debate on the upcoming Water Framework Directive (WFD) publishing an ambitious piece of legislation that will take into account the Right2water views.

For more information Pablo Sanchez psanchez@epsu.org +32 474 626 633

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EPSU is the European Federation of Public Service Unions. It is the largest federation of the ETUC and comprises 8 million public service workers from over 260 trade unions; EPSU organises workers in the energy, water and waste sectors, health and social services and local, regional and central government, in all European countries including the EU’s Eastern Neighborhood. EPSU is the recognized regional organization of Public Services International (PSI). For more information please go to: www.epsu.org

Studie von EPSU: Commentary on the European Commission’s  “Study on Water Services in Selected Member States” (pdf)

Mehr hier

Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament

PRESSEMITTEILUNG – Brüssel, 1. Februar 2018

Trinkwasserrichtlinie muss die Verschmutzung endlich wirksam stoppen!

Zur heutigen Vorstellung der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie, erklärt Martin Häusling, Agrarsprecher der Grünen/EFA und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments:

„Die längst fälligeÜberarbeitung der Trinkwasserrichtlinie soll nun endlich die steigenden Probleme der Bereitstellung sauberen Trinkwassers angehen. Diese Chance für Weichenstellungen zum Schutz der Trinkwasserressourcen darf nicht vertan werden. Ich begrüße das Ziel der Kommission, Wasserrahmenrichtlinie und Trinkwasserrichtlinie endlich auch mit der Nitratrichtlinie zu verknüpfen, doch muss hier letztendlich die ganze Agrarpolitik und auch die Chemikalien- und Arzneipolitik mit in Betracht gezogen werden.

Angesichts der Gefährdung unserer Trinkwasserressourcen durch Nitrat, Pestizide und Arzneimittel ist es richtig, dass die Kommission weiterhin auf Grenzwerte setzt und nicht auf ungenaue Leitwerte, wie die Weltgesundheitsorganisation es tut. Diese müssen nun streng gezogen und überwacht werden. Die Wasserwirtschaft ist in den letzten Jahren immer mehr zum Reparaturbetrieb für Verschmutzungen geworden, das schützt unsere Wasserressourcen nicht und kostet trotzdem immense Summen an Steuergeldern. Verursacher von Verunreinigungen müssen benannt und zur Verantwortung gezogen werden. End-of-pipe-Lösungen sind immer die schlechteste und ineffizienteste Option..

Ich begrüße, dass die Kommission nun auch Kontaktmaterialien mit einbezieht und den hormonwirksamen Stoff Bisphenol A, in die Liste der zu überprüfenden Schadstoffe aufnimmt. Für diesen Stoff muss allerdings mittelfristig ein Nullgrenzwert gelten, denn die Hormonwirksamkeit ist unabhängig von der Dosis.

Der Forderung der Europäischen Bürgerinitiative Rigtht2Water und der Resolution des Europäischen Parlaments von 2015, das Recht auf sauberes Wasser zu verankern, kommt die Kommission in diesem Vorschlag nach. Wir Grüne fordern allerdings von der Kommission auch, der weiteren Privatisierung der Trinkwasserversorgung einen Riegel vorzuschieben. Viele Beispiele in Deutschland, Frankreich und auch außerhalb der EU haben gezeigt, dass die Trinkwasserversorgung in privater Hand für die Bürger die teuerste Lösung ist.“

Weitere Informationen:
Briefing Endokrine Disruptoren: Was sind Umwelthormone? http://www.martin-haeusling.eu/themen/eu-umweltpolitik/1715-endokrine-disruptoren-was-sind-umwelthormone.html
Euractiv Gastbeitrag Euractiv – Bisphenol A in unserem Essen vom 19.01.18 http://www.martin-haeusling.eu/themen/lebens-futtermittel-kennzeichnung-sicherheit/1831-euractiv-bisphenol-a-in-unserem-essen.html
http://www.right2water.eu/de

Hintergrund Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-429_de.htm
Factsheet Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-430_de.htm

Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament – Martin Häusling
Büro Brüssel Tel. +32-2-284-5820, Email: martin.haeusling@europarl.europa.eu
Büro Berlin Tel. +49-(0)30-227-70020, Email: berlin@martin-haeusling.eu
Zum Blogbeitrag

Medienecho

:

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/wasserstrategie-der-eu-auch-in-deutschland-gibt-es-menschen-ohne-zugang-zu-trinkwasser-15427635.html

https://www.morgenpost.de/web-wissen/article213296493/EU-wirbt-fuer-Leitungswasser-um-Plastikmuell-zu-reduzieren.html

https://www.tagesschau.de/ausland/leitungswasser-101.html

http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2018-02/trinkwasser-eu-kommision-qualitaet-standard

http://www.sonnenseite.com/de/umwelt/saubereres-trinkwasser-fuer-alle-europaeer.html

http://www.fnp.de/nachrichten/politik/Trinkwasser-aus-jeder-Leitung;art673,2896085

http://de.euronews.com/2018/01/31/eu-will-gutes-trinkwasser-fur-alle

https://www.focus.de/gesundheit/news/leitungswasser-eu-kommission-schlaegt-neue-qualitaetsstandards-vor_id_8400526.html

Die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (#right2water)

Die Forderungen der Bürgerinitiative #Right2Water:

Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht

Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware – Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert. Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen. Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:

  1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.
  2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.
  3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.

Ältere Beiträge zum Thema EBI Wasser hier und hier

[1] „Die Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG wurde als direkte Folgemaßnahme zur Europäischen Bürgerinitiative Right2Water in das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 aufgenommen.“ (Quelle)

Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Neuer Wasserfilm: Der geheime Wasserkrieg in Europa

UP TO THE LAST DROP – Teaser from Small Planet Productions on Vimeo.

A Yorgos Avgeropoulos film

„At a time when Europe is going through a crisis that is not solely economical but also a crisis of moral values, millions of European citizens demand a response to a crucial question: is water for the European Union a commercial product or a human right? Until today, the European Institutions have not given a clear answer. The EU has still to recognize water as a human right, as the UN did in 2010.
At the same time, cities, regions and countries all around the world are increasingly rejecting the water privatization model they had adopted for years and are remunicipalizing services in order to take back public control over water and sanitation management. In Europe, the majority of the cases have been recorded in France, home of the most powerful and influential private water multinational companies of the planet. Nine cases have been recorded in Germany.
Although Berlin and Paris have recently taken back public control over their water services, the financial and political European elites are demanding from Greece, Portugal and Ireland to privatize their public water systems. Provisions about water can be found in every M.o.U, Greece, Ireland and Portugal have signed with the Troika and it’s a common stipulation provided in every bailout agreement signed between the debt-ridden countries and their lenders.
Up To The Last Drop follows the money and the corporate interests during a period of four years in thirteen cities of six EU countries. It’s a documentary film about water that reflects contemporary European values and the quality of the current European democracy.“

Eine aktuelle Detailanalyse unseres „Wasserkrieges“ findet man hier

Verbieten-Verflechten-Spalten-Verklagen? Die Berliner LINKE zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Kommentar des Berliner Wassertischs zum Fachgespräch der Berliner Linksfraktion „Direkte Demokratie in Berlin und der Volksentscheid Tegel“ am 5.12.2017.

(Berlin, 5.12.2017) Die direkte Demokratie hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Instrument des politischen Lebens in Berlin entwickelt. Insbesondere Projekte, die stark mit wirtschaftlichen Interessen verbunden sind, wie die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe oder die Freihaltung des Tempelhofer Feldes, wären ohne Gesetzesinitiativen aus der Bevölkerung kaum denkbar gewesen.

Die LINKE, die von sich sagt, „sich seit Jahren für eine Stärkung und Weiterentwicklung der direkten Demokratie“ einzusetzen, lädt nun am 5. Dezember zu einem Fachgespräch ein. Ziel sei es, die direkte Demokratie weiterzuentwickeln und „Fairness, Transparenz und Chancengleichheit“ zwischen direkter und repräsentativer Politik zu erhöhen.

Ein Vorhaben, das in der Tat längst überfällig ist, vor allem vor dem Hintergrund, dass das Verhältnis zwischen direkter und repräsentativer Demokratie nicht konfliktfrei ist. Beide stehen für gewöhnlich in einem Spannungsverhältnis. Die Gesetzesinitiativen von unten zeigten oftmals gravierende Fehlentwicklungen und Versäumnisse des Parlamentsbetriebs an. Mancher Politiker empfindet die direkte Demokratie vor allem als direkte Konkurrenz.

Auch das Verhältnis der Linkspartei zur direkten Demokratie war in der Vergangenheit weit weniger positiv, als die Veranstaltung suggeriert. Besonders in der Zeit, als sie Regierungspartei war. Am auffälligsten wurde die Distanz der LINKEN zur direkten Demokratie beim ersten erfolgreichen Volksentscheid „Wir wollen unser Wasser zurück“ (2011). Der LINKEN-Wirtschaftssenator Harald Wolf forderte die Berliner Bürger*innen dazu auf, nicht zur Abstimmung zu gehen. Der damalige Parteichef Klaus Lederer wollte gegen das Volksgesetz klagen. Erst im Nachhinein wertete er das Verhalten der angeblich privatisierungskritischen LINKEN gegenüber dem Wasser-Volksentscheid als größten Fehler in ihrer Regierungszeit.

Angesichts der Tatsache, dass die Linkspartei nun erneut ins Rote Rathaus eingezogen ist, stellt sich die Frage, wie sich die LINKE diesmal als Regierungspartei verhalten wird, ob ihren wohlklingenden Absichtserklärungen nun zu glauben ist.

Um das Ergebnis gleich vorwegzunehmen: Wir haben erhebliche Zweifel daran. Wir sind der Ansicht, dass die Vortragstitel schön klingen – doch zeigt das Veranstaltungsprogramm auf einer anderen Ebene, dass Anspruch und Wirklichkeit im Verhältnis der LINKEN zur direkten Demokratie immer noch weit auseinanderklaffen. Leider repräsentiert das Programm mindestens vier der Techniken oder Mechanismen, die die direkte Demokratie in der Vergangenheit ausgebremst haben – von „Verbieten“ bis „Verklagen“, auf deren mehr oder weniger engen Zusammengang mit der Berliner LINKEN im Folgenden eingegangen werden soll:

Verbieten
Als sehr effektive Möglichkeit, Volksentscheide zu verhindern oder sie zumindest zu entschärfen, hat es sich in der Vergangenheit erwiesen, die Gesetzestexte per Rechtsgutachten als nicht verfassungsgemäß zu bezeichnen und zu verbieten. Mit dieser Maßnahme lässt sich ein Volksbegehren auf die eleganteste Art entsorgen. Für die chronisch in Geldnöten befindlichen Initiativen ist es sehr schwierig, die nötigen Anwaltshonorare für eine Beratung und einen Prozess aufzubringen. Auch wenn sich das Volksbegehren letztendlich nicht verbieten lässt, wird Zeit gewonnen, um die Terminpläne ins Wanken zu bringen. Schließlich sind Volksentscheide grundsätzlich erfolgreicher, wenn die Abstimmung zusammen mit einem anderen Wahltermin stattfindet.

Darüber hinaus lassen sich in dieser Situation unliebsame Gesetzestexte abändern. In den zumeist basisdemokratisch organisierten Bürgerinitiativen befinden sich immer Aktivisten, die bereit sind, der Senatsargumentation zu folgen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die ersten Politik-Amateure in den bisweilen mutwillig verschärften Auseinandersetzungen die Lust am Bürgerengagement verlieren und von sich aus das Feld räumen.

Diese Praxis hat eine lange Tradition. Der rot-rote Senat hatte bereits 2008 versucht, das Wasser-Volksbegehren zu verbieten. Der Berliner Wassertisch klagte zwar mit Erfolg gegen das Verbot, doch verzögerte der Prozess das Volksbegehren um anderthalb Jahre, in denen die Konzerne RWE und Veolia weiter Millionen aus dem Wasser-Preismissbrauch erhielten. Ebenso waren die Gesetze anderer Volksbegehren wie des Mieten-Volksentscheids oder des Volksentscheid-Retten-Volksentscheids angeblich juristisch fehlerhaft.

Die vom Senat beigebrachten Rechtsgutachten schufen hier die Gelegenheit, durch Verhandlungen die zweite Stufe zu verhindern. Bei „Volksentscheid-Retten“ wurde die Bürgerinitiative durch die Auseinandersetzungen um das Rechtsgutachten und dem darauf folgenden Prozedere sogar gesprengt.1)

Das Gutachten, das zum juristischen „Spaltkeil“ für Volksentscheid-Retten wurde, verfasste im Auftrag des vorigen Senats der Jurist Professor Dr. Christian Pestalozza (FU Berlin). Für das Fachgespräch am 5.12. wurde er von der Linksfraktion eingeladen, zu dem Thema „Gegenstände und Verbindlichkeit von Volksentscheiden“ zu referieren.

Verflechten
Die Veranstaltung wird organisiert von Dr. Michael Efler. Bevor Michael Efler für die LINKE in das Abgeordnetenhaus wechselte, war er Sprecher beim Energietisch und er ist weiterhin Bundesvorsitzender im Bundesvorstand des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“.
„Mehr Demokratie“ wiederum hat bei der Formulierung des Volksentscheid-Retten-Gesetzes mitgewirkt und stellte auch eine der Vertrauenspersonen. Die allzu enge Verflechtung zwischen direkter und repräsentativer Demokratie ist jedoch bislang ein kaum beachtetes grundsätzliches Problem.

Während in der Theorie zumeist eine klare Trennung zwischen Politik und Zivilgesellschaft angenommen wird, zeichnet die Praxis ein anderes Bild. Es gibt kaum eine Volksentscheids-Initiative, in der nicht auch zahlreiche Mitglieder der Parteien mitwirken. Eine Parteimitgliedschaft bedeutet nicht automatisch parteiliche Einflussnahme – wer politisch interessiert ist, hat sich häufig auch einmal in einer Partei engagiert. Problematisch wird es jedoch, wenn Parteien Mitglieder in Volksentscheids-Initiativen schicken, um dort Einfluss zu nehmen.
Problematisch wird es ebenso, wenn sich die Mitarbeit bei einem Volksentscheid als Sprungbrett für die Partei-Karriere herausstellt. Der sogenannte „Drehtür-Effekt“, der aus Politik und Wirtschaft bekannt ist, ist bis zu einem gewissen Maße auch bei der repräsentativen und der direkten Demokratie in Berlin zu beobachten. Die Wechsel zwischen den beiden Lagern gehen fließend vonstatten.

So erhielt Michael Efler das LINKEN-Abgeordnetenmandat nach seiner Tätigkeit für den Energie-Volksentscheid, ebenso wie sein Kollege Stefan Taschner, der jetzt für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Berliner Parlament sitzt. Die ehemalige SPD-Abgeordnete und Vertrauensperson des Wasservolksentscheids Gerlinde Schermer erhielt während des Volksentscheids die Direktkandidatur für einen aussichtsreichen Wahlkreis.

Die Parteien haben jedoch nicht nur Abgeordnetenmandate zu vergeben. Ebenso können sie gut bezahlte Mitarbeiter- oder Referentenstellen in Partei und Fraktion vermitteln, bei einer Regierungsbeteiligung außerdem in der Senatsverwaltung. Der Fantasie bei der Versorgung sind erfahrungsgemäß keine Grenzen gesetzt. Beim Mieten-Volksentscheid beispielsweise wurde ein maßgeblicher Akteur auf eine sehr gut dotierte Stelle bei einer vom Senat neu gegründeten Gesellschaft berufen.

Mit der Personalunion wird jedoch die Korrekturfähigkeit der direkten Demokratie unterlaufen. Einerseits entstehen bei konfrontativen Entscheidungen Interessenkonflikte, andererseits ist nicht nachvollziehbar, zu welchem Zeitpunkt und für welche Verdienste einem Aktivisten der Karrieresprung geglückt ist.

Auch wenn keine Einflussnahme stattgefunden haben sollte, werden die Bürgerinitiativen durch solche Wechsel geschwächt. Sie verlieren Mitstreiter*innen mit wichtigem Fachwissen. Die Parteien dagegen verstärken sich mit Insiderwissen über Kenntnisstände und Entscheidungsabläufe. Dieses Insiderwissen kann in möglichen Verhandlungen mit den Bürgerinitiativen genutzt werden.

Spalten (1)
Den Impuls-Vortrag über die „Rolle von Parteien in der direkten Demokratie“ hält der als Politikwissenschaftler angekündigte Dr. Benedict Ugarte Chacón (LINKE). Auch seine Personalie ist ein Beispiel für die Verflechtung von direkter und repräsentativer Demokratie. Er bewegte sich einige Zeit in Bürgerinitiativen. Danach war er wissenschaftlicher Mitarbeiter der Berliner Piratenfraktion und später der LINKEN im Bundestag. Der Website der Senatsverwaltung ist zu entnehmen, dass er derzeit als Referent für „Angelegenheiten der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH“ tätig ist, finanziert aus dem Etat von Kultur- und Europasenator Dr. Klaus Lederer (LINKE).

Sein Name ist auf der Liste der Vortragenden besonders brisant, da er dem Berliner Wassertisch bekannt ist als eine Person, die versuchte, die juristische Aufarbeitung der Teilprivatisierung der BWB nach dem Wasser-Volksentscheid zu behindern (eine Aussage, deren Zulässigkeit aufgrund von „Anknüpfungstatsachen“ bereits vom Landgericht Berlin bestätigt wurde (Aktenzeichen: 27 O 580/15 v. 12.11.2015)).

Als der rot-rote Senat das Wasser-Volksbegehren 2008 wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit verbot, vertrat Ugarte Chacón nach Aussage damaliger Wassertisch-Mitglieder eine Gruppe, die vor einer Klage gegen das Verbot erst eine Rechtsbeurteilung einholen wollte, was von anderen aufgrund der ihrer Ansicht nach klaren Rechtslage und der engen Fristen als Bremsmanöver empfunden wurde.

Als die zweite Stufe des Volksbegehrens geschafft war, besuchte er nach langer Pause wieder das Wassertisch-Plenum und beteiligte sich an der Spaltung der Bürgerinitiative in zwei Gruppierungen. Nach der Spaltung schloss er sich dem Berliner Wassertisch/Mehringdamm „um die SPD-Frau Gerlinde Schermer“ (Berliner Zeitung) an.

Diese Wassertischgruppe verzichtete weitgehend auf die zentralen Forderungen des Berliner Wassertischs auf eine Rückabwicklungs-Klage sowie die Umwandlung der Berliner Wasserbetriebe in einen kommunalen Eigenbetrieb. Der „SPD-Wassertisch“ verlegte sich stattdessen darauf, unsere diesbezüglichen Aktivitäten zu behindern – für den rot-roten Senat eine komfortable Situation.

Spalten (2)
Doch war das Wirken Ugarte Chacóns damit nicht beendet. Die mit dem Wasser-Volksentscheid angestrebte Rückabwicklung der Privatisierung war nur über eine Organklage einer Abgeordnetenhaus-Fraktion zu erreichen.

SPD und LINKE hatten verständlicherweise kein Interesse, dass ihr Beitrag an dem neoliberalen Privatisierungsprojekt in einem Prozess öffentlichkeitswirksam aufgearbeitet wurde. Der angeblich nach dem Volksentscheid geläuterte LINKEN-Parteichef Klaus Lederer lud uns zwar in sein Büro ins Karl-Liebknecht-Haus ein. Doch versuchte er, uns die Organklage auszureden – zugunsten eines anderen Verfahrens (das er selbst ebenfalls nicht weiterverfolgte).

Anders die PIRATEN. Die 2011 gerade frisch ins Abgeordnetenhaus gewählte Mitmach-Partei hatte während des Wahlkampfs versprochen, eine Klage des Berliner Wassertischs zu unterstützen. Auch beim zunächst zuständigen Fachabgeordneten Gerwald Claus-Brunner und der Piraten-Basis stieß das Vorhaben auf Zustimmung.

Doch traten an anderer Stelle unerwartete Probleme auf. Benedict Ugarte Chacón trat überraschend als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Piraten-Fraktion auf. Dort setzte er fort, was er bereits im Plenum des Berliner Wassertischs begonnen hatte: er versuchte, die Organklage zu verhindern.

Letztlich wurde die Klage beim Verfassungsgericht von der Piraten-Fraktion beschlossen. Allein die Klage-Einreichung hatte den schönen Erfolg, dass der letzte verbliebene Wasserkonzern Veolia umgehend den Weg für die Rekommunalisierung freimachte.

Dennoch erreichten die Klage-Gegner, dass
1. die Klagefrist überdehnt wurde
2. die Klagebeteiligung der LINKEN verhindert wurde
3. die Zusammenarbeit der Piraten-Fraktion mit unserem Berliner Wassertisch ohne Angabe von Gründen eingestellt wurde
4. der ursprüngliche Wasser-Abgeordnete der Piraten von seiner Aufgabe abgelöst und die Klage still beerdigt wurde

Am Vorgehen Ugarte Chacóns waren insbesondere zwei Umstände für diese Betrachtung bemerkenswert:
Erstens versuchte er, seine Agenda mit Methoden durchzusetzen, die für einen „Wissenschaftler“ eher untypisch sind: Er versuchte die Auseinandersetzung auf eine persönliche Ebene zu ziehen, beleidigte seine politischen Gegner öffentlich als „Knackbirnen“, „Idioten“ etc.; zudem griff er zum Mittel der Denunziation und verbreitete falsche Anschuldigungen (einige dieser Methoden sind hier dokumentiert).

Zweitens war er mit seinen Methoden und Ansichten vor allem bei einem Netzwerk von Piraten-Abgeordneten, Mitarbeitern und Mitgliedern erfolgreich, die noch vor der Abgeordnetenhaus-Wahl 2016 zur Linkspartei „twesteten“ und damit die Piratenfraktion spalteten (vgl. Pressemitteilung des Berliner Wassertischs vom 23.1.2016).

Ab wann man sich über den Wechsel und seine eventuellen Konditionen verständigte, ist uns nicht bekannt. Es besteht jedoch kaum Zweifel, dass dem Berliner LINKEN-Chef Lederer sowohl mit der Beerdigung der Organklage als auch mit der Spaltung der Piratenfraktion zwei „Herzenswünsche“ erfüllt wurden.

Zu unserer Überraschung konnten wir im Nachhinein feststellen, dass die hartnäckigsten Gegner der Organklage, einschließlich Ugarte Chacón, fast sämtlich von der LINKEN mit neuen Stellen versorgt wurden.

Verklagen (1)
Ein weiteres Mittel, die direkte Demokratie zu schwächen, ist es, Initiativen zu verklagen. Man erreicht damit mindestens drei Ziele. Erstens haben die Initiativen selten ausreichend finanzielle Mittel, um sich gute Rechtsanwälte zu leisten. Auch wenn die Klage unbegründet ist, kann man ggf. die Unterlassung von bestimmten Aussagen erreichen. Zweitens sind sie mit ihrer Verteidigung beschäftigt und verlieren Zeit für ihr eigentliches Anliegen. Drittens sollen sie eingeschüchtert werden. Die Anlässe sind dabei fast unwichtig, es zählt vorrangig der Abschreckungseffekt. Diese Strategie nennt man „Slapping“.

Auch der Berliner Wassertisch und seine Mitglieder wurden bereits mehrfach mit Unterlassungsforderungen konfrontiert. Die Anlässe waren zum Teil sehr nichtig. Eine Unterlassungsaufforderung erhielten wir beispielsweise von Benedict Ugarte Chacón, weil wir einen Text von ihm, den wir kritisierten, als Beleg auf unsere Seite gestellt hatten – was von uns ein Akt der Fairness war, damit die Behauptungen am Original überprüft werden konnten.

Insgesamt versuchte Ugarte Chacón, in mehreren Verfahren rund 14 Aussagen zu verbieten. Allerdings weitgehend erfolglos. Für unsere Behauptungen hatten wir genügend Anknüpfungstatsachen. Lediglich bei einer Äußerung konnte Ugarte Chacón einen Teilerfolg dadurch erringen, dass die Formulierung „mehrdeutig“ sei und deshalb ein Unterlassungsanspruch bestehe.

Für die Aussagen beispielsweise, dass er versucht hätte, die juristische Aufarbeitung der Wasser-Privatisierung zu be- oder verhindern, dass er die Partei- und Fraktionsstrukturen der Piratenpartei instrumentalisiert hätte, oder mit dem Mittel der Denunziation und falschen Anschuldigungen arbeiten würde, wurde vom Gericht dagegen die Zulässigkeit festgestellt.

Verklagen (2)
Ugarte Chacón ist jedoch nicht das einzige Mitglied der Berliner Linkspartei, das gegen den Berliner Wassertisch klagt oder geklagt hat. Auch der Anlass für den zweiten Verfahrenskomplex liegt in den Vorgängen um die Organ-Klage der Piraten gegen die Wasser-Privatisierung.

Als in einer Fraktionssitzung der Berliner Piraten die Entscheidung über die Organklage anstand, wurden Bedenken erhoben, ob die Fraktion sich das Verfahren überhaupt leisten könne. Der Berliner Wassertisch entkräftete das Kostenargument, indem er anbot, das Geld über eine Spendenaktion aufzubringen, wenn die Mittel der Piratenfraktion nicht ausreichen sollten. Der Fraktionsgeschäftsführer und sein Justiziar forderten eine Bürgschaft, die sie von zwei Wassertisch-Mitgliedern erhielten.

Erwartungsgemäß hatte die Fraktion jedoch genügend eigene Gelder. Eine Forderung wurde weder in dem Jahr der Einreichung der Wasser-Klage noch in den folgenden Jahren an den Berliner Wassertisch herangetragen. 2014 bestätigte der damalige Fraktionsvorsitzende Alexander Spies auf Nachfrage des Wassertisches, dass mit einer Forderung nicht mehr zu rechnen sei, ein Beschluss hierzu würde nicht mehr zustande kommen.

Die Situation änderte sich jedoch, als sich die Berliner Piraten auf ihrem Landesparteitag 2015 öffentlich bei einem Wassertisch-Mitglied entschuldigten, gegen das Ugarte Chacón bei seinen Aktivitäten gegen die Organklage falsche Anschuldigungen erhoben hatte. Das Wassertisch-Mitglied stellte einen Blog ins Netz, auf dem einzelne Vorgänge um die Verhinderung der Organklage und ihre Beteiligten dokumentiert wurden. Genannt wurden in diesem Zusammenhang unter anderem der Fraktionsvorsitzende der Piraten Martin Delius (jetzt LINKE), der Fraktionsgeschäftsführer Heiko Herberg (jetzt SPD) sowie der Fraktionsmitarbeiter Ugarte Chacón (jetzt LINKE).

Zwei Tage später forderte der Fraktionsvorsitzende Martin Delius die Wassertisch-Bürgen zur Zahlung von 25.000 EUR auf und verklagte sie. Angeblich sei er zur Einforderung des Geldes rechtlich verpflichtet. Der zuständige Richter hielt das Argument für unplausibel (vgl. Pressemitteilung Berliner Wassertisch, 5.6.2016). Es gebe zwar die Möglichkeit, das Geld anzufordern, aber keine Pflicht. Selbst beim Bund der Steuerzahler stieß das Verhalten von Delius und Co. auf großes Unverständnis (vgl. Artikel März 2016).

Auch politisch hatte die Entscheidung keine Rückendeckung. Für die quasi über Nacht erstellte Forderung gab es keinen Beschluss der Piratenfraktion. Er wurde auch nie nachgeholt. Der Landesvorstand der Piratenpartei distanzierte sich von der Klage. Die Forderung war offensichtlich ein Racheakt gegen Bürgeraktivisten, die die Intrigen um die Organklage zumindest teilweise öffentlich gemacht hatten.

Bezeichnend für das Verhältnis der Berliner Linkspartei zur direkten Demokratie ist ein Blick auf die Personalien. Der Prozess um das Spendenangebot des Berliner Wassertischs an die Piratenfraktion wird mittlerweile ausschließlich von jetzigen Parteimitgliedern der LINKEN und der SPD geführt. Der Fraktions-Liquidator Martin Delius ist bei der LINKEN (und Mitarbeiter im Referat Regierungsplanung in der Berliner Senatskanzlei) und sein Co-Liquidator Heiko Herberg bei der SPD. Auch der ehemalige Piraten-Justiziar, der die angebliche Klagenotwendigkeit herbeikonstruiert hat, ist jetzt Justiziar der Berliner Linksfraktion. Formal führt der Berliner Wassertisch einen Prozess gegen die ehemalige Piratenfraktion, tatsächlich wird er aber von Mitgliedern der Parteien geführt, die von Beginn an den Wasser-Volksentscheid zu verhindern versuchten.2)

Wer mit welchen Methoden in der LINKEN Karriere macht, sagt unserer Ansicht mehr über das Verhältnis von Anspruch und Wirklichkeit der Linkspartei bezüglich der direkten Demokratie aus als bloße Absichtserklärungen.

Schluss
Der Impuls zu der Veranstaltung „Direkte Demokratie in Berlin. Wie weiter nach dem Volksentscheid Tegel?“ ist richtig und wichtig. Die direkte Demokratie ist ein wertvolles politisches Instrument und sie bedarf dringend der Stärkung. Allerdings wird die Berliner LINKE den Erwartungen, die sie mit dieser Veranstaltung weckt, in der Praxis wohl kaum gerecht werden.

Obwohl die LINKE derzeit am offensivsten die direkte Demokratie propagiert, sprechen unserer Ansicht nach die oben angeführten Punkte dafür, dass der Partei, beziehungsweise einigen ihrer Mitglieder auch das Instrumentarium von Verbieten, Verflechten, Spalten und Verklagen nicht fremd ist.

Wenn die demokratischen Parteien durch unfaire Praktiken die Hoffnungen enttäuschen, die in die direkte Demokratie gesetzt werden, riskieren sie ein weiteres Ansteigen der Politikverdrossenheit und ein weiteres Erstarken rechtspopulistischer Parteien.

Dagegen gilt es, einen PARTEIUNABHÄNGIGEN Zugang der Initiativen zu den Medien sowie zu juristischen und wissenschaftlichen Ressourcen zu erleichtern, wie der Berliner Wassertisch dies bereits gefordert hatte. Auch Initiativen aus der Bevölkerung sollten ernst genommen und inhaltlich umgesetzt werden, wie das Volksentscheids-Retten-Gesetz, für das sich bereits rund 58.000 Tausend Menschen ausgesprochen haben. weiterlesen

Leitungswasser statt Plastikflaschen!


Abgefülltes Wasser