Oliver Kalusch (BBU): Fracking ist eine unbeherrschbare Risikotechnik

Tagesspiegel
8.01.2016

Fracking ist eine unbeherrschbare Risikotechnik.
Kommentar von Oliver Kalusch (Geschäftsführender Vorstand Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.)BBU

Gefahr für das Grundwasser, Erdbeben, schlechtes Sicherheitskonzept: Angesichts der gravierenden Gefahren für Mensch und Umwelt müssen die Pläne für ein Pro-Fracking-Recht endgültig aufgegeben werden.
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Dieser Beitrag gibt auch die Meinung des Berliner Wassertischs wieder.

 

 

Wasserpreisbetrug? Verband VDGN stellt Strafanzeige

Neues Deutschland
08.01.2016

WasserWasserpreisbetrug? Verband stellt Strafanzeige
Von Nicolas Šustr

Wasserbetriebe und Wirtschaftsverwaltung sollen Kosten manipulieren, um Preise in die Höhe zu treiben

Nach Zivilklagen wegen überhöhter Wasser- und Abwasserpreise hat der streitbare Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) am Montag Strafanzeige gestellt.

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Es läuft übrigens noch eine Klage:
„Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht / Berliner Wassertisch fordert die BWB auf, die Verjährung von Schadensersatz-Ansprüchen zu verhindern.
(Berlin, 1. Oktober 2015) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft [WEG] klagt seit Anfang des Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in den Jahren 2010 und 2011 zu fordern. Das Amtsgericht Mitte hat das Verfahren nun an das Landgericht verwiesen. Der Berliner Wassertisch hat für Kunden der BWB, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen möchten, einen Musterbrief vorbereitet, mit dem sie sich an die BWB wenden können, um für die Dauer der WEG-Klage eine drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern…“ Zum Beitrag

Flussfilmfest Berlin: Großes Kino für wilde Flüsse

Pressemitteilung Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA

gl

Berlin, den 7. Januar 2016

 

Flussfilmfest Berlin: Großes Kino für wilde Flüsse

Vom 22. bis 24. Januar 2016 findet das erste „Flussfilmfest Berlin“ statt. Flüsse gehören zu den artenreichsten und faszinierendsten Lebensräumen unseres Planeten. In berauschenden Bildern nimmt das Festival die Besucher mit auf eine abenteuerliche Reise unter die Wasseroberfläche, zeigt wilde Ströme, entlegene Gegenden und ganz besondere Menschen, die für den Erhalt dieser kostbaren Lebensräume kämpfen. Das aus Nordamerika stammende „Wild & Scenic Film Festival“ gastiert damit erstmals in Europa. Im Kreuzberger Kino Moviemento werden über 30 Filme in drei Tagen gezeigt, ergänzt durch thematische Einführungen und Diskussionsrunden. weiterlesen

PPP – Demokratie adé

Wie lässt sich das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung umsetzen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Symposium am 17. Januar 2014 in Berlin.
Professorin Silke Laskowski wies in ihrem Vortrag darauf hin, dass sich private „Partner“ ab einer Beteiligung von 25% oftmals die Betriebsführung zusichern lassen. Dies ist zwar verfassungswidrig, wird aber dennoch so gemacht. Das war auch bei dem PPP-Projekt Berliner Wasserbetriebe der Fall. Trotz einer Minderheitsbeteiligung wurden die BWB von den privaten „Partnern“ Veolia (von Veolia eingesetzter Vorsitzender der BWB: Jörg Simon) und RWE (von RWE eingesetzter Vorsitzender: Frank Bruckmann) geführt.
ppp
Powerpointpräsentation als (pdf)

Mikroplastik: Problem für Gewässer

Handelsblatt
08.12.2015

Rhein durch Mikroplastik in Gefahr
Winzige Plastikteile belasten den Fluss

Rheintal

  Rheintal | commons.wikimedia.org

Die Zeiten, in denen der Rhein die Kloake Europas war, sind dank moderner Umwelttechnik vorbei. Doch wirklich sauber ist das Flusswasser nicht: Extreme Konzentrationen von Plastik-Mikropartikeln bereiten Experten Sorgen.

Basel Der Rhein gehört zu den weltweit am stärksten mit Plastikteilchen verunreinigten Gewässern. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung von Schweizer Wissenschaftlern hervor. Besonders viele dieser Mikroteile finden sich im Ruhrgebiet, berichten Forscher der Universität Basel in der Fachzeitschrift „Scientific Reports“.

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Wissenschaftler warnen vor Glyphosat-Verharmlosung

informationsdienst
30.11.2015

„Wissenschaftler warnen vor Glyphosat-Verharmlosung

Mehr als 90 Wissenschaftler haben am Freitag einen Brief an EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis geschickt. Darin fordern sie, das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat erneut auf Krebsrisiken zu bewerten. Harte Kritik äußern sie an einer deutschen Behörde: diese habe „wissenschaftlich inakzeptable“ Schlussfolgerungen gezogen als sie die Chemikalie als unschädlich „bei einer sachgerechten Anwendung“ einstufte.

Die Experten fordern den EU-Kommissar auf, die Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und der EU-Lebensmittelbehörde (EFSA) zurückzuweisen. Diese seien nicht transparent, bezögen sich zu sehr auf unveröffentlichte Industrie-Studien und wichen von den Standards der wissenschaftlichen Praxis ab. Um die Tumorfunde bei mit Glyphosat gefütterten Labortieren einzuordnen, hätten die Behörden beispielsweise historische Kontrolldaten zu Krebserkrankungen herangezogen, die zu diesem Zweck gar nicht geeignet seien. Wichtige Hinweise auf eine erbgutschädigende Wirkung bei Tieren und Menschen seien zudem „ignoriert“ worden.

Die Kritik kommt nicht von irgendwem, sondern von Krebsforschern, Toxikologen und Medizinern verschiedener Universitäten und Institute in zahlreichen Ländern. Zu den Unterzeichnern gehören auch Wissenschaftler der Charité in Berlin, der Universität Hamburg, des Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg und des Bremer Leibniz-Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie. Sie plädieren dafür, dass sich die EU an der Einstufung der WHO-Krebsforschungsagentur orientiert. Diese hatte Glyphosat im Frühjahr als „wahrscheinlich krebserregend“ für Menschen beurteilt.

An den deutschen und europäischen Behörden übte der Initiator des Offenen Briefs harte Kritik: „Es rückt die wissenschaftliche Risikobewertung in ein sehr schlechtes Licht, wenn sorgfältig entwickelte und etablierte Methoden zu Analyse und Interpretation der vorliegenden Informationen einfach über den Haufen geworfen werden und die Behörden stattdessen irgendwelche eigenen Ansätze und Methoden aus dem Hut zaubern, die entweder schlicht falsch sind – oder aber zumindest absolut nicht transparent für die breitere wissenschaftliche Öffentlichkeit“, erklärte Christopher Portier vom Environmental Defense Fund in Washington, der an mehreren Hochschulen lehrt und für US-Behörden gearbeitet hat.

Er bezeichnete es als „vollkommen realitätsblind“, dass die Behörden nur den Wirkstoff Glyphosat, nicht aber die Herbizidmischung, die von den Bauern letztlich versprüht wird und auf den Pflanzen landet, begutachten. „Das ist wissenschaftlich äußerst fragwürdig, ziemlich sinnlos und lässt sich der Öffentlichkeit auch kaum vermitteln“, so Portier.

Der Bundestagsabgeordnete Harald Ebner (Grüne) kommentierte: „Die Prüfbehörden ignorieren munter wissenschaftliche Standards und verweigern jede Transparenz, um zum gewünschten Glyphosat-Freibrief zu kommen. Dieser Brief, der von einer breiten Basis aus der wissenschaftlichen Fachwelt getragen wird, muss den letzten Anstoß geben, die EFSA-Empfehlung einzukassieren und neu aufzurollen.“

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments plant für morgen eine „Aussprache mit der WHO, der EFSA und der Kommission“ über die mögliche Krebswirkung von Glyphosat. [dh]“

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Deutschland verstößt gegen die Wasserrahmenrichtlinie

WDRWDR
24.11.2015

EU schlägt Alarm: Gülleflut bedroht Trinkwasser

Von Jürgen Döschner

Wasser ist lebensnotwendig und soll eigentlich per Gesetz besonders geschützt werden. Stattdessen aber nimmt die Grundwasserverseuchung mit Nitrat besonders in Deutschland teils extreme Ausmaße an. Ursache ist vor allem die Landwirtschaft. Die Bundesregierung stellt sich bisher stur.

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Weitere Informationen zum Thema:
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort: Nitratbelastetes Grundwasser. (August 2015)

Deutsche Umwelthilfe: Methanreduktion in der EU droht am Widerstand der Agrarlobby zu scheitern. Pressemitteilung vom 28.05.2015

Stellungnahme der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft zum Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen [DüV-Entw.] (Stand: 18.12.2014)

 

Global Frackdown: 1.200 Organisationen fordern weltweites Fracking-Verbot

frackdownAnlässlich der vom 30. November bis zum 11. Dezember 2015 in Paris stattfindenden UN-Klimakonferenz (COP 21) haben 1200 Organisationen, darunter der Berliner Wassertisch, einen offenen Brief (pdf) verfasst, der am 30. Oktober versendet wurde:

 

Sehr geehrte Staats- und Regierungschefs, sehr geehrte Parlamentarier/innen,

die Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 21) in Paris steht kurz bevor – und wir bitten Sie hiermit eindringlich, konsequente Schritte für den Klimaschutz zu gehen. Dies bedeutet nicht nur, Ziele zur Minderung der Emissionen festzulegen, sondern auch, sich klar zur wissenschaftlich belegten Notwendigkeit, fossile Brennstoffe im Untergrund zu belassen, zu positionieren. Insbesondere appellieren wir an Sie, das hydraulische Aufbrechen von Gesteinsschichten (hydraulic fracturing, Fracking) ebenso wie den Einsatz von Säurestimulation bei der Öl- und Erdgasproduktion abzulehnen. Setzen Sie sich stattdessen für Maßnahmen ein, die eine entschlossene und schnelle Wende in der Energieversorgung hin zu 100 Prozent Erneuerbaren Energien ermöglichen. Dies ist notwendig, um die Erderwärmung zu begrenzen und das Klima zu stabilisieren.

Im Dezember 2014 stellte der New Yorker Gouverneur Cuomo einen Bericht über die Auswirkungen von Fracking auf die Gesundheit vor und beschloss daraufhin, diese Rohstoff- Förderpraxis in seinem Bundesstaat zu verbieten. Mit diesem Schritt folgte er dem Beispiel von Ländern wie Frankreich und Bulgarien, die Fracking ebenfalls verboten haben. Eine solche Vorsichtsmaßnahme ist die Antwort auf die zunehmenden wissenschaftlichen Belege für die negativen Auswirkungen von Fracking, zu denen Luft- und Wasserverschmutzung ebenso gehören wie Erdbeben und negative Auswirkungen auf die Gesundheit, ganz zu schweigen von den massiven Beeinträchtigungen, die z. B. der Abbau von Sand für die Fracking-Vorgänge, Pipelines und andere dazugehörige Infrastruktur auf Kommunen und Umwelt haben. Hinsichtlich der schädlichen Einflüsse auf das Klima ist es zwar richtig, dass das Verbrennen von Erdgas weniger Kohlendioxid freisetzt als das Verbrennen von Kohle oder Öl. Deshalb wird Gas, das durch Fracking gewonnen wird, als klimafreundlich angepriesen und Fracking als „Brückentechnologie für die Energiewende“ propagiert. Leider ist es in Wahrheit aber so, dass gefracktes Gas eine Brücke in Richtung irreversibler Schäden durch den Klimawandel ist. Hier die drei grundlegenden Argumente dafür:

  • Erstens, und vor allem, verdrängt die stärkere Nutzung von Erdgas im Stromsektor nicht nur andere fossile Brennstoffe, es verdrängt auch sauberere Lösungen wie die Nutzung von Sonne und Wind sowie die Steigerung der Energieeffizienz und absolute Energieeinsparung. Diese Lösungen sind von höchster Bedeutung für effektiven Klimaschutz. Jedoch verzögern Fracking und eine ausgedehnte auf Gas basierende Energieinfrastruktur die Verbreitung der sauberen Lösungen. Zweitens entweicht durch Lecks an Bohrstellen und Pipelines mehr Erdgas – und damit mehr von dem Treibhausgas Methan – als man bisher dachte. Methan ist jedoch ein viel stärkeres Treibhausgas als zunächst angenommen*. Die Nutzung von Erdgas anstelle anderer fossiler Brennstoffe führt daher zu einem Anstieg der Methanemissionen, der dem durch die Erdgasnutzung erwarteten verringerten Kohlendioxidausstoß ebenbürtig ist oder ihn sogar übersteigen könnte.
  • Zweitens: Sieht man von den Problemen der Industrie mit Methan-Leckagen ab und betrachtet man nur den CO2-Ausstoß, so muss man feststellen, dass die Gewinnung und das Verbrennen von gefracktem Gas deutlich mehr Kohlendioxid freizusetzen drohen als unser Planet ohne katastrophale Auswirkungen verkraften kann. Um die nicht mehr umkehrbaren Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern, muss fast das gesamte Gas, das durch Fracking gewonnen werden könnte, unverbrannt im Boden bleiben. Dies gilt auch dann, wenn gleichzeitig weltweit Maßnahmen ergriffen werden, um den Öl- und Kohleverbrauch zu senken. Dieser letzte Punkt wird von der Erkenntnis untermauert, dass bis 2050 höchstens ein Drittel der bekannten fossilen Brennstoffe gefördert werden dürfen, wenn es eine reale Chance geben soll, die Erwärmung unter 2 °C zu halten. Allerdings unterschätzt selbst diese Erkenntnis das Problem in zwei Punkten: Erstens basieren die Prognosen nur auf den bekannten Vorräten – ohne Berücksichtigung des Erdgases und Erdöls, das mit Fracking gewonnen werden soll und ohne das Öl aus der Arktis sowie aus Ölsanden, deren Gewinnung jetzt voranschreitet. Diese gesamten fossilen Brennstoffe müssen jedoch fast vollständig im Boden bleiben.
  • Drittens stammt die Schätzung der Reserven, die „nicht verbrannt werden dürfen”, aus veralteten wissenschaftlichen Klimaprognosen. Klimaforscher halten inzwischen selbst das Zwei-Grad-Ziel für ungenügend**. Bereits ein Temperaturanstieg von nur 1,5 Grad würde zu schwerwiegenden Auswirkungen führen – insbesondere im globalen Süden. Ganz einfach ausgedrückt heißt das: Wenn wir unser Klima stabil und unseren Planeten gesund erhalten wollen, dürfen wir es uns nicht erlauben, hinsichtlich unseres Energiesystems einen Weg weiterzugehen, der auf fossilen Brennstoffen beruht. Trotz dieser Tatsache ist es Interessensgruppen gelungen, viele Regierungen zu überzeugen, dass Schiefergas-Fracking eine effiziente „Brückentechnologie“ auf dem Weg zur hundertprozentigen Nutzung erneuerbarer Energiequellen sei. Dies ist eine gefährliche und völlig falsche Sichtweise. Sie berücksichtigt weder die höchst energieintensive Förderung von Öl und Gas mit dieser Technik noch all die anderen oben geschilderten Nebenwirkungen. Die Welt steht vor einer Klimakrise, die schon jetzt verheerende Auswirkungen zeigt. Ohne schnelle Gegenmaßnahmen werden diese sich verstärken und katastrophale Ausmaße annehmen. Sich für Fracking zu entscheiden bedeutet Stillstand. Darüber hinaus verhindert und verzögert es die Entwicklung nachhaltiger Energiesysteme, die jedermann zur Verfügung stehen und auf der effizienten Nutzung sicherer, reichlich vorhandener, erschwinglicher und erneuerbarer Energiequellen beruhen.

Beim Klimagipfel in Paris muss deutlich gemacht werden, dass die Förderung von Schiefergas, Tight Gas und Tight Öl sowie Kohleflözgas unter Einsatz von Fracking nicht mit einem zukünftig stabilen Weltklima vereinbar ist. Dies gilt auch für andere extreme Methoden zur Gewinnung fossiler Brennstoffe. Wir fordern Sie auf, ein Verbot von Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu unterstützen, sowohl auf nationaler Ebene als auch im Hinblick auf internationale Verträge. Bitte machen Sie auf die Notwendigkeit aufmerksam, dass ein Großteil der fossilen Brennstoffe unverbrannt im Boden bleiben muss.

Mit freundlichen Grüßen

Organisationen

* Gemäß dem 5. Bericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) von 2013 hat Methan aus der Öl- und Gasförderung gegenüber Kohlendioxid einen deutlich stärkeren Treibhauseffekt: Über einen Zeitraum von 20 Jahren bindet Methan Hitze 87 Mal stärker als Kohlendioxid und über einen Zeitraum von 100 Jahren 36 Mal stärker. Angesichts der drohenden Klima-Kipppunkte sollte sich das Augenmerk in erster Linie auf den Zeitraum der nächsten 20 Jahre richten. Messungen des aktuellen Methangehalts in der Atmosphäre über Öl- und Gasfeldern zeigen viel höhere Emissionen als in den Schätzungen der Industrie auf Basis theoretischer Kalkulationen angegeben.

** J. Hansen, M. Sato, P. Hearty, R. Ruedy, M. Kelley, V. Masson-Delmotte, G. Russell, G. Tselioudis, J. Cao, E. Rignot, I. Velicogna, E. Kandiano, K. von Schuckmann, P. Kharecha, A. N. Legrande, M. Bauer, and K.-W. Lo: Ice melt, sea level rise and superstorms: evidence from paleoclimate data, climate modeling, and modern observations that global warming is highly dangerous, Discussion Paper, in: Atmos. Chem. Phys. Discuss., 15, 20059–20179, 2015

 

Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion

pressenza.com
01.11.2015

Veranstaltungsbericht vom 29.10.2015
Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion
von Reto Thumiger

Podium mit Christa Hecht (AöW), Botschafter Jorge Jurado und MinR Thomas Stratenwerth

Christa Hecht (AöW), Botschafter Jorge Jurado und MinR Thomas Stratenwerth | Foto: Reto Thumiger

Eine von der UN-Vollversammlung im September im Rahmen des UN-Nachhaltigkeitsgipfels verabschiedete Vereinbarung legt unter anderem fest, dass alle Menschen bis spätestens 2030 Zugang zu sauberem Wasser und ausreichender sanitären Versorgung erhalten sollen.

Die Veranstaltung zum Thema „Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion“, organisiert von der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., Bund Freunde der Erde, Forum Umwelt und Entwicklung, Grüne Liga und Welfriedensdient soll der Frage nachgehen, ob die Annahme der UN-Resolution 64/292 der Beginn einer neuen Ära weltweiter Wasserpolitik oder ein zahnloser Tiger ist. Haben 1,7 Mio. Bürger und Bürgerinnen 2013 mit ihrer Unterschrift unter „right2water“ der europäischen Wasserpolitik eine neue Richtung gegeben? Ist die Vision in der Einleitung der UN-Nachhaltigkeitsziele von 2015 bis 2030, in der dieses Menschenrecht erwähnt wird, eine ernstzunehmende Verpflichtung?

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Nachlese Berliner Wassertisch:
Der Referatsleiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Thomas Stratenwerth, benannte die Bundesregierung als starken Akteur im Prozess für die Verabschiedung der SDGs (Sustainable Development Goals) durch die UN in diesem Jahr, speziell im Hinblick auf Gewässerschutz und Wasser-Ressourcen. Neben dem Entwicklungsziel 6 (Wasser) seien auch die wasserbezogenen Querbezüge in den Zielen 3 (Gesundheit), 11 (Stadtentwicklung), 12 (nachhaltiges Konsumverhalten, nachhaltige Produktion) und 15 (Ökosysteme, Wälder, Boden) wichtig. Er erläuterte außerdem, dass es nun nach der Verabschiedung der SDGs um die Festlegung der Indikatoren zur Kontrolle ihrer Umsetzung gehe, die bis Frühjahr 2016 unter der Federführung der statistischen Kommission der UNO bestimmt werden sollen. Zur eigentlichen Fragestellung, ob die Umsetzung des Menschenrechts auf Wasser Vision oder Illusion sei, trug er nichts Substantielles bei.

Jorge Jurado, Botschafter der Republik Ecuador in Deutschland und ehemaliger Minister für Wasserwirtschaft Ecuadors, beleuchtete die Bedeutung der Wasserpolitik aus der Perspektive des Landes Ecuador. Seit 2008 ist Wasser in der Verfassung so verankert, dass nicht nur das Menschenrecht auf Wasser, sondern auch die Rechte der Natur berücksichtigt werden. Er betonte, dass Wasser keine Ware sei und nicht privatisiert werden dürfe.

Jurado warnte außerdem vor der Gefährlichkeit des in den aktuell verhandelten Freihandelsabkommen TTIP und CETA integrierten Investitionsschutzes durch Schiedsgerichte.

Herr Stratenwerth behauptete, dass die Abkommen die Souveränität Deutschlands, was seine Wasserwirtschaft angeht, nicht negativ verändern werde. Nach kritischen Nachfragen musste er allerdings einräumen, dass sein Ministerium das zurzeit nicht definitiv bestätigen könne.

Die Veranstaltung schloss mit Kurzstatements von AöW, Forum Umwelt u. Entwicklung, Grüne Liga sowie BUND und Weltfriedensdienst.

Nachtrag: Interview: Eine Wasser-Vision aus Ecuador. 8.12.2015

Weiter Sulfatprobleme beim Berliner Trinkwasser

Tagesspiegel
15.10.2015

Braunkohleförderung in Sachsen
Schmutz und Kohle: Trinkwasser könnte teurer werden
von Stefan Jacobs

Durch den Braunkohleabbau in der Lausitz ist die Spree immer stärker mit Sulfat belastet. Deshalb drohen nun bis zu 30 Prozent höhere Trinkwasserkosten.

Die Tagebaue in der Lausitz verunreinigen die Spree – und zunehmend auch Berlins Trinkwasser. Im größten Wasserwerk der Stadt in Friedrichshagen stammen zwei Drittel aus sogenanntem Uferfiltrat, das über Brunnen rings um den Großen Müggelsee gewonnen wird. Dort ist, wie berichtet, der Sulfatgehalt des Wassers in den vergangenen Jahren so stark angestiegen, dass bald der laut Trinkwasserverordnung geltende Grenzwert von 250 Milligramm pro Liter erreicht sein kann. Zu viel Sulfat kann Durchfall und Erbrechen verursachen. Außerdem befördert es die Korrosion von Leitungen und Beton.

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Die Sulfatprobleme bestehen aber nicht nur in Berlin. Aus dem Wasserwerk Briesen versorgt die Frankfurter Wasser und Abwasser GmbH in der Stadt Frankfurt (Oder) und der Umgebung etwa 65.000 Personen mit Trinkwasser. Nur durch Verdünnung mit Grundwasser kann der Trinkwassergrenzwert im Wasserwerk Briesen derzeit eingehalten werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Sulfatkonzentrationen im Spreewasser weiter steigen werden. Dies wird eine höhere Beimischungsquote an Grundwasser oder weitere technische Maßnahmen zur Eliminierung des Sulfats notwendig machen. (Quelle: www.braunespreewatch.de/index.php/dlds-bergbaufolgen/44-trinkwassergewinnung-im-landkreis-oder-spree)

 

Veranstaltung: Das Menschenrecht auf Wasser – Vision oder Illusion?

2015102929.10.2015, 17:30–21:00 Uhr, Ort: Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Haus der Land- und Ernährungswirtschaft, Konferenzraum 1, (openstreetmap)
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Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht. PRESSEMITTEILUNG VOM 1.10.2015

Pressemitteilung vom 1. Oktober 2015

Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht / Berliner Wassertisch fordert die BWB auf, die Verjährung von Schadensersatz-Ansprüchen zu verhindern

Berliner Wassertisch

(Berlin, 1. Oktober 2015) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft [WEG] klagt seit Anfang des Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in den Jahren 2010 und 2011 zu fordern. Das Amtsgericht Mitte hat das Verfahren nun an das Landgericht verwiesen. Der Berliner Wassertisch hat für Kunden der BWB, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen möchten, einen Musterbrief vorbereitet, mit dem sie sich an die BWB wenden können, um für die Dauer der WEG-Klage eine drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.

Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil

Grundlage der Forderung der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft ist ein Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24. Februar 2014. In dem Verfahren wies das Gericht eine Beschwerde der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartell­amts zurück, das gefordert hatte, die Trinkwasserpreise um ca. 18 Prozent zu senken (Az: VI-2 Kart 4/12). Das OLG Düsseldorf bestätigte jedoch, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 Prozent über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB haben auf das Urteil hin die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012–2015 um ca. 15 Prozent gesenkt. Ein Ausgleich für die Jahre 2009–2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht.

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt

Statt einer Rückzahlung schlossen die BWB am 6. Mai 2014 mit dem Bundeskartellamt einen Vergleich, der als Ausgleich für den Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 vorsieht, die Preise von 2016 bis 2018 nicht zu erhöhen.

Der Schadensersatz-Prozess vor dem Amtsgericht Mitte

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt ändert nach Ansicht der WEG nichts daran, dass der Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 zu Schadensersatzforderungen berechtigt. Die Berliner Wasserbetriebe bestreiten zwar die Berechtigung der Schadensersatzforderungen, doch ist ihre Verteidigungsstrategie mehr als zweifelhaft. Hatten die Wasserbetriebe vor dem Amtsgericht entgegen dem eindeutigen Urteil des OLG Düsseldorf zunächst behauptet, die Wasserpreise seien angemessen gewesen, beriefen sie sich danach zusätzlich darauf, die überhöhten Wasserpreise nicht verschuldet zu haben. Vor „dem Hintergrund eines in sich ge­schlossenen, landesrechtlichen Kalkulationssystems“, so die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, sei angeblich nicht vorhersehbar gewesen, dass die kartellrechtlichen Missbrauchs­vorschriften auch für die BWB gelten würden. Das Amtsgericht folgte dem Antrag auf Klageabweisung jedoch nicht. Die Berliner Wasserbetriebe sind damit im ersten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, die Klage zu stoppen.

Warum der Berliner Wassertisch die Klage der WEG* unterstützt

Die BWB ignorieren in ihrer Klageerwiderung, dass der Preismissbrauch nur durch eine undurchsichtige Gesetzes- und Firmenkonstruktion ermöglicht wurde, die der CDU-/SPD-geführte Senat in Zusammenarbeit mit Konzernlobbyisten selbst entwickelt hatte. Sinn und Zweck der Konstruktion war es, den Wasserkonzernen RWE und Veolia durch eine Gewinn­garantie illegale Profite auf Kosten der Wasserkunden zu sichern. Gleichzeitig wurde über die Wassereinnahmen des Senats eine verdeckte „Sondersteuer“ eingeführt, welche die Einkom­men von sozial Schwachen überproportional belastet. Auch nach der Rekommunalisierung hat der Senat die für den Missbrauch verantwortlichen Preisfindungs-Systeme nicht geändert. Sie wirken einschließlich der berüchtigten Gewinngarantie weiter fort und verteuern nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren, die ca. 60 Prozent des Gesamt­wasserpreises ausmachen. Der kürzlich erfolgte, vermeintlich großzügige Verzicht des Senats auf weitere Erhöhungen bis 2020 kann daher nicht als ein Entgegenkommen betrachtet werden. Er kompensiert nicht den Preismissbrauch der Jahre 2009–2011, sondern er zementiert die derzeit überhöhten Wasserentgelte bis ins Jahr 2020.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs:

„Die Verteidigung der BWB ist hanebüchen. Der Senat aus SPD und CDU hat den Preis-missbrauch der BWB durch entsprechende Gesetzesänderungen erst ermöglicht und von sich aus nichts unternommen, um ihn abzustellen. Die Weigerung, nun ein ,Verschulden‘ für die missbräuchlich überhöhten Preise der Jahre 2009-2011 anzuerkennen, um die Wasserkunden um ihre Schadensersatzansprüche zu prellen, zeigt, dass auch nach der Rekommunalisierung kein Umdenken stattgefunden hat. Wir warten weiterhin darauf, dass sich der Senat endlich offiziell für den Preismissbrauch entschuldigt und wirkliche Konsequenzen aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zieht. Bezogen auf den Prozess wäre es das Mindeste, dass die BWB bis zum Ausgang des Verfahrens eine Verjährungsverzichtserklärung an die Wasserkunden abgeben.“

Der Musterbrief für die Verjährungs-Verzichtserklärung

Sollten die BWB auf die Verjährung der Schadensersatzansprüche für die Jahre 2009–2011 nicht freiwillig verzichten, fordern wir die Berliner Wasserkunden auf, sich mit dem anhängenden Musterbrief persönlich an die Wasserbetriebe zu wenden.

Weitere Forderungen des Berliner Wassertischs

Darüber hinaus fordern wir den Senat auf:

1. sich bei den Berliner Bürgern für den gerichtlich festgestellten Preismissbrauch zu entschuldigen, die Verantwortlichkeiten festzustellen und eine unbelastete Unternehmensleitung zu berufen;

2. die immer noch bestehende Holding-Konstruktion abzuschaffen und die Berliner Wasserbetriebe als nachhaltige, kundenfreundliche, transparente und demokratisch kontrollierte Eigenbetriebe zu führen; [vgl. Berliner Wassercharta, Punkt: 2b]

3. die für die Überteuerung verantwortlichen Preisfindungs-Systeme und Kalkulationsschemata, einschließlich der Gewinngarantie, abzuschaffen und die Trinkwasserpreise zumindest auf das Niveau der Vergleichsunternehmen zu senken;

4. die Höhe der Abwassergebühren, bei denen der Preismissbrauch vermutlich in ähnlicher Höhe wie beim Trinkwasser fortgeführt wird, von unabhängiger Stelle nach dem Verfahren des Bundeskartellamts überprüfen zu lassen.

Weitere Hinweise in der Zeitleiste

*Aktenzeichen: 6 O 348/15 (Kart)

Musterbrief doc

Pressemitteilung als pdf


Folgt Musterbrief:

[Absender] [Datum]

Berliner Wasserbetriebe
10864 Berlin

Kundennummer: …
Verbrauchsstelle: …

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe u. a. in den Jahren 2009, 2010 und 2011 von Ihnen Wasser bezogen. Wie Ihnen bekannt ist, hatte das Bundeskartellamt mit Beschluss vom 4. Juni 2012, Az: B8-40/10, festgestellt, dass Ihre Wasserpreise in dieser Zeit kartellrechtswidrig überhöht waren. Das OLG Düsseldorf hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 24. Februar 2014,
Az: VI-2 Kart 4/12 (V), als rechtmäßig bestätigt.

Vor diesem Hintergrund steht mir als Wasserkunde ein Anspruch auf Rückzahlung der von mir für den Zeitraum 2009 bis 2011 geleisteten und kartellrechtswidrig überhöhten Wasserentgeltzahlungen zu. Dieser Anspruch kann u. a. auf § 33 GWB gestützt werden. Zu dieser Frage ist derzeit am Landgericht Berlin unter dem Az: 6 O 348/15 (Kart) bereits ein vergleichbares Klageverfahren einer Wasserkundin gegen Ihr Unternehmen anhängig.

Zur Vermeidung einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung biete ich Ihnen an, zunächst den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass Sie mir gegenüber eine Verjährungsverzichtserklärung für die von mir geltend gemachten Rückforderungsansprüche abgeben. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, müsste ich selbst rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Ich sehe Ihrer Antwort innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

—— Ende des Musterbriefs ——

Kontakt: Berliner Wassertisch

Wolfgang Rebel     Telefon: 0152 57 23 34 84                 c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Rainer Heinrich      Telefon: 030 / 915 092 41                  Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
E-Mail:   webmaster@berliner-wassertisch.info                 Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter:   @BWassertisch                                             Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

 

Bundesregierung gibt zu: Erdbeben wegen Erdgasförderung

DIE LINKE

Bundesregierung gibt zu: Erdbeben wegen Erdgasförderung
Jetzt endlich Fracking und Verpressen von Flow-Back verbieten!
Zwischen konventioneller Erdgasförderung, Fracking und dem Verpressen von Flow-Back und Lagerstättenwasser auf der einen Seite und der Entstehung von Erdbeben auf der anderen Seite besteht ein kausaler Zusammenhang. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Erdbebenrisiken der Erdgasförderung“ der Fraktion DIE LINKE. Der Bundestagsabgeordnete der LINKEN und Obmann im Umweltausschuss, Hubertus Zdebel erklärt hierzu: „Insbesondere das Entstehen von Erdbeben durch Fracking in kleinere geologische Störungen kann die Bundesregierung nicht ausschließen. Damit ist sie in der Pflicht, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Doch genau das ist nicht ihre Absicht. Systematische Untersuchungen zum Themenkomplex Erdbeben hat die Bundesregierung bisher nicht durchgeführt, obwohl sie ein Gesetzespaket vorantreibt, welches Fracking in Deutschland rechtssicher erlauben soll. Der Verweis der Bundesregierung auf dieses Gesetzesvorhaben hinsichtlich der Verhinderung von Erdbeben geht ins Leere, da dort fast ausnahmslos von konkreten Regelungen abgesehen wird. Jüngsten Berichten zufolge bebt in den Fracking-Regionen im US-Bundestaat Oklahoma die Erde inzwischen sogar täglich. Wer solche Zustände hierzulande verhindern will, muss Fracking sowie die Verpressung von Lagerstättenwasser und Flow-Back endlich ausnahmslos verbieten.“

MdB Herbert Behrens (DIE LINKE) ergänzt: „Die Bundesregierung schreibt selbst, dass in den niedersächsischen Erdgasfördergebieten eben wegen der Fördertätigkeiten seit 2012 ‚wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich‘ häufiger und stärker als je zuvor die Erde gebebt hat. Es ist ein Skandal, dass die Regierung dennoch nicht bereit ist, daraus angemessene Konsequenzen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu ziehen. Das Erdbebenrisiko stellt eine reale Gefahr für Gesundheit, privates Eigentum wie Wohnhäuser, für die öffentliche Infrastruktur oder im Fall des Groninger Beckens sogar für die geologische Stabilität der gesamten Region der ostfriesischen Inseln sowie des Wattenmeeres dar. Wirksame Maßnahmen zur Erdbebenprävention existieren nicht – weder beim Fracking noch beim Verpressen des Flow-Back. Nur ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen kann die Bevölkerung vor Erdbeben schützen.

Beim Fracking wird mit dem Frac-Fluid ein Chemikaliengemisch zur Erdgasgewinnung in gashaltige Bodenschichten eingebracht. Bei der Verpressung des Flow-Back wird die verbrauchte Frac-Flüssigkeit gemeinsam mit dem aus dem Untergrund hochgepumpten Lagerstättenwasser, welches Schwermetalle, radioaktive Stoffen und krebserzeugende Substanzen enthalten kann, unter Druck im Untergrund versenkt.

Link zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage