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Aktion Greenpeace: #StopEUMercosur
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Erfolgreich! Über 1 Million Unterschriften „Green Deal“ – Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Stop Energiecharta. #NoECT. Wir wollen raus aus dem Anti-Klimaschutz-Vertrag
Europäische Bürgerinitiative gegen biometrische Massenüberwachung (17.2.2021-17.2.2022)
Lebensgefährliche Entwicklung: Gewinnorientierung im Krankenhaus
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im NewYorck / Bethanien Mariannenplatz 2A
10997 Berlin Openstreetmap fällt coronabedingt aus Überblick (Messstellen: Oberflächengewässer und Grundwasser)
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Delius-Klage
Keine Steuergelder für LNG-Fracking-Gas Terminals in Deutschland!
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Trinkwasser aus dem Meer
Tagesspiegel
02.03.2015
Knappes Gut
Trinkwasser aus dem Meer
Von Claudia Georgi
Frisches Wasser ist vielerorts knapp. Entsalzungsanlagen können helfen, den Bedarf zu decken. Doch ihre Umweltbilanz ist oft miserabel. Das soll sich ändern.
Frisches und sauberes Wasser aus dem Hahn, das ist hierzulande selbstverständlich. Weltweit jedoch haben knapp 800 Millionen Menschen noch immer keinen ausreichenden Zugang zu Trinkwasser. Nicht nur Wüstenregionen oder Entwicklungsländer sind betroffen. Durch anhaltende Dürren wie in Kalifornien oder Australien schwinden dort ebenfalls die Reserven. Zugleich nimmt der Wasserbedarf weltweit zu. Deshalb arbeiten Wissenschaftler und Unternehmen daran, Salzwasser möglichst effektiv trinkbar zu machen.
Wasserlos in Detroit
taz
28.02.2015
ENTZUG
Wasserlos in Detroit
von Dorothea Hahn (Detroit)
Die US-Stadt erholt sich langsam von ihrem Bankrott, Start-ups sprießen. Den Ärmsten allerdings drehen die Wasserwerke massenweise die Leitungen ab
Seit Tagen stapelt sich das Geschirr im Spülbecken. Aus dem Bad weht säuerlicher Geruch in den Flur. Und im Vorgarten hat jemand einen Farbklecks in Neonblau auf das Wasserrohr gesprüht. Jeder, der am Haus vorbeiläuft, kann ihn sehen. In Detroit bedeutet dieses Neonblau: Hier wohnen Menschen, die ihr Wasser nicht bezahlt haben.
Gekaufte Wissenschaft: Geheimverträge der Hochschulen Vetorecht für Nestlé
TAZ
20.2.2015
Vetorecht für Nestlé
Von Marcel Hänggi
Abkommen mit Lehrstuhlsponsoren waren in der Schweiz lange unter Verschluss. Nun haben Journalisten vor Gericht erstritten, Einblick nehmen zu dürfen.
Zum Artikel
Trinkwassergefährdung – verschwieg Hessens Umweltministerin Hinz K+S – Risiken?
hr-online.de – hessenschau
14.02.2015
Trinkwassergefährdung
Verschwieg Hinz K+S-Risiken?
Redaktion: fawe / wotu
Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) soll einem „Spiegel“-Bericht zufolge brisante Behörden-Warnungen unter der Decke gehalten haben. Demnach gefährdet Salzabwasser des K+S-Konzerns in der Werra-Region Trinkwasserquellen.
Im Jahr 2075 soll die durch den Kali-Bergbau stark salzbelastete Werra wieder Süßwasserqualität haben. Bis 2021 darf der Kasseler K+S-Konzern noch Salzabwasser in den Boden pumpen. So sieht es ein Langzeitplan vor, den Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) im Herbst mit großem Jubel präsentierte. Experten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) hatten da laut einem Bericht des Magazins „Der Spiegel“ aber schon längst Alarm geschlagen.
Braunkohle-Tagebaue bedrohen Trinkwasser
Rabe Ralf
Februar/März 2015
Braunkohle-Tagebaue bedrohen Trinkwasser. Besorgniserregender Anstieg der Sulfatwerte im Berliner Wasser
Von Mike Kess
Zum Artikel
Hamburg 2021: Hamburgs Trinkwasser – gefrackt?
blog.campact.de
23.01.2015
Hamburg 2021: Hamburgs Trinkwasser – gefrackt?
von Jörg Haas
Was wäre wenn … TTIP und CETA doch durchkämen? Wie sähe Hamburg aus, wenn die Konzernlobby sich durchsetzt? Heute: Das Beispiel Trinkwasser. Die “Hamburger Zukunftspost” berichtet aus dem Jahr 2021:
Hamburg, 28. Dezember 2021: Die Hamburger Wasserbetriebe schließen heute mehrere Trinkwasserbrunnen in den Vierlanden im Südosten der Stadt. Das Grundwasser enthielt Spuren giftiger Chemikalien. Die Bewohner von Bergedorf und Umgebung wurden gebeten, mit Wasser besonders sparsam umzugehen und das Leitungswasser sicherheitshalber nicht für Babynahrung zu verwenden.
zum Artikel aus der Reihe »Was wäre wenn… Hamburg 2021«
Update: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung
UPDATE:
30. Januar 2015:
Stellungnahme der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
zum Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen [DüV-Entw.]
(Stand: 18.12.2014)
Zur Stellungnahme
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
05.01.2015
Hintergrundinformationen zum Themenkomplex: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung
Gegen Deutschland ist seit 10. Juli 2014 die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren wegen der zunehmenden Nitratbelastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers von der EU-Kommission eingeleitet worden. Damit gerät Deutschland zunehmend unter Zeitdruck, die Düngeverordnung zu novellieren. Der Gesetzentwurf liegt seit 18.12.2014 vor und geht nun in die Verbändeanhörung. Voraussetzung für den Erlass der Düngeverordnung sind jedoch Änderungen im Düngegesetz, die jedoch noch nicht bekannt sind. Zum Beitrag der AöW (pdf)
Am 5. Januar hat das Aktionsbündnis »aktion agrar – Landwende jetzt!« gegen den Entwurf protestiert.
Haidy Damm: Gülle ohne Ende. Entwurf zur Düngemittelverordnung ermöglicht weitere Massentierställe. In: Neues Deutschland. 06.01.2015.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) nennt den Entwurf zur neuen Düngemittelverordnung einen »guten Kompromiss«. Von Verbänden hagelt es Kritik. Zum Artikel
Trinkwasser ist nitratverseucht, die Luft voller Feinstaub
ZEIT
14.01.2015
Landwirtschaft. Im Düngewahn
Von Marlies Uken
Das Trinkwasser ist nitratverseucht, die Luft voller Feinstaub: Deutschland hat ein Stickstoffproblem. Um es zu lösen, schlagen Experten vor, vieles teurer zu machen.
Zum Artikel
Mehr zum Thema hier
Deutliche Reduktion der Stickstoffeinträge erforderlich
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) 14.01.2015 Pressemitteilung: Deutliche Reduktion der Stickstoffeinträge erforderlich Der zu hohe Eintrag von reaktiven Stickstoffverbindungen in die Umwelt gefährdet die menschliche Gesundheit, die Gewässer, die Biodiversität und das Klima. „Die Politik muss dieses bedeutende Umweltproblem entschiedener als bisher angehen. Dies betrifft sowohl die Landwirtschafts-, Verkehrs- als auch die Energiepolitik. Deshalb … weiterlesen
Gutachten: Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking
Interdisciplinary Research on Climate Change Mitigation and Adaptation
2012
Alexander Roßnagel, Anja Hentschel und Andreas Polzer:
Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking
Zur Studie (pdf)
Auf den Seiten 12ff., 33ff. 48ff., 62ff., 75ff., 89ff. und 119ff. finden sich Abschnitte zum Gewässerschutzrecht
Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht: Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Vgl. dazu auch das vom gleichen Autorenteam erstellte Gutachten im Rahmen der Studie des Neutralen Expertenkreises „Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Quellen“ im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses über die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung (2012)
Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben findet sich Folgendes:
Ein Staat, der die Risiken einer neuen Technologie zulässt, muss sich nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützend und fördernd vor das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stellen und muss nach Art. 20a GG – auch in Verantwortung für die künftigen Generationen – die natürlichen Lebensgrundlagen schützen.
Für die Erfüllung beider Schutzpflichten ist die Vorsorge gegen Gefährdungen des Grund- und insbesondere des Trinkwassers von entscheidender Bedeutung.
Verfassungsrechtlich geht daher der Schutz des Trinkwassers der Gewinnung von Energieträgern oder anderen wirtschaftlichen Betätigungen vor.
Das Recht darf daher keinen Schaden an Leib und Leben und keine Funktionseinschränkung des Trinkwassers in Kauf nehmen. Entscheidend ist jedoch meist, welches Risiko eines Schadens in Kauf genommen werden darf, oder anders formuliert: wie sicher ist sicher genug?
Je nach Art und Schwere möglicher Risiken kann bereits eine entfernte Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts ausreichen, um die staatlichen Schutzpflichten konkret auszulösen.
Insbesondere das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedarf im Hinblick auf die von technischen Anlagen und Tätigkeiten ausgehenden Auswirkungen und Risiken eines besonderen staatlichen Schutzes. Angesichts der damit verbundenen Risiken und Folgen für die Bürger, die diese nicht beeinflussen und denen sie kaum ausweichen können, ist der staatlichen Schutzpflicht und Mitverantwortung für die Gefährdungen dadurch Rechnung zu tragen, dass dem Betroffenen im Entscheidungsverfahren gewährleistet wird, seine Rechte zu verteidigen. In diesen Fällen ist für einen effektiven Grundrechtsschutz Vorverlagerung des Rechtsschutzes geboten, indem bereits im behördlichen Verfahren Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden können. (S. 103)
Hintergrundinformation: Raumordnungsgesetz
Krieg ums Wasser- und Abwasser-Geschäft in Gera ausgebrochen
Ostthüringer Zeitung
06.01.2015
Krieg ums Wasser- und Abwasser-Geschäft in Gera ausgebrochen
von Angelika Munteanu
Der Veolia-Konzern hat dem Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal die IT-Versorgung gekappt. Der Otwa-Geschäftsführer hat seit gestern Hausverbot im Gebäude des Zweckverbandes.
Gera. Der Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes Mittleres Elstertal, der Köstritzer Bürgermeister Dietrich Heiland (CDU) spricht von Sabotage. Aus der Sicht des Otwa-Geschäftsführers Gerald Fiß ist der jetzt ausgebrochene Krieg ums Wasser- und Abwassergeschäft im Mittleren Elstertal die Folge daraus, dass es keine Interimslösung für die Betriebsführerschaft gegeben hat, nachdem Ende 2014 die Betriebsführung der Otwa für den Zweckverband zu Ende gegangen ist. Fiß hatte gestern seine Bürotür mit ausgewechseltem Schloss vorgefunden und zwischenzeitlich ein Domizil in einem Beratungsraum der Energieversorgung gefunden.
Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
05.01.2015
Hintergrundinformationen zum Themenkomplex: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung
Gegen Deutschland ist seit 10. Juli 2014 die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren wegen der zunehmenden Nitratbelastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers von der EU-Kommission eingeleitet worden. Damit gerät Deutschland zunehmend unter Zeitdruck, die Düngeverordnung zu novellieren. Der Gesetzentwurf liegt seit 18.12.2014 vor und geht nun in die Verbändeanhörung. Voraussetzung für den Erlass der Düngeverordnung sind jedoch Änderungen im Düngegesetz, die jedoch noch nicht bekannt sind. Zum Beitrag (pdf)
Am 5. Januar hat das Aktionsbündnis »aktion agrar – Landwende jetzt!« gegen den Entwurf protestiert.
Haidy Damm: Gülle ohne Ende. Entwurf zur Düngemittelverordnung ermöglicht weitere Massentierställe. In: Neues Deutschland. 06.01.2015.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) nennt den Entwurf zur neuen Düngemittelverordnung einen »guten Kompromiss«. Von Verbänden hagelt es Kritik. Zum Artikel