Die AöW durchleuchtet Fracking-Legenden

AöW e.V.19. Mai 2015
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

Fünf Fracking-Legenden durchleuchtet
Legende 1: Fracking wird seit 30 Jahren problemlos in Deutschland angewandt.
Legende 2: In den USA wird Fracking weiträumig problemlos angewandt
Legende 3: Gefrackt wird nur noch ohne gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien.
Legende 4: Die Entsorgung des beim Fracking anfallenden Abwassers ist problemlos möglich.
Legende 5: Die Risiken beim Fracking sind beherrschbar.
 

Legende 1: Fracking wird seit 30 Jahren problemlos in Deutschland angewandt.
Es stimmt zwar, dass seit Jahrzehnten bei der Erdöl- und Erdgasförderung in Deutschland auch Frackingverfahren angewandt werden. Es handelt sich dabei jedoch um andere Verfahren als bei der Förderung der sogenannten unkonventionellen Gasvorkommen, um die es derzeit in der politischen Auseinandersetzung geht. Für diese Förderung von Schiefer-, Kohleflöz- und Tightgas gelten die neueren Verfahren, die in den USA angewendet werden, als Vorbild. Diese Förderung wurde in Deutschland und Europa bisher noch gar nicht großtechnisch betrieben.

Außerdem wurden die bisherigen bei der Erdöl- und Erdgasförderung in Rahmen-, Haupt- oder Sonderbetriebsplänen festgelegten Verfahren nur stichprobenartig überwacht. Diese Betriebspläne beinhalten die technische Durchführung, den zeitlichen Ablauf, Sicherheitsvorkehrungen und Arbeitsanweisungen. Gesichtspunkte wie die ► Gewässerbelastung und die Umwelt spielen dabei keine Rolle. Die Dokumentation über die Einhaltung der Betriebspläne machen die Unternehmen selbst, die Bergbehörden machen Inspektionen und Stichproben. Es ist deshalb im Nachhinein nicht nachprüfbar, welche Belastungen durch Fracking in der Umwelt entstanden sind, denn Messungen hätten vor der Aufsuchung oder der Förderung durchgeführt werden müssen, um die ► Auswirkungen von Fracking gegenüber anderen Effekten zu erkennen.

Im tiefen Untergrund laufen die ► Fließvorgänge sehr langsam ab. Auswirkungen lassen sich daher erst nach Jahren bis Jahrzehnten erkennen, deshalb können wir uns nicht in Sicherheit wiegen, wenn bis heute angeblich nichts passiert ist.
 

Legende 2: In den USA wird Fracking weiträumig problemlos angewandt.
Das ist falsch. Denn es gibt auch in den ► USA viele ► Beschwerden von der Bevölkerung über Umweltbelastungen und Grundwasserverunreinigung durch Fracking. Wie in einer von der US Umweltschutzagentur (EPA 2011) veröffentlichten ► Studie (Seite 3), kann es beim Fracking zu unkontrollierten Rissbildungen kommen, sodass ein Anschluss des Fracks an durchlässige Gesteinsschichten, Störungen oder Altbohrungen entsteht. Das kann zu diffusen Aufstiegen von Gasen und Fluiden in das oberflächennahe Grundwasser führen. Denn Simulationen der Rissbildung sind vorher zwar möglich, aber genau vorhersehbar ist die Rissausbreitung nicht.

Richtig ist, dass in den USA Fracking weiträumig angewandt wird. Die geologischen Verhältnisse in den USA sind jedoch einerseits anders als in Deutschland. Entscheidender ist aber andererseits, dass Deutschland viel dichter besiedelt ist als die USA. Dort kommen im Durchschnitt 27 Einwohner auf einen Quadratkilometer, in Deutschland 226. Für unsere dichtbesiedelten Gebiete werden vor Ort Nahrungsmittel produziert, ist eine hochentwickelte Industrie angesiedelt, müssen Lebensräume auch für andere Lebewesen und Räume für Erholung und Gesundheit vorgehalten werden. Da gibt es ständig zahlreiche Nutzungskonflikte zu den Wasserressourcen und der Umwelt, die durch Fracking noch verstärkt werden. Auswirkungen kann Fracking auch auf die Siedlungs- und Verkehrsstruktur, die Land- und Forstwirtschaft, die Heilquellen- und Mineralwassergebiete, Überschwemmungsgebiete, Erholungsgebiete, Naturschutzgebiete, die freilebenden Arten und verbliebenen Biotope, Flora und Fauna, das Gesundheitswesen, die Nahrungsmittelindustrie und alle Produktionsprozesse, für die sauberes Wasser benötigt wird, haben. Zu beachten ist auch der Lärmschutz. Ein Vergleich ist daher zwischen Deutschland und den USA und z.B. auch Kanada nicht unmittelbar möglich.

Eine großangelegte Studie der US Umweltschutzagentur zu den Auswirkungen von Fracking auf die ► Trinkwasserressourcen ist im November 2011 begonnen worden und noch nicht beendet.

 
Legende 3: Gefrackt wird nur noch ohne gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien.
In den USA werden bis zu 750 verschiedene Chemikalien beim Fracking in unterschiedlicher Zusammensetzung (Additive) eingesetzt. In ► Deutschland wurde in einer Studie für das Umweltbundesamt in 2012 von mindestens 112 Additiven, die verschiedene Chemikalien enthalten, ausgegangen. Es wurde festgestellt, dass darunter Stoffe verwandt werden, die unter anderem sehr giftig und krebserregend sind. Einige sind auch erbgutverändernd und können somit die Fortpflanzung beeinträchtigen. Für das UBA-Gutachten ► (Seiten 300 bis 340 und 347) wurden 80 Sicherheitsdatenblätter der Lieferfirmen für die Frackflüssigkeiten ausgewertet. Danach waren 6 Zubereitungen giftig, 6 umweltgefährlich, 25 gesundheitsschädlich, 14 reizend, 12 ätzend und nur 27 nicht gefährlich. Einige Additive weisen auch Gefährdungsmerkmale für das Wasser auf, 3 nämlich sind stark wassergefährdend, 12 wassergefährdend, 22 schwach wassergefährdend, 10 nicht wassergefährdend. Das bedeutet, dass diese Inhaltsstoffe zur Vorsorge vor Gesundheitsschäden nicht in den Boden und das Wasser gelangen dürfen.

Es ist unwahrscheinlich, dass auf alle diese problematischen Chemikalien ► verzichtet werden kann. Neuere Forschungsergebnisse in Österreich über die Verwendung von ungefährlichen Frackfluiden, sogenanntes Clean Fracking, müssen erst in der Anwendung getestet werden.

Wären die Chemiecocktails, mit denen trotz dieser Beschwichtigungen noch gearbeitet wird, tatsächlich ungefährlich, könnten die eingesetzten ► Inhaltsstoffe doch veröffentlicht werden. Da dies nicht geschieht, lassen sich die Aussagen über die Unbedenklichkeit derzeit nicht überprüfen.

In ► Dänemark ist z.B. erst Anfang Mai 2015 die erste Probebohrung für Fracking gestoppt worden, weil das Fracking-Unternehmen Total die umweltschädliche Chemikalie Null Foam eingesetzt hatte. Es hatte dafür keine Genehmigung und diese gar nicht beantragt, weil es erstaunlicherweise nicht erwartet hatte, dass es Probleme geben würde.

Problematisch ist, dass der größte Teil des Frackfluids im Untergrund bleibt. Bei den in Deutschland untersuchten Bohrungen wurde nur 17 bis 27% Rückfluss des Chemiecocktails festgestellt. Das bedeutet, dass ein bleibendes Risiko besteht, sogar auch für die aquatische Umwelt.

Fehlerhafte oder undichte Bohrlöcher stellen ein weiteres Risiko dar, gerade bei mehreren Tausenden und mehr zu erwartenden Bohrungen.
 

Legende 4: Die Entsorgung des beim Fracking anfallenden Abwassers ist problemlos möglich.
Beim Fracking werden große Mengen Wasser (pro Bohrloch 10 bis 30 Millionen Liter) benutzt, das als sogenanntes ► Flowback zusammen mit dem Frackfluid teilweise wieder an die Oberfläche zurückkommt. Zusätzlich wird mit den Bohrungen das in den Erdgas-Lagerstätten vorhandene tiefe Grundwasser an die Oberfläche gefördert.

Der Flowback – bei der Bohrung verpresstes Wasser mit dem Lagerstättenwasser vermischt, ist stark salzhaltig. Je nach Beschaffenheit des Untergrundes enthält er zusätzlich hohe Konzentrationen von Kohlenwasserstoffen, Eisen und Mangan. Auch Aluminium, Ammonium, Bor, Blei, Cadmium, Chrom, Chromat, Eisen, Molybdän, Nickel, Quecksilber und Zink sind darin in höheren Konzentrationen als im Grundwasser natürlich vorkommend. Durch die natürliche Radioaktivität im Untergrund werden auch radioaktive Stoffe mit nach oben befördert. Über beim Frackingverfahren entstehende Transformationsprodukte, die sich durch das Zusammenwirken der im Frackfluid und dem Lagerstättenwasser enthaltenen Elemente bilden können, und Abbauprodukte liegen bisher keine Forschungsergebnisse vor. Es ist auch bisher nicht erforscht, welche Stoffe tatsächlich durch das Frackfluid im Untergrund gelöst werden.

Das für das Umweltbundesamt in 2012 erstellte Gutachten stellt fest, dass bei diesen Vorgängen von einem erheblichen Gefährdungspotenzial ausgegangen werden muss. Diese Gefährdung besteht selbst dann weiter, wenn es gelingen sollte, ohne gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien zu fracken. Ohne Fracking würde allein das unwillkürlich beim Bohren und Fördern mitgeförderte Lagerstättenwasser ja im Untergrund verbleiben.

Der Flowback soll nun in neueren Verfahren aufbereitet und das dabei abgetrennte Frackfluid wieder verwendet werden. Der mengenmäßig größere Rest wird in Lagerstätten verpresst, aus denen nicht mehr gefördert wird. Das kann aber dazu führen, dass dort vorhandenes Lagerstättenwasser verdrängt wird und über Rissbildung in höher gelegene Grundwasservorkommen gelangen kann. Für diese Entsorgungsform sind auch weite Transportwege in Form von Pipelines oder über den Transport mit LKW nötig.

Aus den USA sind sogar Fälle der Einleitung des Flowback in Flüsse oder in die Kanalisation bekannt. Das hat zu Korrosionsschäden in Kläranlagen und an Anlagen geführt, die Oberflächengewässer zum Beispiel zu Kühlzwecken genutzt haben.

Die Entsorgung des beim Fracking anfallenden Flowback stellt deshalb ein bisher unterschätztes Risiko dar.

 
Legende 5: Die Risiken beim Fracking sind beherrschbar.
Eine gezielte Erfassung und Überwachung der Umweltauswirkungen von Fracking in Deutschland gibt es bisher nicht.

In dem Gutachten für das Bundesumweltamt wurde in ► 2012 formuliert:

„Eine belastbare Datenbasis, auf deren Grundlage wir die Besorgnis einer Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen sicher ausschließen können, haben wir nicht. Auch die entsprechenden Werkzeuge und Methoden (z.B. numerische Grundwassermodelle) können aufgrund der lückenhaften Datenbasis gegenwärtig nur überschlägige Ergebnisse liefern. Zu einer fundierten Beurteilung der Risiken und zu deren technischer Beherrschbarkeit fehlen aus unserer Sicht viele und grundlegende Informationen.“

Daher wurde vorgeschlagen, weitergehende Forschungen anzustellen z.B. den Untergrund weiter zu untersuchen und die eingesetzten Chemikalien und deren Wechselwirkungen näher zu analysieren. Geschehen ist das nicht. Umfassende neue Forschungen sind aus Deutschland nicht bekannt. Es wurde zwar ein weiteres Gutachten für das Umweltbundesamt erstellt und ► 2014 veröffentlicht. Das stützt sich aber nur auf nationale und internationale Literaturrecherchen sowie auf Gespräche mit Fachexperten, mit Fach- und Genehmigungsbehörden, mit Verbänden und den Erdöl- und Erdgasbetreiberfirmen.

Die Beherrschung der Auswirkungen von Fracking für auf die Menschen die Tiere, die Natur und die Wasserressourcen ist bisher nicht gesichert. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sind aber Maßnahmen zu unterlassen, die potenziell gravierende Schäden hervorrufen können, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts niedrig oder das Risikopotenzial noch unbekannt ist.

Christa Hecht
Geschäftsführerin

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: 0 30/39 74 36 06
Fax: 0 30/39 74 36 83
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Weitere Informationen zum Thema Fracking
 

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Fracking verseucht Trinkwasser

Süddeutsche Online
6.05.2015

US-Bundesstaat Pennsylvania. Fracking-Chemikalien im Trinkwasser gefunden
Von Robert Gast

Fracking ist mittlerweile in den USA weit verbreitet – und wegen seiner möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt sehr umstritten. Jetzt wurden Fracking-Chemikalien im Trinkwasser des US-Bundesstaats Pennsylvania gefunden.

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Dazu auch: Tagesspiegel: Umstrittene Erdgasförderung in Pennsylvania. Fracking-Chemikalien im Trinkwasser entdeckt. 6.5.2015.

Bundesrat beschließt kein vollständiges Fracking-Verbot

klimaretter.info
08.05.2015

Bundesrat zerpflückt Fracking-Paket nur
von Jörg Staude

Demonstrationsfoto


Foto: Wassertisch

Weitgehend zerpflückt, aber nicht in Gänze abgelehnt, hat der Bundesrat am Freitag das Gesetzespaket der Bundesregierung zum Fracking. Umweltministerin Hendricks sagte zwar zu, die Einwände der Länder „sehr sorgfältig“ zu prüfen, ein vollständiges Fracking-Verbot werde am Ende der Gesetzgebung aber nicht stehen.

Von den Erkenntnissen bei einer Kanadareise vor einem knappen Jahr lebte die Rede von Hannelore Kraft (SPD), der mächtigen Ministerpräsidentin Nordrhein-Westfalens, am Freitag im Bundesrat. Zu Fracken bedeute eben nicht nur, klärte Kraft ihre Länderkollegen auf, giftige Chemikalien einzusetzen, sondern eine neue Infrastruktur zu schaffen: Pipelines, Verkehrswege und Bohrstellen würden sich faktisch über die Landschaft ziehen und für erhebliche Schäden sorgen. Was in nicht so dicht besiedelten Ländern wie Kanada und den USA vielleicht möglich ist, gehe in Nordrhein-Westfalen ganz und gar nicht.

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NRW hat große Teile des Landes für das Fracking freigegeben – mitten im Trinkwassereinzugsgebiet

Süddeutsche.de
03.06.2014

Wasserversorger drängt auf scharfe Fracking-Regeln
Von Silvia Liebrich

NRW hat große Teile des Landes für die Gasförderung Fracking freigegeben – dort, wo das Grundwasser durch den Kohlebergbau bereits stark belastet ist. Die Regierung plant ein Schutz-Gesetz, doch ein Wasserversorger macht schon mal einen Vorschlag.

[…] Doch ausgerechnet in diesen sensiblen Regionen wurden in den vergangenen Jahren großflächig Lizenzen für die Gasgewinnung mit Fracking erteilt. 80 Prozent des Wassereinzugsgebietes, das Gelsenwasser nutzt, sind betroffen (siehe untenstehende Grafik). „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zum Trinkwasser-Notstandsgebiet werden,“ warnt Deters. Bei der Gasförderung mit Fracking werden zum Teil hochgiftige Chemikalien eingesetzt, die bei Unfällen auch das Oberflächenwasser verseuchen können. […]

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Spendenaufruf: Mittels der Aarhus Konvention Fracking verhindern!

Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land
27.04.2015fracking

 

„Liebe Mitstreiter im Kampf zur Verhinderung der Fracking-Anwendungen in Deutschland,

ich wende mich heute an Euch mit der Bitte, dass Ihr in Euren BIs den Spendenaufruf unserer Mitglieds-BI bei „Gegen Gasbohren“, Abgefrackt-Weidener Becken gegen FrackingBündnis Weidener verbreitet und für Spenden werbt, die auf ein Konto gehen, das dafür von der Initiatorin der Klage – Stadt- und Kreisrätin Brigitte Artmann*, Marktredwitz im Landkreis Wunsiedel – angegeben worden ist.

Brigitte Artmann gelang es auch, die renommierte Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther für diese Klage und ihre Vorbereitung zu gewinnen, die mit „Aarhus“-Verfahren schon Erfahrung haben und übrigens auch Greenpeace vertreten.

UN  Aarhus Konvention

Eine Klage unter Berufung auf die Aarhus Konvention läuft in mehreren Teilschritten ab und erfordert hohen anwaltlichen Schriftaufwand mit vielen Briefen und auch Reisen der Anwälte nach Brüssel. Brigitte Artmann schätzt, dass etwa 100.000 EUR Gesamtkosten anfallen werden. Daher wird jetzt Geld gesammelt, um die anfallenden Kosten dann aus dem Spendenumfang decken zu können.

Ihr werdet fragen: „Ist das denn jetzt noch nötig, wo man doch positive Gerüchte aus dem Bundesrat hört?“

Trotz aller im Augenblick ermutigenden Indizien, dass unsere nachhaltige und ausdauernde gemeinsame Aktivität gegen Fracking erfolgreich dazu beitragen könnte, eventuell das ganze Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Erlaubnis von Fracking zu kippen, ist im Moment noch keineswegs abzusehen, ob diese Entwicklung in Umweltausschuss des Bundesrates (gegen Fracking zu votieren) auch in das Verhalten der Bundesrats-Versammlung einfließt und zu einer generellen Ablehnung von Fracking durch den Bundesrat führt.

Und selbst wenn, ist damit noch immer unsicher, ob die vorliegenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung nicht doch – über den Vermittlungsausschuss leicht abgemildert – in Kraft treten. Die Stimmenmacht der „GroKo“ reicht aus, um auch bei einer großen Zahl ablehnender Parlamentarier in den Reihen der Regierungskoalition dieses Gesetzesvorhaben mit den übrigen mehrheitlich durchzudrücken.

Werden die Gesetzesvorschläge in den Vermittlungsausschuss weitergereicht, weil der Bundesrat zunächst seine Zustimmung mehrheitlich versagt, kann die Bundesregierung zu allerlei „Hebeln“ greifen, um eines oder mehrere Bundesländer dafür zu gewinnen, den Gesetzesvorhaben nachträglich noch zuzustimmen, oder sein Abstimmungsverhalten so zu verändern, dass die Regierungsvorschläge schlussendlich doch Gesetz werden können.

Deshalb wollen die Weidener die Aarhus-Klage auf die Fracking-Erlaubnisgesetze auf jeden Fall durchziehen und der Regierung klar machen: Wir werden nicht locker lassen!

Da bei der Entstehung der Fracking-Gesetzesvorlagen der Bundesregierung fundamentales international gültiges UN-Vertragsrecht nicht beachtet wurde (die Aarhus Konvention ist ein solches verbindliches Vertragswerk), kann wegen Nichterfüllung der rechtlich verbindlichen Verpflichtungen der Aarhus-Konvention gegen die Bundesregierung geklagt werden, die diese Konvention durch ihren damaligen Minister Sigmar Gabriel in 2007 gültig unterzeichnete. Seitdem ist sie für Deutschland gültiges Recht.

Was „Aarhus Konvention“ bedeutet, könnt Ihr aus den anhängenden Dateien entnehmen: nur so viel in Kurzfassung: Im Prinzip sind bei allen umweltrelevanten Aktivitäten und Projekten die BürgerInnen und betroffene AnwohnerInnen von Anfang an einzubinden und in vollem Umfang über alle möglichen Gefahren zu informieren. Es sind von Anfang an bei solchen Projekten Strategische Umweltprüfungen (SUPs) durchzuführen, die das mögliche Gefährdungspotential der Vorhaben oder Projekte für die Umwelt und die Menschen deutlich machen.

Den Bürgern muss ein Mitgestaltungsrecht zugestanden werden, und sie müssen ein Klagerecht haben, wenn Projektentscheidungen gefällt werden, die zu ihren Lasten gehen.

Die Klagen zur Erfüllung von Aarhus bzw. auf Nichtigkeit von Gesetzen und Projekten, die Umwelt-Auswirkungen haben werden, wenn „Aarhus“ nicht beachtet wurde, haben gute Aussichten auf Erfolg, auch wenn sie sich über mehrere Jahre hinziehen werden, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen „nach Aarhus“ nicht bei ‚Projektbeginn beachtet worden sind. Brigitte Artmann, die mit dieser Thematik schon Erfahrung hat, bewertet die Entstehung der „Fracking-Erlaubnisgesetze“ der Bundesregierung als eine gute Klagegrundlage.

Da diese Spenden zur Deckung von Rechtsstreiten gesammelt werden, sind sie nicht steuerabzugsfähig. Brigitte Artmann trägt dafür Sorge, dass Eure Spenden nur für den geplanten Zweck verwendet werden.

Daher bitte ich Euch, durch Spenden auf das angegebene Konto, diese wichtige Klage zu unterstützen, die uns eine gute Chance verschafft, unter Berufung auf internationales Vertragsrecht die Fracking-Erlaubnisgesetze zu verhindern!

Für uns, die wir die Freigabe der Fracking-Technologie in Deutschland verhindern wollen, gibt es keinen wichtigeren Anlass zu sammeln, als die Füllung der Klage-Kasse für Aarhus!!!“

Spendenkonto:
Brigitte Artmann
Aarhus Konvention
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF

*Brigitte Artmann ist als Kreisrätin der Grünen im Fichtelgebirge Gründungsmitglied von Nuclear Transparency Watch. Sie klagt persönlich als „natürliche Person“ (finanziert über Spenden und auf eigene Kosten) vor dem UN Aarhus Komitee gegen die Genehmigungsverfahren UVP Hinkley Point C und UVP Temelin. Beide Verfahren laufen noch. Eine Klage gegen die SUP Atomprogramm Polen wird geprüft.

Email: brigitte-artmann@aarhus-konvention-initiative.de
 

Dokumente:
Mehr zur Klage hier
Brigitte Artmann: Die UN Aarhus Konvention in Deutschland. (pdf) Stand März 2015
Brigitte Artmann: UN AARHUS KONVENTION. Rechtlich verbindlich in Deutschland seit 2007 vs. FRACKING GESETZENTWURF (pdf)
Brigitte Artmann: Stellungnahme zum Fracking-Gesetzentwurf (Verbändeanhörung am 12.02.2015 in Berlin)
Aarhus Konvention. The Aarhus Convention establishes a number of rights of the public (individuals and their associations) with regard to the environment.

 

Bundesregierung: Fracking soll erlaubt werden

hib

Fracking soll in engen Grenzen erlaubt werden

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf – 27.04.2015

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will die umstrittene Erdgasförderungsmethode Fracking teilweise erlauben. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen zunächst lediglich Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken zulässig sein, schreibt sie in ihrem Gesetzentwurf (18/4713) zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie, über den der Bundestag am Donnerstag, dem 7. Mai 2015, in erster Lesung beraten will.

Beim Fracking werden über Tiefbohrungen mittels hydraulischen Drucks künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann. Um Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung, die mit dem Einsatz dieses Verfahrens verbunden sind, Rechnung zu tragen, will die Bundesregierung entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz treffen. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers hätten absolute Priorität, stellt sie klar. Soweit die Risiken nicht zu verantworten seien oder derzeit nicht abschließend bewertet werden könnten, werde der Einsatz des Fracking-Verfahrens verboten.

Das Regelungspaket solle die Entwicklung der Fracking-Technologie nicht generell verhindern, aber an die Erfüllung zwingender Anforderungen zur Vermeidung jeglicher schädlicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit binden, heißt es im Gesetzentwurf. So sollen Fracking-Maßnahmen, sofern oberhalb von 3.000 Metern Tiefe in Schiefer,- Ton- oder Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein Erdgas aufgesucht oder gewonnen werden soll, verboten werden (so genanntes „unkonventionelles Fracking“). Jedoch könne eine wasserrechtliche Erlaubnis für Erprobungsmaßnahmen erteilt werden, um die Auswirkungen derartiger Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich erforschen zu können.

Die Erprobungsmaßnahmen sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden, versichert die Bundesregierung. Dazu wolle sie eine unabhängige Expertenkommission einsetzen, die ab 2018 Erfahrungsberichte erstellen solle. Stufe diese Kommission den beantragten Einsatz der Technologie als grundsätzlich unbedenklich ein, könne die zuständige Behörde im Einzelfall auch dann eine Erlaubnis erteilen, wenn die Fracking-Technologie zu kommerziellen Zwecken eingesetzt werden solle. Bedingung sei allerdings, dass das Umweltbundesamt die verwendeten Gemische als nicht wassergefährdend eingestuft habe und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Zulassungsvorrausetzungen vorlägen.

Generell verboten werden sollen Fracking-Maßnahmen beispielsweise in Einzugsgebieten von Talsperren und natürlichen Seen, in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung. Außerdem dürften grundsätzlich nur Gemische als Frack-Flüssigkeit verwendet werden, die nicht oder nur schwach wassergefährdend seien.

Außerdem:
Fracking - Bundesrat

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Frackingfreies Hamburg

 

27.04.2015: Frackingfreies Hamburg: Fracking beim Community-Radio TIDE NET

Thüringens Umweltministerin fordert generelles Fracking-Verbot

Thüringische Landeszeitung
21.04.2015

Umweltministerin Siegesmund fordert generelles Fracking-Verbot
Von Elmar Otto

Die rot-rot­grüne Landesregierung hält den Gesetzentwurf zum Fracking von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) für nicht weitreichend genug. „Der Entwurf muss nachgebessert werden“, fordert Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) im TLZ-Gespräch. Sie setzt sich für ein Verbot dieser umstrittenen Fördertechnologie ein.

Zum Artikel

 

European Commission opening back door to fracking

15 April 2015

Fracking companies are dominating the behind-the-scenes agenda on EU fracking policies, investigation by Friends of the Earth Europe and Corporate Europe Observatory shows today.

The promotion and expansion of controversial fracking [1] in Europe appears to have become the core aim of an advisory network set up by the European Commission last year. The body was supposed to assess on-going fracking projects and the safety and appropriateness in Europe of different technologies.

Friends of the Earth Europe had originally joined the expert network to highlight the dangers of shale gas development to citizens and the environment. After it became apparent that the pro-shale gas agenda is controlling the group, Friends of the Earth Europe has decided to walk out.

Antoine Simon, shale gas campaigner at Friends of the Earth Europe said: „While a ’science and technology network‘ on unconventional fossil fuels sounds objective, it’s a complete façade. The European Commission is giving the fracking industry all the seats at the top table and crowding out citizens and groups with legitimate concerns about this dirty industry.“

A look at who’s who in the advisory network paints a worrying picture of the dirty energy dominance of the Commission’s shale gas policy. Of members who are not employed by the European Commission:

Pascoe Sabido, researcher and campaigner at Corporate Europe Observatory said „While the Commission is crowing from the rooftops about its climate ambitions as we get closer to crucial climate talks in Paris, its cosy relationship with the fossil fuel industry ensures fracking is being ushered in through the back door. This not only smacks of hypocrisy, but it ignores the millions calling for an end to fracking and for fossil fuels to be left in the ground. But this case is not a one off. Privileged access for dirty industry is endemic among the Commission’s advisory groups. Hopefully the European Ombudsman’s on-going investigation should be enough of a wake-up call to fix the problem once and for all.“[2]

With the fracking industry already responsible for substantial environmental damage around the world and widespread public opposition to it across Europe, it is deeply concerning that the fracking industry has such a dominant position in evaluating its own performance. Friends of the Earth Europe and Corporate Europe Observatory are calling for this new advisory network to be recognised as a front for industry lobbying and therefore scrapped.

***

Notes:
[1] High-volume horizontal hydraulic fracturing or ‚fracking‘ involves using a combination of technologies for extracting unconventional fossil fuels such as shale gas, tight gas, shale oil and coal bed methane. It requires a pressurised liquid composed of water, sand, and chemicals. It has disastrous consequences for public health and the environment – such as water contamination and air pollution – and can even trigger earthquakes. A growing body of science suggests that the impact of shale gas production and consumption could have a climate impact comparable to the most polluting fossil fuels, such as coal.

[2] The European Ombudsman reviewed the European Commission advisory group policy and found it deeply inadequate. She has, among other things, recommended legally binding rules across all advisory groups in all directorates general, which the Commission has until 30th April 2015 to respond to.

 

Fracking-Gefahr: Radioaktivität in Häusern

GLOBALMAGAZIN
ohne Zeitangabe
Von PIT

Neuer schwerer Verdacht gegen Fracking: Nach Hinweisen auf Erdbeben oder Grundwasserverseuchung durch die unkonventionelle Gas-Fördermethode, fanden nun US-Wissenschaftler im Bundesstaat Pennsylvania um bis zu 40 Prozent erhöhte Radon-Strahlung in Wohngebäuden. Auslöser seien die Gasbohrungen.

Zum Artikel

Vgl. auch den Offenen Brief von GENUK e.V. zum Fracking-Gesetzesentwurf und zur mangelnden Vorsorge im Gesundheitsschutz vom 31.03.2015

Aktion vom BUND: Abstimmung zu TTIP: Wie stehen Ihre Europa-Abgeordneten zum Freihandelsabkommen?

9.4.0215

ttip eu-check

Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,

in Brüssel steht im Mai eine wichtige Entscheidung an, die uns alle unmittelbar betreffen könnte: Das Europäische Parlament stimmt über eine Resolution zum Freihandelsabkommen TTIP ab. Es ist die erste Meinungsäußerung des Europa-Parlaments zu TTIP und eine wichtige Chance, die Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA zu beeinflussen. Und genau das wollen wir machen – machen Sie mit!

Auf der Webseite ttipcheck.eu haben wir alle deutschen Abgeordneten und Ihre Haltung zu TTIP dargestellt. Abgeordnete, die noch nicht öffentlich Position bezogen haben, sind grau dargestellt. Schicken Sie ihnen eine Nachricht und fordern Sie sie auf, Zähne zu zeigen gegen TTIP! Wie stehen Ihre Abgeordneten im Europäischen Parlament zu TTIP? Finden Sie es hier heraus und machen Sie Druck auf die derzeit laufenden Verhandlungen!

Deshalb ist die Entscheidung des EU-Parlaments so wichtig: Durch TTIP würde es für Konzerne leichter, Fracking in der EU voranzutreiben. Nach der EU-Chemikalienverordnung REACH darf in der EU derzeit nicht gefrackt werden, weil keine der Fracking-Chemikalien bisher in der EU für diesen Zweck registriert wurden. Im Gegensatz zu der Chemikaliengesetzgebung in den USA beinhaltet REACH sehr viel strengere Auflagen für Chemieprodukte, die vielen Unternehmen ein Dorn im Auge sind. Durch die im TTIP vorgesehenen Instrumente zur regulatorischen Kooperation zwischen der EU und den USA würde es Konzernen erleichtert, unliebsame Maßnahmen auszubremsen – so auch die konsequente Umsetzung von REACH. Fracking-Chemikalien könnten dann ohne Tests in der EU eingesetzt werden. Ebenso die Entwicklung von Gesetzen, die Fracking verbieten, könnte massiv erschwert werden.

Helfen Sie uns, Umwelt, Demokratie und Verbraucherschutz gegen die Interessen eines entfesselten Welthandels zu verteidigen! Zeigen Sie hier gemeinsam mit uns Zähne gegen TTIP!

Freundliche Grüße aus Berlin
Dr. Norbert Franck und Nikolai Miron
bund - ttip check

Wo sich Fracking in Deutschland für Konzerne lohnen könnte

Wo sich Fracking in Deutschland lohnen könnte
Von Tillmann Neuscheler

In Amerika hat Schiefergas für den wirtschaftlichen Wiederaufstieg gesorgt. In Deutschland wäre das – selbst wenn wir wollten – so nicht möglich. Doch an einigen Stellen könnte sich Fracking lohnen.

Zum Artikel

Wir sagen
Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

 

„TTIP könnte eine Privatisierung der Wasserversorgung nach sich ziehen“

Bayerisches Fernsehen
2.4.2015

TTIP. Maulkorb von ganz oben
Autor: Bettina Hummel   Redaktion: Matthias Keller-May

Laut Gutachten des Bundestags dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit TTIP befassen. Dabei hat das Abkommen auch große Auswirkungen auf die Kommunen – etwa bei der Wasserversorgung. Bürgermeister in ganz Bayern sind empört.

Zum Bericht des BR

Es ist dieser als Gutachten daherkommende Maulkorb, gegen den sich die Bürgermeister in Bayern zur Wehr setzen:
Gutachten: „Befassungs – und Beschlusskompetenz der Kommunalvertretungen im Hinblick auf internationale Freihandelsabkommen“
fazit

Gutachten als pdf

 

Auch zum Thema gehörig:

ZEIT ONLINE
04.03.2015

Freihandelsabkommen. Reden über TTIP verboten
Von Robert Pausch

Laut einem Gutachten des Bundestages dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit dem geplanten Freihandelsabkommen beschäftigen. Kritiker sind empört.

zum Artikel

 

ALLIANZ DER ÖFFENTLICHEN WASSERWIRTSCHAFT
06.03.2015

AöW: Freihandelsabkommen – Maulkorb für Kommunen?
Pressemitteilung

Berlin. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags steht aufgrund seines Gutachten zur Kompetenz der Kommunen in Sachen TTIP in der Kritik. Christa Hecht, AöW-Geschäftsführerin, sieht durch die Bewertung darin den Handlungsspielraum von Kommunen und bürgerschaftlichem Engagement in Frage gestellt.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. als Interessenvertreterin der Wasserversorger und Abwasserbetriebe in öffentlicher Hand ist verwundert über den Tenor des in dieser Woche bekannt gewordenen Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Danach sei es den Kommunen nicht möglich, sich politisch mit den Freihandelsabkommen zu befassen. Das Kommunalrecht einiger Bundesländer gestatte es angeblich noch nicht einmal, Tagesordnungspunkte zu behandeln, die nicht von der Verbandskompetenz gedeckt seien, sonst würden sie rechtswidrig handeln.

zur vollständigen Pressemitteilung

 

BAYERISCHE STAATSZEITUNG
02.04.2015

Geplanter Maulkorb für Gemeinden
Viele Kommunalparlamente verabschieden Resolutionen gegen das Freihandelsabkommen TTIP – der Bundestag will ihnen das jetzt verbieten

Zitate aus dem Artikel:
»Im Rahmen ihrer Aufgaben«, so die Sicht des Ministeriums, sei es den Gemeinden erlaubt, Beschlüsse zu fassen – demzufolge auch mit solchen, die sich mit einer etwaigen Beschränkung ihrer Aufgaben beziehungsweise einer Einschränkung ihrer Aufgabenerfüllung befassen. [gemeint ist das bayerische Innenministerium]
Auch der Deutsche Landkreistag hat seine Experten prüfen lassen und kommt »zumindest mit Blick auf die kommunale Organisationshoheit bei der Daseinsvorsorge, aber auch vergaberechtliche Auswirkungen im Rettungsdienst und bei der Wasserversorgung, zu einem überörtlichen bzw. örtlichen kommunalen Bezug.« Eine »derart pauschale Verneinung der Befassungs- und Beschlusskompetenz von Kommunalvertretungen« lehne man entschieden ab, heißt es.

zum vollständigen Artikel

 

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG
06.04.2015
Freising und TTIP — Angst vor der Macht der Konzerne
Von Alexandra Vettori, Freising

In den Gemeinden des Landkreises geht die Sorge vor den Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens um. Bereiche wie die Trinkwasserversorgung, die Bildung oder die Kultur will man nicht dem freien Markt öffnen..

zum Artikel

 
 

Hendricks Fracking-Gesetzentwurf – die Kapitulation der Politik vor den Interessen der Öl- und Gasindustrie

WDR 5
1.4.2015

Entwurf zu Energie-Gewinnung durch Fracking vom Kabinett gutgeheißen: Kapitulation vor der Erdgas-Lobby

Fracking zur Förderung von Erdgas und Erdöl aus tiefen Gesteinsschichten soll in Deutschland eine Zukunft haben. Zwar verbietet der GesetzentwBerliner Wassertisch: Stoppt Fracking!urf vieles, was bislang möglich ist, wie Umweltministerin Barbara Hendricks von der SPD argumentiert; gleichzeitig aber macht die Vorlage eine kommerzielle Förderung in großem Stil möglich. Dazu ein Kommentar unseres Energie-Experten Jürgen Döschner

Zum Artikel

 
Süddeutsche.de
1.4.2015

Wie einer gefährlichen Technologie der Weg geebnet wird

Ein Kommentar von Silvia Liebrich

Ursprünglich plante die Regierung, die umstrittene Fracking-Methode wegen ihrer unkalkulierbaren Risiken weitgehend zu verbieten. Doch von dem Plan ist nicht viel geblieben. Außer ein fauler Kompromiss.

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SPIEGEL ONLINE
1.4.2015

Umstrittener Kabinettsbeschluss: Fracking kommt – Hendricks muss damit leben

Von Annett Meiritz und Anna Reimann

Das Kabinett hat ein Fracking-Gesetz beschlossen: Unter strengen Auflagen soll die umstrittene Gasförderung möglich sein. Umweltministerin Hendricks rechtfertigt die Entscheidung – ist aber von der Technologie selbst nicht überzeugt.

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GEGEN GASBOHREN
1.4.2015

Frackingverbot? – April, April!

Von Karim Stangenbaum

Hendricks legt Fracking-Etablierungsgesetz vor – von Verboten keine Spur.
Den wohl mit Abstand schlechtesten Aprilscherz des Jahres erlaubt sich Bundesumweltministerin Hendricks mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Frackinggesetz. Während sie nicht müde wird, von Ausschlüssen und Beschränkungen zu predigen, liest sich der Gesetzestext hingegen ganz anders.

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NO MOOR FRACKING nimmt Fracking-Gesetz unter die Lupe

Fracking
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