Widerstand gegen Fracking in Algerien

Taz
25.3.2015

Protest gegen Fracking. Erste Umweltbewegung in der Sahara

Von Reiner Wandler

Der Weltmarktpreis für Erdgas ist gesunken. Der algerische Präsident will den Verlust ausgleichen – mit Fracking. Das treibt die Menschen auf die Straße.

„Und selbst die mit den Bohrungen beauftragte französische Firma Schlumberger hat zugegeben: Die Grundwasserschicht, die von Algerien bis nach Tunesien und Libyen reicht, könnte durch die hochgiftigen, chemischen Zusatzstoffe kontaminiert werden.“

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Fracking oder Umweltschutz?

Mitmachaktion von Umweltinstitut München e.V.
fracking oder umweltschutz
Zur Aktion

Rechtsprofessor hält individuelle Klagen gegen CETA für zulässig

TAZ
23. März 2015

Massenklage gegen CETA geplant

Von Christian Rath

Eine Musiklehrerin und Tausende von Mitstreitern wollen den EU-Freihandelsvertrag mit Kanada angreifen. Sie sehen das Wahlrecht in Gefahr.

Der renommierte Rechtsprofessor „Fisahn* hält individuelle Klagen gegen Ceta für zulässig, weil das Wahlrecht verletzt sei. Artikel 38 des Grundgesetzes garantiere die Teilhabe an Parlamentswahlen, die nicht dadurch leerlaufen dürften, dass die Entscheidungen an ganz anderen Orten fallen. So will er nicht nur die Ceta-Bestimmungen zum Investorenschutz und zu den Schiedsgerichten angreifen, sondern auch mutmaßliche Verletzungen des Staatsziels Umweltschutz, des Sozialstaatsprinzips und der kommunalen Selbstverwaltung, die durch Privatisierungen gefährdet sei.“

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* Prof. Dr. Andreas Fisahn (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht, Rechtstheorie an der Universität Bielefeld)

TTIP und CETA bedrohen nachhaltige Wassernutzung

Energiezukunft
23. März 2015

Zum Weltwassertag gingen Vertreter von NGOs und Bürgerinitiativen gestern auf die Straße, um ein Verbot der Kommerzialisierung von Wasser sowie den Ausschluss von Wasser aus den TTIP-Verhandlungen einzufordern. Konzerne greifen nach der Ware Wasser.

Wasser ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht: Unter dem Motto des diesjährigen Weltwassertages „Wasser und nachhaltige Entwicklung“ protestierten Bürger und Verbände auch gestern wieder gegen eine Privatisierung von Wasser durch Großkonzerne. Das Menschenrecht auf Wasser und Möglichkeiten gegen eine Kommerzialisierung von Wasser würden von Freihandelsabkommen wie TTIP oder Ceta weiter ausgehebelt.

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Breite Kritik am Fracking-Regelungspaket

PM_fracking
Schutz von Mensch, Natur und Wasser nicht gewährleistet
23.03.2015

Berlin – Verbände und Organisationen aus unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft haben heute den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Rechtsrahmen zur Förderung von Erdöl und Erdgas durch Fracking scharf kritisiert.

Der Deutsche Naturschutzring (DNR), darunter die Umweltverbände BUND und NABU, die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AÖW), die Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (AGU), die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), das Netzwerk der Bürgerinitiativen gegen Fracking „Gegen Gasbohren“, das Umweltinstitut München und die Entwicklungsorganisation Power-Shift mahnen, dass mit den vorgelegten Regelungsentwürfen der Schutz von Mensch, Natur und Wasser nicht gewährleistet wird. Obwohl CDU/CSU und SPD in Bezug auf das Fracking-Regelungspaket betonen, den Wasser- und Gesundheitsschutz als oberste Priorität zu berücksichtigen, widersprechen die Vorschläge der Bundesregierung diesen Zielen.

Im Regelungspaket erlaubt die Bundesregierung, grundsätzlich in weiten Teilen des Landes zu fracken. Lediglich für Schiefer- und Kohleflözgas-Vorkommen oberhalb einer Tiefe von 3000 Meter ist dabei die Befürwortung durch eine Expertenkommission erforderlich, die jedoch überwiegend Fracking-freundlich besetzt ist.

Damit nimmt die Regierung in Kauf, dass es zu Umwelt- und Gesundheitsschäden kommt und der Schutzstatus sensibler Gebiete ad absurdum geführt wird. Enormer Flächen- und Wasserverbrauch, Erdbebengefahr, Austritt klima- und gesundheitsschädlicher Gase sowie Boden- und Wasserverschmutzung sind reale Gefahren, die nicht ausgeschlossen werden können.

Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft, Kirchen, Gewerkschaft, Bürgerinitiativen und Umwelt- und Entwicklungsorganisationen gefährdet das Fracking-Regelungspaket zudem die Bemühungen für den Klimaschutz. Das ist gerade im Vorfeld der entscheidenden UN-Klimakonferenz im Dezember in Paris das falsche Signal. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss ein Großteil der noch vorhandenen fossilen Ressourcen in der Erde verbleiben. Im Koalitionsvertrag haben sich die drei Parteien ausdrücklich darauf verständigt, „den Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden, rohstoffeffizienten Wirtschaft voranzutreiben und damit die Energiewende zu unterstützen“ (Zitat S. 34).

Statt weitere fossile Energieträger zu erschließen – zudem mit einer risikoreichen Technik mit umweltschädlichen Methoden und hohen volkswirtschaftlichen Folgekosten –, ist eine entschlossene und konsequente Umsetzung der Energiewende durch die Bundesregierung erforderlich. Energie einsparen, Effizienz steigern, und erneuerbare Energien naturverträglich ausbauen – das ist das Gebot der Stunde.

Statements beteiligter Organisationen:

Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW: „Da die Beherrschbarkeit der Fracking-Technik nicht endgültig geklärt ist, sollte nach dem Vorsorgeprinzip die Anwendung unterlassen werden. Das Verbot von Fracking in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten und an Seen und Talsperren, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, reicht zur Vorsorge nicht aus.“

Liselotte Unseld, DNR-Generalsekretärin: „Die Fracking-Gesetzesvorschläge der Bundesregierung sind nicht mehr als ein Placebo. Mittel- bis langfristig ist Fracking damit nicht zu verhindern. Damit konterkarieren die Regierungsentwürfe sämtliche klima-, energie- und naturschutzpolitischen Zielvorgaben. Das können und wollen wir uns nicht leisten!“

Oliver Kalusch, Netzwerk „Gegen Gasbohren“: „Die Bundesregierung will ein Fracking-Recht schaffen, das maßgeschneidert für die Gasindustrie ist. Dagegen wehren sich Bürgerinitiativen in ganz Deutschland. Es ist nicht akzeptabel, eine Technik einzusetzen, die das Grundwasser gefährdet und Erdbeben auslöst. Dringend erforderlich ist hingegen ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, das im Bundesberggesetz festgeschrieben wird.“

Dr. Gudrun Kordecki, Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD (AGU): „Wenn mit Fracking unkonventionelle Erdgaslagerstätten ausgebeutet werden, ist dies ein völlig falsches Signal für die im Dezember in Paris stattfindende UN-Klimakonferenz. Deutschland sollte diese Gasreserven für kommende Generationen im Boden belassen und stattdessen auf erneuerbare Energien setzen und konsequent Strategien der Energieeffizienz und Suffizienz ausbauen.“

Micha Heilmann, Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG): „Sauberes Trinkwasser, saubere Luft und lebendige Böden sind die unverzichtbaren Grundlagen der Produkte der Betriebe, in denen die NGG-Mitglieder arbeiten. Nicht nur aus Naturschutzaspekten, sondern auch mit Blick auf die in diesen Branchen beschäftigten Menschen und deren Arbeitsplätze ist der Verzicht auf Fracking unumgänglich.“

Pressemitteilung auch als pdf

Für Rückfragen:
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Geschäftsführerin,
Tel. 030 / 39743619, E-Mail: hecht@aoew.de

Liselotte Unseld, Deutscher Naturschutzring (DNR), Generalsekretärin, Tel. 030 / 678177599,
E-Mail: liselotte.unseld@dnr.de

Oliver Kalusch, Netzwerk „Gegen Gasbohren“, Tel. 0157 / 85754298, E-Mail: oliver.kalusch@bbu-bonn.de

Micha Heilmann, Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), Leiter Hauptstadtbüro,
Tel. 030 / 288849690, E-Mail: micha.heilmann@ngg.net

Dr. Gudrun Kordecki, Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (AGU), Mitglied im Vorstand, Tel. 0176-10396477,
E-Mail: gudrun.kordecki@kircheundgesellschaft.de

 

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!Der Berliner Wassertisch schließt sich der Kritik an. Er fordert seit Jahren ein ausnahmsloses Verbot von Fracking!

Weitere Artikel zum Thema:
WDR: Kritik an Fracking-Plänen: Die große Sorge ums Trinkwasser. 23.3.2015.
Nicht neu, aber weiterhin lesenswert:
Silvia Liebrich: Wasserversorger drängt auf scharfe Fracking-Regeln. In: Süddeutsche Zeitung, 3.6.2014.
NRW hat große Teile des Landes für das Fracking freigegeben – mitten im Trinkwassereinzugsgebiet. […] »Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zum Trinkwasser-Notstandsgebiet werden,« warnt Deters [Vorstandschef von Gelsenwasser]. Bei der Gasförderung mit Fracking werden zum Teil hochgiftige Chemikalien eingesetzt, die bei Unfällen auch das Oberflächenwasser verseuchen können.

18. April – Weltweiter Aktionstag gegen Freihandels- und Investitionsschutzabkommen

18_April_2015

18. April 2015 – Globaler Aktionstag gegen Freihandels- und Investitionsschutzabkommen

Mensch und Umwelt vor Profit!

Aufruf zum weltweiten Aktionstag gegen Freihandels- und Investitionsschutzabkommen

Wir sind zivilgesellschaftliche Organisationen aus aller Welt, Gewerkschaften, Landwirt*Innen, Jugendliche, Frauen, indigene Bewegungen und Graswurzelaktivist*Innen. Wir rufen zu einem globalen Aktionstag am 18. April 2015 auf, um die Freihandels- und Investitions-Abkommen zu stoppen und eine Wirtschaft zu fördern, die den Menschen und der Uttipmwelt dient.

In den letzten Jahrzehnten wurden Geheimverträge und Investitionsabkommen durch Konzerne und Regierungen vorangetrieben – auf Kosten unserer Rechte und der Umwelt.

In den letzten Jahrzehnten haben wir für eine unabhängige Erzeugung von Nahrungsmitteln gekämpft sowie für den Erhalt unserer Gemeingüter, unserer Jobs, unseres Landbesitzes, für die Freiheit des Internets und dafür, unsere Demokratie zu bewahren oder wiederzugewinnen. Im Laufe der Zeit sind wir zu einer Bewegung angewachsen, wir haben unsere Stimmen erhoben und haben Siege errungen.

Gemeinsam können wir die Vereinbarungen stoppen, die gerade ausgehandelt werden und zugleich die negativen Effekte schon getroffener Abmachungen rückgängig machen. Wir können die von uns entwickelten Alternativen vorantreiben, die sich an Menschenrechten statt an Unternehmensprivilegien orientieren.

Wir rufen Organisationen, Einzelpersonen und Bündnisse auf, dezentrale Aktionen auf allen fünf Kontinenten zu organisieren. Wir begrüßen eine Vielfalt von Taktiken und solidarischen Aktionen überall auf der Welt, die dazu beitragen, das Bewusstsein zu schärfen und Menschen zu ermuntern, sich vor Ort einzusetzen für ein neues Handels- und Ökonomiemodell, das den Menschen und der Umwelt dient. (Quelle: https://www.globaltradeday.org/)

Was passiert am 18. April in Berlin?

Berliner Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen rufen auf:
Die Freihandelsabkommen TTIP, CETA, TISA stoppen!

Wir sagen NEIN zu Freihandelsabkommen,

  • die nur die Interessen internationaler Konzerne und Lobbyisten vertreten
  • die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden
  • die Umweltschutz, Ernährung und die Rechte der Arbeitnehmer_innen gefährden
  • die Kultur und Bildung zu Spekulationsobjekten machen
  • die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aushöhlen

Wir fordern Bürger_innenrechte statt Konzernrechte

Wir tragen unseren Protest gegen TTIP, CETA und TISA in das Regierungsviertel. Mit einer Menschenkette werden wir die Botschaften Kandas und der USA mit der Vertretung der Europäischen Kommission verbinden – im Namen der Menschen und nicht des Profits. Wir solidarisieren uns dabei mit dem internationalen Widerstand gegen die geplanten Freihandels- und Investitionsabkommen.
Die Menschenkette bildet den gemeinsamen Abschluss der berlinweiten Aktionen am 18. April. Schon vorher finden den ganzen Tag über in vielen Stadtteilen kreative Proteste und Infoveranstaltungen statt.

Aktionstag: Samstag, 18. April 2015

Demonstration & Menschenkette – 16 Uhr, Potsdamer Platz

Dezentrale Aktionen – bis 16 Uhr, überall in Berlin

  • „Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge durch TTIP/CETA/TiSA? Nicht mit uns!“ Infostand des Berliner Wassertisches mit Unterschriftensammlung für die EBI StopTTIP/CETA
    11 – 14 Uhr in Steglitz, Schlossstraße unter der Tiburtiusbrücke am U-Bahn-Eingang, 12169 Berlin (Openstreetmap)
  • „Auftaktgärtnern und Saatguttauschbörse gegen TTIP/CETA/TiSA“ GRÜNE LIGA Berlin
    10 – 14 Uhr im Prenzlauer Berg, Friedhofs St. Georgen Parochial, Heinrich-Roller-Straße (schräg gegenüber der Heinrich Roller Schule) (Openstreetmap, Link zur Website)
  • Greenpeace Berlin informiert: „Die neue Mitte – Berlin nach den Freihandelsabkommen“
    12 – 15 Uhr in Mitte, Bahnhof Friedrichstraße (Openstreetmap)
  • TTIP-kritischer Stadtrundgang
    Durch den Berliner Lobbydschungel – organisiert von LobbyControl, PowerShift und dem Gen-ethischen Netzwerk. Treffpunkt: 12 Uhr vor der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Unter den Linden 78, in Mitte. Wir bitten um vorherige Anmeldung: anil.shah@power-shift.de
  • Jugendaktion/Fototermin “TTIP & CETA – nicht mit uns!” – verbändeübergreifend
    15 Uhr, vor dem BundeskanzlerInnenamt, mehrere Jugendverbände, darunter u.a. die BUNDjugend, die Naturfreundejugend, die NAJU, die Grüne Jugend, die Jusos, die WWF Jugend und weitere, setzen mit einem gemeinsamen Gruppenfoto vor dem Kanzleramt unter dem Motto “TTIP & CETA – nicht mit uns!” ein deutliches Zeichen

Wichtige Websites für den 18. April 2015:

Globale Website: https://www.globaltradeday.org/
Website für die Berliner Aktionen: http://www.stoppt-ttip-berlin.de/
Bündnis Unfairhandelbar: http://www.ttip-unfairhandelbar.de/start/aktionstag/
Facebookseite des Berliner Bündnisses für den 18. April:  https://www.facebook.com/FairhandelstattFreihandel

Materialien zum Download:

TTIP Demo Flyer
Banner 1, 2, 3.

Warum unterstützt der Berliner Wassertisch Aktionen gegen die Abkommen TTIP, CETA und TISA?

Der Berliner Wassertisch setzt sich für eine kommunale DaseinsvorsBerliner Wassertischorge ein. Die Freihandels- und Investitionsschutzabkommen TTIP-CETA-TiSA haben – gerade in ihrem gefährlichen Ineinandergreifen – unter anderem das Ziel, die lukrativen Bereiche der Daseinsvorsorge wie die Wasserversorgung für private Profitinteressen nutzbar zu machen. Es droht eine weitreichende Liberalisierung und Privatisierung der Daseinsvorsorge. Und was einmal privatisiert wurde, so wollen es die Abkommen, darf nie wieder rekommunalisiert werden.

Darum sagen wir: StopTTIP, StopCETA und StopTiSA!

Unterzeichnet die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA bei uns am Stand oder online unter: https://stop-ttip.org

Aktion Berliner Wassertisch auf Facebook
Aktion Berliner Wassertisch auf Globaltradeday

Offener Brief: Forderungen an geplante TTIP-Resolution des EU-Parlaments

3. März 2015

Für eine TTIP Resolution, die Menschen, Umwelt und Demokratie über kurzfristiges Profitstreben und unverhältnismäßige Konzernrechte stellt

TTIP TuesdayAnlässlich der Mitte Mai bevorstehenden Verabschiedung einer Resolution zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP durch das EU-Parlament haben heute 375 europäische Organisationen aus 25 EU-Ländern – darunter der Berliner Wassertisch – diesen offenen Brief an die Europa-Abgeordneten gerichtet:
Liebe(r) Abgeordnete(r) des Europa-Parlaments,

Im Zusammenhang mit der laufenden Arbeit des Europäischen Parlaments zu einer Resolution über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP (auch als transatlantisches Freihandelsabkommen oder TAFTA bekannt), schreiben wir Ihnen als ein EU-weites Bündnis von 375 Organisationen der Zivilgesellschaft, die eine tiefe Sorge über die vielfältigen Bedrohungen durch das Abkommen teilen.

Wir vertreten eine Vielzahl von Interessen der Öffentlichkeit, unter anderem in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Verbraucher_Innenschutz, Schutz von Lebensmittel- und Landwirtschaftsstandards, Tierwohl, soziale Standards, Arbeitsschutz, Arbeitnehmer_Innenrechte, Entwicklung, Zugang zu Informationen, digitale Rechte, grundlegende öffentliche Dienstleistungen einschließlich Bildung, Stabilität der Finanzsysteme und weitere.

Wir begrüßen die Tatsache, dass das Europäische Parlament sich seinen Standpunkt zu TTIP bilden will sowie die Rolle, die das Parlament in der Organisation der öffentlichen demokratischen Debatte in dieser Frage spielt. Wir appellieren an alle Mitglieder des Europäischen Parlaments, sich auf eine starke Resolution zu verständigen, die deutlich macht, dass das Europäische Parlament alle zukünftigen Handels- und Investitionsabkommen ablehnt, die nicht im öffentlichen Interesse sind, sondern stattdessen wichtige, in langen demokratischen Kämpfen erworbene Rechte in der EU, den USA und dem Rest der Welt bedrohen.

Dazu möchten wir Ihnen unsere wichtigsten Forderungen an die TTIP Verhandlungen darlegen, die wir mit unseren Kooperationspartnern in den USA entwickelt haben und die erstmalig in einer gemeinsamen Erklärung der Zivilgesellschaft im Mai 2014 veröffentlicht wurden [1]:

[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Details zu diesem Argument“]
1) Sofortige Transparenz: Die Verhandlungstexte der EU-Kommission und alle anderen Verhandlungsdokumente (inklusive gemeinsamer Entwürfe von EU und USA) müssen veröffentlicht werden, damit eine offene und kritische öffentliche Debatte über das TTIP-Abkommen möglich ist.

2) Einen demokratischen Prozess einschließlich einer genauen Untersuchung und Beurteilung der Verhandlungstexte, durch den sichergestellt wird, dass die Verhandlungen dem öffentlichen Interesse dienen. Der Prozess muss das EU-Parlament, Debatten in nationalen Parlamenten, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gewerkschaften und Interessengruppen einschließen.

3) Keine Investor-Staat Schiedsgerichtsbarkeit: Alle Bestimmungen, zum so genannten Investor-State Dispute Settlement (ISDS) müssen dauerhaft aus den Verhandlungen herausgenommen werden. Es darf kein anderer Mechanismus eingeführt werden, der Investor_Innen Sonderrechte einräumt (auch nicht indirekt durch bereits bestehende oder zukünftige Handelsabkommen).

4) Kein Rat für regulatorische Zusammenarbeit: Jedwede Regulierung hat ausschließlich durch demokratisch kontrollierte Gremien und auf Grund demokratischer Verfahren zu erfolgen.

5) Keine Deregulierung von Standards, die das öffentliche Interesse wahren und ihm dienen: EUStandards müssen respektiert und nicht durch „Harmonisierung” nach unten auf den kleinsten gemeinsamen Nenner reduziert werden. Das betrifft Sozial- und Arbeitsstandards, Verbraucher_Innen-, Gesundheits-, Umweltschutzstandards einschließlich der Regeneration natürlicher Ressourcen, Tierschutz, Standards zur Lebensmittelsicherheit, umweltverträgliche landwirtschaftliche Verfahren, Zugang zu Informationen, Kennzeichnung, Kultur und Medizin, die Regulierung der Finanzmärkte, Datenschutz, Netzneutralität und andere digitale Rechte. Eine gegenseitige Anerkennung ist nicht angemessen, weil sie die auf demokratische Weise vereinbarten Standards und Schutzmaßnahmen unterminiert. Das Vorsorgeprinzip muss umfassend angewandt werden.

6) Keine weitere Deregulierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Wir fordern garantierten Zugang zu hochwertiger Bildung, Gesundheitsvorsorge und anderen öffentlichen Dienstleistungen sowie ein öffentliches Beschaffungswesen, das lokale Beschäftigung, Wirtschaft und Produktion, positive Diskriminierung, soziales Unternehmertum und nachhaltiges Wirtschaften fördert und dem öffentlichen Interesse dient.

7) Förderung menschenwürdiger und umweltverträglicher landwirtschaftlicher Praktiken und Schutz kleinbäuerlicher Betriebe.

8) Öffentliche Institutionen müssen weiterhin über die politische Macht und die notwendigen Strukturen verfügen, um bestimmte sensible Sektoren zu schützen und Standards zu bewahren, die für unsere Lebensqualität wichtig sind. International vereinbarte Arbeits- und Umweltstandards müssen eingehalten und durchgesetzt werden. Die dauerhafte Verletzung von Arbeitsstandards sollte zur Verhängung von Geldstrafen führen.

9) Keine Beschränkungen der internationalen und europäischen Menschenrechtsstandards.
Die wenigen Informationen, die über die TTIP-Verhandlungen veröffentlicht wurden – oder durchgesickert sind –, werfen erhebliche Bedenken auf, dass unsere Forderungen sich nicht in der Vorgehensweise widerspiegeln, die von der die EU verfolgt wird. Zum Beispiel:

Die Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt, ohne umfassende und effektive Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Mangel an Transparenz und demokratischen Verfahren macht es den Bürger_Innen und der Zivilgesellschaft unmöglich, die Verhandlungen zu beobachten, um sicherzustellen, dass das öffentliche Interesse gewahrt bleibt. Lobbygruppen der Wirtschaft erhalten privilegierten Zugang zu Informationen und können Einfluss auf die Verhandlungen nehmen.

Das vorgeschlagene Kapitel zum Schutz von Investitionen, besonders die Bestimmungen zum “Investor-State Dispute Settlement” (ISDS) räumen Investor_Innen ein Sonderklagerecht gegen Staaten ein, wenn demokratische Entscheidungen – von öffentlichen Institutionen im öffentlichen Interesse vorgenommen – angeblich negative Auswirkungen auf erwartete Konzernprofite haben. Diese Mechanismen beruhen auf Entscheidungen außerhalb der nationalen Gerichte. Sie unterminieren damit unsere nationalen Rechtssysteme und das der EU sowie unsere demokratischen Strukturen zur Gesetzgebung und zu einer Politik im öffentlichen Interesse.

Die Schaffung von neuen, antidemokratischen Governancestrukturen und -verfahren, die – wie der vorgeschlagene Regulierungsrat – „Regulierungen harmonisieren“ sollen, würden TTIP und andere Abkommen zu ‘lebenden’ Abkommen machen („living agreements“), die ständig im Geheimen von nicht gewählten Bürokrat_Innen und Vertreter_Innen des Big Business weiter entwickelt würden. Diese undemokratischen Strukturen drohen wichtige Standards und Regeln zum Schutz öffentlicher Interessen abzusenken oder sie verbieten zukünftige Verbesserungen, unabhängig davon, ob sie notwendig sind oder es ein öffentliches Mandat dafür gibt.

Erkenntnisse aus Lobbydokumenten der Wirtschaft und Industrie offenbaren, dass der Fokus auf nichttarifäre Handelshemmnisse und regulatorische Konvergenz genutzt wird, um Deregulierung, vermehrte Investitionsgarantien, verstärkte Monopolbildung an geistigen Eigentumsrechten und letztlich einen Unterbietungswettlauf voranzutreiben.

Wir fordern Sie auf, ein klares und starkes Signal an die Verhandlungsführer_Innen zu senden, dass das Europäische Parlament TTIP und andere gleichartige Handels- und Investitionsabkommen ablehnen wird (so z.B. das EU-Kanada Abkommen CETA), weil sie nicht dem öffentlichen Interesse dienen und weil sie fundamentale Grund- und Freiheitsrechte bedrohen, die in langen demokratischen Kämpfen errungen wurden.[/expand]

Unterzeichner (S. 3-9)

Zum Brief (pdf)
Stop TTIP Stop CETA

Hamburg 2021: Hamburgs Trinkwasser – gefrackt?

blog.campact.de
23.01.2015

Hamburg 2021: Hamburgs Trinkwasser – gefrackt?
von Jörg Haas

Was wäre wenn … TTIP und CETA doch durchkämen? Wie sähe Hamburg aus, wenn die Konzernlobby sich durchsetzt? Heute: Das Beispiel Trinkwasser. Die “Hamburger Zukunftspost” berichtet aus dem Jahr 2021:

Hamburg, 28. Dezember 2021: Die Hamburger Wasserbetriebe schließen heute mehrere Trinkwasserbrunnen in den Vierlanden im Südosten der Stadt. Das Grundwasser enthielt Spuren giftiger Chemikalien. Die Bewohner von Bergedorf und Umgebung wurden gebeten, mit Wasser besonders sparsam umzugehen und das Leitungswasser sicherheitshalber nicht für Babynahrung zu verwenden.

zum Artikel aus der Reihe »Was wäre wenn… Hamburg 2021«

 

Die Stellungnahme des BBU zu Fracking (23.01.2015)

Die Stellungnahme des BBU*
23.01.2015

Stellungnahme zu den Entwürfen zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bundes-Naturschutzgesetzes, der Grundwasserverordnung, des Umweltschadensgesetzes, der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, der Allgemeinen Bundesbergverordnung, des Bundesberggesetzes und der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung zur Festsetzung des rechtlichen Rahmens der Fracking-Technik

„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Datum vom 19.12.2014 haben Sie uns die Entwürfe zur Änderung des WHG, des BNatSchG, der GrwV, des USchadG, der UVP-V Bergbau, des BBergG, der ABBergV und der EinwirkungsBergV übermittelt. Mit Ausnahme der Änderung des USchadG sollen hierdurch Regelungen zur Anwendung der Frackingtechnik festgelegt werden.
Das USchadG beinhaltet hingegen nicht die notwendige Haftung für Fracking-Vorhaben.
Der BBU und die vorstehend aufgeführten Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften lehnen die vorgestellten Rechtsänderungen wegen ihrer verfehlten umweltpolitischen Zielsetzungen oder unzureichenden Regelungen ab. Stattdessen fordern sie ein sofortiges und ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking, egal ob mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, egal ob durch hydraulisch oder andersartig erzeugte Rissbildungen.
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden seitens der Bundesregierung bzw. der zuständigen Ministerien Entwürfe zur Änderung des WHG und der UVP-V Bergbau vorgelegt und eine schriftliche Verbändeanhörung durchgeführt. Die nun vorgelegten Rechtsänderungsentwürfe unterscheiden sich zwar in ihren konkreten Formulierungen von den Entwürfen aus dem ersten Halbjahr 2013. Die Zielsetzung, Fracking großflächig zu ermöglichen und eine weitgehende gesetzliche Zulässigkeit festzuschreiben, wurde jedoch beibehalten.
Die in der damaligen Anhörung vorgetragenen Argumente gegen die Anwendung der Frackingtechnik haben weiterhin Bestand. Zudem gibt es zahlreiche neue Gründe für eine Ablehnung der vorgesehenen Fracking-Gesetzgebung. Hierzu wird im Detail ausgeführt […]“ (pdf)

 

Erstunterzeichner der Stellungnahme (pdf) ist auch der Berliner Wassertisch
Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

 

 

 

 

 

 

*Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn.

Mineralwasser-Branche fordert Verbot von Fracking

Bayerisches Fernsehen

Gegen Fracking. Mineralwasser-Branche fordert Verbot

Zum Video (1 Min.)

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Gutachten: Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking

Interdisciplinary Research on Climate Change Mitigation and Adaptation
2012

Alexander Roßnagel, Anja Hentschel und Andreas Polzer:
Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking

Studie
Zur Studie (pdf)

Auf den Seiten 12ff., 33ff. 48ff., 62ff., 75ff., 89ff. und 119ff. finden sich Abschnitte zum Gewässerschutzrecht

Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht: Prof. Dr. Alexander Roßnagel

 

Vgl. dazu auch das vom gleichen Autorenteam erstellte Gutachten im Rahmen der Studie des Neutralen Expertenkreises „Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Quellen“ im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses über die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung (2012)

Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben findet sich Folgendes:

Ein Staat, der die Risiken einer neuen Technologie zulässt, muss sich nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützend und fördernd vor das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stellen und muss nach Art. 20a GG – auch in Verantwortung für die künftigen Generationen – die natürlichen Lebensgrundlagen schützen. 

 

Für die Erfüllung beider Schutzpflichten ist die Vorsorge gegen Gefährdungen des Grund- und insbesondere des Trinkwassers von entscheidender Bedeutung.

 

Verfassungsrechtlich geht daher der Schutz des Trinkwassers der Gewinnung von Energieträgern oder anderen wirtschaftlichen Betätigungen vor.

 

Das Recht darf daher keinen Schaden an Leib und Leben und keine Funktionseinschränkung des Trinkwassers in Kauf nehmen. Entscheidend ist jedoch meist, welches Risiko eines Schadens in Kauf genommen werden darf, oder anders formuliert: wie sicher ist sicher genug? 
Je nach Art und Schwere möglicher Risiken kann bereits eine entfernte Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts ausreichen, um die staatlichen Schutzpflichten konkret auszulösen. (S. 68)

 

Insbesondere das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedarf im Hinblick auf die von technischen Anlagen und Tätigkeiten ausgehenden Auswirkungen und Risiken >eines besonderen staatlichen Schutzes<. Angesichts der damit verbundenen Risiken und Folgen für die Bürger, >die diese nicht beeinflussen und denen sie kaum ausweichen können<, ist der staatlichen Schutzpflicht und Mitverantwortung für die Gefährdungen dadurch Rechnung zu tragen, dass dem Betroffenen im  Entscheidungsverfahren gewährleistet wird, seine Rechte zu verteidigen. In diesen Fällen ist für einen effektiven Grundrechtsschutz  >Vorverlagerung des Rechtsschutzes< geboten, >indem bereits im behördlichen Verfahren Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden   können<.(S. 103)

Hintergrundinformation: Raumordnungsgesetz

Auswirkung von Chemikalien auf Entwicklung und Fortpflanzung im Zusammenhang mit unkonventioneller Öl- und Gas-Förderung

Reviews on Environmental Health. Band 29, Heft 4 (Dez 2014)
DE GRUYTER

Publikation:
Developmental and reproductive effects of chemicals associated with unconventional oil and natural gas operations
Autoren: Ellen Webb / Sheila Bushkin-Bedient / Amanda Cheng / Christopher D. Kassotis / Victoria Balise / Susan C. Nagel

Quelle im englischsprachigen Original: Reviews on Environmental Health
gesamte Veröffentlichung als PDF

Abstract (Übersetzung: Wassertisch)
Unkonventionelle Öl- und Gas- Förderstellen (UOG) [Fracking] können Luft- und Wasser in der Nähe von Förderstellen kontaminieren. Jede Phase des Betriebs dieser Förderstellen vom Brunnenbau, der Gewinnung von Öl oder Gas, ihrer Verteilung, von Transporten bis hin zu sonstigen Aktivitäten können zur Verunreinigung von Luft und Wasser führen.
Tabelle: Selected chemicals from ATSDR Minimal Risk Levels for Hazardous SubstancesHunderte von Chemikalien werden im Prozess der unkonventionellen Öl- und Gasproduktion eingesetzt. In dieser Arbeit untersuchen wir die wissenschaftliche Literatur zum Nachweis, dass die Exposition von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen gegenüber Chemikalien, die bei UOG Förderstellen eingesetzt werden, zu Störungen der reproduktiven Gesundheit und zu Entwicklungsstörungen führen können. Flüchtige organische Verbindungen (VOC) [einschließlich Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol (BTEX) sowie Formaldehyd] und Schwermetalle (einschließlich Arsen, Cadmium und Blei) sind nur einige der bekannten Faktoren, die zu abnehmender Luft- und Wasserqualität beitragen. Dies zeigt eine Bedrohung für die menschliche Entwicklung und die reproduktive menschliche Gesundheit auf. Der sich entwickelnden Fötus ist besonders empfindlich gegenüber Umweltfaktoren, zu denen Luft- und Wasserverschmutzung gehören. Die Forschung zeigt, dass es kritische Zeitfenster der Verwundbarkeit in der pränatalen und frühen postnatalen Entwicklung gibt, während derer ein Kontakt mit Chemikalien möglicherweise bleibende Schäden am wachsenden Embryo und Fötus hervorruft. Viele der Luft- und Wasserschadstoffe in der Nähe von UOG Förderstellen werden als entwicklungs- und reproduktionstoxische Stoffe betrachtet. Daher gibt es eine zwingende Notwendigkeit, unser Wissen über die möglichen gesundheitlichen Folgen für Erwachsene, Säuglinge und Kinder durch diese Chemikalien zu erhöhen. Dies muss durch schnelle und tiefgreifende medizinische wissenschaftliche Forschung geschehen.

Conclusions (Übersetzung: Volker Fritz)
Die Kontakte mit chemischen Verunreinigungen können zur Zeugungsbeeinträchtigung und zu Beeinträchtigungen der Gesundheit des werdenden Lebens im Mutterleib führen, einschließlich Unfruchtbarkeit, Missgeburten, spontanen Aborten, ungenügender Entwicklung des Fötus und zu geringem Geburtsgewicht (LBW). Davon ausgehend, dass viele der in Luft und Wasser in der Nähe von unkonventionellen Öl- und Gasförderstellen (UOGs) gefundenen Kontaminationen als von der Art erkannt sind, die Schäden für die Fruchtbarkeit und für die Entwicklung des Fötus im Mutterleib bringen, wenn sie aufgenommen werden, besteht ein dringender Bedarf, unser Wissen über die potentiellen gesundheitlichen Konsequenzen für Säuglinge, Kinder und Erwachsene zu verbessern, welche diese Personen durch diese Chemikalien zu erwarten haben. Dazu ist schnelle und tiefgreifende Gesundheitsforschung erforderlich.
Chemikalien die bei UOG-Arbeitsgängen benutzt werden oder durch diese entstehen, werden mit der Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit in Verbindung gebracht und es zeigt sich in Laborversuchen, dass sie die Fruchtbarkeit und die Fötusentwicklung von Labortieren schädigen.
Daher ist ein umfangreiches Erfassen im menschlichen wie im tierischen Bereich notwendig, um den Grad der aktuellen Belastung zu ermitteln.

Was wir jetzt schon wissen ist:

  • die UOG-Förderungen haben stark zugenommen und breiten sich weiter aus
  • Austritte von Flüssigkeiten und Leckagen und Ablagerungen von UOG-Abfallflüssigkeiten kommen häufig vor
  • UOG-Chemikalien wurden in der Luft und im Wasser in der Nähe von Förderplätzen gemessen
  • UOG-Chemikalien werden in direkten Zusammenhang gebracht mit Verringerung der Fruchtbarkeit und der Beeinträchtigung der Entwicklung des Fötus im Mutterleib
  • UOG-Chemikalien wurden auch in epidemokologischen Studien mit der Verringerung der menschlichen Fruchtbarkeit und der Beeinträchtigung der Entwicklung des Fötus im Mutterleib in Verbindung gebracht.

Zusammengefasst gibt es dringenden Bedarf für Folgendes:

  1. Bio-Monitoring beim Menschen, bei den Haustieren und bei Wildtieren auf das Vorhandensein der gefährdenden Chemikalien
  2. Systematische und gründliche epidemokologische Studien, um das Potential der jeweiligen Substanzen zur Schädigung der menschlichen Gesundheit zu ermitteln.

 

Konstanz. Weiter Interesse an Gasbohren

Südkurier
06.12.2014

Konstanz. Weiter Interesse an Gasbohren
Von Franz Domgörgen

Konstanz – Der Bodenseeraum bleibt offenbar ein attraktives Gebiet zur Exploration von Erdgas oder Erdöl. Derzeit prüft das Landesamt für Geologie in Freiburg (LGRB), ob eine Erkundungslizenz für den Raum Pfullendorf/Messkirch verlängert werden kann.
[…] „Wir fordern weiter ein Fracking-Verbot“, sagte Annamaria Waibel, die Vorsitzende des BUND Pfullendorf. Es gebe noch keine Sicherheit. Antje Boll, Geschäftsführerin des BUND Konstanz, fordert derweil mehr Aufklärung: „Wir wollen wissen, was da geplant ist.“

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