Tongrube Vehlitz: Umweltskandal belastet Veolia

[Müllentsorgung gehört nicht in private Hände!]

Handelsblatt
02.06.2014

Umweltskandal belastet Veolia [aber vor allem die Umwelt, die Arbeiter vor Ort, die kommunale Geldbörse…]

In der Affäre um illegale Müllentsorgung wird Veolia schwer belastet. Der Ex-Deutschlandchef [Thorsten Grenz] wirft dem französischen Konzern vor, keinerlei Maßnahmen ergriffen zu haben, obwohl er frühzeitig von dem Umweltskandal wusste.

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Weitere Berichte zum Thema:

VEOLIA: Anklage im ostdeutschen Müllskandal

Zwei ehemalige Manager von Veolia sollen für illegale Abfallentsorgung in der Tongrube Vehlitz mitverantwortlich sein

ZDF Frontal 21 – Sendung am Di, 27.05.2014

Tongrube VehlitzSechs Jahre nach den Enthüllungen von Frontal21 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage im ostdeutschen Müllskandal. So sollen zwei ehemalige Manager des Weltkonzerns Veolia für illegale Ablagerung von Abfällen in der Tongrube Vehlitz mitverantwortlich sein. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Die Manager hätten aus Gewinnsucht gehandelt und so millionenschweren Umweltschaden angerichtet.

MDR Sachsen-Anhalt
07.01.2014
Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage
Es geht um 900.000 Tonnen Müll, die allein in der Tongrube Vehlitz im Jerichower Land illegal entsorgt worden sind. Die Staatsanwaltschaft Stendal hat jetzt Anklage erhoben. Sieben Beschuldigte sollen sich vor dem Landgericht verantworten. Sechs von ihnen sind auch schon wegen ähnlicher Vorwürfe in Zusammenhang mit der Tongrube Möckern angeklagt.
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Mitteldeutsche Zeitung
10.08.2011
Sachsen-Anhalt: Illegaler Müll und ein böser Brief
von Hendrik Kranert-Rydzy
Sachsen-Anhalt beharrt darauf, dass sich der Umweltkonzern Veolia mit 14,5 Millionen Euro an der Sanierung der Tongruben Vehlitz und Möckern (Jerichower Land) beteiligt. Nach MZ-Informationen hat das Wirtschaftsministerium ein Angebot von Veolia für Vergleichsverhandlungen abgelehnt.
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taz
01.02.2010
Müllskandal in Sachsen-Anhalt. Grüne zeigen Umweltbehörden an
Bei Magdeburg hat unter anderem der Konzern Veolia 1,3 Millionen Tonnen Hausmüll illegal eingelagert. Die Grünen haben Anzeige gegen die Behörden erstattet, die dies offensichtlich tolerierten.
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Mitteldeutsche Zeitung
28.01.2010
Müllskandal: Landtag sieht Veolia-Konzern in der Pflicht
Nach der Landesregierung sieht auch der Landtag den französischen Umweltkonzern Veolia in der Pflicht, sich an den Sanierungskosten für die Tongruben Vehlitz und Möckern (Jerichower Land) zu beteiligen.
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Mitteldeutsche Zeitung
17.03.2008
Sachsen-Anhalt: Behörden finden Müll in Tongrube Vehlitz
von Hendrik Kranert
Eine illegale Entsorgung organischer Abfälle in der Tongrube Vehlitz ist inzwischen nachweisbar. Der Sprecher des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LAGB), Frank Esters, sagte am Montag, dass Untersuchungen der ersten Stichproben aus der Grube “hausmüllähnliche Dinge” enthalten habe.
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Spiegel Online
16.03.2008
Illegale Müllbeseitigung: Unruhe bei Entsorgern
Die Ermittlungen in Sachsen-Anhalt wegen illegaler Müllbeseitigung in Tongruben sorgen für Unruhe in der deutschen Entsorgungsbranche.
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Experten kritisieren die CETA-Verhandlungen

Heute im Bundestag:
Experten kritisieren die Ceta-Verhandlungen

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft/

Berlin: (hib/EIS) Mehr Transparenz und die Einbindung der Öffentlichkeit in die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der Europäischen Union und Kanada fordern Sachverständige im Deutschen Bundestag. Tobias Andres von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie kritisierte während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montagnachmittag das deutliche Ungleichgewicht der Informationspolitik seitens der EU-Kommission zwischen den Ceta-Verhandlungen und den Gesprächen zum TTIP-Abkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership) mit den USA. Dieser Kritik schloss sich der Rechtswissenschaftler Peter-Tobias Stoll von der Universität Göttingen an, denn selbst Experten erhielten kaum Einblick in den Stand der Verhandlungen, um sich eine adäquate Meinung bilden zu können. Bei der derzeit geübten Praxis würden die Sachverständigen in der Regel über einen geringeren Informationsstand verfügen als die Bundestagsabgeordneten, weil nur Abgeordnete über die entsprechenden parlamentarischen Rechte verfügten, solche Informationen abfragen zu dürfen. Weil das Verhandlungsmandat über Ceta bei der EU-Kommission liege, müsse deshalb die Bundesregierung, „die gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Bundestag mit Informationen zu versorgen“, im Interesse der Öffentlichkeit aktiver werden. Auch der Sachverständige Frank Schmidt-Hullmann von der Industriegewerkschaft Bau-Agrar-Umwelt bemängelte, das es kaum belastbare Textentwürfe gebe, die eine Bewertung des Verhandlungsstandes zulassen. „Es gibt keine konsolidierte Basis, die eine Meinungsbildung ermöglicht“, monierte er mit Blick auf die Konsequenzen für die Arbeitnehmer und die Arbeits- sowie Sozialstandards.

Wesentlich optimistischer bewertete P. Michael Schmitz von der Justus-Liebig-Universität Gießen die Folgen eines Freihandelsabkommens mit Kanada: „Die Milchwirtschaft wird zusätzlich profitieren.“ Insgesamt ging er von einer positive Entwicklung für den europäischen Agrarmarkt aus. Doch rechnete er im Bereich der Rind- und Schweinefleischwirtschaft auch mit „Druck“ auf die europäischen Produzenten.

„Dieser Druck entsteht aufgrund unterschiedlicher regulatorischer Kosten“, erklärte Bernhard Krüsken vom Deutschen Bauernverband. So seien EU-Agrarunternehmen zum Beispiel schärferen Zulassungsverfahren, Umwelt- und Flächennutzungsrechten ausgesetzt als kanadische Unternehmen. Deshalb seien aus Sicht der Landwirtschaft sogenannte Tarifquoten wichtig, um ungleiche Marktpositionen auszugleichen.

Tobias Andres von der Ernährungsindustrie betrachtete das Handelsabkommen als eine Chance. „Der Export ist für uns unverzichtbar“, sagte er, denn die Einkünfte aus Exporten würden bereits einen Anteil von rund 30 Prozent branchenweit ausmachen. Derzeit würden Lebensmittel in einem Volumen von nur 216 Millionen Euro mit Kanada gehandelt bei einem internationalen Gesamtvolumen von rund 40 Milliarden Euro. „Wir hoffen, den Marktanteil ausbauen zu können“, sagte Andres.

Dass das Handelsabkommen negative Auswirkungen auf die Entwicklungs- und Schwellenländer haben werde, verneinte der Sachverständige Schmitz. „Es trifft Drittländer nicht, wenn die EU und Kanada stärkeren Handel treiben“, sagte er. Seiner Ansicht nach würde der durch solche Handelsabkommen bestärkte Trend, Handelsschranken abzubauen, das Geschäftsklima insgesamt begünstigen, weil Zölle reduziert würden. „Eine Öffnung der Märkte ist für die Entwicklungsländer grandios.“

Auf mögliche Folgen im Bereich der Lebensmittelstandards wies Scott Sinclair vom Canadian Centre for Policy Alternatives hin. So funktioniere die gegenseitige Anerkennung von Standards am besten, „wo beide Seiten annähernde Positionen vertreten“. Doch im Bereich „Genfleisch“ und „Hormonbehandlung“ stünden sich die Standpunkte der Nordamerikaner und Europäer „radikal“ gegenüber. Sinclair warnte, dass aus seiner Sicht die dafür vorgesehenen Regulierungsmechanismen einen Ausgleich nicht fördern würden. Zudem gab er zu bedenken, dass am Beispiel des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (Nafta) zwischen den USA, Mexiko und Kanada diverse Investitionsschutzklagen anhängig sind, die Kanada derzeit viele Millionen Dollar Prozesskosten aufbürden würden. Weil es in Zukunft immer mehr internationale Investoren geben werde, forderte Sinclair, das System der Schiedsgerichtsbarkeit und Entschädigungen zu überdenken. Sinclair sprach sich dafür aus, dass Unternehmen zuerst die regulären Rechtsmittel ausschöpfen müssen, wenn sie sich benachteiligt fühlen, bevor Entschädigungen durch ein Schiedsgerichtsverfahren erstritten werden können. Die EU, Kanada und Deutschland würden über ein weit entwickeltes Rechtssystem verfügen, das Investoren bereits ausreichend schützen würde. Als Negativbeispiel führte Sinclair an, dass in Kanada US-amerikanische Firmen über kanadische Tochterfirmen wiederum die USA im Rahmen des Nafta verklagt hätten, um auf diese Weise gegen Regulierungen vorzugehen.

The Tricks and Ploys of the Corporate Water Barons

food & water watch 02.06.2014 The Tricks and Ploys of the Corporate Water Barons By Mary Grant The lengths some companies will go to stop communities from gaining local control of their water systems can seem completely crazy. Tomorrow, voters in California’s Monterey Peninsula will go to the polls to decide whether to take the … weiterlesen

EEG-Novelle muss Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz gewährleisten

Die aktuelle Pressemitteilung der GRÜNEN LIGA e.V.


EEG-Novelle muss Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz gewährleisten

Berlin, 2. Juni 2014: Bei der heutigen Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss kommen die wasserwirtschaftlichen Belange der Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes zu kurz.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 5. Mai 2014 vermerkt im Einleitungssatz, die Energiewende sei „ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit, der Bewahrung der Schöpfung und der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen verpflichtet ist“. Bei kaum einem Schutzgut beweist sich dieser Anspruch mehr als bei unseren Trinkwasserressourcen und Gewässern. Die bisherigen Fehlsteuerungen durch das EEG und ihre gravierenden negativen Auswirkungen müssen dringend korrigiert werden.

Die GRÜNE LIGA sieht hinsichtlich des Gewässerschutzes folgende Kernpunkte:

1. Kein weiterer Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse, insbesondere nicht auf der Basis von Mais. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Deckelung des Zubaus für neue Biogasanlagen auf 100MW pro Jahr (§27) darf auf keinen Fall aufgeweicht werden. Geboten ist eher eine Verschärfung.

2. Konzentration der Förderung bei Neuanlagen auf Abfall- und Reststoffe. Die Streichung der auf Einsatzstoffe bezogenen Vergütung (§27) ist daher zu begrüßen.

3. Dringend geboten ist zusätzlich ein Umbau der Förderstruktur für Bestandsanlagen mit dem Ziel, insbesondere den Anbau und Einsatz von Mais deutlich zurückzudrängen.

4. Die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien für Anbau für Biomasse durch eine entsprechende Verordnung (§87) ist grundsätzlich zu begrüßen. Diese Kriterien müssen aber insbesondere auch Anforderungen des Gewässerschutzes aufgreifen.

5. Die Förderung der aus Klimaschutzsicht irrelevanten mittleren und kleinen Wasserkraft (bis 5 MW) verbindet ökonomische Ineffizienz mit unverhältnismäßigen ökologischen Schäden, verletzt das Verursacherprinzip und sollte komplett eingestellt werden.

Michael Bender, Leiter der Bundeskontaktstelle Wasser betont: „Die bisherige Biomasseförderung durch das EEG ist, zusammen mit den Agrarsubventionen, ein maßgeblicher Grund dafür, dass die Nährstoffreduktionsziele der Wasserrahmenrichtlinie für die Oberflächengewässer und Küstengewässer, aber auch für das Grundwasser in weiten Teilen Deutschlands verfehlt werden.“ Insbesondere die intensive Ausweitung des Maisanbaus hat dramatische Auswirkungen auf unsere Trinkwasservorkommen und für die ökologische Qualität unserer Gewässer. Diese Einschätzung wird deutschlandweit von Gewässerkundlern, Wasserversorgern und Wissenschaftlern geteilt, wie die Zusammenstellung (pdf) zeigt.

Die Wasserkraftnutzung geht regelmäßig mit der direkten Schädigung des Fischbestandes einher, dem zahlreiche FFH-Arten angehören. Insbesondere bei der Abwanderung des inzwischen akut vom Aussterben bedrohten Aals treten beim Turbinendurchgang Verlustraten von bis zu 100 % auf.

Die Errichtung von geeigneten, gut auffindbaren Fischaufstiegsanlagen und Fischabstiegen mit ausreichenden Restwassermengen und der Ausgleich der sonstigen gewässerökologischen Schäden muss Voraussetzung für die Förderung nach dem EEG sein, nicht allein die Erhöhung der Leistung. Der vorgesehene teilweise Verzicht auf wasserrechtliche Nachweise macht das EEG zu einem Instrument zur Verhinderung der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland.

Ansprechpartner:
Michael Bender / Tobias Schäfer

GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4

10405 Berlin
Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68
e-mail: wasser@grueneliga.de
internet: http://www.wrrl-info.de

Privatisierung der Gesundheitsversorgung: Kantonsspital Winterthur

Kanton Zürich
28.05.2014

Entwurf zum Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AG geht in die Vernehmlassung

Der Gesetzesentwurf zur Umwandlung des Kantonsspitals Winterthur (KSW) in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft geht in die Vernehmlassung. Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion zur Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens ermächtigt. Die Umwandlung dient dem Ziel, die Leistungsfähigkeit des KSW langfristig zu sichern und gleichzeitig die Konflikte des Kantons, die sich aus den unterschiedlichen Aufgaben und Rollen als Regulator, Finanzierer und Spitalbetreiber ergeben, zu bereinigen.

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[Kommentar Berliner Wassertisch:
Wir hoffen, dass sich die Verantwortlichen eines Besseren besinnen und das Spital nicht privatisieren. In Zukunft würden sonst die Renditeerwartungen der Aktionäre im Zentrum stehen und nicht das Patienten- und Mitarbeiterwohl.
Wir verweisen hier noch einmal auf den Artikel „Der Staat ist erpressbar“ mit Professor Dr. Siegfried Broß im Tagesspiegel und seinen Aufsatz “Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?” (pdf)

Das hier kommt uns auch bekannt vor: „Das Kantonsspital Winterthur ist Anfang 2007 in der Form einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt aus der Zentralverwaltung ausgelagert worden.“ Auch in Berlin wurden die BWB erst in eine AöR umgewandelt und dann (teil)privatisiert.]

 

Höfken: Trinkwasser darf nicht zur Handelsware werden

Rheinland-Pfalz
23.05.2014

Höfken: Trinkwasser darf nicht zur Handelsware werden

Ulrike Höfken (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) (Foto: Kerstin Bänsch)

„Trinkwasser darf nicht zur Handelsware werden. Sauberes Wasser muss für alle gesichert und deshalb Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben.“ Dafür setzt sich die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken im Bundesrat ein. Auf Initiative unter anderem von Rheinland-Pfalz erteilte eine Mehrheit der Länder heute einer Privatisierung der Wasserversorgung eine klare Absage. „Dass die EU-Kommission die Pflicht privater Ausschreibung der Wasserversorgung zurückgenommen hat, ist dem Druck der europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ zu verdanken. Doch es besteht die Gefahr, dass eine Privatisierung durch die Hintertür erfolgt“, erklärte Höfken. Mit Handelsabkommen wie TTIP drohe nicht nur die Unterwanderung von Umwelt- und Verbraucherstandards in der EU – sie könnten auch die Vergabe öffentlicher Aufträge nach ökologischen oder sozialen Kriterien erschweren oder gar unmöglich machen, so die Ministerin. Rheinland-Pfalz und andere Länder fordern die Bundesregierung daher auf, keinem Abkommen zuzustimmen, das den Druck zur Privatisierung öffentlicher Versorgungsaufgaben wie der Wasserversorgung verstärkt. […]

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Letzte Rettung vor TTIP: Bundesverfassungsgericht

Mehr Demokratie e.V.
28.05.2014

TTIP und das deutsche Grundgesetz
Von Charlie Rutz

Prof. Dr. Axel Flessner legt in einem Aufsatz dar, weshalb der Widerstand gegen das Freihandelsabkommen TTIP auch auf die rechtliche Ebene, letztlich an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) getragen werden sollte.

Prof. Dr. Axel Flessner: "TTIP und das deutsche Grundgesetz" (pdf)

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[Kommentar Berliner Wassertisch: Von dem Vorschlag von Professor Flessner halten wir sehr viel! 🙂 ]

Gegen neue Schutzzonen. Münchner Trinkwasser aus dem Mangfalltal

BR Bayern 2
28.05.2014

Gegen neue Schutzzonen. Münchner Trinkwasser aus dem Mangfalltal
Von Dagmar Bohrer-Glas

Um das Wassereinzugsgebiet „Thalham-Reisach-Gotzing“ wird seit Jahren gerungen. Für die Münchner bedeutet die Ausweitung des Miesbacher Schutzgebietes, dass ihr hochwertiges Trinkwasser noch besser geschützt wird. Vor Ort gibt es aber großen Widerstand und Misstrauen: Landwirte sehen ihre Existenz gefährdet, Kommunen fühlen sich in ihrer Entwicklung gehemmt und fürchten um ihre Planungshoheit.

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Wiedmann: Rekommunalisierung wurde durch den Berliner Wassertisch auf die Tagesordnung gebracht

Berliner Zeitung
29.05.2014

Volksbegehren beleben die politische Kultur
Von Thomas Rogalla

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kämpft für Bürgerbegehren und Volksentscheide. Der Politologe Oliver Wiedmann gehört zu den Leuten, die indirekt den Erfolg des Volksentscheids „100 Prozent Tempelhof“ möglich gemacht haben. Wir sprechen mit ihm über das Für und Wider von direkter Demokratie.

Wiedmann: „…. Themen wie die Rekommunalisierung wurden etwa durch den Berliner Wassertisch auf die Tagesordnung gebracht.“

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ORF: EU lässt Wasserprivatisierung fallen (schön wär’s)

ORF.at
30.05.2014

EU lässt Wasserprivatisierung fallen

Ein Wasserhahn aus dem jederzeit sauberes Trinkwasser sprudelt, ist für uns selbstverständlich. Umso größer ist die Angst, dass die Wasserversorgung privatisiert werden könnte, darunter die Wasserqualität leidet und die Kosten für Verbraucher steigen.

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[Kommentar Berliner Wassertisch: „EU lässt Wasserprivatisierung fallen“ ? Leider sehen wir das nicht so optimistisch. Die EU-Kommission (bzw. die multinationalen Konzerne) versuchen auf alle erdenkliche Weisen, an das flüssige Gold zu kommen und der kommunalen Wasserversorgung den Garaus zu machen. Es locken Renditen in Milliardenhöhe. Das lassen sich die Konzerne nicht gerne entgehen. Spätestens (!) 2018 wird der nächste „Angriff“ erfolgen. Denn dann prüft die EU-Kommission, wie sich die Herausnahme der Wasserversorgung aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie ausgewirkt hat (mit dem Ziel, auch die Wasserversorgung zu „liberalisieren“). Der Grund dafür ist eine „Review-Klausel“ in der Konzessionsrichtlinie. Deshalb müssen wir auf lange Zeit weiter wachsam sein!
Unsere Freunde in Österreich sollten sich nicht in Sicherheit wiegen, auch wenn es in dem Artikel heißt: „In den vergangenen Jahren ist es NUR zu privaten Beteiligungen an öffentlichen Wasserversorgern gekommen.“ Private Beteiligungen sind auch eine Form der Privatisierung: Es ist bekannt, dass sich Konzerne ab einer Beteiligung von 25% meistens die Betriebsführung in (Geheim)-Verträgen zusichern lassen. Damit hat die Kommune nichts mehr zu sagen, allein der Konzern lenkt die Geschicke der Betriebe. Und was das bedeutet, wissen wir ja von Berlin: Nichts Gutes!]

Dazu auch: Pressemitteilung der AöW vom 21.3.2014

 

DB: Bahnhof Lindau. Verunreinigtes Grundwasser fließt in den Bodensee

Süddeutsche.de
30.05.2014

Bahnhof Lindau. Verunreinigtes Grundwasser fließt in den Bodensee
Von Stefan Mayr

Seit Jahren soll mit Arsen und Schwermetallen verunreinigtes Grundwasser am Bahnhof Lindau in den Bodensee laufen. Das geht aus einer bahninternen Studie hervor. Obwohl mehr als 140 Gemeinden ihr Trinkwasser aus dem See beziehen, sieht die Bahn keinen Handlungsbedarf.

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[Auch das sind die fatalen Folgen der (formalen) Privatisierung der DB. Es zählt nur noch die Rendite…]
 

Pia Eberhardt: Investitionsschutz am Scheideweg. TTIP und die Zukunft des globalen Investitionsrechts

Die neue Broschüre von Pia Eberhardt (CEO) ist da. Pia Eberhardt verweist im Literaturverzeichnis auf einen (kostenpflichtigen) Artikel, in dem ein alter „Partner“ von Berlin eine Rolle spielt: VEOLIA. Global Arbitration Review 28.06.2012 Can VEOLIA trash Egypt at ICSID? Von Karadelis, Kyriaki French environmental services company Veolia has filed an ICSID claim against Egypt arising … weiterlesen

VEOLIA: Anklage im ostdeutschen Müllskandal

Zwei ehemalige Manager von Veolia sollen für illegale Abfallentsorgung in der Tongrube Vehlitz mitverantwortlich sein

ZDF Frontal 21 – Sendung am Di, 27.05.2014

Tongrube VehlitzSechs Jahre nach den Enthüllungen von Frontal21 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage im ostdeutschen Müllskandal. So sollen zwei ehemalige Manager des Weltkonzerns Veolia für illegale Ablagerung von Abfällen in der Tongrube Vehlitz mitverantwortlich sein. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Die Manager hätten aus Gewinnsucht gehandelt und so millionenschweren Umweltschaden angerichtet.

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MDR Sachsen-Anhalt
07.01.2014
Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage
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28.01.2010
Müllskandal: Landtag sieht Veolia-Konzern in der Pflicht
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17.03.2008
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Eine illegale Entsorgung organischer Abfälle in der Tongrube Vehlitz ist inzwischen nachweisbar. Der Sprecher des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LAGB), Frank Esters, sagte am Montag, dass Untersuchungen der ersten Stichproben aus der Grube „hausmüllähnliche Dinge“ enthalten habe.
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Spiegel Online
16.03.2008
Illegale Müllbeseitigung: Unruhe bei Entsorgern
Die Ermittlungen in Sachsen-Anhalt wegen illegaler Müllbeseitigung in Tongruben sorgen für Unruhe in der deutschen Entsorgungsbranche.
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