Hamburg 2021: Hamburgs Trinkwasser – gefrackt?

blog.campact.de
23.01.2015

Hamburg 2021: Hamburgs Trinkwasser – gefrackt?
von Jörg Haas

Was wäre wenn … TTIP und CETA doch durchkämen? Wie sähe Hamburg aus, wenn die Konzernlobby sich durchsetzt? Heute: Das Beispiel Trinkwasser. Die “Hamburger Zukunftspost” berichtet aus dem Jahr 2021:

Hamburg, 28. Dezember 2021: Die Hamburger Wasserbetriebe schließen heute mehrere Trinkwasserbrunnen in den Vierlanden im Südosten der Stadt. Das Grundwasser enthielt Spuren giftiger Chemikalien. Die Bewohner von Bergedorf und Umgebung wurden gebeten, mit Wasser besonders sparsam umzugehen und das Leitungswasser sicherheitshalber nicht für Babynahrung zu verwenden.

zum Artikel aus der Reihe »Was wäre wenn… Hamburg 2021«

 

Die Stellungnahme des BBU zu Fracking (23.01.2015)

Die Stellungnahme des BBU*
23.01.2015

Stellungnahme zu den Entwürfen zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bundes-Naturschutzgesetzes, der Grundwasserverordnung, des Umweltschadensgesetzes, der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, der Allgemeinen Bundesbergverordnung, des Bundesberggesetzes und der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung zur Festsetzung des rechtlichen Rahmens der Fracking-Technik

„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Datum vom 19.12.2014 haben Sie uns die Entwürfe zur Änderung des WHG, des BNatSchG, der GrwV, des USchadG, der UVP-V Bergbau, des BBergG, der ABBergV und der EinwirkungsBergV übermittelt. Mit Ausnahme der Änderung des USchadG sollen hierdurch Regelungen zur Anwendung der Frackingtechnik festgelegt werden.
Das USchadG beinhaltet hingegen nicht die notwendige Haftung für Fracking-Vorhaben.
Der BBU und die vorstehend aufgeführten Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften lehnen die vorgestellten Rechtsänderungen wegen ihrer verfehlten umweltpolitischen Zielsetzungen oder unzureichenden Regelungen ab. Stattdessen fordern sie ein sofortiges und ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking, egal ob mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, egal ob durch hydraulisch oder andersartig erzeugte Rissbildungen.
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden seitens der Bundesregierung bzw. der zuständigen Ministerien Entwürfe zur Änderung des WHG und der UVP-V Bergbau vorgelegt und eine schriftliche Verbändeanhörung durchgeführt. Die nun vorgelegten Rechtsänderungsentwürfe unterscheiden sich zwar in ihren konkreten Formulierungen von den Entwürfen aus dem ersten Halbjahr 2013. Die Zielsetzung, Fracking großflächig zu ermöglichen und eine weitgehende gesetzliche Zulässigkeit festzuschreiben, wurde jedoch beibehalten.
Die in der damaligen Anhörung vorgetragenen Argumente gegen die Anwendung der Frackingtechnik haben weiterhin Bestand. Zudem gibt es zahlreiche neue Gründe für eine Ablehnung der vorgesehenen Fracking-Gesetzgebung. Hierzu wird im Detail ausgeführt […]“ (pdf)

 

Erstunterzeichner der Stellungnahme (pdf) ist auch der Berliner Wassertisch
Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

 

 

 

 

 

 

*Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn.

Expertengespräch zu CETA im Bundesrat

Am 5. Februar 2015 fand im Bundesrat ein Expertengespräch zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, Abkürzung: CETA) statt.

Anlass und Ziel der Beratung: Informationsaustausch und Diskussion mit Philipp Dupuis (stv. RL, EU-KOM GD Handel), Dr. Stephan W. Schill (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht), Thomas Fritz (PowerShift e.V.) und Freya Lemcke (Deutscher Industrie- und Handelskammertag – DIHK e. V.

Die Stellungnahmen der ExpertInnen und Vorlage für die Sitzung:
Stellungnahme-CETA-Bundesrat-Thomas-Fritz
Schill-Stellungnahme-2 Februar 2015
DIHK-Stellungnahme-CETA-Anhörung Bundesrat
2015_01_27-CETA-Memo-DE-2_KOM
15-02-04 VM CETA final

Veolia und der Müllskandal

Volksstimme 09.02.2015 Müllskandal. Veolia wollte Schadenersatzansprüche per Gericht verhindern Hunderttausende Tonnen Müll hat Veolia ins Jerichower Land geliefert. Doch eine Verantwortung für die illegale Einlagerung streitet der Umweltkonzern ab. Neue Recherchen der Volksstimme nähren Zweifel daran. Zudem hat Veolia vor Gericht eine erste Niederlage einstecken müssen. Zum Artikel [Müllentsorgung gehört nicht in private Hände!] Weitere … weiterlesen

Finanzmarktexperten schlagen Alarm. Durch TTIP droht neue Deregulierung der Finanzmärkte

Berliner Zeitung
04.02.2015

Neue Deregulierung der Finanzmärkte droht
Von Jonas Rest

Die EU-Kommission will mit dem TTIP-Abkommen die Kontrolle nationaler Parlamente aushebeln. Finanzmarktexperten schlagen Alarm. Die Finanztransaktionssteuer stehe damit vor dem Aus.

Zum Artikel

Stop TTIP Stop CETA

(Keine) Privatisierung der Daseinsvorsorge. Rhein-Main-Zukunftskongress 2015

Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK)
Februar 2015

IVKK

9. Rhein-Main-Zukunftskongress 2015

Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist Kooperationspartner des 9. Rhein-Main-Zukunftskongresses im kommenden Februar in Frankfurt-Offenbach a. M. Der Verband informiert in einem Konferenzschwerpunkt ausführlich über das Thema Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand – Calw, Kartellrecht & Co.“ IVKK-Geschäftsführer Dr. Uwe Alschner und Dr. Gerhard M. Sontheimer, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Gesundheit Nordhessen Holding AG, Kassel, haben dafür die Moderation übernommen.

Die Argumente eines betroffenen kommunalen Trägers legt Landrat Helmut Riegger dar, Aufsichtsratsvorsitzender der Kreiskliniken Calw gGmbH. Die Sicht der privaten Krankenhäuser erläutert Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken. Die rechtliche Seite erläutert Prof. Dr. Thomas Bruha, Emeritierter Ordinarius für Verfassungs- und Europarecht am Europa-Kolleg der Universität Hamburg.

Der IVKK engagiert sich umfangreich beim Thema Krankenhausfinanzierung und ist – in Übereinstimmung mit der kürzlich getroffenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart – ebenfalls der Ansicht, dass Krankenhäuser eine Pflichtaufgabe für kommunale Träger sind, für die Europäisches Wettbewerbsrecht nicht angewendet werden darf. Da dies vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken immer wieder in Frage gestellt wird, ist es Ziel des IVKK, dass diese Streitfrage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird.

Der Rhein-Main-Zukunftskongress ist einer der wichtigsten Branchentreffs für Entscheider aus dem Krankenhausbereich. Er findet am 25. und 26. Februar 2015 in Offenbach statt.

Seien Sie dabei und informieren Sie sich über die wichtigen Trends und Themen des Jahres 2015.

Einzelheiten zum Programm und Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier: www.rmzk.de

Der Fall Calw betrifft uns alle, denn es geht es um die Zukunft der Kliniken!
Mehr dazu hier

CEO: TTIP investor rights: the many voices ignored by the Commission

CEO
Coorporate Europe Observatory
03.02.2015

TTIP investor rights: the many voices ignored by the Commission

Opposition to ISDS in TTIP comes from a broad and diverse camp – and expressed itself in a pretty sophisticated manner. Here are ten facts worth knowing about the voices that the European Commission is turning its back on.

Voices ignored #1: more than 97% reject ISDS in TTIP
Voices ignored #2: ISDS in TTIP also opposed by businesses
Voices ignored #3: elected representatives and governments say no to ISDS
Voices ignored #4: 120 academics dismiss the EU’s approach on ISDS
Voices ignored #5: public businesses and bodies critical of ISDS in TTIP
Voices ignored #6: trade unions united against ISDS
Voices ignored #7: a vigorous no from public interest groups
Voices ignored #8: half of the Commission’s own advisors reject ISDS in TTIP
Voices ignored #9: disappointment and frustration about the consultation approach
Voices ignored #10: sophisticated criticism of the Commission’s reform agenda

Zum Artikel

Update: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

UPDATE:
30. Januar 2015:

Stellungnahme der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
zum Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen [DüV-Entw.]
(Stand: 18.12.2014)

Zur Stellungnahme

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
05.01.2015
AöW e.V.
Hintergrundinformationen zum Themenkomplex: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

Gegen Deutschland ist seit 10. Juli 2014 die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren wegen der zunehmenden Nitratbelastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers von der EU-Kommission eingeleitet worden. Damit gerät Deutschland zunehmend unter Zeitdruck, die Düngeverordnung zu novellieren. Der Gesetzentwurf liegt seit 18.12.2014 vor und geht nun in die Verbändeanhörung. Voraussetzung für den Erlass der Düngeverordnung sind jedoch Änderungen im Düngegesetz, die jedoch noch nicht bekannt sind. Zum Beitrag der AöW (pdf)

Am 5. Januar hat das Aktionsbündnis »aktion agrar – Landwende jetzt!« gegen den Entwurf protestiert.
Aktion-Agrar-webbanner_square

Haidy Damm: Gülle ohne Ende. Entwurf zur Düngemittelverordnung ermöglicht weitere Massentierställe. In: Neues Deutschland. 06.01.2015.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) nennt den Entwurf zur neuen Düngemittelverordnung einen »guten Kompromiss«. Von Verbänden hagelt es Kritik. Zum Artikel

TTIP: Verbände warnen … (Pressemitteilung v. 30.01.2015)

Gemeinsame Pressemitteilung TTIP: Verbände warnen vor Senkung europäischer Standards und sehen Gefahren für den Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie im Kultursektor Berlin, 30.01.2015. Ein Zusammenschluss von Institutionen und Organisationen – darunter die Akademie der Künste, der Deutsche Kulturrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die IG Metall und Verdi, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der Bund für … weiterlesen

Zum Thema LexOlympia: Mehr Mitsprache für Bürger

taz
29.01.2015

Direkte Demokratie
Mehr Mitsprache für Bürger
Von Stefan Alberti

Die Opposition will die Berliner via Verfassungsänderung nicht nur bei den Olympischen Spielen, sondern auch bei anderen Großprojekten entscheiden lassen.

Der Opposition reicht die von Innensenator Frank Henkel (CDU) für September geplante einmalige Bürgerbefragung zur Olympia-Bewerbung nicht aus: Grüne, Linkspartei und Piraten wollen das Thema grundsätzlicher angehen und streben eine Verfassungsänderung* an, über die die Bürger am 26. April abstimmen sollen. Die würde die Olympia-Abstimmung nicht nur politisch, sondern auch rechtlich verbindlich machen.

Zum Artikel

* Die Beschlussempfehlung Drucksache 17/2072

Kommentar Wassertisch: Der Hinweis auf die Stellungnahme der zwei Jura-Professoren in diesem Artikel ist sehr wichtig. Wichtige Argumente der beiden Kritiker gegen Plebiszite von oben werden in der Diskussion bisher nicht berücksichtigt. Denn es bleibt zu fragen, ob es überhaupt wünschenswert ist, in die Verfassung die Möglichkeit für Plebiszite von oben hineinzuschreiben. Leider fehlen im Artikel die Namen der Jura-Professoren und ein Link zu ihrer Stellungnahme .
In ihrer ausführlichen verfassungsrechtliche Stellungnahme weisen Prof. Dr. Hermann Heußner und Prof. Dr. Arne Pautsch darauf hin, dass das von der Regierungskoalition auf den Weg gebrachte Gesetz ein „Plebiszit von oben“ sei, das fünf mal gegen die Verfassung von Berlin verstoße.

  1. „Nicht nur das Volk, sondern auch die Regierung bzw. die Parlamentsmehrheit will nun die Möglichkeit haben, Abstimmungen des Volkes herbeizuführen. Dies will die Verfassung jedoch gerade nicht.“
  2. „Das Plebiszit von oben ermöglicht es der Regierung bzw. Regierungsmehrheit, sich aus der Verantwortung zu stehlen.“
  3. „Das Plebiszit entwertet die Wahlen und die Volksrechte „von unten“. Denn die Regierungsmehrheit kann sich jederzeit zwischen den Wahlen eine neue Legitimation durch das Volk beschaffen.“
  4. Die Einführung der konsultativen Volksbefragung unterläuft das nach Art. 62 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung vorgesehene Recht, Volksbegehren im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhauses auch darauf zu richten, sonstige Beschlüsse zu Gegenständen der politischen Willensbildung zu fassen. Die Entscheidung über die Olympia-Bewerbung ist ein solcher Gegenstand der politischen Willensbildung, bei dem aber die durch Art. 62 Abs. 1 Satz 2 vom Verfassungsgeber intendierte Entscheidungsbefugnis über Gegenstand und Frage dem Volk dergestalt entzogen wird, dass diese auf das Abgeordnetenhaus verlagert wird, indem § 1 Abs. 2 des Olympia-Volksbefragungsgesetzes diese Frage verbindlich vorwegnimmt.“ (Hervorhebung: Wassertisch)
  5. „Der Senatsvorschlag gibt nur der Parlamentsmehrheit das Recht, eine Volksabstimmung herbeizuführen. Dies verletzt das Recht der Opposition auf politische Chancengleichheit nach Art. 38 Absatz 3 Satz 2 der Berliner Verfassung.“

 

Mineralwasser-Branche fordert Verbot von Fracking

Bayerisches Fernsehen

Gegen Fracking. Mineralwasser-Branche fordert Verbot

Zum Video (1 Min.)

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Demokratie adé! TTIP: USA sollen EU-Gesetze beeinflussen

FAZ
27.01.2015

TTIP. Amerika soll bei unseren Gesetzen mitreden
Von Hendrik Kafsack und Maximilian Weingartner

Ein Geheimpapier zum Handelsabkommen TTIP sorgt für Ärger: Ein Frühwarnsystem für Gesetze und Standards der Gegenseite soll ermöglichen, Bedenken zu äußern. Die Amerikaner wollten noch mehr.

Zum Artikel

 

Süddeutsche Zeitung
27.01.2015

TTIP-Abkommen. USA sollen EU-Gesetze beeinflussen
Von Daniel Brössler, Brüssel

TTIP ist kein reines Freihandelsabkommen: „Es sind Verhandlungen, die über normale Handelsfragen wie Marktzugang für Waren und Dienstleistungen weit hinaus gehen“, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström.
In der Praxis soll das zu einer gegenseitigen, institutionalisierten Einflussnahme im Gesetzgebungsverfahren führen.
Europaabgeordnete sehen den Vorschlag der EU-Kommission skeptisch.

Zum Artikel

Ausschüsse des EU-Parlaments stellen Forderungen zu TTIP

25.01.2015

Demonstration gegen TTIP

Foto Christian Mang/Campact (CC BY-SA 2.0)

Gegenwärtig bereitet der EU-Handelsausschuss für das Europäische Parlament eine Stellung­nahme an die EU-Kommission vor, mit der sich das Parlament zum gegenwärtigen Stand der Verhandlungen über das TTIP äußern wird. Weitere Ausschüsse des Europäischen Parla­ments haben ihrerseits auf wichtige Gesichts­punkte hingewiesen, die sie in die in Arbeit befindliche Stellungnahme aufgenommen haben wollen. Hierbei sind besonders diejenigen Aspekte interessant, die von den Ausschüssen für „Entwicklung (DEVE)“, „Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI)“ sowie „Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)“ genannt werden.

Da die Original-Stellungnahmen nur in englischer Sprache vorhanden sind, hier eine Auswahl von Gesichtspunkten aus den drei obengenannten Ausschüssen in eigener Übersetzung:

 

  1. der Ausschuss für Entwicklung

  • betont, dass EU-Handels- und Entwicklungspolitik miteinander verknüpft sind und dass Art. 208 des Lissabon-Vertrags vom Grundsatz der Kohärenz in der Entwicklungspolitik ausgeht. Dies erfordert, dass die Ziele der Entwicklungszusammenarbeit in der Politik zu berücksichtigen sind, wenn sich diese voraussichtlich auf die Entwicklungsländer auswirken werden;
  • stellt fest, dass, obwohl das TTIP Verhandlungsmandat jetzt veröffentlicht wurde, dessen Formulierung so unklar ist, dass dessen Inhalt und die möglichen Nebenwirkungen auf die Entwicklungsländer immer noch nicht bekannt sind;
    fordert eine umfassende Analyse – sobald die TTIP Regelungen klarer sind – hinsichtlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen auf Länder mit niedrigem Einkommen und auf die Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs);
  • ist der Auffassung, dass die Auswirkungen des TTIP auf Entwicklungsländer ja nach Ihrer ökonomischen Struktur und aktuellen Handelsbeziehungen unterschiedlich sein werden;
    sieht aber auch eine mögliche ernste Gefahr für einen verringerten Marktzugang und für die daraus erwachsende Umlenkung der Handelsströme für einige Länder;
  • ist darüber beunruhigt, dass das TTIP und andere große Handelsabkommen drauf und dran sind, globale Handelsregeln neu festzulegen und damit neue Standards zu setzen, während sie damit gleichzeitig diskriminierend wirken, indem sie rund 130 Länder von den Verhandlungen ausschließen und damit riskieren, dass für die Entwicklungsländer wichtige Themen wie Ernährungssicherheit, Agrarsubventionen und Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels draußen vor bleiben;
    fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, in den multilateralen Gremien voranzukommen und den gegenwärtigen Stillstand in der Doha-Runde zu überwinden.

 

  1. der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

wünscht, dass die folgenden Vorschläge aufgenommen werden. Er

  • hält es für irreführend seitens der Kommission, wenn diese versucht, Bedenken der Öffentlichkeit über das TTIP zu beschwichtigen, wenn sie behauptet, dass bestehende Standards nicht gesenkt würden. Damit wird die Tatsache verkannt, dass viele Standards erst noch in die (europäische) Rahmengesetzgebung implementiert werden müssen (z. B. REACH) die Verabschiedung neuer Gesetze noch ansteht (z. B. das Klonen betreffend);
  • ist besorgt darüber, dass die TTIP Verhandlungen bereits Vorschläge und Maßnahmen der Kommission beeinflusst haben, beispielsweise in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und Klimaschutz (z. B. Fleisch-Behandlung hinsichtlich pathogener Keime oder bei der Umsetzung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie);
  • ist sehr besorgt darüber, dass das Ziel der regulatorischen Konvergenz, insbesondere der Schaffung eines Rates für regulatorische Zusammenarbeit, im Hinblick auf die deutlichen Unterschiede gegenüber den USA zu einer Senkung der künftigen EU-Standards führen wird, und zwar in den Schlüsselbereichen Gesundheitsschutz, Lebensmittelsicherheit und Umwelt;
  • teilt mit Kommissarin Malmström die Ansicht, dass alle Bereiche, in denen die EU und die USA sehr unterschiedliche Regeln oder Herangehensweisen haben, von den Verhandlungen ausgenommen werden sollten;
  • fordert die Kommission auf, Regelungen in allen horizontalen Kapiteln und in allen sektoralen Anhängen des TTIP zu streichen, die folgendes betreffen
    – Regelungen für Chemikalien und Pestizide
    – die Auswirkungen auf den ganzheitlichen Ansatz der EU für Lebensmittelsicherheit einschließlich der EU-Gesetzgebung für Genveränderte Organismen (GVO) haben
    – die eine Gewinnung, den Transport oder die Nutzung fossiler Brennstoffe anfeuern oder erleichtern, insbesondere unkonventionelle Brennstoffe oder solche, welche die Verwirklichung der EU- oder US-Klima- und Energieziele behindern;
  • ist zutiefst besorgt über den Mangel an Transparenz bei den Verhandlungen und fordert die Kommission auf, allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments Zugang zu den Verhandlungstexten zu geben, insbesondere zu den bereits ausverhandelten.

 

  1. der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

wünscht, dass die folgenden Vorschläge aufgenommen werden. Er

  • ist der Auffassung, dass das Abkommen die uneingeschränkte Achtung der EU-Grundrechte garantieren muss, indem eine Menschenrechtsklausel als Standardbestandteil von EU-Handelsabkommen mit Drittländern in das Abkommen aufgenommen wird;
  • erinnert an seine Entschließung vom 12. März 2014 zum US/NSA-Überwachungsprogramm,
    zu den Überwachungs-Institutionen in verschiedenen Mitgliedstaaten und deren Auswirkungen auf die Grundrechte der EU-Bürger sowie auf die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Innenpolitik;
    erinnert daran, dass die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum endgültigen TTIP Abkommen gefährdet sein könnte, solange die umfassenden Massenüberwachungs-Aktivitäten nicht vollständig aufgegeben werden und eine angemessene Lösung für die Datenschutzrechte der EU-Bürger gefunden ist, einschließlich der administrativen und gerichtlichen Rechtsbehelfe;
  • erinnert daran, dass Artikel XIV des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) sich klar auf die Privatsphäre und den Datenschutz als eine Ausnahme bezieht, die nicht als Handelshemmnis angesehen werden darf;
    betont, dass die EU-Datenschutzvorschriften nicht als „willkürliche oder
    ungerechtfertigten Diskriminierung“ bei der Anwendung der Artikel XIV des GATS angesehen werden dürfen;
    betont, dass eine umfassende und eindeutige Querschnittsklausel in das Abkommen aufgenommen werden sollte, die EU-Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten vom Vertrag vollständig ausschließt, ohne dass vorausgesetzt wird, dass dieser Ausschluss mit anderen Teilen des TTIP vereinbar ist;
  • weist darauf hin, dass personenbezogene Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union nur übermittelt werden dürfen, wenn die Bestimmungen über die Drittstaat-Übermittlungen in den EU-Datenschutzgesetzen eingehalten werden;
    erinnert daran, dass die Kommission nur über Bestimmungen verhandeln kann, soweit sie den Verkehr personenbezogener Daten berühren, wenn die vollständige Anwendung der EU-Datenschutzvorschriften gewährleistet ist;
    ist ernsthaft besorgt über den TiSA Textentwurf, der alle EU-Vorschriften und die Garantien für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer vollständig untergraben würde;
  • erinnert an die Notwendigkeit der Transparenz in den Verhandlungen über den gesamten Prozess hinweg;
    erinnert die Kommission an ihre Verpflichtung, das Parlament vollständig auf dem Laufenden zu halten, und zwar unverzüglich in allen Phasen der Verhandlungen;
    besteht auf dem Zugang zu den für die Öffentlichkeit relevanten Verhandlungsunterlagen aller Parteien, mit Ausnahme derjenigen, die mit klarer Begründung auf einer Fall-zu-Fall-Basis in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Parlaments, des Rates und Dokumenten der Kommission als geheim klassifiziert sind.

Eine Übersicht über die vollständige Liste der Stellungnahmen aller EU-Ausschüsse zu diesem Thema findet sich hier