Wasser und CETA – Erfahrungen und Befürchtungen

18.09.2016
von Wolfgang Rebel

Blickt man etwas genauer auf das drohende CETA-Abkommen, werden Erfahrungen mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wieder wach. Wieder gilt: Rauf mit der Macht der Konzerne – runter mit den Gestaltungsmöglichkeiten durch die Demokratie.

Privatisierung und Partnerschaft
Die Machenschaften großer Konzerne scheuen das Licht der demokratischen Öffentlichkeit! Das haben wir in Berlin schon Ende der 90iger-Jahre erfahren müssen, als die großen öffentlichen Betriebe der Daseinsvorsorge privatisiert wurden. Besonders die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe stieß in Berlin auf einhellige Ablehnung. Als öffentlich-private „Partnerschaft“ getarnt, hatten die Konzerne RWE und Veolia in Eintracht mit dem Senat – die Privatisierungsverträge geheim gehalten. Die Öffentlichkeit sollte nicht wissen, dass das Land Berlin die Gewinne der Konzerne garantierte, und die Öffentlichkeit sollte auch nicht wissen, dass das Land die Steuerung der Wasserbetriebe an die privaten Konzerne abgegeben hatte. Das war keine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen „öffentlich“ und „privat“, sondern eine Kumpanei zwischen Senat und Konzernen zum Nachteil der Menschen. Kein Wunder, dass die Wasserpreise stark anstiegen und viel zu wenig in die Infrastruktur investiert wurde. Erst mit dem erfolgreichen Wasser-Volksentscheid 2011 wurden die Weichen anders gestellt. Letztendlich konnte die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe erreicht werden.

Wasser und CETA
Jetzt werden mit CETA und TTIP erneut die kommunale Daseinsvorsorge und die kommunale Wasserversorgung angegriffen. Was findet man, wenn man nach dem Stichwort „Wasser“ im CETA-Vertrag sucht? Auf den ersten Blick ist man positiv überrascht. Haben die Politiker doch dazugelernt? Im Artikel 1.9 steht, dass Wasser in seinem natürlichen Vorkommen weder Ware noch Erzeugnis ist. Der Vertrag verpflichtet auch nicht dazu, die kommerzielle Nutzung von Wasser zu erlauben. Liest man allerdings weiter, kehrt Ernüchterung ein. Wird nämlich einmal die kommerzielle Nutzung von Wasser erlaubt, müssen sofort alle Bestimmungen und Verpflichtungen des Abkommens eingehalten werden. Damit bleiben der Investorenschutz und der Einsatz der berüchtigten Schiedsgerichte auch für den Wasser-Sektor in Kraft. Daran ändern auch die Ausnahmebestimmungen im Anhang II (Seite 1953 des Abkommens) nichts, mit denen der Marktzugang ausländischer Wasser-Dienstleister weiterhin beschränkt werden darf.


So könnte z. B. ein Verbot der Wasserentnahme aus einem zu schützenden Grundwasserleiter von einem ausländischen Investor als unfaire Behandlung oder als indirekte Enteignung gewertet werden und eine entsprechende Klage vor einem Schiedsgericht auslösen. Auch Rekommunalisierungen kommunaler Wasserversorger per Gesetz wären dann gegen den Willen eines Investors nicht mehr möglich. Es spielt dann keine Rolle mehr, dass Eigentumsrechte nach deutschem Recht aus Gründen des Gemeinwohls häufig auch ohne Entschädigung eingeschränkt werden dürfen.

Zulassungsverfahren – auf spezielle Art liberalisiert
Hinzu kommt: Zulassungsverfahren – also auch wasserrechtliche – sollen unter CETA weniger gründlich durchgeführt und leichter angreifbar gemacht werden. Im Kapitel „interne Regulierung“ (Seite 192 des Abkommens) wird nämlich vorgeschrieben, dass Zulassungs-, Qualifikationserfordernisse und Verfahren so einfach wie möglich sein müssen und so schnell wie möglich zu erfolgen haben. Damit wird in den Behörden Druck aufgebaut, der notwendige umfangreiche Prüfungen leicht verhindern kann. CETA fordert außerdem, dass spezielle administrative Verfahren für Investoren geschaffen werden müssen, damit diese eine negative Entscheidung über einen Zulassungsantrag sofort unabhängig überprüfen lassen können. So werden den Behörden die Flügel gestutzt. Die Interessen der Investoren werden vorrangig bedient, Gemeinwohlorientierung geht verloren.

Wohlklingende Klauseln – in der rechtlichen Praxis nicht relevant
Nicht nur in den Passagen, die das Wasser betreffen, sondern überall im Vertrag finden sich wohlklingende Klauseln wie die bereits erwähnte Feststellung, dass Wasser keine Ware sei. Diese Klauseln haben aber letzten Endes keinerlei Relevanz. So gibt es zwar im Umweltkapitel die Bestimmung, dass die Handelsinteressen den Umweltschutzinteressen nachgeordnet sind, aber es existiert kein Sanktionsmechanismus, mit dem sich ein Verstoß dagegen ahnden ließe. Hinzu kommt: Der Vertrag strotzt nur so vor unklaren, interpretationsbedürftigen Rechtsbegriffen. Mit wohlklingenden Klauseln soll uns Sand in die Augen gestreut werden. Letztlich entscheidend ist aber nur der Vertragstext selbst bzw. seine Interpretation durch die Schiedsgerichte.

CETA- Diskussion wird nicht redlich geführt
Zum Schluss noch ein Beispiel dafür, dass die Diskussion über CETA und TTIP von Wirtschaftsvertretern und von einflussreichen Politikern nicht ehrlich geführt wird. Der Vorsitzende des EU-Handelsausschusses, Bernd Lange, behauptet, CETA überschreite nicht mehr die roten Linien der SPD, seitdem der Vertrag reformiert worden sei. Lange sagt, die Regulierungszusammenarbeit im Kapitel 21 verletze diese roten Linien nicht, weil diese Regulierungszusammenarbeit im Abkommen als freiwillig angegeben sei. Das ist natürlich Unsinn. Im Abkommen gibt es zwar einen Passus in Artikel 21.2 (Seite 374 des Abkommens), in dem es den Vertragsparteien gestattet wird, die Zusammenarbeit zu verweigern oder zu beenden, aber dieses Recht auf Verweigerung ist natürlich nicht gleichbedeutend mit der Streichung eines ganzen Kapitels von 16 Seiten.

Kontrolle durch Parlamente allein reicht nicht mehr
Was wir daraus lernen müssen, ist dies: Immer wieder wird bewusst versucht, uns Bürgerinnen und Bürger hinters Licht zu führen. Ob das nun durch die Geheimhaltung von Privatisierungsverträgen, durch unbestimmte Rechtsbegriffe in Freihandelsverträgen oder durch Falschmeldungen von bestimmten Politikern geschieht – es läuft immer auf dasselbe hinaus: Die Kontrolle von Regierungen durch Parlamente reicht nicht mehr aus. Ohne das Engagement der Zivilgesellschaft geht es nicht mehr. Die Selbstermächtigung der Bürgerinnen und Bürger, die sich in vielfältigen Initiativen um die Kontrolle der „Eliten“ kümmern und den Protest gegen die Aushebelung der Demokratie und die rücksichtslose Verschlechterung unserer Lebensgrundlagen organisieren müssen, wird zu einer immer wichtigeren Aufgabe.

Beitrag als PDF

siehe auch: Positionspapier der AöW (Allianz der öffentl. Wasserwirtschaft e.V.)
und: „Betroffenheit der Wasserversorgung in Deutschland durch die EU-Abkommen CETA, TTIP und TiSA“ (Veröffentlichung der Stadtwerke Karlsruhe)

 

SPD-Parteikonvent soll CETA durchwinken

welt.de
17.09.2016

KundgebungSPD PARTEIKONVENT
Tag der Wahrheit für Gabriel und den Freihandel
von Nikolaus Doll

Zwei Studien liefern den Kritikern des Freihandelsabkommens neue Munition. Das ist brisant für SPD-Chef Gabriel. Er selbst will Ceta. Entscheidet der Parteikonvent anders, steckt er in der Klemme.

Niedersachsen ist für SPD-Chef und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel immer ein bisschen Heimspiel. Von dort kommt er, da war er Ministerpräsident.
Den kommenden Montag wird Gabriel in Wolfsburg verbringen, einer Stadt, in der die SPD bei Kommunalwahlen immer noch knapp ein Drittel der Stimmen holen kann. Klingt alles nach sicherem Terrain. Ist es aber nicht.

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Um in Wolfsburg den Delegierten deutlich zu machen, sich nicht von Gabriel erpressen zu lassen, sondern gegen den Vorschlag des Parteivorstandes, gegen CETA zu stimmen: Kommt morgen, Montag, den 19. Sept. 2016 (Abfahrt 7:30 Uhr) mit nach Wolfsburg!
Für 8,00 EUR (einschließlich Rückfahrt) gibt es die Möglichkeit, noch einen Platz im Bus zu buchen: Hier geht es zur Buchung

 

320.000 protestieren gegen CETA und TTIP in 7 Städten

17. September 2016 – Großdemos gegen TTIP & CETA

stopcetadgb
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Geheimnis um die Unterschrift

taz.de
14.09.2016

KundgebungCETA-ABKOMMEN IST ZU STOPPEN
Geheimnis um die Unterschrift
von Malte Kreutzfeldt

Es ist nicht egal, was die SPD zu dem Freihandelsvertrag zwischen der EU und Kanada meint. Warum die Bundesregierung aber so tut.

BERLIN taz | Können einzelne Mitgliedstaaten Ceta stoppen? Diese Frage interessiert derzeit viele Sozialdemokraten. Denn am kommenden Montag entscheidet die SPD bei ihrem kleinen Parteitag darüber, ob sie grünes Licht dafür gibt, dass die Bundesregierung dem umstrittenen Abkommen zwischen der EU und Kanada zustimmt.

Zum vollständigen Artikel hier

 

Ein Präzedenzfall für Ceta

Badische Zeitung
13.09.2016

VERFAHREN ZUM SINGAPUR-ABKOMMEN
Ein Präzedenzfall für Ceta
von Christian Rath

Im Verfahren zum Singapur-Abkommen muss der Europäische Gerichtshof entscheiden, welche Rolle die nationalen Parlamente bei EU-Handelsverträgen spielen.

KundgebungLUXEMBURG. Müssen bei Handelsverträgen der EU alle 28 nationalen Parlamente zustimmen? Das ist derzeit – mit Blick auf die umstrittenen Verträge TTIP und Ceta – eine zentrale Streitfrage. Und die wird seit Montag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt.
Konkret geht es um ein Freihandelsabkommen der EU mit Singapur. Der bereits unterzeichnete Vertrag wirft alle Fragen auf, die sich früher oder später auch bei Ceta (dem unterschriftsreifen Vertrag mit Kanada) und TTIP (dem noch nicht ausverhandelten Abkommen mit den USA) stellen werden. Der Singapur-Vertrag ist ein klassischer Präzedenzfall. Die EU-Kommission hatte den Fall vor den EuGH gebracht und ein Gutachten eingefordert. Sie findet, dass die EU-Gremien solche Verträge allein beschließen können.

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2.9.2016 – Tweet des Tages

Der Kampf gegen TTIP, CETA und ISDS: Erfahrungen aus Kanada

The Council of Canadians
Der Kampf gegen TTIP, CETA und ISDS: Erfahrungen aus Kanada

Dieser Artikel dient zur Warnung der Europäer, denen die Gesundheit ihrer Bewohner, Widerstandfähigkeit ihrer Gemeinschaften, das Schicksal ihren öffentlichen Dienstleistungen und der Schutz ihrer natürlichen Ressourcen wichtig ist.

Im Jahr 1989 unterzeichneten Kanada und die U.S.A. das Free Trade Agreement (CUSTA) (US Kanada Freihandelsabkommen). Im Jahr 1994 unterzeichneten die beiden Länder und Mexiko das North American Free Trade Agreement (NAFTA) (Nordamerikanisches Freihandelsabkommen). Diese beiden Abkommen gaben die Richtung für eine neue Generation von bilateralen und regionalen Handelsabkommen und schafften ein Modell das von den meisten Regierungen noch immer energisch verfolgt wird.

Nach dem CUSTA verlor Kanada einen großen Teil seiner Produktionsbasis, da amerikanische Unternehmen ihre kanadischen Fabriken schlossen und sie Offshore verlagerten. Kanada gab auch die behördliche Aufsicht über seine Energiereserven auf. NAFTA führt eine neue Bestimmung ein – das Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) – bei dem Unternehmen aus den drei Ländern die Regierungen der jeweils anderen Länder wegen Gesetzesänderungen, Änderung von Richtlinien oder Praktiken, die ihren Bilanzen schadeten, verklagen konnten.

Das Vermächtnis der NAFTA ist sowohl in der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) (Transatlantisches Freihandelsabkommen) zwischen der Europäischen Union und den U.S.A., wie auch im Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) zwischen der EU und Kanada noch immer gegenwärtig. Obwohl diese Abkommen den Handelsrahmen auf mehrere neue Weisen erweitern, enthalten beide ISDS-Bestimmungen, die insbesondere in Europa umstritten sind.

Als Folge von NAFTA ist Kanada das durch Investor-Staat-Bestimmungen am meisten verklagte Land unter den Industrienationen und Kanadier haben bei der Auseinandersetzung mit TTIP und CETA eine wichtige Erfahrung an die Europäer weiterzugeben. Dieser Artikel dient zur Warnung der Europäer, denen die Gesundheit ihrer Bewohner, Widerstandfähigkeit ihrer Gemeinschaften, das Schicksal ihren öffentlichen Dienstleistungen und der Schutz ihrer natürlichen Ressourcen wichtig ist.“ Oktober 2015
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Mehr Demokratie e.V.: Bernd Lange (SPD) verharmlost die Gefahren von CETA

Mehr Demokratie e.V.
(01.09.2016) Mehr Demokratie e.V. hat sich intensiv mit dem Papier von Bernd Lange (MdEP, Vorsitzender INTA) zu CETA beschäftigt und heute dazu eine Analyse veröffentlicht.

rotelinie

Ergebnis: Bernd Lange verharmlost die Gefahr von CETA und stellt teilweise sogar falsche Behauptungen auf. Außerdem führt er in die Irre, wenn er meint, im parlamentarischen Ratifikationsverfahren wären noch substanzielle Klarstellungen zu erreichen.

Die roten Linien der SPD sind überschritten.

Kritische Punkte sind vor allem das fehlende Vorsorgeprinzip, die enormen Kompetenzen des Gemischten CETA-Ausschusses, die weitgehenden und immer noch zu unbestimmten materiellen Investorenschutzrechte, die von Lange völlig verschwiegene vorläufige Anwendung sowie der mangelnde Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Michael Efler: CETA: Bewertung des „Lange-Papieres“. 1.9.2016 (pdf)

Kultur ist kein Handelsgut! – „CETA & TTIP Wegbassen!“

ttipwegbassen

Quoten statt Qualität? Verkaufszahlen statt Vielfalt?
CETA und TTIP bedrohen auch Berlins Kulturlandschaft und Clubszene. Deshalb setzt das Berliner Bündnis „TTIP | CETA & TiSA stoppen!“ im Vorfeld der sieben Großdemonstrationen am 17. September auf Berlins Straßen ein starkes Zeichen:

„CETA und TTIP Wegbassen – Für kulturelle Vielfalt!“
Zeit: 10. September, 18 Uhr
Ort: Lausitzer Platz, 10997 Berlin (Openstreetmap)
Veranstalter: Berliner Netzwerk „TTIP | CETA & TISA stoppen!“*
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31. August – Tweet des Tages

Was ist die Sperrklinken-Klausel im CETA-Abkommen und wo steht sie eigentlich im Vertragstext?

31.08.2016
von: Berliner Wassertisch

Die Sperrklinken-Klausel im CETA-Abkommen bezieht sich auf Gesetze, die jetzt schon bestehen und die Bestimmungen beinhalten, die eigentlich den Liberalisierungszielen des Abkommens widersprechen aber trotzdem bei Inkrafttreten des Abkommens unverändert bestehen bleiben dürfen. Diese Gesetze sind im Anhang I des Abkommens aufgelistet. (bezogen auf Deutschland ab S. 1664 der deutschen PDF-Version) Diese Gesetze beziehen sich z.B. auf medizinische oder auf Pflegedienstleistungen.
Werden später solche Gesetze aus welchen Gründen auch immer so geändert, dass darin enthaltene Vorbehalte verringert werden, z.B. beim Marktzugang für ausländische Investoren, dann dürfen diese Liberalisierungen später nie mehr rückgängig gemacht werden. Auch dann nicht, wenn sich deutlich herausgestellt haben sollte, dass dieser Liberalisierungsschritt ein Fehler war. Ein Parlament darf dieses Gesetz dann nicht mehr in die ursprüngliche Fassung zurückversetzen, weil der CETA-Vertrag als völkerrechtliches Abkommen rechtlich darüber steht.

CETA-Vertrags-Auszug

  Auszug aus dem CETA Vertrag – Hervorhebung von uns

Diese Sperrklinkenklausel (ratchet-clause) ist im Vertrag an mehreren sehr versteckten Stellen untergebracht. Im Investitionskapitel steckt sie im Artikel 8.15 (ab S. 111 der deutschen PDF-Version) unter der Überschrift „Vorbehalte und Ausnahmen“. Man muss sehr genau lesen, um mitzubekommen, dass die unter 1.c) stehende positiv klingende Erlaubnis, in Anhang I aufgeführte Gesetze (=“Maßnahmen“) ändern zu dürfen, diese Änderung nur in einer Richtung erlaubt, nämlich nur in Richtung von weiteren Liberalisierungen.

 

Neue Studie von Thomas Fritz:
CETA und TTIP an Rhein und Ruhr

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(31.08.2016) Was droht Nordrhein-Westfalen und seinen Kommunen durch die transatlantischen Handelsabkommen? Pünktlich zur Volksinitiative in NRW gegen TTIP und CETA veröffentlicht die Delegation DIE LINKE. im Europaparlament eine Studie des Handelsexperten Thomas Fritz zum Download.

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