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Entscheidungsverkündung zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“
Bayerischer Verfassungsgerichtshof
08.02.2017
Pressemitteilung
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird am
Mittwoch, 15. Februar 2017, 10.30 Uhr,
im Sitzungssaal 270/II, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,
im Verfahren zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“
die Entscheidung verkünden.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind, mit dem die Bayerische Staatsregierung angewiesen werden soll, im Bundesrat gegen das Zustimmungsgesetz zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits zu stimmen. Die Initiatoren des Volksbegehrens stützen sich auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung, der mit Wirkung ab 1. Januar 2014 in die Verfassung eingefügt wurde. Danach kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens 30.002 gültige Unterschriften eingereicht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz vorgelegt. Von dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hängt ab, ob das Volksbegehren bekannt zu machen ist und sich die Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält das Volksbegehren für nicht zulässig.
Die Voraussetzungen für ein Gesetz zur Bindung der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung lägen nicht vor, weil ein auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union gerichtetes Verfahren der Bundesgesetzgebung weder eingeleitet sei noch absehbar eingeleitet werden solle. Eine Zulassung des Volksbegehrens komme auch deshalb nicht in Betracht, weil mit einer innerstaatlichen Ratifikation von CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden.
Die Beauftragte des Volksbegehrens argumentiert, die Einbringung des Zustimmungsgesetzes zu CETA stehe konkret bevor. Dass nach Auffassung der Bundesregierung durch CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden, sei irrelevant. Ob die Voraussetzungen des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung erfüllt seien, sei von den bayerischen Staatsorganen autonom zu entscheiden. Die Anwendung von CETA sei in der vertraglich vereinbarten Konzeption und auf der Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne implizite Kompetenzerweiterungen der Kommission und des Gerichtshofs möglich. Das Abkommen sehe die Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses sowie von Sonderausschüssen vor, die als Vertragsorgane eigenständige Hoheitsgewalt ausübten. Durch die Übertragung von Hoheitsrechten sei die Landesgesetzgebung betroffen.
Hörfunk- und Fernsehaufnahmen sind bis einschließlich der Verkündung des Tenors gestattet.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Zur Pressemitteilung
CETA: Bundesverfassungsgericht lässt vorläufige Anwendung laufen, endgültige Entscheidung steht noch aus
Gemeinsame Pressemitteilung
von Mehr Demokratie e.V., foodwatch und Campact
13.01.2017
Wie gestern (12. Januar) bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Beschluss vom 7. Dezember 2016 mehrere Eilanträge mit dem Ziel, die vorläufige Anwendung von CETA zu stoppen, abgelehnt. Das Gericht spricht mit seinem Urteil der Bundesregierung und der EUKommission das Vertrauen aus, dass seine im Oktober 2016 festgelegten Auflagen tatsächlich eingehalten werden. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA verfassungskonform ist, muss das Gericht noch treffen.
Umweltbewegung demonstriert vor Europabüro von Susanne Melior und fordert: „Nein zu CETA“
Gemeinsame Presseerklärung
Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! und Verbände und Initiativen aus Berlin und Brandenburg
Umweltbewegung demonstriert vor Europabüro von Susanne Melior und fordert: „Nein zu CETA“
Potsdam, 6.1.2017 – Ein breites Bündnis aus Berliner und Brandenburger Verbänden forderte am heutigen Freitag die sozialdemokratische Europaabgeordnete Susanne Melior auf, in der nächsten Woche im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) im Europäischen Parlament gegen CETA zu stimmen. Etwa dreißig Aktive trafen sich bei eisigen Temperaturen in der Potsdamer Alleestraße vor dem Europabüro der SPD-Abgeordneten zu einer Kundgebung gegen den Freihandelsvertrag CETA.
Die Verbände hatten Frau Melior eingeladen, ihre Positionen bei der Kundgebung selbst darzustellen. Sie hatte jedoch abgesagt, da sie nicht in Potsdam ist. Gemeinsam machten die Verbände bei der Kundgebung deutlich, dass der CETA-Vertrag den „roten Linien“, die sich die SPD in sehr intensiven Diskussionen gegeben hat, und die auf einem Parteitag und einem Parteikonvent beschlossen wurden, nicht gerecht wird. weiterlesen
Sulfat im Trinkwasser: Wie geht die Politik mit dem Thema um?
Pressemitteilung von Heide Schinowsky (MdL Brandenburg)
15.12.2016
Umdenken bei der Landesregierung: Frankfurter Wasserbetriebe dürfen nun doch zu Sulfatgesprächen
Der Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft (FWA) ist es nun doch gestattet, an den sogenannten „Sulfatgesprächen der Staatssekretäre“ teilzunehmen, wenn sie ein „entsprechendes Ansinnen“ äußern, erklärte Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) auf Anfrage der bergbaupolitischen Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky. Noch im November diesen Jahres lehnte die Landesregierung eine Teilnahme der FWA ab. In einem Schreiben an das Mitglied im Braunkohlenausschuss und Fraktionsvorsitzenden der Frankfurter Grünen Jörg Gleisenstein, wurde die Ausladung der FWA damit begründet, dass die Landesregierung die Interessen des Landes ausreichend vertritt und es zu einem späteren Zeitpunkt ein Fachgespräch geben soll. Daher gebe es keine „Notwendigkeit“ für eine Teilnahme an den Gesprächen durch die Frankfurter Wasserbetriebe, teilte ein Abteilungsleiter aus dem Wirtschaftsministerium noch Ende November dem Braunkohlenausschuss mit.
„So sehr ich das jetzige Umdenken der Landesregierung begrüße, so kommt es dennoch reichlich spät. Schließlich haben die Gesprächsrunden seit 2015 bereits dreimal stattgefunden. Es ist kein Wunder, dass in der Region Unmut herrscht, wenn die Brandenburger Wasserbetriebe ausgeschlossen werden, aber von Seiten Berlins deren Wasserbetriebe ohne Probleme teilnehmen können“, sagt Heide Schinowsky.
Jörg Gleisenstein wies darauf hin, dass die Wasserwerke Briesen, die die Stadt Frankfurt (Oder) und Teile des Landkreises Oder-Spree mit Trinkwasser versorgen, geplante Investitionen in die Ertüchtigung des Wasserwerkes Müllrose (Oder-Spree) zur Eindämmung der Sulfatbelastung nicht tätigen können, weil der Bergbausanierer Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) eine anteilige Kostenübernahme verweigert. Zusagen für die Kostenübernahme gibt es vom Land Brandenburg und vom damaligen Bergbaubetreiber Vattenfall. Die Frankfurter Wasserbetriebe stellen für mehr als 65.0000 Menschen in der Region Trinkwasser bereit. Aufgrund des massiven Braunkohleabbaus sind in den letzten Jahren die Sulfatwerte kontinuierlich angestiegen, so dass sich die Trinkwasserpreise für die Wasserkunden erheblich verteuern würden, wenn die FWA die notwendigen Maßnahmen alleine finanzieren müsste. Derzeit gilt bei Trinkwasser ein Grenzwert von 250 mg/l.
……………
Antwort Minister Albrecht Gerber auf mündliche Anfrage:
http://heide-schinowsky.de/wp-content/uploads/2016/12/ma712_2016_12_14_16_04_47.pdf
Der Berliner Wassertisch sieht in der Belastung des Trinkwassers in Berlin und Brandenburg ein gravierendes Problem, für das es bisher nur provisorische Lösungen gibt, die jedoch auf Dauer nicht tragfähig sind. So kann die Zumischung von sulfatfreiem Grundwasser, wie jetzt für die Frankfurter Wasserversorgung geplant, in einem regenarmen Land wie Brandenburg keine langfristige Lösung sein. Dies wird aus den Erläuterungen deutlich, die die Frankfurter Wasserwerke (FWA) auf ihrer Webseite zum Thema veröffentlicht haben. Ob der in der Vergangenheit praktizierte Ausschluss der FWA von den „Sulfatgesprächen der Staatssekretäre“ nur ein bedauerliches Versäumnis oder eher Teil einer Strategie war, die Sulfatproblematik als gewichtiges Argument der Gegner neuer Braunkohletagebaue aus der Diskussion herauszuhalten, soll dahingestellt bleiben.
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft: Düngeverordnung: Verschlechterung der Gewässer vermeiden!
AöW-Pressemitteilung Nr. 5/2016
07.12.2016
Düngeverordnung: Verschlechterung der Gewässer vermeiden!
Berlin. Die Zeit drängt, wenn der Zustand der Gewässer in Deutschland ernsthaft verbessert werden soll. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert deshalb dringend die Verabschiedung der geplanten Änderung des Düngegesetzes und der Düngeverordnung mit strengen Vorgaben für die landwirtschaftliche Praxis. Es darf nicht nur um das Klageverfahren der EU gegen Deutschland gehen. Die Gewässer müssen zu ihrem Schutz entschieden vor zu vielen Nitrat- und Nährstoffeinträgen geschützt werden. weiterlesen
Zu hohe Nitratbelastung: Umweltverbände fordern schärfere Düngeverordnung
Gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR)
Berlin, 30.11.2016: Die hohen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft sind deutschlandweit die Hauptursache für den schlechten Zustand vieler Flüsse, Seen, Küstengewässer und unseres Grundwassers. Sie führen zu gravierendem Verlust an biologischer Vielfalt, gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. Diese negative Bilanz ist 25 Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen Nitratrichtlinie mehr als enttäuschend. Die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) fordern Bund und Länder auf, schnellstmöglich eine ambitionierte Düngeverordnung zu verabschieden, um die mit der Düngung verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt deutlich zu reduzieren.
Um die Novellierung der Düngeverordnung, die in Deutschland die EU-Nitratrichtlinie umsetzt, wird seit Jahren gestritten. Bereits 2012 kritisierte die EU-Kommission erheblichen Anpassungsbedarf bei der Verordnung und forderte die Bundesregierung zum konsequenten Handeln auf. Doch trotz hoher Stickstoffüberschüsse und enormer Defizite im Düngerecht wurde die Anpassung von Grenzwerten, Bilanzierungsvorgaben und Kontrollen bis heute verzögert. Nun drohen ernsthafte Konsequenzen. Mit der Ende Oktober 2016 eingereichten Klageschrift wegen der mangelnden Umsetzung der Nitratrichtlinie zeigt die EU-Kommission, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichen und die langjährigen Verzögerungen nicht hinnehmbar sind.
Aus Sicht der Verbände werden jedoch auch mit dem derzeitigen Verordnungsentwurf die bisherigen Defizite noch nicht behoben. Der Entwurf, der aktuell einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen wurde, zeigt zwar positive Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Daher begrüßen die Umweltverbände in ihrer Stellungnahme einzelne Neuerungen wie die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste, die Absenkung des Kontrollwertes für Stickstoff-Bilanzüberschüsse und dass die Bundesländer strengere Maßnahmen für Regionen mit hohen Nitratbelastungen erlassen können.
Doch zeigt der Bericht zur Umweltprüfung auch, dass bei der Novellierung die wirksamsten Maßnahmen noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es fehlt die schnellstmögliche Einführung der Hoftorbilanz für alle Betriebe, um eine wirksame Kontrolle der Nährstoffströme zu gewährleisten. Dies ist insbesondere zum Schutz des Grundwassers erforderlich. Die Verbände fordern kürzere Einarbeitungsfristen für Wirtschaftsdünger, um gesundheitsgefährdende Ammoniakemissionen deutlich zu reduzieren. Auf überversorgten Böden darf keine weitere Phosphatdüngung erfolgen. Bei der Novellierung muss aus Sicht der Verbände ein klarer Fokus auf den konsequenten Vollzug der Regelungen und strikte Ahndung bei Verstößen gelegt werden.
Das Fazit der Umweltverbände lautet: Die Bundesregierung muss nun endlich mit der dringend erforderlichen Reduzierung der Nitratbelastung Ernst machen, um mögliche EU-Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden.
Zur Stellungnahme der Verbände: http://l.duh.de/kwp05
Kontakt:
Florian Schöne, Generalsekretär Deutscher Naturschutzring (DNR)
030 678177599, florian.schoene@dnr.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
030 40393530, wasser@grueneliga.de
Kathrin Klinkusch, NABU-Pressesprecherin
030 2849841510, Kathrin.Klinkusch@NABU.de
Roland Gramling, Pressestelle WWF Deutschland
030 311777425, roland.gramling@wwf.de
Bürgerinitiative Saubere Umwelt & Energie Altmark: „Engie (ehemals GDF SUEZ) vertuscht Austritt giftiger Stoffe“
Bürgerinitiative Saubere Umwelt und Energie Altmark Pressemitteilung vom 18.11.2016 Nach Berichten von Anwohnern soll vor ca. zweieinhalb Monaten direkt nördlich von Pretzier, ca. 20 m hinter dem Bahnübergang direkt neben der Strasse nach Riebau „etwas aus der Erde heraus geblubbert sein“. „Danach sind Bagger und LKW gekommen, Spüllanzen kamen zum Einsatz und haben Wasser abgepumpt, … weiterlesen
Landesregierungen von Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein torpedieren das Übereinkommen von Paris
Pressemitteilung der unter
GEGEN GASBOHREN vernetzten Bürgerinitiativen
25.10.2016
Mit der Vergabe von Lizenzen zur Erdöl- und Erdgasförderung greifen die Landesregierungen von Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein das Übereinkommen von Paris (Klimaschutz-Abkommen) frontal an. weiterlesen
Offener Brief: „Stoppen Sie die Förderung fossiler Energieträger“
BUNDESTREFFEN der unter GEGEN GASBOHREN vernetzten Bürgerinitiativen über: IG Fracking-freies Artland e.V. Steimelager Weg 32 49610 Quakenbrück fracking-freies-artland@t-online.de www.fracking-freies-artland.de Quakenbrück, 09. Okt. 2016 OFFENER BRIEF 1. An den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachen, Herrn Stephan Weil 2. An den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Niedersachsen, Herrn Olaf Lies 3. An den Minister für … weiterlesen