IVKK erfreut über Entscheidung der EU-Kommission, nach der Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes sind

IVKK

 

 

 

Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes

(Berlin, 14.07.2015) Zur Entscheidung der Europäischen Kommission C (2015) 2796 über die Einordnung von öffentlichen Ausgleichszahlungen an fünf Krankenhäuser in Tschechien (Verfahren SA.37432 (2015/NN)) erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:

„Es handelt sich dabei um einen Fall, der für das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof gegen den Landkreis Calw*, aber auch grundsätzlich für das deutsche Krankenhauswesen relevant sein dürfte.

Unabhängig von der Frage, dass wir als IVKK davon ausgehen, dass solche Themen überhaupt nicht Sache der Europäischen Union sein dürfen, weil das Grundgesetz dies in seinem nicht veränderbaren Teil verbietet (>Lissabon-Urteil< des Bundesverfassungsgerichts), sieht auch die Kommission nach dieser Entscheidung staatliche Verlustausgleiche an öffentliche Kliniken dann nicht als unerlaubte Beihilfen an, wenn es an einem grenzüberschreitenden Einzugsbereich (um den Begriff >Markt< bewusst nicht zu verwenden) mangelt. Eben das ist sowohl in Calw als auch regelmässig an deutschen Kliniken der Fall: Keine Patienten aus dem EU-Ausland, keine Zuständigkeit für die EU.
Auch die andere Komponente des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach ein ausländischer Betreiber (mit Sitz und Steuerpflicht in einem anderen EU-Mitgliedsland) in dem jeweiligen lokalen Einzugsbereich Leistungen anbietet, ist ganz regelmässig in Deutschland im Krankenhausbereich nicht der Fall.

Wir glauben, wie Sie wissen, dass die Anwendung des EU-Rechts hierzu grundgesetzlich unzulässig sein dürfte, weshalb wir auf grundsätzliche Klärung vor dem BVerfG drängen.  Dennoch begrüßen wir, dass die EU-Kommission auch für diesen Teil der Daseinsvorsorge anerkennt, dass Krankenhausleistungen ohne grenzüberschreitende Effekte/Einzugsbereiche (dies ist im Krankenhauswesen allein schon abrechnungstechnischen Gründen die Regel) nicht Angelegenheiten des >Binnenmarktes< sind und demzufolge auch keine unerlaubten Beihilfen sein können.

Die Entscheidung wurde am 19.06.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Materialien:

EUROPEAN COMMISSION: Subject: SA.37432 (2015/NN) – Czech Republic Funding to
public hospitals in the Hradec Králové Region (pdf)
* Zum Fall Calw vgl. Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen. In: ÄrzteZeitung. Januar 2014.
Aus verfassungsrechtlicher Perspektive vgl. Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? (2014)
Weitere Berichte und Artikel zum Thema Calw finden sich hier: IVKK und hier: Berliner Wassertisch

 
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist auch der Berliner Wassertisch erfreut über die Entscheidung der EU-Kommission. Danach darf die Krankenhausversorgung auch weiterhin staatlich subventioniert werden. Wäre dem nicht so, müssten die Kliniken auf kurz oder lang privatisiert werden. Eine Privatisierung der Daseinsvorsorge, worunter die Krankenhausversorgung zählt, lehnt der Berliner Wassertisch ab. Im Mittelpunkt der Krankenversorgung muss das Wohl des Patienten (auch der Angestellten und Ärzte) stehen – und nicht die Renditeerwartung von Konzernen.

Calw: Kreis darf Kliniken wohl weiter unterstützen

SWR Fernsehen
6.11.2014

Calw. Kreis darf Kliniken wohl weiter unterstützen

Der Landkreis Calw darf seine Kliniken weiterhin finanziell unterstützen, so das vorläufige Beratungsergebnis des Oberlandesgerichts Stuttgart.

Zum Artikel

Außerdem:
Schwarzwälder-Bote
6.11.2014

Kreis Calw hat Grund zur Hoffnung
Fröhliche Gesichter bei Landrat Helmut Riegger und den Rechtsbeiständen des Kreises Calw gestern nach einer lediglich einstündigen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart. Es ging erneut um die Musterklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDP) gegen den Defizitausgleich der Calwer Kreiskliniken aus Steuermitteln.

Zum Artikel

Welt
6.11.2014

Krankenhaus-Subventionen auf dem juristischen Prüfstand
Der Rechtsstreit um Subventionen von Städten und Kreisen an ihre finanziell klammen Kliniken ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in die nächste Runde gegangen.
Zum Artikel

Vgl. dazu die Schrift von Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?

Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?

 

 

 

 

 

Studie der kommunalen Kliniken

Umstrittene EU-Regelung zur Daseinsvorsorge

OLG Stuttgart Mitteilung

Kommunale Spitzenverbände fordern kommunale Selbstbestimmung

FAZ
13.05.2014

Appell vor der Europawahl. Deutsche Städte warnen vor immer mehr Eurokratie
Von Jasper von Altenbockum

[…] In einem gemeinsamen Aufruf der kommunalen Spitzenverbände Deutschlands zur Europawahl am 25. Mai werden die Europaabgeordneten dazu aufgefordert, in der Gesetzgebung darauf zu achten, dass die kommunale Selbstverwaltung und das Subsidiaritätsprinzip respektiert werden.

zum Artikel…

[Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist genau das, was wir gemeinsam mit dem Stuttgarter Wasserforum fordern! Allerdings ist es schon schwierig genug, dieses Recht hier im Lande durchzusetzen. Es fehlt am Willen der Politik. So hat sich gerade die NRW-Regierung (Rot-Grün (!)) für einen „fairen Wettbewerb“ bei der Vergabe von Konzessionen für Strom- und Gasnetze ausgesprochen, was nichts anderes bedeutet, als dass sie GEGEN die Inhouse-Vergabe und damit GEGEN die kommunale Selbstverwaltung ist. Der „faire Wettbewerb“ ist ein Mythos. Das Rennen bei Ausschreibungen machen meistens die Konzerne. Außerdem sind wir ohnehin der Auffassung, dass Wettbewerb im Bereich der Daseinsvorsorge nichts zu suchen hat.

Darüber hinaus wird in dem Artikel implizit der Fall Calw angesprochen: Die kommunalen Spitzenverbände Deutschland fordern (wie wir und der Interessenverband Kommunaler Kliniken e.V.): „Europäisches Beihilferecht darf keinesfalls einschränkend auf die deutsche, spezifisch strukturierte Krankenhausversorgung einwirken, in dem es diese etwa mit beliebigen Wirtschaftsgütern gleichsetzt.“ Mehr zum Fall Calw auf der Website des IVKK.]

 

NDR Die Krankenhaus-Privatisierung

05. Mai 22 Uhr IM NDR:
Die Krankenhaus-Privatisierung
Die Sendung kann hier nachträglich angesehen werden

Ehemals kommunale Krankenhäuser werden heute oftmals von privaten Konzernen geführt. Was hat sich durch durch solche Eigentümerwechsel verbessert, was hat sich verschlechtert? Wie ist die Situation für die Patienten, aber auch für die Beschäftigten in den Krankenhäusern? Die Dokumentation berichtet über die Erfolge und Fehler im privaten Kliniksystem – etwa beim größten Klinikbetreiber im Norden: Asklepios.

Leseempfehlung zu diesem Thema:

Siegfried Broß: “Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?” In: »Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge«. Hrsg. v. Berliner Wassertisch, Heft 3 Januar 2014,
http://berliner-wassertisch.info/wp-content/schriftenreihe/BROSS-SKD2014.pdf

Und die Nachlese zu der gemeinsam mit dem Interessenverband kommunaler Kliniken e.V. durchgeführten Veranstaltung:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/153490/Streit-um-Krankenhaussubventionen-Daseinsvorsorge-im-Mittelpunkt

 

Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt

Deutsches Ärzteblatt
Januar 2014

POLITIK
Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt
von Jens Flintrop und Sabine Rieser

Dürfen Landkreise und Kommunen ihre unterfinanzierten Krankenhäuser dauerhaft unterstützen? Wenn ja: Welcher Angebotsumfang an stationärer Versorgung muss sein und welcher nicht? Die Diskussion darüber geht weiter.

Was haben Krankenhäuser und Wasserwerke gemeinsam? Sowohl die stationäre Versorgung von Kranken als auch die Versorgung mit Trinkwasser sind elementar für die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung. Krankenhäuser und Wasserwerke zählen damit zu den Einrichtungen, die in den Bereich der Daseinsvorsorge des Staates fallen. Auf diesen Zusammenhang verwies der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Siegfried Broß, am 23. Januar in Berlin. Broß befasst sich seit langem mit den Gefahren für die Handlungs- und Steuerungsfähigkeit des Staates durch die Privatisierung öffentlicher Aufgaben: „Wasser, Gas, Strom . . . warum Privatisierung kein Allheilmittel ist oder sogar die Demokratie gefährden kann“, so der Titel eines aktuellen Aufsatzes. Eingeladen hatten Broß der „Berliner Wassertisch“, der sich in der Hauptstadt mit Erfolg dafür einsetzte, die teilprivatisierten Wasserbetriebe wieder vollständig in kommunale Verantwortung zu nehmen, und der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. (IVKK). Dieser begleitet kritisch einen Musterprozess des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Kreis Calw, der zwei kommunale Krankenhäuser subventioniert – zu Unrecht, wie der BDPK findet.

Der ehemalige Verfassungsrichter Broß verdeutlichte in seinem Grundsatzvortrag, dass es ihm nicht um die Frage „Privatisierung ja oder nein“ gehe, sondern um die Privatisierung elementarer staatlicher Aufgaben.

zum Artikel…

Die gedruckte Fassung des Vortrags von Herrn Prof. Broß vom 23. Januar 2014 kann hier als
PDF (950 KB) heruntergeladen werden.


Siegfried Broß: “Krankenhäuser
                kommerzielle Wirtschaftsbetriebe
                oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?”

Drittes Heft – erschienen in der »Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge«

Vortrag von Prof. Siegfried Broß am 23. Januar 2014 in der Urania Berlin

Siegfried Broß
Dieser Vortrag wurde anlässlich der vom Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. (IVKK) in Zusammenarbeit mit dem Berliner Wassertisch/Muskauer Straße in der Urania e.V. am 23. Januar 2014 organisierten Veranstaltung gleichen Namens von Professor Dr. Dr. hc. Siegfried Broß gehalten.
zum Heft Nr. 3

Grußwort an die Teilnehmer der Veranstaltung von Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch: Video   Text


Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?

Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Siegfried Broß anlässlich der vom Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit dem Berliner Wassertisch am 23. Jan. 2014 in der Urania e.V. organisierten gleichnamigen Veranstaltung
Der Vortrag (ISSN 2198-4735) ist in der „Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge erschienen“ und kann hier heruntergeladen werden.

Grußwort an die Teilnehmer der Veranstaltung von Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch: Video   Text

Das Heft wurde auch auf der Seite der ZLB eingestellt.