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Wie die EU Frankreich zu Arbeitsrechtsreformen drängte
Corporate Europe Observatory
27.06.2016
How the EU pushed France to reforms of labour law
Teilübersetzung: Wassertisch
Der aktuelle Kampf in Frankreich über Reformen des Arbeitsrechts ist nicht nur ein Kampf zwischen der Regierung und den Gewerkschaften – es ist vielmehr ein europäischer Kampf. Die Angriffe auf die sozialen Rechte stammen zum großen Teil aus einem Geflecht von EU-Regeln, die als „wirtschaftspolitische Steuerung“ („Economic Governance“) erdacht wurden, um eine Austeritätspolitik über die Mitgliedstaaten durchzusetzen.
Streiks und Aktionen gegen Reformen des Arbeitsrechts des Landes, bekannt als El Khomri Gesetz, zeigen in ganz Frankreich die immense Unpopularität der Maßnahmen, die von der französischen Regierung vorgeschlagen wurden. Das sind vor allem Versuche, lokale Vereinbarungen über Löhne und Arbeitsbedingungen einzuführen auch wenn die Bedingungen in diesen Vereinbarungen ungünstiger sind als es die nationalen Gesetze vorsehen. Dies ist ein offener Versuch, Tarifverhandlungen zu untergraben und den Einfluss der Gewerkschaften zurückzudrängen.
Letztlich hat die französische Regierung die formale Verantwortung für die Schwächung des Arbeitsrechtes. Aber es ist unbestreitbar, dass die Europäische Union eine wichtige und vielleicht entscheidende Rolle bei den Angriffen auf die Arbeitnehmerrechte spielt. Was wir sehen ist, dass die EU ihr Regelwerk den französischen Arbeitern praktisch ins Gesicht wirft. So gut wie alle neuen Vorschriften der sogenannten „Economic Governance“, die im Anschluss an die Eurokrise eingeführt wurden, werden angewandt und machen aus Frankreich einen EU-Testfall. Die Europäische Kommission hat mit Unterstützung des Rates die Regeln gegenüber defizitären Mitgliedstaaten genutzt, um Druck auszuüben und mit Sanktionen zu drohen, falls die französische Regierung nicht nachgeben und ernsthaft seine Arbeitsgesetze reformieren sollte. Einfacher gesagt, wird von Frankreich mit Nachdruck verlangt, eine höhere Rentabilität für Unternehmen sicherzustellen, indem die Löhne gedrückt werden sollen.
zum vollständigen englischen Artikel hier
Fall Heiligenhafen: Selbst- oder Fremdbestimmung?
Lampertheimer Zeitung
06.06.2014
Selbst- oder Fremdbestimmung?
Ist Heiligenhafen überall? Die Kleinstadt in Ostholstein liegt direkt am Meer, was nicht jede Kommune für sich in Anspruch nehmen kann. Aber der 9 000-Seelen-Ort aus dem hohen Norden kämpft um dem Rückerwerb seines Stromnetzes. Vier Jahre dauert die Prozedur inzwischen, die Stadtwerke existieren bisher nur auf dem Papier. Joachim Gabriel, ehrenamtlicher Geschäftsführer, vermutet beim Energieriesen Eon eine Hinhaltetaktik. „Die Rekommunalisierung wird hintertrieben“, sagt der im Doku-Format „ZDFzoom“. Titel des Filmbeitrags: „Ungleiche Gegner. Wie Gemeinden um ihre Stromnetze kämpfen.“ Das 20-Minuten-Video wurde am Mittwochabend auch den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses (HuFA) gezeigt. Erster Stadtrat Jens Klingler hatte dafür geworben, denn „das Thema Stromkonzession wird uns bis zum Rest des Jahres beschäftigen.“
Kommunale Spitzenverbände fordern kommunale Selbstbestimmung
FAZ
13.05.2014
Appell vor der Europawahl. Deutsche Städte warnen vor immer mehr Eurokratie
Von Jasper von Altenbockum
[…] In einem gemeinsamen Aufruf der kommunalen Spitzenverbände Deutschlands zur Europawahl am 25. Mai werden die Europaabgeordneten dazu aufgefordert, in der Gesetzgebung darauf zu achten, dass die kommunale Selbstverwaltung und das Subsidiaritätsprinzip respektiert werden.
[Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist genau das, was wir gemeinsam mit dem Stuttgarter Wasserforum fordern! Allerdings ist es schon schwierig genug, dieses Recht hier im Lande durchzusetzen. Es fehlt am Willen der Politik. So hat sich gerade die NRW-Regierung (Rot-Grün (!)) für einen „fairen Wettbewerb“ bei der Vergabe von Konzessionen für Strom- und Gasnetze ausgesprochen, was nichts anderes bedeutet, als dass sie GEGEN die Inhouse-Vergabe und damit GEGEN die kommunale Selbstverwaltung ist. Der „faire Wettbewerb“ ist ein Mythos. Das Rennen bei Ausschreibungen machen meistens die Konzerne. Außerdem sind wir ohnehin der Auffassung, dass Wettbewerb im Bereich der Daseinsvorsorge nichts zu suchen hat.
Darüber hinaus wird in dem Artikel implizit der Fall Calw angesprochen: Die kommunalen Spitzenverbände Deutschland fordern (wie wir und der Interessenverband Kommunaler Kliniken e.V.): „Europäisches Beihilferecht darf keinesfalls einschränkend auf die deutsche, spezifisch strukturierte Krankenhausversorgung einwirken, in dem es diese etwa mit beliebigen Wirtschaftsgütern gleichsetzt.“ Mehr zum Fall Calw auf der Website des IVKK.]
Petition: Erhalt des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes bei der Vergabe von Stromnetzkonzessionen
Der Berliner Wassertisch bittet, diese Petition zu unterstützen:
Erhalt des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes bei der Vergabe von Stromnetzkonzessionen
https://www.openpetition.de/petition/online/erhalt-des-kommunalen-selbstverwaltungsrechtes-bei-der-vergabe-von-stromnetzkonzessionen
Zum Thema Heiligenhafen siehe auch unsere Zeitleiste Heiligenhafen
Inhouse für Strom-und Gaskonzessionen ist verfassungsgeschützt
„Zulässige Kriterien im Rahmen der gemeindlichen Entscheidung über die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionsverträgen. Möglichkeit der Wahrund kommunaler Interessen und Spielräume in dem Verfahren der Konzessionsvergabe.“ Rechtsgutachten von Prof. Dr. Johannes Hellermann, Lehrstuhl für öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht. Fakultät für Rechtswissenschaft. Universität Bielefeld. Im Auftrag Verband kommunaler Unternehmen e.V. Januar 2013.
HIER downloadbar
Konzessionsverträge als Vabanquespiel
Badische Zeitung
26.04.2014
Konzessionsverträge als Vabanquespiel
Von Bernward Janzing
Über Strom- und Gasnetze entscheiden heute immer öfter die Gerichte und booten damit die Kommunalpolitik aus.