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Right2water: Ver.di fordert EU-Parlament auf, Bericht des Umweltausschusses zuzustimmen
Menschenrecht auf Wasser im Europäischen Parlament – Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative
(Berlin, 4. September) Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass das Europäische Parlament am kommenden Montag, dem 7. September, die Folgemaßnahmen aus der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht – right2water“ diskutieren wird. In einem vom Umweltausschuss entworfenen Initiativbericht werden die Forderungen der EBI ausführlich diskutiert und größtenteils gutgeheißen.
Der Bericht fordert die Europäische Kommission auf, den Forderungen der EBI besser Rechnung zu tragen, insbesondere, wenn es um Menschenrechtsanliegen geht. Konkret erwartet das Europäische Parlament hierzu unverzüglich einen Legislativvorschlag der Kommission.
Ein großer Erfolg der EBI ist die Ausnahme für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bei der Konzessionsrichtlinie. Der Bericht begrüßt diese Ausnahme und fordert die Kommission auf, diese auch bei jeder Überarbeitung der Richtlinie beizubehalten. Außerdem sollen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auf Dauer von allen Handelsabkommen [z.B. TTIP, CETA, TiSA] ausgenommen werden.
„Das öffentliche Gut Wasser gehört in öffentliche Hand und ist keine Handelsware“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. „Wir fordern das Europäische Parlament auf, dem Bericht des Umweltausschusses zuzustimmen.“ Der Bericht mache deutlich, dass Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Initiative Einfluss nehmen können. Dem müsse jetzt auch im Weiteren Rechnung getragen werden. „Angesichts einer Million Menschen in der EU und fast einer Milliarde Menschen weltweit ohne sichere Trinkwasserversorgung ist die Aufforderung an die Kommission, schnell zu handeln, richtig und notwendig.“ weiterlesen
Pressemitteilung von Right2water: Just one last step to go!
(4 September 2015) Just one last step to go! – Strasbourg 8 September 2015
The European Parliament will vote on the first ever European Citizens Initiative (ECI) www.Right2water.eu 8 September. The Environmental Committee of the EP supported the demands of the nearly 2 million people that signed. The demands include that the European Commission proposes legislation to recognise the Human Right to Water and Sanitation in the European Union based on the UN Resolution of 2010. It will be the Member States that implement it.
Some Members of the European Parliament seem not to be listening. So now is the time to send them messages to make them hear the voices of citizens.
Their attitude puts in question the instrument of the ECI. The European Citizens Initiative was intended to promote more European debate. It would ensure the voice of citizens is heard in Brussels. So we are asking you to spread the message and use this online tool to contact them:
Use for all MEPs but in English https://act.foodandwatereurope.org/ea-action/action?ea.client.id=1928&ea.campaign.id=41617&ea.tracking.id=website
For French speaking countries http://www.fame2012.org/actions/fr/campagne-ice-droit-a-leau/
For Spanish http://www.fame2012.org/actions/es/campana-ice-derecho-al-agua/
German and Austrian: http://www.fame2012.org/actions/de/ebi-kampagne-recht-auf-wasser/
Italian http://www.fame2012.org/actions/it/campagna-ice-diritto-allacqua/
We invite you to make with us this final step before the vote!
#Right2Water-Abstimmung im EU-Parlament. Es droht ein Debakel!
Pressemitteilung der AöW:
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, den Initiativbericht des Umweltsauschusses unverändert anzunehmen.
Berlin, 4. September. Am kommenden Montag droht im Europäischen Parlament ein Debakel. Mitte Juli hatte der Umweltausschuss des Parlaments einen Bericht (A8-0228/2015) zu Folgemaßnahmen zur Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser beschlossen. Darin wurden konkrete Forderungen an die Europäische Kommission zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Zugang zu sauberem Wasser und zu sanitärer Grundversorgung formuliert. Der Bericht enthält zudem auch klare Positionen gegen Privatisierung und Liberalisierung im Wasserbereich und gegen die geplanten Freihandelsabkommen in Bezug auf den Wassersektor. Für die Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ und viele Organisationen, die für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Wasser kämpfen, war der Beschluss des Umweltausschusses eine Genugtuung und wichtig, denn die Antwort der Europäischen Kommission in 2014 hatte nicht überzeugt. Der Bericht liegt nun dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Entschließung am 08.09.2015 vor, und der Kampf geht los.
Erstaunlich ist, dass aus der Fraktion der EVP einzelne Abgeordnete mit Änderungsanträgen genau die klaren Aussagen aus dem Bericht eliminieren wollen und damit eine Verwässerung der Position des Europäischen Parlaments droht. Die Fraktionen der Europäischen Volkspartei – EVP (Christdemokraten) und die Europäischen Konservativen und Reformisten – ECR versuchen mit einem weiteren Schachzug und einer gänzlich neuen Resolution den gesamten Bericht vom Tisch zu fegen. Darin finden sich dann nur noch allgemeine Aussagen zur europäischen Wasserpolitik wieder.
Erstaunlich ist dieser Vorgang, als ja in den Ausschüssen des Parlaments die Fraktionen entsprechend ihrem Anteil im Parlament vertreten sind. Der im Ausschuss erzielte Kompromiss droht damit im Plenum zunichte gemacht zu werden. „Wir fragen uns, was angesichts solcher Vorgänge die Ausschussarbeit für die Abgeordneten bedeutet und wer wirklich für eine an den Interessen der Menschen in Europa orientierte Wasserpolitik kämpft“, erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW.
Die Allianz der öffentlichen Wasserpolitik hat in einem Brief, alle deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament aufgefordert, den ursprünglichen Bericht zu verabschieden. Sie fordert die Abgeordneten auf, die Aussagen im Bericht, dass Wasser keine Ware ist, sondern öffentliches Gut und für das Leben und die Würde der Menschen unabdingbar ist sowie die Wasserversorgung und sanitäre Grundversorgung aus den Binnenmarktvorschriften und allen künftigen Handelsabkommen [z.B. TTIP, CETA, TiSA…] auszunehmen, beizubehalten. Denn das ist ein wichtiges Zeichen für die Bürger in Europa.
Kontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de
Zur PM
Mehr hier
#Right2water! Am 8.9 ist Abstimmung im EU-Parlament!!!
Für uns ist der 8. September ein wichtiger Tag! Im EU-Parlament soll über das Menschenrecht auf Wasser abgestimmt werden! Leider gibt es Parlamentarier, die das Menschenrecht Wasser nicht verankert sehen wollen und die Privatisierung der Wasserver- und -entsorgung vorantreiben möchten. Sie haben Änderungsanträge und eine „Alternativresolution“ eingebracht, die unsere Forderungen nicht nur aushöhlen, sondern geradezu konterkarieren.
Darum brauchen wir die Unterstützung der europäischen BürgerInnen:
Bitten Sie HIER Ihre Abgeordneten, das Recht auf Wasser zu unterstützen! weiterlesen
IVKK erfreut über Entscheidung der EU-Kommission, nach der Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes sind
Pressemitteilung
Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes
(Berlin, 14.07.2015) Zur Entscheidung der Europäischen Kommission C (2015) 2796 über die Einordnung von öffentlichen Ausgleichszahlungen an fünf Krankenhäuser in Tschechien (Verfahren SA.37432 (2015/NN)) erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:
„Es handelt sich dabei um einen Fall, der für das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof gegen den Landkreis Calw*, aber auch grundsätzlich für das deutsche Krankenhauswesen relevant sein dürfte.
Unabhängig von der Frage, dass wir als IVKK davon ausgehen, dass solche Themen überhaupt nicht Sache der Europäischen Union sein dürfen, weil das Grundgesetz dies in seinem nicht veränderbaren Teil verbietet (>Lissabon-Urteil< des Bundesverfassungsgerichts), sieht auch die Kommission nach dieser Entscheidung staatliche Verlustausgleiche an öffentliche Kliniken dann nicht als unerlaubte Beihilfen an, wenn es an einem grenzüberschreitenden Einzugsbereich (um den Begriff >Markt< bewusst nicht zu verwenden) mangelt. Eben das ist sowohl in Calw als auch regelmässig an deutschen Kliniken der Fall: Keine Patienten aus dem EU-Ausland, keine Zuständigkeit für die EU.
Auch die andere Komponente des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach ein ausländischer Betreiber (mit Sitz und Steuerpflicht in einem anderen EU-Mitgliedsland) in dem jeweiligen lokalen Einzugsbereich Leistungen anbietet, ist ganz regelmässig in Deutschland im Krankenhausbereich nicht der Fall.
Wir glauben, wie Sie wissen, dass die Anwendung des EU-Rechts hierzu grundgesetzlich unzulässig sein dürfte, weshalb wir auf grundsätzliche Klärung vor dem BVerfG drängen. Dennoch begrüßen wir, dass die EU-Kommission auch für diesen Teil der Daseinsvorsorge anerkennt, dass Krankenhausleistungen ohne grenzüberschreitende Effekte/Einzugsbereiche (dies ist im Krankenhauswesen allein schon abrechnungstechnischen Gründen die Regel) nicht Angelegenheiten des >Binnenmarktes< sind und demzufolge auch keine unerlaubten Beihilfen sein können.“
Die Entscheidung wurde am 19.06.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Materialien:
EUROPEAN COMMISSION: Subject: SA.37432 (2015/NN) – Czech Republic Funding to
public hospitals in the Hradec Králové Region (pdf)
public hospitals in the Hradec Králové Region (pdf)
* Zum Fall Calw vgl. Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen. In: ÄrzteZeitung. Januar 2014.
Aus verfassungsrechtlicher Perspektive vgl. Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? (2014)
Weitere Berichte und Artikel zum Thema Calw finden sich hier: IVKK und hier: Berliner Wassertisch
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist auch der Berliner Wassertisch erfreut über die Entscheidung der EU-Kommission. Danach darf die Krankenhausversorgung auch weiterhin staatlich subventioniert werden. Wäre dem nicht so, müssten die Kliniken auf kurz oder lang privatisiert werden. Eine Privatisierung der Daseinsvorsorge, worunter die Krankenhausversorgung zählt, lehnt der Berliner Wassertisch ab. Im Mittelpunkt der Krankenversorgung muss das Wohl des Patienten (auch der Angestellten und Ärzte) stehen – und nicht die Renditeerwartung von Konzernen.
Human Right to Water and Sanitation must be in the SDGs!
Right2Water
24.06.2015
This week negotiations on the final text for the Sustainable Development Goals (SDGs) are taking place in the UN. The outcome should be the final agreement that world leaders will sign for in the Summit in September https://sustainabledevelopment.un.org/post2015/summit . We want to see an explicit mention of the Human Right to Water and Sanitation in the final text.
The ‘zero-draft’ can be read here: https://sustainabledevelopment.un.org/content/documents/7261Post-2015%20Summit%20-%202%20June%202015.pdf
Paragraph 15 of the Zero Draft calls for “affordable drinking water” rather than the enjoyment of the human right to water and sanitation that encompasses other important principles (including availability, accessibility, acceptability, safety, and sufficiency). As seen with the MDGs, emphasis on one aspect of the normative content of this right leads to inappropriate solutions that neglect the needs of the most vulnerable segments of the population. We recommend to change this into “full enjoyment of Human Right to water and sanitation”.
Paragraph 26 calls for “efficient” use of water and energy. We recommend to change this into “ equitable and sustainable”.
These details make sense as they make a difference. They are important to keep world leaders to their promises and commitments after September 2015.
As the world water crisis deepens and proliferates, a hierarchy of water use that prioritizes human rights is essential to ensuring equitable and environmentally sustainable use of limited supplies. If the Post-2015 Development Agenda is to succeed, the text must reflect these essential concerns.
Read the full explanation and amendments from the NGO Mining Working Group here (attached)
We hope to see these seemingly small, but significant changes in the final text and we ask you to lobby your governments to adopt them!
EUROPEAN FEDERATION OF PUBLIC SERVICE UNIONS
40 Rue Joseph II, Box 5
1000 Brussels
http://www.epsu.org
Erfolg für Menschenrecht auf Wasser (#right2water)!
UPDATE 25.06.2015
Vorhin hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments den #right2water-Entwurf mit 38:22 angenommen. Darüber freuen wir uns sehr und bedanken uns bei allen, die dem Menschenrecht Wasser zum Erfolg verhelfen!
Im September (zwischen 7-10.) findet die endgültige Abstimmung im Europaparlament statt.
Hier das Statement von Right2water:
European Parliament Environment Committee formally supports Human Right to Water
Donnerstag, Juni 25, 2015 – 15:46
(25 June 2015) This morning the Environment and Public Health Committee together with the Development one voted by an absolute majority to send a strong message to the European Commission to act on the Human Right to water.
The Report by the Irish MEP Lynn Boylan (GUE/NGL) was voted and it will be discussed and voted in the Plenary. The report demands the EC to act on the first successful European Citizens Initiative implementing the Human Right to Water in the EU legislation as defined by the United Nations in 2010. It also calls not to push for privatization of water through austerity measures and to promote more actively Public Public Partnerships (PuPs). It also reinforces the exclusion of water and sanitation of the internal market rules (as the Communication of the EC stated) and from any trade agreement.
We want to thank all the MEPs that listen to the voice of over 1.8 million citizens that signed the ECI
Zum Beitrag
Risiko- und ertragsorientierte Einstellung von Investoren behindert Wasser-Infrastrukturprojekte
EUWID
21.04.2015
Weltwasserrat und OECD fordern mehr Investitionen in Wasserinfrastrukturen
Anlässlich des 7. Weltwasserforums haben der Weltwasserrat und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an politische Entscheidungsträger und Führungskräfte aus der Wirtschaft appelliert, sich verstärkt mit der Finanzierung der Wasserinfrastruktur zu befassen. Ziel müsse es sein, für die Weltbevölkerung und für die Weltwirtschaft eine sichere Wasserversorgung zu schaffen, erklärten beide Organisationen im koreanischen Daegu-Gyeongbuk, wo das Weltwasserforum in der vergangenen Woche stattfand.
Durch die zunehmende Nutzung von Wasser in unterschiedlichen Bereichen, wie zum Beispiel Landwirtschaft, Industrie und Energieerzeugung, werde deutlich, dass die Wasserinfrastruktur vielseitigen Anforderungen genügen müsse, erklärten Weltwasserrat und OECD.
Wasser marsch gegen die irische Regierung
Spiegel online
11.12.2014
Wut über neue Gebühren
Wasser marsch gegen die irische Regierung
von Frank Patalong
Zehntausende Iren demonstrierten vor dem Parlament, die Opposition drängt gar auf Neuwahlen: Bislang war das Trinkwasser kostenlos. Doch jetzt will Regierungschef Kenny Zähler einführen – ein Kulturbruch.
Dublin/Hamburg – Das Bündnis Right2Water rief, und Zehntausende kamen: Je nach Schätzung zwischen 30.000 und 100.000 Iren blockierten das Parlament und brachten den Verkehr in Dublin zum Stillstand. Sie wollten in letzter Minute verhindern, dass sie ab 2015 für ihr Trink- und Abwasser bezahlen müssen. Denn bisher war das kostenlos.
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozial-Ausschusses der EU
Brüssel, den 15.10.2014
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1 In ihrer Antwort auf die erste alle Anforderungen erfüllende europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“ („Right2Water“) bekräftigt die Europäische Kommission die Bedeutung des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Bedeutung von Wasser als öffentliches Gut von grundlegendem Wert und betont, dass „Wasser keine (…) Handelsware [ist]“.
1.2 Zunächst einmal ist die Unterstützung der Bürger für diese europäische Bürgerinitiative ebenso begrüßenswert wie die Anerkennung der Besonderheit und der Bedeutung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung „für die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse der Bevölkerung“ seitens der Europäischen Kommission. Sie haben dazu geführt, dass Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über die Konzessionsvergabe ausgenommen wurden.
1.3 Ganz allgemein begrüßt der EWSA die Zusage der Europäischen Kommission, auf die Einhaltung der Vertragsbestimmungen zu achten, nach denen die EU zu Neutralität gegenüber den einzelstaatlichen Entscheidungen über die Eigentumsordnung für Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet ist. Diesbezüglich vertritt der Ausschuss die Überzeugung, dass keine Entscheidung oder Maßnahme der EU die Freiheit der Mitgliedstaaten einschränken sollte, selbst über die Art und Weise der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen zu bestimmen.
1.4 Der EWSA fordert die Europäische Kommission daher auf, konkrete Initiativen zu ergreifen, damit diese Zusage nachhaltig in allen Politikbereichen der EU, sowohl in Bezug auf die Mitgliedstaaten, die Unterstützung im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus erhalten, als auch auf laufende Handelsverhandlungen (wie den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und/oder das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS)), eingehalten wird, wobei Wasserdienstleistungen ausdrücklich von derartigen Handelsverhandlungen ausgeschlossen werden müssen.
Calw: Kreis darf Kliniken wohl weiter unterstützen
SWR Fernsehen
6.11.2014
Calw. Kreis darf Kliniken wohl weiter unterstützen
Der Landkreis Calw darf seine Kliniken weiterhin finanziell unterstützen, so das vorläufige Beratungsergebnis des Oberlandesgerichts Stuttgart.
Zum Artikel
Außerdem:
Schwarzwälder-Bote
6.11.2014
Kreis Calw hat Grund zur Hoffnung
Fröhliche Gesichter bei Landrat Helmut Riegger und den Rechtsbeiständen des Kreises Calw gestern nach einer lediglich einstündigen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart. Es ging erneut um die Musterklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDP) gegen den Defizitausgleich der Calwer Kreiskliniken aus Steuermitteln.
Zum Artikel
Welt
6.11.2014
Krankenhaus-Subventionen auf dem juristischen Prüfstand
Der Rechtsstreit um Subventionen von Städten und Kreisen an ihre finanziell klammen Kliniken ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in die nächste Runde gegangen.
Zum Artikel
Vgl. dazu die Schrift von Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?
Studie der kommunalen Kliniken
Nehmt bis zum 23. September teil an der öffentlichen Konsultation der EU zum Trinkwasser
Aufruf der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ Als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water – Wasser ist ein Menschenrecht – hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Trinkwasserverordnung gestartet, unter dem Gesichtspunkt, den Zugang zu qualitativ hochwertigem Wasser in der EU zu verbessern. An dieser Konsultation kann man seit dem 12. August 2014 teilnehmen. … weiterlesen