Schriftliche Anfragen AGH
Wirtschaftssenatorin beantwortet Fragen, die im Sonderausschuss „Wasserverträge“ am 30.03.2012 gestellt wurden
zum Artikel mit ausführlichen Zahlen und Tabellen
Wirtschaftssenatorin beantwortet Fragen, die im Sonderausschuss „Wasserverträge“ am 30.03.2012 gestellt wurden
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Die Bezeichnung hat sich geändert:
früher: „Kleine Anfrage“ | jetzt: „Schriftliche Anfrage“
2015-07-03 Alexander J. Herrmann (CDU) DRS 17/16 552 |
Sichere, bezahlbare Trinkwasserversorgung und trockene Keller in Berlin – Wasserversorgungskonzept 2040 und Anforderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie im Einklang? | Das Wasserversorgungskonzept (WVK) wird nur bei Bedarf angepasst, sagt der Senat. Das scheint aber gegenwärtig aus Sicht der Verantwortlichen noch nicht der Fall zu sein. Dabei muss der Senat zugeben, dass bei Havarien – also z.B. dem Ausfall eines Wasserwerks – Einschränkungen in der Versorgung entstehen würden, die nicht kompensierbar sind. Eine Antwort auf die Frage, wie sich die Wasser und Abwassertarife bis 2040 entwickeln werden, gibt der Senat nicht. Lediglich die durch den Vergleich der BWB mit dem Bundeskartellamt vereinbarte Nicht-Erhöhung der Frischwassertarife bis 2018 wird angegeben, dabei aber verschwiegen, dass sich das nur auf die Frischwasserpreise bezieht. (siehe auch DRS 17/15 749) |
2015-04-29 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) DRS 17/16 159 |
Sinkende Wasserqualität im Land Berlin? | Neben Angaben zu Calcium, Magnesium und anderen Härtebildnern im Berliner Trinkwasser (Tabelle für die Jahre 2010 bis 2014) enthält die Antwort des Senats zum Umgang mit den steigenden Sulfatwerten neben dem Hinweis auf die Anfrage 17/16020 nur eine pauschale Antwort: Es seien in Zusammenarbeit mit den Ländern Sachsen, Brandenburg und Berlin Vorsorgewerte für die Oberflächengewässer definiert worden, deren Einhaltung eine sichere Trinkwassergewinnung ermöglichen werde. |
2015-04-28 Silke Gebel (GRÜNE) DRS 17/16 096 |
Wann kommt die vierte Reinigungsstufe bei Berlins Kläranlagen? | Die vierte Reinigungsstufe für Kläranlagen wird schon seit einiger Zeit gefordert. Klare Antworten auf klare Fragen scheinen aber von seiten des Senats nicht gewollt zu sein. Die Frage, bis wann vierte Reinigungsstufen in den Kläranlagen eingesetzt werden sollen, wird schlicht nicht beantwortet. Es wird lediglich mitgeteilt, dass die Großklärwerke bis 2027 mit einer Nährstoffelimination, hauptsächlich zur Rückgewinnung von Phosphor, ausgestattet werden sollen. Zur Rückhaltung von Spurenstoffen wie z.B. Medikamentenrückständen soll lediglich in der Kläranlage Schönerlinde etwas geschehen. Wann diesbezüglich mit konkreten Maßnahmen zu rechnen ist wird nicht gesagt. Dazu bedürfe es noch umfangreicher Untersuchungen hinsichtlich der Machbarkeit und der Umweltentlastungseffekte. In diesem Zusammenhang weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass es „keine rechtsverbindlichen Umweltqualitätsnormen für berlinrelevante Arzneimittelreste“ gibt. Wir Berlinerinnen und Berliner können also froh sein, wenn in dieser Richtung überhaupt etwas passiert? Dann ist es auch nur konsequent, dass es als Antwort auf die Frage nach Messwerten für Arzneimittelreste heißt: „Eine Auflistung aller Werte im Rahmen dieser Anfrage ist nicht möglich …“ |
2015-04-29 Alexander J. Herrmann (CDU) DRS 17/16 020 |
Sulfatbelastungen von Spree und Dahme – Gefährdung der Trinkwasserversorgung in Berlin-Brandenburg | In der Antwort auf die Anfrage verweist der Senat darauf, dass von einem Anstieg der Sulfatkonzentrationen „lediglich“ die Wasserwerke Friedrichshagen und Wuhlheide betroffen wären. (Anm.: Diese versorgen immerhin Treptow-Köpenick, Oberschöneweide, Karlshorst und Friedrichsfelde) Die Frage nach konkreten(!) Maßnahmen hinsichtlich der Steigerung der Sulfatwerte beantwortet der Senat mit dem Hinweis auf ein Strategiepapier von 2009 und auf eine „Arbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung“. Das Wasserversorgungskonzept 2040 für Berlin (Anm.: das aus dem Jahr 2008 stammt) muss angeblich nicht überarbeitet werden. Handlungsoptionen könne es erst in den nächsten Monaten geben, wenn zuvor Simulationsrechnungen zur Entwicklung der Sulfatkonzentrationen durchgeführt worden seien. |
2015-03-04 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) DRS 17/15 749 |
Vergleich zwischen BWB und Bundeskartellamt zum Nachteil der Wasserkunden? | Der Vergleich zwischen den BWB und dem Bundeskartellamt vom Mai 2014, um den es in dieser Anfrage geht, lautete vereinfacht gesprochen so: Wir, die Wasserbetriebe, werden den Wasserpreis nicht sofort wieder erhöhen, sobald die Kartellamtsverfügung Ende 2015 ausgelaufen ist, sondern werden das erst drei Jahre später tun und ihr, das Bundeskartellamt, lasst uns im Gegenzug für die drei Jahre Preismissbrauch von 2009 bis 2011 ungeschoren, obwohl dieser mindestens 30ig-prozentige Preismissbrauch auch vom OLG Düsseldorf (PDF S.35) bestätigt worden ist. Soweit der Hintergrund. Dieser ganze Vergleich machte natürlich nur Sinn, weil die BWB ohne den Vergleich bereits 2016 zu den alten Preisen hatten zurückkehren wollen. Die vom Kartellamt als missbräuchlich überhöht eingestuften Trinkwasserpreise waren – das zeigt die Analyse des Kartellamts (z.B. S. 109 der Verfügung) – vor allem wegen der zu hohen fiktiven kalkulatorischen Kosten überhöht. Die Antwort des Senats auf diese Anfrage zeigt, dass die Wasserpreiskalkulation ohne den Vergleich tatsächlich nicht angepasst worden wäre, dass die BWB also ohne den Vergleich schon ab 2016 wieder zu den alten missbräuchlich überhöhten Preisen zurückgekehrt wären. Es sieht auch nicht so aus, als ob an den Kalkulationsgrundlagen 2019 etwas im Sinne niedrigerer Wasserpreise geändert werden wird. Spätestens dann wird es mit den Trinkwasserpreisen wieder nach oben gehen. [Die „Belehrung“ des Fragestellers in der Senatsantwort, dass das Bundeskartellamt das Wasserpreis-Kalkulationsschema nicht überprüft habe, tut hier nichts zur Sache und soll offensichtlich nur die Uneinsichtigkeit hinsichtlich des Weiterverfolgens überhöhter Preise bemänteln.] |
2015-03-04 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) DRS 17/15 671 |
Entwicklung des Grundstücksbestands der Berliner Wasserbetriebe | Mit Grundstücksverkäufen erzielten die BWB von 1999 bis 2014 einen Gewinn von 49,9 Mio. EUR. Die Anzahl der Flurstücke im Besitz der BWB ging um 11 Flurstücke zurück. Die Gesamtfläche der Grundstücke reduzierte sich um 638.963 m². |
2015-02-06 Heidi Kosche (GRÜNE) DRS 17/15 476 |
Investieren die BWB genug für den Substanzerhalt des Abwassernetzes? | Da die komplizierte gesellschaftsrechtliche Struktur der Wasserbetriebe noch weiterbesteht – es wurde ja nur die Berlinwasser-Holding rekommunalisiert und die alten Privatisierungsverträge sind ja immer noch in Kraft – wird hier die Frage nach einer Auflösung des Konsortialvertragskonstruktes gestellt. Aus der Antwort geht hervor, dass dies wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen soll. Die Antwort enthält außerdem Angaben zum Sanierungsvolumen des Abwassernetzes in den Jahren 2012 bis 2014. Hier fällt auf, dass die Investitionen für das Abwassernetz ab 2013, also nach dem Ausscheiden von RWE als Privatinvestor, stark erhöht wurden. (von 45,5 Mio. auf 60,8 Mio. €) Ende 2014 war noch die Beseitigung von etwa 11.500 Schäden im Kanalnetz notwendig. Davon sollen 2015 2.700 Schäden beseitigt werden. |
2014-12-03 Dr. Klaus Lederer (LINKE) DRS 17/15 106 |
Welche Investitionen planen die Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren? | Neben der Angabe der Investitionssummen in einer Tabelle für die Jahre 2015 bis 2020 werden in der Antwort auf die Anfrage Aussagen zu den Investitionsschwerpunkten gemacht. So soll es erst 2017 zu einer Beseitigung der dringend sanierungsbedürftigen Schäden im Abwassernetz kommen. |
2014-10-14 Philipp Magalski u. Fabio Reinhardt (PIRATEN) DRS 17/14 784 |
Struktur der Berliner Wasserbetriebe (BWB) nach der Rekommunalisierung | Zwei Jahre soll es ca. dauern bis die alte durch die Teil-Privatisierung von 1999 geschaffene komplizierte gesellschaftsrechtliche Struktur verschwindet. Der Rückbau der Struktur sei äußerst kompliziert, da einzigartig. Bisher hat sich ja wenig geändert. Wo vorher die Privaten kassierten sitzt jetzt lediglich die BWB Rekom Berlin GmbH Co. KG und stottert mit dem erhaltenen Geld den Kredit für den Rückkauf ab. Im Hinblick auf die Gewinnabführung – früher an die RVB, jetzt an die BBG – ist die Antwort des Senats jedoch äußerst aufschlussreich. Die BBG ist die lediglich umbenannte bisherige Beteiligungsgesellschaft der privaten Anteilseigner RWE und Veolia („RVB“). Diese Beteiligungsgesellschaft muss, da sie nach wie vor privatrechtliche Gewinne erwirtschaftet, jährlich etwa 12 Mio. EUR an Steuern zahlen (von unseren Wassergebühren). Die Gewinnabführung an die Beteiligungsgesellschaft BBG und damit an die BWB Rekom, setzt sich dabei interessanterweise aus zwei Bestandteilen zusammen: zum einen aus dem Gewinn-Anteil, den die Berliner Wasserbetriebe AöR beisteuern, und zum anderen aus Zinsen, die sich aus dem von der BBG bzw. BWB Rekom gestellten Gesellschafterdarlehen ableiten. Ein besonders interessantes Detail ist, dass es zur Zeit der Teilprivatisierung eine Praxis der Vorab-Gewinnausschüttungen gab, die jetzt aufgegeben wurde. |
2014-09-03 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) DRS 17/14 493 |
Wie geht es weiter mit der Wasser-Rekommunalisierung? | Die gesellschaftsrechtliche Konstruktion einschließlich des Konsortialvertrags und der Verträge über die Stillen Gesellschaften bestehen also tatsächlich zunächst unbeschränkt weiter. Es wird darauf ankommen, dass die Bürger*innen Berlins genau darauf achten, dass es tatsächlich einen dritten Rekommunalisierungsschritt geben wird und die bestehende Struktur nicht etwa für eine in Zukunft beabsichtigte erneute Privatisierung vorgehalten wird. |
2014-09-03 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) DRS 17/14 492 |
Verkauf von Wettbewerbsgesellschaften der Berlinwasser-Holding | Die Antwort des Senats ist nicht vollständig. Die Frage 1b) nämlich für welches Tochterunternehmen von privater Seite ein Kaufinteresse besteht, wird nicht beantwortet. Der Hinweis — entfällt — ist falsch, denn die Frage 1a) wurde ja mit „nein“ beantwortet. |
2014-09-03 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) DRS 17/14 491 |
Spielräume für die Kalkulation der Wasserpreise | Der Antragsteller bezieht sich auf das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. Dieses Urteil bestätigte voll und ganz die Position des Bundeskartellamtes, dass die Frischwasserpreise in Berlin missbräuchlich überhöht sind. Das Urteil bestätigte aber auch die Analyse des Bundeskartellamtes, dass nämlich die sogenannten kalkulatorischen Kosten (das sind Kosten, die nicht wirklich entstehen, die aber bei der Preiskalkulation einbezogen werden) die Hauptursache für die hohen Wasserpreise sind. Auch wenn das Bundeskartellamt nur die Frischwasserpreise prüfen durfte, sind die Kalkulationsvorschriften für den Abwasserbereich identisch, einschließlich der Berechnung kalkulatorischer, also fiktiver Kosten. Die Senatsverwaltung übergeht in ihrer Antwort diese Hinweise vollständig und konstatiert lapidar: „Eine Beschlusslage im Senat, die Kalkulationsgrundlagen, die für die Wasserversorgung und Entwässerung identisch sind, zu verändern, besteht derzeit nicht.„ |
2014-07-09 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) DRS 17/14 200 |
Unternehmenswert beim Rückkauf der BWB | Der Antragsteller fragt noch einmal nach den dem Rückkauf der privaten Anteile zugrundeliegenden Wertgutachten. (auch „indikative Bewertungen“ genannt) Er möchte wissen, ob in diesen Wertgutachten die Tatsache berücksichtigt wurde, dass zu diesem Zeitpunkt noch drei Verfahren bei Gerichten anhängig waren. Diese Frage ist deshalb so wichtig, weil es in diesen Verfahren um Fragestellungen ging, die den Wert des Unternehmens „Wasserbetriebe“ stark negativ hätten beeinflussen können. Der Wert eines Unternehmens orientiert sich an den Gewinnerwartungen. Im Fall von solchen Risiken tritt auch schon vor dem Beschluss oder Urteil eines Gerichts eine „Vorwirkung“ auf den Unternehmenswert ein. Sollte diese Vorwirkung in den Wertgutachten – die ja den Rückkaufsverhandlungen von seiten des Senats zugrundeliegen müssen – nicht berücksichtigt worden sein, dann wäre der Rückkaufspreis schuldhaft zu hoch ausgehandelt worden.
Die Antwort auf diese Anfrage drückt sich um eine klare Beantwortung dieser Frage herum – beantwortet sie aber nicht. Es wird lediglich gesagt, dass das mögliche Obsiegen des Bundeskartellamts im Falle des RWE Rückkaufs berücksichtigt wurde. Um wieviel höher der Rückkaufpreis anderenfalls gewesen wäre, wird nicht gesagt. Zum Rückkauf der Veolia-Anteile wird in diesem Zusammenhang gar keine Aussage gemacht. Die Frage der Vorwirkung der beiden anderen anhängigen Verfahren auf die Höhe des in den Wertgutachten festgestellten Wertes der Wasserbetriebe wird nicht beantwortet. |
2014-06-04 Heidi Kosche (Grüne) DRS 17/13 932 |
BWB zu 100% ein Berliner – wie stehen unsere Wasserbetriebe finanziell da? | Hintergrund für diese schriftliche Anfrage ist vor allem der Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf. Da dieses nun nicht mehr einem Immobilien-Leasing-Fonds gehört und deshalb die teuren Leasing-Raten nicht mehr anfallen, sind die Kosten, die bei den BWB für den Betriebsteil Abwasser anfallen, gesunken. Diese Kostensenkung wird ab 2015 mit einer Senkung der Abwassergebühren um 6,1 % teilweise an die Wasserkunden weitergegeben. Interessant ist die im Zusammenhang mit dem Rückkauf des Klärwerks vom Senat gelieferte Tabelle für die Jahre 2014 bis 2019. Hier wird die Tatsache betrachtet, dass das Klärwerk nach dem Rückkauf wieder ein Teil des Betriebsnotwendigen Kapitals (BNK) ist. In der Tabelle werden die sogenannten kalkulatorischen Zinsen, die sich aus dem Wert des Klärwerks als Teil des Betriebsnotwendigen Kapitals (BNK) ergeben, ins Verhältnis zum Zinsaufwand gesetzt, der zur Finanzierung der Rückkaufkosten erforderlich ist. Welche positiven Folgen der Rückkauf von Waßmannsdorf für die Gewinne der BWB hat, zeigt sich, wenn man für die Spalten „kalk. Zinsen“, „Zinsaufwand“ und „Differenz“ die Euro-Beträge aufsummiert. 66,8 Mio. € aus kalkulatorischen Zinsen stehen Zinsaufwendungen von 20,8 Mio. € gegenüber. Es bleiben also für die Jahre 2014 bis 2019 noch 46 Mio. Euro übrig, welche die Wasserbetriebe aufgrund dieses Rückkaufs als zusätzliche fiktive Kosten zum Nachteil der Wasserkunden in die Abwassergebühren-Kalkulation einfließen lassen können. Diese Beträge, rund 7,5 Mio. € pro Jahr, sind in der groß angekündigten Abwassergebührensenkung von 6,1 % eben nicht enthalten! Diese 7,5 Mio. € pro Jahr müssen die Bürger*innen Berlins zahlen, obwohl es sich dabei um rein fiktive Kosten handelt. Das Bundeskartellamt hatte diesen Mechanismus – nämlich kalkulatorische Zinsen auf das BNK als Kosten in die Preiskalkulation eingehen zu lassen – in seiner Preissenkungsverfügung für das Frischwasser bereits als Grund für missbräuchlich überhöhte Preise gebrandmarkt. Wie man hier sieht, gibt es diesen Mechanismus aber für das Abwasser ganz genauso. Die Methoden, mit denen zuvor die privaten Wasserkonzerne ihre exorbitanten Gewinne realisiert haben, sind weiterhin in Kraft. Weitere Informationen hierzu in unserem Kommentar unter „Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats?“ |
2014-05-14 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) DRS 17/13 811 |
Wertgutachten des Senats im Zusammenhang mit den Rückkäufen der privaten Unternehmensanteile bei den Berliner Wasserbetrieben | Der Antragsteller fragt nach den dem Rückkauf der privaten Anteile zugrundeliegenden Wertgutachten. Die Antwort ist nichtssagend. [Nebenbemerkung: Ein Teil der Fragen wurden ohne Begründung nicht beantwortet. Fragt ein Bürger nach diesen Daten, erhält er für ein solches Verhalten der Regierung zumindest eine Begründung z.B. Berufung auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis oder sollte der Hinweis auf die Behandlung im Vermögensausschuss und die darauf folgende Zustimmung eine Begründung sein? Das reicht u.E. nicht aus, die anderen Fragen ohne Hinweis, warum sie nicht beantwortet werden, ins Leere laufen zulassen. Ein normaler Abgeordneter hat anscheinend noch geringere Rechte als ein Bürger: Er erhält bei Verweigerung der Auskunft dafür überhaupt keine Begründung. Das zeigt uns, welche „Wertschätzung“ der Senat Abgeordneten der Opposition entgegenbringt. U.E. sind die Rechte der Abgeordneten und zwar jedes Einzelnen als Kontrollorgan der Regierung umfassender als die der Bürger nach dem IFG. Wir empfehlen dem Abgeordneten Claus-Brunner, sein eigenes Einsichtsrecht in die Akten einzufordern und die schnöde, nicht achtende Behandlung seiner Person als Abgeordneter anzuprangern, denn er ist bekanntlich nicht im Vermögensausschuss, hat aber ein eigenes Kontroll- und Akteneinsichtsrechtrecht, das ihm auch der Vermögensausschuss nicht nehmen kann. (siehe die Klage von Heidi Kosche (GRÜNE) vor dem Landesverfassungsgerichtshof Berlin auf Einsichtsrecht in die Akten zu den BWB).] |
2014-05-08 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) DRS 17/13 789 |
Gewinnabführung bei den BWB | Der Antragsteller fragt nach Details zur Gewinnabführung bei den Berliner Wasserbetrieben. |
2014-04-04 Heidi Kosche (GRÜNE) DRS 17/13 573 |
Wer bezahlt die Kosten für die Klage der Berliner Wasserbetriebe vor dem OLG Düsseldorf II | Die Antragstellerin möchte wissen, welche Kosten zusätzlich zu den Kosten der BWB AöR für die Klage der BWB gegen die Kartellamtsverfügung sonst noch entstanden sind. Die Antwort: Die Kosten des Landes sind nicht isoliert bezifferbar. |
2014-03-18 Dr. Klaus Lederer (LINKE) DRS 17/13 436 |
Wie weiter mit den Wasserpreisen? | Werden nach dem Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile nun die Kalkulationsgrundlagen verändert? Für die bei Wasser- und Abwasser identischen Kalkulationsgrundlagen ist das erstmal nicht geplant. Preissenkungen gelten erstmal nur bis zum 31.12.2015. Das Optimierungsprogramm NEO, das gegen die Interessen der Wasserwerker aufgelegt wurde, soll moderate Wassertarife ermöglichen. So versucht man zu verhindern, dass Wasserkunden und Wasserwerker für ihre gemeinsamen Interessen kämpfen: für gute Arbeitsbedingungen UND für niedrige Wasserpreise bei guter Qualität! |
2014-03-17 Heidi Kosche (GRÜNE) DRS 17/13 430 |
Wer bezahlt die Kosten für die Klage der Berliner Wasserbetriebe vor dem OLG Düsseldorf? | Die Antwort kann der Senat nicht in eigener Zuständigkeit beantworten, daher ergibt sich die Antwort aus einer Stellungnahme der BWB AöR. Die Aufwendungen für die Klage der BWB gegen die Kartellamtsverfügung gehen als Gerichtskosten, Anwaltskosten, Beratungskosten und Reisekosten gehen bis 28.2.2014 mit 3,67 Mio. Euro in die Tarifkalkulation ein. Außerdem werden Angaben zu den Teilkosten für die Anhörung beim OLG Düsseldorf im Herbst 2013 gemacht. |
2014-01-15 Heidi Kosche (GRÜNE) DRS 17/13 059 |
Privatisierung von Wasser ist falsch – Rekommunalisierung kein Selbstzweck II | Fragen der Antragstellerin zur Senkung des Gesamtabwassertarifs können noch nicht beantwortet werden, da der Aufsichtsrat der BWB erst bei einer Sitzung voraussichtlich im März 2014 dazu Beschlüsse fassen wird. |
2014-01-07 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) DRS 17/13 040 |
Folgen des Programms „Nachhaltige Effiziente Optimierung“ (NEO) bei den Berliner Wasserbetrieben | Die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wurde auf der Basis von Auskünften der BWB erstellt. Der Senat selbst kann „… die o.g. Fragen […] nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten.“ Eine solche Einleitung der Beantwortung durch den Senat zeigt, dass die Wasserbetriebe eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ist, an die der Senat in weiten Teilen seine Verantwortung abgetreten hat. Wären die Wasserbetriebe ein Eigenbetrieb, müsste der Senat selbst die volle Verantwortung, volle Zuständigkeit und volle Kenntnis über den Betrieb haben. In der Antwort zur Anfrage werden Zahlen zur Investitionsplanung in einer Form angegeben, die wenig anschaulich ist. Die nebenstehende Tabelle zeigt: Fragen bleiben.
Außerdem werden endlich einmal genauere Angaben über die Mitarbeiterzahlen der Wasserbetriebe veröffentlicht. Dabei wird unterschieden zwischen der Anzahl der Mitarbeiter und der Anzahl der Vollzeitstellen (PJ = Personenjahre). Danach wurden seit 1999 bereits 35,5 % der Vollzeitstellen abgebaut. Jetzt soll der Personalabbau noch fortgesetzt werden. |
2014-01-07 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) DRS 17/13 039 |
Neue Kalkulationsgrundlage für die Berliner Wasserbetriebe (BWB) | In der öffentlichen Darstellung ist für den Sachverhalt Senkung der Frischwasserpreise um 14 % bzw. 15 % unklar, inwieweit dies ein freiwilliges Zugeständnis des Senats ist oder eben nur ein Resultat der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes. Diese Unklarheit wird in der Antwort auf die kleine Anfrage nicht wirklich beseitigt, da eine dauerhafte Preissenkung erst auf der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates der BWB besprochen werden soll. Die Frage, warum nicht auch die Abwassertarife um den gleichen Prozentsatz gesenkt werden, wird nicht beantwortet. Überhaupt macht die Antwort der Senatorin auf diese kleine Anfrage überaus deutlich, wie wenig die Exekutive gewillt ist, dem Parlament gegenüber ihr Handeln bzw. ihr Nichthandeln zu begründen. |
2014-01-07 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) DRS 17/13 038 |
Stand des EU-Beschwerdeverfahrens | Es geht um den Verdacht, dass bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999 die Regelungen des europäischen Beihilfenrechts und Vergaberechts nicht eingehalten wurden. Dazu wurde am 15.06.2011 eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet. Der Senat antwortet, dass dem HA des Abgeordnetenhauses am 16.02.2012 ein geheimer Sachstand zum Verfahren mitgeteilt wurde, der nach wie vor aktuell ist, d.h. dass in dieser Angelegenheit nichts mehr passiert ist. |
2013-11-20 Heidi Kosche (GRÜNE) DRS 17/12 874 |
Privatisierung von Wasser ist falsch – Rekommunalisierung kein Selbstzweck | Die Antragstellerin fragt nach den Plänen des Senats, die Trinkwasser- und die Abwasserpreise zu senken und ob es Pläne gibt, die von der Privatisierung herrührenden Wasserpreis-Kalkulationsvorschriften in Zukunft zu ändern. Außerdem wird nach Kostensenkungspotentialen durch das Programm NEO gefragt. Hierzu antwortet der Senat, dass Einsparungen bei den Investitionen geplant sind, die aber angeblich den geplanten Investitionsumfang nicht verringern sollen. |
2013-11-19 Silke Gebel (GRÜNE) DRS 17/12 873 |
Wann trinkt Berlin bleifrei? | Hier geht es um die Transparenz hinsichtlich der gesundheitlichen Gefahren, die von immer noch vorhandenen Bleirohren ausgehen. Die Trinkwasserverordnung macht bei Grenzwertüberschreitungen keinen Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Gebäuden. In der Trinkwasserverordnung ist festgelegt, dass ab dem 01.12.2013 der Inhaber einer Trinkwasser-Installation, also der Hausbesitzer, betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher informieren muss, wenn Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihm betriebenen Anlage vorhanden sind. Ob dies tatsächlich geschieht, wird nicht überprüft. Im Jahr 2013 wurden von KundInnen 1833 Wasserproben genommen und im Labor der Wasserbetriebe untersucht. Dabei wurde der Grenzwert von 25µg/l in 4,8 % der Fälle überschritten. |
2013-11-07 Silke Gebel (GRÜNE) DRS 17/12 812 |
Stand der Sanierungsarbeiten am Berliner Kanalsystem | Die Aussagen des Senats auf diese kleine Anfrage werden in diesem Artikel behandelt: „Senat offenbart Sanierungsrückstand bei Abwasserkanälen in Berlin nach Abzug der privaten Wasserkonzerne“ |
2013-10-29 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) DRS 17/12 774 |
Disproportionale Gewinnverteilung bei den BWB (Frage nach einer Äußerung der Senatorin Yzer: „Rückkauf soll BWB von vertraglichen Garantien unabhängig machen“) | Die Frage nach den Gewinnabführungen wird mit einer Tabelle für den Zeitraum 2000 bis 2012 beantwortet. Ausgleichszahlungen resultieren aus der Fünften Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003 zum Konsortialvertrag vom 18.06.1999, die auf der Grundlage von § 23.7 KV abgeschlossen wurde.Mit den von Fr. Yzer benannten Garantien sind die §§ 21.2 und 23.7 KV gemeint. |
2013-09-09 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) DRS 17/12 669 |
Verkleinerung des Vorstandes bei den Wasserbetrieben | Der Fragesteller möchte wissen, warum die private Seite mit zwei Vorständen gegenüber nur einem Vorstand der Öffentlichen Seite gestärkt wurde und ob es Nebenabreden zur neuen Vorstandsregelung gegeben hat. Vorstandsvorsitzender Simon hat einen neuen Vertrag ab 1.7.2013 bekommen.Sonst Verweis auf DRS 17/12 119 (Lederer) |
2013-08-12 Heidi Kosche (GRÜNE) DRS 17/12 535 |
Voll-Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe und die geheimen Schiedsverfahren zur Kompensation der vom Verfassungsgericht für unzulässig erklärten Effizienzgewinne | In dieser Kleinen Anfrage geht es um ein Schiedsverfahren zwischen Senat und den privaten Anteilseignern, das zum Zeitpunkt der Anfragestellung noch anhängig war und einen Streitwert von 340 Mio. EUR hatte. Der prognostizierte Ausgang dieses Schiedsverfahren ging übrigens später nach Angaben des Finanzsenators sowohl in den RWE- als auch in den VEOLIA-Rückkaufpreis ein. |
2013-05-23 Klaus Lederer (LINKE) DRS 17/12 119 |
Vorstandsbesetzung und „Optimierungsprogramm“ bei den Berliner Wasserbetrieben BWB | Laut Senat geht es bei NEO um folgendes: die spezifischen Investitionskosten sind zu hoch, die Unternehmensorganisation muss gestrafft werden und der Altersdurchschnitt der Beschäftigten ist zu hoch. Durch die Zusammenführung derVorstandsbereiche Betrieb und Technik sollen hindernde Doppelzuständigkeiten beseitigt und spezifische Investitionskosten, insbesondere der Aufwand für Planung und Projektierung, gesenkt werden.Zeitliche Daten der Vorstandswiederbestellung werden angegeben. |
2013-05-14 Anja Kofbinger (GRÜNE) DRS 17/12 097 |
Neubesetzung Vorstand Wasserbetriebe und Berlinwasser Holding AG – wieder ohne LGG? (Frage auch nach Fristen für vorzeitige Neubestellung der Vorstände) | Die Fragestellerin möchte wissen, welche Sachgründe zur Verkleinerung des Vorstandes der Wasserbetriebe bestanden. Der Senat antwortet, nur aufgrund des Konsortialvertrages habe es vier Vorstände gegeben. Nach Ausscheiden von RWE gehe man nur wieder auf den Stand vor der Teilprivatisierung zurück. Die vorzeitige Wiederbestellung der beiden Vorstände Simon und Bruckmann war notwendig, damit das Rationalisierungsprogramm NEO unterbrechungsfrei durchgeführt werden kann. |
2012-11-09 Alexander J. Herrmann (CDU) DRS 17/11 187 |
„Runder Tisch Grundwasser“ mit Ergebnissen? | Der Senat verspricht einen Bericht über Maßnahmen zum Grundwassermanagement. Als Problem sieht er nicht den hohen Grundwasserstand, sondern nur die nicht ausreichend abgedichteten Gebäude. Die Antwort enthält eine Grafik über die Entwicklung der Rohwasserförderung von 1960 bis 2012 und eine Karte mit den Problemgebieten. |
2012-10-31 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) DRS 17/11 154 |
Verhalten des Senats und der GroKo gegenüber dem SondAWV beim Rückkauf der RWE-Anteile (warum wurde Wasserausschuss-Überprüfung nicht abgewartet) | Der Fragesteller bezweifelt, dass die parlamentarischen Prozesse im Zusammenhang mit dem Rückkauf der RWE-Anteile korrekt abliefen, da drei Dokumente als Bestandteil des Rückkaufvertrags geheim blieben bzw. nur für Parlamentarier im Datenraum einsehbar waren. Für den Senat zählt dagegen: Der sofortige Rückkauf war (angeblich) wirtschaftlicher. |
2012-09-05 Klaus Lederer (LINKE) DRS 17/10 923 |
Verfahren und Rechtsberatungs- bzw. -verfolgungskosten im Streit Bundeskartellamt vs. Berliner Wasserbetriebe (BWB) | Aus der Antwort dieser Kleinen Anfrage wird deutlich, dass der Vorstand der BWB mit voller Unterstützung des Senats die treibende Kraft für die juristische Abwehr des Kartellamts-Einflusses auf die Wasserpreise ist. Der Vorstand agiert aber im Sinne der privaten Anteilseigner. Eine Niederlage beim Kartellamt hätte nämlich für diese die Konsequenz, dass die Gewinne deutlich zurückgehen würden. Der Senat unterstützt diese Strategie der Privaten, denn auch für den Landeshaushalt gäbe es dann geringere Einnahmen. Dass die erheblichen Kosten des Rechtsstreits für die Tarifkalkulation ansatzfähig sind bedeutet, dass diese Kosten von über 2 Mio. EUR auch noch von den Wasserkunden bezahlt werden müssen. |
2012-06-28 Heidi Kosche (GRÜNE) DRS 17/10 696 |
Schiedsverfahren bei den Wasserbetrieben beendet?(außerdem Frage nach Patenten der BWB) | Die Antwort des Senats lautet „Nein“. Zu sonstigen Fragen, das Schiedsverfahren betreffend, wird auf die DRS 17/10 046 von Daniel Buchholz verwiesen. Als Anlage liefert der Senat eine umfangreiche Liste mit Patenten, von denen für einige Patente der Berlinwasser Holding (BWH) ein Mitbenutzungsrecht eingeräumt wurde. Dies bedeutet höchstwahrscheinlich ein Mitbenutzungsrecht der Privaten Anteilseigner. |
2012-05-18 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) DRS 17/10 516 |
Konsortialvertrag Berliner Wasserbetriebe | Der Abgeordnete fragt den Senat hier, wie er zur Frage der Verfassungswidrigkeit des Konsortialvertrages – speziell auch der Gewinngarantie des § 23.7 KV – steht und welche Konsequenzen er daraus zu ziehen gedenkt. Die Antwort ist: „Das Land Berlin hält die sich aus dem Konsor-tialvertrag ergebenden Verpflichtungen für wirksam und es verhält sich vertragstreu. Die Unwirksamkeit von Regelungen des Konsortialvertrages ist bisher weder geltend gemacht worden noch besteht die Absicht, dies zu tun.“ |
2012-03-22 Klaus Lederer (LINKE) DRS 17/10 362 |
Beratungs- und Gutachtenleistungen im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der BWB und ihrer Begleitung | Zu den Kanzleien und Unternehmen, die den Senat damals beraten haben gehören u.a. die Kanzlei Hengeler Mueller Weitzel Wirtz die Investmentbank Merrill Lynch International die BDO Deutsche Warentreuhand AG |
2012-02-27 Heidi Kosche (GRÜNE) DRS 17/10 252 |
Erhöhen spezielle Rücklagen für die Berliner Wasserbetriebe die Wasserpreise in Berlin? | Hier geht es um die Auswirkungen, die durch die Änderung der Abschreibungsmethode bei den BWB zustande kamen. Die Abschreibungen erhöhten sich durch diese Änderung um bis zu 60 Mio. € pro Jahr. Diese erhöhten Abschreibungen gingen in die Kalkulation der Wasserpreise ein. Die Antwort enthält außerdem eine Tabelle über die voraussichtliche Höhe des sog. betriebsnotwendigen Kapitals der BWB bis 2016 |
2011-12-13 Daniel Buchholz (SPD) DRS 17/10 046 |
Streit ums Wasser: Immer wieder Schiedsverfahren bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben – und wer zahlt am Ende? | Die Privaten erheben in einem Schiedsverfahren einen Anspruch von 340 Mio. EUR gegenüber dem Land Berlin. Dies geschieht auf der Grundlage des § 23.7 im Konsortialvertrag. Anstatt des dreiköpfigen Schiedsgerichts kann kein reguläres Gericht angerufen werden. |