(Berlin, 4. Februar 2013) Der Rückkauf der RWE-Anteile hat den Einfluss des Landes Berlin auf die Geschäfts-politik und betriebliche Führung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) nicht erhöht, wie eine Anfrage des Berliner Wassertischs ergeben hat.
Der Miteigentümer Veolia hat dem Land Berlin den Beitritt zum sogenannten Shareholders‘ Agreement verweigert. Das Shareholders‘ Agreement regelt, in welcher Weise die betriebliche Führung der Berliner Wasserbetriebe von RWE und Veolia ausgeübt wird. Laut Rückkaufvertrag sollte das Land Berlin den Platz von RWE am Lenkrad des Konzerns übernehmen. Dies wird von Veolia jedoch abgelehnt – Berlin bleibt weiterhin nur der Platz auf der Rückbank. Der Konzern sichert sich mithilfe der Aussperrung des Landes aus dem Shareholders‘ Agreement weiterhin die alleinige betriebliche Führung der BWB. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Mehr als eine halbe Milliarde Euro wurde RWE in den Rachen geworfen. Nun erweist sich der Rückkauf als völlig wertlos.“
Damit wurde umgesetzt, was Verbraucherschutzsenator Heilmann (CDU) schon mit Veolia-Lobbyisten in einem geheimen Moratorium vereinbart hatte: die alleinige Geschäftsführung für Veolia, den Konzern, der für die derzeitig missbräuchlich überhöhten Preise in Höhe von 20–30 Prozent verantwortlich ist. Vorsorglich wurde RWE als Verkäufer im Rückkaufvertrag genau für den nun eingetretenen Fall von jeder Haftung als Anteilsverkäufer befreit – ein weiteres großes Geschenk für den aus der Beteiligung ausgeschiedenen Konzern. Der Berliner Wassertisch hat diese Information nur zufällig erhalten. Der Senat begründet so die Ablehnung eines Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), in dem der Berliner Wassertisch die Offenlegung dieses geheimen Bestandteils des Rückkaufvertrags gefordert hatte. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids: „Der Rückkauf war keine Rekommunalisierung. Der Senat setzt nahtlos seine Politik von 1999 fort: Geheimverträge, Gewinngarantie, Geschäftsführung für Konzerne und Geheimverhandlungen zu Lasten der Bürger.“
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