UPDATE – (Berlin, 20. Februar 2013) Das bisher geheime Shareholders‘ Agreement liegt dem Berliner Wassertisch/Muskauer Straße nun als anonyme Zusendung vor. Es belegt, dass Veolia dem Land Berlin nicht den Zutritt zur Geschäftsführung verweigern darf. Warum also wehrt sich der Senat nicht?
Das geleakte Shareholders‘ Agreement ist wichtiger Bestandteil des vom Abgeordnetenhaus am 25.10.2012 bestätigten Vertrags zum Rückkauf der RWE-Anteile. Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde uns mitgeteilt, dass Miteigentümer Veolia dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders‘ Agreement verweigert. Im Widerspruch dazu steht im Schlussprotokoll des sogenannten „Rückkaufvertrages“, dass Veolia bereits unwiderruflich seine Zustimmung erteilt hat.
Eine erste Durchsicht des in englischer Juristensprache verfassten Shareholders‘ Agreement zeigt, dass nach dessen § 16 ein zusätzlicher Anteilseigner der RWE-Veolia-Beteiligungsgesellschaft (RVB) – in diesem Fall also das Land Berlin – dem Shareholders‘ Agreement nicht nur beitreten muss, sondern ihm dieser Beitritt auch nicht verweigert werden darf.
Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir verstehen nicht, warum der Senat nichts gegen Veolias Veto unternimmt. Wird hier schon das geheime Heilmannsche Moratorium umgesetzt, das Veolia weiterhin die Geschäftsführung zusichert?“
Der Berliner Wassertisch stellt erneut fest: Der Rückkaufvertrag ist durch die Verweigerung von Veolia nicht erfüllt! Es wurde über eine halbe Milliarde Euro an RWE verschenkt. Veolia hat weiterhin bei den Berliner Wasserbetrieben zu 100 % das Sagen, und nichts deutet darauf hin, dass der Senat dies zu ändern gedenkt.
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