Tagesspiegel
05.06.2012
Berlin
Gutachten: Wasservertrag ist rechtens – Parlamentsdienst sieht keine Klagemöglichkeit
Im Streit um die Frage, ob die Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe rechtswidrig und deshalb juristisch angreifbar sind, hat der Wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses klar Position bezogen.
(za)
Ein gerichtliches Verfahren sei „als wenig erfolgversprechend anzusehen“, lautet das Fazit eines Gutachtens, das dem Tagesspiegel vorliegt. Auftraggeber war der Sonderausschuss „Wasserverträge“, der die 1999 abgeschlossenen Privatisierungsverträge mit den privaten Investoren RWE und Veolia überprüfen soll – auch mit Hilfe unabhängiger Sachverständiger.
Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst arbeitete in seinem Gutachten den Leitfaden eines Arbeitskreises unabhängiger Juristen zur „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ ab.