Jurist*innen- und Bürgerrechtsvereinigungen fordern: Nein zu CETA, TTIP und TISA
Die Europäische Kommission verhandelt derzeit mehrere Freihandels- und Investitionsschutzabkommen, die beinahe alle Lebensbereiche betreffen. Die bekanntesten sind CETA, TTIP und TISA.
(01.09.2015) Alle Abkommen wurden (CETA) bzw. werden (TTIP und TISA) hinter verschlossenen Türen verhandelt, die Zivilgesellschaft und selbst Abgeordnete haben keinen Zugang zu den Verhandlungstexten. Dieses Verfahren ist undemokratisch.
In CETA und TTIP sind außerstaatliche Schiedsgerichte vorgesehen, die verbindlich über Ansprüche von Investoren über Schadensersatzansprüche gegen Staaten entscheiden. Schiedsgerichte sind nicht an das Grundgesetz oder europäisches Recht gebunden, ihre Entscheidungen sind selbst dann verbindlich, wenn sie gegen das Grundgesetz oder europäisches Recht verstoßen (Beispiel Mikula vs. Rumänien)*. Die Gefahr von Schadensersatzansprüchen gefährdet die Entscheidungsfreiheit des demokratischen gewählten Gesetzgebers. Schiedsgerichte dienen einzig den Interessen der Investoren und können nur von ihnen in Anspruch genommen werden. Organisationen wie Gewerkschaften oder Umweltverbände haben weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene die Möglichkeit von Investoren die Einhaltung von sozialen und arbeitsrechtlichen Schutznormen, von Bestimmungen des Gesundheitsschutzes oder des Umweltschutzes zu erzwingen und für eingetretene Schäden für die betroffenen Bürger Ersatzleistungen vor nationalen oder internationalen Gerichten oder Schiedsgerichten durchzusetzen. Die ausgleichende Funktion des Rechts im sozialen Rechtsstaat wird reduziert auf einen reinen Investorenschutz.
Die „Freihandels- und Investitionsschutzabkommen“ und die in ihnen enthaltenen marktbezogenen Regulierungsbegrenzungen gelten zeitlich unbegrenzt und können nur einvernehmlich (was kaum möglich sein wird) gekündigt werden. Der demokratische Prozess muss für die Zukunft offenbleiben, damit bei anderen Mehrheiten andere Entscheidungen getroffen werden können (BVerfG-Urteil vom 12.9.2012 zu ESM). Die praktische Unumkehrbarkeit der geplanten Abkommen ist ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip.
Wir fordern deshalb einen Welthandel, der uneingeschränkt nach demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, einen Welthandel, der den Menschenrechten, insbesondere den sozialen und ökologischen Werten verpflichtet ist.
Nein zu CETA, TTIP und TISA
Diesen Forderungen sollten wir durch eine breite Teilnahme an der Großdemonstration am Samstag, dem 10. Oktober 2015 um 12:00 Uhr am Berliner Hauptbahnhof Nachdruck verleihen.
Zur Pressemitteilung (pdf)
* Micula-Fall: „Rumänien war vom ICSID-Schiedsgericht in Washington 2013 zu einer Strafe von rund 250 Millionen Dollar verurteilt worden. Diese Summe soll das Land an die Micula-Brüder zahlen, weil es ihnen ursprünglich zugesagte Subventionen wieder gestrichen hatte. Beendet worden war der staatliche Geldsegen auf Druck der EU-Kommission. Die hatte das Streichen von Subventionen zu einer Voraussetzung für den Beitritt Rumäniens gemacht, was wiederum den Miculas missfiel. Die Brüder klagten deswegen vor dem internationalen Schiedsgericht und beriefen sich dabei auf ein bilaterales Investitionsschutzabkommen, das Rumänien einst mit Schweden abgeschlossen hatte. Das konnten sie, weil ihre Investitionen aus Schweden nach Rumänien geflossen waren.“ (Petra Pinzler. TTIP. Europa absurd. In: ZEIT ONLINE, 31.3.201)