(Berlin, 25. April 2013) Pünktlich vor Fristablauf hat heute der renommierte Jurist Prof. Dr. Christian Kirchberg für die Piratenfraktion eine Organklage gegen die Gewinngarantie beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingereicht.
Bereits am 9. April hatte die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus beschlossen, ein Organstreitverfahren gegen die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe in die Wege zu leiten. Heute wurde die Klageschrift fristgerecht beim Verfassungsgericht eingereicht.
Die Klage richtet sich gegen die Aushebelung des Budgetrechts der Abgeordneten, die durch eine Gewinngarantie für private Anteilseigner zustande kommt. Diese ist seit 1999 in den Wasser-Privatisierungsverträgen festgeschrieben und wurde anlässlich des Rückkaufs der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben mit dem Rückkaufvertrag erneut bestätigt. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Mit der Organklage wird nicht nur das Budgetrecht als wichtigstes Recht des Parlaments verteidigt, sondern auch die von vielen Juristen als verfassungswidrig eingestufte Gewinngarantie endlich einer gerichtlichen Prüfung unterzogen. Nach einem positiven Urteil muss der Senat tätig werden und kann sich nicht mehr hinter seiner bisher hochgehaltenen Vertragstreue verstecken. Die Berlinerinnen und Berliner werden nicht zulassen, dass dieser Vertrag trotz gerichtlich festgestellter Verfassungswidrigkeit weiter fortgesetzt wird.“
2011 hatte ein Volksentscheid zur Offenlegung der damaligen Geheimverträge geführt. Per Volksgesetz sollte das Vertragswerk dann von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Dies wurde jedoch durch die Abgeordneten von SPD und CDU verhindert, indem sie dem Sonderausschuss „Wasserverträge“ die nötigen finanziellen Mittel verweigerten. Der Berliner Wassertisch be-auftragte daraufhin auf eigene Kosten einen hochkarätigen Juristen mit der Überprüfung. Als Ergeb-nis stellte der Wassertisch gemeinsam mit der Grünen Liga Berlin, dem VDGN und dem Bund der Steuerzahler am 4. April eine von Prof. Dr. Kirchberg entwickelte Klagemöglichkeit vor. Gegenstand der Klage ist die Verletzung des Budgetrechts des Berliner Abgeordnetenhauses nach Art. 87 Abs.1 der Verfassung von Berlin, da die skandalöse Gewinngarantie eine Sicherheitsübernahme ist, für die ein Gesetz nötig gewesen wäre.
Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Die Klage greift nicht nur die Budgetrechtsverletzung an, wie auch von Seiten der Grünen behauptet wird. Die gerichtliche Feststellung der Budgetrechtsverletzung setzt vielmehr die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie voraus. Ist jedoch die Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie festgestellt, sind die Wasserverträge in ihrem Kern getroffen, denn für den verbliebenen Konzern Veolia geht es nur um die per einkalkuliertem Preismissbrauch garantierten Profite.“
Als nächstes wird der Gerichtshof das Aktenzeichen bekanntgeben und sowohl den Senat als auch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses zu einer Stellungnahme auffordern.
Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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