Wilfried Pürsten (01.07.2016): „Der vorzügliche Artikel von Herta Däubler-Gmelin richtet sich zu Recht gegen den Demokratie verachtenden Zynismus von Kommissionspräsident Juncker. Die Kritik wird leider dadurch sehr entwertet, dass die Bundesregierung mit einem fadenscheinigen Argument aus der Schusslinie genommen wird. Die Frage, was die Bundesregierung tun könne, beantwortet die Autorin mit derselben Gedankenlosigkeit, mit der auch Merkel, Gabriel dies tun: Sie könnten leider gar nichts tun, dazu wäre bekanntlich die Einstimmigkeit im Ministerrat erforderlich, und die sei nicht erreichbar, leider. Dieser rechtliche Schutzschild ist jedoch nichts als ein Phantom, eines von des Kaisers neuen Kleidern: Die Regeln des sog. ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, auf das sich Juncker und Co berufen, gelten gar nicht im Ratifizierungsverfahren.
Selbst wenn es so wäre, könnten die Mitgliedsstaaten auch im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren eine Änderung herbeiführen, wenn sie die absurden, die Demokratie verachtenden Vorschläge der Kommission schlicht ablehnten. Dazu ist auch dort unstreitig die qualifizierte Mehrheit ausreichend. Das Verfahren ist ausführlich u.a. in dem Artikel von Norbert Häring beschrieben, auf seinem Newsblog vom 29. 6: „Wie Merkel und Gabriel mit Juncker gemeinsame Sache machen, um CETA durchzuschummeln.“ Irgendwelche rechtlichen Erwägungen, die die Existenz dieses von Merkel, Gabriel und nun auch von Däubler-Gmelin verwendeten Schutzschildes begründen könnten, sind mir nicht bekannt.“
Vgl. auch Wilfried Pürstens Beitrag: CETA – Poker: Entmachtung des Ministerrats durch die Kommission?