Rainer Heinrich (Sprecher Berliner Wassertisch): „Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg“
Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg
Das Ziel 6 der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen (SDG 6), ist vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Durch die Klimakrise sind immer mehr Regionen und Staaten von Wasserknappheit bedroht, die von diesem Problem zuvor nicht betroffen waren. Das lebensnotwendige Wasser wird zu einem knappen Gut, das uns zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung verpflichtet. Daher war es längst überfällig, dass die Vereinten Nationen (UN) 2010 den Zugang zu Wasser und Sanitäranlagen zum Menschenrecht erklärt haben. Die SDGs drohen dieses Ziel jedoch zu unterlaufen, wenn sie zu seiner Durchsetzung globale Partnerschaften mit Wasserkonzernen fördern.
Nachhaltigkeit erfordert dauerhafte öffentliche Infrastrukturinvestitionen im Wasser- und Abwasserbereich. Die Angewiesenheit aller Menschen auf das lebensnotwendige Gut Wasser und die Monopolstruktur der Wasserversorgung verlangen eine Bewirtschaftung und Preisgestaltung, die nach dem Kostendeckungsprinzip arbeitet. Unternehmen dagegen müssen die Renditeerwartungen des Kapitalmarkts befriedigen. In Prospekten der Deutschen Banki und anderen Finanzanbietern wird Wasser als lohnende Anlage gehandelt. „ExpertInnen“ rechnen mit steigenden Renditen bis zum Jahr 2030. Aufgrund der unterschiedlichen Erwartungshaltungen können Konzerne niemals „Partner“ der öffentlichen Hand, sondern lediglich Auftragnehmer sein.
Wo diese Grundregel missachtet wird, hat dies oftmals fatale Folgen. In Berlin beispielsweise ließ eine geheime Gewinngarantie für die Konzerne RWE und Veolia die Wasser- und Abwasserkosten dramatisch steigen (das OLG Düsseldorf stellte letztendlich „missbräuchlich überhöhte“ Trinkwasserpreise fest). Gleichzeitig wurden Arbeitsplätze gestrichen, die Infrastruktur wurde vernachlässigt, weil die notwendigen Investitionsmittel in die vertraglich garantierte Rendite abflossen, usw. Nachhaltig war hier gar nichts. Berlin war kein Einzelfall. Im portugiesischen Pacos de Ferreira stiegen die Wasserpreise nach der Privatisierung um 400 Prozent. In Paris und vielen anderen Städten wurden die Privaten nach schlechten Erfahrungen wieder vor die Tür gesetzt. Doch ist es mit diesem Schritt nicht getan. Bisher hat sich nach einer Rekommunalisierung stets gezeigt, dass infolge der vorherigen Privatisierung versäumte Nachhaltigkeitsinvestitionen von staatlicher Seite nachgeholt werden müssen.
Wer kontrolliert die privatisierte Wasserversorgung?
Diese dramatischen Zustände konnten nur entstehen, weil die Kontrolle der privatisierten Wasserversorger ausgesprochen schwierig ist. Bei einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) steht nicht die für eine demokratische Kontrolle notwendige Transparenz im Vordergrund. Die Privatisierungsverträge werden in der Regel geheim gehalten, wichtige Wasser- und Abwasserdaten sowie interne Kalkulationsregeln werden als „Betriebsgeheimnis“ eingestuft – und das, obgleich die Wasserbetriebe als Monopole keine Konkurrenz zu fürchten brauchen. Öffentlichkeit ist lediglich in eingeschränktem Maße und nachträglich im Bereich der geltenden gesetzlichen Berichtspflichten in der Geschäftsberichterstattung gegeben. Von den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und der Bevölkerung kann unter diesen Umständen eine Kontrolle der Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Vorsorgeprinzips sowie der wasser- und abwasserwirtschaftlichen Planung kaum geleistet werden.
Indessen ist die Unabhängigkeit der staatlichen Kontrollbehörden gegenüber den Wasserkonzernen oft nicht gegeben. Einerseits haben die Privaten die Daten – der Staat muss sie ebenfalls erst einfordern, um seine Kontrolle ausüben zu können. Andererseits sind private und staatliche Stellen oft so eng miteinander verflochten, dass keine wirksame Aufsicht mehr stattfindet. Bezeichnenderweise wurden viele Rekommunalisierungen nur aufgrund von Bürgerprotesten eingeleitet. In Berlin wurden die Wasserbetriebe erst rekommunalisiert, nachdem ein Volksentscheid die überwältigende Ablehnung der Wasserprivatisierung offenbart hatte. Die staatliche Kontrolle wird zudem dadurch beeinträchtigt, dass an der Schnittstelle zwischen Staat und Privat das Korruptionsrisiko hoch ist. Dies gilt insbesondere für Diktaturen und Oligarchien, aber auch für Demokratien.
SDG 17 – ein Pakt mit dem Privatisierungsteufel?
Angesichts der Erfahrungen mit Privatisierungen kritisch zu bewerten ist, dass sich selbst die UN mittlerweile einer neoliberalen Agenda verschrieben hat. So werden in SDG 17 im Namen einer wolkigen „Globalen Partnerschaft“ die Türen für private Konzerne und die Gewinninteressen ihrer Anteilseigner weit geöffnet. Die „Fortschreibung“ der Ziele entspricht dieser Tendenz. 2018 wurde auf dem Hochrangigen politischen Forum für nachhaltige Entwicklung, dem jährlich stattfindenden achttägigen Monitoring-Forum in New York zur Kontrolle der SDGs, eine Ministererklärung angenommen. Zur Finanzierungsfrage der Programme wurde beschlossen, dass die „Finanzierung für nachhaltige Entwicklung durch die Erhöhung von Eigeneinnahmen und durch die Mobilisierung privater Mittel“ erfolgen solle, und das nicht nur für Wasser, sondern allgemein. Mit dem Aufruf zur „Erhöhung der Eigeneinnahmen“ und der Forderung nach der „Mobilisierung privater Mittel“ wird die Kommerzialisierung der Wasserversorgung mit den oben beschriebenen Folgen geradezu legitimiert.
Freihandels- und Investitionsschutzverträge konterkarieren SDG 6
Derzeit werden zahlreiche internationale Handelsverträge zwischen der Europäischen Union und verschiedenen Industrie-, aber auch Schwellenländern abgeschlossen, die ein Klagerecht von Konzernen vor Internationalen Schiedsgerichtshöfen wegen Handels- und Investitionshemmnissen vorsehen. Diese Freihandels- und Investitionsschutzverträge sind grundsätzlich so ausgelegt, dass sie Privatisierungen forcieren und die von den BürgerInnen mühselig erstrittene öffentliche Daseinsversorgung als Handelshemmnis ansehen. Auch die Wasserversorgung bleibt hiervon nicht unberührt. So können Mechanismen in den Verträgen die Rekommunalisierung der Wasserversorgung verhindern. Es gibt bereits einige Fälle, in denen Staaten erfolgreich von Konzernen auf Schadensersatz verklagt wurden, weil sie aus der Privatisierung des Wassers ausgestiegen sind. So hat z. B. Argentinien drei Gerichtsverfahren gegen internationale Investoren verloren, als das Land Wasserprivatisierungen rückgängig machen wollte. Es war gezwungen, 105 Millionen US Dollar an Vivendi (heute Veolia) zu zahlen, nachdem die Behörden Vivendis Vertrag, die Provinz Tucumán mit Wasser zu versorgen, gekündigt hatte. Vivendi hatte zuvor die Wassertarife um 104 Prozent erhöht, ohne ausreichende Anlageinvestitionen vorzunehmen, was zu schlechter Wasserqualität führte.
Nachhaltige Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand
Das knappe und wertvolle Gut Wasser verpflichtet zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung. Wenn Regierungen im Schulterschluss mit Privaten dieser Verantwortung nicht mehr gerecht werden, ist es an uns NGOs und BürgerInnen, ihnen ihre Verpflichtungen ins Gedächtnis zu rufen und unser Recht auf Wasser zu erkämpfen.
Werden die NGOs zu Kooperationspartnerinnen der internationalen Wasserkonzerne, dann besteht die Gefahr, dass ihnen die notwendige Distanz und Motivation fehlt, um eine eigenständige, kritische Position zu entwickeln. Die zunehmenden Aktivitäten der Konzerne im Wasser- und Abwassersektor verlangen eine Gegenagenda, die nur durch Druck von unten, d. h. von den Betroffenen selbst entwickelt werden kann und nicht das Einverständnis der Gegenseite sucht.
Rainer Heinrich
Der Autor ist Sprecher des Berliner Wassertischs und war Vertrauensperson des Berliner Volksbegehrens ‚Rettet unser Wasser‘.
1) https://www.deutsche-bank.de/pfb/content/markt-und-meinung_investmentthema-wasser.html.
2) https://dasinvestment.com/scope-analyse-ranking-das-sind-die-besten-wasserfonds/.
3) Nikolaus Steiner (27.06.2013): Portugiesen protestieren gegen Wasserprivatisierung. In: Deutschlandfunk.
4) https://www.mz.de/ministerium/ziele/2030_agenda/monitoring/index.html.
5) Food&Water Watch (2007): World Bank Court Undermines Argentina’s Citizens. In: European Water Movement, Food&Water europe, CETA und Wasser. Ein Leitfaden für Aktivistinnen. Oktober 2016, S. 5. (pdf).
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