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CETA – Investorenklagen gegen Wasserversorgung nicht ausgeschlossen
Spiegel Online
20.07.2016
Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen Ceta erlaubt Klagen gegen öffentliche Versorger in Deutschland
Wenn kanadische Firmen um ihre Geschäfte fürchten, könnten sie mittels Ceta künftig deutsche Versorger verklagen. Das Wirtschaftsministerium beschwichtigt mit einer umstrittenen Begründung.
Daniel Böcking
Trotz Nachbesserungen am europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen Ceta kann die Bundesregierung nicht ausschließen, dass Investoren künftig gegen öffentliche Dienstleistungen wie die Wasserversorgung klagen. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor, die SPIEGEL ONLINE vorliegt.
Zum Artikel
CETA, Daseinsvorsorge und kommunale Wasserwirtschaft
Neues Gutachten
12.09.2016
Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDS Schiedsgerichtsverfahren und Haftungsfragen
von Prof. Dr. Silke Laskowski
CETA könnte die öffentliche Daseinsvorsorge erheblich verändern, sollte es in Kraft gesetzt werden. Das betrifft Krankenversorgung, Umweltdienstleistungen, ÖPNV, die Bildung und auch die Wasserversorgung, obwohl immer behauptet wird, letztere sei von der CETA-Liberalisierung ausgenommen. Wo drohen Bund, Länder und Kommunen Beschränkungen ihrer Entscheidungsfreiheit? Wo drohen Klagen kanadischer Investoren?
Das am 12. Sept. 2016 vorgelegte Gutachten von Dr. Silke Laskowski, Professorin an der Universität Kassel, gibt Antwort auf diese Fragen. Es untersucht insbesondere, wo die kommunale Wasserwirtschaft mit den Investitionsschutzregeln des Freihandelsabkommens CETA in Konflikt geraten könnte.
Nachfolgend drei kurze Auszüge aus dem Gutachten:
weiterlesen
250 Tonnen Quecksilber im „Silbersee“ – Sanierung der Bohrschlammdeponie gefordert
volksstimme.de
24.09.2016
BOHRSCHLAMMDEPONIE
Bürger fordern Nägel mit Köpfen
von Cornelia Kaiser
Geht es nach der Bürgerschaft, sollte schnellstmöglich mit der Sanierung der Brüchauer Bohrschlammdeponie begonnen werden.
Kakerbeck. Eigentlich, das betonte Herbert Halbe, Leiter der Unteren Wasserbehörde im Altmarkkreis Salzwedel, am Donnerstagabend im mehr als vollen Dorfgemeinschaftshaus von Kakerbeck, hätte es schon nach der Jahrtausendwende keine Betriebserlaubnis mehr für die Bohrschlammdeponie Brüchau, auch Silbersee genannt, geben dürfen. Der Grund: die damals von der Betreiberfirma GDF Suez (heute Engie) beantragte wasserrechtliche Erlaubnis wurde von den zuständigen Behörden abgelehnt. Dass dennoch weiter in die alte Tongrube eingelagert werden konnte, hat die Betreiberfirma dem zuständigen Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAG) zu verdanken, das die Rechtslage damals anders auslegte, wie sein Präsident Kurt Schnieber am Donnerstagabend im Zuge einer Bürgerversammlung in Kakerbeck deutlich machte. Dort räumte er Fehler seiner Behörde ein, zumal es „keine klaren Angaben zur Stärke des Geschiebemergels“, der die Grube nach unten abdichte, und zur Dynamik des Grundwassers gebe. Gleichzeitig forderte er aber dazu auf, gemeinsam in die Zukunft zu schauen. Denn die halte erhebliche Herausforderungen für alle Beteiligten bereit.Zum vollständigen Artikel hier
zum Video-Bericht des MDR hier
Kurt Markert: Anmerkung zu LG Berlin vom 14.6.2016, 16 O 348/15 Kart, – Berliner Wasserbetriebe
Preismissbrauch: Follow-on-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe als „unschlüssig“ abgewiesen. Kommentiert von Prof. Dr. Kurt Markert. In: Wirtschaft und Wettbewerb, 2016, Heft 9 (2. September), S. 444–448.
Der Volltext dieses Artikels steht exklusiv Abonnenten von „Wirtschaft und Wettbewerb“ (WuW) zur Verfügung.
Mehr Demokratie e.V.: Bernd Lange (SPD) verharmlost die Gefahren von CETA
(01.09.2016) Mehr Demokratie e.V. hat sich intensiv mit dem Papier von Bernd Lange (MdEP, Vorsitzender INTA) zu CETA beschäftigt und heute dazu eine Analyse veröffentlicht.
Ergebnis: Bernd Lange verharmlost die Gefahr von CETA und stellt teilweise sogar falsche Behauptungen auf. Außerdem führt er in die Irre, wenn er meint, im parlamentarischen Ratifikationsverfahren wären noch substanzielle Klarstellungen zu erreichen.
Die roten Linien der SPD sind überschritten.
Kritische Punkte sind vor allem das fehlende Vorsorgeprinzip, die enormen Kompetenzen des Gemischten CETA-Ausschusses, die weitgehenden und immer noch zu unbestimmten materiellen Investorenschutzrechte, die von Lange völlig verschwiegene vorläufige Anwendung sowie der mangelnde Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Michael Efler: CETA: Bewertung des „Lange-Papieres“. 1.9.2016 (pdf)
Berliner Energietisch fordert bei einer Aktion vor dem Roten Rathaus in Berlin: Rekommunalisierung nicht in den Brunnen fallen lassen.
(17.08.2016) Heute haben Energietisch-Aktivisten, darunter Mitglieder von Attac, den NaturFreunden, BUND, FIAN und Berliner Wassertisch, für eine Rekommunalisierung der Netze demonstriert. Erfolgreich wehrten sie die Versuche von „Senat“ und „Konzernen Vattenfall und EON“ ab, die Rekommunalisierung in den Brunnen zu stoßen. (Fotos von Uwe Hiksch hier)
Der Berliner Energietisch hat soeben Wahlprüfsteine zur Abgeordnetenhauswahl am 18. September 2016 herausgegeben.
Die zentrale Frage ist: Wer ist mit uns für eine hundertprozentige Rekommunalisierung der Netze?
Die Umfrage ergab: Ohne Wenn und Aber sprechen sich SPD, DIE LINKE und die PIRATEN für eine 100% Rekommunalisierung der Berliner Energienetze aus! Die Grünen reagieren leider eher verhalten. Die CDU hat sich an der Umfrage bislang nicht beteiligt, aber deren Einstellung ist bekannt: Sie ist gegen eine Rekommunalisierung.
Mehr unter: http://berliner-energietisch.net/
Greenpeace Berlin hat einen Wahlkompass Umweltpolitik herausgegeben, in dem u.a. folgende Frage gestellt wird:
Sulfat im Frankfurter Trinkwasser wird zum Problem
der Freitag
10.08.2016
Dreckige Wässer
von Christian Füller
UMWELT
Der ostdeutsche Kohleabbau gefährdet Trinkwasser und Tourismus. Wer zahlt?
Gerd Weber ist der Chef des Wasserwerks Frankfurt an der Oder. Weber muss täglich 65.000 Menschen mit Trinkwasser versorgen und er sitzt in der Falle. Die Sulfate aus den Löchern des Kohletagebaus verschmutzen zusehends das Wasser der Spree, daher muss er immer mehr Grundwasser beimischen. Aber davon hat Weber nicht genug. Der Sulfatgehalt nähert sich dem Grenzwert an.
zum vollständigen Artikel
Stadtwerke Karlsruhe: Bedrohen Handelabkommen unser Trinkwasser?
„Die Stadtwerke Karlsruhe haben untersucht, inwiefern die geplanten EU-Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sowie das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA Auswirkungen auf die kommunale Wasserversorgung haben. Das Ergebnis der Untersuchung, das mit Verbänden und Fachleuten abgestimmt wurde, zeigt, dass die Wasserwirtschaft in Deutschland sehr wohl von CETA und TTIP betroffen wäre. […]“
Zum Beitrag
Vgl. auch: Stadtwerke Karlsruhe: Daseinsvorsorge und Freihandelsabkommen, 07.06.2016
Offener Brief an die SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Energiewende
Pressemitteilung
26 Organisationen und Initiativen appellieren gemeinsam an die SPD-Bundestagsfraktion: EEG-Novelle darf nicht überstürzt verabschiedet werden!
(20.06.2016) Heute früh haben 26 Organisationen, Vereine und Initiativen, die sich gegen Fracking und für Umwelt- und Gesundheitsschutz engagieren, alle Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion angemailt. Sie fordern die Abgeordneten auf, dafür zu sorgen, dass die EEG-Novelle nicht, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, vor der Sommerpause und im Schatten der Fußball EM durchs Parlament gewunken wird, sondern Gegenstand einer intensiven Diskussion wird.
Hintergrund:
Durch die EEG-Novelle soll der Ausbau der erneuerbaren Energien gedrosselt werden. Nachdem durch Verschlechterung der Rahmenbedingungen seit 2012 in der Photovoltaik-Branche bereits ca. 70.000 Arbeitsplätze vernichtet wurden, soll es durch Einführung des umstrittenen Ausschreibungsverfahrens ab 2017 auch bei der Windkraft empfindliche Einschnitte geben. Damit würde die zwingend erforderliche Abbremsung der Klimaerwärmung und die Umsetzung der Pariser Beschlüsse verfehlt. Zudem verstößt der EEG-Regierungsentwurf gegen den Koalitionsvertrag, da hierin eine eventuelle Einführung von Ausschreibungsverfahren erst ab 2018 vorgesehen ist.
Die Initiativen wenden sich insbesondere an die SPD-Abgeordneten, weil diese auf kritische Anfragen oft auf den Koalitionsvertrag verweisen. Nun aber bietet der Koalitionsvertrag die Möglichkeit, im Interesse der Energiewende die nötige intensive Diskussion nicht abzuwürgen, sondern zu führen. Wenn die SPD diese Möglichkeit nicht nutzt, missachtet sie gleichzeitig das eigene Mitgliedervotum, von dem die Zustimmung zum Koalitionsvertrag abhängig gemacht wurde. „Das damals als ‚Fest der innerparteilichen Demokratie‘ gefeierte Mitgliedervotum könnte nun im Katzenjammer enden, wenn die Partei nicht umdenkt,“ mahnt Ansprechpartner Christfried Lenz die SPD-Abgeordneten.
Der Brief an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion:
Sehr geehrte Damen und Herren in der SPD-Bundestagsfraktion!
Vor Bildung der schwarz-roten Bundesregierung wurde erstmals ein Koalitionsvertrag sämtlichen SPD-Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt. Er wurde mit großer Mehrheit befürwortet.
Beim Thema “Ausschreibung erneuerbarer Energien” waren es folgende Aussagen, die Zustimmung erhielten:
“Darüber hinaus soll ab 2018 die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden, sofern bis dahin in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Wege kostengünstiger erreicht werden können. Um Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen zu sammeln und ein optimales Ausschreibungsdesign zu entwickeln, wird spätestens 2016 ein Ausschreibungspilotmodell in einer Größenordnung von insgesamt 400 MW für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer noch festzulegenden Mindestgröße eingeführt. Wir werden darauf achten, dass bei der Realisierung von Ausschreibungen eine breite Bürgerbeteiligung möglich bleibt.” (S. 39)
Der aktuelle Regierungsentwurf setzt sich über das Mitgliedervotum hinweg, indem Ausschreibungen bereits 2017 eingeführt werden sollen. Auch ist fraglich, ob das Ergebnis des “Pilotprojekt” als positiv gewertet werden kann, was Voraussetzung für die Einführung von Ausschreibungsverfahren sein soll. Die Photovoltaik befindet sich jedenfalls weiterhin im Niedergang.
Entgegen früheren Absichtserklärungen wurde der Schutz der Akteursvielfalt auf eine – bei Erfüllung eng gefasster Kriterien mögliche – Befreiung von der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bei Windenergie-Projekten reduziert. Diese angebliche “Erleichterung” ist angesichts der massiven Erschwernisse durch Bürokratie, Pönale und erhebliche weitere Kosten, mit denen Ausschreibungsverfahren verbunden sind, völlig unbedeutend. – Die EU ermöglicht Bürger-Windprojekte bis 18 MW ohne Ausschreibung.
Wir möchten Ihnen dringend nahelegen, ein EEG 2016 auf keinen Fall vor der Sommerpause und bei durch die Fußball-EM reduzierter Aufmerksamkeit zu verabschieden.
Dadurch würde nicht nur das Votum Ihrer Mitglieder, wodurch einer eventuellen Einführung von Ausschreibungsverfahren ab 2018, nicht aber einer überstürzten Einführung ab 2017 zugestimmt wurde, missachtet, es würde auch die Umfragewerte Ihrer Partei weiter senken, denn die Mehrheit der Bevölkerung will die Energiewende und nicht, dass sie gestoppt wird – und schon gar nicht durch die SPD!
Dass die Politik Ihres Parteivorsitzenden jedoch hierhin treibt, haben wir in der angehängten Kommentierung seines Schreibens vom 3. Juni an Sie etwas näher erläutert.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. der Absender:
Christfried Lenz
Absender:
- BI „Saubere Umwelt und Energie Altmark“
- „helionat“ Energiegenossenschaft (Magdeburg)
- BI gegen Gasbohren Kleve
- BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen
- BI lebenswertes Korbach e.V.
- Bürgerinitiative Fracking freies Hessen n.e.V.
- IG Rees gegen Gasbohren e.V.
- „wir gegen fracking“ Lüneburg
- Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
- BI gegen atomare Anlagen Weiden/Neustadt/WN
- BI Frackingfreies Auenland
- BiG (Bürgerinitiative Gesundheit) Hemslingen/Söhlingen
- Berliner Wassertisch
- Interessengemeinschaft gegen Fracking in Schleswig-Holstein
- Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. Schleswig-Holstein
- BIGG Hamm
- IG Fracking freies Bad Rothenfelde
- Vorstand des Kreisverbandes der GRÜNEN Osnabrück Land
- Interessengemeinschaft Gegen Gasbohren Hamminkeln/Niederrhein
- IG Fracking-freies Artland e.V.
- Umweltschutzverein pro grün e.V. Paderborn
- GEmeinnütziges Netzwerk für UmweltKranke (GENUK), Hamburg
- BI “kein-frack-in-wf”
- Initiative gegen Gasbohren Tecklenburger Land
- IG “Bürger in Bewegung” Märkisch Buchholz
- Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Kontaktadresse:
Dr. Christfried Lenz
Rittleben 8
38486 Apenburg-Winterfeld
kein-co2-endlager-altmark.lenz@gmx.de
Wasserbetriebe in Athen und Thessaloniki sollen per Gesetz in Super-Privatisierungsfonds aufgehen
SaveGreekWater.org
21.05.2016
Pressemitteilung
How the new Greek Super-Fund affects water services
Wie der neue griechische Super-Privatisierungsfonds sich auf Wasser-Dienstleistungen auswirkt
Mit dieser Presseerklärung versucht die Initiative SaveGreekWater gegenwärtig den Chor gellender, irreführender Stimmen in der griechischen Öffentlichkeit zu durchdringen. In der Pressemitteilung legt sie dar, welche Konsequenzen das noch zu bestätigende Multi-Gesetz auf die Wasserdienstleistungen in Griechenland haben würde. In dem Gesetzentwurf werden die Wasserbetriebe EYATH und EYDAP im Anhang D aufgeführt, was bedeutet, dass sie in nächster Zeit vollständig in der EDHS („Company of Public Participations S.A.“) aufgehen würden, die Teil des neuen Super-Fonds werden soll.
zur Pressemitteilung von SaveGreekWater.org in englischer Sprache hier
Risiken für die Daseinsvorsorge durch CETA & TTIP
auch beim Gesundheitssystem
Die Zeit
19.05.2016
Gesundheit und Pflege sind keine Handelsware
von Mathias Maucher und Philip Gasse
TTIP-Kritiker sorgen sich vor Chlorhühnern, Gentech, Investorenschutz. Doch auch unser Gesundheitssystem und soziale Dienste sind gefährdet.
Auch in Freihandelsverträgen steckt der Teufel im Kleingedruckten. So auch im Fall von TTIP und Ceta. Vordergründig bieten sie den europäischen Regierungen die Möglichkeit, sensible Bereiche der Daseinsvorsorge von der Liberalisierung der Märkte auszunehmen – zum Beispiel das Gesundheits- und Bildungssystem, oder die Versorgung mit Strom und Wasser. Doch wer sich den Verhandlungsstand bei TTIP und das fertig verhandelte Ceta-Abkommen, das im Oktober 2016 unterzeichnet werden soll, genau ansieht, der erkennt: Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben ihre Vorbehalte zum Schutz der Daseinsvorsorge in den Dokumenten bisher nur in sehr eingeschränktem Maße deutlich gemacht.
zum vollständigen Artikel hier
EU-Kommission will Glyphosat weiter zulassen
tagesschau.de
12.05.2016
EU-Kommission will Glyphosat weiter zulassen
Neun Jahre und nur wenige Einschränkungen
Von Sebastian Schöbel
Weitere neun Jahre will die EU-Kommission Glyphosat als Unkrautvernichter zulassen. So steht es in einem Vorschlagspapier der Kommission, das dem ARD-Studio Brüssel vorliegt. Darin heißt es: Nach Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und langen Beratungen zwischen den EU-Mitgliedern sei „die erneute Genehmigung von Glyphosat angebracht“.
zum vollständigen Artikel hier
siehe auch: Expertin zu Unkrautvernichtungsmittel