Verhindern durch Verzögern. Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung im Angesicht von TTIP, CETA und TiSA

TAZ
29.04.2015

Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung „Aufgeschoben ist aufgehoben“
Interview mit Fisahn führte Klaus Wolschner

Zehn Jahre auf die Rekommunalisierung der Müllabfuhr hinzuarbeiten, hält Fisahn angesichts der TTIP Verhandlungen für eine schlechte Idee.

„TTIP, Ceta und auch Tisa sollen auch im Bereich der öffentlichen Dienste unter dem Stichwort „Liberalisierung“ mehr Privatisierung und Marktöffnung schaffen. Insbesondere ein Rückgängig-Machen soll deutlich erschwert werden. Während es bei Ceta um ein Übereinkommen zwischen EU und Kanada geht und bei TTIP um eines zwischen den USA und der EU, soll Tisa ein internationales Abkommen sein, wo die EU mit 23 Partnern verhandelt. Die Ergebnisse da sind vollkommen offen.“

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Our public water future: The global experience with remunicipalisation

Municipal Services Project Abstract: After three decades of often catastrophic results, many cities, regions and countries are closing the book on water privatisation. A quiet citizen revolution is unfolding as communities across the world reclaim control of their water services to manage this most crucial resource in a democratic, equitable and ecological way. Over the … weiterlesen

TiSA – Privatisierung der Wasserversorgung

Badische Zeitung
25.04.2015

Poker um Wasser und Kontodaten
Von Gastautor Wolfgang Kessler

Wolfgang Kessler hält das geplante TiSA*-Abkommen zur Privatisierung von Dienstleistungen für hochbrisant.

„Auf den meisten Märkten wie Gesundheit, Wasser, Verkehr, Energie, Gesundheit, Finanzen oder Telekommunikation wollen die Regierungen privaten Anbietern die gleichen Rechte einräumen wie öffentlichen Anbietern. […] Um die Privatisierung von Dienstleistungen zu sichern, sind im Tisa-Abkommen besondere Klauseln geplant. Die „Future-Proofing-Klausel“ sieht vor, dass alle Dienstleistungen, die bei Abschluss von Tisa nicht auf einer Negativliste stehen, künftig privaten Anbietern offen stehen müssen. […] Die Ratchet-Klausel (Sperrklausel) soll verhindern, dass einmal privatisierte Dienstleistungen wieder rekommunalisiert werden können, wie dies viele deutsche Kommunen mit der Wasserversorgung getan haben. Dann wären Privatisierungen unumkehrbar.“

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Vgl. auch: TiSA contra öffentliche Dienste. 28. April 2014.

*TiSA = Trade in Services Agreement, Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen

Maude Barlow über Privatisierung der Wasserversorgung, die nach TTIP und CETA unumkehrbar ist

Cicero
23.04.2015
Maude Barlow
Protest gegen Freihandelsabkommen „Das ist eine Frage der Demokratie“
Interview mit Maude Barlow

Nicht nur in Deutschland, auch jenseits des Atlantiks wächst der Widerstand gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Maude Barlow vom „Council of Canadians“ warnt vor einer Übermacht der Konzerne

„[…] Die zweite Sorge dreht sich um die zunehmende Privatisierung von Wasser, die nicht wieder rückgängig gemacht werden kann, wenn TTIP oder CETA gelten.

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TTIP-CETA-TiSA bedrohen die kommunale Daseinsvorsorge

Berliner Wassertisch
18.04.2015

Rede Wolfgang Rebel
Auf Youtube hier

Berliner Wassertisch - TTIP unfairhandelbar
Statement von Wolfgang Rebel, Pressesprecher vom Berliner Wassertisch, auf der Kundgebung des Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!”

Ein herzliches Willkommen vom Berliner Wassertisch zum Globalen Aktionstag gegen die Freihandels- und Investitionsschutzabkommen. Wir freuen uns, dass wir hier ein paar Worte sprechen dürfen.

TTIP, CETA und TiSA stellen eine Gefahr für die demokratische Selbstbestimmung über unsere kommunale Daseinsvorsorge dar. Wir müssen alles dafür tun, diese Abkommen zu stoppen.

Alle öffentlichen Dienstleistungen wie Wasser, Müllabfuhr, öffentlicher Nahverkehr, Stromnetze und Gesundheitsversorgung sind Teil der sogenannten Daseinsvorsorge. Es ist daher wichtig, dass für sie die Prinzipien der Nachhaltigkeit und nicht die der Gewinnmaximierung gelten. Gewinnmaximierung führt erfahrungsgemäß zu Preissteigerungen und zu Lohn- und Qualitätssenkungen. Es darf nicht sein, dass beispielsweise Krankenhauskonzerne eine Rendite von 15 % anstreben und die mangelnde Hygiene in den Krankenhäusern dann zu vielen Todesfällen führt.

Die EU-Kommission behauptet unermüdlich, TTIP habe nichts mit der Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen zu tun. Doch leider ist das Gegenteil der Fall. Das beste Beispiel hierfür ist die kommunale Wasserversorgung. Vor zwei Jahren haben viele aufgeatmet, als die EU-Kommission nach der ersten erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative RIGHT2WATER – WASSER IST EIN MENSCHENRECHT – die Wasserversorgung aus der gefürchteten Dienstleistungskonzessions-Richtlinie herausgenommen hat. Nicht so im TTIP-Verhandlungsmandat der gleichen EU-Kommission. Hier wurde die Wasserversorgung nicht ausgeklammert. Pia Eberhardt, bekannte Expertin in Freihandelsfragen, antwortete kürzlich auf die Frage „Was spricht denn gegen TTIP?“ „Wenn ich mich als Bürger einer Stadt dafür einsetze, dass die Wasserwerke wieder in die öffentliche Hand gelangen, kann TTIP das verhindern. Was einmal in privater Hand ist, kann nicht mehr rekommunalisiert werden.“

Das heißt, wenn TTIP beschlossen wird, dann wäre ein Volksentscheid zur Wasser-Rekommunalisierung wie hier in Berlin überflüssig. Bei Freihandels- und Investitionsschutzabkommen wird die demokratische Selbstbestimmung stark eingeschränkt. Dann heißt es: Einmal privat, immer privat. Oder es wird sehr teuer. Dafür gibt es bereits Beispiele:

Anfang der 90er Jahre war die Wasserversorgung im Großraum Buenos Aires an den Wasserkonzern SUEZ verkauft worden. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich. SUEZ hielt vertragliche Vereinbarungen nicht ein, verlangte aber immer drastischere Wasserpreiserhöhungen. Daraufhin kündigte die Regierung dem Wasserkonzern. Doch SUEZ verklagte das Land Argentinien auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommens. Letzten Freitag hat das Schiedsgericht SUEZ 405 Millionen Euro Schadensersatz für entgangene Gewinne zugesprochen.

In der estnischen Hauptstadt Tallin sind die Wasserbetriebe privatisiert. 2011 lehnte die dortige Administration eine Wasserpreiserhöhung ab. Der Mitteilhaber der Wasserbetriebe, ein niederländischer Konzern, sah dadurch seine Gewinnerwartung geschmälert. Nun verklagen die privaten Wasserbetriebe und der niederländische Teilhaber die Republik Estland auf Schadensersatz vor einem geheimen Schiedsgericht. Dies ist möglich, weil es ein Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden gibt.

Wir in Berlin hatten noch Glück. NOCH gibt es diese Abkommen nicht. Nach unserem Volksentscheid: Wir wollen UNSER WASSER ZURÜCK, heißt es aber nun: WIR WOLLEN UNSER WASSER AUCH BEHALTEN! Daher sind wir heute mit dabei. Daher kämpfen wir weiter dafür, dass die Betriebe der Daseinsvorsorge wieder als kommunale Eigenbetriebe geführt werden. TTIP-CETA-TiSA und wie diese Vertragswerke alle heißen, müssen alle gestoppt werden. Sie dürfen kein Hebel zur Privatisierung sein.

Flyer Berliner Wassertisch (2015)

Flyer Wassertisch 2015

Die Rede als PDF

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Schiedsverfahren nach Teilprivatisierung der Wasserversorgung

Legal Tribune Online
04.04.2015

Schiedsverfahren nach Privatisierung der Wasserversorgung

Tallina VesiHintergrund des Streits ist die von der AS Tallinna Vesi jährlich vorgenommene Erhöhung des Wasserpreises, die von der Aufsichtsbehörde erstmalig im Jahr 2011 mit dem Verweis auf eine Gesetzesänderung abgelehnt wurde. Die AS Tallinna Vesi und United Utilities (Tallinn) B.V. sehen in diesem Vorgang einen Verstoß gegen das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden begründet und verklagen die Republik Estland.

Anmerkung Berliner Wassertisch: Die Berechtigung, ein ICSID-Schiedsgerichtsverfahren anzustrengen, ergibt sich im vorliegenden Fall aus einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden. Dies ist möglich, weil die niederländische Firma United Utilities (Tallin) B.V. mit 35.3 %* am estnischen Wasserversorger beteiligt ist. Es handelt sich um die gleiche Art von Schiedsgerichtsverfahren, die auch mit den Freihandelsabkommen CETA und TTIP eingeführt werden sollen.

* Es ist üblich, dass sich private Konzerne ab einer Beteiligung von (spätestens) 25% in geheimen Verträgen die Geschäftsführung zusichern lassen, so dass sie trotz ihrer Minderheitsbeteiligung die Geschicke der Betriebe lenken und die kommunalen Eigentümer nichts mehr zu sagen haben. D.h. jede Kommune, die sich einen privaten „Partner“ ins Boot holt – und dies gilt nicht nur für die Wasserversorgung – muss mit CETA und TTIP befürchten, dass der Konzern sie z. B. bei renditeschmälernden Eingriffen vor das internationale Schiedsgericht zerrt.

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PPP-Projekt Stadtwerke Gera: Veolia übernimmt Mehrheit an Entsorger

MDR
10.4.2015

Stadtwerke-Pleite. Veolia übernimmt Mehrheit an Geraer Entsorger

Der Veolia-Konzern übernimmt die Mehrheit am bisher kommunal dominierten Geraer Entsorgungsunternehmen GUD. Damit ist für eine erste Beteiligung der insolventen Stadtwerke-Holding eine Lösung gefunden. Insolvenzverwalter Michael Jaffé teilte am Freitag mit, Veolia kaufe von den Stadtwerken weitere Anteile am Geraer Entsorgungsbetrieb und halte damit künftig 74,9 Prozent statt 49 Prozent. Die übrigen Anteile verblieben bei den Stadtwerken. Das Bundeskartellamt* habe dem Verkauf bereits zugestimmt.

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Chronologie. Stadtwerke Gera in der Krise

MDR Thüringen: Kommunale Beteiligungsgesellschaft. So sind die Stadtwerke Gera aufgebaut

Die Anteile der Stadtwerke Gera AG gehören zu 100 Prozent der Stadt Gera. In dieser Dachgesellschaft sind wiederum die Anteile der Kommune an sieben Unternehmen gebündelt. Bei zwei dieser Unternehmen halten private Firmen eine Minderheitsbeteiligung, beim Entsorgungsbetrieb Geraer Umweltdienste und der Müllverbrennungsanlage in Zorbau in Sachsen-Anhalt sind die Stadtwerke in der Minderheit. Die Stadtwerke-Unternehmen, der Geschäftszweck und die übrigen Gesellschafter im Überblick.

Unternehmen unter dem Dach der Stadtwerke Gera AG
Name Geschäftsfeld Anteil der Stadtwerke Weitere Gesellschafter Deren Anteil
Geraer Wohnungsbau (GWB) Elstertal GmbH Wohnungs- gesellschaft 74,9% Stadt Gera 25,1%
Geraer Umweltdienste GmbH & Co. KG Abfallentsorgung 25,1% Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG 74,9%
Abfallverwertung GmbH Zorbau (Sa.-Anhalt) Betrieb Müllverbrennungs- anlage 25,1% Sita Deutschland GmbH 74,9%
Energieversorgung Gera GmbH besitzt Kraftwerke und Netze, bietet Strom, Gas und Fernwärme an 50,1% GDF Suez AG 49,9%
Kraftwerke Gera GmbH Betrieb Kraftwerke Gera-Nord und Gera-Süd 50,1% GDF Suez AG 49,9%
Geraer Verkehrsbetrieb GmbH Betrieb Busse und Straßenbahnen in Gera 100%
Flugbetriebs- gesellschaft Gera GmbH Betrieb Flugplatz Gera-Leumnitz 100%

Zuletzt aktualisiert: 10. April 2015, 13:27 Uhr

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Kommentar Berliner Wassertisch:

Eine Krise löst man nicht durch (Teil)Privatisierung. Dass PPP-Projekte stets von Nachteil für die Kommunen sind, belegen die Erfahrungen – nicht zuletzt in Berlin. Profitieren tun immer nur die Konzerne. Und die sind per Aktienrecht ihren Aktionären verpflichtet, nicht der Kommune.

Gerade in Zeiten von TTIP und TiSA würden verantwortungsvolle Stadtväter/mütter die  Daseinsvorsorge in 100% kommunale Hand halten oder überführen. Mit der im Dienstleistungsabkommen TiSA enthaltenen Ratchet Clause kann in Zukunft eine Rekommunalisierung für alle Zeiten verhindert werden. Was einmal privatisiert wurde, darf nie wieder rekommunalisiert werden.

 

*Bundeskartellamt: Laufende Fusionskontrollverfahren

10.03.2015 B4-31/15 Veo­lia; Er­werb der al­lei­ni­gen Kon­trol­le an der GUD Ge­ra­er Um­welt­diens­te Ent­sor­gungs­wirt­schaft Sach­sen, Thü­rin­gen 02.04.2015 (Frei­ga­be)

Aktion vom BUND: Abstimmung zu TTIP: Wie stehen Ihre Europa-Abgeordneten zum Freihandelsabkommen?

9.4.0215

ttip eu-check

Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,

in Brüssel steht im Mai eine wichtige Entscheidung an, die uns alle unmittelbar betreffen könnte: Das Europäische Parlament stimmt über eine Resolution zum Freihandelsabkommen TTIP ab. Es ist die erste Meinungsäußerung des Europa-Parlaments zu TTIP und eine wichtige Chance, die Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA zu beeinflussen. Und genau das wollen wir machen – machen Sie mit!

Auf der Webseite ttipcheck.eu haben wir alle deutschen Abgeordneten und Ihre Haltung zu TTIP dargestellt. Abgeordnete, die noch nicht öffentlich Position bezogen haben, sind grau dargestellt. Schicken Sie ihnen eine Nachricht und fordern Sie sie auf, Zähne zu zeigen gegen TTIP! Wie stehen Ihre Abgeordneten im Europäischen Parlament zu TTIP? Finden Sie es hier heraus und machen Sie Druck auf die derzeit laufenden Verhandlungen!

Deshalb ist die Entscheidung des EU-Parlaments so wichtig: Durch TTIP würde es für Konzerne leichter, Fracking in der EU voranzutreiben. Nach der EU-Chemikalienverordnung REACH darf in der EU derzeit nicht gefrackt werden, weil keine der Fracking-Chemikalien bisher in der EU für diesen Zweck registriert wurden. Im Gegensatz zu der Chemikaliengesetzgebung in den USA beinhaltet REACH sehr viel strengere Auflagen für Chemieprodukte, die vielen Unternehmen ein Dorn im Auge sind. Durch die im TTIP vorgesehenen Instrumente zur regulatorischen Kooperation zwischen der EU und den USA würde es Konzernen erleichtert, unliebsame Maßnahmen auszubremsen – so auch die konsequente Umsetzung von REACH. Fracking-Chemikalien könnten dann ohne Tests in der EU eingesetzt werden. Ebenso die Entwicklung von Gesetzen, die Fracking verbieten, könnte massiv erschwert werden.

Helfen Sie uns, Umwelt, Demokratie und Verbraucherschutz gegen die Interessen eines entfesselten Welthandels zu verteidigen! Zeigen Sie hier gemeinsam mit uns Zähne gegen TTIP!

Freundliche Grüße aus Berlin
Dr. Norbert Franck und Nikolai Miron
bund - ttip check

Geheime Schiedsgerichte: Verrückt, verrückter, Moorburg

ZEIT ONLINE
2.4.2015

Verrückt, verrückter, Moorburg
Von Petra Pinzler

Wie viel eigenständige Politik ist noch möglich, wenn Unternehmen Staaten vor geheime Schiedsgerichte zerren dürfen? Oft nur wenig, wie ein Fall aus Deutschland zeigt

[…] Moorburg zeigt exemplarisch die absurden und teuren Folgen der Investor-Staat-Schiedsverfahren, die im Rahmen von TTIP ausgebaut werden wollen. Und was passiert, wenn die mit europäischem Recht kollidieren.

Zum Artikel

Dazu ist folgender Artikel interessant:

NDR
19.12.2014

Kraftwerk Moorburg: Eine Chronologie
Seit mehr als vier Jahren will Vattenfall ein neues Steinkohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg errichten. In der Zeit der CDU-Alleinregierung in der Hansestadt hatte der schwedische Energiekonzern grünes Licht für das bei Umweltschützern und Bürgerverbänden verhasste Vorhaben bekommen. Doch alles änderte sich, als mit den Grünen erklärte Gegner des Projekts ins Rathaus einzogen. Sie waren mit dem Wahlkampfversprechen angetreten, Moorburg zu verhindern – und mussten schließlich einräumen, dass die Genehmigung rechtlich nicht zu versagen ist.

Die Ereignisse in der Übersicht

 

„TTIP könnte eine Privatisierung der Wasserversorgung nach sich ziehen“

Bayerisches Fernsehen
2.4.2015

TTIP. Maulkorb von ganz oben
Autor: Bettina Hummel   Redaktion: Matthias Keller-May

Laut Gutachten des Bundestags dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit TTIP befassen. Dabei hat das Abkommen auch große Auswirkungen auf die Kommunen – etwa bei der Wasserversorgung. Bürgermeister in ganz Bayern sind empört.

Zum Bericht des BR

Es ist dieser als Gutachten daherkommende Maulkorb, gegen den sich die Bürgermeister in Bayern zur Wehr setzen:
Gutachten: „Befassungs – und Beschlusskompetenz der Kommunalvertretungen im Hinblick auf internationale Freihandelsabkommen“
fazit

Gutachten als pdf

 

Auch zum Thema gehörig:

ZEIT ONLINE
04.03.2015

Freihandelsabkommen. Reden über TTIP verboten
Von Robert Pausch

Laut einem Gutachten des Bundestages dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit dem geplanten Freihandelsabkommen beschäftigen. Kritiker sind empört.

zum Artikel

 

ALLIANZ DER ÖFFENTLICHEN WASSERWIRTSCHAFT
06.03.2015

AöW: Freihandelsabkommen – Maulkorb für Kommunen?
Pressemitteilung

Berlin. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags steht aufgrund seines Gutachten zur Kompetenz der Kommunen in Sachen TTIP in der Kritik. Christa Hecht, AöW-Geschäftsführerin, sieht durch die Bewertung darin den Handlungsspielraum von Kommunen und bürgerschaftlichem Engagement in Frage gestellt.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. als Interessenvertreterin der Wasserversorger und Abwasserbetriebe in öffentlicher Hand ist verwundert über den Tenor des in dieser Woche bekannt gewordenen Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Danach sei es den Kommunen nicht möglich, sich politisch mit den Freihandelsabkommen zu befassen. Das Kommunalrecht einiger Bundesländer gestatte es angeblich noch nicht einmal, Tagesordnungspunkte zu behandeln, die nicht von der Verbandskompetenz gedeckt seien, sonst würden sie rechtswidrig handeln.

zur vollständigen Pressemitteilung

 

BAYERISCHE STAATSZEITUNG
02.04.2015

Geplanter Maulkorb für Gemeinden
Viele Kommunalparlamente verabschieden Resolutionen gegen das Freihandelsabkommen TTIP – der Bundestag will ihnen das jetzt verbieten

Zitate aus dem Artikel:
»Im Rahmen ihrer Aufgaben«, so die Sicht des Ministeriums, sei es den Gemeinden erlaubt, Beschlüsse zu fassen – demzufolge auch mit solchen, die sich mit einer etwaigen Beschränkung ihrer Aufgaben beziehungsweise einer Einschränkung ihrer Aufgabenerfüllung befassen. [gemeint ist das bayerische Innenministerium]
Auch der Deutsche Landkreistag hat seine Experten prüfen lassen und kommt »zumindest mit Blick auf die kommunale Organisationshoheit bei der Daseinsvorsorge, aber auch vergaberechtliche Auswirkungen im Rettungsdienst und bei der Wasserversorgung, zu einem überörtlichen bzw. örtlichen kommunalen Bezug.« Eine »derart pauschale Verneinung der Befassungs- und Beschlusskompetenz von Kommunalvertretungen« lehne man entschieden ab, heißt es.

zum vollständigen Artikel

 

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG
06.04.2015
Freising und TTIP — Angst vor der Macht der Konzerne
Von Alexandra Vettori, Freising

In den Gemeinden des Landkreises geht die Sorge vor den Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens um. Bereiche wie die Trinkwasserversorgung, die Bildung oder die Kultur will man nicht dem freien Markt öffnen..

zum Artikel

 
 

Verdi: Freihandel? SO NICHT!

verdiDer Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung ruft alle Mitglieder auf, sich am globalen Aktionstag gegen CETA, TTIP und TiSA am 18. April zu beteiligen.
 

18. April in Berlin

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Rat der Stadt Köln fordert: Keine Ratifizierung von CETA und Stopp von Verhandlungen zu den Abkommen TTIP und TiSA

24. März 2015

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Kölner Rat
Fraktion Die Linke im Kölner Rat
Gruppe Deine Freunde
Gruppe Piraten

An den Vorsitzenden des Rates Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters

[…]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragstellenden möchten Sie bitten, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage […] in die Tagesordnung des Rates am 24. März 2015 aufzunehmen:

Seit 2013 verhandelt die EU-Kommission mit den USA über ein transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP). Ein weiteres Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada – Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – wurde zwischen 2009 und 2014 verhandelt und muss durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat sowie durch die EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Außerdem wird derzeit ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, TiSA) verhandelt. Hierunter fallen zahlreiche Vereinbarungen zwischen 23 Parteien, inkl. den USA und der Europäischen Union, die das Ziel haben, Handelshemmnisse im Dienstleistungssektor zu beseitigen.

Diese Verhandlungen werden ohne die notwendige Transparenz über Inhalte und Verhandlungsmandate gegenüber den Parlamenten und der demokratischen Öffentlichkeit geführt. Die Geheimhaltung der Verhandlungsdokumente widerspricht demokratischen Prinzipien.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Köln:

Die in Verhandlung befindlichen Freihandelslabkommen bergen erhebliche Risiken für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die durch die Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden. Beeinträchtigungen dieser für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistungen müssen ausgeschlossen werden. Ob Krankenhäuser, Sparkassen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Müllentsorgung, dem ÖPNV, ob Trinkwasserversorgung, Gas- und Fernwärmenetz, Krankenhäuser, Museen, Theater und anderweitige Kultureinrichtungen, ob Verkehr und Straßenbau bis hin zu regionalen Lebensmitteln: Es ist zu befürchten, dass CETA, TTIP und TISA die demokratische Handlungsautonomie von Kommunen deutlich einschränken und weitreichende negative Folgen für die Unabhängigkeit der Justiz und für europäische Standards im Sozialbereich und bei Gesundheits-, Verbraucher- und Datenschutz, Umwelt- und Lebensmittelstandards haben würde.

Der Rat der Stadt Köln begrüßt die von vielen Kölner Bürger/innen unterstützte Bürgereingabe zu den Freihandelsabkommen, die darin ihre große Sorge zum Ausdruck bringen, dass „diese Verträge einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“ darstellen und daher abzulehnen sind, wenn sie „die Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden und ihrer Bürger und Bürgerinnen nachhaltig einschränken.“ Der Rat folgt ihrem Anliegen, die Gewährleistung und Sicherung von sozialen, ökologischen und demokratische Standards, kommunale Organisationsfreiheit und Daseinsvorsorge gegenüber Parlamenten und Regierungen einzufordern.

Der Rat der Stadt Köln fordert die Landes- und Bundesregierung sowie die Abgeordneten der Landtage, des Bundestags und des Europäischen Parlaments auf, die Ratifizierung von CETA und jedes weitere Abkommen, das die in dieser Erklärung dargelegten Maßgaben nicht erfüllt, abzulehnen, sowie den Stopp von Verhandlungen zu den Abkommen TTIP und TiSA zu veranlassen, solange die folgenden essentiellen Bedingungen nicht erfüllt werden.

  • Insbesondere CETA greift mit Regelungen in die kommunale Daseinsvorsorge ein, u.a. mit einer Negativlisten, die alle Bereiche listet, die von Marktzugangsbeschränkungen ausgenommen werden. Dies wäre von erheblichem Nachteil für die Kommunen, da auch die Daseinsvorsorge einem ständigen Wandel unterliegt. Stattdessen muss die kommunale Organisationsfreiheit von den Marktzugangsverpflichtungen in allen Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden.
  • Die Abkommen enthalten Standstill- und Ratchetklauseln (Sperrklinke). Die Standstill-Klausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die „Sperrklinkenklausel“ regelt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Verpflichtungen werden. Solche Klauseln sind strikt abzulehnen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass Rekommunalisierungen jederzeit und uneingeschränkt möglich bleiben. Der öffentliche Dienstleistungssektor und die demokratisch legitimierte kommunale Selbstverwaltung dürfen keinesfalls zugunsten partieller wirtschaftlicher Interessen und damit zu Lasten der Daseinsvorsorge in Deutschland beeinträchtigt werden.
  • Die Handelsabkommen bestimmen, welche Dienstleistungen von Kommunen erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann nahezu alle bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen und die Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen ausschließen, da von einem bestimmten Schwellenwert an Aufträge nicht nur EU-weit sondern auch im Land des Vertragspartners ausgeschrieben werden müssen. Der politische Gestaltungswille darf in Hinsicht auf das öffentliche Beschaffungswesens nicht stärker eingeschränkt werden, als es nationale Regelungen und das europäische Vergabe- und Konzessionsrecht bereits heute vorsehen.
  • Die TTIP-Investitionsschutzregelungen werden voraussichtlich dazu führen, dass die Entscheidungsfreiheit der Kommunen eingeschränkt wird, weil sie Schadensersatzansprüche von Investoren befürchten müssen. Bei TTIP und CETA sollen internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen beschlossene Gesetze und kommunalen Beschlüssen erhalten, die vor privaten Schiedsgerichten verhandelt werden. Dies hebelt rechtsstaatliche Verfahren in Europa aus. Auf spezielle Investorenschutzregelungen und Schiedsgerichte muss daher gänzlich verzichtet werden. Stattdessen soll auch auf Investoren aus Drittstaaten ausschließlich der demokratisch legitimierte Rechtsschutz nationaler und EU-Gerichte gelten.
  • Der Abbau von Handelshemmnissen soll nicht zu Lasten von europäischen Sozial-, Gesundheits-, Verbraucher- und Datenschutz, Umwelt- und Lebensmittelstandards erfolgen. Dies betrifft nahezu alle Lebensbereiche vom Erhalt regionaler Kennzeichnungen über Einsatz von Gentechnik bis hin zu Arbeitsrecht und -schutz. Das europäische Vorsorgeprinzip als grundsätzliches Prinzip im Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz soll uneingeschränkt erhalten bleiben.

Die Transparenz und Beteiligung soll verbessert werden, u. a. indem Vertreter/innen der kommunalen Ebene neben dem TTIP-Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums unmittelbar in die Beratergruppen der EU-Kommission integriert werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Jörg Frank Grüne- Fraktionsgeschäftsführer
gez. Michael Weisenstein Linke-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Thor Zimmermann Gruppe Deine Freunde
gez. Thomas Hegenbarth Gruppe Piraten

Zum Originaldokument

Das Kanalnetz der BWB ist so marode, dass mehr saniert werden muss als bisher

Tagesspiegel
29.03.2015

Mehr Baustellen der Wasserbetriebe. Berlin wird umgebuddelt

Von Stefan Jacobs
Das Kanalnetz ist so marode, dass mehr saniert werden muss als bisher.

„[…] Lange wurden pro Jahr nur etwa 30 Kilometer des fast 10 000 Kilometer langen Abwassernetzes saniert. Im vergangenen Jahr waren es schon 49, in diesem sollen es 63 sein, in den nächsten jeweils fast 70 Kilometer.“

„Sicher ist, dass die Wasserbetriebe massiv in ihre Klärwerke investieren müssen – zumal ein Großteil des Wassers in Berlin ein lokaler Kreislauf ist, also aus den Gewässern gewonnen und von den Klärwerken wieder hineingeleitet wird“

Zum Artikel

Das marode Kanalnetz ist eine Folge der desaströsen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Solange die hohen Renditeerwartungen der privaten Aktionäre von RWE und Veolia bedient werden mussten, war kein Geld für Investitionen da. Nach der „Rekommunualisierung“ muss nun alles nachgeholt werden, was seit 1999 versäumt wurde.

Passend dazu:

2013-11-07 Silke Gebel (GRÜNE)
DRS 17/12 812
Stand der Sanierungsarbeiten am Berliner Kanalsystem Die Aussagen des Senats auf diese kleine Anfrage werden in diesem Artikel behandelt:
Senat offenbart Sanierungsrückstand bei Abwasserkanälen in Berlin nach Abzug der privaten Wasserkonzerne