„Ein ,wirtschaftsliberaler‘ Gewässerschutz aber dient nicht dem vorsorgenden, nachhaltigen Gewässer- und Trinkwasserschutz, sondern Investoreninteressen.“ Das Fazit der Untersuchung von CETA in Bezug auf Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: „Der Sozialausschuss des EP [Europaparlaments] hat bereits am 8.12.2016 die Ablehnung des CETA empfohlen. Dieser Empfehlung sollte das EP folgen.“ (Silke Laskowski, Februar 2017)
Silke Laskowski: „Nachhaltige Wasserwirtschaft zwischen UN-Agenda 2030 und CETA“. In: Zeitschrift für Umweltrecht, 2/2017, S. 65-66. (pdf) (Stand: 5.2.2017)
Professor Dr. Silke Laskowski
Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht. Leiterin des Fachgebiets Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht, Schwerpunkt Umweltrecht