Wie lässt sich das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung umsetzen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Symposium am 17. Januar 2014 in Berlin.
Die Organisationen, die dieses Bürgerbegehren unterstützt haben, diskutierten mit WissenschaftlerInnen, PolitikerInnen, PraktikerInnen und allen am Thema Interessierten.
Auf der Webseite der AöW und hier werden Materialien wie Präsentationen und Reden von der Veranstaltung bereit gestellt.
Hier auch die auf dem Symposium gehaltene Rede von Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens „Unser Wasser“: „Das Beispiel Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe und was wir daraus lernen“ zum Download