„Es ist 5 vor Ceta!“ – Pressemitteilung Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“

Pressemitteilung Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“
Berlin, 19.08.2016

–  Berliner Bündnis warnt „Es ist 5 vor Ceta!“
– Flashmob am Potsdamer Platz am 21.08 um 11:30 Uhr im Vorfeld der Großdemonstrationen im September geplant

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Das Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ führt am Sonntag, den 21.08.16, ab 11:30 Uhr auf dem Potsdamer Platz eine Flashmob-Aktion gegen das geplante Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada. Uwe Hiksch von den NaturFreunden: „Hier in unmittelbarer Nähe zur Kanadischen Botschaft an der Historischen Ampel auf dem Potsdamer Platz werden wir pünktlich um 11:55 Uhr lautstark zeigen, dass uns nicht mehr viel Zeit bleibt. Wir sind viele, wir sind laut, wir sagen Nein zu TTIP und CETA! Der Flashmob ist eine von vielen Mobilisierungsaktionen im Vorfeld der sieben Großdemonstrationen am 17. September gegen die Investitions- und Freihandelsabkommen TTIP/CETA überall in Deutschland. weiterlesen

Vor dem CETA-Parteikonvent der SPD: Miersch sagt: NoCETA!

(17. August 2016) Die Ratifizierung des gefährlichen Investitionsschutzabkommen CETA rückt bedrohlich näher. (vgl. Zeitplan CETA: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2016-07-06_kurzmitteilung_zu_ceta.pdf).

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und seine Getreuen setzen derzeit alles in Bewegung, um auf dem SPD-Parteikonvent am 19.9. in der VW-Stadt Wolfsburg die Delegierten zu einer Zustimmung zu bewegen. Die neue Sprachregelung der SPD-Oberen lautet: „Bei TTIP gilt: besser kein Abkommen als ein schlechtes, bei CETA gilt: ein gutes Abkommen darf man nicht ablehnen.“ (Thomas Oppermann, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, 13. Aug. 2016). CETA jedoch ist kein gutes Abkommen, sondern der Ausverkauf von Demokratie, Rechtsstaat und in langen Jahren hart erkämpften Rechten. Natürlich kann die TTIP-Lobby entspannt auf TTIP verzichten, denn „Mit CETA ist TTIP schon da!“

Nun hat sich Dr. Matthias Miersch, Mitglied des Deutschen Bundestages. Umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, mit einer Bewertung des CETA-Abkommens zu Wort gemeldet. Sein Fazit ist deutlich:

„Als Fazit kann festgehalten werden, dass die von Parteitag und Parteikonvent gezogenen roten Linien in zentralen Punkten im CETA-Vertragsentwurf nicht eingehalten werden. Aus meiner Sicht kann kein sozialdemokratisches Mitglied eines Parlaments diesem Abkommen in der vorliegenden Fassung zustimmen.“

Kaum wurde dies bekannt, stellen sich „die üblichen Verdächtigen“ hinter Vizekanzler Sigmar Gabriel. Der EU-Präsident Martin Schulz (SPD) erklärt allen Ernstes: „Ceta ist ein gutes Abkommen, und es kann zu einem europäisch-kanadischen Fortschrittsprojekt werden“ (Quelle) und SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil, findet „es richtig, dem SPD-Parteikonvent eine Zustimmung zu empfehlen.“ (Quelle)

Quelle: Matthias Miersch: Bewertung des CETA-Abkommens anhang der Beschlüsse der SPD. August 2016 (pdf)

Medienresonanz:

Christoph Hickmann: Widerstand in der SPD gegen Gabriel. In: SZ, 17.08.2016.
Albert Funk: SPD-Linke will Sigmar Gabriel nicht folgen. In: Tagesspiegel, 17.08.2016.

+++ Wer bereit ist, mit uns am 19. September (Montag) nach Wolfsburg zu fahren, um die CETA-kritischen SPD-Delegierten zu unterstützen, mag uns Bescheid geben unter webmaster@berliner-wassertisch.info! +++

„Es ist 5 vor CETA!“ Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen lädt zur Flashmob-Aktion ein!

„Es ist 5 vor CETA!“

Noch in diesem Jahr will die EU-Kommission das Freihandels- und Investitionsschutzabkommen CETA ohne Beteiligung der nationalen Parlamente vorläufig in Kraft setzen. Damit soll TTIP durch die Hintertür eingeführt werden.

Das wollen wir verhindern!

Mit einer kreativen und witzigen Aktion wollen wir auf den Potsdamer Platz in Berlin, in dessen unmittelbarer Nähe die Kanadische Botschaft liegt, gegen CETA demonstrieren und gleichzeitig für die Großdemonstration „CETA und TTIP stoppen!“ am 17. September in Berlin werben.

CETA_TTIP_17_9_MasterAuf dem Potsdamer Platz tickt vor der Historischen Ampel eine große Uhr. Tick, tack, tick tack … die vorläufige Inkraftsetzung von CETA rückt immer näher.

Wir rufen euch auf: Kommt am 21. August um 11.30 Uhr zum Potsdamer Platz und lasst Euch über den Platz verteilt nieder! Auf Decken, Planen oder Kissen warten wir sitzend, liegend oder lesend und machen deutlich: Viele Menschen sind bereit, Nein zu sagen zu TTIP und CETA!

Ab 11.45 startet der Countdown: Noch 15 Minuten bis CETA, 14 Minuten … 6 Minuten.

Pünktlich um „5 vor 12“ springen wir alle auf und demonstrieren laut und kreativ auf dem Potsdamer Platz gegen CETA. Wir gehen zur großen Uhr und drücken unseren Protest mit Schildern, Fahnen, Transparenten, Trillerpfeifen, Töpfen und allem, was wir mitbringen, aus. Wir zeigen: Wir sind viele, wir sind laut, wir sagen Nein zu TTIP und CETA!

Mit zwei kurzen Statements endet die Veranstaltung wenige Minuten nach 12 Uhr.

Wir treffen uns
Sonntag, 21.08.2016
11.30 Uhr
Potsdamer Platz (auf der Seite der Historischen Ampel)

Facebook-Aufruf hier!

Aufruf als pdf hier!

Berliner Bündnis TTIP | TISA | CETA stoppen!

Im Berliner Bündnis TTIP | TISA | CETA stoppen! arbeiten zusammen: NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin

Zur TTIP Demo am 17. September 2016 in Berlin hier

Hashtag: #StopCetaTtip

Ernst Ulrich von Weizsäcker (Club of Rome): „Wer gegen TTIP und CETA ist, ist nicht gegen fairen Handel. Das hat mit Ablehnung von Gaunerei zu tun.“

Kleine Zeitung
26.07.2016

Club of Rome. „TTIP und CETA sind Missgeburten“

Von Adolf Winkler
„Ernst Ulrich von Weizsäcker kündigte bei einer Podiumsveranstaltung in Velden einen neuen Alarmruf des Club of Rome an“
Zitate von Weizäcker: „Wer mehr Wettbewerb will, muss gegen TTIP sein.“ Er sei „für Zollabbau und freien Handel, aber gegen die Schiedsgerichte, die die Amerikaner wollen. Geheimgerichte erzeugen verbrecherisches Denken“. „Wer gegen TTIP und CETA ist, ist nicht gegen fairen Handel. Das hat mit Ablehnung von Gaunerei zu tun. TTIP und CETA sind Missgeburten“

Zum Artikel
 

CETA bedroht die öffentliche Wasserversorgung

SPIEGEL ONLINE
20.07.2016

Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen: Ceta erlaubt Klagen gegen öffentliche Versorger in Deutschland
Von David Böcking

Wenn kanadische Firmen um ihre Geschäfte fürchten, könnten sie mittels Ceta künftig deutsche Versorger verklagen. Das Wirtschaftsministerium beschwichtigt mit einer umstrittenen Begründung.

Zum Artikel

Vgl. dazu auch den Beitrag von Jörg Haas: Dieses CETA-Gutachten bereitet Bürgermeistern schlaflose Nächte. 20.07.2016.

Sarah Händel: Ein neues CETA-Gutachten bestätigt: sogar Daseinsvorsorge nicht umfassend vor mehr Wettbewerb geschützt!

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Auch darum ruft der Berliner Wassertisch zur Demo am 17. September 2016 auf!

Stadtwerke Karlsruhe: Bedrohen Handelabkommen unser Trinkwasser?

karlsruhe18.07.2016

„Die Stadtwerke Karlsruhe haben untersucht, inwiefern die geplanten EU-Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sowie das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA Auswirkungen auf die kommunale Wasserversorgung haben. Das Ergebnis der Untersuchung, das mit Verbänden und Fachleuten abgestimmt wurde, zeigt, dass die Wasserwirtschaft in Deutschland sehr wohl von CETA und TTIP betroffen wäre. […]“

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Vgl. auch: Stadtwerke Karlsruhe: Daseinsvorsorge und Freihandelsabkommen, 07.06.2016

Was bedeuten TTIP und CETA für Erlanger Stadtwerke

Erlanger Stadtwerke
18.07.2016

Bayernweiter Aktionstag gegen CETA – auch in Erlangen“

Das Bündnis „Erlangen gegen TTIP“ organisierte am Samstag, 16. Juli 2016 eine Demonstration mit Unterschriftensammlung für das Volksbegehren in Bayern gegen das geplante Freihandelsabkommen mit Canada (CETA).

Auftaktkundgebung war am Rathausplatz, danach Demonstrationszug zum Schlossplatz, wo auch die Schlusskundgebung stattfand. Auch der Vorstandsvorsitzende der Erlanger Stadtwerke Wolfgang Geus sprach an diesem Samstag zu diesem Thema.

Rede von Wolfgang Geus, Vorstandsvorsitzender der ESTW, am bayernweiten Aktionstag gegen CETA

Vermutlich ist jeder von Ihnen Kunde der Erlanger Stadtwerke. Die Stadtwerke sind Ihr Partner bei der Versorgung mit Strom, Gas oder Wärme. Wir sind das Unternehmen, das für die Trinkwasserversorgung in unserer Stadt ver­antwortlich ist.

Mancher von Ihnen hatte in der Vergangenheit sicher schon mit dem einen oder anderen unserer Mitarbeiter zu tun. Sie wissen, dass wir für Servicequalität, Zu­verlässigkeit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz stehen.

Der Energiemarkt ist bereits seit vielen, vielen Jahren liberalisiert und privatisiert. Und dennoch haben wir uns über all die Jahre erfolgreich behauptet.

Was aber jetzt mit CETA, TTIP und TISA auf uns zukommt, bedroht nach meiner Einschätzung nicht nur unsere Wasserqualität, sondern ist eine Gefahr für die gesamte kommunale Daseinsvorsorge. […]“
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DGB Broschüren. Kurz erklärt: Welche Gefahren drohen durch CETA?

DGB
„Was macht das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada so problematisch? Vier Broschüren des DGB, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien (AK Wien) erläutern das kurz, knapp und prägnant.

Broschüre 1: Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards

Bedroht ein Freihandelsabkommen wie CETA eigentlich Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards? Ausgeschlossen ist das nicht. Die Broschüre „CETA – Keine Agenda zur Sicherung unserer Arbeitsstandards“ macht deutlich:

  • „Es ist zu befürchten, dass durch eine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung wichtige Verbote oder Regelungen zum Schutz der Gesundheit, der ArbeitnehmerInnen oder der Lebensmittelsicherheit gelockert oder gar aufgehoben werden.“
  • Weiteres Problem: Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte bleiben in CETA straffrei. Zwar sieht das Abkommen Straf- und Sanktionsmöglichkeiten vor, wenn gegen die CETA-Regelungen verstoßen wird. Aber: Die Kapitel zu Handel und Arbeit, Umwelt und nachhaltiger Entwicklung sind davon ausgenommen.
  • Zwar enthält CETA den Hinweis, dass die ILO-Kernarbeitsmormen „zu respektieren, zu fördern und zu realisieren“ sind. Aber ein Bekenntnis zu den ILO-Kernarbeitsnormen reicht nicht aus, wenn sie nicht gleichzeitig ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden. In Kanada wurden allerdings die Normen zum Vereinigungsrecht und zum Recht auf Kollektivverhandlungen immer noch nicht ratiziert.

Broschüre 2: Daseinsvorsorge

Müssen wir die Sorge haben, dass durch das Freihandelsabkommen CETA weitere Privatisierungen und Liberalisierungen bei öffentlichen Dienstleistungen ins Haus stehen? Die Broschüre „CETA: Öffentliche Daseinsvorsorge unter Druck“ meint – leider ja:

  • Das Abkommen kann zwar Dienstleistungssektoren (also zum Beispiel öffentliche Dienstleistungen) benennen, die von Liberalisierungen verschont bleiben. Dafür müssen sie aber auf einer so genannten Negativliste stehen, also ausdrücklich genannt sein. Besser wäre eine so genannte Positivliste: In dem Fall müsste ausdrücklich definiert werden, wo liberalisiert werden darf – alle anderen Bereiche blieben automatisch verschont. Da CETA aber mit einer Negativliste arbeitet, wäre eine umfassende und explizite Ausnahme für die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge besonders wichtig, ist aber in CETA nicht gegeben.
  • Die so genannte Stillstandsklausel besagt, dass kein Staat hinter das bereits erzielte Niveau der Marktöffnung und Deregulierung zurückgehen darf. Der aktuelle Strand der Liberalisierung und Deregulierung wird also „einzementiert“. Das schränkt den handlungsspielraum demokratisch gewählter Parlamente und Regierung extrem ein, weil sie künftig nicht mehr „re-regulieren“ und Liberalisierungen zurücknehmen könnten.

Broschüre 3: Demokratie

Zwar hat die EU nun angekündigt, dass CETA auch von den EU-Mitgliedsstaaten und damit in der Regel von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden soll. Dennoch bleibt das Abkommen mit Blick auf die demokratischen Rechte der Bürgerinnen, Bürger und Parlamente der Mitgliedsstaaten sehr problematisch:

  • Die so genannte Regulierungszusammenarbeit, also die konkrete Ausgestaltung des Abkommens zwischen der EU und Kanada, wird in transatlantischen
    Gremien stattfinden. Sie können völkerrechtlich verbindliche Beschlüsse fassen. Die EU-Kommission und kanadische Regulatoren werden über Gesetzesentwürfe beraten, ohne dass diese vorher durch die natioanlen Parlamente begutachtet, diskutiert und verabschiedet würden. Damit würden Vorentscheidungen über Gesetzesakte in den transatlantischen Gremien fallen und die Rolle der Parlamente auf beiden Seiten des Atlantiks geschwächt werden.
  • Doch nicht nur bei neuen Gesetzen will man zusammenarbeiten, auch bestehende Regulierungsunterschiede sollen noch nach dem Inkrafttreten von CETA abgebaut werden können. Das heißt, dass auch nach Ratifizierung des Abkommens Änderungen der Inhalte (z.B. der Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen) möglich sind, was eine signifikante Fortentwicklung des Abkommens in Richtung weiterer Liberalisierung zur Folge hätte. Das EU-Parlament stimmt jedoch nur ein einziges Mal bei der Ratifizierung dem jetzigen Zustand des Abkommens zu. Über die Regulierungskooperation nach Inkrafttreten des Abkommens muss es nur noch informiert werden.

Broschüre 4: Sonderklagerechte für Konzerne

Der DGB lehnt Sonderklagerechte für ausländische Investoren in Handelsabkommen wie TTIP und CETA ab. Mit solchen Sonderklagerechten könnten Investoren gegen staatliche Vorgaben oder Gesetze vorgehen, wenn sie aus ihrer Sicht ihre Investitionen gefährden. Die vierte Broschüre von DGB, ÖGB und AK Wien zeigt, was daran so problematisch ist:

  • Das grundsätzliche Problem ist, dass die Interessen von Investoren im Abkommen immer Vorrang vor öffentlichen Interessen und auch vor Arbeitnehmerinteressen haben. Zwar sind die Instrumente für die Investoren-Klagerechte im Abkommen überarbeitet worden. Dieses grundsätzliche Problem bleibt aber weiterhin bestehen.
  • Mit CETA sollen ausländischen Investoren mehr Rechte zugesprochen werden als irgendeiner anderen Gruppe der Gesellschaft. Nur ausländische Investoren können Klage gegen Regulierungen, die ihre Investitionen beeinträchtigen, einreichen. Das diskriminiert gleich mehrere andere Gruppen: Zum einen inländische Investoren – zum anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Verbraucherinnen und Verbraucher: Ausländische Konzerne sollen auf einem Sonderweg klagen können, wenn sie ihre Rechte beschnitten sehen. Beschäftigte und Verbraucher bekommen diese Sonderrechte nicht, obowhl CETA viele Arbeits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards betreffen wird.
  • Bisherige Fälle zeigen, was uns mit den Sonderklagerechten bevorstehen könnte. Die Aussicht auf Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und jahrelange Prozesse lassen befürchten, dass Regierungen und Parlamente sehr genau abwägen werden, ob und wie sie in Zukunft gesetzlich regulieren.

Alle Broschüren zum Download


Die Broschüren in Englisch

Download: Leaflets about the negative impacts of CETA

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Leserbrief Prof. Axel Flessner zum SZ-Artikel: „EU lässt Länder über CETA abstimmen“

Prof. Dr. Axel Flessner*
7. Juli 2016
An die Süddeutsche Zeitung, Leserbrief-Redaktion

Leserbrief zu SZ 6. Juli, S. 6: „EU lässt Länder über Ceta abstimmen
[Der Leserbrief wurde laut Flessner bislang noch nicht von der SZ veröffentlicht; Stand: 19.07.2016]

Der Bericht von Thomas Kirchner mit dem Titel „EU lässt Länder über Ceta abstimmen“ hat einen politischen Dreh, der die EU-Kommission gewiss erfreut, die rechtlichen Verhältnisse zwischen der Union und den Mitgliedstaaten aber verdreht. Die EU hat nicht Abstimmungen in den Mitgliedstaaten „zuzulassen“. Sie hat ihre eigenen Kompetenzen durch die Unionsverträge erhalten, und über den Inhalt dieser Verträge bestimmt nicht sie selbst, schon gar nicht durch ihre Kommission oder den Rat. Wenn die Unionsverträge ihr eine Kompetenz nicht zusprechen, „überlässt“ die EU den Mitgliedstaaten nichts, sondern diese haben einfach die Kompetenz behalten, die sie kraft eigenen Rechts schon vorher hatten.

Aus dieser Kompetenzlage erklären sich die „gemischten Abkommen“. Sie sind einfach solche, mit denen die Union auch Dinge regeln will, für die sie eine Kompetenz nicht hat. Wenn sie bei dieser „Mitregelung“ bleiben will, muss sie die Mitgliedstaaten als gleichberechtigte Partner auf ihrer Seite des Abkommens ins Boot holen; das Abkommen mit Kanada wird dann auf europäischer Seite von einer Gemeinschaft der 29 (EU plus 28 Mitgliedstaaten) geschlossen. Wenn die EU das nicht will, mag sie das Abkommen so verhandeln und abschließen, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten nicht berührt ist. Wenn die Mitgliedstaaten aber mitmachen sollen, haben sie völlig aus eigenem Recht darüber zu entscheiden, ob sie das wollen; wenn ja, sind sie gleichberechtigt neben der EU die Vertragspartner des ausländischen Staates, also nicht nur Zustimmungshelfer zu einem Vorhaben allein der EU, und die Unionsverträge enthalten konsequenterweise über solche „gemischten Abkommen“ auch keine eigene Regelung. Mit einer Behinderung der Außenhandelskompetenz der EU hat das nichts zu tun.

In den Beiträgen am 7. Juli setzt sich die verquere Sicht vom Vortag fort. Stefan Ulrich (Seite 4) hält es für eine demokratische „Katastrophe“ und „unglaublich töricht“, den Parlamenten der Mitgliedstaaten nun doch ein „Mitentscheidungsrecht“, faktisch ein „Vetorecht“ zu geben. Sind die nationalen Parlamente weniger demokratisch als das Europaparlament? Und wäre es demokratisch, wenn das Europarlament allein auch über solche Dinge bestimmt, für welche die EU gar nicht die Zuständigkeit hat? Wenn Kommission und Ministerrat zu der Einsicht kommen, besser doch die Mitgliedstaaten am Abkommen zu beteiligen, gewähren sie diesen nichts, sondern fügen sich einfach der Tatsache, dass die Zuständigkeiten allein der Union für Ceta vielleicht nicht ausreichen könnten. Und der von Michael Bauchmüller (Seite 5) anscheinend zustimmend zitierten kanadische Ministerin („… mit wem zum Teufel kann sie (die EU) dann überhaupt einen Vertrag schließen?“) ist zu antworten, dass die EU ungehindert durch die Mitgliedstaaten mit jeglichem Ausland Verträge schließen kann, welche die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten nicht berühren. Das ginge auch noch bei TTIP und CETA.

Mit freundlicher Genehmigung der Veröffentlichung von Professor Flessner

Eine Auswahl an Veröffentlichungen von Axel Flessner zum Thema CETA & TTIP:

Axel Flessner: Investitionsschutz gegen Insolvenzrecht – Justiz im Visier von TTIP und CETA. Deutsche Fassung des Vortrags „Insolvency Law and Investment Protection Treaties – A Conflict of Laws and Jurisdictions to Be Addressed“ beim Academic Forum von INSOL Europe, Berlin, 1. Oktober 2015. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Berlin, April 2016.

Axel Flessner: Investitionsschutz durch völkerrechtliche Verträge wie TTIP und CETA – ein Fall für das Verfassungsrecht! In: Recht und Politik, 51. Jg., 3/2015, S. 149–161.

Axel Flessner: Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht. In: Betrifft JUSTIZ, Nr. 122, Juni 2015.

Rolf-Henning Hintze: „Die Politik hat die verfassungsrechtliche Anstößigkeit von CETA und TTIP bisher ausgeblendet“. Interview mit Axel Flessner. In: Telepolis, 09.04.2015.

Axel Flessner: Selbstermächtigung und Selbstentmachtung in einem – die Europäische Union und der Investorenschutz nach CETA. In: Verfassungsblog, 11. November 2014.

Axel Flessner: TTIP und das deutsche Grundgesetz. 28.05.2014.

Axel Flessner: TTIP und Verfassungsrecht. In: Verfassungsblog, 13.05. 2014.

Fritz Glunk: CETA. Unser Rechtssystem wird ausgehebelt. Interview mit Axel Flessner. In: Die Gazette, 2014.

*Axel Flessner, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mitbegründer der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP)

LINKSFRAKTION im Bundestag erhebt Organklage & Verfassungsbeschwerden gegen CETA

Linksfraktion07.07.2016 Dietmar Bartsch, Klaus Ernst, Sahra Wagenknecht:

CETA ist nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungswidrig

DIE LINKE will auch weiterhin die politische Auseinandersetzung um das Freihandelsabkommen CETA führen. Darüber hinaus werden die Bundestagsfraktion DIE LINKE und ihre Abgeordneten gegen die Ratifizierung von CETA Organklage und Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht erheben. Das Freihandelsabkommen nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungswidrig. Über Hintergründe, Inhalt und Stand der Klagevorbereitung informieren die Fraktionsvorsitzenden, Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch, Fraktionsvize Klaus Ernst sowie der Verfahrensbevollmächtigte Professor Andreas Fischer-Lescano.

Zum Video (Youtube)

Handout Klage CETA Linksfraktion pdf

Klageschrift (pdf)

Vgl. auch: Rede 06.07.2016 – Klaus Ernst: Schluss mit den Tricksereien um CETA

Medienresonanz:

Ceta-Abkommen: Die Linke zieht vor Gericht. Der Unmut über das Ceta-Abkommen wächst: Die Linke klagt in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht. Und in Bayern sammelten Ceta-Gegner mehr als 50 000 Unterschriften. In: Südwestpresse, 19.07.2016
Handelsabkommen Ceta. Linke reicht in Karlsruhe Verfassungsklage ein. In: Deutschlandfunk, 18.07.2016.
„Die Linke hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada eingereicht.“

Ceta: Linke klagt in Karlsruhe gegen Freihandelsabkommen mit Kanada. In: Fokus. 18.07.2016

Außerdem:
Bundestag; 182. Sitzung vom 06.07.2016
Ernst, Klaus (Die Linke), Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE.
Keine CETA-Ratifizierung ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat

Zeitleiste:
07.07.2016 Linksfraktion Bundestag stellt in einer Pressekonferenz die CETA-Klage vor
15.07.2016 Prozessbevollmächtigter Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano reicht die Klageschrift ein
18.07.2016 Pressemitteilung der Linksfraktion

Tweet des Tages 15. Juli: CETA

. @sigmargabriel übergehen Sie bei #CETA heute nicht das Parlament – Keine vorläufige Anwendung beschließen! pic.twitter.com/rABEK4nDta — Greenpeace e.V. (@greenpeace_de) July 15, 2016

Neuer Beitrag von Siegfried Broß: Überlegungen zu den Grundlagen von Staatenverbindungen

Broß

Siegfried Broß: Überlegungen zu den Grundlagen von Staatenverbindungen. In: Grundgesetz und Europa. Liber Amicorum für Herbert Landau zum Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht. Hrsg. v. Volker Bouffier et al. Tübingen 2016, S. 29–42. (Zum Verlag)

Kommentar Berliner Wassertisch: Diese neue Publikation vom RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Dr. hc. Siegfried Broß nimmt aus verfassungsrechtlicher Perspektive Stellung zu CETA und TTIP. Er zeigt, dass es bei diesen sogenannten „Freihandelsabkommen“ gar nicht um Freihandel geht, sondern vornehmlich um die Gründung von Staatenverbindungen. Dafür aber seien, so Broß, „weder national noch gemeinschaftsrechtlich die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben“ (34). Er legt dar, wie durch die privaten Schiedsgerichte und den Investorschutz Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip unterlaufen und ausgehöhlt werden.  Sowohl der regulatorischen Zusammenarbeit als auch den „privaten Schiedsgerichten, aber auch einem allgemeinen internationalen Handelsgericht [seien] eine unmissverständliche Absage“ zu erteilen (38). Den privaten Schiedsgerichten fehle „von vornherein der rechtsstaatlich-demokratische Legitimationsstrang“ (38).

Publikationen von Siegfried Broß zum Thema CETA & TTIP u.a.:

  • Siegfried Broß: Rechtliche Beurteilung des TTIP. Kurzvortrag bei der gemeinsamen TTIP – Veranstaltung der IHK Karlsruhe und der HWK Karlsruhe am 23. November 2015 in Karlsruhe. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 1. Berlin, Februar 2016. (pdf) (eingestellt bei der Zentral- und Landesbibliothekt Berlin)
  • Siegfried Broß: Privatisierung staatlicher Infrastrukturbereiche in der “sozialen Demokratie” Probleme, Risiken, verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Bindungen, Folgerungen für die Mitbestimmung und strategische Überlegungen. Baden-Baden 2015, bestellbar hier.
  • Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015 (pdf).
  • Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. In: Report. Januar 2015. Herausgegeben von der Hans Böckler-Stiftung (pdf).

 

Kommentar Wilfried Pürsten zu Däubler-Gmelin

Wilfried Pürsten (01.07.2016): „Der vorzügliche Artikel von Herta Däubler-Gmelin richtet sich zu Recht  gegen den Demokratie verachtenden Zynismus von Kommissionspräsident Juncker. Die Kritik wird leider dadurch sehr entwertet, dass die Bundesregierung mit einem fadenscheinigen Argument aus der Schusslinie genommen wird. Die Frage, was die Bundesregierung tun könne, beantwortet die Autorin mit derselben Gedankenlosigkeit, mit der … weiterlesen