Mit TiSA wird jede Rekommunali­sierung unmöglich

Bayerischer Rundfunk | Bayern 2 |Zündfunk
Sendung vom 26.08.2015 19:05 Uhr

Geheim verhandeltes Dienstleistungsabkommen. TiSA: Der große bösere Bruder von TTIP?
Von Katharina Mutz

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  No TiSA. Foto: Berliner Wassertisch

Das Freihandelsabkommen TTIP wird von vielen als Freibrief für Chlorhühnchen gesehen. Worum’s wirklich geht, weiß wegen der intransparenten Verhandlungen keiner. Noch weniger weiß man über TiSA [Trade in Services Agreement]: mit diesem Abkommen soll die Dienstleistungsbranche liberalisiert werden. Die Folgen für uns alle könnten noch größer sein als bei TTIP.
[…] Aber immerhin stehen einige Dinge schon fest: zum Beispiel die sogenannte Sperrklinken-Klausel [Ratchet Clause]. Die besagt: Was einmal privatisiert worden ist, darf nicht wieder öffentlich werden.
Städte wie Berlin oder Paris, die ihr Wassernetz vor Jahren verkauft und dann wegen unhaltbarer Zustände für viel Geld wieder zurückgekauft haben, wären mit TiSA noch heute an die privaten Anbieter gefesselt.

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TTIP bedroht das Vorsorgeprinzip

Deutschlandfunk
26.08.2015

Verbraucherschutz. USA diskutieren über schärfere Chemikaliengesetze
Von Heike Wipperfürth

Insgesamt 1300 Stoffe für Kosmetika sind in Europa verboten – in den USA sind es nur 11. Die Vereinigten Staaten sind für ihren eher unbekümmerten Umgang mit giftigen Stoffen bekannt. […]
In Europa müssen Unternehmen Informationen über das öffentliche Risiko der Chemikalien in ihren Produkten vorlegen [Vorsorgeprinzip], in den USA muss die Regierung beweisen, dass sie schädlich sind [Risikoprinzip/Nachsorgeprinzip]. Das wird sich nicht ändern.“

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Dazu auch: Verbraucherschützer warnen: TTIP bedroht Vorsorgeprinzip

Warum dies für die Wasserversorgung eine Gefahr darstellt, schreibt Christa Hecht (Geschäftsführerin der AöW e.V.):
„Davon können die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung betroffen sein. In Europa und in Deutschland, mit langer Tradition, gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Maßnahmen vermieden werden, die potenziell Umweltschäden verursachen können, auch wenn deren Eintritt nicht wahrscheinlich ist. In den USA dagegen herrscht das Risikoprinzip. Chemische Stoffe oder Maßnahmen sind solange erlaubt, bis die Risiken bewiesen sind. Für die natürliche Ressource Wasser ein fataler Unterschied. Die Wasserwirtschaft begreift sich als Hüterin des Wasserschatzes. Ihre Aufgaben als Versorger, Entsorger und Gewässerunterhalter können die Unternehmen, Betriebe und Verbände der Wasserwirtschaft nur ganzheitlich wahrnehmen, wenn der gesamte Wasserkreislauf als Einheit angesehen wird.“ (Broß 1015)

5. September in Berlin: Protest-Picknick gegen TTIP

Der Herbst wird heiß! Gegen TTIP, CETA & TiSA veranstalten wir am 05. September ein großes Protest-Picknick. Auf der südlichen Landebahn des Tempelhofer Feldes bilden wir auf vielen nebeneinander liegenden Picknick-Decken sitzend große Buchstaben. Die Botschaft dieser Buchstaben ist klar:

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STOPP TTIP, CETA, TiSA!

Denn TTIP, CETA & TiSA bedrohen essentielle gesellschaftliche Errungenschaften wie Umwelt- und Verbraucherschutz, Arbeitsrechte, soziale Standards, Kultur und Bildung. Sie werden im Geheimen verhandelt und betreffen alle gesellschaftlichen Bereiche.

Was: Protest-Picknick gegen TTIP, CETA & TiSA: Wir bilden Großbuchstaben aus den Picknick-Decken und Teilnehmenden
Wann: Am 05. September 2015, um 15 Uhr (Platz nehmen 15 bis 15:30 Uhr)
Wo: Tempelhofer Feld, südliche Landebahn, über Eingang Tempelhofer Damm (S+U Tempelhof)

Macht mit!
Seid Teil des riesigen Sit-in auf dem Tempelhofer Feld und äußert Euren Protest beim Picknick mit Kaffee und Kuchen. Für den Schriftzug benötigen wir viele Teilnehmende. Also kommt zahlreich vorbei und bildet mit vielen anderen diese bunte, menschliche Botschaft gegen TTIP, CETA, TiSA!

Wir werden das Großbild des Schriftzuges von oben filmen, Euch die Bilder in Echtzeit übermitteln und gemeinsam eine Social Media-Welle durch das Netz und um den Globus schicken – macht mit, sit in!

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(Vertraulich) TTIP: Der Stand nach der 10. Verhandlungsrunde, Juli 2015

Ein Whistleblower* schreibt:

Vorbemerkung: Die TTIP-Verhandlungen sind geheim, nach wie vor. Die nachfolgenden Ausführungen geben nach meinem besten Wissen das wieder, was ich erfahren konnte, aber natürlich ohne Gewähr und ohne Quellenangabe. Leider geht das nicht anders. Wäre die EU ein demokratischer Staatenbund, eine Wertegemeinschaft von Ländern in denen der Souverän das Volk ist, könnten Sie alles selbst im Internet nachlesen. Aber so ist es nicht. In der EU-Handelspolitik lässt sich die Exekutive in Brüssel und in den nationalen Hauptstädten lieber nicht in die Karten sehen, und die Parlamente wollen das auch
so haben, sonst hätten sie es längst geändert.
[…]

Ausführlich verhandelt wird über public-private partnerships (PPPs), ein der Thema, das im BMWi zurzeit wieder en vogue ist. Auch hier gibt es grundsätzliche Differenzen, die EU will relativ umfassend Zugang zum US-Markt, während die US-Seite sehr viel zurückhaltender ist.

Man einigt sich bisher nur, die Position der jeweils anderen Seite »besser zu verstehen«. Das kann sicherlich nicht
schaden. Die USA erklärten bei der 9.Runde, sie hätten da schon genug Konzessionen gemacht, was die EU aber ganz anders sieht. […]

Zur pdf

Darum aktiv werden:

trade4people

und z.B. am 10.10.2015 nach Berlin kommen!

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* Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen der aktuelle Sachstandsbericht nach der 10. TTIP-Verhandlungsrunde. Für die Authentizität der Informationen verbürgen sich alle zitierten Quellen und Informanten.

Debatte zwischen Verbraucherzentrale und Foodwatch:
TTIP abspecken oder ablehnen?

17. August 2015
Verbraucherzentrale            Foodwatch

 

 

 

(17.08.2015) In einem Interview mit dem Handelsblatt antwortete Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, auf eine Frage zu den Protestformen von Foodwatch und DGB: „Mein Verband hat sich bewusst nicht den Freihandelskritikern angeschlossen. Deren Schwarz-Weiß-Denke tut der Debatte nicht gut.“ Bericht: Handelsblatt

Foodwatch antwortete heute umgehend mit folgendem Presse-Statement:

Zu den Äußerungen von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in der Montagausgabe des Handelsblatts, erklärt Martin Rücker, Sprecher der Verbraucherorganisation foodwatch:
„Wir können uns über die Aussagen in Richtung der TTIP-Kritiker nur wundern. Offensichtlich gibt es inhaltlich eine breite Übereinstimmung: Herr Müller will TTIP ‚abspecken‘ und das Abkommen auf Bereiche wie Zölle und technische Standards im Maschinenbau beschränken. Richtig ist, dass die Gefahr gerade von den anderen Bereichen ausgeht, etwa von der Regulierungszusammenarbeit. Was Herr Müller aber offenbar nicht bedenkt: Es gibt ein Verhandlungsmandat – und innerhalb des Mandats ist ein so abgespecktes Abkommen überhaupt nicht vorgesehen. Der Auftrag, der ohne Beteiligung von Parlamenten von den nationalen Regierungen an die EU-Kommission ergangen ist, soll ja gerade den Weg zu einer tiefgreifenden regulatorischen Zusammenarbeit bereiten. Es ist wohlfeil, ein abgespecktes Abkommen in den laufenden Verhandlungen zu fordern, wenn diese verbrieft ein ganz anderes Ziel haben. Deshalb setzen sich foodwatch und ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis für den Stopp der laufenden Verhandlungen und die Rücknahme des Mandats ein.
Wir sind für einen fairen Freihandel – und gerade deshalb gegen TTIP. Mit dem bestehenden Verhandlungsmandat kann TTIP nicht zu einem fairen Freihandel führen. Wer ein anderes Abkommen will, der muss zurück auf Null und nicht einfach nur auf bessere Verhandlungsergebnisse hoffen.“

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Kommentar Berliner Wassertisch:

Der Berliner Wassertisch schließt sich den Ausführungen von Foodwatch an. Dazu wäre noch sehr viel zu schreiben. Aber schon wer sich auf der Website der „Verbraucherschutzzentrale“ den Beitrag zum Thema TTIP ansieht, spürt, woher der Wind weht. Wer unter anderem ernsthaft behauptet, dass es das Ziel von TTIP sei, „Wirtschaftswachstum zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen, internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten“, der ist eindeutig der TTIP-Propaganda der Lobby auf den Leim gegangen und sollte schleunigst einen Blick in die vielen TTIP-kritischen Studien von zum Teil hochkarätigen Experten werfen. Foodwatch wies die Verbraucherschutzzentrale außerdem auf falsche Zahlen hin. Bezeichnenderweise hat die Verbraucherschutzzentrale die TTIP-Effekte zu positiv dargestellt.

 

EU-Kommission betreibt Geheimniskrämerei um TTIP-Dokumente

Süddeutsche Zeitung
13.08.2015

Freihandel, jetzt noch geheimer

Von Michael Bauchmüller, Berlin, und Alexander Mühlauer, Brüssel

  • Minister aus EU-Ländern, die wissen wollen, was Europäer und Amerikaner in Sachen TTIP verhandeln, erhalten die Dokumente nun nicht mehr.
  • Stattdessen dürfen sie die Papiere nur zu bestimmten Zeiten in einem Brüssler Leserraum einsehen.
  • Die Verhandlungen sind größtenteils geheim, bestimmte Details kennen noch nicht einmal deutsche Parlamentarier, die aber über den Vertrag abstimmen sollen.

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Neue Aktions-Website gegen Freihandels- und Investitionsschutzabkommen: Trade4people

trade4peopleWebsite: https://www.trade4people.org/

TTIP wird noch geheimer

Tagesspiegel
13.08.2015

EU-Kommission schränkt Zugang zu Dokumenten für Parlamente ein
Von Justus von Daniels, Marta Orosz

Die Protokolle über die TTIP-Verhandlungen werden von der EU-Kommission nicht mehr an Parlamente und Ministerien der Mitgliedstaaten verschickt. Sie können nur noch in Brüssel eingesehen werden. Zuvor waren vertrauliche Dokumente nach außen gelangt..

Die Europäische Kommission schickt Protokolle über die TTIP-Verhandlungsrunden nicht mehr in digitaler Form an die Parlamente und Ministerien der Mitgliedstaaten. Als Grund nennt die Kommission die Veröffentlichung von Dokumenten durch das Recherchezentrum Correctiv im Juli. Die Kommission vermutet, dass die Leaks aus dem Deutschen Bundestag kamen. Abgeordnete können Informationen über die Verhandlungen mit den USA künftig nur noch in speziellen Leseräumen in Brüssel einsehen. Das geht aus einem internen Schreiben der Kommission an die EU-Staaten vom 24. Juli hervor.

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No2ISDS! Klagen auf Investorenschutz eskalieren

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Klagen auf Investorenschutz eskalieren
Von Erich Möchel

Neben dem Verfahren der Eigentümer der Meinl Bank gegen Österreich wurden aktuell über 20 weitere Investorenschutzprozesse bei der Weltbank eingeleitet.

Das Verfahren der Eigentümer der Meinl-Bank gegen die Republik Österreich, das am 30. Juli vor einem Schiedsgericht der Weltbank begonnen hat, ist nur eines von vielen Investorenschutzverfahren (ISDS), die gerade schlagend werden. Am selben Tag, als das Verfahren der in Malta ansässigen holländischen Briefkastenfirma B.V. Belegging-Maatschappij Far East gegen Österreich eröffnet wurde, startete auch der von einem kanadischen Bergbaukonzern angestrengte Schlichtungsprozess gegen Rumänien. […]
Wasserqualität, Energiewende, CETA, TTIP - alles hängt zusammen

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Quellen:
Die Klage Meinl-Bank gegen Österreich: B.V. Belegging-Maatschappij “Far East” v. Republic of Austria (ICSID Case No. ARB/15/32)
Die Klage Gabriel Resources gegen Rumänien: Gabriel Resources Ltd. and Gabriel Resources (Jersey) v. Romania (ICSID Case No. ARB/15/31)
Die Klage von EON gegen den Staat Österreich wurde am 10. August bei der Weltbank registriert: E.ON SE, E.ON Finanzanlagen GmbH and E.ON Iberia Holding GmbH v. Kingdom of Spain (ICSID Case No. ARB/15/35)

Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit

Betrifft JUSTIZ Nr. 122
Juni 2015

Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht
von Axel Flessner

Bundesverfassungsgericht

  Foto: H.D. Volz | pixelio.de

Dieser Beitrag soll den internationalen Investorenschutz mit einer Fragestellung beleuchten, die die allgemeine Öffentlichkeit noch nicht richtig erreicht hat. In der Politik und den allgemeinen Medien wird der Investorenschutz bisher als wirtschaftspolitisches und demokratiepolitisches Problem behandelt. Er ist aber auch ein verfassungsrechtliches Problem
– dem die Europäische Kommission und die deutsche Regierungskoalition lieber noch ausweichen.

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Prof. Dr. Axel Flessner (Berlin/Frankfurt am Main) ist emeritierter Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Humboldt-Universität Berlin. Aus aktuellen Anlässen schreibt er auch über Verfassungsrecht.

siehe auch: Siegfried Broß, Überlegungen zu TTIP und CETA

 

StopTTIP–StopCETA: Mobilisierungsparty am 9. Oktober!

paritätischerDer Paritätische Gesamtverband, Mitglied im Trägerkreis der bundesweiten Großdemo StopTTIP/CETA, lädt zu einer Mobiparty am Vorabend der Demo ein:

„Die Party ist offen für alle, die mit uns gemeinsam feiern, tanzen und sich auf die Großdemonstration am Samstag einstimmen wollen!“

Zeit: 9. Oktober, ab 20 Uhr
Ort: Berlin, Kesselhaus der Berliner Kulturbrauerei (Schönhauser Allee 36, 10435 Berlin)
Event: Konzert der Band Dududede, im Anschluss Party mit DJ
Eintritt: 5 Euro
Kartenvorbestellungen unter www.paritaet.org/ttip oder per E-Mail an ttip-demo@paritaet.org
Facebook: https://www.facebook.com/events/1480534555578642/
Postkarte pdf

Der Paritätische Gesamtverband
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Telefon: 030 24636-305
Telefax: 030 24636-110
Mail: pr@paritaet.org

http://www.paritaet.org
http://www.facebook.de/paritaet
http://www.twitter.com/paritaet
https://www.youtube.com/dieparitaeter

 

IG Metall zu TTIP: „Nicht ohne meine Arbeitsnormen!“

IG Metall

 

 

ILO-Kernarbeitsnormen: USA drücken sich

TTIP: Nicht ohne meine Arbeitsnormen!

07.08.2015 Die USA wollen Freihandel mit der EU, haben aber bis heute die Grundregeln für gute Arbeit nicht gesetzlich verankert. Für die IG Metall ist das jedoch eine wichtige Voraussetzung, um einem Handelsabkommen wie TTIP zuzustimmen.

Weltfrieden – nicht weniger wollte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) erreichen, als sie 1919 in den Nachwehen des Ersten Weltkrieges gegründet wurde. Die Grundidee: Eine friedliche Welt kann nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.

Seit 1946 ist die ILO eine Organisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Das Besondere: Sie ist die einzige UN-Organisation, in der neben Repräsentanten der Mitgliedsstaaten auch Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sitzen.

Am Auftrag der ILO hat sich seit der Gründung nichts geändert: Sie will weltweit menschenwürdige Arbeitsbedingungen durchsetzen. Die Globalisierung soll sozial und fair verlaufen. Doch was bedeutet das konkret?

Um zu definieren, was gute Arbeits- und Lebensbedingungen ausmacht, hat die ILO über Jahrzehnte ein Regelwerk erarbeitet. Herzstück sind die sogenannten Kernarbeitsnormen. Sie definieren grundlegende Rechte, die allen Beschäftigten zustehen.

Die acht Kernarbeitsnormen der ILO:

1. Beseitigung der Zwangsarbeit
Bereits im Jahr 1930 verpflichteten sich die ILO-Staaten, Zwangsarbeit „möglichst bald zu beseitigen“. Gemeint sind Arbeiten, die „unter Androhung irgendeiner Strafe“ verlangt werden und die nicht freiwillig erfolgen. Ausgenommen sind: Militärdienst, von Gerichten verhängte Arbeitsstrafen und „übliche Bürgerpflichten“ (z.B. Kehrpflicht).

2. Vereinigungsfreiheit
Aus dem Jahr 1948 stammt das Recht für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Organisationen zu bilden – zum Beispiel Gewerkschaften.

3. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte oder Bewerber nicht benachteiligen, weil sie Mitglieder einer Gewerkschaft sind. Scheingewerkschaften, die von Arbeitgebern abhängig sind, dürfen die Arbeit regulärer Gewerkschaften nicht behindern (beschlossen 1949).

4. Gleichheit des Entgelts
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Frauen und Männer sollen für „gleichwertige Arbeit“ auch in gleicher Höhe entlohnt werden. Die ILO-Staaten verpflichten sich, diesen Grundsatz „zu fördern und sicherzustellen“ (beschlossen 1951).

5. Abschaffung der Zwangsarbeit
Verschärfung des Übereinkommens von 1930. Die Staaten verpflichten sich, Zwangsarbeit „in keiner Form zu verwenden“ (1957).

6. Diskriminierungsverbot
Auf den Arbeitsmarkt darf es keine Diskriminierung geben – weder aufgrund der Hautfarbe noch aufgrund von Geschlecht, Glaube, politischer Meinung, Nationalität, sozialer Herkunft (1958).

7. Kinderarbeit
Kinderarbeit ist abzuschaffen. Jugendliche dürfen erst arbeiten, wenn ihre „volle körperliche und geistige Entwicklung gesichert ist“ – frühestens mit 14 Jahren (1973).

8. Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
1999 befasste sich die ILO erneut mit Kinderarbeit: Die Staaten verpflichteten sich, „unverzügliche und wirksame Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die schlimmsten Formen der Kinderarbeit vordringlich verboten und beseitigt werden.“

Die USA drücken sich

Die ILO-Kernarbeitsnormen bieten ein Grundgerüst für menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Das Problem: Manche ILO-Mitgliedsstaaten lassen sich mit der ttip_ig-metallRatifizierung der Abkommen viel Zeit. Deutschland hat das Übereinkommen 29 (Beseitigung der Zwangsarbeit) aus dem Jahr 1930 erst 1956 völkerrechtlich bindend verabschiedet.

Heute tun sich die USA negativ hervor: Sie haben sechs der acht Kernnormen nicht ratifiziert – obwohl die meisten schon vor Jahrzehnten beschlossen wurden. Darunter sind auch Konventionen, die elementare Arbeitnehmerrechte garantieren, wie etwa die Bildung von Gewerkschaften (Übereinkommen 87 und 98).

Für die IG Metall ist die Ratifizierung dieser Normen eine Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen mit den USA.

 

„Der ganze Wahnsinn“ von Schutzabkommen. Auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommen verklagt die österreichische Meinl-Bank den Staat Österreich

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ORF
18.12.2014

Aktionär sieht sich um 200 Mio. geschädigt

Der Rechtsstreit um die Meinl Bank geht nun auf eine neue Ebene: Der Haupteigentümer der Meinl Bank klagt die Republik Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht und sieht sich durch „rechtswidrige Handlungen“ der Behörden mit mindestens 200 Mio. Euro geschädigt. Laut Justizministerium ist das der erste Fall, in dem Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht geklagt wird.

Zum Beitrag

Neu dazu:
Wiener Zeitung
4.8.2015

Meinl Bank bringt Republik vor „Schiedsgericht“

Wien. Diese Klage dürfte Wasser auf die Mühlen der TTIP-Gegner sein: Wie leicht der so genannte Investorenschutz Staaten vor Privatgerichte bringen kann, muss gegenwärtig die Republik Österreich erfahren.

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Ein paar Fakten:
Die österreichische Justiz ermittelt seit Jahren gegen Julius Meinl und Direktoren der Meinl Bank sowie weitere Personen wegen des Verdachts auf Anlegerbetrug bzw. Untreue. Die Bank sieht darin eine „unfaire“ Strafverfolgung und will dies mittels der Klage vor dem internationalen Schiedsgericht stoppen.
Grundlage der Klage ist das Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Malta
Die Klage wurde am 30. Juli 2015 bei der Schiedsstelle International Centre for Settlement of Investment Disputes (ISCID) registriert.
Eingereicht hat sie „B.V. Belegging-Maatschappij Far East“
Vertreten wird die Bank von der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Baker & Hostetler (hier von den Anwälten Kenneth Reisenfeld und Mark Bailen)