Ärzte/Apotheker: TTIP gefährdet Patienten

19.05.2015 – Gemeinsame Erklärung der Präsidenten und Vorsitzenden der Heilberufe
Vielfalt des europäischen Gesundheitswesens und Freiberuflichkeit bewahren
 
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Freihandelsabkommen dürfen die Behandlungsqualität, den schnellen Zugang zur Gesundheitsversorgung und das hohe Patientenschutzniveau in Deutschland und der EU nicht beeinträchtigen. Das deutsche Gesundheitswesen ist geprägt von den Prinzipien der Selbstverwaltung und der Freiberuflichkeit. Gerade die Gemeinwohlbindung, der die Kammern und Freien Berufe unterliegen, trägt in erheblichem Maß zu diesem hohen Niveau bei.

[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“weiterer Text der Erklärung“]Art. 168 Abs. 7 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union stellt klar, dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung zu wahren ist. Die sich daraus ergebende Vielfalt kommt den Patienten zugute, denn sie trägt den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedsstaaten Rechnung. Darüber hinaus hat die Europäische Union die Sonderstellung des Gesundheitssystems anerkannt. Gesundheitsdienstleistungen sind besonders sensibel, allgemeinwohlbezogen und schützenswert und können nicht mit marktorientierten Dienstleistungen gleichgesetzt werden. Daher sind sie von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen.

Wir erwarten, dass die Verhandlungsführer der Europäischen Union diese Grundsätze bei den Verhandlungen beachten und unsere erfolgreichen Gesundheitssysteme – auch in Teilen – schützen. Die Rechte der Patienten wie auch die Freiberuflichkeit von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apothekern sowie die Kompetenzen ihrer Selbstverwaltungsorgane dürfen nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen in Fragen der Gesundheitspolitik und der Ausgestaltung der Gesundheitssysteme ihre Souveränität behalten. Wir fordern daher eine Positivliste, die klarstellt, dass TTIP keine Anwendung auf das Gesundheitswesen und die Heilberufe findet.

Patienteninteressen vor Kapitalinteressen
Kapitalinteressen dürfen medizinische Entscheidungen nicht beeinflussen. In Deutschland existiert ein weitgehend selbstverwaltetes, am Gemeinwohl orientiertes Gesundheitswesen. Das US-amerikanische Gesundheitssystem ist im Gegensatz dazu stark marktwirtschaftlich geprägt und weist deutlich weniger solidarische Elemente auf. Die Struktur unseres Gesundheitswesens ist maßgeblich gekennzeichnet durch Schutzmechanismen wie die Zulassungsvoraussetzungen für Vertrags(zahn)ärzte, die Bedarfsplanung oder den Sicherstellungsauftrag der Körperschaften. Diese dürfen nicht durch Freihandelsabkommen aufgebrochen werden, um rein gewinnorientierten Unternehmen Profitmöglichkeiten durch das Betreiben von (Zahn)Arztpraxen, Apotheken oder MVZs zu eröffnen.

Die Heilberufe sichern trotz sinkender Ressourcen und angesichts einer alternden Gesellschaft mit zunehmend multimorbiden Patienten weiterhin einen hohen Qualitätsstandard im Gesundheitswesen. Eine weitere Verschärfung der Versorgungslage durch eine noch stärkere Ökonomisierung der Medizin würde das bisherige Niveau der Patientenversorgung jedoch nachhaltig gefährden. Darüber hinaus führt ein stark marktwirtschaftlich geprägtes Gesundheitswesen die Patienten und somit auch die Heilberufe in die Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen. Patientenversorgung darf aber keine Frage der Konjunktur sein. Im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung muss der Patient und nicht die wirtschaftlichen Interessen einzelner stehen.

Wir sind davon überzeugt, dass jeder Patient auch zukünftig eine seinen Bedürfnissen entsprechende hochwertige medizinische Versorgung erhalten muss – flächendeckend und wohnortnah. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Gesund­heitswesen vor Fehlentwicklungen im Zuge von Öffnungs- und Privatisierungs­verpflichtungen zu schützen. Freihandelsabkommen dienen der wirtschaftlichen Entwicklung, aber sie müssen dort ihre Grenzen haben, wo sie die medizinische Versorgung der Patienten beeinträchtigen.

Freihandelsabkommen dürfen den Patientenschutz nicht gefährden
Die Vorschriften für den Berufszugang und die Berufsausübung der Heilberufe dienen dem Schutz der Patienten und der Sicherung einer qualitativ hochwertigen gesundheitlichen Versorgung. Sie dürfen nicht durch die geplanten Freihandelsabkommen ausgehöhlt werden.

Die Heilberufe sind besorgt, dass der Anwendungsbereich der Freihandelsabkommen Gesundheitsdienstleistungen erfassen, deregulieren und darüber hinaus einer Normung unterziehen könnte. Damit würde die den Mitgliedstaaten vorbehaltene Gestaltung der Gesundheitssysteme nicht nur durch private internationale industrie­getragene Normungsgremien, sondern letztlich durch internationale Freihandels­abkommen insgesamt ausgehebelt.

Die Aufgaben der Kammern der Heilberufe sind im Wesentlichen in den Heilberufe- und Kammergesetzen verankert. Sie beinhalten die Förderung der Qualitätssicherung und der Fortbildung, die Gestaltung der Weiterbildung ihrer Mitglieder, die Mitwirkung an der Berufsausbildung, die Wahrung der Interessen des Berufsstandes und die berufsrechtliche Überwachung ihrer Mitglieder. Diese Bestimmungen sind notwendig, um ein hohes Qualitätsniveau der medizinischen Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Der EuGH hat mehrfach entschieden, dass ein zwingender Grund des Allgemeininteresses eine Beschränkung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen kann. Zwingende Gründe des Allgemeininteresses sind die Gewährleistung des Patientenschutzes und der qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. Die Grundsätze der Freiberuflichkeit und der Selbstverwaltung durch Kammern sowie die Vorschriften für den Berufszugang und die Berufsausübung müssen daher auch unter der Geltung von TTIP beibehalten werden.

Die Verhandlungsführer der Europäischen Union müssen zwingend dafür Sorge tragen, dass der Patientenschutz und die hohe Qualität der medizinischen Versorgung nicht einem rein marktwirtschaftlich motivierten Liberalisierungsstreben zum Opfer fallen. Wir fordern daher, dass Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich von Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden.

Freihandelsabkommen dürfen unsere Standards nicht senken
TTIP wie auch CETA sehen einen mit Experten besetzten Regulierungsrat vor, der sich über Regulierungsansätze etwa in den Bereichen Medizinprodukte und Arzneimittel austauschen soll. Auch wenn es hier primär darum gehen soll, Produkte und Dienstleistungen besser auf die Markteinführung vorzubereiten, befürchten wir die Einführung einer Struktur, die Mitgliedstaaten ausschließt und allein den Interessen der Industrie Vorschub leistet. Keinesfalls darf dieses Gremium über die Köpfe demokratisch legitimierter Regierungen hinweg Fakten schaffen.

Beispielhaft erinnern wir an die jahrelangen Diskussionen über das Verbot der Bewerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel oder den zwingend notwendigen Zugang zu den aus klinischen Prüfungen gewonnen Daten. Die Industrie verfolgt hier einen eklatant anderen Ansatz, der bislang keinen Eingang in die EU-Gesetzgebung gefunden hat. Das muss auch in Zukunft so bleiben.

Teilnahme am medizinischen Fortschritt sicherstellen
Der medizinische Fortschritt basiert auch darauf, medizinische Verfahren anzuwenden und sie stetig zu verbessern. Anders als in den USA, die sogenannte „Medical Procedure Patents“ zulassen, sind in Europa gemäß Art. 53 lit c) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschlusstatbestand verhindert, dass die Wahl der Behandlungsmöglichkeiten durch den Patentschutz eingeschränkt wird. Ärzten muss die Freiheit erhalten bleiben, sich für die am besten geeignete Maßnahme zur Behandlung ihrer Patienten entscheiden zu können. Durch „Medical Procedure Patents“ können Behandlungsmöglichkeiten blockiert werden. Dies führt letztlich dazu, dass Patienten von der Teilhabe am Fortschritt in der Medizin ausgeschlossen werden. „Medical Procedure Patents“ müssen in Europa auch weiterhin verboten bleiben.

Gesundheitsschutz ist nicht verhandelbar
Im Rahmen der Freihandelsabkommen wird auch über den Investitionsschutz diskutiert. Sehen ausländische Investoren den Wert ihrer Investitionen durch politische Entscheidungen, Gesetze oder sonstige staatliche Maßnahmen geschmälert, so können sie neben dem ordentlichen Rechtsweg auch private Schiedsgerichte anrufen. Schiedsgerichtsverfahren sind mit Blick auf die Gesundheitspolitik mit erheblichen Risiken verbunden. Insbesondere die mangelnde Transparenz, die fehlende Einbettung in den europäischen Rechtsrahmen, die Rekrutierung von Schiedsrichtern aus internationalen Anwaltskanzleien und deren Fokus auf internationales Handelsrecht würden dem öffentlichen Interesse und der Komplexität der unterschiedlichen Gesundheitssysteme der Vertragsstaaten potenziell nicht gerecht.

Sollte es zu einer Auseinandersetzung über die Auslegung der Vereinbarungen kommen, so stehen den Vertragsparteien zwischenstaatliche Streitbeilegungsmechanismen zur Verfügung. Auch steht es den Vertragsparteien frei, eine ordentliche Gerichtsbarkeit zu wählen. Die Einführung intransparenter paralleler Justizstrukturen ist nicht zuletzt aus staatsbürgerlicher Sicht inakzeptabel. Selbst wenn für die Anrufung solcher Schiedsgerichte hohe Hürden errichtet würden, so reicht doch bereits das Drohpotential möglicher Schadensersatzforderungen aus, um von notwendiger Gesetzgebung zugunsten der öffentlichen Gesundheit abzusehen.
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Gemeinsame Erklärung

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery (BÄK)
Dr. med. Andreas Gassen (KBV)
Dr. med. dent. Peter Engel (BZÄK)
Dr. med. dent. Wolfgang Eßer (KZBV)
Friedemann Schmidt (ABDA)

Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz zu TTIP: Bildung ist keine Ware

idw – Informationsdienst Wissenschaft
18.05.2015

Hochschulrektorenkonferenz zu TTIP: Bildung ist keine Ware
Pressestelle der HRK

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Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordert, Bildung aus dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, TTIP, explizit auszunehmen. Bildungsdienstleistungen werden dort nicht als öffentliche Aufgabe („public services“) definiert. Nach der Logik des Abkommens müssen alle Bereiche, die von ihm nicht erfasst werden sollen, explizit ausgeschlossen werden.

„Staatliche Leistungen der Daseinsvorsorge sollten grundsätzlich von den TTIP-Verhandlungen ausgenommen werden. Bildung, Kunst und Kultur gehören nicht in das Handelsabkommen“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Bonn zu der Erklärung der 18. HRK-Mitgliederversammlung.

Zur vollständigen Pressemitteilung der HRK

 

TTIP ist tot – wenn die SPD die eigenen “roten Linien” ernstnimmt

Nachdenkseiten.de
18.05.2015

Kein “No-Spy-Abkommen”: TTIP ist tot – wenn die SPD die eigenen “roten Linien” ernstnimmt
Von Thorsten Wolff

Freihandelsabkommen Stoppen (Foto Uwe Hiksch)

Foto: Uwe Hiksch

Die Sache ist erledigt, der Drops gelutscht: Das Handels- und Investitionsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union “TTIP” ist tot. Eigentlich. Denn die SPD wird nicht zustimmen können. Schließlich machten sozialdemokratische Politikerinnen und Politiker mehrfach den Abschluss eines “No-Spy-Abkommens” mit den USA zur absoluten Voraussetzung für den Abschluss eines Freihandelsabkommens. Nachdem nun endgültig klar ist, dass es erstgenanntes nicht geben wird, ist auch klar, dass zweitgenanntes nicht kommt – oder?

Aktuell stehen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und einige ihrer Parteifreunde unter Beschuss (nicht zuletzt durch die SPD): 2013 hatten sie behauptet, dass die USA ein “No-Spy-Abkommen” angeboten hätten. Es war ein “Befreiungsschlag” im Wahlkampf, Beruhigungspille für Öffentlichkeit und Wahlvolk. Dass es ein solches Abkommen nicht geben würde, war aus heutiger Sicht allerdings schon seit Längerem zu erwarten. Und seit einigen Tagen ist klar: Merkel und Co. haben das angebliche US-Angebot schlicht erfunden.

Zum Artikel

 

Jeronim Capaldo: Ausgeleierte Freihandelsdogmen in der Diskussion über TTIP

03.05.2015
Jeronim Capaldo (Tufts University, Medford, MA): Vorhersage der Auswirkungen von TTIP: Was von verschiedenen ökonomischen Modellen zu erwarten ist

Bildschirmfoto 2015-05-18 um 15.00.02Dieses Papier bezieht sich auf die Kritik von ECIPE an einer Studie Capaldos vom Herbst 2014, in der er die übliche Vorhersagemethode für die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Freihandelsabkommen kritisierte. Als Einstieg in die Problematik ist dieser Artikel von Florian Rötzer nützlich.

Zum Originaltext pdf (englisch)
Zur Übersetzung: pdf (deutsch)

Stand der Dinge nach der 9. TTIP-Verhandlungsrunde

16.05.2015

Sachstandsbericht TTIP Hier nun „aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen der aktuelle Sachstandsbericht nach der 9. TTIP-Verhandlungsrunde. Der Text kann frei verwendet werden. Für die Authentizität der Informationen verbürgen sich alle zitierten Quellen und Informanten.“

Zur pdf

Themenschwerpunkt „Freihandelsabkommen“ im Ersten am 18. und 20. Mai 2015

Bitte einschalten!

ARD | „Die Story im Ersten“ 18. Mai 2015 um 22:45

Wohlstand für alle – Was bringen Freihandelsabkommen?„. TTIP soll viele neue Jobs bringen, mehr Wohlstand: jährlich 500 Euro pro deutschem Haushalt, so die Versprechungen der Befürworter aus Wirtschaft und Politik. Auf der anderen Seite wächst die Skepsis der Gegner. Sie fürchten den Abbau von Verbraucher- und Sozialstandards. Wer hat Recht im Kampf um die Deutungs- und Meinungshoheit? Dabei gibt es Anschauungsmaterial in Hülle und Fülle. Zum Beispiel das nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA zwischen Nordamerika, Kanada und Mexiko, das vor allem Mexiko mehr Wohlstand versprach.

Die Sendung kann hier nachträglich angesehen werden
 

MDR | Plusminus 20. Mai 2015 um 21:45

„Plusminus“ nimmt in einer monothematischen Sendung die Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA unter die Lupe. Die Verhandlungen laufen geheim, Kritiker sehen vor allem den Verbraucher- und den Datenschutz in der EU in Gefahr. […] Außerdem geht „Plusminus“ der Frage nach, welche Verbraucherschutzstandards sich infolge von TTIP durchsetzen werden. Kritiker befürchten, dass eine Angleichung „nach unten“ erfolgt, dass sich also der jeweils schlechtere Standard durchsetzt und dass große multinationale Konzerne die Gesetzgebungs-Kompetenz von Staaten wie etwa der Bundesrepublik Deutschland aushebeln könnten. „Plusminus“ zeigt das Wirken internationaler Schiedsgerichte, an die sich ein ausländischer Investor wenden kann, wenn eine Gesetzgebung seine Investition bedroht. Kritiker halten diese Schiedsgerichte für nicht demokratisch legitimiert und daher verfassungswidrig. Und die Sendung beschäftigt sich mit einem weiteren Abkommen zwischen der EU und den USA, das quasi im Schlepptau von TTIP derzeit verhandelt wird. TiSA, das Agreement on Trade in Services, soll den Handel und Erbringung von Dienstleistungen erleichtern.

Quelle: PM der ADR vom 12.05.2015

 

Ein guter Tag für die Demokratie. FAST TRACK konnte verhindert werden

Deutsche Welle
12.05.2015

US-Demokraten brüskieren ihren Präsidenten bei TTIP

StopTTIP (Foto Uwe Hiksch)Nicht nur in Europa ist das geplante TTIP-Handelabkommen mit den USA umstritten. Auch in Washington gibt es Widerstand. Den bekam jetzt US-Präsident Obama zu spüren.

Zum Artikel

siehe auch Artikel von n-tv

 
Kommentar Wassertisch:
Fast Track hätte eine Ermächtigung für den Präsidenten bedeutet, die Verhandlungen über die aktuellen Freihandelsabkommen TPP und TTIP beschleunigen zu können. Damit hätte das Repäsentantenhaus seine Mitsprachemöglichkeit bei den Verhandlungen verloren. Dadurch wären in den USA die gleichen Verhältnisse geschaffen worden, die jetzt schon in Europa gelten: Die Abgeordneten des Europaparlaments können nämlich zu den fertig ausverhandelten Abkommen nur noch pauschal „ja“ oder „nein“ sagen.
Realistisch müssen wir aber auch sehen: Fast Track ist noch nicht vollständig vom Tisch. Mit der Entscheidung des Senats ist zunächst nur etwas Zeit gewonnen. Diese sollten wir in Europa nutzen, um den Widerstand gegen TTIP noch weiter zu vergrößern. Es gibt immer noch viele Menschen, die noch gar nichts oder zu wenig über CETA und TTIP wissen. Auch wenn wir schon bei stop-ttip.org unterschrieben haben: wir müssen den Schneeballeffekt hinkriegen und diese Menschen, Kollegen, Freunde, Hausärzte, Buchhändler usw. noch für Aktivitäten gegen die Abkommen gewinnen!

 

„Ode an die Freude“ und gegen TTIP

„Wir sind keine Handelsware“ – Deutsche Orchestervereinigung zu TTIP

Veröffentlicht am 04.05.2015

Künstlerische Performance professioneller Musikerinnen und Musiker, mit der sie die Öffentlichkeit und Politiker auf die Gefahren von TTIP im Kulturbereich aufmerksam machen.

Mehr als 130 professionelle Musikerinnen und Musiker aus ganz Deutschland haben vor dem Kurfürstlichen Schloss in Mainz mit einer künstlerischen Performance und einer Resolution vor möglichen Gefahren des Transatlantischen Handelsabkommens TTIP und des Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) gewarnt. Auf die Melodie der Schillerschen Ode an die Freude aus Beethovens 9. Sinfonie intonierten Sängerinnen und Sänger den TTIP-kritischen Text Wir sind keine Handelsware.

„Damit fordern wir die zuständigen Politiker auf, bei den Verhandlungen zu den verschiedenen Abkommen die gravierenden Bedenken des Kulturbereichs ernst zu nehmen“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). „Bislang wissen wir nicht, von welchen Regelungen der Kulturbereich konkret betroffen sein wird. Auf der Grundlage von völlig unklaren Fakten kann keine konstruktive und kritische Auseinandersetzung stattfinden. Genau die wollen wir aber führen.“

Zu der Aktion versammelten sich Musiker aus allen professionellen Konzert- und Opernorchestern, Rundfunkensembles sowie freie Musiker. Sie war der Auftakt der bis Donnerstag andauernden Delegiertenversammlung der DOV.

Deutschland hat inzwischen mehr als 130 internationale Handelsabkommen abgeschlossen. Sie haben dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen Exportweltmeister geworden sind. Der Kulturbereich unterliegt jedoch anderen Gesetzen als der freie Markt. Deshalb muss er in Zukunft von vornherein bei entsprechenden Verhandlungen ausgeschlossen werden.

„Seit Dezember 2014 gehört die Theater- und Orchesterlandschaft zur bundesweiten Liste des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO Kommission“, sagt Mertens. „Auch das ist ein Grund, Orchester und Theater komplett aus dem Geltungsbereich von TTIP und anderen Abkommen auszuschließen.“

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Darum am 21. Mai mitmachen: TAG GEGEN TTIP
Tag gegen TTIP

Investitionsgerichtshof? Genosse Gabriel und sein TTIP-Rohrkrepierer

TAZ
07.05.2015

Irrealpolitik à la Gabriel
Von Andreas Fischer-Lescano*

TTIP. Der Bundeswirtschaftsminister hatte eine Idee: die Einführung eines Investitionsgerichtshofs. Leider ist das ein ziemlicher Rohrkrepierer. Gabriels Vorschlag löst kein einziges der von TTIP-Kritikern benannten Probleme.

StopTTIP Berlin* lehrt öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Rechtstheorie an der Universität Bremen. Er ist Direktor des Zentrums für europäische Rechtspolitik

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Kommentar Berliner Wassertisch: Das ist ein guter Einstimmungsartikel auf den nicht-öffentlichen Parteikonvent der SPD am 20. Juni, auf dem TTIP eine wichtige Rolle spielen wird. Derzeit befürchten wir, dass es Sigmar Gabriel („Mr. TTIP“) gelingen könnte, die SPD-Basis und -Delegierten auf seine PRO-TTIP-Seite zu ziehen. Darum müssen wir bis zum Konvent alles daran setzen, die SPD-GenossInnen zu informieren und sie davon zu überzeugen, sich gegen die UnFreihandelsabkommen TTIP, CETA und Co auszusprechen. Am 20. Juni selbst will unser Bündnis vom 18. April vor Ort zeigen, was wir von TTIP-CETA-TiSA und Co halten. Jede/r ist herzlich eingeladen mitzumachen! Immerhin geht es um unsere Demokratie!

Ort: Willy-Brandt-Haus, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin (Openstreetmap)
Zeit: 11-17 Uhr
Zum SPD-Parteikonvent siehe hier.

Foodwatch: Bundestagspräsident Norbert Lammert zieht Falschaussagen zu TTIP zurück – Wirtschaftliche Effekte zu groß dargestellt

FoodwatchFoodwatch

Pressemitteilung: Bundestagspräsident Norbert Lammert zieht Falschaussagen zu TTIP zurück – Wirtschaftliche Effekte zu groß dargestellt
8.5.2015

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat falsche Angaben zum geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen korrigiert. Er reagierte damit auf einen Brief der Verbraucherorganisation foodwatch. Der CDU-Politiker hatte auf seiner Internetseite und in einem Rundbrief an Bürger die wirtschaftlichen Potenziale von TTIP um ein Vielfaches zu groß angegeben. Jetzt entfernte er die Aussagen.

In den vergangenen Wochen mussten bereits der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA), die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und die Europäische Kommission Falschinformationen zu TTIP korrigieren. foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode: „TTIP-Befürworter stellen die möglichen Chancen des Abkommens systematisch viel zu groß dar und verschweigen die Risiken. Diese beispiellose Desinformationskampagne hat die ganze Diskussion über TTIP bereits so weit manipuliert, dass sogar Medien und der Bundestagspräsident den Falschinformationen Glauben schenken oder sie ungeprüft übernehmen. Ohne eine aufrichtige, transparente Debatte schadet TTIP der Demokratie schon vor dem Vertragsabschluss.

Über die möglichen wirtschaftlichen Effekte hatte Herr Lammert auf seiner Internetseite norbert-lammert.de und in seiner „NL Post“ im Mai 2014 geschrieben: „Schätzungen gehen von einem jährlichen Wachstumsimpuls von 119 Milliarden Euro auf europäischer und 95 Milliarden Euro auf amerikanischer Seite aus.“ Diese Zahlen entstammen einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie des Instituts CEPR. Die Studienautoren halten es unter besonders günstigen Voraussetzungen für möglich, dass das europäische Bruttoinlandsprodukt durch TTIP nach zehn Jahren um insgesamt 119 Milliarden Euro höher liegen könnte als ohne das Abkommen. Sie gehen also von einer einmaligen Niveauanhebung aus, aber gerade nicht von einem „jährlichen Wachstumsimpuls“ in dieser Höhe. In der Darstellung des Bundestagspräsidenten würden sich die Effekte in zehn Jahren auf das Zehnfache des in der Studie genannten Betrages summieren, auf 1,19 Billionen Euro.

Am 24. April 2015 wies foodwatch Herrn Lammert auf diesen Fehler hin. Inzwischen entfernte der CDU-Politiker die Aussage vollständig von seiner Internetseite und aus der herunterladbaren pdf-Version seines Rundbriefs.

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TTIP und der Brüsseler Lobbyismus

RBB, Funkhaus Europa

Interview – Pia Eberhardt TTIP und der Brüsseler Lobbyismus

In Brüssel regieren die Bürokraten, so die gängige Auffassung. Aber im Hintergrund mischen noch andere einflussreiche Kräfte mit: Lobbyisten. Interview mit Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory (CEO), eine Gruppe, die über die politische Macht von Konzernen und Lobbyisten informiert.

Zwischen 15.000 bis 30.000 Angestellte sollen in Brüssel für die unterschiedlichsten Ziele Lobby machen. Damit kämen umgerechnet auf jeden Abgeordneten 20-40 Lobbyisten. Nach Washington D.C. ist Brüssel damit der zweitgrößte Tummelplatz der Welt für Lobbyisten aller Couleur.

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Kritik an Schiedsgerichtsplänen für TTIP. Reformen reichen nicht

Süddeutsche Zeitung
7.1.2015

Kritik an Schiedsgerichtsplänen für TTIP
Von Silvia Liebrich
Schutz
EU-Kommissarin Cecilia Malmström will private Schiedsgerichte im Rahmen von TTIP transparenter und fairer gestalten. In einem zweiten Schritt solle ein internationaler Gerichtshof geschaffen werden. Einen solchen Vorstoß unterstützt auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. TTIP-Gegner kritisieren die Reformvorschläge. Selbst nach Änderungen könnten ausländische Investoren unabhängige Gerichte umgehen.

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Abkommen wie TTIP flankieren einen neuen geostrategischen Großkonflikt

ipg-journal.de
04.05.2015

Das Ende des handelspolitischen Multilateralismus

Containerschiff


Foto: Bettina F. | pixelio.de

Mega-Abkommen wie TTIP und TPP flankieren einen neuen geostrategischen Großkonflikt. Die Folgen sind gefährlich.

In der Handelspolitik zeichnet sich seit einigen Jahren ein dramatischer Umbruch ab: Die Welthandelsorganisation (WTO) verliert an Gewicht. Dafür haben diskriminierende Präferenzabkommen wie TTIP und TPP als sogenannte Megaregionals Hochkonjunktur. Doch ist dieser Wandel der Handelspolitik mittel- und langfristig sinnvoll? Welchen Akteuren nutzt diese Neuausrichtung der Handelspolitik? Und wem schadet sie? Obwohl die TTIP-Debatte in Deutschland durchaus lebhaft verläuft, werden die Folgen für exportierende und importierende Unternehmen nicht hinreichend diskutiert. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Ein wesentliches Problem ist, dass viele Befürworter dieser so genannten Freihandelsabkommen die administrativen Konsequenzen unterschätzen.

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