CETA: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Freie Bahn dem Privatsektor?

Global +
Frühjahr 2015

CETA: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Freie Bahn dem Privatsektor?
Von Isolda Aggazzi

Staaten sollen weniger regulieren dürfen, ausländische Investoren dafür gegen Gesetzesänderungen klagen können. Äusserst bedenklich ist, dass das neue Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada die Vorlage für zukünftige Verträge sein könnte.

 

Die EuropäischCETA – die Zutaten eines explosiven Cocktailse Union ( EU ), ein Riese mit 500 Millionen Menschen, verhandelt mit Kanada, einem bevölkerungsmässigen Zwerg mit 35 Millionen EinwohnerInnen. Doch im CETA (Comprehensive Economic Trade Agreement), dem ersten der neuen Mega-Abkommen, dessen Verhandlungen abgeschlossen wurden, hat sich das kanadische Modell durchgesetzt. Und CETA
droht den Weg zu bereiten für die laufenden Verhandlungen zur TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen der EU und den USA sowie dem TISA (Trade in Services Agreement), wo 23 Partner ausserhalb der Welthandelsorganisation (WTO) über die weitgehende Liberalisierung der Dienstleistungen verhandeln.

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TTIP-Abkommen: Amerikaner schlagen Tauschhandel vor

SPIEGEL ONLINE
04.04.2015

TTIP-Abkommen: Amerikaner schlagen Tauschhandel vor
Von David Böcking

Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA sind undurchsichtig, nur wenige Details dringen nach außen. Nun zeigt ein vertraulicher Vermerk, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, wie taktisch die Amerikaner vorgehen. …

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Schweiz ist Beklagte in einem Investitionsschutzverfahren

Tagesanzeiger. Schweiz
20.02.2015

Da braut sich für die Schweiz etwas zusammen
Von Mario Stäuble

An einem Schiedsgericht in Washington kommt ein Millionen-Prozess auf die Schweiz zu – der Erste seiner Art. Wer der Angreifer ist und wofür er Schadenersatz fordert, hält der Bund geheim.

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Vgl. dazu: Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten

Alle Investor-to-state Dispute Settlement / Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) (abgeschlossene und aktuelle): https://icsid.worldbank.org/apps/ICSIDWEB/Pages/default.aspx

 

Verbraucherschützer warnen: TTIP bedroht Vorsorgeprinzip

Handelsblatt
03.04.2015

Verbraucherschützer warnen vor TTIP
Von Reuters

Das Freihandelsabkommen sorgt erneut für Streit. Verbraucherschützer befürchten, dass durch TTIP wichtige Standards, etwa beim Tierschutz, aufgeweicht werden könnten. Sie wünschen ein schmales Abkommen.

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Unterschied zwischen Vorsorge- und Nachsorgeprinzip:

Vorsorgeprinzip: „Maßnahmen zum präventiven Schutz vor Umweltschäden, um diese zu vermeiden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. (präventiver Umweltschutz).“ (Quelle)

Nachsorgeprinzip: Maßnahmen werden erst ergriffen, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

An zwei Beispielen aus dem Bereich der Ernährung illustriert die Verbraucherzentrale Hamburg die Unterschiede:
vorsorge - nachsorge
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Fazit der Verbraucherzentrale Hamburg:
Vorsorgeprinzip: Europa hat beim Umgang mit Risiken die Nase vorn. Vorsorgender Verbraucherschutz verhindert Schäden und sorgt so für ein höheres Verbraucherschutzniveau.

Nachsorgeprinzip: „Hinreichende Sicherheit“, dass kein Schaden zu erwarten ist, birgt größere Risiken und bürdet dem geschädigten Verbraucher die Beweislast auf.

Kurz: TTIP gefährdet den Verbraucherschutz!

 

„TTIP könnte eine Privatisierung der Wasserversorgung nach sich ziehen“

Bayerisches Fernsehen
2.4.2015

TTIP. Maulkorb von ganz oben
Autor: Bettina Hummel   Redaktion: Matthias Keller-May

Laut Gutachten des Bundestags dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit TTIP befassen. Dabei hat das Abkommen auch große Auswirkungen auf die Kommunen – etwa bei der Wasserversorgung. Bürgermeister in ganz Bayern sind empört.

Zum Bericht des BR

Es ist dieser als Gutachten daherkommende Maulkorb, gegen den sich die Bürgermeister in Bayern zur Wehr setzen:
Gutachten: „Befassungs – und Beschlusskompetenz der Kommunalvertretungen im Hinblick auf internationale Freihandelsabkommen“
fazit

Gutachten als pdf

 

Auch zum Thema gehörig:

ZEIT ONLINE
04.03.2015

Freihandelsabkommen. Reden über TTIP verboten
Von Robert Pausch

Laut einem Gutachten des Bundestages dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit dem geplanten Freihandelsabkommen beschäftigen. Kritiker sind empört.

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ALLIANZ DER ÖFFENTLICHEN WASSERWIRTSCHAFT
06.03.2015

AöW: Freihandelsabkommen – Maulkorb für Kommunen?
Pressemitteilung

Berlin. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags steht aufgrund seines Gutachten zur Kompetenz der Kommunen in Sachen TTIP in der Kritik. Christa Hecht, AöW-Geschäftsführerin, sieht durch die Bewertung darin den Handlungsspielraum von Kommunen und bürgerschaftlichem Engagement in Frage gestellt.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. als Interessenvertreterin der Wasserversorger und Abwasserbetriebe in öffentlicher Hand ist verwundert über den Tenor des in dieser Woche bekannt gewordenen Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Danach sei es den Kommunen nicht möglich, sich politisch mit den Freihandelsabkommen zu befassen. Das Kommunalrecht einiger Bundesländer gestatte es angeblich noch nicht einmal, Tagesordnungspunkte zu behandeln, die nicht von der Verbandskompetenz gedeckt seien, sonst würden sie rechtswidrig handeln.

zur vollständigen Pressemitteilung

 

BAYERISCHE STAATSZEITUNG
02.04.2015

Geplanter Maulkorb für Gemeinden
Viele Kommunalparlamente verabschieden Resolutionen gegen das Freihandelsabkommen TTIP – der Bundestag will ihnen das jetzt verbieten

Zitate aus dem Artikel:
»Im Rahmen ihrer Aufgaben«, so die Sicht des Ministeriums, sei es den Gemeinden erlaubt, Beschlüsse zu fassen – demzufolge auch mit solchen, die sich mit einer etwaigen Beschränkung ihrer Aufgaben beziehungsweise einer Einschränkung ihrer Aufgabenerfüllung befassen. [gemeint ist das bayerische Innenministerium]
Auch der Deutsche Landkreistag hat seine Experten prüfen lassen und kommt »zumindest mit Blick auf die kommunale Organisationshoheit bei der Daseinsvorsorge, aber auch vergaberechtliche Auswirkungen im Rettungsdienst und bei der Wasserversorgung, zu einem überörtlichen bzw. örtlichen kommunalen Bezug.« Eine »derart pauschale Verneinung der Befassungs- und Beschlusskompetenz von Kommunalvertretungen« lehne man entschieden ab, heißt es.

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SÜDDEUTSCHE ZEITUNG
06.04.2015
Freising und TTIP — Angst vor der Macht der Konzerne
Von Alexandra Vettori, Freising

In den Gemeinden des Landkreises geht die Sorge vor den Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens um. Bereiche wie die Trinkwasserversorgung, die Bildung oder die Kultur will man nicht dem freien Markt öffnen..

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EU kippt TTIP-Versprechen

taz
02.04.2015

Zweifel an Freihandel
EU kippt TTIP-Versprechen
von Eric Bonse

Die Wirtschaft dürfte weniger vom Freihandelsabkommen profitieren als bisher angekündigt. Gleiches gilt für Privathaushalte.

Containerschiff

Foto: BettinaF pixelio.de

Nach den deutschen Arbeitgebern rudert nun offenbar auch die EU-Kommission in Sachen TTIP zurück. Noch Anfang März fanden sich auf der Website der Brüsseler Behörde optimistische Schätzungen zum wirtschaftlichen Nutzen des umstrittenen Freihandelsabkommens. Nun sind sie plötzlich verschwunden – und die Kommission kann nicht erklären, wie und warum die Angaben gestrichen wurden.

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Kommentar Wassertisch: Foodwatch hat nicht nur die im Artikel beschriebenen PR-Methoden als solche entlarvt. Foodwatch stellt hier außerdem eine Möglichkeit im Internet zur Verfügung, mit denen Bürger*innen ihre Bundestags-Abgeordneten auffordern können, Stellung zum TTIP zu beziehen.

Großkonzerne wittern Benachteilgung

taz
30.03.2015

Die Schweiz und TTIP
Großkonzerne wittern Benachteilgung
von Julia Maria Amberger

Nestlé & Co. befürchten Einbußen, wenn sich EU und USA auf Abkommen einigen. Sie haben Angst vor Zollnachteilen und bürokratischen Hürden.

Kundgebung gegen TTIPSchweizer Konzerne und Verbände drängen den Bundesrat, sich für eine Beteiligung am transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP einzusetzen. Das geht aus ihrem Forderungskatalog zum Runden Tisch der „Frankenstärke“ hervor – einem Treffen zwischen Unternehmen, Verbänden und dem Schweizer Bundesrat. Schon mit der Aufwertung des Frankens seien Schweizer Produkte auf dem Weltmarkt teurer geworden, warnten Novartis, Nestlé & Co. Wenn sich die EU und die USA nun auf günstigere Rahmenbedingungen für den Handel untereinander einigen, gerate die Schweiz weiter ins Hintertreffen.

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Kommentar Wassertisch: Die Sorgen der großen Schweizer Konzerne bringen hier einen weiteren, häufig nicht beachteten Aspekt der Auswirkungen von TTIP ans Licht: auch Staaten außerhalb des Abkommens sind von den Folgen eines solchen Abkommens betroffen und diese sind nicht positiv. Dies gilt aber nicht nur für die Schweizer bäuerlichen Betriebe, sondern auch für die exportorientierten Betriebe des globalen Südens!

 

Micula-Fall. Wie private Schiedsgerichtsbarkeit für bizarre und teure Rechtsfälle sorgt

ZEIT
31.3.2015

TTIP. Europa absurd

Von Petra Pinzler

Ausländische Konzerne sollen im Rahmen von TTIP besondere Klagerechte erhalten – so will es die EU. Nur jetzt ist Brüssel selbst Opfer eines solchen Verfahrens geworden.

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Bischof Cantu über TTIP: „Kein Handelsabkommen ist besser als ein schlechtes Handelsabkommen“

weltkirche katholisch
26.3.2015

Bischof Oscar Cantu (New Mexico) zu TTIP: „Die Armen brauchen einen Platz am Verhandlungstisch“

Das Interview führt Thomas Spang (KNA).

Bischof Oscar Cantu von Las Cruces in New Mexico repräsentiert das neue Gesicht der katholischen Kirche in den USA: Der 49-Jährige stammt aus einer kinderreichen Einwandererfamilie aus Mexiko und stellt Sorge um die Armen, Umwelt und Menschenwürde ins Zentrum seiner Verkündigung. Im Interview äußert sich Cantu, der in der US-Bischofskonferenz das Komitee für Internationale Gerechtigkeit, Frieden und menschliche Entwicklung leitet, über das TTIP-Handelsabkommen, soziale Gerechtigkeit und den Friedensprozess im Nahen Osten.

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Auch der Mittelstand ist gegen den TTIP-Investorenschutz (ISDS)

ZEIT ONLINE
30.3.2015

TTIP-Investorenschutz. „Die USA und Europa brauchen keine Paralleljustiz“

Wie gut findet die deutsche Wirtschaft das Handelsabkommen TTIP wirklich? Mario Ohoven vertritt den Mittelstand. Er hat Bedenken, vor allem gegen Schiedsgerichte.
Interview: Petra Pinzler

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NaturFreunde Deutschlands warnen SPD vor TTIP und CETA

NaturFreunde Deutschland
31.3.2015

NaturFreunde Deutschlands warnen SPD vor TTIP und CETA

Berlin, 31. März 2015 – Die NaturFreunde Deutschlands warnen die SPD-Spitze davor, naturfreundeweiterhin für die geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA (TTIP) beziehungsweise Kanada (CETA) zu werben. Schon heute sei ein erheblicher Vertrauensverlust bei vielen Menschen festzustellen, die sich für eine sozial-ökologische und nachhaltige Weltwirtschaft engagieren. „Die geplanten Freihandelabkommen führen zu weiterer Deregulierung zugunsten der Interessen großer Konzerne. Mit ihrer Hilfe sollen offenbar demokratische Entscheidungen ausgehebelt werden. Das geht zu Lasten der Parlamente und der Demokratie in den USA wie in Europa“, erklärt Eckart Kuhlwein, umweltpolitischer Sprecher des Verbandes.

Die Umweltexperten der NaturFreunde Deutschlands werfen den TTIP-Verfechtern vor, mit der Freihandels-Ideologie die soziale Ungleichheit zu vergrößern, die Spaltung Europas zu vertiefen und gleichzeitig die Ökologie an den Rand zu drängen. Bei der Lektüre der bisher vorliegenden Texte werde schnell klar, dass es weniger um Handel und eine gute Partnerschaft gehe, als um Deregulierung, Liberalisierung und den Ausverkauf öffentlicher Gesundheits- und Bildungsleistungen sowie der Wasser­ und Energieversorgung an multinationale Konzerne. Damit würden auch die Bemühungen um die Rekommunalisierung von Dienstleistungen unterlaufen.

Besonders kritisch sehen die NaturFreunde Deutschlands die „regulatorische Harmonisierung“: Gegenseitige Anerkennung von Standards würde bedeuten, dass die niedrigsten Standards gelten könnten. Das EU-Vorsorgeprinzip sei in Gefahr, da es mit dem in den USA geltenden Nachsorgeprinzip nicht zu vereinbaren sei. Eine regulatorische Kooperation schon im Vorfeld der Gesetzgebung höhle das demokratische Prinzip aus und könne aus Furcht vor Schadensersatzforderungen Gesetze verhindern. Schließlich führten die vorgesehenen Investor-Staat-Schiedsgerichte zu einer Paralleljustiz, die unserem Grundgesetz widerspreche.

Viele Entwicklungs- und Schwellenländer würden unter dem neuen Freihandelsmonopol leiden. Dabei habe die SPD gerade erst in ihrem Europa-Programm beschlossen, die europäische Entwicklungszusammenarbeit müsse künftig noch stärker darauf setzen, Fluchtursachen zu bekämpfen.

Die NaturFreunde Deutschlands unterstützten den Parteikonvent der SPD, der im vergangenen September „rote Linien“ für die transatlantischen Freihandelsgespräche beschlossen hatte. Viele Äußerungen aus der SPD-Parteispitze legten jedoch den Verdacht nahe, dass Deutschland in die falsche Richtung marschieren werde. „Die SPD muss endlich die Debatte über die Ausgestaltung der Globalisierung jenseits des Neoliberalismus führen. Das wäre eine Chance, um die unser Land und die EU so lähmende Entpolitisierung zu überwinden. Und würde auch der SPD wieder Profil geben“, so Eckart Kuhlwein.

Rückfragen bitte an
NaturFreunde Deutschlands
Eckart Kuhlwein
Bundesfachbereichsleiter Naturschutz, Umwelt & sanfter Tourismus
(0173) 610 69 33
kuhlwein@naturfreunde.de
www.presse.naturfreunde.de

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Rat der Stadt Köln fordert: Keine Ratifizierung von CETA und Stopp von Verhandlungen zu den Abkommen TTIP und TiSA

24. März 2015

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Kölner Rat
Fraktion Die Linke im Kölner Rat
Gruppe Deine Freunde
Gruppe Piraten

An den Vorsitzenden des Rates Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters

[…]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragstellenden möchten Sie bitten, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage […] in die Tagesordnung des Rates am 24. März 2015 aufzunehmen:

Seit 2013 verhandelt die EU-Kommission mit den USA über ein transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP). Ein weiteres Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada – Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – wurde zwischen 2009 und 2014 verhandelt und muss durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat sowie durch die EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Außerdem wird derzeit ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, TiSA) verhandelt. Hierunter fallen zahlreiche Vereinbarungen zwischen 23 Parteien, inkl. den USA und der Europäischen Union, die das Ziel haben, Handelshemmnisse im Dienstleistungssektor zu beseitigen.

Diese Verhandlungen werden ohne die notwendige Transparenz über Inhalte und Verhandlungsmandate gegenüber den Parlamenten und der demokratischen Öffentlichkeit geführt. Die Geheimhaltung der Verhandlungsdokumente widerspricht demokratischen Prinzipien.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Köln:

Die in Verhandlung befindlichen Freihandelslabkommen bergen erhebliche Risiken für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die durch die Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden. Beeinträchtigungen dieser für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistungen müssen ausgeschlossen werden. Ob Krankenhäuser, Sparkassen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Müllentsorgung, dem ÖPNV, ob Trinkwasserversorgung, Gas- und Fernwärmenetz, Krankenhäuser, Museen, Theater und anderweitige Kultureinrichtungen, ob Verkehr und Straßenbau bis hin zu regionalen Lebensmitteln: Es ist zu befürchten, dass CETA, TTIP und TISA die demokratische Handlungsautonomie von Kommunen deutlich einschränken und weitreichende negative Folgen für die Unabhängigkeit der Justiz und für europäische Standards im Sozialbereich und bei Gesundheits-, Verbraucher- und Datenschutz, Umwelt- und Lebensmittelstandards haben würde.

Der Rat der Stadt Köln begrüßt die von vielen Kölner Bürger/innen unterstützte Bürgereingabe zu den Freihandelsabkommen, die darin ihre große Sorge zum Ausdruck bringen, dass „diese Verträge einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“ darstellen und daher abzulehnen sind, wenn sie „die Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden und ihrer Bürger und Bürgerinnen nachhaltig einschränken.“ Der Rat folgt ihrem Anliegen, die Gewährleistung und Sicherung von sozialen, ökologischen und demokratische Standards, kommunale Organisationsfreiheit und Daseinsvorsorge gegenüber Parlamenten und Regierungen einzufordern.

Der Rat der Stadt Köln fordert die Landes- und Bundesregierung sowie die Abgeordneten der Landtage, des Bundestags und des Europäischen Parlaments auf, die Ratifizierung von CETA und jedes weitere Abkommen, das die in dieser Erklärung dargelegten Maßgaben nicht erfüllt, abzulehnen, sowie den Stopp von Verhandlungen zu den Abkommen TTIP und TiSA zu veranlassen, solange die folgenden essentiellen Bedingungen nicht erfüllt werden.

  • Insbesondere CETA greift mit Regelungen in die kommunale Daseinsvorsorge ein, u.a. mit einer Negativlisten, die alle Bereiche listet, die von Marktzugangsbeschränkungen ausgenommen werden. Dies wäre von erheblichem Nachteil für die Kommunen, da auch die Daseinsvorsorge einem ständigen Wandel unterliegt. Stattdessen muss die kommunale Organisationsfreiheit von den Marktzugangsverpflichtungen in allen Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden.
  • Die Abkommen enthalten Standstill- und Ratchetklauseln (Sperrklinke). Die Standstill-Klausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die „Sperrklinkenklausel“ regelt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Verpflichtungen werden. Solche Klauseln sind strikt abzulehnen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass Rekommunalisierungen jederzeit und uneingeschränkt möglich bleiben. Der öffentliche Dienstleistungssektor und die demokratisch legitimierte kommunale Selbstverwaltung dürfen keinesfalls zugunsten partieller wirtschaftlicher Interessen und damit zu Lasten der Daseinsvorsorge in Deutschland beeinträchtigt werden.
  • Die Handelsabkommen bestimmen, welche Dienstleistungen von Kommunen erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann nahezu alle bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen und die Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen ausschließen, da von einem bestimmten Schwellenwert an Aufträge nicht nur EU-weit sondern auch im Land des Vertragspartners ausgeschrieben werden müssen. Der politische Gestaltungswille darf in Hinsicht auf das öffentliche Beschaffungswesens nicht stärker eingeschränkt werden, als es nationale Regelungen und das europäische Vergabe- und Konzessionsrecht bereits heute vorsehen.
  • Die TTIP-Investitionsschutzregelungen werden voraussichtlich dazu führen, dass die Entscheidungsfreiheit der Kommunen eingeschränkt wird, weil sie Schadensersatzansprüche von Investoren befürchten müssen. Bei TTIP und CETA sollen internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen beschlossene Gesetze und kommunalen Beschlüssen erhalten, die vor privaten Schiedsgerichten verhandelt werden. Dies hebelt rechtsstaatliche Verfahren in Europa aus. Auf spezielle Investorenschutzregelungen und Schiedsgerichte muss daher gänzlich verzichtet werden. Stattdessen soll auch auf Investoren aus Drittstaaten ausschließlich der demokratisch legitimierte Rechtsschutz nationaler und EU-Gerichte gelten.
  • Der Abbau von Handelshemmnissen soll nicht zu Lasten von europäischen Sozial-, Gesundheits-, Verbraucher- und Datenschutz, Umwelt- und Lebensmittelstandards erfolgen. Dies betrifft nahezu alle Lebensbereiche vom Erhalt regionaler Kennzeichnungen über Einsatz von Gentechnik bis hin zu Arbeitsrecht und -schutz. Das europäische Vorsorgeprinzip als grundsätzliches Prinzip im Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz soll uneingeschränkt erhalten bleiben.

Die Transparenz und Beteiligung soll verbessert werden, u. a. indem Vertreter/innen der kommunalen Ebene neben dem TTIP-Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums unmittelbar in die Beratergruppen der EU-Kommission integriert werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Jörg Frank Grüne- Fraktionsgeschäftsführer
gez. Michael Weisenstein Linke-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Thor Zimmermann Gruppe Deine Freunde
gez. Thomas Hegenbarth Gruppe Piraten

Zum Originaldokument

Zimmerer- und Holzbaugewerbe gegen TTIP

Der Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks spricht sich gegen ein TTIP mit Investorenschutzklausel und Schiedsgerichten aus. 

Holzbaureport
April 2015

TTIP? Nein danke!

Seit Anfang 2013 finden zwischen der EU und den USA Geheimverhandlungen über das geplante Freihandelsabkommen TTIP statt. Noch 2015 soll es unBildschirmfoto 2015-03-30 um 09.55.19terschrieben werden. Wichtigstes Ziel ist dabei nicht, Zölle abzuschaffen, denn die werden zwischen den USA und der EU schon jetzt kaum
mehr erhoben. Wichtigstes Ziel ist vielmehr, in den beteiligten Staaten Vorschriften aller Art anzugleichen, um Exporte und Investitionen zu
erleichtern. Die TTIP-Befürworter hoffen auf Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze. Die TTIP-Kritiker warnen davor, dass es vor allem zu einer Verdrängung klein- und mittel- ständischer Unternehmen durch internationale agierende Konzerne kommen wird und hochwertige Arbeitsplätze – z.B. im Handwerk – durch Niedriglohn-Jobs in der Industrie ersetzt werden.

Mehr im Report (hier nur die Titelseite)