„TiSA ist ein gefährliches Vorhaben“. Reaktion Klaus Ernst (MdB) auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 19. Juni 2014

Klaus Ernst, MdB (DIE LINKE)

Auch TiSA wird im Geheimen verhandelt
26.06.2014

TiSA: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Klaus Ernst vom 19. Juni 2014

Eine Kleine Anfrage von Klaus Ernst ergab, dass sich die Bundesregierung bei der EU nicht für mehr Transparenz bei den Geheimverhandlungen über ein plurilaterales Dienstleistungs-Handelsabkommen (TiSA) einsetzt. Trotz mehrfacher Nachfragen bestätigt sie auch nicht, dass sie dies zukünftig vorhabe – siehe Fragen 30/32/38.

Die Bundesregierung sagt offensichtlich die Unwahrheit. So sei ihr nicht bekannt, dass die USA eine fünfjährige Geheimhaltungspflicht für ihre Verhandlungsposition fordere – siehe Frage 47. Die geleakten offiziellen Dokumente zum Bereich Finanzdienstleistungen, über die die Süddeutsche Zeitung am 20. Juni 2014 berichtete und die der Bundesregierung bekannt sind, dokumentieren diese Forderung jedoch eindeutig. Ebenso enthalten andere EU-Dokumente diese fünfjährige Geheimhaltungspflicht. In mindestens drei EU-Dokumenten, in denen US-Verhandlungspositionen enthalten sind („TiSA – U.S. CONFIDENTIAL Information“), erscheint der Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht bereits auf dem Deckblatt.

Im TiSA (wie auch im TTIP!) entfällt offensichtlich der Subventionsvorbehalt für öffentliche Dienstleistungen, wie er im GATS vorgesehen ist. Dieser besagt, dass aus der Subventionierung öffentlicher Dienstleistungen kein Anrecht auf Gleichbehandlung für private Unternehmen erwächst. Die Bundesregierung weicht einer direkten Beantwortung der Frage aus (27), betont aber, dass EU-Handelsabkommen eine Subventionierung von Dienstleistungen generell erlauben, was für das TISA auch vorgesehen sei. Dies lässt befürchten, dass der privaten Dienstleistungsindustrie die Tür zu Steuergeldern geöffnet wird. Die gebotene diskriminierungsfreie Behandlung ausländischer Unternehmen („Inländerbehandlung“) erzwingt dann deren Gleichbehandlung auch beim Thema Subventionen.

TiSA wird eine Standstill-Klausel (Zementierung des erreichten Liberalisierungsstandes) und eine Ratchet-Klausel (künftige Liberalisierungen begründen automatisch ein neues Verpflichtungsniveau) enthalten – siehe Frage 7. Es seien zwar Ausnahmen vorgesehen und eine Begrenzung auf „diskriminierende“ Regelungen, aber das Abkommen wird der Logik der permanenten Liberalisierung folgen.

TiSA folgt dem Ansatz einer Negativliste für die „Inländerbehandlung“. Ausländische Anbieter werden den nationalen gleichgestellt, wenn die Bereiche nicht explizit ausgenommen werden. Dies tangiert auch den Bereich Beihilfen/Subventionierungen. Der „Marktzugang“ wird über eine Positivliste geregelt. (18).

Offen ist die Frage, ob der Bundestag und der Bundesrat an der Entscheidungsfindung beteiligt werden – siehe Fragen 37 und 41.
„TiSA ist ein gefährliches Vorhaben“, kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag die Antworten der Bundesregierung, „denn es stellt alle möglichen Dienstleistungen unter den Zwang der permanenten Liberalisierung. Es wird weniger staatliche Regulierung geben und stattdessen Vorfahrt für private Unternehmen mit garantierten Profiten. Auch deshalb gibt die Bundesregierung nur wenig und ausweichend Auskunft. Einen Willen zu mehr Transparenz kann ich nicht erkennen.“

Zur Nachricht

Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA geplant

Gemeinsame Pressemitteilung Bündnis TTIP unfairhandelbar
24.6.2014

Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA geplant

Von Regine Laroche, Mehr Demokratie e.V.

Forderung: Verhandlungsmandat für TTIP aufheben, CETA nicht abschließen

Das Bündnis TTIPunfairhandelbar bereitet den Start einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) gegen die geplanten Handelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership, EU-USA) und CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement, EU-Kanada) vor. Damit soll die EU-Kommission aufgefordert werden, die TTIP-Verhandlungen zu stoppen bzw. das CETA-Abkommen nicht abzuschließen. Der Registrierungsantrag der EBI ist für Juli geplant, der Start der Unterschriftensammlung für September dieses Jahres. Das Bündnis besteht seit Herbst 2013.

Mit einer EBI kann die EU-Kommission zu einem Rechtsakt aufgefordert und eine Anhörung im Europäischen Parlament erzwungen werden. Für eine erfolgreiche EBI werden eine Million Unterschriften benötigt. Gleichzeitig muss in sieben Mitgliedsstaaten das so genannte Länderquorum überwunden werden. In Deutschland sind dies ab Juli 2014 beispielsweise 72.000 Unterschriften, in Frankreich 55.500, im Vereinigten Königreich und in Italien 54.750, in Estland, Malta, Luxemburg und Zypern 4.500 Unterschriften. Die Höhe des Quorums richtet sich nach der Zahl der Abgeordneten des jeweiligen Landes im EU-Parlament. Die bisher bekannteste EBI war „right2water“. Ihr war es gelungen, dass die Liberalisierung der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsrichtlinie gestrichen wurde.

Bündnis TTIP-Unfairhandelbar, Unterschriftenübergabe 22. Mai 2014. Foto: Uwe Hiksch

Federführend bereiten derzeit die Organisationen Attac, Campact, Mehr Demokratie e.V., das Umweltinstitut München und der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) die EBI vor. Europaweit haben bereits über 100 Organisationen aus 17 Ländern ihre Unterstützung zugesagt, Tendenz täglich steigend. In Deutschland gehören dazu beispielsweise Brot für die Welt, der Deutsche Kulturrat und die GEW.

Weitere Informationen werden auf einer Pressekonferenz Mitte Juli 2014 in Brüssel bekanntgegeben. Eine Einladung hierzu erfolgt separat.

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US Embassy In Berlin Offering Cold, Hard Cash For People To Create Pro-TAFTA/TTIP Propaganda

techdirt
23.06.2014

US Embassy In Berlin Offering Cold, Hard Cash For People To Create Pro-TAFTA/TTIP Propaganda
Von Mike Masnick

We’ve been writing about the big US/EU „free trade“ agreement negotiations (which aren’t really about free trade at all), variously named TAFTA or TTIP (negotiators prefer TTIP, to avoid comparisons to NAFTA) for quite some time now. If it were really about free trade, there might be some interesting elements to it, but it’s much more about the standard issues like providing corporate sovereignty over national sovereignty, and other things like ratcheting up copyright and patent laws in secret. All this „democracy“ is all done very much behind closed doors that won’t be opened until many years after the agreement is already reached. […]

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Bei TiSA gehts auch um die Liberalisierung der Wasserversorgung. „Stiller Poker um Wasser und Kontodaten“

Süddeutsche Zeitung
20.06.2014

Dienstleistungsvertrag TiSA. Stiller Poker um Wasser und Kontodaten
Von Alexander Hagelüken

Der Westen will Milliardenmärkte öffnen, ohne dass es einer merkt. In der abgeschotteten australischen Vertretung haben sich die Emissäre getroffen, um über die Liberalisierung von Dienstleistungen zu sprechen. Das könnte Einfluss auf die Wasserversorgung haben, fürchten Kritiker. […]

Gegner vermuten, dass Tisa umstrittene Privatisierungen zementiert. In den vergangenen Jahren wurden überall auf dem Erdball klassische staatliche Aufgaben wie Bildung, Gesundheit oder Wasserversorgung privatisiert, wobei es öfter Proteste gab – etwa weil die Leistungen teurer, aber nicht besser wurden. Nun soll es bei Tisa Vorschriften geben, die eine Wiederverstaatlichung privatisierter Betriebe verbietet, behaupten Kritiker. Dafür gibt es bisher keinen Beleg, allerdings sickert durch, dass eine Sperrklausel entstehen könnte: Hat ein Land zugestimmt, in einem Bereich wie Gesundheit Konkurrenz zuzulassen, sollen private Anbieter für immer auf dem Markt bleiben dürfen. Das dürfte Kritiker erregen, die Liberalisierungen als Bereicherungen von Konzernen sehen.

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Dienstleistungsgewerkschaft PSI: Wikileaks confirms TISA alarm raised by PSI

Public Services International (PSI)

Wikileaks confirms TISA (Trade in Services Agreement) alarm raised by PSI
19.06.2014

Wikileaks today released secret draft text from the Trades in Services Agreement negotiations that confirms the concerns first raised by the global trade union Public Services International in the recent ground-breaking report ‘TISA versus Public Services‚.

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Scott Sinclair setzt in Sachen Freihandelsabkommen auf uns: How German Opposition Could Sink a Major Canadian Trade Pact (CETA)

The Tyee

How German Opposition Could Sink a Major Canadian Trade Pact

After many delays, the CETA text could be finalized by negotiators within weeks. But in Europe, a messy fight over its ratification is just beginning. Germany, in particular, is in the midst of a lively public debate over another economic treaty, the EU-U.S. Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). The formerly low-profile CETA is now being drawn into the controversy swirling around the TTIP.

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Wir wollen KEIN
INVESTOR-STAAT STREITBEILEGUNGSGSVERFAHREN!

Die EU-Kommission führt derzeit eine Umfrage zu
Investor-Staat- Streitbeilegungsverfahren (ISDS) durch.

Der AK EUROPA, das ÖGB Europabüro und Friends of the Earth Europa haben ein Tool entwickelt, mit dem man sich recht einfach beteiligen kann 🙂

NEIN ZU ISDS: NICHT HIER, NICHT JETZT UND NICHT MIT UNS!

LASS DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION WISSEN, DASS DU SONDERRECHTE FÜR PRIVATE INVESTORiNNEN ABLEHNST!

Handels- und Investitionsabkommen hatten immer schon direkte Auswirkungen auf das alltägliche Leben der einzelnen BürgerInnen, ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen. Trotzdem will die Europäische Kommission entsprechende Verhandlungen hinter verschlossenen Türen führen. Gewerkschaften und VertreterInnen der Zivilgesellschaft wurden hingegen nicht aktiv an Verhandlungen beteiligt. Das gilt insbesondere für die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA zum „Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)“, das bisher umfangreichste Vorhaben dieser Art. [und CETA nicht zu vergessen!]

Demokratisch nicht zu rechtfertigen und inakzeptabel

Ein besonders heikles Kapitel des geplanten Abkommens ist das sogenannte „Investor-Staat- Streitbeilegungsverfahren (ISDS)“. ISDS bietet ausländischen InvestorInnen die Möglichkeit, Staaten, in denen sie investiert haben, bei internationalen, aber geheimen Schiedsgerichten, zu klagen. Damit können sie juristisch gegen jene Gesetze und Verordnungen vorgehen, die zuvor von souveränen Staaten beschlossen worden sind, aber nun aus Sicht der InvestorInnen den Erfolg ihrer Investitionen (oder bloß die Gewinnaussichten) gefährden. Auf diese Art und Weise werden die Möglichkeiten von Demokratien beschnitten, wichtige Anliegen der Bevölkerung (wie etwa ArbeitnehmerInnenrechte, Gesundheits- und Umweltschutz, oder Menschrechte) ausreichend zu schützen. Darüber hinaus werden Streitigkeiten zwischen Staaten und InvestorInnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit von privaten WirtschaftsanwältInnen geregelt. Diese sind BürgerInnen gegenüber nicht verantwortlich, im Gegenteil: Sie haben ein persönliches, materielles Interesse daran, dieses schädliche System aufrecht zu erhalten. Schiedsverfahren zwischen Staaten und InvestorInnen geben damit privaten Konzernen Rechte, die sonst nur der Regierung zustehen. Aus demokratiepolitischer Sicht ist das weder zu rechtfertigen noch zu akzeptieren.

Verhandlungen hinter verschlossenen Türen, unter Ausschluss der BürgerInnen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft

Die Argumente gegen ISDS sind seit vielen Jahren bekannt. Davon unberührt hat die Europäische Kommission dennoch versucht, ISDS klammheimlich in den Verhandlungen mit den USA voranzutreiben. Nur aufgrund der andauernden Proteste von BürgerInnen, Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft hat die Kommission eine öffentliche Konsultation über dieses Streitbeilegungsverfahren gestartet. Dabei wurde die Konsultation von der Kommission als Möglichkeit beworben, BürgerInnen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft einzubinden. Tatsächlich entpuppt sich diese Konsultation als bloße Farce.

Zum einem wird in der Konsultation nicht abgefragt, ob die Öffentlichkeit ISDS grundsätzlich will oder nicht. Zum anderen sind die meisten BürgerInnen mit dem komplizierten und lang gehaltenen Fragebogen überfordert. Die Teilnahme an der Befragung ist noch dazu nur über ein benutzerInnenunfreundliches elektronisches Formular möglich. Antworten per E-Mail oder Brief werden nicht zugelassen. Diese Art der Befragung widerspricht dem eigentlichen Sinn öffentlicher Konsultationen und ist daher demokratiepolitisch bedenklich.

Aus all diesen Gründen wollen AK EUROPA (das Brüsseler Büro der Österreichischen Bundesarbeitskammer), das ÖGB Europabüro (das Brüsseler Büro des Österreichischen Gewerkschaftsbundes), und Friends of the Earth Europa (das größte europäische Netzwerk von Umwelt-NGOs) ihre Hilfe und Unterstützung für all jene anbieten, die gegen ein Investor-Staat Schiedsverfahren und geheime, intransparente Verhandlungen hinter verschlossenen Türen protestieren möchten.

Wir sind der Ansicht, dass Sonderrechte für InvestorInnen vom TTIP ausgenommen werden müssen. Aus diesem Grund lehnen wir den Vorschlag der Kommission ab, der Investor-Staat Streitbeilegungsverfahren (ISDS) vermeintlich zu „reformieren“. Die einzige richtige Lösung ist:

ÜBERHAUPT KEIN
INVESTOR-STAAT STREITBEILEGUNGSGSVERFAHREN!

Es ist von grundlegender Bedeutung, dass wir der Europäischen Kommission eine klare und deutliche Botschaft senden. Nimm an der Konsultation teil und hilf mit, ungerechtfertigte Privilegien für ausländische InvestorInnen auf Kosten der Bevölkerung und der Gesellschaft zu bekämpfen!

Anklicken und mitmachen!

 

TTIP: Wasserversorgung droht DOCH die Privatisierung

Haben wir es nicht gleich gesagt?!?

ORF.at
17.06.2014

Wasserversorgung doch in TTIP-Verhandlungsmasse

Ein Jahr nach dem Start der Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP haben sich die Befürchtungen der Kritiker bestätigt. Ein am Freitag vom europäischen Dachverband der Gewerkschaften veröffentlichtes „Leak“ zeigt, dass die Wasserversorgung sehr wohl Gegenstand in den aktuellen Verhandlungsrunden ist.

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Freihandelsabkommen: Zustimmen bevor es die Chinesen tun?

BR – quer – veröffentlicht am 15.06.2014

BR quer

Diese Sendung
können Sie sich hier nachträglich ansehen

Viele Menschen lehnen das geplante Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) ab. Dabei ist noch nicht einmal der TExt der Vereinbarung bekannt. Aber wozu Details? Kanzlerin Angela Merkel glaubt an ein unschlagbares Argument FÜR das Freihandelsabkommen.

TiSA bedroht öffentliche Daseinsvorsorge!

Mehr Demokratie e.V.
16.06.2014

Erst TTIP und CETA, jetzt auch noch TISA!
Von Lisa Albers

Neben den Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA finden aktuell auch Gespräche über ein internationales Abkommen zur Liberalisierung von Dienstleistungen statt. Hinter verschlossenen Türen wird dabei die Zukunft öffentlicher Dienstleistungen aufs Spiel gesetzt.

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Monsanto und Verbündete verklagen den Staat Vermont wegen Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz – ein Vorgeschmack für Zeiten mit CETA und TTIP

USA today berichtete am 12. Juni 2014: Lawsuit challenges Vermont’s GMO labeling law
(Klage stellt Vermonts Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz auf den Prüfstand)

Sollten die „Freihandelsabkommen“ CETA und TTIP so wie bisher geplant verwirklicht werden, könnten solche Klagen unter der Überschrift „Investorenschutz“ auch bei uns zum täglichen Brot werden.

Genauso, wie sich bei uns die Kleinstadt Heiligenhafen für den Erhalt des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes bei der Vergabe von Stromkonzessionen einsetzt, wehrt sich in den USA der Kleinstaat Vermont (600.000 Einwohner) gegen den immer weiter wachsenden Einfluss der Gentechnik-Industrie. Es sind eher die Kleinen, die Davids, die sich gegen die Goliaths zur Wehr setzen.
Unterstützen wir sie dabei!

Unterstützungsmöglichkeiten:
Petition Heiligenhafen (Open Petition)
Monsanto-Petition Vermont (SumOfUs.org) [expand title=“Übersetzung durch Wassertisch …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Übersetzung Wassertisch der Monsanto Petition von SumOfUs.org“]
Monsanto will den Staat Vermont verklagen. 
Vermont ist drauf und dran Geschichte zu schreiben, denn es ist der erste Staat im Land der verlangt, gentechnisch veränderte (GVO) Lebensmittel zu kennzeichnen. Aber Monsanto, der weltweit größte Produzent von GVO, rüstet sich, den Staat zu verklagen. 
Dies ist ein wichtiger Kampf, nicht nur für Vermont, sondern für jedermann im Land: 25 weitere Staaten erwägen ähnliche Kennzeichnungs-Gesetze, warten aber noch auf jemand anderen, um den Sprung voran für ihre eigenen Gesetze zu wagen. Wenn Vermont gewinnt, wird es nicht lange dauern, bis das ganze Land die GVO-Kennzeichnung einführt, um den Verbrauchern die Informationen an die Hand zu geben, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. 
Wir können nicht zulassen, dass Vermont diese Schlacht verliert. Stoppen wir Monsanto, bevor es überhaupt anfängt zu klagen. 
Sagen wir Monsanto: Klagen Sie nicht gegen Vermont wegen seiner Entscheidung, GVO-Lebensmittel zu kennzeichnen. 
Monsanto macht ausgefallene Einwände geltend, z. B.: Die Kennzeichnungspflicht wäre ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit des Unternehmens. Es ist bereit, seine Muskeln spielen zu lassen, um gegen die Entscheidung eines Staates vorzugehen, so wie sie es schon einmal gemacht haben: Sie haben vor kurzem erfolgreich mit DuPoint und Kraft Foods konspiriert, um in grober Weise Unterstützer ähnlicher Gesetze in Kalifornien und Washington zur Erschöpfung und Aufgabe zu bringen. 
Es gibt viele Diskussionen darüber, was die langfristigen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln sein mögen, aber eins sollte auf jeden Fall klar sein: Verbraucher sollten das Recht haben zu wissen, was sie essen wollen und was sie ihren Kindern zu essen geben. 
Monsanto: Wir lassen nicht zu, dass Sie Vermont verklagen.
zur Original-Petition …
[/expand]

Zum Original Artikel in USA today [expand title=“Übersetzung durch Wassertisch …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Übersetzung Wassertisch des USA today-Artikels“]
Klage stellt Vermonts Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz auf den Prüfstand 
BURLINGTON, Vt – Vier nationale Organisationen, deren Mitglieder von dem neuen Vermont-Kennzeichnungsgesetz für gentechnisch veränderte Lebensmittel betroffen sein könnten, haben am Donnerstag eine Klage beim Bundesgericht eingereicht, mit der sie die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellen. 
„Das Vermont GVO (Gentechnik) -Kennzeichnungsgesetz – Gesetz 120 – ist ein kostspieliger, törichter Schritt, der die Nation auf einen Weg schickt, der in Richtung eines 50-Staaten-Flickwerks von GVO-Kennzeichnungsregeln geht, womit die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht vorangebracht wird“ sagte der Verband der Lebensmittelhersteller in einer Stellungnahme zur Klage. 
Der staatliche Gesetzgeber hat das Kennzeichnungsgesetz im April verabschiedet und Gouverneur Peter Shumlin unterzeichnete das Gesetz im Mai. Die Kennzeichnungsvorschriften würden ab 1. Juli 2016 wirksam werden. 
Justizminister William Sorrell sagte am Donnerstag, er habe dem Gesetzgeber bei seinen Beratungen, ob dieses Gesetz eine Einladung für eine Klage an die davon Betroffenen sein könnte, geraten, „es könnte zwar eine Mords-Auseinandersetzung werden, aber wir würden pflichteifrig das Gesetz verteidigen.“ 
„Wir haben uns darauf vorbereitet“, sagte am Donnerstag Sorrell. Seinem Büro war die Beschwerde gerade zugestellt worden. 
Die Stellungnahme des Verbandes der Lebensmittelhersteller fasst die Beschwerden der folgenden vier klagenden Organisationen zusammen: GMA (Grocery Manufacturers Association), die Snack Food Association, die International Dairy Foods Association und die National Association of Manufacturers. 
„Das Gesetz 120 führt neue belastende Sprachregelungen und Beschränkungen ein, die sich in Vermont auf acht von zehn Lebensmitteln im Supermarkt auswirken werden“, sagt die GMA. „Jedoch hat Vermont bereits zugegeben, dass dieses Gesetz nicht auf irgendwelchen Grundlagen bezüglich Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Wissenschaft beruht. Deshalb ist ja auch eine Reihe von Produktgruppen wie Milch, Fleisch, Restaurant-Essen und Alkohol von dem Gesetz ausgenommen. Dies bedeutet, dass viele Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, auch in Zukunft nicht entsprechend gekennzeichnet sein werden.“ 
Die Verbände fügten hinzu, dass die Bundesregierung allein das Recht habe, den bundesweiten Vertrieb und die Kennzeichnungspflichten zu regulieren, die den zwischenstaatlichen Handel erleichtern, außerdem verbiete die Verfassung dem Staat Vermont, so zu handeln. 
Die „Vermont Recht zu wissen GVO Koalition“, die für das Gesetz geworben hatte, argumentiert, dass die Kennzeichnung den Verbauchern Transparenz im Hinblick auf Informationen über ihre Nahrung bringen würde. 
„Die Menschen in Vermont haben gesagt, laut und deutlich, dass sie ein Recht haben, zu wissen, was sich in ihrem Essen befindet, “ sagte Falko Schilling, Verbraucherschutz-Sprecher von der Vermont Public Interest Research Group. 
Schilling sagte, der Gesetzgeber hätte festgestellt, dass es zu wenig Klarheit über die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gibt, „deshalb sind Etiketten eine vernünftige und umsichtige Angelegenheit, damit die Menschen selbst entscheiden können.“ 
Die Klage, die beim US-Bezirksgericht in Burlington eingereicht wurde, behauptet, die Food and Drug Administration habe „die Sicherheit von mehr als 100 gentechnisch veränderten Pflanzen für den menschlichen Verzehr“ seit 1994 bestätigt. 
Die Klage hat auf der anderen Seite die Aufmerksamkeit einer anderen nationalen Organisation auf sich gezogen. 
Ronnie Cummins, nationaler Direktor der Organic Consumers Association, verteidigte das Gesetz aus Vermont, indem er darauf hinwies, dass 60 andere Länder entweder gentechnisch veränderte Lebensmittel verboten haben oder eine Kennzeichnungspflicht für solche Lebensmittel eingeführt haben. 
„Jeder US-Bürger sollte besorgt sein, wenn eine Multimilliarden-Dollar-Unternehmer-Lobby bei einem Bundesgericht klagt, um das Recht eines Staates aufzuheben, für die Gesundheit und Sicherheit seiner Bürger zu sorgen“, sagte Cummins. 
Er sagt weiter, die Klage sei eine Methode, um andere Staaten einzuschüchtern, die ebenfalls daran dächten, Gesetze für eine Kennzeichnungspflicht einzuführen.
zum Original-Artikel …
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Weitere Links:
http://www.csmonitor.com/USA/Justice/2014/0613/Vermont-food-industry-begin-court-fight-over-GMO-label-law-video
http://rt.com/usa/157744-vermont-gmo-labeling-signed/
http://rt.com/usa/154420-gmo-label-law-vermont/

Eine Wahnsinnstat

Die Zeit
12.06.2014

TTIP
Eine Wahnsinnstat

Der Skandal verbirgt sich in einem unhandlichen Kürzel: Mit TTIP, dem geplanten Transatlantischen Handelsabkommen zwischen der EU und den USA, werden Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt. Man sollte es verhindern!
Von Jens Jessen

Selten hat sich eine Öffentlichkeit so erfolgreich irreführen lassen wie im Fall des transatlantischen Freihandelsabkommens, das derzeit zwischen der Europäischen Union und den USA verhandelt wird. Medien, Stammtische, Parlamente sprechen nur über Chlorhühnchen, gentechnisch veränderten Mais und andere Laxheiten des amerikanischen Verbraucherrechtes, die mit Unterzeichnung des Vertrages auf den europäischen Markt kommen könnten. Bestenfalls wird wie in Frankreich oder Deutschland über die ruinösen Folgen geredet, die das Abkommen für die nationalen Kulturlandschaften haben könnte – für den Film, den Buchmarkt, die staatlichen Bühnen. Aber die eigentliche Pointe der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), die auf eine fast diktatorische Beschränkung demokratischer Selbstbestimmung hinausläuft, bleibt weitgehend undiskutiert.

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Professor Stoll: Investorenschutz (ISDS) bei TTIP ist ein globaler Erpressungsversuch

ZEIT ONLINE
11.06.2014

TTIP. Ein globaler Erpressungsversuch
Von Peter-Tobias Stoll ( Professor für Öffentliches Recht, Göttingen)

Zwischen den USA und der EU bedarf es keines Investorenschutzes. Dass er trotzdem Bestandteil des Freihandelsabkommens TTIP sein soll, hat einen ganz anderen Grund.

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22.05.14: Bündnis TTIP Unfairhandelbar übergibt 715 000 Unterschriften gegen TTIP. Foto: Uwe Hiksch