Berlin, 14. Februar 2013
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
OFFENER BRIEF
Veolia verweigert dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders‘ Agreement in der RVB
– Antwort von SenFin auf einen IFG-Antrag des Berliner Wassertisches/Muskauer Straße
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
die folgende für uns überraschende Information möchten wir Ihnen nicht vorenthalten. Es geht um den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben. Wir haben einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zur Veröffentlichung des bislang geheimen Shareholders‘ Agreement gestellt, das zum Rückkaufvertrag zwischen dem Land Berlin und RWE gehört. Der Eintritt des Landes in das Shareholders‘ Agreement ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass das Land bei Weiterbestehen der Konsortialverträge größeren Einfluss auf die betriebliche Führung der Wasserbetriebe erhalten kann.
In einem Bescheid des Finanzsenators wurde uns nun mitgeteilt, dass eine Veröffentlichung unter anderem deshalb nicht in Betracht kommt, weil Veolia dem Land Berlin (bzw. der Kaufgesell-schaft des Landes) den Beitritt in das Shareholders‘ Agreement verweigert. Aus dem Schlussprotokoll des Rückkaufvertrags ist zu entnehmen, dass die Festlegung des § 16 Shareholders‘ Agreement zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Closing Protokolls als unwiderrufliche Zustimmung seitens Veolia gewertet wurde. Dies scheint Veolia jetzt anders zu sehen.
Beachtenswert sind bei der Angelegenheit zwei Umstände:
- Im Schlussprotokoll steht, dass RWE für genau diesen Fall von jeglicher Haftung aus dem Shareholders‘ Agreement befreit ist.
- Der Justizsenator Heilmann hat in einem der Presse bekannt gewordenen geheimen Vorschlag für ein Moratorium dem Konzern Veolia die alleinige Geschäftsführung für den Fall des RWE-Anteilsrückkaufs durch das Land Berlin zumindest für die Dauer dieses einjährigen Moratoriums angeboten.
Unseres Erachtens liegt momentan eine Leistungsstörung des Rückkaufvertrages vor. Dieser dürfte derzeit „schwebend unwirksam“ sein.
Damit ist eine im Sinne des Käufers unerlässliche Gegenleistung nicht erbracht worden.
Durch diese Leistungsstörung hat der ohnehin überteuerte RWE-Anteil noch einmal erheblich an Wert verloren. Es stellt sich somit erneut die Frage, wofür das Land Berlin zu Lasten der Berliner Bürger eigentlich mehr als eine halbe Milliarde Euro bezahlt hat, wenn der Kauf des 50%igen RVB-Anteils bei der RVB den Einfluss des Landes bei den Wasserbetrieben in keiner Weise erhöht. So kann über die indirekt erworbenen 24,95 % Anteile an der Holding derzeit nicht erreicht werden, dass die öffentliche Bank einen dritten von vier Vorstandsposten bei der Holding und den Wasserbetrieben erhält.
Der Wassertisch/Muskauer Straße hat hierzu eine Pressemitteilung herausgebracht. Die Öffentlichkeit und Sie als Parlamentarier sind jedoch anscheinend nicht offiziell informiert worden. Wir denken, dass ein solches Verhalten in hohem Maße verantwortungslos ist und weiterer Aufklärung bedarf. Es muss zudem dringend geprüft werden, wer dafür verantwortlich ist, dass RWE für diesen Fall explizit von der Haftung ausgeschlossen worden ist. Hier sind gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Wir möchten Sie daher bitten, angemessene Schritte zur Klärung des Sachverhalts einzuleiten und die Bürgerschaft und die Presse über den Vorgang zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Rebel
(Pressesprecher Berliner Wassertisch)
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