Organklage im Nacken: Senat und Veolia drücken beim Rückkauf aufs Tempo – PRESSEMITTEILUNG VOM 5.07.2013

(Berlin, 5. Juli 2013) Wie gestern durch eine Veröffentlichung von Senatsunterlagen durch die taz bekannt wurde, soll der Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land möglichst noch in diesem Jahr unter Dach und Fach gebracht werden.

Nach dem Senatsbeschluss zur „Rekommunalisierung der Berlinwasser Holding“ vom 25. Juni 2013 ist jetzt klar: Veolia will nur einem Rückkauf zustimmen, der sich am Rückkauf der RWE-Anteile vom Herbst 2012 orientiert. Obwohl im Gesetz für den Haushalt 2012/13 die erforderliche Bürgschaft fehlt, soll die Transaktion möglichst noch in diesem Jahr vollzogen werden. Es stünden bei Veolia im nächsten Jahr nicht mehr die bisherigen Verhandlungsführer zur Verfügung, mit denen bislang konstruktive Gespräche möglich gewesen seien, heißt es in der geleakten Senatsunterlage.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Ein Wechsel der Veolia-Verhandlungsdelegation ist beileibe nicht der Grund für das gewollte hohe Verhandlungstempo – der liegt ganz woanders: Senat und Veolia wollen mit dem schnellen Rückkauf Fakten schaffen, anstatt Gefahr zu laufen, bei einem Erfolg der Organklage mit nichtigen, weil verfassungswidrigen Verträgen konfrontiert zu sein, die rückabgewickelt werden müssten.“

Das Angebot, sich nun vollständig aus dem Berliner Wassergeschäft zurückzuziehen, machte Veolia kurz nach Bekanntwerden der Organklage der Piratenfraktion. Diese richtet sich gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten durch die berüchtigte Gewinngarantie in den Wasserverträgen und ist nun beim Verfassungsgericht Berlin anhängig.

Eine juristische Prüfung der Verträge birgt für den Wasserkonzern das Risiko, dass die Privatisierungsverträge von Anfang an für nichtig erklärt werden könnten. Dann würde eine Rückabwicklung notwendig, bei der unrechtmäßig erhaltene Gewinne mit der Rückkaufsumme zu verrechnen wären. Für den SPD/CDU-Senat bestünde die Gefahr, dass die mit der Teilprivatisierung verknüpften Machenschaften der beiden Parteien die öffentliche Diskussion bestimmen könnten. Kein Wunder, dass der Senat bei Gericht mit formalen Tricks auf Zeit spielt. Die vom Verfassungsgericht geforderte Stellungnahme zur Organklage hat er vorsichtshalber schon hinter den Termin für die Bundestagswahl legen lassen.

Dazu Rainer Heinrich: „Das geleakte Papier zeigt deutlich, dass der Senat vermeiden will, dass die verfassungswidrigen Grundlagen der Teilprivatisierung und sein Fehlverhalten gerichtlich aufge­deckt werden. Diese Verdunklungsstrategie will er sich von der Bevölkerung bezahlen lassen. Das ist ein Skandal.“

Der Berliner Wassertisch fordert deshalb: Die gerichtliche Überprüfung der von vielen Juristen als verfassungswidrig eingeschätzten Gewinngarantie muss bis zum Ende durchgeführt werden. Ein Moratorium der Rückkaufverhandlungen bis zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist daher dringend geboten.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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