Suchergebnisse für: Fracking

Wo sich Fracking in Deutschland für Konzerne lohnen könnte

Wo sich Fracking in Deutschland lohnen könnte
Von Tillmann Neuscheler

In Amerika hat Schiefergas für den wirtschaftlichen Wiederaufstieg gesorgt. In Deutschland wäre das – selbst wenn wir wollten – so nicht möglich. Doch an einigen Stellen könnte sich Fracking lohnen.

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Wir sagen
Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

 

Hendricks Fracking-Gesetzentwurf – die Kapitulation der Politik vor den Interessen der Öl- und Gasindustrie

WDR 5
1.4.2015

Entwurf zu Energie-Gewinnung durch Fracking vom Kabinett gutgeheißen: Kapitulation vor der Erdgas-Lobby

Fracking zur Förderung von Erdgas und Erdöl aus tiefen Gesteinsschichten soll in Deutschland eine Zukunft haben. Zwar verbietet der GesetzentwBerliner Wassertisch: Stoppt Fracking!urf vieles, was bislang möglich ist, wie Umweltministerin Barbara Hendricks von der SPD argumentiert; gleichzeitig aber macht die Vorlage eine kommerzielle Förderung in großem Stil möglich. Dazu ein Kommentar unseres Energie-Experten Jürgen Döschner

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Süddeutsche.de
1.4.2015

Wie einer gefährlichen Technologie der Weg geebnet wird

Ein Kommentar von Silvia Liebrich

Ursprünglich plante die Regierung, die umstrittene Fracking-Methode wegen ihrer unkalkulierbaren Risiken weitgehend zu verbieten. Doch von dem Plan ist nicht viel geblieben. Außer ein fauler Kompromiss.

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SPIEGEL ONLINE
1.4.2015

Umstrittener Kabinettsbeschluss: Fracking kommt – Hendricks muss damit leben

Von Annett Meiritz und Anna Reimann

Das Kabinett hat ein Fracking-Gesetz beschlossen: Unter strengen Auflagen soll die umstrittene Gasförderung möglich sein. Umweltministerin Hendricks rechtfertigt die Entscheidung – ist aber von der Technologie selbst nicht überzeugt.

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GEGEN GASBOHREN
1.4.2015

Frackingverbot? – April, April!

Von Karim Stangenbaum

Hendricks legt Fracking-Etablierungsgesetz vor – von Verboten keine Spur.
Den wohl mit Abstand schlechtesten Aprilscherz des Jahres erlaubt sich Bundesumweltministerin Hendricks mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Frackinggesetz. Während sie nicht müde wird, von Ausschlüssen und Beschränkungen zu predigen, liest sich der Gesetzestext hingegen ganz anders.

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NO MOOR FRACKING nimmt Fracking-Gesetz unter die Lupe

Fracking
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Widerstand gegen Fracking in Algerien

Taz
25.3.2015

Protest gegen Fracking. Erste Umweltbewegung in der Sahara

Von Reiner Wandler

Der Weltmarktpreis für Erdgas ist gesunken. Der algerische Präsident will den Verlust ausgleichen – mit Fracking. Das treibt die Menschen auf die Straße.

„Und selbst die mit den Bohrungen beauftragte französische Firma Schlumberger hat zugegeben: Die Grundwasserschicht, die von Algerien bis nach Tunesien und Libyen reicht, könnte durch die hochgiftigen, chemischen Zusatzstoffe kontaminiert werden.“

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Fracking oder Umweltschutz?

Mitmachaktion von Umweltinstitut München e.V.
fracking oder umweltschutz
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Breite Kritik am Fracking-Regelungspaket

PM_fracking
Schutz von Mensch, Natur und Wasser nicht gewährleistet
23.03.2015

Berlin – Verbände und Organisationen aus unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft haben heute den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Rechtsrahmen zur Förderung von Erdöl und Erdgas durch Fracking scharf kritisiert.

Der Deutsche Naturschutzring (DNR), darunter die Umweltverbände BUND und NABU, die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AÖW), die Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (AGU), die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), das Netzwerk der Bürgerinitiativen gegen Fracking „Gegen Gasbohren“, das Umweltinstitut München und die Entwicklungsorganisation Power-Shift mahnen, dass mit den vorgelegten Regelungsentwürfen der Schutz von Mensch, Natur und Wasser nicht gewährleistet wird. Obwohl CDU/CSU und SPD in Bezug auf das Fracking-Regelungspaket betonen, den Wasser- und Gesundheitsschutz als oberste Priorität zu berücksichtigen, widersprechen die Vorschläge der Bundesregierung diesen Zielen.

Im Regelungspaket erlaubt die Bundesregierung, grundsätzlich in weiten Teilen des Landes zu fracken. Lediglich für Schiefer- und Kohleflözgas-Vorkommen oberhalb einer Tiefe von 3000 Meter ist dabei die Befürwortung durch eine Expertenkommission erforderlich, die jedoch überwiegend Fracking-freundlich besetzt ist.

Damit nimmt die Regierung in Kauf, dass es zu Umwelt- und Gesundheitsschäden kommt und der Schutzstatus sensibler Gebiete ad absurdum geführt wird. Enormer Flächen- und Wasserverbrauch, Erdbebengefahr, Austritt klima- und gesundheitsschädlicher Gase sowie Boden- und Wasserverschmutzung sind reale Gefahren, die nicht ausgeschlossen werden können.

Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft, Kirchen, Gewerkschaft, Bürgerinitiativen und Umwelt- und Entwicklungsorganisationen gefährdet das Fracking-Regelungspaket zudem die Bemühungen für den Klimaschutz. Das ist gerade im Vorfeld der entscheidenden UN-Klimakonferenz im Dezember in Paris das falsche Signal. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss ein Großteil der noch vorhandenen fossilen Ressourcen in der Erde verbleiben. Im Koalitionsvertrag haben sich die drei Parteien ausdrücklich darauf verständigt, „den Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden, rohstoffeffizienten Wirtschaft voranzutreiben und damit die Energiewende zu unterstützen“ (Zitat S. 34).

Statt weitere fossile Energieträger zu erschließen – zudem mit einer risikoreichen Technik mit umweltschädlichen Methoden und hohen volkswirtschaftlichen Folgekosten –, ist eine entschlossene und konsequente Umsetzung der Energiewende durch die Bundesregierung erforderlich. Energie einsparen, Effizienz steigern, und erneuerbare Energien naturverträglich ausbauen – das ist das Gebot der Stunde.

Statements beteiligter Organisationen:

Christa Hecht, Geschäftsführerin der AöW: „Da die Beherrschbarkeit der Fracking-Technik nicht endgültig geklärt ist, sollte nach dem Vorsorgeprinzip die Anwendung unterlassen werden. Das Verbot von Fracking in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten und an Seen und Talsperren, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, reicht zur Vorsorge nicht aus.“

Liselotte Unseld, DNR-Generalsekretärin: „Die Fracking-Gesetzesvorschläge der Bundesregierung sind nicht mehr als ein Placebo. Mittel- bis langfristig ist Fracking damit nicht zu verhindern. Damit konterkarieren die Regierungsentwürfe sämtliche klima-, energie- und naturschutzpolitischen Zielvorgaben. Das können und wollen wir uns nicht leisten!“

Oliver Kalusch, Netzwerk „Gegen Gasbohren“: „Die Bundesregierung will ein Fracking-Recht schaffen, das maßgeschneidert für die Gasindustrie ist. Dagegen wehren sich Bürgerinitiativen in ganz Deutschland. Es ist nicht akzeptabel, eine Technik einzusetzen, die das Grundwasser gefährdet und Erdbeben auslöst. Dringend erforderlich ist hingegen ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, das im Bundesberggesetz festgeschrieben wird.“

Dr. Gudrun Kordecki, Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD (AGU): „Wenn mit Fracking unkonventionelle Erdgaslagerstätten ausgebeutet werden, ist dies ein völlig falsches Signal für die im Dezember in Paris stattfindende UN-Klimakonferenz. Deutschland sollte diese Gasreserven für kommende Generationen im Boden belassen und stattdessen auf erneuerbare Energien setzen und konsequent Strategien der Energieeffizienz und Suffizienz ausbauen.“

Micha Heilmann, Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG): „Sauberes Trinkwasser, saubere Luft und lebendige Böden sind die unverzichtbaren Grundlagen der Produkte der Betriebe, in denen die NGG-Mitglieder arbeiten. Nicht nur aus Naturschutzaspekten, sondern auch mit Blick auf die in diesen Branchen beschäftigten Menschen und deren Arbeitsplätze ist der Verzicht auf Fracking unumgänglich.“

Pressemitteilung auch als pdf

Für Rückfragen:
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Geschäftsführerin,
Tel. 030 / 39743619, E-Mail: hecht@aoew.de

Liselotte Unseld, Deutscher Naturschutzring (DNR), Generalsekretärin, Tel. 030 / 678177599,
E-Mail: liselotte.unseld@dnr.de

Oliver Kalusch, Netzwerk „Gegen Gasbohren“, Tel. 0157 / 85754298, E-Mail: oliver.kalusch@bbu-bonn.de

Micha Heilmann, Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), Leiter Hauptstadtbüro,
Tel. 030 / 288849690, E-Mail: micha.heilmann@ngg.net

Dr. Gudrun Kordecki, Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (AGU), Mitglied im Vorstand, Tel. 0176-10396477,
E-Mail: gudrun.kordecki@kircheundgesellschaft.de

 

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!Der Berliner Wassertisch schließt sich der Kritik an. Er fordert seit Jahren ein ausnahmsloses Verbot von Fracking!

Weitere Artikel zum Thema:
WDR: Kritik an Fracking-Plänen: Die große Sorge ums Trinkwasser. 23.3.2015.
Nicht neu, aber weiterhin lesenswert:
Silvia Liebrich: Wasserversorger drängt auf scharfe Fracking-Regeln. In: Süddeutsche Zeitung, 3.6.2014.
NRW hat große Teile des Landes für das Fracking freigegeben – mitten im Trinkwassereinzugsgebiet. […] »Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zum Trinkwasser-Notstandsgebiet werden,« warnt Deters [Vorstandschef von Gelsenwasser]. Bei der Gasförderung mit Fracking werden zum Teil hochgiftige Chemikalien eingesetzt, die bei Unfällen auch das Oberflächenwasser verseuchen können.

Die Stellungnahme des BBU zu Fracking (23.01.2015)

Die Stellungnahme des BBU*
23.01.2015

Stellungnahme zu den Entwürfen zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bundes-Naturschutzgesetzes, der Grundwasserverordnung, des Umweltschadensgesetzes, der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, der Allgemeinen Bundesbergverordnung, des Bundesberggesetzes und der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung zur Festsetzung des rechtlichen Rahmens der Fracking-Technik

„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Datum vom 19.12.2014 haben Sie uns die Entwürfe zur Änderung des WHG, des BNatSchG, der GrwV, des USchadG, der UVP-V Bergbau, des BBergG, der ABBergV und der EinwirkungsBergV übermittelt. Mit Ausnahme der Änderung des USchadG sollen hierdurch Regelungen zur Anwendung der Frackingtechnik festgelegt werden.
Das USchadG beinhaltet hingegen nicht die notwendige Haftung für Fracking-Vorhaben.
Der BBU und die vorstehend aufgeführten Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften lehnen die vorgestellten Rechtsänderungen wegen ihrer verfehlten umweltpolitischen Zielsetzungen oder unzureichenden Regelungen ab. Stattdessen fordern sie ein sofortiges und ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking, egal ob mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, egal ob durch hydraulisch oder andersartig erzeugte Rissbildungen.
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden seitens der Bundesregierung bzw. der zuständigen Ministerien Entwürfe zur Änderung des WHG und der UVP-V Bergbau vorgelegt und eine schriftliche Verbändeanhörung durchgeführt. Die nun vorgelegten Rechtsänderungsentwürfe unterscheiden sich zwar in ihren konkreten Formulierungen von den Entwürfen aus dem ersten Halbjahr 2013. Die Zielsetzung, Fracking großflächig zu ermöglichen und eine weitgehende gesetzliche Zulässigkeit festzuschreiben, wurde jedoch beibehalten.
Die in der damaligen Anhörung vorgetragenen Argumente gegen die Anwendung der Frackingtechnik haben weiterhin Bestand. Zudem gibt es zahlreiche neue Gründe für eine Ablehnung der vorgesehenen Fracking-Gesetzgebung. Hierzu wird im Detail ausgeführt […]“ (pdf)

 

Erstunterzeichner der Stellungnahme (pdf) ist auch der Berliner Wassertisch
Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

 

 

 

 

 

 

*Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn.

Mineralwasser-Branche fordert Verbot von Fracking

Bayerisches Fernsehen

Gegen Fracking. Mineralwasser-Branche fordert Verbot

Zum Video (1 Min.)

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Gutachten: Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking

Interdisciplinary Research on Climate Change Mitigation and Adaptation
2012

Alexander Roßnagel, Anja Hentschel und Andreas Polzer:
Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking

Studie
Zur Studie (pdf)

Auf den Seiten 12ff., 33ff. 48ff., 62ff., 75ff., 89ff. und 119ff. finden sich Abschnitte zum Gewässerschutzrecht

Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht: Prof. Dr. Alexander Roßnagel

 

Vgl. dazu auch das vom gleichen Autorenteam erstellte Gutachten im Rahmen der Studie des Neutralen Expertenkreises „Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Quellen“ im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses über die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung (2012)

Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben findet sich Folgendes:

Ein Staat, der die Risiken einer neuen Technologie zulässt, muss sich nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützend und fördernd vor das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stellen und muss nach Art. 20a GG – auch in Verantwortung für die künftigen Generationen – die natürlichen Lebensgrundlagen schützen. 

 

Für die Erfüllung beider Schutzpflichten ist die Vorsorge gegen Gefährdungen des Grund- und insbesondere des Trinkwassers von entscheidender Bedeutung.

 

Verfassungsrechtlich geht daher der Schutz des Trinkwassers der Gewinnung von Energieträgern oder anderen wirtschaftlichen Betätigungen vor.

 

Das Recht darf daher keinen Schaden an Leib und Leben und keine Funktionseinschränkung des Trinkwassers in Kauf nehmen. Entscheidend ist jedoch meist, welches Risiko eines Schadens in Kauf genommen werden darf, oder anders formuliert: wie sicher ist sicher genug? 
Je nach Art und Schwere möglicher Risiken kann bereits eine entfernte Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts ausreichen, um die staatlichen Schutzpflichten konkret auszulösen. (S. 68)

 

Insbesondere das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedarf im Hinblick auf die von technischen Anlagen und Tätigkeiten ausgehenden Auswirkungen und Risiken >eines besonderen staatlichen Schutzes<. Angesichts der damit verbundenen Risiken und Folgen für die Bürger, >die diese nicht beeinflussen und denen sie kaum ausweichen können<, ist der staatlichen Schutzpflicht und Mitverantwortung für die Gefährdungen dadurch Rechnung zu tragen, dass dem Betroffenen im  Entscheidungsverfahren gewährleistet wird, seine Rechte zu verteidigen. In diesen Fällen ist für einen effektiven Grundrechtsschutz  >Vorverlagerung des Rechtsschutzes< geboten, >indem bereits im behördlichen Verfahren Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden   können<.(S. 103)

Hintergrundinformation: Raumordnungsgesetz

BMUB: Referentenentwürfe Fracking-Technologie

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, für Wirtschaft Bau und Reaktorsicherheit und Energie
17.12.2014

Referentenentwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie und anderen Vorhaben

BMUB: Fracking

Zum Schreiben (pdf)

Focus: Fracking schürt Angst vor Krebs. Viele Krebskranke in Erdgasregion

Focus
19.12.2014

Viele Krebskranke in Erdgasregion. Fracking schürt Angst vor Krebs: Viele Krebskranke in Erdgasregion
Überdurchschnittlich viele Menschen erkranken in Bothel an Krebs. In der Region wird Erdgas gefördert. Jetzt fragen sich Bürger: Gibt es einen Zusammenhang?

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Fracking bedroht die Wasserversorgung!

Pressemitteilung der Initiativen gegen Fracking in Deutschland und Freunde: Fracking ist gefährlich, überflüssig und nicht verantwortbar

Initiativen gegen Fracking in Deutschland und Freunde – resolution-korbach.org/ – PRESSEMELDUNG Gefährlich, überflüssig und nicht verantwortbar Initiativen appellieren an Bundesregierung: Fracking-Gesetze nicht zulassen Korbach/Hamburg, 2.12.2014 – Viel zu gefährlich und vollkommen überflüssig: So bezeichnen Deutschlands Fracking-Gegnerinnen und -Gegner die Förderung von unkonventionellen Öl- und Gasreserven aus dem Untergrund mittels Fracking. In einem heute an Bundestag, … weiterlesen

Bürger für Verbot: Die Fracking-Rebellen aus Texas

FAZ
6.11.2014

Fracking bedroht die Wasserversorgung!

Fracking bedroht die Wasserversorgung!


Bürger für Verbot. Die Fracking-Rebellen aus Texas
Von Roland Lindner, New York
Der amerikanische Bundesstaat ist eine Hochburg der Öl- und Erdgasindustrie. Ausgerechnet hier hat jetzt eine Stadt die umstrittene Fördermethode verboten.
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Fracking – Die große Exxon-Kampagne

ARD | Monitor — Sendung vom 02.10.2014 21.45 Uhr


monitor
Mit aller Macht versucht der US-Konzern Exxon gerade, die deutsche Bevölkerung von den Vorteilen von Fracking zu überzeugen. Ökonomisch sinnvoll und absolut ungefährlich, heißt es in den großen Anzeigen des Energie-Multis. Und auch in der Regierungs­koalition mehren sich die Pro-Fracking-Stimmen. Gestützt von scheinbar unabhängigen Experten, die Kritik am Fracking als völlig unwissenschaftlich abtun. Aber wem nutzt Fracking in Deutschland tatsächlich und wie unabhängig sind die Gutachter der Bundesregierung?

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