Berliner Wassertisch zu den Nachhaltigkeitszielen der UN: Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

(Berlin, 19. September 2019) Heute erschien der Rundbrief-special von Forum Umwelt & Entwicklung (III/2019). Das Themenheft beschäftigt sich mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN): „Grosse Ziele, aber kein Plan. Wo steht die Agenda für Nachhaltige Entwicklung?“

„Am 24. und 25. September kommen die Staats- und Regierungschef dieser Welt in New York zusammen, um erstmals eine Zwischenbilanz zum Umsetzungsstand ihrer gemeinsamen Nachhaltigkeitsagenda zu ziehen. Ein weiterer UN-Gipfel also, bei dem sich unsere Regierenden treffen – um zu reden und sich bestenfalls Verantwortlichkeiten hin und her schieben oder schlimmer noch, die Missstände klein- und schönreden. Aber sie lassen sich nun mal nicht weglächeln. Auch ohne Gipfel wissen wir bereits, dass die Zahl der Hungernden wieder steigt, die Ärmsten immer ärmer und Reichen absurderweise immer reicher werden, die Artenvielfalt dramatisch abnimmt und die Klimakrise unvermindert voranschreitet – mit einem Wort, wir entwickeln uns nicht hin zu einem nachhaltig gerechten Miteinander in dieser Welt, sondern eher davon weg. Dabei steht genau das hinter den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, den Sustainable Development Goals (SDGs), denen sich die 193 UN-Staaten im Jahr 2015 verschrieben haben: die Sicherstellung einer gerechten gesellschaftlichen Entwicklung auf sozialer, ökonomischer und ökologischer Ebene. Vorrangig geht es dabei um die Verringerung von ungleichen Lebensstandards in und zwischen den Staaten, die Schaffung von Chancengleichheit aller Menschen und den Erhalt von Ökosystemen. Bis 2030 soll jedes Land eigene Maßnahmen umgesetzt haben, die zur Erfüllung dieser Ziele führen.

In dieser Sonderausgabe des Rundbriefs reflektieren unsere AutorInnen die 17 SDGs in 17 Artikeln aus sehr unterschiedlichen Perspektiven. Sie schauen dabei nicht nur darauf, was die SDGs weltweit bisher gebracht oder eben nicht gebracht haben, sondern auch, welchen Beitrag Deutschland hierzulande aktiv leistet, die massiven Defizite strukturell aufzubrechen. Um es vorwegzunehmen: leider nicht allzu viel. Denn den SDGs fehlt es an einem konsistenten Umsetzungsplan. Hehre Ziele an sich können gegen die vorherrschende Profitmaximierungslogik und mächtige Wirtschaftslobby schließlich nicht viel ausrichten. An vielen Stellen dieser Ausgabe wird deutlich, wie im Namen der SDGs Unternehmensprofite steigen, kaum aber Verbesserungen für die Allgemeinheit geschaffen werden, weder in Deutschland noch anderswo. Die neoliberale Ökonomie, die trotz der weitreichenden Ziele für nachhaltige Entwicklung, aber gerade wegen einer zu abstrakten Agenda ohne verbindliche Strukturmaßnahmen weiter Fahrt aufnimmt, führt die SDGs teils sogar ad absurdum. Egal ob im Bereich Städte, Gesundheit, Bildung, Arbeit, Wasser, Meere oder Wälder.

Überall sind unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeitsziele Privatisierungen und zweifelhafte Kooperationen mit der Privatwirtschaft an der Tagesordnung, die vor allem eben jenen Unternehmen nutzen, nicht aber den Menschen und der Umwelt. Nicht zuletzt das irrsinnige Festhalten an einem unbegrenzten Wirtschaftswachstum, das dem SDG 8 explizit eingeschrieben ist, zeigt, dass es auch schon Fehler in der Zielkonzeption gibt. Doch einen Plan, wie die großen, doch zumeist richtigen Ziele der globalen Nachhaltigkeitsagenda durchzusetzen sind, ohne die Macht der Großkonzerne strukturell anzutasten und bestehende Widersprüche zu reproduzieren, gibt es nicht. Wie auch. In unzähligen lokalen Initiativen, Sozial- und Umweltbewegungen zeigen Menschen, wie es besser laufen kann und muss. Die BürgerInnen sind da längst viel weiter als die Politik. Am 20. September, kurz vor dem SDG-Gipfel, werden sie das wiederholt zum Ausdruck bringen und weltweit streiken für eine solidarische, nachhaltige und klimafreundliche Zukunft.

Eine gute Lektüre wünscht Ihnen
Josephine Koch“

Der Berliner Wassertisch hat sich mit einem Beitrag zum Thema Nachhaltigkeitsziel 6 = Wasser beteiligt

 

Rainer Heinrich (Sprecher Berliner Wassertisch): „Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg“

 

Dieser Beitrag ist hier downloadbar.

Das vollständige Heft ist hier downloadbar.

#AlleFürsKlima. 20. September 2019, Berlin, gemeinsamer Block der Umweltverbände

„Wir gehen am Freitag, den 20. September zusammen mit Kindern und Jugendlichen auf die Straße und streiken für die Zukunft unserer Kinder, die wie wir einen lebenswerten Planeten erhalten wollen.

Kommt zum Block der Umweltverbände auf der Straße des 17. Juni, westlich des Brandenburger Tors und zeigt unter dem Motto #allefürsklima, dass wir immer noch mehr sind, noch mehr werden und noch viel erreichen müssen. Um 12:00 Uhr startet die Demonstration mit einem Bühnenprogramm, anschließend setzt sich der Zug am Brandenburger Tor in Bewegung, angeführt von Kindern und Jugendlichen in Bewegung, Endpunkt der Demo ist wieder das Brandenburger Tor.

Ihr erkennt uns vom BUND, NABU, WWF,  Klimaallianz, Grüne Liga, Greenpeace, Naturfreunden, berlin 21, den Berliner Initiativen von Wasser- und Energietisch über Kohleausstieg bis TTIP Stoppen auch an unserem großen Banner oder an dem Meer an Fahnen.

Wir rufen dazu auf, die Arbeit für diese Demo niederzulegen und sich einzureihen! Und wir zeigen mit deutschlandweit über 450 Demos, wie vielfältig die Klimabewegung geworden ist. Denn es gibt kaum jemanden, der noch nichts vom globalen Klimastreik am 20.9. gehört hat: Während in Berlin das Klimakabinett der Bundesregierung erste Ergebnisse für ein Klimaschutzgesetz und andere wirksame Klimapolitik vorlegen könnte, steht der 20. September international auch für die Klimaverhandlungen der UN in New York. Die zwei prominentesten Figuren hier: Antonio Gueterres und Greta Thunberg.“

Zum Beitrag des BUND Berlin

Treffpunkt hier

 

Vortrag Professor Siegfried Broß: 70 Jahre Grundgesetz. Erfolge und Gefährdungen

Fotografie: ZAK

Vortrag Professor Siegfried Broß: 70 Jahre Grundgesetz
Erfolge und Gefährdungen

Mo, 28.10.2019, 19:30

Beschreibung

Das Grundgesetz ist der Zement unserer Gesellschaft, um eine Metapher des englischen Philosophen David Hume zu variieren. Die Verfassung ist das höchste Gut und die Leitlinie unseres Zusammenlebens und der vielleicht wichtigste Text dieser Republik. Zwar hat es bis in die jüngste Vergangenheit mehr als 60 Änderungen erfahren, zuletzt die nach einigem politischen Gezerre zwischen dem Bund und den Ländern zum Digitalpakt und zur Beteiligung des Bundes an den Bildungsausgaben der Länder, gleichwohl stellt heute niemand seine Erfolgsgeschichte in Frage. Siegfried Broß lotet diese Geschichte aus.

Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Ehrenvorsitzender der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission und der Juristischen Studiengesellschaft Karlsruhe.

Moderation: Dr. Ingolf Ebel, Urania Berlin.

Ort: Urania Berlin e. V.
An der Urania 17
10787 Berlin

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Problematisches Klimagas. Fracking-Boom lässt Methan-Emissionen steigen

Spiegel Online
14.08.2019
Problematisches Klimagas. Fracking-Boom lässt Methan-Emissionen steigen
Von Thorsten Dambeck

Fracking steht wegen seiner Folgen für die Umwelt schon lange in der Kritik. Eine Studie macht die Technik zur Erdgasförderung nun auch für den Anstieg des Treibhausgases Methan verantwortlich.

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Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Termin für Urteil der Delius-Klage steht fest

Zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs werden vom ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Berliner Piratenfraktion Martin Delius (jetzt DIE LINKE) und dem Ex-Geschäfts­führer Heiko Herberg (jetzt SPD) zur Zahlung von 25.000 € verklagt.* Ein Vergleichsvorschlag der Richter wurde bislang nicht angenommen. Der zweitinstanzliche Urteilstermin ist am Mittwoch.

(Berlin, 06.08.19) Die Richter schlugen vor, dass die Liquidatoren der Piratenfraktion, Delius und Herberg, die Klage zurückziehen und jede Partei ihre Anwaltskosten selbst bezahlt. Ihr Anwalt hat den Vorschlag der Richter jedoch abgelehnt. Dazu Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Berliner Wasserbetriebe spülen mittlerweile Millionen in den Berliner Landeshaushalt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Privatpersonen, die hierzu beigetragen haben, zur Zahlung von 25.000 Euro verklagt werden.“

Hintergrund: In ihrem Wahlprogramm hatte die PIRATENPARTEI als einzige Partei versprochen, juristisch gegen die Wasserverträge vorzugehen. Dies trug zu ihrem Wahlerfolg 2011 bei. Als 2013 unklar war, ob die Fraktion eine Organklage gegen die Wasserprivatisierung bezahlen könne, bot der Wassertisch eine Spende an. Nachdem die Klage eingereicht worden war, machte der verbliebene Wasserkonzern Veolia den Weg zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe frei. Die Organklage war eines der letzten Mosaiksteine der erfolgreichen Wasserrekommunalisierung. Allerdings konnte sie aus Fraktionsmitteln bezahlt werden. Folglich teilte 2014 der damalige erste Fraktionsvorsitzende Alexander Spies (der auch die jetzige Delius-Klage ablehnt) dem Berliner Wassertisch mit, dass mit einer Inanspruchnahme der Spende nicht mehr zu rechnen sei.

Nicht alle Piratenabgeordneten befürworteten seinerzeit jedoch die juristische Aufarbeitung der Wasserverträge. Delius und Herberg gehörten zu den wenigen Gegnern der Organklage. Sie verließen auch die PIRATENPARTEI vor Ende der Legislaturperiode. Das Spendenangebot klagen die beiden Nachwuchspolitiker mittlerweile als Liquidatoren einer Fraktion ein, deren Partei sie nicht angehören. Martin Delius ist Mitglied der LINKEN, Heiko Herberg Mitglied der SPD.

Dazu Sigrun Franzen: „Wir befinden uns in der paradoxen Situation, dass wir unser Spendenangebot der Fraktion der PIRATENPARTEI gemacht haben, die für die Organklage war. Nun werden wir von Mitgliedern der Partei DIE LINKE und der SPD verklagt, die Gegner das Wasservolksbegehrens waren. Die Berliner PIRATEN selbst lehnen die Delius-Klage ab. Die Ablehnung des Vergleichs zeigt, dass die Justiz offensichtlich missbraucht wird, alte politische Rechnungen zu begleichen. Den Schritt in die nächste Instanz behalten wir uns vor.“

Verkündungstermin ist am Mittwoch, 07.08.2019 – 12.00 Uhr – Raum 145, Kammergericht Berlin

* Weitere Infos: Belügt Linken-Wahlkämpfer Delius die Öffentlichkeit?PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2016

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Die Pressemitteilung als pdf

Hubertus Zdebel (LINKE): Die Skandalserie um die Fracking-Kommission


Pressemitteilung Hubertus Zdebel (Mitglied des Bundestages, DIE LINKE), 2. August 2019

Im Rahmen der Pro-Fracking-Gesetzgebung wurde mit § 13a Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beschlossen, dass die Bundesregierung eine „unabhängige Expertenkommission“ einsetzt, welche Fracking-Erprobungsmaßnahmen in bestimmten Gesteinsschichten wissenschaftlich begleitet und auswertet sowie hierzu und zum Stand der Technik Erfahrungsberichte zum 30. Juni eines Jahres erstellt. Die Expertenkommission übermittelt die Erfahrungsberichte dem Deutschen Bundestag und veröffentlicht sie im Internet. Die Expertenkommission unterrichtet die Öffentlichkeit in regelmäßigen Abständen über Verlauf und Ergebnisse der Erprobungsmaßnahmen. Hierbei sowie zu den Entwürfen der Erfahrungsberichte ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die Kommission, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde und aus Steuermitteln finanziert wird, ist mehrheitlich mit Vertretern fracking-freundlicher Stellen besetzt. Die Zivilgesellschaft ist in ihr nicht vertreten. Die Bundesregierung scheute das Risiko kritischer Stimmen.

Die „Expertenkommission Fracking“, wie sie offziell heißt, hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Siehe https://expkom-fracking-whg.de/. Sie soll durch ihre Berichte die Voraussetzungen für die in 2021 vorgesehene Überprüfung des Verbots von Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein durch den Deutschen Bundestag schaffen. weiterlesen

Vermutlich größter Grundwasserschaden in der Geschichte der deutschen Erdölförderung – Lagerstättenwasser-Skandal in Niedersachsen. Wintershall Dea verunreinigt Grundwasser


Pressemitteilung vom 31.07.2019

Am 29. Juli 2019 informierte die niedersächsische Landesregierung die Bevölkerung darüber, dass im Landkreis Grafschaft Bentheim seit Anfang 2014 möglicherweise bis zu 220 000 Kubikmeter Lagerstättenwasser in den Untergrund gelangt sind. Ursache sollen Leckagen an der Einpressbohrung Emlichheim 132 der Firma Wintershall DEA sein. Dabei soll das stark salzhaltige Lagerstättenwasser nach Einschätzung von Wintershall Dea einen oberen Grundwassereinleiter erreicht haben.

Dr. Reinhard Knof (Kein CO2-Endlager e.V., Schleswig-Holstein): „Wie kann es sein, dass solche extremen Verunreinigungen über vier Jahre hinweg unbemerkt erfolgen können und weder der Betreiber noch das für die Aufsicht zuständige Bergamt etwas bemerkt haben? Seit Anfang 2019 weiß die Regierung über den Skandal Bescheid. Warum wird die Bevölkerung nicht informiert? Wie viele Bohrungen sind eigentlich noch undicht? Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit unseres am 2. September startenden Volksbegehrens zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein noch einmal deutlich. Mit den Gesetzesinitiativen soll der Schutz des Wassers bei Bergbauvorhaben verbessert und Behörden und Gemeinden Transparenz im Umgang mit brisanten Unternehmensinformationen möglich werden.“

Bernd Ebeling, Wasserwirtschaftsingenieur aus Niedersachsen: „Über einen langen Zeitraum gelangten hoch saline Lagerstättenwässer aus der Erdölproduktion in unbelastetes Grundwasser. Das eingepresste Lagerstättenwasser mit einem Salzgehalt von 200 bis 300 g pro Liter ist ca. 10.000 mal höher mit Salzen belastet als unbelastetes Grundwasser. Bei kompletter Vermischung des ausgeströmten Lagerstättenwassers mit dem anstehenden unbelastetem Grundwasser wären bis zu 220 Mio. m³ versalzen und somit für eine Trinkwassergewinnung oder Verwendung für die Landwirtschaft unbrauchbar.“

Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch): „Der größte deutsche Erdölförderer Wintershall DEA hat vermutlich einen der größten Grundwasserschäden in der Geschichte der deutschen Ölförderung verursacht. Die Öl- und Gasförderung gefährdet unser immer knapper werdendes Grundwasser und damit unsere Trinkwasserversorgung. Damit muss endlich Schluss sein!“

Weder Betreiber noch Bergamt scheinen diesem Schaden Beachtung zu schenken, denn am 26. Juli 2019, also genau drei Tage vor der offiziellen Bekanntgabe des Lagerstättenwasseraustritts, wurde mitgeteilt, dass die Wintershall Dea Deutschland AG im Erlaubnisfeld Unterweser bis zum 31. Juli 2021 weiter nach Kohlenwasserstoffen suchen darf.

Hintergrund:
Bei der Erdgas- und Erdölförderung fällt Lagerstättenwasser an. Es gelangt bei der Förderung automatisch an die Tagesoberfläche. Die Zusammensetzung variiert je nach Lagerstätte. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen, Kohlenwasserstoffen und kann Schwermetalle und natürliche radioaktive Stoffe enthalten. Im vorliegenden Fall soll das Lagerstättenwasser u.a. Strontium und Barium enthalten. Bei einer Einpressbohrung wird das Lagerstättenwasser wieder zurück in die Öl- oder Gaslagerstätte geleitet. Undichte Leitungen und Verrohrungen sind bei der Öl- und Gasförderung keine Ausnahme, sondern treten regelmäßig auf, auch in Deutschland. In Schleswig-Holstein beispielsweise sind 98 Schadensfälle im Zusammenhang mit der Ölförderung bekannt geworden. Die meisten dieser Schäden sind der Wintershall DEA, bzw. deren Vorgängerunternehmen zur Last zu legen.

Weitere Links

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung: Nach Austritt von großen Mengen Lagerstättenwasser: Ministerium ordnet Überprüfung aller Einpressbohrungen in Niedersachsen an. 30.7.2019 Zum Beitrag

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung:
Lagerstättenwasser bei Einpressbohrung im Landkreis Grafschaft Bentheim ausgetreten. 29.7.2019. Zum Beitrag

NDR: Emlichheim: Lagerstättenwasser ausgelaufen. 29.07.2019 19:30 Uhr „Seit mehr als 75 Jahren fördert das Unternehmen Wintershall in Emlichheim Erdöl. Offenbar ist dabei jahrelang Lagerstättenwasser unbemerkt ausgelaufen und in den Boden gesickert.“ Zum Video

Aus der „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ wird nun das „Volksbegehren zum Schutz des Wasser!“

Zum Volksbegehren zum Schutz des Wassers. Es startet am 2. September 2019! Wahlberechtigt ist, wer EU-Bürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 6 Wochen in Schleswig-Holstein wohnt.

Die Organisatoren „benötigen 80.000 Unterschriften von Wahlberechtigten aus Schleswig-Holstein innerhalb von 6 Monaten ab dem 02.09.2019. Die Unterschriften können sowohl auf Ämtern und Rathäusern abgegeben, als auch von uns an anderen Stellen und auf der Straße gesammelt werden. Beim Volksbegehren dürfen auch andere öffentliche Stellen beim Sammeln unterstützen, wie Büchereien, Schwimmbäder, usw. Wir bitten um Meldungen, wer in welchem Gebiet/Ort/Stadt sammeln kann. Wegen des Datenschutzes werden nur Unterschriftenzettel für Einzelunterschriften zur Verfügung gestellt. Bitte diese Information jetzt schon verbreiten, damit wir ab dem 02.09.2019 gut vorbereitet starten können. Der OMNIBUS wird uns auch dieses Mal wieder unterstützen.“

„Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren erreichen:

Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden soll es zukünftig rechtssicher erlaubt sein, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage, Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden:

  • Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
  • Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle
  • Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben

Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:

  • besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
  • Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)
  • sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
  • Haftung von Ölkonzernen für Schäden“

Der Berliner Wassertisch unterstützt das Volksbegehren.

 

BBU: Endfassung des Jahresberichts der Fracking-Kommission entlarvt Öffentlichkeitsbeteiligung endgültig als Farce


BBU-Pressemitteilung, 10.07.2019

(Bonn, Berlin, 10.07.2019) Für den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) zeigt die nun veröffentlichte Endfassung des Jahresberichts der Fracking-Kommission deutlich, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bericht eine Farce war. Der Jahresbericht blieb trotz massiver Kritik fast unverändert. Eine konkrete Darstellung der Kritikpunkte der Öffentlichkeit und aussagekräftige Antworten darauf fehlen auf der Homepage der Kommission fast völlig. Das ist das genaue Gegenteil eines Dialogs auf Augenhöhe. Der BBU fordert, die Kritik der Öffentlichkeit im Original auf der Homepage der Kommission zu veröffentlichen und verlangt von ihr, dazu konkret Stellung zu beziehen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Dass die Kommunikation mit der Öffentlichkeit ein Desaster war, hat die Fracking-Kommission anscheinend selbst gemerkt. Denn nun will sie gemeinsam mit den Bundesministerien für Forschung, Umwelt und Wirtschaft ein Konzept für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erarbeiten. Doch es ist nicht zu erwarten, dass Verbesserungen für Umweltschützer eintreten. Denn in welche Richtung die Kommunikation mit der Öffentlichkeit geht, lässt sich angesichts des Umgangs mit der eingereichten Kritik am Jahresbericht bereits jetzt erahnen.

So wurde der Entwurf des Jahresberichts fast unverändert als Endfassung übernommen. Die Kritik der Öffentlichkeit und die Reaktion der Kommission werden im Jahresbericht in keiner Weise dargestellt.
Stattdessen sollen Kommentare nun in einem Dokument zu regelmäßig gestellten Fragen (FAQ) auf der Kommissions-Homepage behandelt werden.
Damit werden Kritikpunkte einfach zu Fragen umdefiniert. Doch auch in dieser Form wird die Kritik des BBU in diesem Dokument kaum aufgegriffen, wie ein Beispiel von vielen zeigt. So hatte der BBU die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen angesichts der fehlenden Bekanntmachung als völlig unzureichend kritisiert. Darauf gibt es keine befriedigende Reaktion .Stattdessen findet man die Frage: ‚Wie wurde die Öffentlichkeit über die Webseite der Expertenkommission Fracking informiert?‘. In der Antwort wird insbesondere auf Presseerklärungen der drei betroffenen Ministerien verwiesen, die nach Ablauf der Abgabefrist für Stellungnahmen zum Entwurf des Jahresberichts veröffentlicht wurden und so gar nicht zur Abgabe von Stellungnahme motivieren konnten. So werden Kritikpunkte unsichtbar gemacht und Nebelkerzen geworfen. Auch ansonsten sind die Ausführungen im FAQ-Dokument von einem ‚Weiter so‘ geprägt. Das ist nicht akzeptabel.“

Der BBU fordert die Fracking-Kommission auf, ein Dokument zu veröffentlichen, in dem die Kritik der Öffentlichkeit im Original dargestellt wird. Zu diesen Kritikpunkten muss die Fracking-Kommission konkret Stellung beziehen.

Zum Hintergrund:
BBU-Pressemitteilung vom 18. Juni 2019
https://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202019/18.06.19.pdf

BBU-Stellungnahme vom 25. Juni 2019
https://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/Jahresbericht%20_Fracking_OK_oU.pdf

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Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
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Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
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Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

BBU: Jahresbericht der Fracking-Kommission – falsche Ziele, unbestimmte Angaben und eine katastrophale Öffentlichkeitsbeteiligung


(Bonn, Berlin, 27.06.2019) Der Jahresbericht 2019 der Expertenkommission Fracking stößt auf deutliche Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU). Diese Kritik hat der Umweltverband der Fracking-Kommission innerhalb der von ihr gesetzten Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung in einer Stellungnahme (pdf) zum Jahresbericht übermittelt. Die vagen Aussagen über die zukünftige Arbeit der Kommission, die deutlich von ihrem Arbeitsauftrag abweicht, schaffen dabei keine Transparenz, sondern werfen immer neue Fragen auf. Die angesichts fehlender Erprobungsbohrungen notwendige Schlussfolgerung, dass es keinen Gefahrenausschluss für Fracking geben kann, zieht die Kommission nicht. Empörend findet der BBU auch, dass die Art der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Kommission anscheinend das Ziel hatte, die Abgabe von Stellungnahmen zu verhindern. Der BBU fordert eine Überarbeitung des Jahresberichts und eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt: „Aufgabe der Kommission ist die wissenschaftliche Begleitung von Erprobungsbohrungen für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel und Kohleflözgestein sowie die Ermittlung des Standes der Technik. Damit soll sie die wesentlichen Grundlagen für die in 2021 vorgesehen Überprüfung des Moratoriums von Fracking in diesen Gesteinsschichten schaffen. Da weder Anträge auf derartige Erprobungsbohrungen vorliegen noch Bundesländer in Aussicht gestellt haben, derartige Bohrungen zuzulassen, wird die Kommission ihren zentralen Auftrag nicht erfüllen können. Daher hätte sie bereits jetzt der Bundesregierung mitteilen müssen, dass kein Gefahrenausschluss für Fracking in diesen Gesteinsschichten möglich ist. Aus dem Moratorium hätte so ein unbefristetes Verbot werden müssen.“

Der BBU stellt zudem fest, dass auch der Stand der Technik des Bohr- und Frackingprozesses anhand internationaler Erkenntnisse und Studien von der Kommission nicht ermittelt wird. Stattdessen sollen Fragen für Schritt beantwortet werden, die dem Fracking nachgelagert oder bestenfalls begleitend sind. Damit hat die Kommission endgültig ihren im Wasserhaushaltsgesetz festgelegten Arbeitsauftrag aufgegeben. Die Gefahren des Bohr- und Frackingprozesses für die Umwelt und die Bevölkerung können so gerade nicht ermittelt werden.

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Die von der Kommission nun zur Bearbeitung vorgesehenen vier Fragenkomplexe sind zudem unbestimmt. Es ist nicht ersichtlich, welche Aspekte genau behandelt werden sollen. Damit ist das weitere Vorgehen der Kommission intransparent. Dies gilt auch für weitere Teile des Berichts. So fehlen beispielsweise die Zeitmarken für die einzelnen Ziele, die sich die Kommission gesetzt hat.“

Zu scharfer Kritik des BBU führt auch die Art und Weise, in der die Kommission die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat. So befand sich der Jahresbericht auf einer Homepage, deren Existenz nicht an zentraler Stelle bekannt gemacht wurde und nur durch Zufall zu finden war. Die Zeit zur Abgabe von Stellungnahmen von etwa drei Wochen reduzierte sich so faktisch auf wenige Tage bis Stunden. Für die Abgabe von Stellungnahmen war nur ein Kontaktformular vorgesehen. Als der BBU seine detaillierte Stellungnahme in das Kontaktformular eingab, bekam er eine Fehlermeldung: „Die Maximallänge ist überschritten. Bitte geben Sie maximal 3999 Zeichen ein.“ Detaillierte Stellungnahmen waren offensichtlich gar nicht erwünscht. Die Stellungnahme des BBU musste gestückelt werden.

Die Stellungnahme des BBUs hier als pdf

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter: https://www.bbu-online.de/
und telefonisch unter 0228-214032.
Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Gegen Gasbohren: Kurzstellungnahme zum Entwurf des Berichts der Expertenkommission Fracking im Jahr 2019

(26. Juni 2019) Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Berichts der Expertenkommission Fracking ist zu wiederholen. Vorab ist die Existenz der Homepage der Expertenkommission und ihres Jahresberichts an zentralen Stellen der Internetseiten von Bundes-Forschungsministerium, Bundes-Umweltministerium, Bundes-Wirtschaftsministerium und Umweltbundesamt bekannt zu geben. Die neue Frist zur Stellungnahme sollte zwei Monate betragen.

Der Bericht der Kommission ist in weiten Teilen vage und unbestimmt und daher grundlegend zu überarbeiten. So fehlen beispielsweise die Zeitmarken für die einzelnen Ziele, die sich die Kommission gesetzt hat.

Aufgabe der Kommission ist die wissenschaftliche Begleitung von Erprobungsbohrungen für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel und Kohleflözgestein sowie die Ermittlung des Standes der Technik. Da weder Anträge auf derartige Erprobungsbohrungen vorliegen noch Bundesländer in Aussicht gestellt haben, derartige Bohrungen zuzulassen, wird die Kommission ihren zentralen Auftrag nicht erfüllen können. Sie sollte daher bereits jetzt der Bundesregierung mitteilen, dass kein Gefahrenausschluss für Fracking in diesen Gesteinsschichten vorgenommen werden kann und dass das bis 2021 geltende Moratorium für Fracking in diesen Gesteinsschichten zeitlich unbegrenzt verlängert werden sollte.

Auch die Ermittlung des Standes der Technik des Bohr- und Frackingprozesses anhand internationaler Erkenntnisse und Studien wird von der Kommission nicht ermittelt. Stattdessen sollen Fragen für Schritte beantwortet werden, die dem Fracking nachgelagert oder bestenfalls begleitend sind. Dadurch drängt sich der Eindruck auf, dass sich die Kommission hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Bohr- und Frackingprozesses bereits inhaltlich festgelegt hat. Dies ist nicht akzeptabel.

Die von der Kommission vorgesehenen vier zu bearbeitenden Fragenkomplexe sind unbestimmt. Es ist nicht ersichtlich, welche Aspekte genau behandelt werden sollen. Damit ist das weitere Vorgehen der Kommission intransparent.

Der Bericht der Kommission ist daher grundlegend zu überarbeiten und der Öffentlichkeit zur Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.

Rettet Roșia Montană! – Stopp ISDS!

Schleswig-Holstein: Volksbegehren für Wasserschutz und Unternehmenstransparenz kommt

Pressemitteilung
Kiel, den 20.06.2019

Volksbegehren für Wasserschutz und Unternehmenstransparenz kommt

Gestern hat die Kieler Regierungskoalition den mit der Volksinitiative zum Schutz des Wassers abgestimmten Gesetzentwurf zur Änderung des Informationszugangsgesetzes ohne Rücksprache mit den Vertrauenspersonen überraschend durch eine wert- und bedeutungslose Placebo-Gesetzesänderung ersetzt.

Eine Volksinitiative mit mehr als 42.000 Unterschriften soll schlicht ignoriert werden“, verurteilt Dr. Reinhard Knof (Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und Vertrauensperson der Volksinitiative) den Schritt. „Damit haben sich die Kräfte durchgesetzt, die gegen mehr Transparenz, beispielsweise in Fällen von Korruption, sind. Die Weigerung, Behörden bei überwiegendem öffentlichen Interesse und nach Anhörung der Betroffenen eine Veröffentlichung von Informationen zu erlauben, stellt einen neuen Tiefpunkt antidemokratischen Verhaltens der Landtagsmehrheit dar. Mit dieser Entscheidung hat der Landtag den Weg zu einem Volksbegehren zur Erreichung der Ziele der Volksinitiative zum Schutz des Wassers vorgegeben.

Demnächst wird die Sammlung von 80.000 erforderlichen Unterschriften für einen Volksentscheid beginnen. Dies wäre seit 10 Jahren der erste Volksentscheid in Schleswig-Holstein.

Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden zukünftig rechtssicher erlauben, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden:

  • Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
  • Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle
  • Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben

Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:

  • besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
  • Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)
  • sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
  • Haftung von Ölkonzernen für Schäden

Die Koalition ist in diesen Punkten über Versprechungen bisher nicht hinaus gekommen.

Hintergrund:

Über 42.000 Unterschriften sammelte die Volksinitiative zum Schutz des Wassers bereits, die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und der Piratenpartei Schleswig-Holstein getragen wird. Für einen Volksentscheid müssen innerhalb von sechs Monaten erneut 80.000 Unterschriften gesammelt werden. Der Landtagspräsident legt fest, wann die Sammlung innerhalb der nächsten 4-8 Wochen beginnt.

Im Herbst entscheidet das Landesverfassungsgericht über die weitere Forderung der Volksinitiative, Fracking landesweit zu verbieten.

In Schleswig-Holstein hat es schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt geschädigt wurden.

Weitere Informationen:

Flyer der Volksinitiative

http://vi-wasser.de/files/Flyer_VI_Wasser.pdf

Die Volksinitiative im Wortlaut

http://vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf

Stellungnahme zu den Gegenargumenten der Landesregierung:

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/02100/umdruck-19-02148.pdf

Ansprechpartner für Presseanfragen:

Dr. Reinhard Knof (0162-1389223)

Dr. Patrick Breyer

Zum Beitrag

BBU: Fracking-Kommission führt Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf ihres Jahresberichts ad absurdum

BBU-Pressemitteilung

(Bonn, Berlin, 18.06.2019)

Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist die Art und Weise gestoßen, mit der die angeblich „unabhängige“ Expertenkommission zu Fracking die Öffentlichkeit über ihren Jahresbericht informiert und der Bevölkerung Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bericht gibt. Gemäß § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes soll sich diese Fracking-Kommission mit der Ermittlung des Standes der Technik bei Fracking in bestimmten Gesteinsarten befassen. Ihre Vorgehensweise zeigt jedoch, dass Stellungnahmen aus der Bevölkerung unerwünscht sind. Auf ihrer weithin unbekannten Homepage findet sich lediglich im Berichtsentwurf gut versteckt ein Hinweis auf die derzeit laufende Öffentlichkeitsbeteiligung. Für den BBU ist dies ein Skandal, durch den die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Farce wird.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Was als Musterbeispiel von Transparenz gelten sollte, ist hier zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung ohne Öffentlichkeitsinformation mutiert. Nur zufällig erfahren diejenigen, die sich durch die Dokumente der Homepage der Fracking-Kommission arbeiten, dass sie vom 3.6.2019 bis zum 25.6.2019 Anmerkungen zum Berichtsentwurf abgeben können. Und ganz offensichtlich wurde es auch unterlassen, die üblicherweise beteiligten Kreise zu informieren. Eine Email mit der Bitte um Stellungnahme, wie sie bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben üblich ist, hat der BBU nicht erhalten. Dies ist besonders befremdlich, da der BBU in der Vergangenheit zahlreiche Stellungnahmen zu Änderungen des Bergrechts und zur Fracking-Gesetzgebung abgegeben hat. Es drängt sich der Verdacht auf, dass diese Art der Bekanntmachung lediglich ein Feigenblatt darstellt, mit dem die Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung faktisch umgangen werden soll. Hinzu kommt, dass mit drei Wochen die Frist zur Stellungnahme viel zu kurz bemessen ist.“

Der BBU fordert daher: „Der Abgabetermin zur Stellungnahme muss aufgehoben werden und nach einer Neubekanntmachung stattdessen ein Zeitraum von zwei Monaten zur Äußerung eingeräumt werden. Die Öffentlichkeit muss angemessen informiert werden, insbesondere durch Bekanntmachungen auf zentralen Stellen der Internetseiten des Bundes-Umweltministeriums, des Bundes-Wirtschaftsministeriums und des Bundes-Forschungsministeriums. Und die üblicherweise beteiligten Kreise müssen separat per Email informiert werden.“

Die Homepage der Fracking-Kommission findet man unter
https://expkom-fracking-whg.de/start

Der Entwurf des Jahresberichts 2019der Fracking-Kommission findet man unter
https://expkom-fracking-whg.de/bericht und dort auf Seite 7 der unzureichende Hinweis auf die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Kontaktformular für Stellungnahmen (nur noch bis zum 25.06.2019 zulässig): https://expkom-fracking-whg.de/kontakt