Netzwerk Gegen Gasbohren: Loccumer Resolution

Loccum, den 14.04.2019

Wir, die Bürgerinitiativen im Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“, stellen fest, dass die Bundesregierung im Dezember 2015 in Paris Mitunterzeichnerin des völkerrechtlich bindenden Abkommens zur Begrenzung der globalen Erwärmung war. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zur Reduzierung der Schädigung der Atmosphäre durch die Verbrennung fossiler Energieträger und deren Nebenwirkungen wurden und werden von der Bundesregierung nicht in entsprechende Maßnahmen umgesetzt.

Erdgas ist wegen seiner hohen Leckagemengen an unverbranntem Methan ein bedeutender Klimaschädiger; es ist keineswegs „grüner“ als Kohle. Erdgas aus der Fracking-Förderung ist wegen der noch wesentlich höheren Verluste bei der Förderung etwa 3 x schädlicher als konventionelles. Liquefied Natural Gas (LNG) aus Fracking-Erdgas ist noch einmal deutlich klimaschädlicher durch den hohen Energieaufwand zur Verflüssigung auf minus 162 Grad C und die anschließenden Lager-, Umschlags- und Seetransportverluste.

Trotz der Erkenntnis, dass Erdgas die globale Erwärmung nicht verringert, sondern statt dessen besonders verstärkt, will die Bundesregierung LNG-Terminals an den Küsten nicht nur genehmigen, sondern auch subventionieren. Es ist unverantwortlich, diese Mittel für die klimaschädliche LNG-Technik auszugeben. Sie müssen zwingend für die Nutzung regenerativer Energien eingesetzt werden.

Im Ergebnis trägt Deutschland damit dazu bei, die Erdgasnutzung zu steigern und die Schädigung der Atmosphäre zu verstärken. Dadurch werden die Lebensgrundlagen von uns allen auf diesem Planeten direkt gefährdet.

Die Bürgerinitiativen im Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“ unterstützen die Ziele der Schulstreikbewegung „Fridays for Future“ für eine schnelle und wirksame Dekarbonisierung!

Wir fordern von der Bundesregierung und den Landesregierungen mit der „Loccumer Resolution April 2019″:

  1. Keinerlei LNG-Projekte und Infrastruktur in Deutschland zu verwirklichen und keine deutsche Unterstützung derartiger Projekte im Ausland, weder direkt, noch indirekt über Absicherungen, Garantien und dergleichen.
  2. Ab sofort keine neuen Erlaubnisse zu Aufsuchungen und Bewilligungen zur Gewinnung von Erdgas zu erteilen.
  3. Bestehende Bergbauberechtigungen für Erdgas nicht zu verlängern und durch Festlegung auf den maximalen Endtermin 2025 zeitlich zu begrenzen.
  4. Unverzüglich den Rückbau und die Wiedernutzbarmachung von Standorten der Erdgasgewinnung oder -aufbereitung nach Ablauf der Bergbauberechtigungen zu verfügen.
  5. Ab sofort die Entsorgung von Abfallflüssigkeiten aus der Förderung und Aufbereitung von Kohlenwasserstoffen in Versenkbohrungen zu beenden.
  6. Zügig die Altlasten aus der Kohlenwasserstoff-Förderung (Bohrschlammgruben u.a.) zu sanieren, so dass diese Maßnahmen bis 2030 beendet sind.
  7. Fracking aller Arten und andere Techniken zur Förderung von Kohlenwasserstoffen zu verbieten.
  8. Überprüfung aller bestehenden Bohrungen und Altbohrungen auf ungeregelte Methan- wie toxische Emissionen durch unabhängige Institute auf Kosten der Erdgasförderunternehmen. Altbohrungen dürfen nicht aus der Bergaufsicht entlassen werden.

Bürgerinitiativen im Zusammenschluss „Gegen Gasbohren“

Die „Loccumer Resolution April 2019“ wurde am 14.04.2019 in Loccum von folgenden Mitgliedern gezeichnet:

AK Fracking Braunschweiger Land
BI kein-frack-in-wf
WUG Initiative Wittorfer Bürger
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Bonn BI für sauberes Wasser, Witten
Berliner Wassertisch
IG Gegen Gasbohren, Hamminkeln
BI Walsrode gegen Gasbohren
BUND AG gegen Fracking, Lüneburg
AG No Moor Fracking,
Diepholzer Moorniederung
attac AG Fracking, Nienburg
BI Gesundheit Söhlingen
BI Saubere Umwelt und Energie, Altmark
BI Frack-loses Gasbohren im LK Rotenburg
BI Schönes Lünne
BI Gegen Gasbohren e.V. Drensteinfurt
BI gegen CO2-Endlager e.V. ,
Schleswig-Holstein BI Mensch & Umwelt Suhlinger Land
BI Gegen Gasbohren-Zehdenick-Templin
GENUK e.V., Hamburg

IG Fracking-freies Artland e.V.

Weitere Mitglieder des Zusammenschlusses schließen sich an:
BI Fracking freies Hessen n.e.V.
BI Umweltschutz Uelzen
gemeinnütziger Umweltschutzverein pro grün e.V., Paderborn
AG Post-Fossil, Kassel
BI gegen Bohrungen im Süd-/Brookmerland
BI LK Oldenburg
BI gegen Gasbohren Kleve
AG Fracking der BI Umweltschutz Luechow-Dannenberg
BI Chiemgauer Seenplatte gegen Gasbohren
IG Gegen Gasbohren im Oberspreewald
BI Gegen-Gasbohren Hamm
BI Lebensraum Vorpommern
BI Gemeinsam gegen Gas- und Probebohrungen am Niederrhein
Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
BI inofrack Inde- Rur-Wurm
BI rote Hand Thedinghausen/Achim
IG Breinermoor/Backermoor
BI gegen Gasbohren im Landkreis Rotenburg e.V.
Unabhängige Bürgerinitiative Salzhausen
BI Lausitzer Initiative gegen Rohstoffpiraterie
gemeinnütziger Verein zur Förderung und Erhaltung der Biodiversität in Deutschland e.V.

Weitere Organisationen schließen sich an:
Food & Water Europe
BI NoFracking Bodensee-Oberschwaben
BI Linteler Geest gegen Gasbohren
Initiative gegen Gasbohren im Tecklenburger Land
BI LangBÜRGnERsee, Bad Endorf

 

Offener Brief an BÜNDNIS/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein: „Keine Fracking-LNG-Import-Terminals: Schleswig-Holsteins Stimme im Bundesrat zählt“

13. April 2019

Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende von Kalben,
sehr geehrter Herr Umweltminister Albrecht,
sehr geehrte Frau Finanzministerin Heinold,

das Klimabündnis gegen LNG hat in einer detaillierten Stellungnahme (pdf) sowie in mehreren öffentlichen Veranstaltungen auf die signifikanten klimatischen Gefahren sowie die großen ökonomischen Risiken im Zusammenhang mit dem Bau des LNG Terminals in Brunsbüttel deutlich hingewiesen (pdf & pdf)

Trotz aller anderweitiger Bekundungen, steht es zudem eindeutig fest, dass Deutschland bewußt mit direkten und indirekten Subventionen eine Fracking-Gas-Import-Infrastruktur für den Klimawandelleugner Trump aufbauen möchte. Das können weder Sie, noch der Investor, noch die Bundesregierung negieren. Ganz im Gegenteil. Der geopolitische Zusammenhang mit den USA und der gewollte Import von Fracking-Gas wird offen gelebt und kommuniziert.

Zu den indirekten Subventionen zählt die jetzt durch das BMWI vorgelegte Rechtsänderung. Nach einer gemeinsam anberaumten Konferenz mit dem US Vize-Energieminister sowie den größten US LNG Lobby Verbänden hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier im Februar 2019 entschieden, den bestehenden Rechtsrahmen dahingehend zu ändern, dass „die Kosten für den Leitungsbau ohne Zeitverzug über die Gasnetzentgelte refinanziert und auf die Netznutzer gewälzt werden.“ Im Dezember 2018 hatte die Bundesnetzagentur entschieden, die Anschlussleitung für das LNG Terminal in Brunsbüttel aus dem Netzentwicklungsplan zu nehmen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass der Investor die Anschluss- und Betriebskosten hätte zahlen müssen.

Die angestrebte Rechtsänderung wird buchstäblich durchgepeitscht. Der Öffentlichkeit wurde eine Farce-Beteiligungsfrist von de facto 2 1/2 Tagen eingeräumt. Weil uns das Thema extrem wichtig ist, haben wir dennoch – zusammen mit insgesamt 25 Umweltgruppen – eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben), die jedoch vom BMWI und dem Kabinett völlig mißachtet wurde.

Hauptpunkte sind:

a) Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen;
b) Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden;
c) Stellungnahme gegen die „Umwälzung“ der Anschluss-/Betriebskosten von LNG-Import-Terminals auf die Steuerzahler –insbesondere zugunsten von Fracking-Gas-Importen.

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates soll am 2. Mai über den Verordnungsentwurf abstimmen. Wir erwarten, dass der Bundesrat am 17. Mai 2019 final abstimmen soll.

Am 24. März 2019 hat der Landesparteitag von B90/Die Grünen in SH dem Antrag „Vorfahrt beim Klimaschutz, auch beim LNG Terminal Brunsbüttel“ zugestimmt.

Folgende Punkte wurden u.a. festgestellt:

  • Bei der Beurteilung eines möglichen LNG-Terminals müssen die Einhaltung der Klimaschutzziele der Bundesregierung und des Pariser Klimaabkommens und dessen fristgerechte Umsetzung Priorität haben. Dabei sind die die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des LNG-Terminals auf das Klima zu berücksichtigen, auch im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.
  • Eine finanzielle Förderung des LNG-Terminals durch das Land lehnen wir ab. Das finanzielle Risiko muss bei den Investoren liegen.
  • Wir verweisen darauf, dass ein erheblicher Teil des in Deutschland angelandeten LNG-Gases zukünftig durch Fracking in den USA gewonnen werden könnte. Wir lehnen Fracking ab

Ihrem eigenen Landesparteibeschluss folgend sowie mit Verweis auf

a) unsere detaillierten Stellungnahmen,
b) die aktuell vor der Wahl des EU-Parlamentes publizierte Position der europäischen Grünen, dass fossiles Gas keine Zukunft in Europa hat,
c) die klare, wohl begründete Position der Grünen in Niedersachsen gegen LNG Terminals,

fordern wir Sie auf, im Wirtschaftsausschuss sowie Plenum des Bundesrates gegen die geplante Rechtsänderung zu stimmen.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie uns vorab mitteilen könnten, wie Ihre Entscheidung diesbezüglich ausfällt.

Mit den besten Grüßen

Andy Gheorghiu
– Policy Advisor –
Food & Water Europe
Stechbahn 9
34497 Korbach
Germany

+49 5631 50 69 507

Offener Brief: End ExxonMobil’s privileged access to the European Parliament – strip it of its lobby badges


To: Members of the Conference of Presidents of the European Parliament, leaders of the political groups
CC: Chairs and Vice-Chairs of the Committee on the Environment, Public Health and Food Safety and the Committee on Petitions
MEPs: End ExxonMobil’s privileged access to the European Parliament – strip it of its lobby badges

Dear Members of the European Parliament,

we are writing to you to ask you to remove the access badges of ExxonMobil because it failed to appear at the European Parliament’s hearing without sufficient justification, failed to answer legitimate questions about its role in undermining climate science and action, and simultaneously attempted to discredit the proceedings behind the scenes.

Following a petition by Food & Water Europe1), the European Parliament’s Committees on Environment, Public Health and Food Safety and on Petitions invited ExxonMobil to appear before them for a public hearing on its climate change denialism on March 21st. ExxonMobil declined to attend the hearing, citing in its email response2) “ongoing climate-change related litigation in the United States” and that it is “important to ensure that public commentary does not prejudice those proceedings”.

ExxonMobil’s excuse of ongoing litigation is an unacceptable and insufficient justification to refuse cooperation with the European Parliament. It appears to be an attempt to avoid being held publicly accountable for its actions by the European Parliament. The oil and gas major, responsible for 3.2% of global emissions from 1751 to 20103), has continued to issue4) “public commentary” regarding the court cases since they began. weiterlesen

Brauchen wir zusätzliches Erdgas, etwa als Brückentechnologie aufgrund des Atom- und Kohleausstiegs?

Das Tauziehen um Erdgas-Absatzmärkte zwischen Russland und den USA, die beide künftig so viel wie möglich Erdgas nach Deutschland und Europa liefern wollen, geht vermutlich massiv auf Kosten des Klimas. In einem Fachgespräch diskutierte am Montag die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag die umstrittene Frage „Wieviel Erdgas braucht Europa?“ – und vor allem wann und wie lange.

Brauchen wir zusätzliches Erdgas, etwa als Brückentechnologie aufgrund des Atom- und Kohleausstiegs? Steht die Verpflichtung aus dem Pariser Klimavertrag nicht ganz oben auf der Agenda, wie uns die FridaysForFuture-SchülerInnen regelmäßig in Erinnerung rufen? Wie bewertet man zusätzliche Gasinfrastruktur an der deutschen Küste aus geo- und sicherheitspolitischen Interessen, brauchen wir Pipelines etwa auch zur Friedenssicherung? Verschiedene Expertinnen und Experten nahmen dazu Stellung.

Dr. Kirsten Westphal, von der Stiftung Wissenschaft und Politik wurde eingeladen, um geo- und versorgungspolitische Aspekte der Debatte aufzuzeigen. Nach Vorstellung der wichtigsten Gas-Pipeline- und Terminal-Projekte und dahinter stehender Interessen bezog sich Frau Westphal auf die Berechnungen, die von einem steigenden Gasimportbedarf in Europa ausgehen, da innereuropäische Quellen zurückgehen. Zudem bräuchte man in bestimmten Situationen im Winter die Gaskorridore. Sie beschrieb die Entscheidungen, die hier getroffen werden müssen, als komplizierten Prozess einer Prinzipien- und Güterabwägung, in dem viele Fragen zu stellen seien zu Abhängigkeiten und geo-, versorgungs-, sicherheits- und klimapolitischen Interessen, die gegeneinander abzuwägen seien.

Auf die Einbeziehung der Klimaziele angesprochen, die eigentlich insgesamt einen Rückgang fossiler Energie in Deutschland und Europa erwarten ließen, beschrieb Kirsten Westphal die Situation auf den Märkten für Erdgas als eine Wette, die Gaskonzerne Ost wie West abgeschlossen haben: eine Wette auf das Verfehlen der Klimaziele.

Prof. Christian von Hirschhausen vom DIW beantwortete die Frage, ob wir zusätzliche Gasinfrastruktur vor dem Hintergrund der Klimaziele eigentlich brauchen, mit einem eindeutigen Nein. Fossiles Erdgas könne keine Brückentechnologie sein. Wer dies fordere, möchte, dass Erdgas noch die kommenden Jahrzehnte eine relevante Rolle spielt. Nordstream 2 sei erstens energiewirtschaftlich unnötig, zweitens betriebswirtschaftlich unrentabel und drittens umweltpolitisch schädlich. Ein privater Investor käme nicht auf die Idee, eine solche Pipeline bauen zu wollen. Auch im Stromsektor brauche man zusätzliches Gas selbst vor dem Hintergrund von Atom- und Kohleausstieg nicht. Das deutsche Stromsystem könne problemlos bis 2030 zu 100 Prozent erneuerbar sein, zusammen mit Speichertechnik. Auf die Nachfrage des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, Klaus Ernst, es sei kaum zu verstehen, weshalb eine Pipeline gebaut werden würde, wenn sie unrentabel sei, antwortete von Hirschhausen: Circa sechs Milliarden Euro würde Nordstream 2 Verlust machen, so habe er errechnet. Die Geschichte der Erdgaspipelines zeige, dass immer politische Interessen dahinter stünden. Heute seien Speicher die Konkurrenz zu Erdgas, weil sie das Erdgas überflüssig machten.

Sebastian Scholz, Klima- und Energieexperte beim NABU Deutschland, brachte verstärkt klimapolitische Argumente in die Debatte. Er räumte mit der Legende auf, LNG würde benötigt, um den Schiffsverkehr zu dekarbonisieren. Auch das Argument, man brauche die Infrastruktur auch für grünes Gas, wies er zurück und bewertete die Debatte um Power-to-Gas als „Nebelkerze“. Man könne gar nicht so viel Strom erzeugen wie man bräuchte, um grünes Gas in großem Stil herzustellen. Da käme man mit dem Zubau an erneuerbaren Energien an die Grenzen ökologischer Verträglichkeit. Daher sei Effizienz im Umgang auch mit erneuerbaren Energien so wichtig. In Hinblick auf Methan warf er das Problem auf, dass über Methanschlupf, also das Austreten von Gas während des Produktions- oder Transportprozesses, noch zu wenig bekannt sein. Ein internationales Monitoring sei hier eigentlich notwendig, um mehr Klarheit über Leckagen und die eigentliche Klimabilanz von Erdgas zu erhalten.

In der Diskussion betonte Lorenz Gösta Beutin, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, dass eine politische Richtungsentscheidung für die Einhaltung der Pariser Klimaziele notwendig sei. Es reiche nicht, den Vertrag unterschrieben zu haben, man müsse nun auch stringent danach handeln. Er verwies auf die Bewegung FridaysForFuture, von denen auch drei Mitglieder anwesend waren, die zusammen mit anderen Teilen der Klimabewegung nicht nachlassen dürften, der Regierung und den Parlamenten Druck zu machen.

Hubertus Zdebel, der in der Fraktion DIE LINKE das Fracking-Thema bearbeitet, fasste die Debatte noch einmal vor dem Hintergrund der Unternehmen zusammen, die hinter den Gas-Projekten stehen. Mächtige transnationale Konzerne drängten auf die europäischen Absatzmärkte. Dass Klimapolitik da unter die Räder gerate, müsse sich ändern. Viele Fragen seien angesprochen, aber neue Fragen aufgeworfen worden, die zu klären sich die Fraktion DIE LINKE weiter zur Aufgabe machen wird.

Beitrag online unter

Was macht eigentlich unsere Stellungnahme & unser Widerspruch gegen die Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur?

Was macht eigentlich unsere Stellungnahme und unser Widerspruch gegen die Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur, die das Klimanetzwerk gegen LNG am 18. März an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verschickt hat?

Stand: 8. April 2019

Mailwechsel zwischen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Andy Gheorghiu vom „Klimanetzwerk gegen LNG“

4. Mail vom 8. April 2019

Von: agheorghiu@fweurope.org
An: …@bmwi.bund.de
Kopie: BUERO-IIIC4@bmwi.bund.de,…@bmwi.bund.de,Poststelle@bmu.bund.de,[…]

Datum: 08-Apr-2019
Betreff: Stellungnahme/Widerspruch gegen Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur aufgrund des geopolitischen Drucks der Trump-Administration

Sehr geehrter Herr […],
zunächst einmal danke ich Ihnen grundsätzlich für Ihre Rückmeldung.

Allerdings entnehme ich Ihrer Antwort nicht, dass Sie sich dezidiert mit unseren – durch entsprechende Studien/Fachquellen belegten – signifikanten klima-/umweltpolitischen sowie makroökonomischen Argumenten auseinandergesetzt haben. Insbesondere gehen Sie nicht darauf ein, dass die geplante Rechtsänderung ausschließlich aus geopolitischen Gründen als „Geste an unsere amerikanischen Freunde“ erfolgt. Dies, obwohl wissenschaftlich belegt ist, dass Fracking-Gas signifikant zur Klimaerwärmung beiträgt und mit massiven negativen umwelt- und gesundheitsgefährdenen Auswirkungen einhergeht.

Beim Thema “ technologieoffene Infrastruktur“ bitte ich Sie um Zusendung von Studien bzw. konkreten Phase-Out-Plänen, aus denen hervorgeht, ab wann, mit welchem „grünen Gas“ (wie gewonnen) und in welcher Volumina die vorhandene (und neu geplante) Infrastruktur ohne zusätzliche Investitionen in Umbauten, etc., genutzt werden soll.

Vermeintliche Diversifizierung:

Das Argument „Diversifizierung“ vom russischen Gas zur Versorgungssicherheit bröckelt alleine schon durch die Unterstützung der deutschen Regierung für die – ebenfalls nicht benötigte und völlig überdimensionierte – Nord Stream 2 Pipeline in sich zusammen.

Es hält auch bei einer Einzelbetrachtung der LNG-Standorte nicht Stand:

a) An 2 von 4 angedachten LNG-Standorten werden nicht die Verbraucher_innen in Deutschland, sondern ausschließlich die petrochemische Industrie vor Ort Nutznießerin des klimafeindlichen US Fracking-LNGs sein. Am Standort Stade handelt es sich um Dow Chemical, in Brunsbüttel wird es der ChemCoast Park (Yara & Co) sein. Beide Standorte haben keinerlei Phase-Out-Plan für die benötigte und beschlossene Dekarbonisierung ihres Sektors.

b) Beim Standort Rostock ist der Hauptinvestor das russische Unternehmen Novatek, welches natürlich vor allem russisches LNG importieren möchte.

c) Einer der Hauptinvestoren für den Standort Brunsbüttel (das niederländische Unternehmen Gasunie) betreibt ein schlecht ausgelastetes LNG Terminal in Rotterdam und konnte die Auslastungsquote im letzten Jahr lediglich durch den Umschlag von russischem LNG „aufpolieren“ (siehe z.B. https://www.lngworldnews.com/dutch-gate-terminal-positions-itself-as-lng-transshipment-hub-for-russian-yamal-volumes/)

d) Im Februar 2019 war Russland der Top-LNG-Lieferant nach Europa (https://www.lngworldnews.com/russia-becomes-europes-top-lng-supplier-in-february/).

2. Neben den detaillierten klima-/umweltpolitischen sowie makroökonomischen Argumenten, haben wir zudem (auch erneut in der unteren E-Mail vom 3. April 2019):

a) Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen

und

b) Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden
eingelegt.

Im Namen der 25 Unterzeichner_innen bitte ich Sie erneut, mir die Stelle mitzuteilen, wo ich Widerspruch und Beschwerde nochmals offiziell einreichen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Gheorghiu

[…] weiterlesen

Siegfried Broß: 70 Jahre Grundgesetz – Erfolge und Gefährdungen

70 Jahre Grundgesetz – Erfolge und Gefährdungen
Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. im Rahmen des theologisch-politischen Dialogs in der Autobahnkirche St. Christophorus Baden-Baden am 7. April 2019

I. Vorbemerkung

1. Zur Einstimmung auf die nachfolgenden Ausführungen möchte ich einige formelle Hinweise zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vorausschicken. Es ist in wenigen Wochen seit 70 Jahren in Geltung. Das Grundgesetz ist gemäß Art. 145 Abs. 2 GG mit dem Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Das Bundesgesetzblatt Nr. I mit der Seite 1 wurde an diesem Tag ausgegeben.

Fotografie: ZAK

Seit Inkrafttreten hat das Grundgesetz bis in die jüngste Vergangenheit mehr als 60 Änderungen erfahren, zuletzt die nach einigem politischen Gezerre zwischen dem Bund und den Ländern zum Digitalpakt und zur Beteiligung des Bundes an den Bildungsausgaben der Länder. Aufgrund meiner jahrzehntelangen Arbeit mit dem Grundgesetz halte ich die nachfolgenden für besonders bedeutsam: Die Notstandsgesetzgebung vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 709), mit der unter anderem das Widerstandsrecht in Art. 20 Abs. 4 und im Gefolge durch das 19. Änderungsgesetz (29. Januar 1969, BGBl. I S. 97) die Individualverfassungsbeschwerde wie auch die Kommunalverfassungsbeschwerde in Art. 93 Abs. 1 Nrn. 4a und 4b in das Grundgesetz eingefügt wurden, sodann das Finanzreformgesetz vom 12. Mai 1969 (BGBl.I S. 359), der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl.II S. 889), mit dem unter anderem die Präambel und Art. 146 GG geändert wurden sowie das Änderungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl.I S. 2086), mit dem Art. 23 GG mit einer neuen Fassung (Verwirklichung eines Vereinten Europas) in das Grundgesetz eingefügt wurde. Hinzu kommen Änderungen des Grundgesetzes, die den föderalistischen Aufbau, die föderalistische Struktur und die Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern betreffen, so etwa das 52. Änderungsgesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034), durch das die so genannte Föderalismusreform I im Grundgesetz umgesetzt wurde wie auch das Änderungsgesetz vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347), mit dem die Länder gemäß Art. 90 Abs. 2 S. 1 GG die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen aufgegeben haben. weiterlesen

Mehr als 700 Teilnehmer!!! Demonstration gegen Gasbohrungen in Zehdenick

RBB, 6.4.2019

„Mehr als 700 Menschen haben am Samstagnachmittag gegen die Pläne der Firma Jasper Resources demonstriert, in den Landkreisen Oberhavel und Uckermark nach Erdgas zu bohren. […] Immerhin befinden sich im möglichen Gas-Feld auch Trinkwasserschutzgebiete sowie nationale und europäische Naturschutzgebiete wie etwa Teile des Naturschutzgebiets Kleine Schorfheide.Zum Artikel und zum Video hier

Volkmar Ernst: Protest. 750 Menschen bei Demo gegen Erdgassuche. In: MOZ, 6.4.2019.

Aktive vom Berliner Wassertisch, die an der Demo teilgenommen haben, bestätigen, dass es eine sehr schöne Demo war.

Bilder von der Demo hier

Vgl. auch: Susanne Hakenjos: Demo gegen Erdgasförderung. Wie sich Zehdenick gegen ein Erdgas-Feld stemmt. In: RBB, 5.4.2019.

Mehr auf der Website der Bürgerinitiative gegen Gasbohren Zehdenick-Templin-Gransee

Erdgassuche in Nordbrandenburg: Bürgerinitiative gegründet

Verhandlungsmandate für EU-USA-Verhandlungen ablehnen! Offener Brief an Wirtschaftsminister Altmaier zu den EU-USA-Verhandlungen

An das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Herrn Bundesminister Peter Altmaier
10119 Berlin

5. April 2019

Verhandlungsmandate für EU-USA-Verhandlungen ablehnen

Offener Brief von zwölf zivilgesellschaftlichen Organisationen

Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier,

als zivilgesellschaftliche Organisationen beobachten wir mit großer Sorge die Bestrebungen der Europäischen Union, neue Handelsverhandlungen mit den USA zu führen. Die EU-Kommission hat Mandatsentwürfe für Verhandlungen zu Industriezöllen und zu Konformitätsbewertungen zur Abstimmung vorgelegt. Wir möchten Sie bei den Diskussionen über diese Mandate um maximale Transparenz und um einen partizipativen Prozess unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft bitten. Außerdem kritisieren wir, dass neben den offiziellen Verhandlungen verschiedene Nebenabsprachen getroffen werden, die weitreichende Auswirkungen auf Verbraucher*innen in Europa und den USA haben.

Im Folgenden möchten wir unsere Kritikpunkte und Forderungen näher erläutern.

1. Keine Verhandlungen unter Druck

Im März 2018 verhängten die USA Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte. Weitere Zölle, unter anderem auf Autoimporte, werden seither angedroht. Um diese Bedrohung abzuwenden, bemüht sich die Europäische Kommission um möglichst schnelle Verhandlungsergebnisse. Dies sind keine guten Voraussetzungen für ausgewogene Verhandlungen. Wir fordern daher, keine Handelsverhandlungen zu führen, solange die EU durch die Androhung von Strafzöllen unter Druck gesetzt wird. Auch im Europäischen Parlament sind die Verhandlungen sehr umstritten, wie die Abstimmung am 14. März deutlich zeigte. Dort gab es keine Mehrheit der Europaabgeordneten, sie zu unterstützen.

2. Klimaschutz stärken und Umsetzung des Pariser Abkommens vorantreiben

Die USA haben angekündigt, sich aus dem Pariser Klimaabkommen zurückzuziehen. Angesichts der Klimakrise sollte die Europäische Union ein starkes Zeichen für den Klimaschutz setzen und keine Handelsverhandlungen mit Ländern führen, die sich nicht klar zum Pariser Klimaabkommen bekennen. Auch das Europäische Parlament forderte im Juli 2018, die Ratifizierung und Umsetzung des Pariser Abkommens zur Bedingung für künftige Handelsabkommen zu machen. Während der Sondierungsgespräche für die aktuelle Koalition hat auch eine Allianz aus 50 Unternehmen und Unternehmensverbänden stärkere Bemühungen in Sachen Klimaschutz verlangt.

In der „Handel für alle”-Strategie hat die EU-Kommission 2015 zugesagt, dass sie „der Bekämpfung des Klimawandels in Freihandelsabkommen und bei deren Umsetzung noch größere Priorität einräumen” wird. Diesen schönen Worten müssen nun Taten folgen. Wir fordern, die Ratifizierung und aktive Umsetzung des Pariser Abkommens zu einer Voraussetzung für den Abschluss von Handelsabkommen zu machen.

Darüber hinaus dürfen auch Nebenabsprachen, die außerhalb der offiziellen Verhandlungsmandate erfolgen, keine Rückschritte für den Klimaschutz bedeuten. Unsere Sorge gilt insbesondere der Vereinbarung von US-Präsident Trump mit EU-Kommissionspräsident Juncker vom Juli 2018, die Importe von klimaschädlichem US-amerikanischem Flüssiggas in die EU auszuweiten.

Es ist kritisch, dass die Bundesregierung hier eine neue Gasinfrastruktur aufbauen will, die den Klimaschutzzielen zuwiderläuft. [LNG-Flyer (pdf)]

3. Altes TTIP-Mandat aufgeben und Landwirtschaft von den Verhandlungen ausschließen

Wir fordern, das alte Mandat für die TTIP-Verhandlungen endgültig aufzugeben. Sonst besteht immer die Gefahr, dass die alten Themen wieder auf den Verhandlungstisch kommen. Besonders kritisch ist hierbei der Landwirtschaftsbereich, der bei den TTIP-Verhandlungen für breite Proteste gesorgt hat. Eine weitere Öffnung von Agrarmärkten erhöht den Druck auf bäuerliche Betriebe, zudem werden bestimmte Praktiken wie die Verwendung von Hormonen in der Rindfleischproduktion, die Nutzung genetisch modifizierter Organismen oder die Oberflächenbehandlung von Schlachtkörpern mit Chlor oder ähnlichen Substanzen von europäischen Konsument*innen klar abgelehnt.

Die US-Regierung drängt darauf, Landwirtschaft auch in die aktuellen Verhandlungen mit aufzunehmen. Die EU-Kommission sowie die Bundesregierung verneinen dies bisher. Solange das alte Mandat nicht aufgegeben wird, sind diese Versicherungen jedoch unglaubwürdig und es besteht immer die Gefahr, dass die alten TTIP-Themen wieder verhandelt werden. Dies kann auch über Nebenabsprachen passieren; beispielsweise haben sich Trump und Juncker in ihrer Gemeinsamen Erklärung vom Juli 2018 auf eine Importsteigerung von (meist gentechnisch verändertem) US-Soja verständigt. Auch wenn die Importsteigerungen bisher auf Handelsumlenkungen zurückzuführen sind, stellt sich die Frage, ob und welche Maßnahmen die EU noch vornehmen will, um dieses Versprechen auf Dauer einzuhalten. Beispielsweise hat die EU-Kommission US-Sojabohnen kürzlich im Eilverfahren und ohne ausreichende Prüfung zur Verwendung als Agrosprit zugelassen, was ihre Marktchancen in der EU noch weiter ausbauen wird. Nur wenn das alte TTIP-Mandat ausgelöscht ist, ist sichergestellt, dass in Zukunft nicht über besonders kritische Themen wie beispielsweise Landwirtschaft verhandelt werden kann.

4. Keine undemokratische regulatorische Kooperation

Neben den Verhandlungen über den Abbau von Zöllen will die EU-Kommission mit den USA auch über die Angleichung oder gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen verhandeln. Konkret heißt das: Europa bzw. die USA verlassen sich bei Importen auf die Prüfberichte der jeweiligen Gegenseite. Doppelprüfungen würden entfallen. In der Vergangenheit sind Skandale jedoch immer wieder durch Doppelprüfungen aufgeflogen. So ist der Dieselskandal nur durch die Prüfung von europäischen Autos durch US-amerikanische Behörden publik geworden. Europäische Behörden schauen im Gegenzug bei Produkten anderer Länder genauer hin. Es ist für den Umwelt- und Verbraucherschutz keine gute Idee, wenn zukünftig Prüfungen nur noch von den Behörden im eigenen Land durchgeführt werden. Im Gegenteil: Der Behinderung eines effektiven Umwelt- und Verbraucherschutzes wird Tür und Tor geöffnet.

Die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen ist zudem ein erster Schritt hin zur so genannten regulatorischen Kooperation, die bereits in den TTIP-Verhandlungen sowie in ähnlichen Abkommen wie CETA oder JEFTA scharf kritisiert wurde. Regulatorische Kooperation zielt darauf ab, die Unterschiede bei Regulierungen, die zwischen Handelspartnern bestehen, abzubauen. Was dabei als Handelsbarrieren angesehen werden, sind in Wirklichkeit jedoch oft wichtige Verbraucher- und Umweltschutzstandards, die beispielsweise Luft oder Lebensmittel vor Schadstoffen schützen. Durch regulatorische Kooperation drohen diese Standards aufgeweicht zu werden. Zudem schafft die regulatorische Kooperation zusätzliche Einflussmöglichkeiten von Lobbyist*innen auf die Gesetzgebung, denn diese werden frühzeitig über Regulierungsvorhaben informiert und konsultiert. Wenn überhaupt, muss regulatorische Kooperation unter demokratischer Kontrolle stattfinden.

5. Arbeitnehmer*innenrechte verankern

Die USA haben lediglich zwei der acht Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifiziert. Um zu garantieren, dass Wettbewerb nicht über die Schwächung von Arbeitsstandards ausgetragen wird, muss eine verpflichtende Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen in die Mandate aufgenommen werden. Die Kernarbeitsnormen stellen Mindeststandards für menschenwürdiges Arbeiten dar. Verstöße gegen diese Normen müssen verfolgt und geahndet werden.

6. Nachhaltigkeitsfolgen streng überwachen

Folgenabschätzungen bilden die Grundlage für handelspolitische Entscheidungen der EU-Kommission und verbessern die Transparenz der EU-Politik. Abschätzungen der Nachhaltigkeitsfolgen von Handelsabkommen (Sustainability Impact Assessment, SIA) „liefern der Kommission eine eingehende Analyse der potenziellen wirtschaftlichen, sozialen, Menschenrechts- und Umweltauswirkungen der laufenden Handelsverhandlungen”, schreibt die EU-Kommission auf ihrer Webseite. Deshalb überrascht es, dass beide Mandate mit zum Teil fadenscheinigen und widersprüchlichen Begründungen auf die Durchführung der sonst für Verhandlungen von Handelsverträgen üblichen Folgenabschätzungen verzichten.
Folgenabschätzungen sind, auch wenn sie in der Vergangenheit nicht immer sachgerecht durchgeführt wurden, wichtige Instrumente der Transparenz und im Falle der SIA auch der Beteiligung der Zivilgesellschaft. Für die angestrebten Verhandlungen der EU mit den USA über Industriezölle wurden inzwischen Ansätze einer ökonomischen Folgenabschätzung veröffentlicht und die Durchführung einer Abschätzung der Nachhaltigkeitsfolgen (SIA) angekündigt. Für die angestrebten Verhandlungen zu Konformitätsbewertungen ist etwas Vergleichbares nicht erfolgt. In der Vergangenheit haben sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Bürgerbeauftragte der EU Versäumnisse bei der Durchführung ordnungsgemäßer Folgenabschätzungen kritisiert. Die ordnungsgemäße Durchführung von Folgenabschätzungen muss daher bei allen Verhandlungen der EU gewährleistet werden.
Aus den vorgenannten Gründen fordern wir die Bundesregierung auf, im Ministerrat gegen die von der EU-Kommission vorgelegten Mandate zu stimmen und in Deutschland einen breiten Prozess zu gestalten, ob und unter welchen Bedingungen sowie mit welchen Inhalten Verhandlungen mit den USA geführt werden sollen. Für einen derartigen Prozess sowie für den weiteren Austausch mit Ihrem Hause stehen wir zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Janßen (Bundesgeschäftsführer Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.)
Roland Süß (Mitglied im Attac Koordinierungskreis)
Sigrun Franzen (Sprecherin Berliner Wassertisch)
Ernst-Christoph Stolper (Stellv. Vorsitzender Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND))
Felix Kolb (Geschäftsführender Vorstand Campact e.V.)
Jürgen Maier
(Geschäftsführer Forum Umwelt und Entwicklung)
Stefan Krug (Leiter Politik Greenpeace e.V.
René Schuster (Bundesvorsitzender GRÜNE LIGA e.V.)
Sarah Schulte-Döinghaus Bundesvorsitzende Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) e.V.)
Maritta Strasser (Bundesgeschäftsführerin NaturFreunde Deutschlands e.V.)
Peter Fuchs (Geschäftsführender Vorstand PowerShift e.V.)
Sabine Kümmerle (Geschäftsführung SOAL – Alternativer Wohlfahrtsverband e.V.)

 

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Max Bank: TTIP 2.0: Konzernlobbyisten dominieren bei Vorbereitungen für neues Handelsabkommen mit den USA. Lobbycontrol, 26. März 2019

TTIP 2.0: Konzernlobbyisten dominieren bei Vorbereitungen für neues Handelsabkommen mit den USA

Pressekonferenz und -mitteilung von Verbänden zum Entzug der Gemeinnützigkeit von Umweltverbänden

Pressekonferenz vom 2. April:

Entzug der Gemeinnützigkeit von Umweltverbänden – Wie politisch darf die Zivilgesellschaft sein? Pressekonferenz mit Hubert Weiger (Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Michael Müller (Bundesvorsitzender NaturFreunde Deutschlands e.V.), Felix Kolb (Geschäftsführender Vorstand Campact) und Florian Schöne (Politischer Geschäftsführer Deutscher Naturschutzring (DNR)).

Pressekonferenz auf Youtube

Die Pressemitteilung vom 2. April:

Mit großer Besorgnis sehen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact, die NaturFreunde Deutschlands und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) die aktuelle Debatte um die Gemeinnützigkeit von Vereinen. Versuche, auch Umweltverbänden die Gemeinnützigkeit zu entziehen, verurteilt das Verbändebündnis aufs Schärfste. Das Vorgehen gegen Attac, Deutsche Umwelthilfe, Campact oder den BUND Hamburg werten die Verbände nicht nur als einen Versuch, einzelne Organisationen einzuschüchtern, sondern als einen Angriff auf die Zivilgesellschaft insgesamt.

„Versuche, zivilgesellschaftlichen Verbänden die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wird auf unseren geschlossenen Widerstand treffen“, erklären die Verbandsspitzen einstimmig. „Eine stabile Demokratie braucht politisches Engagement auch außerhalb von Parteien. Die Zivilgesellschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gemeinwesens.“ Der Umgang von Regierungen und Parteien mit kritischen Verbänden zeige, wie offen und liberal Politik und Gesellschaft sind. Die Umweltbewegung sei zum Beispiel aus der Sache heraus kritisch. Sie sei die entscheidende Kraft für die großen Demonstrationen etwa zum Klimaschutz, Atomausstieg oder auch für den Erhalt des Hambacher Waldes, für einen gerechten Welthandel oder für eine nachhaltige Landwirtschaft. „Wir engagieren uns für das Allgemeinwohl und sind deshalb unbequem, ja müssen unbequem sein“, so die Verbände.

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: „Wir stehen vor immensen Herausforderungen und leider agiert die Politik viel zu halbherzig. Beim Klimaschutz, bei der Agrarwende, bei der Neuordnung der Mobilität von morgen oder bei der Erneuerung der Infrastruktur – überall bleibt die Politik weit hinter dem zurück, was notwendig ist. Wenn sie in ökologischen Fragen reagiert, dann in der Regel nur auf Druck der Öffentlichkeit, insbesondere der Umwelt- und Naturschutzverbände. Wir brauchen eine offene, ehrliche Auseinandersetzung und eine lebendige politische Debatte, die demokratisch ausgetragen wird, und keine Versuche, kritische Verbände mundtot zu machen. Wir wollen uns nicht zum Sündenbock politischen Versagens machen lassen.“

„Die Grundlage der Debatte um die Gemeinnützigkeit muss der Austausch von Argumenten sein, nicht aber Verbote und Angst“, erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender NaturFreunde Deutschlands. „Das wollen vor allem die Unionsparteien aber auch die FDP nicht akzeptieren. Dabei werden die Konflikte um den ökologischen Umbau in den nächsten Jahren an Schärfe zunehmen, weil der Widerspruch zwischen Wissen und Handeln immer größer wird.“ Mit Blick auf die gezielten Angriffe auf verschiedene zivilgesellschaftliche Verbände sagt Müller: „Nicht die DUH ist für die Manipulation der Dieselmotoren verantwortlich, sondern hat sie aufgedeckt. Nicht Attac hat die Ungerechtigkeiten im Steuersystem gemacht, sondern kritisiert sie. Nicht Campact schädigt die Demokratie, sondern fördert und belebt das Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Wir nehmen unsere Ziele und Ideen ernst, die in einem grundsätzlichen Widerspruch zu dem heute vorherrschenden Regime kurzfristiger Interessen stehen.“

Als Dachverband von 90 Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen stellt auch der DNR mit Sorge fest, dass die Angriffe auf die Unabhängigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen in jüngster Zeit deutlich zugenommen haben. „Eine engagierte und kritische Zivilgesellschaft ist Garant für eine lebendige Demokratie. Ohne sie kann die notwendige Transformation in Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft oder Energie nicht erfolgreich bewältigt werden“, sagt Florian Schöne, politischer Geschäftsführer des DNR. „Als Bindeglied zwischen Bevölkerung und Politik zählt die kritische Begleitung und Kontrolle politischer Prozesse zum anerkannten demokratischen Selbstverständnis freiheitlicher Gesellschaften.“

BUND, Campact, DNR und die NaturFreunde Deutschlands fordern den Gesetzgeber auf, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren und auch in der Abgabenordnung Klarheit zu schaffen.

Dazu erklärt Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand bei Campact:

„Stiftungen, Vereine und Verbände dürfen durch das Urteil des Bundesfinanzhofs nicht vor die Wahl gestellt werden: entweder tagespolitische Bildungsarbeit für Bürgerinnen und Bürger oder Steuerprivilegien durch den Status der Gemeinnützigkeit. Beides muss in einer lebendigen Demokratie möglich sein. Dafür muss Bundesfinanzminister Olaf Scholz diese fatale Entwicklung dringend mit einer Reform der Abgabenordnung korrigieren. Campact schließt sich den Forderungen der Allianz ,Rechtssicherheit für politische Willensbildung e.V.‘ an.“

Zu viel Nitrat im Wasser. Deutsches Düngerecht ist der EU zu lasch

SPIEGEL
24.3.2019

Zu viel Nitrat im Wasser. Deutsches Düngerecht ist der EU zu lasch

Noch immer landet über den Dünger zu viel Nitrat im Grundwasser, das schadet Pflanzen und Tieren. Das ärgert die EU – auch die Spannungen zwischen der deutschen Umwelt- und Agrarministerin nehmen zu.
Zum Artikel

Zum Weltwassertag: Wasser schützen – Konzernklagen stoppen! #StopISDS

Netzwerk Gerechter Welthandel

Beitrag zum Weltwassertag am 22.3.2019

Handels- und Investitionsschutzabkommen verleihen internationalen Konzernen das Recht, Regierungen auf Schadensersatz zu verklagen, wenn deren Gesetze Konzerninvestitionen schädigen. Aktuelle Schadensersatzforderungen richten sich beispielsweise gegen den deutschen Atomausstieg (Vattenfall vs. Bundesrepublik Deutschland) oder gegen die Verpflichtung von Konzernen, für Umweltschäden zu haften (Chevron vs. Ecuador).

ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 1)

Doch immer wieder geht es in diesen Klagen auch um die Wasserversorgung, den bezahlbaren Zugang zu sauberem Trinkwasser und die Abwasserentsorgung. Beispielsweise bei einer Klage des französischen Wasserkonzerns Suez gegen Argentinien: Ein von Suez geführtes Konsortium hatte 1993 die Konzession für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Großraum Buenos Aires erhalten. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich, Wasserpreise wurden erhöht. Anfang der 2000er Jahre war Argentinien durch die Finanzkrise zu einer Krisenpolitik gezwungen, unter anderem wurden die Preise für die Energie- und Wasserversorgung eingefroren und die Währung entwertet. 2006 kündigte Argentinien den Konzessionsvertrag vorzeitig und beauftragte wieder ein öffentliches Unternehmen mit der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Doch Suez verklagte Argentinien auf Grundlage bilateraler Investitionsschutzabkommen, die das Land mit Frankreich und Spanien abgeschlossen hatte. Im April 2015 gab das Schiedsgericht dem Konzern recht und verurteilte Argentinien zur Zahlung von fast 405 Millionen US-Dollar Schadensersatz.

ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 2)

In einem weiteren ähnlichen Fall ging es um die Wasserversorgung in der argentinischen Stadt Santa Fe, auch hier wurde das Land – mitten in der Wirtschaftskrise – zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 225 Millionen US-Dollar verurteilt.

Aktion am 22.3.2019 (Foto: Uwe Hiksch)

 

ISDS-Fall. Kanadischer Konzern verklagt Kanada wegen Fracking-Moratorium

Auch wenn Regierungen gegen Wasserverschmutzung vorgehen, drohen Schiedsgerichtsklagen. Die Regierung der kanadischen Provinz Québec beispielsweise verhängte 2011 ein Moratorium auf Fracking, da sie eine Verschmutzung des Sankt-Lorenz-Strom nicht ausschließen konnte. Der kanadische Energiekonzern Lone Pine Resources Inc. reichte daraufhin eine Investor-Staat-Klage bei einem internationalen Schiedsgericht ein und fordert Schadensersatz in Höhe von 250 Millionen  kanadische Dollar (rund 168 Millionen Euro). Rechtliche Grundlage war das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA. Da die Sonderklagerechte nur von ausländischen Konzernen genutzt werden können, reichte Lone Pine Resources die Klage über eine Tochtergesellschaft im US-Steuerparadies Delaware ein.

ISDS-Fall. Niederländische Konzern United Utilities verklagt Republik Estland

In einem weiteren ISDS-Fall klagt der niederländische Konzern United Utilities (Tallinn) B.V. gegen die Republik Estland, da die staatlichen Regulierungsbehörden eine weitere Erhöhung der Wasserpreise im Jahr erstmalig 2011 ablehnten. Für die Sicherstellung bezahlbarer Wasserversorgung soll Estland nun Schadensersatz von über 90 Millionen Euro zahlen. Das Verfahren ist noch nicht beendet, und da es auf einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden – zwei EU-Mitgliedsstaaten – basiert, ist auch fraglich ob es jemals zu einem gültigen Schiedsspruch kommen wird: Denn im März 2018 hat der Europäische Gerichtshof diese Abkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten für unvereinbar mit EU-Recht erklärt.

Diese Fälle zeigen, dass Investitionsschutz auch eine Gefahr für die Versorgung mit bezahlbarem und sauberem Wasser darstellt. Dass aufgrund des EuGH-Urteils alle Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten beendet werden müssen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung – doch nicht genug. Wir fordern eine Beendigung aller Investitionsschutzabkommen, um das Recht auf Wasser sicherstellen zu können und Regulierung im öffentlichen Interesse auch in anderem Bereichen zu ermöglichen.

Unterstützt unsere Forderung und unterzeichnet die aktuelle europaweite Petition „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“.

Beitrag hier.

 

Literatur u.a.:

Prof. Ruth Laskowski: Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen
Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch
Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDSSchiedsgerichtsverfahren
und Haftungsfragen. 2016. (pdf)

 

Aktion Weltwassertag: ISDS stoppen! – Wasser schützen!

Freitag, 22.03.2019
11:00 Uhr
Vor dem Deutschen Bundestag, Platz der Republik, 10117 Berlin (Reichstagswiese)

Am 22. März ist der Weltwassertag. Wasser wird immer mehr zur Ware. Vielen Menschen wird das Grundrecht auf Zugang zu sauberem Wasser verwehrt. Laut angaben der UN haben weltweit 2,1 Milliarden Menschen keinen sicheren Zugang zu sauberen Wasser. Das sind fast ein Drittel der gesamten Weltbevölkerung.

Gemeinsam wollen wir gegen die weitere Wasserprivatisierung und gegen den Zugriff der Konzerne auf die Wasserressourcen demonstrieren. Wir wenden uns gegen die geplanten Investitionsschiedsgerichte und fordern: „ISDS stoppen! – Wasser schützen!“.

Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! ruft alle auf, zur gemeinsamen Aktion zu kommen.

Zum Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! gehören:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, DGB Region Berlin, GRÜNE LIGA Berlin, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, IG BAU, Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin

Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben! Pressemitteilung der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung

Weltwassertag am 22. März 2019
Motto: „Leaving no one behind – water and sanitation for all

Wasser und Sanitärversorgung für alle bedeutet auch, der Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben!

 

Zum morgigen Weltwassertag machen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie VertreterInnen der öffentlichen Wasserwirtschaft deutlich: „Niemanden zurückzulassen“ heißt vor allem, Zugang für diejenigen zu sichern, die in besonderem Maße von Wasserknappheit und fehlender Sanitärversorgung betroffen sind: Menschen auf dem Land, vom Klimawandel besonders Betroffene, Geflüchtete, Frauen und Kinder. Die Gründe hierfür liegen auch in der Kommerzialisierung der Nutzung von Wasserressourcen, wie dem Handel mit Wasser, und in der zunehmenden Privatisierung von Land und Wasserdienstleistungen. Es ist die Pflicht der Bundesregierung, diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. Dafür ist und bleibt das oberste Gebot: Wasser- und Sanitärversorgung gehören in die öffentliche Verantwortung.

Weltweit haben 2,1 Milliarden Menschen immer noch keinen Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser. 4,3 Milliarden Menschen fehlt es an menschenwürdigen sanitären Anlagen. Gleichzeitig gefährden die zunehmende Übernutzung und Verschmutzung von Wasser sowie der fortschreitende Klimawandel die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser in vielen Teilen der Welt. Laut den Vereinten Nationen könnte bis zum Jahr 2050 die Hälfte der Weltbevölkerung an Wassermangel leiden. Vor diesem Hintergrund beobachten wir die Kommerzialisierung und Privatisierung von Wasserressourcen weltweit mit großer Sorge. So wird der Zugang aller Menschen zu unserer lebensnotwendigen Ressource zugunsten von kommerziellen Interessen weiter eingeschränkt.

In Deutschland sind es die kommunalen Strukturen und öffentlichen Unternehmen, die zur Erreichung dieser Menschenrechte wesentlich beigetragen haben. „Zur Lösung der internationalen Herausforderungen muss sich die Bundesregierung jedoch auch international dazu bekennen und sich deutlich gegen Privatisierung und Kommerzialisierung von Wasser aussprechen“, erklärt Durmus Ünlü, Koordinator der AG Wasser und Vertreter der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.

Auf europäischer Ebene muss in erster Linie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) endlich eine nachhaltige Verfassung bekommen, die das Wohl der Menschen und der Umwelt an vorderste Stelle setzt. „Besonders dringend ist es, das Schutzniveau des Grundwassers und der Trinkwasserressourcen vor landwirtschaftlichen Einträgen deutlich zu verbessern und im Düngerecht endlich die Vorgaben des Gewässerschutzes umzusetzen“, betont Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA – Bundeskontaktstelle Wasser.

 

Doch Freihandelsabkommen wie CETA, JEFTA und viele weitere, drohen diese Ziele zu unterlaufen. Sigrun Franzen vom Berliner Wassertisch gibt zu bedenken: „Diese Freihandelsverträge öffnen Tür und Tor für die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung.“ Die Bundesregierung muss das von den BürgerInnen der gesamten Europäischen Union erkämpfte Recht auf öffentliche Wasserversorgung (Right2Water) langfristig garantieren, „Wem das Menschenrecht auf Wasser am Herzen liegt, der hilft uns, derartige Freihandelsabkommen zu stoppen“, so Franzen.

Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit muss zudem die Versorgungslage der Menschen auf dem Land stärker in den Fokus gerückt werden. Dabei reicht es nicht, Wasserwerke, Kläranlagen und Leitungsnetze aufzubauen. Vielmehr braucht es auch vielfältige dezentrale Ansätze. Für die Trinkwasserversorgung müssen Schutz und Wiederherstellung von wasserbezogenen Ökosystemen im Vordergrund stehen. „Anderenfalls werden wir, wenn auch nicht die befürchteten Wasserkriege, doch zunehmend gewaltsam ausgetragene Konflikte um den Zugang zu Wasser erleben“ sagt Helge Swars vom Weltfriedensdienst.

Neben sicherem und bezahlbarem Trinkwasser spielt die Verfügbarkeit von Wasser in der Landwirtschaft auch für die weltweite Ernährungssicherheit eine Schlüsselrolle. Durch den Klimawandel befeuerte Wetterextreme, wie vielerorts zunehmende Dürren, bringen insbesondere Kleinbäuerinnen und Kleinbauern im Globalen Süden an ihre Existenzgrenzen. Zusätzlich werden von Wassermangel betroffene Regionen durch den Anbau und Export wasserintensiver Agrarprodukte in die konsumdurstigen Industriestaaten stark belastet. „Wir müssen unsere Ernährungsgewohnheiten – insbesondere unseren exorbitanten Fleischkonsum – reduzieren“, erklärt Marijana Todorovic, Koordinatorin der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung. Gleichzeitig fordert sie: „Die Bundesregierung muss in ihrer Wirtschafts- und Entwicklungspolitik die Auswirkungen von virtuellem Wasserraub, ebenso wie die dadurch entstehenden externen Kosten für Menschen und Umwelt sichtbar machen und Verantwortung dafür übernehmen.

Das Forum Umwelt & Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger Entwicklung. Gemeinsames Anliegen der AG Wasser ist es, Nachhaltigkeitskriterien auch künftig in der europäischen Wasserwirtschaft und der internationalen Politik zu Wasser zu verankern und zu verhindern, dass diese im Strudel von Privatisierung und Marktmacht-Konzentration untergehen.

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