Niedersachsen: Land will Fracking nicht mehr ausschließen

Update: 14.05.2018


NDR

14.05.2018

Wegen Fracking-Vorstoß: BBU kritisiert Althusmann

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) kritisiert die Aussagen von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) in Bezug auf Fracking. Der Minister hatte vor wenigen Tagen Probebohrungen zum Fracking in unkonventionellen Lagerstätten nicht mehr ausgeschlossen. Der BBU hält den Vorstoß von Althusmann für einen „Angriff auf die Umwelt“. Oliver Kalusch vom geschäftsführenden Vorstand des Dachverbandes zahlreicher Bürgerinitiativen wirft dem Wirtschaftsminister unter Verweis auf den Koalitionsvertrag „Lippenbekenntnisse“ vor. Aus den USA sei bekannt, dass Fracking zu erheblichen Grundwasserkontaminationen führen könne. Hinzu kämen weitere Gefahren, etwa durch Erdbeben und durch Verpressungen des Lagerstättenwassers aus Fracking-Bohrungen in den Untergrund. Dies stehe in deutlichem Gegensatz zum Koalitionsvertrag, indem sich die Landesregierung bekennt, dass der Schutz des Trinkwassers „absoluten Vorrang“ vor wirtschaftlichen Interessen habe. […] Zum Beitrag

 


NDR

09.05.2018
Niedersachsen schließt das unkonventionelle Fracking bei der Suche nach Erdgas möglicherweise nicht mehr wie bisher aus. Das bestätigte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage von NDR.de. Zunächst hatte NDR 1 Niedersachsen darüber berichtet. Wie Sprecher Eike Frenzel sagte, will Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) Probebohrungen für unkonventionelles Fracking künftig nicht mehr aus politischen Gründen gänzlich ausschließen. Kommerzielles unkonventionelles Fracking ist laut Bundesrecht bis 2021 verboten. Lediglich insgesamt vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen können laut Bundesregierung erlaubt werden. […]

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Reaktionen:

„IG Schönes Lünne weiterhin gegen Fracking

Laut Medienberichten spricht sich der niedersächsische Wirtschaftsminister Herr Althusmann für Fracking im Schiefergestein aus und will Probebohrungen in NDS ermöglichen.

Als Interessengemeinschaft Schönes Lünne lehnen wir dieses Vorgehen auf das Schärfste ab. Wir stehen auch weiterhin dafür ein, dass keine giftigen Chemikalien mit hohem Druck in den Untergrund gepresst werden. Unter dem Deckmantel von „Probebohrungen“ soll scheinbar der Einstieg in ein flächendeckendes Fracking im Schiefergestein hergestellt werden. Dabei sind schon heute die Gefahren für das Grundwasser und die Umwelt bekannt; Probebohrungen sind reine Augenwischerei.

Dass gerade Niedersachsen hier als einziges Bundesland vorprescht, verwundert. Gerade in der jüngeren Vergangenheit haben die handelnden Unternehmen in Niedersachsen immer wieder durch Unfälle und Umweltschädigungen deutlich gemacht, dass die aufgezeigten Risiken reale Gefahren sind.“

BBU-Pressemitteilung
14.05.2018

BBU: Althusmanns Fracking-Vorstoß ist ein Angriff auf die Umwelt

(Bonn, Hannover, 14.05.2018) Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist der Vorstoß des niedersächsischen Wirtschaftsministers Bernd Althusmann gestoßen, Probebohrungen unter Anwendung der Fracking-Technik im Schiefergestein zuzulassen. Der Umweltverband wirft dem CDU-Politiker vor, die gefährliche Gasfördermethode ohne Rücksicht auf die mit dieser Technik verbundenen erheblichen Umweltschäden etablieren zu wollen. Der BBU fordert von der niedersächsischen Landesregierung, Althusmanns Fracking-Plänen umgehend einen Riegel vorzuschieben.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Noch im Koalitionsvertrag von SPD und CDU in Niedersachsen stand das Bekenntnis ‚Der Schutz des Trinkwassers hat für uns absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen‘. Mit seiner Fracking-Offensive zeigt Althusmann, dass dies für ihn nur Lippenbekenntnisse sind. Denn gerade aus den USA ist bekannt, dass Fracking zu erheblichen Grundwasserkontaminationen führen kann. Hinzu kommen Gefahren durch Erdbeben und durch die Verpressung des Lagerstättenwassers aus Fracking-Bohrungen in den Untergrund. Um den Gaskonzernen den Einstieg in die Fracking-Technik im Schiefergestein in Deutschland zu ermöglichen, wirft Althusmann zudem juristische Nebelkerzen. So ist seine Aussage irreführend, ein pauschaler Ausschluss von Probebohrungen in unkonventionellen Lagerstätten sei rechtlich fragwürdig. Denn die von der Bundesregierung beschlossene Fracking-Gesetzgebung besagt, dass diese Erprobungsmaßnahmen der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedürfen. Legt die Landesregierung fest, dass die öffentlichen Interessen Umwelt- und Gesundheitsschutz absoluten Vorrang haben, können Anträge auf Fracking-Probebohrungen im Schiefergestein problemlos abgelehnt werden. Doch genau dies will Althusmann nicht.“

Für den BBU ist es zudem befremdlich, dass der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies, der während seiner Zeit als früherer Wirtschaftsminister Fracking im Sandstein (Tight-Gas-Reservoirs) durchgesetzt hat, nun die Rolle des Althusmann-Kritikers spielt, während Ministerpräsident Stephan Weil schweigt. Denn die Kritik von Lies bleibt folgenlos, wenn sich die niedersächsische Landesregierung nicht klar und öffentlich gegen Althusmanns Fracking-Vorstoß positioniert. Der BBU fordert daher die niedersächsische Landesregierung und den Ministerpräsidenten Weil auf, ihr Schweigen aufzugeben und Althusmanns Fracking-Plänen eine klare Absage zu erteilen.

Engagement unterstützen

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
<http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

 

Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Auch in Berlin blüht das Geschäft mit dem Wasser


Anders als der Sprecher der Berliner Wasserbetriebe (BWB) behauptet, streichen die BWB nach wie vor verdeckte Gewinne auf Kosten der Wasserkunden ein.

(Berlin, 13.05.2018) Eine von der grünen Bundestagsfraktion durchgeführte Analyse der Wasserpreisentwicklung belegt eine deutschlandweite Kostensteigerung in den Jahren 2005 bis 2016 von ca. 25 % [Nachtrag: Das statische Bundesamt hat einen Anstieg der Trinkwasserpreise von 17,6 % errechnet].1,2 In Berlin stiegen die Wasserpreise hingegen seit 2010 nicht mehr. Der Pressesprecher der BWB führt als Grund für die ,stabilen Preise‘ den fortschreitenden Abbau von Arbeitsplätzen durch Rationalisierungen und einen Gewinnverzicht an.3 Bei dieser Aussage handelt es sich jedoch um eine dreiste Irreführung. Die Trinkwasserpreise der BWB lagen unter der Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 % über denen der Vergleichsunternehmen. Erst durch das Einschreiten des Bundeskartellamts4 und den Wasser-Volksentscheid waren die BWB zu Änderungen in ihrer Preispolitik gezwungen.5

Dazu Sigrun Franzen, Pressesprecherin des Berliner Wassertischs: „Es ist eine unglaubliche Unverfrorenheit, dass die gleiche Geschäftsleitung, die für den jahrelangen Preismissbrauch mitverantwortlich war, sich nun als Hüter maßvoller Preise aufspielt, als hätte es die Preissenkungsverfügung des Kartellamts nie gegeben. Tatsächlich konnten die Preise nur deswegen nicht weiter erhöht werden, weil sie ohnehin schon zu hoch waren und sind.“

Das OLG Düsseldorf hatte im Beschluss vom 24.02.2014 (pdf) deutlich gemacht, dass der Preismissbrauch bei den Trinkwasserpreisen durch überhöhte kalkulatorische Kosten verursacht wurde. Mit diesen verdeckten Gewinnen wurde die vom SPD-CDU-Senat vereinbarte und vom SPD-LINKE-Senat beibehaltene geheime Gewinngarantie für die Wasserkonzerne finanziert. Wenn auch in vermindertem Umfang führt der jetzige Senat die Praxis verdeckter Gewinne bei den BWB fort, u. a. für die Rückzahlung des überhöhten Rückkaufpreises, der aus dem Senatshaushalt hätte bezahlt werden müssen (s. Pressemitteilungen vom Berliner Wassertisch vom 17. Febr. 20156, 1. Okt. 20157, 12. Jan. 20168).

Bislang haben die BWB den Berliner*innen zudem keinen Schadensersatz für den Preismissbrauch der Jahre 2009–2011 gezahlt. In einem Deal mit dem Kartellamt hatten sie stattdessen lediglich auf weitere Erhöhungen zwischen 2016–2018 „verzichtet“. Wie spätestens durch die beabsichtigte Einfrierung der Preise bis 2021 deutlich wird, haben die BWB beim Kartellamtsdeal jedoch keine wirkliche Gegenleistung erbracht.

Dazu Rainer Heinrich, stellvertretender Pressesprecher:„Der Berliner Wassertisch fordert von r2g ein Ende der Tricksereien sowie die vollständige Abschaffung der mit der Privatisierung eingeführten Kalkulations- und Gesellschaftsstrukturen durch die Umwandlung der BWB in einen Eigenbetrieb.“

Der Berliner Wassertisch weist in diesem Zusammenhang auf den anhängigen Prozess gegen den Kartellamts-Deal hin.

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin

Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41

E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info

Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Die Pressemitteilung als PDF

Update (13.5., 15:45):

Das Statistische Bundesamt widersprach der Zahl 25 % und gab am 11.5. an, dass von 2005 bis 2016 die Preise für Trinkwasser um 17,6 % gestiegen und Verbraucherpreise insgesamt um 16,1 % gestiegen seien.

 

Folgen des Braunkohletagebaus. NABU warnt vor giftigem Kohleschlamm in Gewässern

NABU warnt vor giftigem Kohleschlamm in Gewässern
Miller: Risiken von arsenhaltigem Eisenhydroxid in Gewässern sind unkalkulierbar

(9. Mai 2018) Berlin/Potsdam – Zum Start in die Badesaison am 10. Mai warnt der NABU vor den gravierenden Auswirkungen eisenhydroxidhaltiger Ockerschlämme aus Braunkohletagebauen auf Gewässer. „Besonders in der Lausitz und in anderen Gebieten, in denen Braunkohle abgebaut wurde und wird, sind umliegende Fließgewässer und stehende Gewässer langfristig durch den Eintrag von Eisenhydroxidschlamm und Sulfat aus wieder aufsteigendem Grundwasser erheblich belastet“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Es komme zu umweltchemischen und ökotoxikologischen Problemen, die sich auch in der massiven Verarmung der Gewässerlebensgemeinschaften widerspiegeln. Zum Beispiel werden wichtige sauerstoffproduzierende Wasserpflanzen mit dem Ockerschlamm so bedeckt, dass eine Photosynthese nicht mehr möglich ist und die Pflanzen absterben. Ockerhaltige, saure Gewässer sind lebensfeindlich für Wasserflöhe, Fische und deren Jungtiere. So ersticken z.B. Fische und deren Nachkommen, Rückzugsflächen für Kleinfische sowie Laichgebiete werden auch überdeckt und sind für die Fische nicht mehr nutzbar.

Zu einem neuen Streitfall dürften die Pläne der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) werden: Die LMBV möchte Eisenhydroxidschlamm, der pro Jahr mit ca. 50.000 bis 60.000 Tonnen anfallen wird, aus der Spree und den Fließen um die Spree in den Meuroer See einspülen. Dem Naturschutzfonds wurde der Meurosee zur naturschutzfachlichen Entwicklung als Ausgleichsfläche für den Lausitzring übertragen.

Dabei sei bisher nicht ausreichend erforscht, was langfristig unter Wasser mit den Schadstoffen in den Schlämmen passiert. „Der Eisenhydroxidschlamm ist mit Arsen kontaminiert – bis zu 120 Milligramm je Kilogramm bei einem pflanzenverfügbaren Anteil von bis zu 70 Milligramm je Kilogramm“, warnt Werner Kratz, Sprecher des NABU-Bundesfachausschusses Umweltchemie und Ökotoxikologie und 2. Vorsitzender des NABU Brandenburg.

Das Einspülen von belasteten Tagebau-Rückständen in die Gewässer nach dem Motto „Aus den Augen aus dem Sinn“ ist aus seiner Sicht verantwortungslos und ökologisch riskant.

Der NABU fordert von den verantwortlichen Behörden, wie dem Ministerien für Wirtschaft und Energie (MWE) sowie dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) eine umweltchemische und ökotoxikologische Prüfung des Materials. Nach entsprechender Zertifizierung der Eisenhydroxid-Halden kann über die Verwendung (z.B. in der Pigmentindustrie und in der Methanaufreinigung in Biogasanlagen, im Zierpflanzenbau) oder bei Grenzwertüberschreitung über eine sichere Deponierung des Eisenhydroxidschlammes entschieden werden.

Mehr Infos: www.nabu.de/energie

Für Rückfragen:

PD Dr. Werner Kratz, NABU Bundesfachausschuss Umweltchemie und Ökotoxikologie, Mobil +49 (0) 157 8467 8414, E-Mail: BFA-Oekotoxikologie@NABU.de

Tina Mieritz, NABU-Energieexpertin, Mobil +49 0)176.24165191, E-Mail: Tina.Mieritz@NABU.de

Nach dem Achmea-Urteil: Bundesregierung hält die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg für unzulässig

taz
6.5.2018

Vattenfall klagt gegen Deutschland. Regierung lehnt Schiedsverfahren ab
Christian Rath

Die GroKo hält die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg nun für unzulässig. Sie begründet ihren Umschwung mit einem EuGH-Urteil [gemeint ist das Achmea-Urteil, s.u.].
Zum Artikel

Achmea-Urteil: Am 6. März 2018 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Investitionsschiedsgerichte (ISDS) zwischen EU-Mitgliedstaaten NICHT mit dem Europäischen Recht vereinbar sind. Damit stehen viele weitere solcher Abkommen — darunter der Energiecharta-Vertrag, auf dessen Grundlage Vattenfall Deutschland wegen des Atomausstiegs verklagt — in Frage, die es ausländischen Investoren ermöglichen, von ihren Gaststaaten vor privaten Schiedsgerichten Schadenersatz einzufordern.

Zum Achmea-Urteil vgl.

  • MITBESTIMMUNG, April 2018: „Private Schiedsgerichte beschädigen den Staat“. Der ehemalige Verfassungsrichter Siegfried Broß über die Gefahren für die Demokratie durch private Schiedsgerichte in Investitionsschutzabkommen und das wegweisende [Achmea-]Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Zum Beitrag
  • Dr. Daniel Thym: Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte. Beitrag auf dem Verfassungsblog vom 8.3.2018 zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-284/16.
  • Kommentar von Ernst-Christoph Stolper (BUND) zum Achmea-Urteil. Zum Beitrag
  • Powershift: Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik. Zum Beitrag
  • Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!: Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA. Zum Beitrag
  • Achmea-Urteil: Netzwerk Gerechter Welthandel sieht sich in Forderung gestärkt, Sonderklagerechte für Investoren abzuschaffen. Zum Beitrag
  • Achmea-Urteil. EuGH: Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei enthaltene Schiedsklausel ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. Zum Beitrag

Peter Fuchs (Powershift): „Schiedsgerichte sind ein hochgefährliches Instrument“


2.5.2018

Diskussionen um TTIP light. „Schiedsgerichte sind ein hochgefährliches Instrument“
Sofern in Freihandelsabkommen Schiedsgerichte vereinbart würden, hätten Investoren die Möglichkeit öffentliche Regulierungen anzugreifen, sagte Peter Fuchs von der Organisation PowerShift im Dlf. Das könne für den Steuerzahler sehr teuer werden.

Peter Fuchs im Gespräch mit Jule Reimer
Zum Beitrag

Vgl. dazu auch das Interview mit Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß im neuen Magazin der Böckler-Stiftung „Mitbestimmung“: >Private Schiedsgerichte beschädigen den Staat<

1.-Mai-Demo des DGB Berlin. Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! nimmt wieder teil

01.05.18: 1.-Mai-Demo des DGB Berlin

R2G setzt Politik der formellen Privatisierung fort

(Berlin, 1. Mai 2018) Die vom R2G-Senat geplante formelle Schulprivatisierung nimmt immer konkretere Formen an. Damit setzt der Senat die bereits bei den Berliner Wasserbetrieben praktizierte Politik der formellen Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge fort.

Dazu Sigrun Franzen: „ Auch eine formale Privatisierung ist eine Privatisierung. Die Folge ist immer eine zunehmende Intransparenz und Entdemokratisierung. Bereits jetzt wurden beispielsweise Presseanfragen nach Angaben der Berliner Zeitung mit dem Hinweis auf das ,privatrechtliche Geschäftsgeheimnis‘ abgewiesen. Zudem hat sich die formale Privatisierung in der Vergangenheit oft genug als erster Schritt zum Verkauf von Betrieben der öffentlichen Daseinsvorsorge erwiesen. Beim Senat hat der Wasser-Volksentscheid offensichtlich nicht zu einem nachhaltigen Umdenken geführt. Wir hoffen daher, dass die Berliner*innen wachsam sind und verhindern, dass ihre öffentliche Daseinsvorsorge allmählich in einen Korb kreativer Finanzprodukte mit Renditegarantien umgewandelt wird.“

Die senatseigene, aber privatwirtschaftlich organisierte HOWOGE soll nach Presseangaben im Rahmen der sogenannten Schulbauoffensive Unterrichtsgebäude für rund 1,2 Milliarden EUR bauen oder sanieren. Die Bausumme soll die HOWOGE durch Kredite finanzieren, die sie wiederum mit Mieteinnahmen zurückzahlen soll, für die die öffentliche Hand garantiert. Nach Ansicht des Senats lässt sich durch diese „Auslagerung“ von Schulfinanzierung die ab 2020 greifende Schuldenbremse umgehen.

Die rot-rot-grüne Landesregierung wählte damit eine Konstruktion, die bereits bei der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) eingerichtet wurde. Der überteuerte Rückkauf erfolgte durch eine Milliardensumme, die die BWB durch Kredite finanzieren mussten. Die Berliner Bürger*innen zahlen den Kredit seitdem durch unnötig teure Wasserpreise zurück. Auch bei der Schulprivatisierung wird die Verschleierung der Staatsschulden zu höheren Kosten und einem Verlust der demokratischen Kontrolle führen.

Der Berliner Wassertisch fordert ein Ende der formalen Privatisierung bei allen Einrichtungen der Daseinsvorsorge – egal ob Schulen oder Wasserbetriebe.

Die Pressemitteilung als pdf

Die internationale Agentur Pressenza hat die PM ins Spanische übersetzt: „R2G continúa su política de privatización formal“ (zum Beitrag)

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin

Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41

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Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! bei 1.-Mai-Demo des DGB

Heraus zum 1. Mai! Auch in diesem Jahr werden wir uns wieder an der 1.-Mai-Demo des Deutschen Gewerkschaftsbundes beteiligen. Gemeinsam werden wir gegen die neoliberalen Freihandelsabkommen demonstrieren und uns für einen gerechteren Welthandel einsetzen.

 

Auch wenn die EU-Kommission das Freihandelsabkommen EU-Kanada CETA vorläufig in Kraft gesetzt hatte, muss der Deutsche Bundestag das Abkommen noch ratifizieren, damit das im Abkommen vorgesehene internationale Schiedsgerichtsverfahren angewandt werden kann. Das wollen wir verhindern und die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien auffordern, gegen die Ratifizierung von CETA zu stimmen.

In diesem Jahr findet der 1. Mai unter dem Motto „Solidarität. Vielfalt. Gerechtigkeit.“ statt. Der 1.Mai in Berlin startet mit drei Demonstrationszügen vom Hackeschen Markt. Neben dem klassischen die Fußgänger-Demonstrationszug wird es wieder einen Motorrad- und Fahrradkorso geben.

Die Fußgänger-Demo geht vom Hackeschen Markt über die Spandauer Straße, Getraudenstraße, Leipziger Straße, Potsdamer Platz, Eberstraße zum Brandenburger Tor. Auf der Straße des 17. Juni findet das große Fest des DGB statt. Die NaturFreunde und das „Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ werden mit einem Doppel-Info-Stand auf dem Maifest des DGB vertreten sein.

10.00 Uhr
Start der Demo Hackescher Markt

12.00 Uhr
Kundgebung, Platz des 18. März

Begrüßung: Christian Hoßbach, DGB-Bezirksvorsitzender
Hauptrede: Irene Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall
Grußwort: Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin
Jugendbeiträge: Sören Lieske, ver.di Jugend + Melanie Hackl, IG BCE Jugend
Lieder zum 1. Mai: Levetzow Girls, Chor geflüchteter Mädchen
Kurzer Talk mit Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales

 

Wir treffen uns

1. Mai 2018, 9.30 Uhr

Spandauer Straße, Nähe S-Bhf. Hackescher Markt

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!

Auch der Berliner Wassertisch wird wieder einen Stand haben.

Interview mit Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß: „CETA ist so nicht haltbar“

Magazin Mitbestimmung, 25.04.2018

„Private Schiedsgerichte beschädigen den Staat“
Interview. Der ehemalige Verfassungsrichter Siegfried Broß über die Gefahren für die Demokratie durch private Schiedsgerichte in Investitionsschutzabkommen und das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs.


Die Fragen stellte STEFAN SCHEYTT.
Ausschnitt: Broß: „Die Gefahr durch Freihandelsabkommen für die Demokratie besteht letztlich in der Kombination von drei Elementen: Die regulatorische Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten […] die Klagerechte für ausländische Investoren […] die von den Unternehmen und Vertragsbeteiligten nach deren Gutdünken zusammengesetzten privaten Schiedsgerichte“
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Neue Korruptions-Verdachtsfälle bei Vergabe von Olympischen Spielen. Ausgerechnet jetzt hat NRW eine Olympia-Idee

Süddeutsche Zeitung
19. April 2018

Ausgerechnet jetzt hat NRW eine Olympia-Idee
Von Johannes Aumüller und Thomas Kistner

  • Rund um die Vergabe von Olympischen Spielen gibt es neue Korruptions-Verdachtsfälle. Auch die Münchner Bewerbung für 2018 ist betroffen.
  • Trotzdem vertieft das Land Nordrhein-Westfalen seine Pläne für eine erneute Bewerbung. Das Ziel: Die Spiele 2032.
  • In der jüngeren Vergangenheit sprach sich die deutsche Bevölkerung in Referenden mehrheitlich dagegen aus.
    Zum Artikel

Netzwerk Gerechter Welthandel: Keine Zustimmung zu JEFTA!

Keine Zustimmung zu JEFTA!

(Pressemitteilung, 18.4.2018) Heute vormittag haben EU-Vizepräsident Jyrki Katainen und Handelskommissarin Cecilia Malmström verkündet, dass die geplanten Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA) und Singapur dem EU-Ministerrat zur Unterzeichnung und dem EU-Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden. Das „Netzwerk Gerechter Welthandel“ kritisiert diesen Schritt und fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dazu auf, den geplanten Abkommen nicht zuzustimmen.

„Entgegen der Beteuerungen der EU-Kommission, dass man aus den Protesten gegen CETA und TTIP gelernt habe, wurde auch JEFTA völlig intransparent verhandelt“, sagt Alessa Hartmann, Handelsreferentin bei PowerShift. „Außerdem sollen mehrere Komitees eingerichtet werden, denen nach Vertragsabschluss weitreichende Rechte zugestanden würden. Sie könnten beispielsweise im Nachhinein Anhänge des Abkommens verändern. Eine ausreichende demokratische Rückbindung der Entscheidungen der Ausschüsse durch Parlamente ist nicht gesichert.“ Zudem ist JEFTA ein so genanntes „EU only“-Abkommen, das nicht die Zustimmung der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten bedarf.

Für die europäische Agrarindustrie soll Japan seine sensiblen Agrarmärkte für europäische Milch- und Fleischexporte öffnen. Dazu sagt Berit Thomsen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL): „Wir sind im Kontakt mit japanischen Bäuerinnen und Bauern. Sie sehen in JEFTA eine Bedrohung ihrer lokalen und nationalen Märkte. Auch europäische Landwirte zahlen drauf. Durch die Exportorientierung sinkt ihr Einkommen und Bauernhöfe müssen aufgeben. Die AbL befürwortet einen Handel unter fairen Bedingungen mit hochpreisigen Qualitätsprodukten, die eine regionale Wertschöpfung ermöglichen.“

Auch Greenpeace-Sprecher Christoph von Lieven kritisiert die Inhalte von JEFTA scharf: „Dieses Abkommen darf auf keinen Fall in Kraft treten, wenn Klima- und Umweltschutz sowie Sozial- und Arbeitsstandards nicht gefährdet werden sollen.“ Das Vorsorgeprinzip ist nicht ausreichend gesichert, und das Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung ist nicht mit einem Sanktionsmechanismus versehen. Verstöße gegen diese Bestimmungen bleiben damit ohne Konsequenzen. Zudem hat Japan bis heute nicht alle ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert. Wir fordern daher alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten dazu auf, dem Abkommen nicht zuzustimmen. Nach den Plänen der EU-Kommission soll der EU-Ministerrat bei seiner Sitzung am 22. Mai über das Abkommen entscheiden, die Abstimmung im EU-Parlament könnte dann ebenfalls noch in diesem Jahr stattfinden.

Japan ist die viertgrößte Wirtschaftsmacht der Welt und der zweitgrößte Handelspartner der EU in Asien. Gemeinsam decken Europa und Japan mehr als ein Drittel der gesamten Weltwirtschaft ab, das geplante Abkommen ist also von ähnlich großer Bedeutung wie TTIP oder CETA.

Pressekontakte aus dem Koordinierungskreis des Netzwerks Gerechter Welthandel:

Alessa Hartmann (PowerShift), Tel. 0177-301 31 53, alessa.hartmann@power-shift.de
Berit Thomsen (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft), Tel. 02381/90 53 172, thomsen@abl-ev.de
Christoph Lieven (Greenpeace), 0171-87 80 802, cvlieven@greenpeace.org

Über das Netzwerk Gerechter Welthandel:

Das Netzwerk Gerechter Welthandel ist im April 2017 aus dem Zusammenschluss des zivilgesellschaftlichen Bündnisses “TTIP unfairhandelbar” mit dem Trägerkreis der bundesweiten Großdemonstration “CETA & TTIP stoppen! Für einen gerechten Welthandel!” entstanden. Weitere Informationen unter www.gerechter-welthandel.org

Weitere Informationen und Analysen zu JEFTA:

  • „Handel um jeden Preis?“ Report über die Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Mercosur (Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay), Mexiko, Japan, Vietnam und Indonesien. Veröffentlicht von Foodwatch und PowerShift (Februar 2018). Download als pdf (64 Seiten)
  • Handelsabkommen mit Japan: Droht Fukusushi? Artikel von Alessa Hartmann (PowerShift) in der Zeitschrift Politische Ökologie. (Band 151, Dezember 2017). Download und mehr Informationen auf den Seiten von PowerShift.
  • JEFTA: Konzernlobbyisten bekommen Einfluss auf Gesetz. Veröffentlicht von PowerShift und LobbyControl. (September 2017). Download als pdf (4 Seiten)

Zur Pressemitteilung

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk Gerechter Welthandel

Sehenswert: Die Doku im NDR: Verschmutzen und verharmlosen – Die Tricks der Öl- und Gaskonzerne


(März 2018) Erdgas- und Ölproduzenten versprechen eine sichere Erdgasförderung und installieren ihre Bohranlagen quer durch Norddeutschland. Doch regelmäßig geht etwas schief: mit gefährlichen Folgen für Mensch und Umwelt, wie diese Dokumentation zeigt.
„Unser Fazit: Die Öl- und Gasindustrie darf nicht einfach so weitermachen wie bisher“

Produktionsleiter/in: Thomas Schmidtsdorff
Redaktionsleiter/in: Holger Ohmstedt
Autor/in: Alexa Hoeber
Redaktion: Dorina Rechter

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Guter Freihandel, böser Protektionismus? Welch ein Blödsinn!

ZEIT
22. März 2018

Petra Pinzler
Guter Freihandel, böser Protektionismus? Welch ein Blödsinn!
Der Streit um Trumps Zölle ist schräg. Freie Märkte sind nicht per se gut – und nicht jeder, der vor den negativen Folgen der Globalisierung warnt, ist ein Protektionist.

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