EU-Bankenlobby will harte US-Finanzmarktregeln aushebeln

BR | Report München — Sendung vom 11.11.2014 21.45 Uhr
Brisante Dokumente zum Freihandelsabkommen TTIP

Report MünchenSchnell war das Urteil vieler Beobachter gefällt: bei den Verhandlungen zum Freihandels­ab­kommen TTIP würden die USA die guten europäischen Verbraucher- und Umweltstandards untergraben wollen, um amerikanischen Konzer­nen einen einfacheren Marktzugang in Europa zu verschaffen. Doch brisante Dokumente zeigen: ausgerechnet die EU versucht, europäische Banken durch TTIP vor den strengen Finanzmarktregeln der USA zu bewahren.

Kommentar Wassertisch: Da ist nicht die gute EU auf der einen und die bösen USA auf der anderen Seite. Die Front ist eine ganz andere: Internationale Konzerne und Banken gegen die Bürger beider Kontinente. Kurzfristige Gewinn-Interessen der Banken gegen langfristige Lebens-Interessen der Menschen!

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TTIP und CETA: Europäische Bürgerinitiative reicht Klage vor dem EuGH ein

Stop TTIP will faire Bedingungen auch für zukünftige Initiativen
Stop TTIP
Pressemitteilung, Bündnis Stop TTIP, 10.11.2014

Luxemburg, 10.11.2014. Heute haben über 290 Bürgerorganisationen aus ganz Europa Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingereicht. Gegenstand ist die Nicht-Zulassung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) Stop TTIP gegen die Handelsabkommen mit den USA und Kanada, TTIP und CETA. Die Bürgerinitiative fordert die EU-Kommission auf, das Verhandlungsmandat für TTIP aufzuheben und CETA nicht abzuschließen.

Die Europäische Kommission hatte den am 15. Juli gestellten Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative am 11. September abgelehnt. Sie beruft sich auf zwei Hauptargumente: Das Verhandlungsmandat zu TTIP sei ein interner Vorbereitungsakt und kein Rechtsakt mit Wirkung auf die Bürgerinnen und Bürger. Außerdem könne eine EBI nur positiv formuliert werden, also darauf hinwirken, einen Rechtsakt zu erlassen, nicht aber einen solchen zu unterlassen. Beide Begründungen sind nach Ansicht der Initiatoren nicht stichhaltig.

Dabei geht es nicht nur um die Handelsabkommen: „Wir klagen nicht nur für die EBI Stop TTIP, sondern auch für weitere Europäische Bürgerinitiativen“, erklärt Michael Efler, Vertreter des siebenköpfigen Bürgerausschusses der EBI. „Wenn es um die Verhandlung internationaler Verträge geht, will die EU-Kommission die Bürgerinnen und Bürger komplett aussperren. Solange noch verhandelt wird, darf sich die Bevölkerung nicht einmischen und wenn die Verträge erst auf dem Tisch liegen, ist es zu spät. Diese Rechtsauffassung würde auch viele künftige EBIs zu zahnlosen Papiertigern machen.“

Mit einer Demonstration von etwa 100 Bürgern vor dem Europäischen Gerichtshof unterstrichen die Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative ihr Anliegen. „Der Graben zwischen Europapolitik und Bevölkerung soll überwunden werden, so das übereinstimmende Credo der Politik. Doch die Diskrepanz zwischen verbalen Luftblasen und tatsächlicher Politik ist eine Zumutung. Die Brüsseler Arroganz gegenüber Europas Bürgerinnen und Bürgern ist nicht hinnehmbar! Wir werden dies – auch im Interesse der europäischen Idee – nicht akzeptieren und uns weiterhin gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP zu wehren wissen“, so Blanche Weber, Mitglied im Bürgerausschuss der EBI.

Hintergrundinformationen zur Klageeinreichung finden Sie unserer Presse-Information:
https://stop-ttip.org/wp-content/uploads/2014/11/Presse-Information-EuGH-Klage.pdf

Aktionsfotos:
https://www.flickr.com/photos/eci_ttip/

Pressemitteilung online:
https://stop-ttip.org/de/ttip-und-ceta-europaeische-buergerinitiative-reicht-klage-vor-dem-eugh-ein/?noredirect=de_DE

The water is ours damn it! Water commoning in Bolivia

Municipal Services Project
Herbst 2014
 The water is ours damn it! Water commoning in Bolivia
The water is ours damn it! Water commoning in Bolivia
Alexander Dwinell and Marcela Olivera

Abstract:
„This article explores understandings of the commons by showing its changing definition and application in daily life. The Bolivian experience both over the centuries and since the Water War of 2000 illustrates the malleability of the term. The commons operate according to who uses it (uses) and how it has been used (customs). The 2000 Cochabamba Water War provides the historical background and context for a perceived victory for the commons over privatization, followed by the Morales government’s use of a ‘public ownership’ campaign to usurp the power of commons from the people. The government’s use of a ‘public rights’ framework removes the power from the people and concentrates power in the state. Confronted by successful community organizing to keep the management of the commons at the community level and under popular control, the state intervened to reduce local autonomy and make the people dependent on government decision-making. Seeking to maintain local control and autonomy, the water committees in Bolivia continue to resist the state’s effort to manage the commons.“
Zum Artikel

Mikroplastik im Abwasser überfordert Kläranlagen

Die Welt
30.10.2014

WISSEN NEUE STUDIE
Mikroplastik im Abwasser überfordert Kläranlagen
von Sönke Möhl

Ob aus Duschgels, Zahnpasta oder Peelingcremes – winzige Plastikteilchen geraten ins Abwasser und werden zum Problem. Proben aus zwölf Kläranlagen zeigen: Die Partikel werden nur teilweise herausgefiltert.

Kläranlage

Foto: Dieter Schütz pixelio.de

Kläranlagen sind mit Mikroplastik im Abwasser überfordert. Nur eine teure Schlussfiltration kann die Belastung drastisch reduzieren, wie eine Untersuchung des Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung (AWI) ergab. Mikroplastik besteht aus Teilchen von weniger als fünf Millimetern Größe. Viele dieser winzigen Partikel stammen direkt aus Duschgels, Zahnpasta oder anderen Artikeln mit Peeling-Effekt. Andere sind Bruchstücke und Fasern, die durch Abrieb und Zersetzung von Plastikgegenständen oder Fleecepullovern entstehen. Mikroplastik ist ein ökologisches Problem, weil es Schadstoffe an sich bindet und in die Nahrungskette gelangt.

zum Artikel…

Hinweis Wassertisch: Ein Artikel im Tagesspiegel, der sich auf die gleiche Studie bezieht, berichtet, dass in Berlin das Abwasser bisher noch nicht auf Mikroplastik untersucht wurde.
Dass Mikroplastik bereits in Mineralwasser und Bier gefunden wurde, hatte der NDR in einer Sendung am 02.06.2014 berichtet. (kann hier nachträglich angesehen werden)
Um Produkte, die Mikroplastik enthalten, beim Einkauf vermeiden zu können, hat der BUND dazu einen Einkaufsratgeber (PDF) ins Netz gestellt.

 

Globale Energiewende: auch Luft und Wasser würden sauberer

Wirtschaftswoche Green
07.10.2014

UMWELT
Globale Energiewende: auch Luft und Wasser werden sauberer
von Benjamin Reuter

Dass Wind- und Solarkraftwerke das Klima schützen, ist unstrittig. Denn im Gegensatz zu ihren Pendants, die Kohle und Erdgas verbrennen, pusten sie kein Kohlendioxid in die Luft.

Foto Wind und Sonnenenergie-Erzeugung

Foto: Erich Westendarp pixelio.de

Weniger einig waren sich Exper­ten bisher über die generellen Folgen für die Umwelt, die eine globale Energiewende haben würde. Denn bei der Stromer­zeu­gung geht es nicht nur um den Klimaschutz, sondern auch um Luftverschmutzung, Rohstoff­ver­brauch und Wasser­nutzung. Am Ende steht also die Frage: Wie umweltfreundlich und nachhaltig ist eine globale Energiewende eigentlich?        zum Artikel…

Kommentar Wassertisch: Der Artikel fasst die Ergebnisse einer Studie (PDF) zusammen, mit der Wissenschaftler versucht haben, eine Gesamtumweltbilanz für eine CO2-arme Stromversorgung aufzustellen. Sie versuchten die Frage zu beantworten, ob eine CO2-arme Stromversorgung auch dann noch positiv zu bewerten ist, wenn man den gesamten Ressourcenverbrauch zur Erstellung der dafür notwendigen Infrastruktur mitberücksichtigt. Die Beantwortung dieser Frage ist ja keineswegs trivial. Dies zeigt sich ja z. B. bei den negativen Auswirkungen der Biosprit- und Biogas Erzeugung, gerade auch für das Wasser.

 

Grundwasser gefährdet – Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung

Gemeinsame Pressemitteilung von sechs Umweltverbänden vom 23.10.2014

Grundwasser in Deutschland immer weniger als Trinkwasser geeignet. Umweltverbände fordern strenge Düngeverordnung

© Uschi Dreiucker pixelio.de

(c) Uschi Dreiucker pixelio

Berlin: Drei Viertel des Trinkwassers in Deutsch­land werden aus Grundwasser gewonnen. Doch dessen Qualität sinkt wegen steigender Nitratbe­lastung aus der intensiven Agrarwirtschaft rapide. Umweltverbände in Deutschland dringen daher in einem Eckpunktepapier auf eine Trendumkehr im Wasserschutz. Mit zehn Forderungen zur aktu­ellen Novelle der Düngeverordnung appellieren der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch­land (BUND), Greenpeace, Grüne Liga, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland und der Deutsche Naturschutzring (DNR) an die Bundesregierung, die Nitrat- und Phosphatbelastung zu minimieren. [expand title=weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Fortsetzung“]
Die Verbände fordern von Bund und Ländern, Agrarbetrieben mit zu viel Gülle und zu wenig Fläche deutlich zu machen, dass sie gegen EU-Recht verstoßen. Trinkwasser sei das wichtigste Lebensmittel für Menschen und Tiere. Der Schutz des Grundwassers vor Belastungen aus der Agrarindustrie sei daher ein Gebot der Vernunft. Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, umgehend einen Verordnungsvorschlag für einen umfassenden Wasserschutz gemäß den EU-Richtlinien vorzulegen.

Hauptinstrument zum Schutz des Wassers ist nach Ansicht der Verbände eine vollständige Input-Output–Bilanz für alle Agrarbetriebe. Mit dieser „Hoftorbilanz“ könnten gezielt Betriebe ermittelt werden, die besonders hohe Überschüsse an Nitrat und Phosphat verursachten. Wer Nährstoffe effizient einsetze, wie viele bäuerlich-ökologische Betriebe, habe dann keine Konsequenzen zu erwarten. Industrialisierte Tierhaltungsbetriebe ohne ausreichend eigene Flächen für die Gülle-Ausbringung müssten zu einem strengeren Umwelt- und Wasserschutz verpflichtet werden, fordern die Umweltverbände. Nötig sei eine bundesweite Datenbank, in der Gülleimporte aus anderen Ländern ebenso erfasst würden wie Nährstofftransporte innerhalb Deutschlands aus Tierfabriken und Biogasanlagen.

Die Verbände verweisen darauf, dass die Überdüngung aus der intensiven Agrarwirtschaft schon heute jährliche Kosten von bis zu 25 Milliarden Euro für die Sicherung sauberen Trinkwassers verursache. Diese externen Kosten der industrialisierten Landwirtschat trügen derzeit nicht die Verursacher, sondern die Verbraucher. Hinzu kämen Millionen Euro an Strafzahlungen an die EU, wenn Bund und Länder weiterhin gegen die europäischen Vorgaben für den Wasserschutz verstoßen sollten.

Die Verbände kritisieren, dass Bund und Länder in den letzten Jahren den Wasserschutz aufgeweicht, Kontrollen gelockert und Bußgelder abgeschafft hätten. Der lückenhafte Wasserschutz habe die Intensivierung der Landwirtschaft vorangetrieben und Agrarindustrielle nach Deutschland gelockt, die nun mit „Mega-Mastanlagen“ massiv zur Überdüngung beitrügen. Aus Tierfabriken gelangten Nährstoffe etwa als Ammoniak über die Luft in die Umwelt, belasteten Anwohner und zerstörten nährstoffarme Lebensräume vieler bedrohter Tier- und Pflanzen, warnen die Verbände. Eine Trendumkehr im Wasserschutz sei somit auch entscheidend für die Lebensqualität in ländlichen Regionen sowie für die Arten- und Lebensraumvielfalt.

Überdüngung aus Agrarfabriken wirke sich zudem zerstörerisch auf die Meere aus. So habe sich in der Ostsee infolge der Nährstoffbelastungen vor allem aus der industrialisierten Landwirtschaft eine Todeszone gebildet und in den letzten 100 Jahren um das Zehnfache auf inzwischen ein Drittel des Meerbodens vergrößert. Da Meeresschutz auf dem Acker beginne, seien strenge Obergrenzen und verbindliche Sperrfristen für die Nährstoffausbringung lange überfällig.[/expand]
Das gemeinsame Eckpunktepapier der Verbände finden Sie zum Download unter www.bund.net/pdf/duengeverordnung_eckpunkte

Pressekontakt: Reinhild Benning, BUND-Agrarexpertin, Tel.:0175-7263779, E-Mail: reinhild.benning@bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-464, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net; Florian Schöne, NABU-Agrarexperte, Tel.: 030-284984-1615, E-Mail: florian.schoene@NABU.de bzw. Iris Barthel, NABU-Pressestelle, Tel.: 030-284984-1952; E-Mail: Presse@NABU.de; Michael Bender, Wasser-Experte der Grünen Liga, Tel.: 030-40393530 ; E-Mail: wasser@grueneliga.de

Ewige Werra-Weser-Versalzung?

Offener Brief der AöW an die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne)

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) kritisiert den „Vier-Phasen-Plan zur Salzwasser-Entsorgung von K+S“ auf den sich das Land Hessen mit dem Rohstoffunternehmen K+S verständigt hat

Grafik des 4-Phasen-PlansIn dem offenen Brief wird dringend darum gebeten, den beabsichtigten Vertragsabschluss zu überdenken. Die AöW moniert in dem Schreiben u. a., dass

  • der Maßnahmeplan gegen die Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie 200/60/EG (WRRL) verstößt
  • dass die Verpressung von Salzwasser in den Untergrund bis 2021 gestattet bleiben soll
  • dass damit das Vorsorgeprinzip der deutschen und europäischen Wasserpolitik verletzt wird

der offene Brief im Wortlaut

weitere Informationen:
– Veröffentlichung der Pressestelle des Hessischen Umweltministeriums
– Pressemitteilung der Gemeinde Gerstungen vom 29.09.2014
– Pressemitteilung der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.

 

TTIP – Das Märchen vom Wachstums- und Beschäftigungsmotor

WISO direkt: „Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik“ — Veröffentlichung vom Oktober 2014 — Autorin: Sabine Stephan

Das transatlantische Freihandelsabkommen soll den beteiligten Ländern beträchtliche Wachstums- und Beschäftigungschancen eröffnen. Als Beleg für diese Einschätzung werden die Ergebnisse „unabhängiger“ Studien herangezogen. Ein Vergleich der Ergebnisse der drei einflussreichsten Studien zeigt, dass selbst für den Fall, dass ein umfassendes Freihandelsabkommen abgeschlossen werden sollte, die erwarteten Wachstums und Beschäftigungseffekte winzig sind.

Die Veröffentlichung findet sich hier

 

Die militärisch-machtpolitischen Hintergründe des TTIP

IMI Tübingen: „TTIP: Geopolitischer Sprengstoff“ — Studie vom 6. Okt. 2014

Zusammenfassung der Studie        Die ganze Studie findet sich hier

 

Blaue Zukunft – die vier Grundsätze

Maude Barlow stellte gestern ihr neues Buch „Blaue Zukunft“ in der Berliner Urania vor

Urania Veranstaltung mit Maude Barlow(Berlin, 25.09.2014) In einer spannenden Veranstaltung zeigte die Autorin und weltweit bekannte Aktivistin auf, dass sich das Verhältnis der Menschen zum Wasser als Grundlage alles Lebens auf diesem Planeten grundlegend ändern muss. Dabei geht es nach Maude Barlow nicht nur um einen Abwehrkampf gegen die Begehrlichkeiten derjenigen, die Wasser als Profitquelle missbrauchen wollen. Dazu gehört z. B. der Kampf gegen die Freihandelsabkommen CETA , TTIP und TISA. Es geht auch um die Chance, dass der Zwang, das Wasser als Gemeingut gerecht zu verwalten, die Menschen dazu bringen kann, ihre Zwistigkeiten zurückzustellen und zu einem besseren Zusammenleben zu kommen.

Maude BarlowIn Ihrem Buch „Blaue Zukunft“ benennt die Autorin vier Grundsätze:

  • Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht
  • Wasser ist ein Menschheitserbe
  • Auch Wasser hat Rechte
  • Wasser lehrt uns das Zusammenleben

Die lebhafte Diskussion, etwa um die Frage, ob Wasser nicht einen (hohen?) Preis haben müsse, damit sorgsam damit umgegangen wird, zeigte, dass noch viel Aufklärung beim Wasser notwendig ist – nicht nur unter dem Gesichtspunkt der immer dramatischer schwindenden weltweiten Wasser-Ressourcen.

Bündnis gegen TTIP und CETA zieht vor den Europäischen Gerichtshof

Europäische Bürgerinitiative startet selbstorganisiert

Pressemitteilung des Bündnisses vom 19.09.2014

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Das aus über 240 Organisationen bestehende Bündnis „Stop TTIP“ hat entschieden, Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Europäischen Bürgerinitiative zu TTIP und CETA durch die Europäische Kommission einzulegen. Die Organisatoren kündigten außerdem an, dass die Europäische Bürgerinitiative wie geplant durchgeführt werde, auch ohne Anerkennung durch die EU-Kommission.

zur vollständigen Pressemitteilung

 

Nehmt bis zum 23. September teil an der öffentlichen Konsultation der EU zum Trinkwasser

Aufruf der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ Als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water – Wasser ist ein Menschenrecht – hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Trinkwasserverordnung gestartet, unter dem Gesichtspunkt, den Zugang zu qualitativ hochwertigem Wasser in der EU zu verbessern. An dieser Konsultation kann man seit dem 12. August 2014 teilnehmen. … weiterlesen

Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats?

Kommentar Wassertisch
13.09.2014

Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats an die Berliner*innen?
von Wolfgang Rebel

Foto: Martin (xor81) CC-BY_SA 2.0

Faultürme – Foto: Martin (xor81) CC-BY-SA 2.0

Senat und Berliner Presse berichteten am 11. September, dass die Abwasserpreise in Berlin von 2015 an um 6,1 % sinken sollen. Es heißt, Finanzsenator Nußbaum werte dies als Beleg dafür, dass die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe den Berlinern Vorteile bringe. Tatsache ist aber: Diese Preissenkung hat nichts mit der Rekommunalisierung zu tun. Der Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf war schon länger geplant. Die dadurch geringeren Kosten mussten auf der Grundlage der auch nach der Rekommunalisierung unveränderten Kalkulationsgrund­lagen zur Senkung der Abwassergebühren führen. Das Sale-and-lease-back-Geschäft von 1997, das mit dem Rückkauf des Klärwerks 2013 beendet wurde, war für die Wasserbetriebe so ungünstig, dass jetzt nach der Auflösung dieses Geschäfts neben den 6,1 %-Almosen für die Berliner Wasserkunden auch noch 46 Mio € Gewinn für das Land Berlin bis 2019 herausspringen. Dies ergibt sich aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (Drs. S17-13932) und einer darauf basierenden Analyse des Grundeigentum-Verlags (dessen Einschätzung der Wasser-Teilprivatisierung wir allerdings nicht teilen).[expand title=“ weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]

Auch die vorübergehend sinkenden Frischwasserpreise sind kein Geschenk des Senats
Allein die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 ist der Grund dafür, dass die Frischwasserpreise bis zum Jahr 2018 vorübergehend sinken. Danach wird der Senat nicht weiter auf Gewinne aus den Wasserbetrieben verzichten wollen. Nach 2018 werden wieder nur die bisherigen Kalkulationsgrundlagen die Frischwasserpreise bestimmen, es sei denn, die Politik würde an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen rund um die Wasserbetriebe zugunsten der Wasserkunden etwas ändern. Bisher ist das trotz der formalen Rekommunalisierung nicht zu erkennen.
Das Bundeskartellamt wird nach 2018 keine direkte Möglichkeit mehr haben, die Frischwasserpreise erneut auf Preismissbrauch zu untersuchen. Es war ein Sonderfall, dass der damalige Wirtschaftssenator Wolf (Linke) das Bundeskartellamt einschaltete. Normalerweise ist die Landeskartellbehörde zuständig. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Weg von einem Senatsmitglied noch einmal beschritten wird.

Privatrechtliche Rückzahlungsansprüche für missbräuchlich erhöhte Wasserpreise bestehen für die Jahre 2010 und 2011
Das Bundeskartellamt hatte sich in seiner Preissenkungsverfügung ausdrücklich vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 Erstattungen an die Wasserkunden zu verlangen. In einem Vergleich mit den Wasserbetrieben wurde aber stattdessen vereinbart, anstelle der Rückzahlungen für 2009 bis 2011 den Zeitraum für die Preissenkungen über das Jahr 2015 hinaus bis zum Jahr 2018 auszudehnen. Wie uns Prof. Dr. Markert, Direktor beim Bundeskartellamt a. D., mitteilte, können trotzdem privatrechtliche Rückzahlungsansprüche (wegen Verjährung nicht mehr für 2009) für die Jahre 2010 und 2011 geltend gemacht werden. Durch den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.02.2014 wurde unanfechtbar festgestellt, dass die Trinkwasserpreise der BWB ab 2009 im Umfang ihrer Überhöhung auch gegen das Missbrauchsverbot des § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB verstoßen und damit insoweit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot unwirksam waren. Die Zahlungen der Kunden sind damit insoweit ohne Rechtsgrund erfolgt und können aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB zurückgefordert werden.

Kalkulationsgrundlagen müssen für Frischwasser und für Abwasser geändert werden
Die hohen Frischwasserpreise und die hohen Abwassergebühren in Berlin ergeben sich – wie das Bundeskartellamt festgestellt und das OLG Düsseldorf bestätigt hat – aus den hohen kalkulatorischen Kosten, die zwar in gewinnorientierten Unternehmen üblich sind, aber in kommunalen Betrieben der Daseinsvorsorge nichts zu suchen haben. Kalkulatorische Kosten sind reine Rechengrößen. Sie treten in der Realität nicht als wirkliche Kosten in Erscheinung. Diese preistreibenden kalkulatorischen Kosten führen zu einer Sonderabgabe der Berliner Bürgerinnen und Bürger über die Wasser und Abwasserpreise. Dies ist unsozial, da Bezieher geringer Einkommen damit überproportional belastet werden. Diese kalkulatorischen Kosten müssen deshalb sowohl aus den Kalkulationsvorschriften für Frischwasser als auch für Abwasser verbannt werden.
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