Monsanto und Verbündete verklagen den Staat Vermont wegen Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz – ein Vorgeschmack für Zeiten mit CETA und TTIP

USA today berichtete am 12. Juni 2014: Lawsuit challenges Vermont’s GMO labeling law
(Klage stellt Vermonts Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz auf den Prüfstand)

Sollten die „Freihandelsabkommen“ CETA und TTIP so wie bisher geplant verwirklicht werden, könnten solche Klagen unter der Überschrift „Investorenschutz“ auch bei uns zum täglichen Brot werden.

Genauso, wie sich bei uns die Kleinstadt Heiligenhafen für den Erhalt des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes bei der Vergabe von Stromkonzessionen einsetzt, wehrt sich in den USA der Kleinstaat Vermont (600.000 Einwohner) gegen den immer weiter wachsenden Einfluss der Gentechnik-Industrie. Es sind eher die Kleinen, die Davids, die sich gegen die Goliaths zur Wehr setzen.
Unterstützen wir sie dabei!

Unterstützungsmöglichkeiten:
Petition Heiligenhafen (Open Petition)
Monsanto-Petition Vermont (SumOfUs.org) [expand title=“Übersetzung durch Wassertisch …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Übersetzung Wassertisch der Monsanto Petition von SumOfUs.org“]
Monsanto will den Staat Vermont verklagen. 
Vermont ist drauf und dran Geschichte zu schreiben, denn es ist der erste Staat im Land der verlangt, gentechnisch veränderte (GVO) Lebensmittel zu kennzeichnen. Aber Monsanto, der weltweit größte Produzent von GVO, rüstet sich, den Staat zu verklagen. 
Dies ist ein wichtiger Kampf, nicht nur für Vermont, sondern für jedermann im Land: 25 weitere Staaten erwägen ähnliche Kennzeichnungs-Gesetze, warten aber noch auf jemand anderen, um den Sprung voran für ihre eigenen Gesetze zu wagen. Wenn Vermont gewinnt, wird es nicht lange dauern, bis das ganze Land die GVO-Kennzeichnung einführt, um den Verbrauchern die Informationen an die Hand zu geben, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. 
Wir können nicht zulassen, dass Vermont diese Schlacht verliert. Stoppen wir Monsanto, bevor es überhaupt anfängt zu klagen. 
Sagen wir Monsanto: Klagen Sie nicht gegen Vermont wegen seiner Entscheidung, GVO-Lebensmittel zu kennzeichnen. 
Monsanto macht ausgefallene Einwände geltend, z. B.: Die Kennzeichnungspflicht wäre ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit des Unternehmens. Es ist bereit, seine Muskeln spielen zu lassen, um gegen die Entscheidung eines Staates vorzugehen, so wie sie es schon einmal gemacht haben: Sie haben vor kurzem erfolgreich mit DuPoint und Kraft Foods konspiriert, um in grober Weise Unterstützer ähnlicher Gesetze in Kalifornien und Washington zur Erschöpfung und Aufgabe zu bringen. 
Es gibt viele Diskussionen darüber, was die langfristigen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln sein mögen, aber eins sollte auf jeden Fall klar sein: Verbraucher sollten das Recht haben zu wissen, was sie essen wollen und was sie ihren Kindern zu essen geben. 
Monsanto: Wir lassen nicht zu, dass Sie Vermont verklagen.
zur Original-Petition …
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Zum Original Artikel in USA today [expand title=“Übersetzung durch Wassertisch …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Übersetzung Wassertisch des USA today-Artikels“]
Klage stellt Vermonts Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz auf den Prüfstand 
BURLINGTON, Vt – Vier nationale Organisationen, deren Mitglieder von dem neuen Vermont-Kennzeichnungsgesetz für gentechnisch veränderte Lebensmittel betroffen sein könnten, haben am Donnerstag eine Klage beim Bundesgericht eingereicht, mit der sie die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellen. 
„Das Vermont GVO (Gentechnik) -Kennzeichnungsgesetz – Gesetz 120 – ist ein kostspieliger, törichter Schritt, der die Nation auf einen Weg schickt, der in Richtung eines 50-Staaten-Flickwerks von GVO-Kennzeichnungsregeln geht, womit die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht vorangebracht wird“ sagte der Verband der Lebensmittelhersteller in einer Stellungnahme zur Klage. 
Der staatliche Gesetzgeber hat das Kennzeichnungsgesetz im April verabschiedet und Gouverneur Peter Shumlin unterzeichnete das Gesetz im Mai. Die Kennzeichnungsvorschriften würden ab 1. Juli 2016 wirksam werden. 
Justizminister William Sorrell sagte am Donnerstag, er habe dem Gesetzgeber bei seinen Beratungen, ob dieses Gesetz eine Einladung für eine Klage an die davon Betroffenen sein könnte, geraten, „es könnte zwar eine Mords-Auseinandersetzung werden, aber wir würden pflichteifrig das Gesetz verteidigen.“ 
„Wir haben uns darauf vorbereitet“, sagte am Donnerstag Sorrell. Seinem Büro war die Beschwerde gerade zugestellt worden. 
Die Stellungnahme des Verbandes der Lebensmittelhersteller fasst die Beschwerden der folgenden vier klagenden Organisationen zusammen: GMA (Grocery Manufacturers Association), die Snack Food Association, die International Dairy Foods Association und die National Association of Manufacturers. 
„Das Gesetz 120 führt neue belastende Sprachregelungen und Beschränkungen ein, die sich in Vermont auf acht von zehn Lebensmitteln im Supermarkt auswirken werden“, sagt die GMA. „Jedoch hat Vermont bereits zugegeben, dass dieses Gesetz nicht auf irgendwelchen Grundlagen bezüglich Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Wissenschaft beruht. Deshalb ist ja auch eine Reihe von Produktgruppen wie Milch, Fleisch, Restaurant-Essen und Alkohol von dem Gesetz ausgenommen. Dies bedeutet, dass viele Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, auch in Zukunft nicht entsprechend gekennzeichnet sein werden.“ 
Die Verbände fügten hinzu, dass die Bundesregierung allein das Recht habe, den bundesweiten Vertrieb und die Kennzeichnungspflichten zu regulieren, die den zwischenstaatlichen Handel erleichtern, außerdem verbiete die Verfassung dem Staat Vermont, so zu handeln. 
Die „Vermont Recht zu wissen GVO Koalition“, die für das Gesetz geworben hatte, argumentiert, dass die Kennzeichnung den Verbauchern Transparenz im Hinblick auf Informationen über ihre Nahrung bringen würde. 
„Die Menschen in Vermont haben gesagt, laut und deutlich, dass sie ein Recht haben, zu wissen, was sich in ihrem Essen befindet, “ sagte Falko Schilling, Verbraucherschutz-Sprecher von der Vermont Public Interest Research Group. 
Schilling sagte, der Gesetzgeber hätte festgestellt, dass es zu wenig Klarheit über die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gibt, „deshalb sind Etiketten eine vernünftige und umsichtige Angelegenheit, damit die Menschen selbst entscheiden können.“ 
Die Klage, die beim US-Bezirksgericht in Burlington eingereicht wurde, behauptet, die Food and Drug Administration habe „die Sicherheit von mehr als 100 gentechnisch veränderten Pflanzen für den menschlichen Verzehr“ seit 1994 bestätigt. 
Die Klage hat auf der anderen Seite die Aufmerksamkeit einer anderen nationalen Organisation auf sich gezogen. 
Ronnie Cummins, nationaler Direktor der Organic Consumers Association, verteidigte das Gesetz aus Vermont, indem er darauf hinwies, dass 60 andere Länder entweder gentechnisch veränderte Lebensmittel verboten haben oder eine Kennzeichnungspflicht für solche Lebensmittel eingeführt haben. 
„Jeder US-Bürger sollte besorgt sein, wenn eine Multimilliarden-Dollar-Unternehmer-Lobby bei einem Bundesgericht klagt, um das Recht eines Staates aufzuheben, für die Gesundheit und Sicherheit seiner Bürger zu sorgen“, sagte Cummins. 
Er sagt weiter, die Klage sei eine Methode, um andere Staaten einzuschüchtern, die ebenfalls daran dächten, Gesetze für eine Kennzeichnungspflicht einzuführen.
zum Original-Artikel …
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Weitere Links:
http://www.csmonitor.com/USA/Justice/2014/0613/Vermont-food-industry-begin-court-fight-over-GMO-label-law-video
http://rt.com/usa/157744-vermont-gmo-labeling-signed/
http://rt.com/usa/154420-gmo-label-law-vermont/

Bündnis Unfairhandelbar startet bald Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA

  Mehr Demokratie e.V. 11.06.2014 TTIP & CETA: Angriff der Konzerne auf die Demokratie Ein Angriff der Konzerne auf die Demokratie – so lassen sich die derzeit verhandelten Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA) zusammenfassen. Verhandelt wird geheim, Konzerne sollen Sonderklagerechte bekommen, Standards für Umwelt- und Verbraucherschutz könnten aufgekündigt werden … weiterlesen

Unser Bündnis fordert: Das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Versorgung muss in die Entwicklungsziele der UN aufgenommen werden!

Das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Versorgung muss in die Entwicklungsziele der UN aufgenommen werden!

Hier ist der Text, den unser Bündnis von 296 Unterzeichnern am 13. Juni 2014 auf den Weg gebracht hat:

The urgent need to protect and promote the human right to water and sanitation in the UN Sustainable Development Goals

Dear Ambassador,

we, the undersigned organizations, urge the General Assembly’s Open Working Group on the Sustainable Development Goals to explicitly affirm its commitment to protect and promote the human right to water and sanitation within the SDG framework and implementation. We join the repeated and insistent calls from civil society around the world to ensure that the SDGs are explicitly aligned to the human rights framework.

Many of us have actively engaged in the Rio+20 process and have carefully followed and advocated in the General Assembly’s Open Working Group on the Sustainable Development Goals since March 2013. We are deeply troubled that despite our clear and urgent call in May 2014 the Zero Draft (June 2, 2014) has failed to include an explicit reference to the human right to water and sanitation.

For the post-2015 development agenda to reach its objective of being just, people-centered and sustainable, the goals must prioritize—for present and future generations—the human right to water for health, life, food, and culture over other demands on water resources. This is even more critical given the key role of water for achieving other sustainable development objectives such as sustainable energy and food production, gender equality, and climate change mitigation.

The SDGs must be designed to catalyze increased capacity and political will for States to fulfill their legally binding obligations to respect, protect and promote the human right to water and sanitation. In 2010, the UN General Assembly recognized “the right to safe and clean drinking water and sanitation as a human right that is essential for the full enjoyment of life and all human rights.” (Resolution 64/292, para. 1). This important recognition by UN Member States ratified existing international law at the time as interpreted by the UN treaty bodies.

The Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women provides that State parties shall ensure to women the right to “enjoy adequate living conditions, particularly in relation to […] water supply”, (Article 14(2)). The Convention on the Rights of the Child requires parties to combat disease and malnutrition “through the provision of adequate nutritious foods and clean drinking water”, (Article 24(2)). Persuasively, the Committee on Economic, Social and Cultural Rights concluded that the right to water is essential for securing an adequate standard of living and “inextricably related to the right to the highest attainable standard of health” (General Comment No. 15, para. 3).

However, our organizations fear that the human right to water and sanitation continues to be contested within the context of a global competition for scarce water resources. We are concerned that a development agenda that is not explicitly committed to upholding this vital human right may end up undermining it.

A failure to explicitly name this right in the SDG agenda would be a setback in the progress that UN Member States have made in elevating the recognition and protection for this fundamental human right.

We therefore respectfully call on you to show leadership and commitment to the human right to water during the upcoming sessions of the GA’s Open Working Group on the SDGs.

We urge you to insist on a human rights-based approach that:

a) explicitly names the right to water and sanitation in the goal on water and sanitation;
b) aligns targets to the human rights framework and guarantees non-discrimination, accountability, and public participation in decision-making.

Thank you for your consideration of this important concern. We look forward to continuing this dialogue during the upcoming 12th session of the Open Working Group.

Sincerely

[296 Unterzeichner]

Bündnisbrief

 
Vgl. dazu den Beitrag von
The Council of Canadians:

 

SDGs Must Recognize Human Right to Water and Sanitation
zum Artikel

 

Investorenschutz. Profit [unter anderem für Veolia] als höchstes Rechtsgut.

Le Monde diplomatique
13.06.2014

Profit als höchstes Rechtsgut
Von Benoît Bréville und Martine Bulard

Bislang geht der Investorenschutz auf Kosten des globalen Südens. Nach den [TTIP-]Tafta-Regeln wird es alle treffen. Das in Frankreich beheimatete Unternehmen Veolia klagte wegen lächerlicher 31 Euro gegen eine der wenigen Errungenschaften, die sich die ägyptischen Arbeitnehmer 2011 erstritten hatten: die Erhöhung des monatlichen Mindestlohns von 400 auf 700 ägyptische Pfund: von 41 auf 72 Euro.

zum Artikel…


Ein weiterführender Link:
Cases and Regulatory Impacts
„Foreign investors have sued governments in numerous cases under investment treaties and investment contracts. These lawsuits give rise to debate because of their potential impacts on government decision-making, their cost, and the manner in which they are decided.

Known cases, up to May 2010, can be searched in the IIAPP database. The database provides descriptive information and points to avenues for further research on particular cases. Information in the database is not comprehensive because international investment arbitration in some forums is highly confidential and because the database does not include arbitrations under investment contracts. […]“

 

Teatro Trono und Wassertisch meet 48 Stunden Neukölln

Foto: Filmemacherin Andrea Behrendt

 

Festivalbeitrag von Andrea Behrendt: Widerstandstropfen

Wasser ist kostbar. Wasser ist der Grund für Kriege und Wasser ist ein großes Geschäft! Die Videoinstallation „Widerstandstropfen“ kombiniert Eindrücke von Wasser mit der Arbeit von 2 Initiativen, die gegen Wasserprivatisierung kämpfen und damit Courage zeigen: Teatro Trono aus Bolivien, das mit seinem Stück „Bis zum letzten Tropfen“ das Thema der Wasserprivatisierung künstlerisch reflektiert und den Berliner Wassertisch, der mit einem Volksentscheid die Veröffentlichung der Geheimverträge der Berliner Wasserbetriebe mit dem Konzern Veolia erwirkte und den Berliner Senat zu einer Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe drängte. Die Videoinstallation zeigt Wasser und diese Akteure in einem Gesamtwerk.

zum Artikel…

 

Right2water: Human Right to Water and Sanitation must be in SDGs!

Right2water
10.06.2014
Deutsche Übersetzung (Wassertisch)

Human Right to Water and Sanitation must be in Sustainable Development Goals (SDGs)!

We have campaigned successfully together to get the human right to water and sanitation implemented in European law. Now we ask you again to act with us to ensure that the human right to water and sanitation is included in the Sustainable Development Goals (SDGs)!

The zero draft document which was released last week does not contain any reference to the human right to water and sanitation. We are happy to see that there is a separate goal for water and sanitation. This was one of our suggestions in the ECI “right2water”. But a “voluntary” goal is not enough to ensure achievement of “water and sanitation for all”. Including the human right to water and sanitation makes a difference.

We think the goal “water and sanitation for all by 2030” can only be achieved by a binding commitment. We have seen the result of the (also voluntary) MDGs that claimed a success for water but was a complete failure for the sanitation goal. Moreover there is a clear difference between a Goal and a Human Right. If it is only a Goal, then governments can endlessly say: “We tried”, “we did our best”, but there is always an excuse if the goal is not achieved. A Human Right puts an obligation to governments, and these governments can be held accountable by people for fulfilling their obligation. A Human Right is empowering people to stand up for their Rights. A Goal does not empower people.

The SDG process will determine the official international development agenda for the next 15 years. Given that the MDG process failed drastically in the area of sanitation and given that MDG targets on drinking water failed to prioritize the needs of the most vulnerable and marginalized communities, it is vital that the same mistakes are not repeated within the SDG process. The human right to water and sanitation obliges governments to prioritize the most vulnerable and to use all means available to realize this right for all. Furthermore, we feel that the HRTWS will be an important tool in our struggle to prevent the SDG agenda from being co-opted to promote greater corporate access to water resources and services.

Please join us in our call by:
1. Signing your organization onto the attached letter by June 12th at noon EST by sending an email to SDGrighttowater@gmail.com

2. Circulating the letter within your networks and ask them to sign on by sending an email to SDGrighttowater@gmail.com too!

3. Forwarding a copy of the letter to one or more ambassadors representing a European country at the UN (available in French, Spanish and Portuguese, list of UN Ambassadors, all in attachment).

4. Tweeting the need for #owg12 to explicitly name the right to water and sanitation in the #SDGs.

zum Artikel…

 

Übersetzung ins Deutsche durch Wassertisch:

Das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Versorgung muss in die Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der UN aufgenommen werden!

Wir haben erfolgreich zusammen eine Kampagne durchgeführt, um das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung in europäisches Recht umgesetzt zu bekommen. Jetzt bitten wir Sie wieder, zusammen mit uns zu handeln, um sicherzustellen, dass das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung in die Sustainable Development Goals (SDGs) [= nachhaltige Entwicklungsziele] einbezogen wird!

Das erste Entwurfsdokument, das dazu letzte Woche veröffentlicht wurde, enthält keinerlei Hinweis auf das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung. Wir freuen uns aber, dass ein besonderes Ziel für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung benannt wird. Das war nämlich einer unserer Vorschläge in der EBI „right2water“. Ein „freiwilliges“ Ziel reicht jedoch nicht aus, um „Wasser-und Sanitärversorgung für alle zu gewährleisten.“ Die Einbeziehung des Menschenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung macht dabei den Unterschied aus.

Wir denken, dass das Ziel „Wasser-und Sanitärversorgung für alle bis 2030“ nur durch eine verbindliche Zusage erreicht werden kann. Wir haben das Ergebnis der (ebenfalls freiwilligen) Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) gesehen, die einen Erfolg für Wasser reklamierten, aber einen kompletten Fehlschlag für das Ziel der Sanitärversorgung darstellten. Darüber hinaus gibt es einen klaren Unterschied zwischen einem Ziel und einem Menschenrecht. Wenn es nur ein Ziel darstellt, dann können die Regierungen immerzu sagen: „Wir haben es versucht“, „wir taten unser Bestes“, aber es gibt immer eine Entschuldigung, wenn das Ziel nicht erreicht wird. Ein Menschenrecht stellt eine Verpflichtung für Regierungen dar, und von diesen Regierungen kann das Volk Rechenschaft verlangen, ihre Pflicht zu erfüllen. Ein Menschenrecht ermächtigt Menschen dazu, sich für ihre Rechte einzusetzen. Ein Ziel kann das nicht leisten.

Der SDG-Prozess wird die offizielle internationale Entwicklungsagenda für die nächsten 15 Jahre bestimmen. Angenommen, der MDG-Prozess scheitert dramatisch im Bereich der Sanitärversorgung und angenommen, die MDG-Ziele zur vorrangigen Befriedigung der Bedürfnisse der der am stärksten gefährdeten und marginalisierten Kommunen scheitert ebenfalls, dann ist es wichtig, die gleichen Fehler innerhalb des SDG-Prozesses nicht zu wiederholen. Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung verpflichtet Regierungen, Prioritäten zugunsten der am meisten Gefährdeten zu nutzen und alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um dieses Recht für alle zu realisieren. Darüber hinaus glauben wir, dass die HRTWS ein wichtiges Instrument in unserem Kampf sein wird, die SDG-Agenda von einem stärkeren Unternehmenszugang zu Wasserressourcen und Dienstleistungen frei zu halten.

Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Aufruf:
1. Unterzeichnen Sie als Organisation den beiliegenden Brief bis zum 12. Juni mittags EST, indem Sie eine E-Mail an SDGrighttowater@gmail.com schicken

2. Verbreiten Sie den Brief innerhalb Ihrer Netzwerke weiter und bitten sie darum, den Brief zu unterschreiben, indem Sie eine E-Mail an SDGrighttowater@gmail.com schicken!

3. Leiten Sie eine Kopie des Schreibens an einen oder mehrere Botschafter weiter, die ein europäisches Land bei der UNO repräsentieren. (Brief verfügbar in Französisch, Spanisch und Portugiesisch, sowie Liste der UN-Botschafter, alle im Anhang).

4. Twittern Sie, dass es für #owg12 notwendig ist, das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung explizit in den #SDGs zu benennen.

TTIP. Ein Freifahrtschein für Lobbyisten

ZEIT ONLINE
05.06.2014

TTIP. Ein Freifahrtschein für Lobbyisten
Von Zacharias Zacharakis

EU und USA planen offenbar ein Supergremium, das Industrievertretern exklusiven Zugang zu Gesetzesvorhaben einräumen soll. Kritiker des Freihandelsabkommens sind empört.

[…]

Mehr als 170 internationale Organisationen – darunter Attac, LobbyControl, Transparency International und der Umweltschutzverband Nabu [und der Berliner Wassertisch 🙂 ] – kritisieren die Pläne in einem gemeinsamen Brief (pdf) an die Brüsseler EU-Kommission und die US-Regierung.

zum Artikel…

 

Wie steht’s mit dem Wasser, Herr Rebel?*

Gemeinsam mit zwei Bündnispartnern [Verband Deutscher Grundstücksnutzer und Bund der Steuerzahler Berlin] haben Sie in dieser Woche Widerspruch gegen die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) gestellt. Er soll beim Rückkauf der Wasserbetriebe Steuergelder in Millionenhöhe veruntreut haben. Wie hat Nußbaum sich in den letzten Jahren in Berlins Wasserpolitik eingebracht? 
Senator Nussbaum hat mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia zusammen das Wasserpreiskartell gegen die Bürger fortgeführt. An der juristischen Anfechtung von Gewinngarantie und Preismissbrauch hatte er kein Interesse. Im Gegenteil, er hat die Wasserbetriebe sogar mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia Konzernen zusammen gegen den Kartellamtsbeschluss zur Beendigung des Preismissbrauchs klagen lassen, um ihnen die Rendite zu sichern. 
Als alles nichts half, hat er den Konzernen mit dem überteuerten Rückkauf ihrer Anteile den Abschied vergoldet. Zum Berliner Wassertisch, der 2011 den erfolgreichen Volksentscheid zur Offenlegung sämtlicher Absprachen um die Berliner Wasserbetriebe (BWB) eingeleitet hatte, hat er keinerlei Kontakt gesucht. Auch im „Sonderausschuss Wasserverträge“ hat sich der Finanzsenator kein einziges Mal sehen lassen. 
Dort sollte die Teilprivatisierung aufgeklärt werden – viel wichtiger schien der Koalition aber der Rückkauf der Privaten-Anteile: Knapp 1,3 Milliarden Euro kosteten diese das Land letztlich. 
Die SPD hat immer nur gesagt: „Es mag sein, daß man gegen die Verträge vor dem Verfassungsgericht klagen kann, das interessiert uns aber gar nicht, weil wir nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewerten: Was wirtschaftlich gut ist, ist auch politisch gut.“ Der Rückkauf ist jedoch wegen des überhöhten Kaufpreises auch wirtschaftlich ein Desaster. Die Berliner müssen diesen Betrag jetzt dreißig Jahre lang über die Wasserpreise zurückzahlen. 
Der Berliner Wassertisch hat sich dagegen von Beginn für die kostengünstigere Rückabwicklung eingesetzt. Eine solche ist immer noch möglich, wenn die Verfassungsklage der Piraten gegen die skandalöse Geheimgarantie erfolgreich ist. 
Abgesehen von den wirtschaftlichen Belangen ist es uns jedoch wichtig, daß unsere Demokratie geschützt wird. Nicht nur für Senator Nußbaum, sondern für die Koalition von CDU und SPD insgesamt sind die demokratischen und rechtsstaatlichen Aspekte jedoch offensichtlich nebensächlich.

Dennoch wollte die Staatsanwaltschaft zunächst keine Ermittlungen wegen Untreue gegen Herrn Nußbaum einleiten – wo sehen Sie Lücken in deren Begründung der Ablehnung? 
Die Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe inhaltlich überhaupt nicht geprüft. Sie hat sich formal darauf zurückgezogen, dass der Rückkaufbeschluss des Abgeordnetenhauses Nußbaums Handeln ausreichend legitimieren würde. Auch argumentiert man, dass der entstandene Vermögensnachteil bezifferbar sein müsse. 
Die Senatsverwaltung für Finanzen verweigert dem Berliner Wassertisch jedoch trotz IFG-Anfrage seit Anfang März die Akteneinsicht in das Wertgutachten zum Veolia-Rückkauf, das konkrete Zahlen enthalten müsste. Wenn Senator Nußbaum hier falsche Zahlen verwendet oder bekannte Risiken nicht berücksichtigt hat, macht er sich unserer Ansicht nach wie vor strafbar. Die Staatsanwaltschaft ist gefordert, das Gutachten zu überprüfen.

Aus Ihrer Sicht hätte der Senat unter anderem ein Gerichtsverfahren um die Wasserpreise abwarten müssen, die sich schließlich als „mißbräuchlich überhöht“ herausstellten. 
Als erstes wäre da das Verfahren um die Preissenkungsverfügung des Kartellamts vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu nennen. Das Gericht hat festgestellt, dass die Wasserbetriebe um mindestens 30 Prozent überhöhte Trinkwasserpreise nehmen. Das mindert natürlich den Unternehmenswert enorm. 
Zudem laufen noch zwei Verfassungsklagen. Die vom Berliner Wassertisch vorbereitete Organklage der Piraten gegen die Gewinngarantie wird in diesem Jahr entschieden. Auch hier ist bei einem erfolgreichen Ausgang mit einer extremen Wertminderung des Unternehmens zu rechnen. Das Düsseldorfer Gericht hat bereits angezweifelt, dass „die eingeräumte Gewinngarantie überhaupt durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gedeckt war. 
Für all diese Klagen hätte der Senator bereits die Vorwirkung in den Rückkaufpreis einkalkulieren müssen. 
Als der Senat die Wasserpreise wegen der Verfügung des Kartellamts senken mußte, hat Senator Nußbaum das als Wohltat gegenüber der Bevölkerung verkauft. Er versucht stets so zu tun, als handle er im Sinne des Volksentscheids und der Bevölkerung – das ist aber mitnichten der Fall.

Wieso nicht? 
Der Senat tut nur das Nötigste. Demnach wird die vom Kartellamt verfügte Preissenkung für Frischwasser zwar um weitere drei Jahre verlängert. Dafür verzichtet das Bundeskartellamt aber darauf, rückwirkend die Wasserpreise zu senken. Der Senat hat die Wasserkunden durch diesen Vergleich erneut um Millionen geprellt. 
Von der aktuellen Senkung – um nur rund 15 Prozent – sind außerdem nur die Frischwasserpreise betroffen. Die Kalkulation der ebenfalls überteuerten Abwassertarife besteht weiter. Darüber kann auch die Mini-Absenkung des Senats in diesem Bereich nicht hinwegtäuschen.

Wem schadet die Politik? 
Neben den Kunden sind es vor allem die Wasserwerker, die im Zuge des nach der Rekommunalisierung umgesetzten Rationalisierungsprogramms „NEO“ 400 Arbeitsplätze verlieren sollen. Die Rationalisierung führt zu einer Arbeitsverdichtung und drängt ältere Arbeitnehmer aus ihrem Job. 
Nach der neoliberalen Privatisierung haben wir jetzt eine neoliberale Rekommunalisierung. Der Berliner Wassertisch fordert dagegen die formale Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Die neoliberale Geschäftsführung, die für den Preismissbrauch und die Investitionsrückstände verantwortlich ist, muss abgelöst werden. Die Wasserbetriebe müssen als transparente und bürgernahe Eigenbetriebe nach dem Kostendeckungsbetrieb geführt werden, bei denen die Arbeiter anständige Löhne erhalten und die Wasserkunden faire Preise zahlen.

*Das Interview führte der Journalist Ben Mendelson mit Wolfgang Rebel. Der hier eingestellte Text ist eine ungekürzte Version der unautorisierten, in der JW abgedruckten Fassung.

 

Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE? – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG vom 03.06.2014

Gemeinsame Pressemitteilung Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE ? Der Verband deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler Berlin (BdSt) sowie der Berliner Wassertisch haben die Berliner Staatsanwaltschaft erneut aufgefordert, Ermittlungen gegen Finanzsenator Nußbaum wegen Untreue einzuleiten. (Berlin, den 3. Juni 2014) Die Weigerung der Staatsanwaltschaft, aufgrund der ursprünglichen Anzeige vom … weiterlesen

Referendum Thessaloniki: Der Durst Europas nach mehr Demokratie

EUDYSSEE.NET – Neues aus dem alten Europa
20.05.2014

Der Durst Europas nach mehr Demokratie
Von EUdysseus

Parallel zur ersten Runde der Kommunalwahlen waren die Bürger von Thessaloniki am Sonntag dazu aufgerufen, über die Privatisierung des städtischen Wasserwerks abzustimmen. 98% der Wähler votierten ‚Oxi’ und sprachen sich somit gegen den Verkauf der Firma EYATH aus. Aber: Das Referendum ist inoffiziell. Noch am Samstag erklärten das Innenministerium und der oberste Gerichtshof in Athen die Abstimmung für illegal. Und trotzdem: 218.000 Menschen gaben ihre Stimme ab.

[…]

Das für viele bereits totgeglaubte Europa zeigt dabei vor allem eins: Trotz Krisenpolitik und Zwangsprivatisierungen, trotz mangelnder Transparenz der Verwaltungen und der Wirtschaft: Politik ist Sache des Volkes. Der Weg zu einem vereinten Europa darf nicht an der Einbeziehung der Bürger in politische Entscheidungen vorbeiführen. „Es geht hier nicht einfach um Wasser, sondern um die Demokratie als solche“ , erklärt auch Janna Tsokou von Soste To Nero. Wie die Regierung in Athen jetzt mit den deutlichen Ergebnissen des Referendums umgeht bleibt abzuwarten. Eine offizielle Reaktion gab es bisher nicht.[…]

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Weitere Beiträge auf unserer Website zum Thema:

 

EEG-Novelle muss Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz gewährleisten

Die aktuelle Pressemitteilung der GRÜNEN LIGA e.V.


EEG-Novelle muss Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz gewährleisten

Berlin, 2. Juni 2014: Bei der heutigen Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss kommen die wasserwirtschaftlichen Belange der Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes zu kurz.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 5. Mai 2014 vermerkt im Einleitungssatz, die Energiewende sei „ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit, der Bewahrung der Schöpfung und der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen verpflichtet ist“. Bei kaum einem Schutzgut beweist sich dieser Anspruch mehr als bei unseren Trinkwasserressourcen und Gewässern. Die bisherigen Fehlsteuerungen durch das EEG und ihre gravierenden negativen Auswirkungen müssen dringend korrigiert werden.

Die GRÜNE LIGA sieht hinsichtlich des Gewässerschutzes folgende Kernpunkte:

1. Kein weiterer Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse, insbesondere nicht auf der Basis von Mais. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Deckelung des Zubaus für neue Biogasanlagen auf 100MW pro Jahr (§27) darf auf keinen Fall aufgeweicht werden. Geboten ist eher eine Verschärfung.

2. Konzentration der Förderung bei Neuanlagen auf Abfall- und Reststoffe. Die Streichung der auf Einsatzstoffe bezogenen Vergütung (§27) ist daher zu begrüßen.

3. Dringend geboten ist zusätzlich ein Umbau der Förderstruktur für Bestandsanlagen mit dem Ziel, insbesondere den Anbau und Einsatz von Mais deutlich zurückzudrängen.

4. Die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien für Anbau für Biomasse durch eine entsprechende Verordnung (§87) ist grundsätzlich zu begrüßen. Diese Kriterien müssen aber insbesondere auch Anforderungen des Gewässerschutzes aufgreifen.

5. Die Förderung der aus Klimaschutzsicht irrelevanten mittleren und kleinen Wasserkraft (bis 5 MW) verbindet ökonomische Ineffizienz mit unverhältnismäßigen ökologischen Schäden, verletzt das Verursacherprinzip und sollte komplett eingestellt werden.

Michael Bender, Leiter der Bundeskontaktstelle Wasser betont: „Die bisherige Biomasseförderung durch das EEG ist, zusammen mit den Agrarsubventionen, ein maßgeblicher Grund dafür, dass die Nährstoffreduktionsziele der Wasserrahmenrichtlinie für die Oberflächengewässer und Küstengewässer, aber auch für das Grundwasser in weiten Teilen Deutschlands verfehlt werden.“ Insbesondere die intensive Ausweitung des Maisanbaus hat dramatische Auswirkungen auf unsere Trinkwasservorkommen und für die ökologische Qualität unserer Gewässer. Diese Einschätzung wird deutschlandweit von Gewässerkundlern, Wasserversorgern und Wissenschaftlern geteilt, wie die Zusammenstellung (pdf) zeigt.

Die Wasserkraftnutzung geht regelmäßig mit der direkten Schädigung des Fischbestandes einher, dem zahlreiche FFH-Arten angehören. Insbesondere bei der Abwanderung des inzwischen akut vom Aussterben bedrohten Aals treten beim Turbinendurchgang Verlustraten von bis zu 100 % auf.

Die Errichtung von geeigneten, gut auffindbaren Fischaufstiegsanlagen und Fischabstiegen mit ausreichenden Restwassermengen und der Ausgleich der sonstigen gewässerökologischen Schäden muss Voraussetzung für die Förderung nach dem EEG sein, nicht allein die Erhöhung der Leistung. Der vorgesehene teilweise Verzicht auf wasserrechtliche Nachweise macht das EEG zu einem Instrument zur Verhinderung der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland.

Ansprechpartner:
Michael Bender / Tobias Schäfer

GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4

10405 Berlin
Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68
e-mail: wasser@grueneliga.de
internet: http://www.wrrl-info.de

1. Juni Umweltfestival der GRÜNEN LIGA

„Alljährlich zum Internationalen Tag der Umwelt veranstaltet die GRÜNE LIGA das UMWELTFESTIVAL am Brandenburger Tor. Auf Europas größter ökologischer Erlebnismeile präsentieren über 230 Aussteller aus dem gesamten Bundesgebiet die ganze Vielfalt des Umwelt- und Naturschutzes.“

Informationen rund um das Fest gibt es hier.

Unter anderem werden wieder spannende Talkrunden geboten, von der wir eine besonders hervorheben möchten:
„TTIP – Freihandelsabkommen
Gegen 14:05 Uhr diskutiert Moderator Ingo Hoppe mit Jürgen Maier, Forum Umwelt und Entwicklung, und Dr. Stormy-Annika Mildner, Bundesverband der Deutschen Industrie, über die Auswirkungen des geplanten transatlantischen Freihandels- und Investitionsabkommens (TTIP). Von EU und USA im Geheimen verhandelt, dringen nur wenige Stichworte an die Öffentlichkeit. Viele wissen nicht, was das TTIP für die europäischen Verbraucher bedeutet und welche einschneidenden Veränderungen zukünftig für unsere Umwelt- und Verbraucherstandards, für die Landwirtschaft aber auch für unsere demokratischen Rechte und sozialen Standards zu erwarten sind. Und dabei sind Genmais und Chlorhühnchen nur die Spitze des Eisberges.“

Der Berliner Wassertisch, der seit Jahren unter dem Dach der Grünen Liga firmiert, ist wieder auf dem Fest dabei und freut sich auf viele interessante Gespräche.

Wir sind übrigens sehr leicht zu finden, da wir den (seit neustem rekommunalisierten) Berliner Wasserbetrieben gegenüber stehen 🙂

Unser Kernthema dieses Jahr sind die (nicht nur) von Wasseraktivisten gefürchteten Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA.
Nachdem unser Bündnis TTIP-Unfairhandelbar vorletzte Woche beinahe 715.000 Unterschriften gegen TTIP und CETA abgegeben hat, sammeln wir nun gegen TiSA.

Darüber hinaus werden wir als Unterstützer der Korbacher Resolution Unterschriften gegen Fracking sammeln.

Unterschreiben kann man bei uns auch die Petition der Stadtwerke Heiligenhafen, die stellvertretend für uns alle vor dem Bundesverfassungsgericht für das Recht auf kommunale Selbstversorgung kämpfen.


Update:
Puh, mit so einem Andrang hatten wir heute nicht gerechnet. Darum sind uns leider recht bald viele Dokumente ausgegangen. Wir haben aber versprochen, die Materialien noch heute Abend auf unsere Website zu stellen:

Thema TTIP:
Unsere eigenen Schreiben, darunter: Berliner Wassertisch: TTIP unfairhandelbar. Was hat unsere Wasserversorgung mit dem Transatlantischen Freihandelsabkommen zu tun?, 24. Mai 2014. (anlässlich der EU-Wahl am 25. Mai)

Berliner Wassertisch Flugblatt 1. Mai 2014 (Langversion)
Berliner Wassertisch Flugblatt 1. Mai 2014 (Kurzversion) (beide anlässlich 1. Mai 2014)

Position der Allianz öffentlicher Wasserwirtschaft (AöW) zu TTIP (pdf)

Thomas Fritz: Die Kapitulation vor den Konzernen. Broschüre von PowerShift e.V. (pdf)

Website vom Bündnis TTIP Unfairhandelbar.

Thema TiSA:
Public Services International (PSI): Das Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) und die Agenda der Konzerne. TiSA contra öffentliche Dienste.
Public Services International (PSI): Argumentationshilfen gegen TiSA.
Informationen zu TiSA auch hier.

Thema CETA:
Trade Justice Network: Top ten reasons why CETA is bad for Canada. 2010 (pdf)
Scott Sinclair: Tar Sands and the CETA. 2011.
Informationen zu CETA auch hier.

Außerdem:

Das neue Buch von Petra Dobner wurde verteilt: Quer zum Strom. Eine Streitschrift über das Wasser. 2014

Siegfried Broß: „Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ 2014 (pdf)

Siegfried Broß: „Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann„. 2013

Rainer Heinrich: „Die Verletzung des Demokratiegebots bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe„. 2012

Unterschriftenvordrucke:
Korbacher Petition gegen Fracking
Heiligenhafen: Erhalt des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes bei der Vergabe von Stromnetzkonzessionen
Stoppt TiSA

Umweltfestival Berlin (Foto Uwe Hiksch)

Neue Energie für Berlin (Foto Uwe Hiksch)

Naturfreunde Berlin (Foto Uwe Hiksch)

...nach einem langen Tag

Die Grüne Liga hat auf ihre Seite Bilder eingestellt.

Höfken: Trinkwasser darf nicht zur Handelsware werden

Rheinland-Pfalz
23.05.2014

Höfken: Trinkwasser darf nicht zur Handelsware werden

Ulrike Höfken (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) (Foto: Kerstin Bänsch)

„Trinkwasser darf nicht zur Handelsware werden. Sauberes Wasser muss für alle gesichert und deshalb Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben.“ Dafür setzt sich die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken im Bundesrat ein. Auf Initiative unter anderem von Rheinland-Pfalz erteilte eine Mehrheit der Länder heute einer Privatisierung der Wasserversorgung eine klare Absage. „Dass die EU-Kommission die Pflicht privater Ausschreibung der Wasserversorgung zurückgenommen hat, ist dem Druck der europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ zu verdanken. Doch es besteht die Gefahr, dass eine Privatisierung durch die Hintertür erfolgt“, erklärte Höfken. Mit Handelsabkommen wie TTIP drohe nicht nur die Unterwanderung von Umwelt- und Verbraucherstandards in der EU – sie könnten auch die Vergabe öffentlicher Aufträge nach ökologischen oder sozialen Kriterien erschweren oder gar unmöglich machen, so die Ministerin. Rheinland-Pfalz und andere Länder fordern die Bundesregierung daher auf, keinem Abkommen zuzustimmen, das den Druck zur Privatisierung öffentlicher Versorgungsaufgaben wie der Wasserversorgung verstärkt. […]

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