Die Antwort des Berliner Senats auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion (Drucksache 17/10 516) zu dem Konsortialvertrag lässt erkennen, dass der Senat die Arbeit des Sonderauschusses Wasserverträge des Abgeordnetenhauses für unnötig erachtet. „Die Unwirksamkeit von Regelungen des Konsortialvertrages ist bisher weder geltend gemacht worden noch besteht die Absicht, dies zu tun“, heißt es in der Antwort des Senats.
Dazu sagt Gerwald Claus-Brunner, Abgeordneter der Piratenfraktion im Sonderausschuss Wasserverträge:
„Der Senat handelt, wie schon 1999, unter Mißachtung des Parlamentes und den durch die Volksgesetzgebung vom 13.02.2011 eingerichteten Sonderausschuß – offenbar will er die damals geschlossenen Wasserverträge in den wesentlichen Punkten unverändert beibehalten. Er zieht die Variante Rückauf der Berliner Wasserbetriebe allen anderen wirtschaftlich günstigeren Varianten vor und verschwendet unnötigerweise Steuergelder.
Deutlich günstiger wäre hiergegen die Variante der Rückabwicklung der Kaufverträge, bei der das Land Berlin maximal den Kaufpreis von 1999 in Höhe von 3,3 Milliarden DM ( 1,7 Milliarden € ) zurückerstatten müsste.
Diese Summe würde zusätzlich mit den seit 1999 durch die im Verkaufsvertrag verankerte Gewinngarantie für die Anteilseigner zuviel erzielten Einnahmen verrechnet werden. Hierzu ist die jüngst erlassene Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes zu beachten, die deutlich macht, dass die Wassertarife um mindestens 17% zu hoch sind. Insgesamt könnte die Rückzahlungssumme also um gut 500 Millionen € geringer ausfallen als der ursprüngliche Kaufpreis.
Derzeit möchte der Senat aber für den Rückkauf der Wasserbetriebe sowohl an RWE als auch an Veolia jeweils 700 Mio € bezahlen. Eine Entschädigung in Höhe von 350 Mio € zusätzlich zum Rückkaufpreis an den Anteilseigner Veolia wäre noch zu berücksichtigen, wenn der entsprechende Rechtsstreit zuungunsten des Landes Berlin ausgeht.
Der Konsortialvertrag soll offensichtlich bestehen bleiben, um die Gewinnkalkulation für das Land frei vom Einfluss des Parlaments und dessen Hauptausschuss gestalten zu können. Der hohe Rückkaufpreis soll durch die Gewinne der Wasserbetriebe gegenfinanziert werden – bezahlen müssen also die Berliner durch weiterhin überhöhte Wassertarife.“
Hier zur PM über die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes pdf