Rettet unser Wasser: BUND fordert von den Umweltministern endlich Taten

Berlin, 13.9.2018: Der Hitzesommer mit Rekordtemperaturen, niedrigen Wasserpegelständen, Fischsterben und starkem Blaualgenwachstum hat einmal mehr gezeigt, dass es den Gewässern in Deutschland nicht gut geht. Über 90 Prozent unserer Seen und Flüsse waren bereits vor diesem Sommer in einem besorgniserregenden Zustand. Der Artenrückgang in Gewässern ist zudem viel dramatischer als an Land oder im Meer. „Unseren Gewässern geht es zunehmend schlechter, das hat der Hitzesommer uns allen deutlich vor Augen geführt“, sagte Laura von Vittorelli, Expertin für Gewässerpolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), anlässlich des heutigen Wasser-Aktionstags des BUND. „Der BUND erwartet deshalb in den kommenden Wochen und Monaten von Svenja Schulze und ihren Kolleginnen und Kollegen mehr als Lippenbekenntnisse und Absichtserklärungen. Den Worten müssen Taten folgen und die Landesregierungen zum Schutz unseres Wassers endlich aktiv werden.“

Vor allem nicht sichtbare Bedrohungen trüben die Wasseridylle. So leiden viele Gewässer unter zu viel Nitrat und Pestiziden aus der industriellen Landwirtschaft. Aber auch Hormone, Schadstoffe aus der Industrie und Mikroplastik, unter anderem aus Kosmetikprodukten, setzen ihnen zu. „Wir brauchen eine Abkehr von der industriellen Landwirtschaft“, so von Vittorelli weiter. „Dazu gehört die Bindung des Tierbestandes an die Fläche, um den übermäßigen Nitrateintrag aus der Landwirtschaft in unsere Gewässer zu reduzieren. Weiterhin muss die Bundesregierung bundesweit verbindlich Gewässerrandstreifen von mindestens zehn Metern Breite vorschreiben, in denen das Ausbringen von Dünger und Pestiziden verboten ist.“

Auch schaden bauliche Veränderungen dem Leben im Fluss. Künstlich begradigte und vertiefte Gewässer bieten kaum Lebensraum für Fische, Insekten, Fischotter oder Frösche. Über zwei Drittel der natürlichen Auen in Deutschland sind bereits verschwunden und nur noch drei Prozent der ursprünglich vorhandenen Auen gelten als intakt. „Unseren Flüssen muss mehr Lebensraum gegeben werden“, so die BUND-Expertin. „Um die Artenvielfalt zu schützen, müssen Flüsse und ihre Auen wieder vernetzt werden.“

Die im Rahmen des EU-Überprüfungsprozess drohende Aufweichung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) lehnt der BUND ab. „Eine Aufweichung der wichtigsten europäischen Schutzrichtlinie für unser Wasser darf es weder inhaltlich noch zeitlich geben. Jegliche Fristverlängerung verzögert nur weiter den bereits jetzt dringend notwendigen Gewässerschutz und ist eine Bedrohung für artenreiche und lebendige Flüsse und Gewässer“, kritisierte die Gewässer-Expertin.

Mit Blick auf die Umweltministerkonferenz der Länder von Juni dieses Jahres begrüßt der BUND das von Bundesumweltministerin Svenja Schulze und ihren Kolleginnen und Kollegen der Länder ausgesendete Signal, die WRRL zu erhalten. „Die Umweltminister haben sich zu Recht für die EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgesprochen. Jetzt muss es darum gehen, die mächtige Stimme Deutschlands zu nutzen, und ein Aufweichen der Richtlinie im Herbst in Wien zu verhindern“, sagte von Vittorelli.

Hintergrund:

Das Ergebnisprotokoll zur 90. Umweltministerkonferenz (UMK) vom 8. Juni 2018 finden Sie unter: https://www.umweltministerkonferenz.de/documents/umk-protokoll-90_1530105845.pdf

Weitere Informationen zur BUND-Wasserkampagne finden Sie unter: www.rette-unser-wasser.de

BUND-Grafik „Eine bessere Zukunft für unsere Gewässer“: www.bund.net/gewaesser-infografik

Elf Landesverbände beteiligen sich am BUND-Kampagnentag „Rette unser Wasser!“. Aktionen zum Gewässerschutz finden und fanden unter anderem in Hannover, Potsdam und Dresden statt.

Weitere Informationen zum Zustand unserer Gewässer:

Den BUND-Gewässerreport unter: www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-gewaesserreport-2018/

BUND-Chronik zu Blaualgen: Hintergrundtext und Chronik mit dokumentierten Blaualgenvorfällen im Zeitraum 23. Juli bis 23. August 2018, mit Grafik und Audio: https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/bund-recherche-rekord-sommer-verursacht-flaechendeckend-badeverbote-wegen-blaualgen/

„Enttäuschend!“ Reaktionen auf die Abstimmung im Umweltausschuss des Europaparlament zur Trinkwasserrichtlinie

Österreichische Bundesarbeitskammer

Die Entscheidung im Umweltausschuss über die Trinkwasserrichtlinie ist gefallen
Am 10. September 2018 fand die Abstimmung im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments über den Vorschlag einer Neufassung der Trinkwasserrichtlinie statt. Die von der AK unterstützte BürgerInneninitiative „Right2Water“ fordert die starke Verankerung eines Menschenrechts auf sauberes und leistbares Trinkwasser für alle EuropäerInnen. Diese Forderung wurde jedoch nicht in jener Deutlichkeit umgesetzt, wie es aus Sicht der AK notwendig wäre. Deshalb sind für die im Oktober geplante Abstimmung im Plenum noch Nachbesserungen notwendig.
Die erfolgreichste BürgerInneninitiative der Europäischen Union „Right2Water“ unterstützten über 1,8 Millionen Menschen. Diese forderten die EU-Institutionen auf das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in europäisches Recht umzusetzen. Diese Forderung bekräftigten am 4. September UnterstützerInnen und InitiatorInnen bei einer Veranstaltung von AK Europa, ÖGB Europabüro und EPSU, die die Frage diskutierte, ob der Vorschlag zur neuen Trinkwasserrichtlinie die BürgerInneninitiative „Right2Water“ ausreichend umsetzt.

Seit März dieses Jahres diskutierte der Umweltausschuss über den Vorschlag der Trinkwasserrichtlinie, dabei wurden über 800 Abänderungsanträge eingereicht. Bei vielen dieser Anträge konnten gemeinsame Kompromisse erzielt werden, die von einer großen Mehrheit bei der Abstimmung getragen wurden. Anders war es bei Artikel 1 und Artikel 13, die für die Verankerung des Menschenrechts auf sauberes und leistbares Trinkwasser entscheidend sind, da hier der Anwendungsbereich der Richtlinie und der Zugang zu Wasser geregelt werden. In beiden Fällen lagen zwei unterschiedliche Kompromissvorschläge vor, wobei die Kompromisse mit einem stärkeren Recht auf Wasser von den Fraktionen von SozialdemokratInnen, Grünen und Linken eingebracht wurden. Diese konnten aber in beiden Fällen keine Mehrheit finden. Aus diesem Grund wurde nun verabschiedet, dass „die Richtlinie universellen Zugang zu Wasser fördern soll“, statt wie von InitiatorInnen und UnterstützerInnen der BürgerInneninitiative gefordert, dass „die Richtlinie universellen Zugang zu Wasser schaffen soll“. Es wurden auch verpflichtende Maßnahmen für die Mitgliedstaaten abgeschwächt, indem nun zum Beispiel an öffentlichen Plätzen nicht mehr verpflichtend Trinkwasserbrunnen aufgestellt werden müssen. Auch das von der Gastronomie harsch kritisierte verpflichtende Bereitstellen von kostenlosem Trinkwasser zu anderen Bestellungen wurden abgeschwächt. Hierfür darf nun eine geringe Servicegebühr verlangt werden.

Als positiv wertet die AK hingegen das Ergebnis des Ausschusses hinsichtlich der Testhäufigkeiten für die Versorgungsunternehmen. Hier fand sich eine deutliche Mehrheit für eine 5-Stufige Größeneinteilung der AnbieterInnen in Abhängigkeit der täglich abgegebenen Wassermenge und KonsumentInnenanzahl. Iris Strutzmann erläuterte bei der AK Veranstaltung in der Vorwoche, dass durch den Kommissionsvorschlag gerade für kleine Versorgungsunternehmen in Österreich die Kosten um ein 70-faches steigen würden, ohne eine Qualitätsverbesserung mit sich zu bringen. Aus diesem Grund ist die Einteilung von sehr kleinen TrinkwasseranbieterInnen bis sehr großen AnbieterInnen mit entsprechenden Frequenzen an Wasserkontrolle eine wichtige Entscheidung für die KonsumentInnen, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Für 22. Oktober ist die Abstimmung im Europäischen Parlament über diesen Richtlinienvorschlag geplant. Wenn die Positionen im Europäischen Parlament und im Rat fixiert sind, beginnen die Trilogverhandlungen mit der Kommission. Aufgrund der vielen technischen Details, die im Rahmen des Kommissionsvorschlags neu zu verhandeln sind, ist ein erfolgreicher Abschluss vor den EU-Wahlen im Mai 2019 leider ungewiss. Die Arbeiterkammer wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Kernforderungen der erfolgreiche BürgerInneninitiative „right2water“ auch tatsächlich in Europäisches Recht umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen:

AK Positionspapier: Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserrichtlinie)

AK EUROPA: Ein Menschenrecht auf Wasser muss schnell umgesetzt werden!

Europäische Kommission: Saubereres Trinkwasser für alle Europäer

 

 

Zum Beitrag

(Press release 11 September 2018) Yesterday the Environment and Public Health committee of the European Parliament voted the report on the Recast of the Drinking Water Directive. A key issue for the first ever successful European Citizens’ Initiative (ECI) Right2Water was the recognition of the human right to water in EU legislation. The proposals from the European Commission were not ambitious and we asked Parliament to strengthen them. Key amendments to achieve this were rejected by a slim majority of MEPs of the EPP, ALDE, ECR and ENF groups.  The discussion will now move to the plenary in Strasbourg in October.

As organisers of the ECI we will continue to campaign for the European Parliament to take into account the importance of realizing the Human Right to Water in this piece of legislation. Millions of people are still denied this right in the EU. “MEPs have a unique and once-in-a-life-time opportunity to bring forward this fundamental human right”, says Jan Willem Goudriaan, the general secretary of EPSU one of the key organisations behind the Right2Water campaign and vice-president of the ECI committee.

With less than 10 months to go to the European elections, he adds: “MEPs can show that they have listened to the demands of nearly 2 million citizens who actively supported this right. They supported our campaign as they believed the ECI would help ensure the European institutions deliver something closer to people’s expectations. They engaged with Europe. It will be an major  disappointment if MEPs reject the steps to anchor this right in EU law.”

For more information: Pablo Sanchez; psanchez@epsu.org 0032 (0) 474626633

European Citizens Initiative Right2Water on realizing the implementation of the Human Right to Water and Sanitation based on the UN resolution (2010) in EU law. www.right2water.eu/

For more information:  Pablo Sanchez psanchez@epsu.org +32 474 626 633

Nach Hitzesommer: Gewässerschutz braucht politische Priorität

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, Grüne Liga, NABU, WWF und dem Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring anlässlich des WRRL-Verbändeforum am 31.08./01.09.2018 im Bundesamt für Naturschutz (Bonn)


Nach Hitzesommer: Gewässerschutz braucht politische Priorität

Umweltverbände fordern konsequente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Integration ihrer Ziele in alle Politikbereiche und Reformvorhaben

Berlin/Bonn, 31.08.2018 – Die Lehre dieses Sommers ist eindeutig: Die anhaltende Trockenheit in vielen Regionen Deutschlands hat unseren Ökosystemen schwer zugesetzt und enormen ökologischen und ökonomischen Schaden angerichtet. Mit Blick auf den Klimawandel wird der Schutz der überlebenswichtigen Ressource Wasser zu einer der dringendsten Herausforderungen, die auf Deutschland und Europa in den kommenden Jahren zukommen. Zu dieser Debatte hat das Verbändebündnis von BUND, Grüne Liga, NABU, WWF und der Dachverband Deutscher Naturschutzring heute Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft nach Bonn eingeladen.

Die vor achtzehn Jahren von allen EU-Mitgliedstaaten beschlossenen Ziele zum Schutz von Grundwasser, Flüssen, Seen und Küstengewässern werden europaweit verfehlt. Erreichen EU-weit zumindest vierzig Prozent das Ziel eines guten ökologischen Zustandes, sind es in Deutschland gerade einmal acht Prozent. Diese massiven Umsetzungsdefizite können die deutsche, aber auch die europäische Politik nicht zufriedenstellen.

Das lässt allerdings nicht den Schluss zu, dass die Ziele zu hoch gesteckt sind. Sie wurden nur nicht ambitioniert genug verfolgt und umgesetzt. Eine Verschiebung des Zieles, intakte Gewässer und sauberes Grundwasser flächendeckend wiederherzustellen wäre ein politisches Armutszeugnis.

Die richtige politische Konsequenz kann nur sein, für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie alle Politikbereiche in die Pflicht zu nehmen. Es muss endlich Schluss damit sein, mit den begrenzten Maßnahmen und Mitteln der Umweltpolitik ausgleichen zu wollen, was durch eine verfehlte Integration in andere Politikbereiche zunichtegemacht wird.

Am Beispiel der Agrarpolitik heißt das: EU-Kommission, EU-Parlament und Europas Mitgliedsstaaten müssen in der aktuellen Reformrunde dafür Sorge tragen, dass die Nutzung unserer natürlichen Ressourcen nur unter Bedingung einer umfassenden Schutzverpflichtung erlaubt ist. Dazu gehört die Garantie, dass von der Gesellschaft gewährte Subventionen diese Ziele nicht konterkarieren dürfen.

Die Bundesregierung ist gut beraten, als Vorreiterin einer solchen Politik in Erscheinung zu treten, wenn sie, nach der Nitratrichtlinie, nicht sehenden Auges eine nächste Verurteilung wegen der Nichteinhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie riskieren will.

Wie der Schutz unserer Wasserressourcen gelingen kann und welche Positionen die Verbände bei der Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie vertreten, wird am 31. August und 01. September beim WRRL-Verbändeforum in Bonn diskutiert. Die Veranstaltung ist kostenfrei, kurzfristige Teilnahme ist möglich.

Weitere Informationen:
Programm WRRL-Verbändeforum hier

Pressekontakt:

Nina Slattery, DNR-Referentin Presse und Kommunikation, Tel.: 030/678177578, Nina.Slattery@dnr.de

Wasserstreit. Geschäfte mit der Wasserknappheit


Wasserstreit. Geschäfte mit der Wasserknappheit
21.08.2018 06:45
Wegen Hitze und Dürre wird in vielen Teilen der Welt das Wasser knapp. In den französischen Vogesen gibt es nun sogar einen Streit zwischen der Bevölkerung und Nestlé: Wem gehört das Wasser?

Von Notker Blechner, boerse.ard.de
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Ein weiterer Sieg für den Neoliberalismus. Die Stadt Selm muss Wasserversorgung europaweit ausschreiben

Selm muss Wasserversorgung europaweit ausschreiben

 

  • Selm schreibt Trinkwasserversorgung aus
  • Ratsbeschluss am Donnerstag
  • Entscheidung des OLG Düsseldorf wird damit umgesetzt

Die Stadt Selm sucht jetzt europaweit nach einem neuen Trinkwasserversorger. Das hat der Rat am Donnerstag (23.08.2018) beschlossen.

Die Entscheidung zur Ausschreibung war nicht ganz freiwillig: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Stadt dazu verdonnert.

Erste Mal, dass eine Stadt verurteilt wurde

Eigentlich hatte Selm seine eigenen Stadtwerke mit der Wasserversorgung beauftragen wollen. Der bisherige Versorger – die Gelsenwasser AG – fühlte sich benachteiligt und klagte.

Mit Erfolg. Es ist das erste Mal, dass eine Stadt verurteilt wurde, die Versorgung mit Trinkwasser europaweit auszuschreiben.

Bei Strom und Gas ist das schon üblich.“

Zum Beitrag (Stand: 23.8.2018)

Kommentar Berliner Wassertisch: Grundsätzlich finden wir es skandalös, dass es einer Stadt oder Kommune nicht erlaubt sein soll, über ihre Daseinsvorsorge zu verfügen und ihre eigenen Stadtwerke mit dieser so wichtigen Aufgabe der Wasserversorgung zu betreuen. Es gibt Bereiche, darunter zählen wir u.a. die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Krankenhausversorgung, die haben auf dem Markt nichts verloren.

Was jedoch den konkreten Fall anbelangt: Auch die Stadtwerke in Selm sind nicht zu 100% in öffentlicher Hand: „2012 hatte der Rat beschlossen, die Trinkwasserversorgung in die Hände der stadteigenen Wirtschaftsbetriebe zu legen, an denen die Remondis Aqua zu 25 Prozent beteiligt ist.“ (Quelle)

 

Fracking zerstört das US-amerikanische Trinkwasser

(21.8.2018) Hydraulic Fracking von Öl und Gas beansprucht immer größere Mengen an Grundwasser in den USA, welches durch den Förderungsprozess stark verunreinigt und krebserregend ist. Doch Donald Trumps Administration will die Produktion noch weiter steigern.

Zum ArtikelFracking Freies Artland - STOP

Dazu auch:

Alexander C. Kaufman: The Amount of Toxic Wastewater Produced by Fracking is Unbelievable. Up to 1,440 percent more was generated in the first year. In: Mother Jones, Aug. 17, 2018 12:21 PM

Fracking companies used 770 percent more water per well in 2016 than in 2011 across all the United States’ major gas- and oil-producing regions, according to a new study. Zum Beitrag

Offener Brief: Klimaschutz statt Flüssiggas aus Nordamerika

21. August 2018
Offener Brief

An: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Fraktionsvorsitzenden von B90/die Grünen, CDU, DIE LINKE und SPD & weitere Sprecher*innen der Fraktionen

Sehr geehrte Frau Umweltministerin Schulze,
Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister Altmaier,
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben fordern wir Sie dazu auf, keine Garantie für einen Ungebundenen Finanzkredit (UFK-Garantie) in Höhe von bis zu 4 Milliarden US-Dollar zum Bau eines Flüssiggasterminals und Erschließung der Gasfelder in Goldboro, Kanada, an das Unternehmen Pieridae Energy zu vergeben.[1] Eine öffentlich gedeckte Bürgschaft der Bundesregierung für die Förderung und den Import von gefracktem Gas aus Nordamerika nach Europa darf nicht erteilt werden.

Die folgenden Punkte machen deutlich, warum die Garantien weder in Bezug auf Wirtschaft, noch auf Klima und Umwelt im allgemeinen Interesse sind.

1. Neue Gasinfrastruktur verzögert die Umstellung auf 100% erneuerbare Energien im In- und Ausland. Öffentlich geförderte Investitionen in Erdgas gehen zu Lasten von Erneuerbaren und verbauen den Weg zur Energiewende, die unverzüglich umgesetzt werden muss.[2] Investitionen sollten ausschließlich in erneuerbare Energien getätigt werden.

2. Die Investition untergräbt Deutschlands angestrebte Rolle als internationaler Vorreiter in der Bewältigung der Klimakrise. Die Verwendung von fossilen Energieträgern trägt zur Verschärfung der Klimakrise bei.[3] Daher braucht es den nationalen Kohleausstieg und keine zusätzliche Verbrennung von importieren fossilen Brennstoffen.

3. Vor dem Hintergrund, dass sich bereits eine sogenannte Kohlenstoffblase auf den Finanzmärkten zu bilden droht[4] und es sich um einen Kredit für ein klimapolitisch kontraproduktives Projekt handelt, ist die UFK-Garantie risikomäßig nicht vertretbar.

4. Das Gas, welches in Goldboro verflüssigt werden soll, wird größtenteils durch Hydraulic Fracturing (Fracking) gewonnen. Dieses besonders umwelt- und

klimaschädliche Verfahren der Gasgewinnung gefährdet Grundwasser und Flüsse durch Verunreinigung mit giftigen Chemikalien. Aus diesen Gründen ist Fracking in Deutschland seit 2016 in Schiefer- und Kohleflözgestein verboten.[5] Das Fracking-Verbot sollte nicht durch den Import von gefracktem Gas aus den USA und Kanada untergraben werden.

5. Darüber hinaus bedrohen die Förderstätten des in Goldboro zu verschiffenden Gases die lokale Bevölkerung. So etwa in der Montney-Formation, in Quebec, New-Brunswick, Nova-Scotia und in der Marcellus-Formation in den USA, was indigene & andere betroffene Gruppen sowie Menschenrechts- und Umweltorganisationen scharf kritisieren.[6]

6. Eine effektive und kosteneffiziente Weise um Energiesicherheit herzustellen, sind Investitionen in Energieeffizienz und eine Erhöhung nationaler Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien in den Händen der Bevölkerung.

All dies zeigt, dass die geplanten umfassenden Garantien weder der Bevölkerung in Kanada, noch der Wirtschaft in Deutschland und Europa nützen. Bei der Vergabe der UFK-Garantie zum Bau eines Flüssiggasterminals in Goldboro handelt es sich vielmehr um eine grobe finanzielle Fehlentscheidung gegen die deutschen und internationalen Klimaziele, die nicht rohstoffwirtschaftlich haltbar sind.

Unterschrieben


Gastivists Berlin
Gastivists Network
350.org
PowerShift e.V.
Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUNDjugend)
NaturFreunde Deutschlands e.V.
urgewald e.V.
Environnement Vert Plus
Food & Water Europe
Prospérité sans Pétrole
NON à une marée noire dans les St-Laurent
Green 13 Toronto
Tache D’Huile
Regroupement vigilance hydrocarbures Québec (RVHQ)
Coule Pas Chez Nous
Transition Capitale-Nationale
Montmagny en Transition
Ecology Action Centre
The Energy Mix
Glasswaters Foundation
Responsible Energy Action (REA)
Grouvidham
The Council of Canadians
Berliner Wassertisch
Hamburger Energietisch
Bürgerinitiative Uelzen
attac Celle
Kein Fracking im Artland
Bürgerinitiative Fracking freies Hessen
Bürgerinitiatve Freies Hamburg
Bürgerinitiative Gemeinsam gegen Gas- und Probebohrungen am Niederrhein
Post Fossil – AG Kassel
Coalition citoyenne Beauce Etchemin
Nova Scotia Fracking Resource and Action Coalition
BI lebenswertes Korbach

[1] https://laurentianbank.na.bdvision.ipreo.com/NSightWeb_v2.00/Downloads/Files/f5c85079-8023-481e-a2be-3bf267dc1645.pdf?tics=636516872151337519
[2] http://www.rosalux.eu/publications/global-gas-lock-in-bridge-to-nowhere/
[3] http://science.sciencemag.org/content/361/6398/186
[4] https://gofossilfree.org/de/was-ist-die-kohlenstoffblase/
[5] https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/07/2016-07-08-fracking-gesetz.html
[6] http://thechronicleherald.ca/novascotia/1228780-mi-kmaq-unanimous-in-opposition-to-fracking

Warum ist das wichtig?

Die Bundesregierung plant, einen Ungebundenen Finanzkredit (UFK-Garantie) in Höhe von bis zu 4 Milliarden US-Dollar zum Bau eines Flüssiggasterminals und Erschließung der Gasfelder in Goldboro, Kanada an das Unternehmen Pieridae Energy zu vergeben. Wir können es uns nicht leisten, die eskalierende Klimakrise mit weiteren Investitionen in fossile Brennstoffe anzuheizen.

Hier kann man den Brief unterstützen

Pressemitteilung von Gastivists Berlin

Berlin, 21. August 2018 – In einem offenen Brief fordern 34 Organisationen und Gruppen
die Bundesregierung dazu auf, keine Garantie für einen Ungebundenen Finanzkredit
(UFK-Garantie) über 4 Milliarden US-Dollar zum Bau eines Flüssiggasterminals und zur
Erschließung von Gasfeldern in Goldboro, Kanada, an das Unternehmen Pieridae Energy
zu vergeben.

Begründet wird dieser Schritt mit der Verzögerung der Umstellung auf 100% erneuerbare
Energien im In- und Ausland durch neue Gasinfrastruktur. Des Weiteren untergräbt die
Investition Deutschlands angestrebte Rolle in der Bewältigung der Klimakrise. In diesem
Zusammenhang ist die UFK-Garantie für fossile Brennstoffen risikomäßig nicht vertretbar.
Außerdem droht das deutsche Fracking-Verbot durch den Import von gefracktem Gas aus
Nordamerika untergraben zu werden. Die Förderstätten des in Goldboro zu verschiffenden
Gases bedrohen zudem die lokale Bevölkerung und Natur, was schon länger in der Kritik
steht.

Katja George von den Gastivists Berlin stellt klar, dass Investitionen in fossile Energien
keine Zukunft haben: „Wir können es uns nicht leisten, die eskalierende Klimakrise mit
weiteren Investitionen in Erdgas, Kohle oder Öl anzuheizen. Klimapolitisch
verantwortliches Handel muss statt dessen zum Ziel haben, schnellstens und gerecht
100% erneuerbare Energien für alle zu ermöglichen.“

Der offene Brief wurde von Gastivists Berlin auf Anregung von Environnement Vert Plus
aus Kanada initiiert. Weitere Unterzeichner sind bisher u.a. NaturFreunde Deutschlands,
PowerShift, urgewald, BUNDjugend, Berliner Wassertisch, 350.org, Gastivists Network,
sowie Food & Water Europe.

Links:
Offener Brief hier

SumOfUs: „Finger weg von Stanleys Wasser, Asahi-Schweppes!“

„Vor zwei Jahren fuhren die ersten riesigen Tanklaster durch Stanley [Victoria, Australien]; seitdem karren sie Woche für Woche hunderttausende Liter kostbares Grundwasser aus dem Ort – damit einer der weltgrößten Getränkehersteller es abfüllen und teuer verkaufen kann: Asahi-Schweppes.

Hitzewelle. Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft mahnt: Sorgsamer Umgang mit Wasserressourcen nötig

Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. vom 8. August 2018

Plötzlich wird wieder einmal überdeutlich wie wichtig der sorgsame Umgang mit Wasser ist betont die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW). „Die Trinkwasserversorgung ist sicher, weil die Wasserwirtschaft seit Jahren vorsorgend handelt und den Schutz der Wasserressourcen durchgesetzt hat, beim Grundwasser und bei den Trinkwassertalsperren“, betonte der Präsident der AöW, Prof. Dr.-Ing. Lothar Scheuer. Wenn künftig mit weiteren heißen Sommern gerechnet werden muss, braucht die Wasserwirtschaft dafür noch mehr Rückhalt.

Berlin. Bei der anhaltenden Hitze brauchen die Menschen, Flora und Fauna und fast alle Wirtschaftszweige mehr Wasser zur Aufrechterhaltung des Kreislaufs, zur Kühlung und Klimatisierung. Wasser, das durch ausbleibende Regenfälle fehlt oder bei Unwetter an einzelnen Stellen im Übermaß schlagartig anfällt. Die AöW weist darauf hin, dass ein vorsorgender Gewässerschutz, insbesondere die Vermeidung von Verschmutzungen der Gewässer, verstärkt angegangen werden muss. Ein Kredo, das die AöW und die öffentlichen Wasserversorger, Abwasserbetriebe und Wasser- und Bodenverbände, die Mitglied der AöW sind, schon lange vertreten. „Wer unsere Umwelt und unsere wichtigste Ressource für das Leben der Menschen schützen will, muss ganzheitlich denken und handeln“, verdeutlichte Scheuer heute in Berlin.

Foto: AöW

Die AöW sieht keinen Anlass zur Panikmache, will aber auch angesichts der Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger nicht abwiegeln. Die aktuelle Betroffenheit der Landwirte wegen der Ernteausfälle versteht die AöW, sie mahnt jedoch an, dass bei Lösungsvorschlägen für die Zukunft der Vorsorgegrundsatz beachtet werden muss. Dabei sind die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in unserem Land in weiten Teilen günstig.

Das heißt für die AöW: Die natürlichen Wasservorkommen müssen sowohl mengenmäßig als auch in der Qualität geschützt werden. Darauf müssen auch alle anderen Wirtschaftszweige Rücksicht nehmen und die Bewahrung des Wasserschatzes darf nicht nur der Wasserwirtschaft aufgetragen oder sogar aufgebürdet werden. Die AöW fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger und die Politik dazu auf, sich für diese Ziele einzusetzen.

Pressemitteilung als pdf

Kontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de. www.aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft. weiterlesen

Rekommunalisierung lohnt sich. Berliner Senat will 100 neue Trinkbrunnen aufstellen

Berliner Zeitung
1.8.2018

Gratis-Wasser in Berlin Der Senat will 100 neue Trinkbrunnen aufstellen.
[…] Mit dem Ausbau will Berlin auch die Flut von Plastikflaschen mit Trinkwasser eindämmen, die Müllberge in den Parks sollen kleiner werden. Das Brunnen-Projekt geht auf die Initiative ,Blue Community‘ zurück. Die Organisation setzt sich weltweit dafür ein, dass Wasser als öffentliches Gut geschützt wird.“

Zum Beitrag

Das ist möglich, weil die Wasserversorgung endlich wieder in öffentlicher Hand ist! Denn: Öffentliche Wasserwirtschaft kann Gutes für die Öffentlichkeit tun. Private Wasserwirtschaft muss vor allem an die „Shareholder“ denken, aber das haben wir in Berlin ja erst einmal hinter uns…. :-)

Viele Rechte, keine Pflichten. Wie JEFTA Konzerninteressen vorantreibt. Neue Analyse von Lobbycontrol, Greenpeace und BUND

Viele Rechte, keine Pflichten. Wie JEFTA Konzerninteressen vorantreibt:
Eine kritische Analyse (pdf) des Handelsabkommens zwischen der EU und Japan

„Mit JEFTA soll die größte Handelszone der Welt entstehen. Seit Jahren verhandeln EU und Japan im Geheimen über das Abkommen, bereits am 17. Juli soll es unterzeichnet und anschließend vom EU-Parlament ratifiziert werden. Erst auf öffentlichen Druck hin hat die EU den Inhalt von JEFTA veröffentlicht. PowerShift, LobbyControl, Greenpeace und der BUND haben den Inhalt ausgewertet und in diesem Factsheet (pdf) zusammengefasst.

Das Fazit ist ernüchternd: JEFTA folgt – wie viele andere Handelsabkommen auch – einer eindeutigen Konzernagenda, fällt dabei aber zum Teil hinter positivere Aspekte von CETA (EU-Kanada-Handelsabkommen) zurück. Mit JEFTA bekommen Unternehmen viele Sonderrechte, aber keine Pflichten. Soziale und ökologische Standards spielen nur eine Nebenrolle. Die umstrittene Paralleljustiz für Konzerne, mit der Unternehmen Staaten auf entgangene Profite verklagen können, soll über den Umweg eines gesondert verhandelten Investitionsschutzabkommens durchgesetzt werden. Dadurch hebelt die EU das Vetorecht der nationalen Parlamente aus und kann das Abkommen in seiner jetzigen Form im Alleingang verabschieden. Gleichzeitig würde JEFTA eine Art Schattenparlament für Konzernlobbyist*innen etablieren: Sie erhalten über die “regulatorische Kooperation” das Recht, an Gesetzen mitzuwirken, noch bevor die Parlamente daran beteiligt sind.

Nichtsdestotrotz versucht die EU, JEFTA als eine positive Antwort auf den Protektionismus der USA zu verkaufen. Die folgende Analyse zeigt, weshalb dies nicht der Fall ist und es neben dem öffentlich vorherrschenden Gegensatz von Protektionismus und sogenanntem Freihandel auch eine Debatte über die Alternative einer fairen, demokratisch-stärker legitimierten sowie sozial und ökologisch nachhaltigen Handelspolitik braucht.“

Ausschnitt: Öffentliche Dienstleistungen / Öffentliche Beschaffung (S. 7)

Die EU verfolgt mit zahlreichen Handelsabkommen das Ziel, großen Unternehmen neue Marktzugänge zu bescheren. Das ist auch bei JEFTA der Fall.
So sieht JEFTA vor, dass alle Wirtschaftsbereiche einer Marktöffnung, sprich Privatisierung unterworfen werden sollen, wenn der Vertragspartner nicht explizit einen Vorbehalt dagegen auflistet. Nur die Dienstleistungsbereiche, die nicht liberalisiert werden sollen, werden in einer sogenannten Negativ-Liste aufgeführt. Dienstleistungsbereiche, die geöffnet werden sollen, landen in einer sogenannten Positiv-Liste. Beispiele für Dienstleistungsbereiche sind die Wasser- und Energieversorgung sowie der Gesundheits- oder Bildungssektor. Das Besondere an der „Negativ-Liste“: Liberalisiert werden können auch alle Dienstleistungen, die es heute vielleicht noch gar nicht gibt und die deshalb nicht gelistet werden können, wie etwa neue Ansätze im Bereich E-Commerce oder klassische Bereiche wie die Wasserversorgung und -entsorgung.

So stellt die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) in ihrer Stellungnahme fest: “Das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan ist nach dem EU-Kanada-Handelsabkommen (CETA) ein erneuter Schritt zu erhöhtem Privatisierungs und Liberalisierungsdruck.“ Nach der AöW ist die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland durch das Abkommen nicht ausreichend abgesichert.

Zur Analyse

Vgl. auch das Interview mit Max Bank (Lobbycontrol) bei Radioeins, 17.7.2018: JEFTA statt TTIP. Beitrag hier

„Nun, gegen Zollsenkung spricht erst einmal nichts… Allerdings geht es in den Handelsabkommen des 21. Jahrhunderts nicht in erster Linie um Zölle, sondern um den Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen, d.h. um den Abbau von Regulierungen und Standards, bzw. die Harmonisierung von Regulierungen und Standards zwischen zwei Handelsblöcken… Und da kann man sagen, JEFTA ist einseitig von Konzerninteressen dominiert.“

Kläranlagen: Schadstoffe in Gewässern

Spiegel
14.07.2018

Schadstoffe in Gewässern. Was ist Ihnen sauberes Wasser wert?
Von Jörg Römer

Das Wasser aus deutschen Kläranlagen könnte Flüsse und Seen sehr viel sauberer machen. Doch viele Betreiber scheuen den Einbau neuer Technik. Auch, weil die Regierung das Thema seit Jahren zu wenig beachtet.
Zum Beitrag

Im Wassersektor gibt es zunehmend Begehrlichkeiten 
von Finanzinvestoren.


Wasser-Liberalisierung. Wasser als sicherer Hafen für Finanzinvestoren.
Von Leonhard Plank

Im Wassersektor gibt es zunehmend Begehrlichkeiten 
von Finanzinvestoren. Die bisherigen Erfahrungen mit deren Geschäftspraktiken legen nahe, diese lebensnotwendigen, staatlich garantierten Leistungen der Daseinsvorsorge 
vor ihnen zu schützen
Zum Beitrag