Wasser als Menschenrecht: Marburg wird „Blue Community“

Zeitschrift für kommunale Wirtschaft
12.7.2018

Wasser als Menschenrecht: Marburg wird „Blue Community“
Sicheres, reines Trinkwasser für alle – dafür macht sich die Initiative aus Kanada stark. Nun bekennt sich Marburg als dritte deutsche Stadt zu den Zielen der „Blue Community“.
Zum Beitrag

Der Berliner Wassertisch gratuliert der Stadt Marburg!!!

 

Hintergrund: Was ist eine Blue Community?

Blue Communities anerkennen Wasser als öffentliches Gut. Sie achten auf einen nachhaltigen Umgang mit Wasser und setzen sich dafür ein, dass Wasserversorgung und -nutzung in der öffentlichen Hand bleiben. Sie unterstützen andere Länder dabei, eine funktionierende öffentliche Trinkwasserversorgung bereitzustellen und einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu erreichen. Dazu pflegen sie einen langfristigen Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Partnern im In- und Ausland.

Blue Communities regen die Menschen in ihrem Umfeld dazu an, wieder mehr Leitungswasser zu trinken. Innerhalb der eigenen Strukturen und betrieblichen Abläufe bemühen sie sich um einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser und nutzen soweit wie möglich Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Wer lokales, nicht abgefülltes und nicht transportiertes Wasser trinkt, schont die Umwelt. Die Bereitstellung von Leitungswasser benötigt tausend Mal weniger Energie als jene von Mineralwasser.

Die Initiative Blue Communities wurde vom Council of Canadians lanciert, einer kanadischen Organisation für soziale und ökologische Gerechtigkeit.“ (Quelle)

Neue EU-Richtlinie: Lokale Wasserversorgung bedroht

MeinBezirk.at
11.07.2018

Eine neue Richtlinie der EU könnte das Aus für viele Gemeindebrunnen bedeuten. Niederösterreichs lokale Wasserversorger sind alarmiert, die Politik setzt erste Gegenmaßnahmen.

Zum Beitrag

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Regierungskoalition im Bund hält starr an der Finanzierung von Fracking-Forschung und einseitig besetzter Fracking-Kommission fest

3.7.2018 Pressemitteilung

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Regierungskoalition im Bund hält starr an der Finanzierung von Fracking-Forschung und einseitig besetzter Fracking-Kommission fest

„CDU/CSU und SPD halten starr an der Finanzierung der einseitig besetzten Fracking-Kommission fest“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Mitglied im Umweltausschuss. „Der Antrag unserer Fraktion auf Streichung der im Haushalt gut versteckten Gelder für Fracking-Forschung, die Fracking-Kommission und den begleitenden Dialogprozess in Höhe von 4,75 Millionen Euro wurde im Haushaltsausschuss abgelehnt.“

Zdebel weiter:

„Es ist bereits ein Skandal, dass öffentliche Gelder in Höhe von 4 Millionen Euro für die Fracking-Forschung ausgegeben werden sollen. Das ist eine neuerliche Einladung an die Gaskonzerne zum Einstieg ins Schiefergasfracking. Das Verursacherprinzip gebietet es, dass die Konzerne die Erforschung von potentiellen Schäden bei der Anwendung der Fracking-Technik selbst finanzieren.

Doch die Regierungskoalition setzt noch einen drauf. Für die Einrichtung und den Geschäftsbetrieb einer Geschäftsstelle einer sechsköpfigen Fracking-Kommission sind 250.000 Euro im Haushalt veranschlagt. Aufgrund ihrer einseitigen Besetzung ist vorprogrammiert, dass eine kritische Überprüfung der Folgen der Fracking-Technik nicht erfolgen wird. Vier der sechs Mitglieder haben sich positiv zu Fracking positioniert, sind Mitglieder fracking-freundlicher Stellen oder haben dem Gewässerschutz bei Bergbauvorhaben nur eine untergeordnete Rolle beigemessen.

Hier werden Projekte finanziert, von denen lediglich die Energiekonzerne profitieren, an denen aber kein volkswirtschaftliches und energiepolitisches Interesse besteht. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, dies zu finanzieren. Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnik und muss ohne Ausnahmen verboten werden.

Der Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE ist als pdf downloadbar.

Remondis ist draußen. Rostock nimmt Wasserversorgung in eigene Hand


NDR, 1.7.2018
„In Rostock und den 28 Umlandgemeinden verantwortet seit heute das kommunale Unternehmen Nordwasser die Wasserversorgung. Damit nehmen die Kommunen die Wasserversorgung nach 25 Jahren wieder in die eigene Hand. Bislang waren dafür private Konzerne zuständig – zuletzt der weltweit tätige Remondis-Konzern über seine Firma Eurawasser.“

Der Berliner Wassertisch gratuliert Rostock zu der klugen Entscheidung, den Vertrag mit den Privaten nicht zu verlängern! Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand.

Unterstützenswerte Campact-Aktion: JEFTA: Unser Wasser im Ausverkauf

Hier gehts zur Aktion

Mit dem Abkommen JEFTA droht die Privatisierung der Wasserversorgung. VERDI will darum JEFTA stoppen

Spiegel Online
22.06.2018

Angst um Wasserversorgung. Gewerkschaftsboss will Handelsabkommen mit Japan blockieren
Von Markus Dettmer

Ver.di-Chef Frank Bsirske will nach SPIEGEL-Informationen das EU-Freihandelsabkommen mit Japan aufhalten. Seine Sorge: Es könnte zur Privatisierung der Wasserversorgung führen.
Zum Artikel

Aktion: Mail an Bundesumweltministerin Svenja Schulze anlässlich Neufassung der Trinkwasserrichtlinie


(Bürgerinitiative „Water is a human right“, 22.6.2018): Am kommenden Montag, den 25. Juni, wird der Rat der Europäischen Union zum ersten Mal die europäische Bürgerinitiative Right2water diskutieren (pdf):

„Trinkwasser. Die Umweltministerinnen und -minister werden eine Orientierungsaussprache über die Trinkwasserrichtlinie führen, die live im Internet übertragen wird. Das wichtigste Ziel der Richtlinie besteht darin, die Menschen vor den nachteiligen Einflüssen zu schützen, die sich aus dem Konsum von verunreinigtem Wasser ergeben. Der Vorschlag zur Aktualisierung dieser Richtlinie geht direkt auf die allererste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative >Right2Water< zurück, für die über 1,8 Mio. Unterschriften gesammelt wurden.“ (https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/env/2018/06/25/)

Unsere Kampagne hat bereits nach 2 Jahren fast 2 Millionen Unterschriften mobilisiert.
Die Europäische Kommission hat teilweise* unsere Forderungen in Rechtsvorschriften übernommen! Das waren großartige Neuigkeiten. [*Der Berliner Wassertisch kritisiert weiterhin, dass das Menschenrecht Wasser im Entwurf nicht gesetzlich verankert wurde (vgl. „Gesetzliche Verankerung Menschenrecht Wasser fehlt im Entwurf der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie der EU-Kommission„, 31.1.2018)]

Dies ist vor allem auf die Aufrufe der europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ und die Antwort der Kommission auf die Initiative zurückzuführen. Die Satzung sieht zwei Hauptpflichten vor:

  • Erstens, eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Zugang zu und die Förderung der Trinkwassernutzung durch eine Reihe von Maßnahmen zu verbessern, von denen einige in dem Artikel enthalten sind (Bewertung des Anteils von Menschen ohne Zugang zu Trinkwasser, Information über Verbindungsmöglichkeiten, Förderung der Verwendung von Leitungswasser in öffentlichen Gebäuden und Restaurants, Sicherstellung, dass in den meisten Städten Zugang zu Leitungswasser möglich ist, usw.)
  • Zweitens, müssen die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu Trinkwasser für schutzbedürftige und marginalisierte Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Im Falle, dass diese Gruppen keinen Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch haben, sollten die Mitgliedstaaten sich umgehend über die Qualität des ihnen zur Verfügung stehenden Wassers informieren und die erforderliche Gesundheitsberatung geben.

[…] Wir bitten Sie, sich an Ihren Minister zu wenden, um sicherzustellen, dass die Stimme der Bürger am Montag gehört wird.

Wir bitten Sie, die folgende Nachricht an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze (SPD)  svenja.schulze@muenster.de weiterzuleiten:

„Die Europäische Kommission hat kürzlich ihren Vorschlag für eine Neufassung der Trinkwasserrichtlinie vorgelegt. Der vorgeschlagene Neufestsetzungsplan berücksichtigt die Forderungen der fast 1,9 Millionen europäischen Bürger, die die Europäische Bürgerinitiative unterstützt haben. Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie steht am 25. Juni auf der Tagesordnung des Umweltrates. Wir fordern Sie dringend auf, den Vorschlag der Europäischen Kommission zu unterstützen, insbesondere die Bestimmungen in Artikel 13. Wir bitten Sie, die anderen Mitglieder des Rates zu ermutigen, das Menschenrecht auf Wasser formell anzuerkennen. Die bevorstehende Debatte im Umweltrat ist wichtig. Es ist das erste Mal, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Nachfrage von fast 1,9 Millionen EU-Bürgern nach der ersten erfolgreichen Bürgerinitiative auf der Grundlage der UN-Resolution von 2010 zu erörtern, mit der das Menschenrecht auf Wasser in der EU anerkannt werden soll. Wasser ist ein Menschenrecht! Europa muss es endlich erkennen!“

Zum Beitrag

Vielen Dank!!!!

MISEREOR-Magazin frings zum Thema Wasser


„Wasser satt – Kampf um eine knappe Ressource: Zwei Drittel der Weltbevölkerung leben heute in Gebieten, die mindestens einen Monat pro Jahr von Wasserknappheit betroffen sind. 2,4 Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu guten sanitären Verhältnissen. Kein Wasser aber bedeutet kein Essen, kein Wasser bedeutet Konflikt und Krieg, kein Wasser bedeutet Flucht. Kein Wasser bedeutet Minderung von Lebensqualität und steht im Zusammenhang mit Krankheiten.
Wo die Not besonders groß ist, greift oftmals der Handel mit Wasser um sich. Wasser rückt immer mehr in den Fokus internationaler Unternehmen. Die Tendenz, diese knappe Ressource zu privatisieren, nimmt zu. In seiner Enzyklika „Laudato si“ formuliert Papst Franziskus klar: ,Der Zugang zu sicherem Trinkwasser ist ein grundlegendes, fundamentales und allgemeines Menschrecht.‘“

  • Herausgeber: MISEREOR
  • Erschienen: Mai 2018
  • kostenlos bestellbar hier

Darunter ein Interview mit Sigrun Franzen (Sprecherin Berliner Wassertisch) und Dr. Raoul Bagopha (Misereor): „Wassernot ist kein Schicksal“ (S. 17-20)

Blue Communities sind „in“ – im März Berlin, im Juni folgt Thessaloniki

5.6.2018

Seit dem 4.6.2018 ist Thessaloniki eine Blue Community. Wir gratulieren!
Hier die Liste der Blue Communities. Wir freuen uns über Zuwachs!

  • Thessaloniki, Griechenland
  • Paris, Frankreich
  • Berlin, Deutschland
  • Bern, Schweiz
  • Cambuquira, Brasilien
  • St. Gallen, Schweiz
  • University of St. Gallen, Schweiz
  • University of Bern, Schweiz
  • Ökumenischer Rat der Kirchen
  • Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Spiez, Schweiz
  • Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Bern-Johannes Kirche, Schweiz
  • AEOPAS, Spanien

WIN! Thessaloniki becomes a blue community!
Brent Patterson
4.6.2018
Englischer Beitrag hier

Warnung vor CETA! Kanadische Bergbauunternehmen verklagen Kolumbien wegen eines Bergbauverbots in einem Gebiet, das einen Großteil der Wasserversorgung abdeckt

Bilateral.org
23.4.2018
(Aus dem Englischen frei übersetzt durch den Berliner Wassertisch)

Auf der Basis des Kanada-Kolumbien-Abkommens verklagen drei kanadische Bergbauunternehmen das Land Kolumbien wegen eines Bergbauverbots vor dem internationalen Schiedsgericht.

Die Entscheidung Kolumbiens, Bergbauaktivitäten im Páramos, einem Gebiet von ökologisch sensiblen Feuchtgebieten, die etwa 70% der Wasserversorgung des Landes abdecken, zu verbieten, hat bisher zu drei Schiedsverfahren von drei verschiedenen Bergbauinvestoren geführt. Grundlage dafür ist das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und Kolumbien.

Das kanadische Bergbauunternehmen Eco Oro hat nun seine ISDS-Schadensersatzklage gegen ein kolumbianisches Gericht wegen des Verbots eingereicht. Es fordert 764 Millionen Dollar Entschädigung. Finanziert wird die Klage von dem Hedgefond Amber Capital.

Im Anschluss reichten zwei weitere Bergbauunternehmen Klagen ein: Red Eagle und Galway Gold Inc. Nach der Entscheidung der kolumbianischen Regierung, alle Bergbauaktivitäten in der Region zu verbieten, musste Galway Gold die „Reina de Oro-Operation“ einstellen. Red Eagle betreibt in der gleichen Region Bergbau.

Sowohl Galway Gold als auch Red Eagle haben am 18. April beim internationalen Schiedsgerichtshof in Washington (ICSID) ihre Klagen eingereicht. Beide werden durch die Anwaltskanzlei Clifford Chance in Washington vertreten.

Originalartikel hier

Kommentar Berliner Wassertisch: Solche Klagen werden hierzulande mit CETA wahrscheinlich. CETA muss gestoppt werden! Für den Schutz des Wassers! Pervers ist, dass Hedgefonds mit solchen Prozessen spekulieren. Verlierer bei diesen zeit- und kostenintensiven Gerichtsverfahren ist immer das Land – selbst wenn es gewinnt.

Wir verweisen hier noch einmal auf die wichtige Studie: Profit durch Un-Recht. Wie Kanzleien, SchiedsrichterInnen und Prozessfinanzierer das Geschäft mit dem Investitionsschutz befeuern
November 4th 2014 International trade

Ein kleiner Club aus internationalen Anwaltskanzleien, SchiedsrichterInnen und spekulativen Prozessfinanzierern befeuert weltweit Investorenklagen gegen Staaten, die SteuerzahlerInnen Milliarden kosten und Regulierungen zum Wohl der Allgemeinheit verhindern. Das zeigt eine neue Studie vom Transnational Institute und Corporate Europe Observatory.

https://corporateeurope.org/de/international-trade/2014/11/profit-durch-un-recht

Die Studie als pdf

Grundwasser. Wie Nestlé dem französische Dorf Vittel das Wasser abgräbt

ZDF

8. Mai 2018

Das Geschäft mit dem Durst

Reinhard Laska

Das Wasser wird knapp in Vittel. Nur wenige Flaschen des berühmten französischen Mineralwassers sollen die Einwohner des Vogesenstädtchens am Brunnen abzapfen.

Quellen und große Teile des Landes rund um den ostfranzösischen Kurort gehören seit vielen Jahren dem Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé. Der verkauft das kostbare Nass millionenfach in Plastikflachen – auch in Deutschland. Doch weil davon zu viel entnommen wird, sinkt der Grundwasserspiegel um 30 Zentimeter pro Jahr.

Politiker der Region und Manager von Nestlé denken jetzt über eine Pipeline nach, die für die Einwohner Wasser von außerhalb nach Vittel transportieren soll. Viele Bürger fragen sich nun, warum sie für Wasser von auswärts bezahlen sollen, nur damit der Konzern weiterhin gutes Geld verdient.

Frontal 21 zeigt, wie der Nestlé-Konzern für das Geschäft mit dem Durst einer kleinen Gemeinde in Frankreich das Wasser abpumpt.

aus: Frontal 21 vom 8. Mai 2018

Zum Beitrag

Verfügbarkeit: Video (Länge: 7 min) verfügbar bis 08.05.2019, 21:00

 

STERN
19. Mai 2018

Das gierige Geschäft mit dem Wasser: Wie Nestlé dem französische Dorf Vittel das Wasser abgräbt

Seit Jahren steht Nestlé für sein Geschäft mit dem Wasser in der Kritik. Der aktuelle Fall im französischen Vittel zeigt, wie gnadenlos der Konzern vorgeht. Aus lukrativem Grund.

Zum Beitrag


Eine aktuelle Petition von Rettet den Regenwald fordert Nestle auf, aus dem Wassergeschäft auszusteigen.

 

Aktuell bleibt die Dokumentation aus dem Jahr 2012: „Bottled Life – Die Wahrheit über Nestlés Geschäfte mit dem Wasser.“

Aktion des BUND: Rette unser Wasser!

Rette unser Wasser!

Unserem Wasser geht es dreckig

Der Zustand der deutschen Gewässer ist beängstigend. Über 90 Prozent unserer Seen und Flüsse sind in einem erbärmlichen Zustand. Vor allem unsichtbare Bedrohungen trüben die Wasseridylle: zu viel Nitrat und Pestizide aus der Landwirtschaft, Hormone, Schadstoffe aus der Industrie und Mikroplastik aus Shampoo, Peeling oder Seife. Auch bauliche Veränderungen schaden dem Leben im Fluss. Begradigte Gewässer bieten kaum Lebensraum für Fische, Insekten, Fischotter und Frösche. Die Auen mit ihrer einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt verschwinden. Der Artenrückgang ist dramatisch. Hier hat das Leben keine Chance.

Der große Skandal: Alle Mitgliedsstaaten der EU hatten sich geeinigt, bis 2015 für alle Gewässer einen „guten Zustand“ zu erreichen. Doch passiert ist kaum etwas. Die Frist wurde verlängert – die Länder bekamen Aufschub bis 2027. Unseren Flüssen, Bächen und Seen geht es weiterhin miserabel. Und auch Deutschland hinkt beim Wasserschutz massiv hinterher. Das Ziel sind gesunde Flüsse und Seen voller Leben. Fische, Muscheln, Krebse und Wasserpflanzen brauchen endlich eine neue Hoffnung.

Doch für das Leben in den Flüssen, Seen und Bächen bahnt sich eine Katastrophe an. Die EU stellt die Gesetze zum Schutz unseres Wassers auf den Prüfstand. Das Ziel ist eindeutig: Die Fristen für die Umsetzung der sogenannten Wasserrahmenrichtlinie sollen noch weiter verschoben und verschleppt werden. Starke Lobby-Verbände setzen alles daran, die Standards beim Wasserschutz sogar zu lockern!

Am 20./21. September hat Deutschland eine entscheidende Stimme. Bleibt der Wasserschutz so stark wie er ist? Oder gewinnen die mächtigen Konzerne und Industrien, die unser Wasser als Kloake benutzen und es seit Jahrzehnten skrupellos verschmutzen?

Schreiben Sie Frau Schulze sofort, denn jede*r Unterstützer*in zählt! Zeigen Sie der Bundesumweltministerin jetzt, dass Sie von Deutschland ein klares JA zum Erhalt des europäischen Wasserschutzes fordern!
Hier gehts zur Aktion des BUND!

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt: Mit JEFTA/JEEPA gerät Wasserwirtschaft weiter unter Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck.

Allianz der öffentlichen
Wasserwirtschaft e.V.

Berlin, den 14.05.2018

AöW-Stellungnahme zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan [JEFTA/JEEPA]

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) nimmt hiermit als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland zum aktuell verhandelten Abkommen zwischen der EU und Japan [JEFTA/JEEPA] Stellung und möchte auf die Anliegen der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland hinweisen.

Die AöW sieht in den Freihandelsabkommen der sog. „neuen Generationen“, wie auch in dem EU-Japan-Handelsabkommen [JEFTA/JEEPA], die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland nicht ausreichend abgesichert. Das Europäische Parlament hatte die EU-Kommission bereits aufgefordert für zukünftige Handelsabkommen, die „Wasserversorgung und sanitäre Grundversorgung sowie Abwasserentsorgung auf Dauer von den Binnenmarktvorschriften und allen Handelsabkommen auszunehmen, da diese als Teil der Daseinsvorsorge vorwiegend in öffentlichem Interesse sind und zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung gestellt werden sollen […]“ (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 08.09.2015 zu den Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser (2014/2239(INI), Ziffer 22).

Obwohl es eine Reihe von Schutzbestimmungen auf nationaler und EU-Ebene für die kommunale Selbstverwaltung und für die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge gibt, werden diese durch derartige Handelsabkommen „durch die Hintertür“ immer öfter unterlaufen und über die Entscheidungsträger der lokalen/regionalen Gebietskörperschaften hinweg ratifiziert – beim EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] als „EU-only“ sogar ohne Entscheidung der Bundesländer und sogar ohne den Bundestag.

Nach AöW-Ansicht ist das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan [JEFTA/JEEPA] nach dem EUKanada-Handelsabkommen (CETA) ein erneuter Schritt zu erhöhtem Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck.

Die kritischen Inhalte im EU-Japan-Abkommen im Einzelnen:

  • Negativliste: Die Verwendung einer Negativliste im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] lehnen wir ab. Nach unserer Ansicht kann eine Negativliste trotz eines – und aus unserer Sicht lückenhaften und überarbeitungsbedürftigen – horizontalen Vorbehaltes für öffentliche Dienstleistungen (vgl. „Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 1) nicht die gleiche Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft (vor allem Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung) leisten wie eine Positivliste. Es bleibt immer die Gefahr, dass für bestimmte Dienstleistungen in der Wasserwirtschaft der Marktzugang gilt und deshalb diese Sektoren insgesamt mit marktwirtschaftlichen Folgen rechnen müssen, obwohl sie solche Interessen nicht verfolgen.

Die AöW fordert in Anhang II die Verwendung einer Positivliste, in der die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht genannt sind.

  • Marktzugang/Nichtdiskriminierung für den Abwasserbereich: Es besteht kein Vorbehalt für den Bereich Abwasser (vgl. „Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 15), der in CETA noch als „Dienstleistungen im Bereich Umwelt“ – zumindest für Deutschland ausdrücklich enthalten war (vgl. Anhang II – „In Deutschland geltende Vorbehalte“, Sektor: Dienstleistungen im Bereich Umwelt). Die Absicherung für den Abwasserbereich hängt somit nur noch von einem rechtlich unsicheren horizontalen Vorbehalt für öffentliche Dienstleistungen ab. Mit einem Schutz der Abwasserwirtschaft lediglich durch einen horizontalen Vorbehalt widerspricht das EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] jedoch der besonderen Stellung der Abwasserwirtschaft innerhalb der öffentlichen Dienstleistungen in Deutschland. Während bestimmte Aufgaben der Daseinsvorsorge auch durch Private wahrgenommen werden können, ist Abwasser nur durch „juristische Personen des öffentlichen Rechts“ zu beseitigen (§ 56 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und damit einer Privatisierung nicht geöffnet. Somit widerspricht das EU-Japan-Abkommen der in Deutschland bewährten Organisation und Struktur der Abwasserwirtschaft.

Die AöW fordert einen ausdrücklichen Vorbehalt in Annex II, Nr. 15 für den Bereich Abwasser, soweit eine Positivliste im vorgenanten Sinne nicht angewendet wird.

  • Vorsorgeprinzip: Das Vorsorgeprinzip ist nicht nur ein grundlegendes Prinzip für Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz in Deutschland, sondern auch für die öffentliche Wasserwirtschaft. Wir fordern, dass dies ausdrücklich und wirksam in Handelsabkommen abgesichert ist. Bisher ist dies im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] nicht erkennbar.

Die AöW fordert die ausdrückliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips für die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen.

  • Das EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] bleibt hinter CETA zurück: Das Abkommen EU-Kanada (CETA) wurde sowohl von Vertretern der EU-Kommission als auch des BMWi als „Goldstandard“ für zukünftige Abkommen bezeichnet. Leider können wir diese Vorgabe insbesondere im Hinblick auf die zu CETA abgegebenen und angeblich verbindlichen Zusatzerklärungen nicht wiederfinden. Auch findet sich im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] kein Sonderartikel zu Wasser (vgl. Artikel 1.9 CETA). Schließlich findet sich im Abschnitt „Innerstaatliche Regulierung“ (Kapitel 8 Abschnitt E im EU-Japan-Abkommen) auch keine vergleichbare Ausnahme für die Wasserversorgung, wie im CETA-Abkommen (Artikel 12.2. Abs. 2 Buchst. b (ii) CETA-Abkommen).

Die AöW fordert im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EU-Japan-Abkommen insgesamt ausgenommen ist und in dem klargestellt wird, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.

  • Offene Auswirkungen durch das Vergabekapitel: Aus Kapitel 10 (Öffentliche Beschaffung) lässt sich nicht eindeutig entnehmen, ob der gemischte Ausschuss nachträglich Änderungen in Anhang 10 in der Weise vornehmen kann, dass sie den Ausnahmen für die öffentlichen Unternehmen innerhalb des EU-Vergaberegimes zuwider laufen können.

Die AöW fordert eine Klarstellung im EU-Japan-Abkommen [JEFTA/JEEPA] im Vergabekapitel dahingehend, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten
für öffentliche Unternehmen im Wasserbereich entsprechend dem EUVergaberechtsregime ausdrücklich – auch für die Zukunft – abgesichert sind.

  • Offene Auswirkungen durch „Gemischte Ausschüsse“ und Sonderausschüsse: Im EU-Japan-Abkommen sind der sog. „Gemischte Ausschuss“ und „Sonderausschüsse“ vorgesehen. Nicht abschätzbar ist, ob ihre bindenden Beschlüsse (vgl. Artikel 22.2. EU-Japan-Abkommen) auch negative Auswirkungen auf die kommunale Wasserwirtschaft haben können. Deshalb erscheint es aus unserer Sicht umso wichtiger, den Bereich Wasser aus dem EU-Japan-Abkommen insgesamt auszunehmen.

Wir möchten Sie nachdrücklich bitten, sich für die Belange der kommunalen öffentlichen Wasserwirtschaft einzusetzen und bitten die zuvor genannten Punkte zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme als pdf

Christa Hecht
Geschäftsführerin
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: 0 30/39 74 36 06
Fax: 0 30/39 74 36 83

hecht@aoew.de
www.aoew.de

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

Stellungnahmen der AöW hier