Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V.: Gewässerschutzforum der Umweltorganisationen am 28./29. Oktober 2021

Wege zu einer zukunftsgerechten Gewässerbewirtschaftung

Termin:
Donnerstag, den 28. Oktober 2021 von 13:00-16:30 Uhr
Freitag, den 29. Oktober 2021 von 9:00-12:00 Uhr

Ort:
online

„Die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen für die Wasserwirtschaft sind groß. Der Klimawandel, die Globalisierung, der demografische Wandel, der Verlust an Biodiversität und die fortdauernde Nutzung der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers erfordern ein konsequentes und strategisches Handeln, um eine Übernutzung der Wasserressourcen zu vermeiden und unter sich verändernden Rahmenbedingungen die auch für den Menschen wichtigen Leistungen dieser Ökosysteme dauerhaft zu gewährleisten.”
Entwurf der Nationalen Wasserstrategie 2021, S. 9

In diesem Jahr werden die Weichen für den dritten Bewirtschaftungszyklus der WRRL gestellt. Zeitgleich spannt der Entwurf für eine Nationale Wasserstrategie einen noch breiteren Rahmen für die Wasserwirtschaft und den Gewässerschutz auf. Das Ambitionsniveau der vorliegenden Bewirtschaftungspläne spiegelt diese Herausforderungen jedoch nicht wider.

Wir wollen mit Ihnen beim diesjährigen Forum diskutieren, welche Wege für eine zukunftsgerechte Gewässerbewirtschaftung eingeschlagen werden müssen. Welche Ansprüche lassen sich vom Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichtes ableiten? Welche Chancen ergeben sich mit der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und dem in Vorbereitung befindlichen “Restoration Law”? Welche Hebel existieren, um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie voranzubringen?

Weitere Informationen: https://www.gewaesserschutzforum.de

BUND Berlin: Wassersparend gärtnern

23. Juni 2021 | Wasser
Neben häufigem Duschen und der Befüllung des Swimmingpools lassen auch Rasen sprengen und Blumen gießen den Wasserverbrauch in Berlin in den Sommermonaten in die Höhe schnellen. Kostbares Wasser, das wir in dieser Menge eigentlich nicht mehr haben. 7 Tipps, wie Sie wassersparend gärtnern können.
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Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft zum Tag der Daseinsvorsorge

Nr. 6/2021
22.06.2021

Am 23. Juni ist Tag der Daseinsvorsorge:

Die kommunale, öffentliche Wasserwirtschaft

Berlin. Anlässlich des Tags der Daseinsvorsorge (United Nations Public Service Day am 23. Juni) kommentiert Claudia Ehrensberger, kaufmännische Werkleiterin der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg und Vize-Präsidentin der AöW:

„Während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass auf die kommunale Daseinsvorsorge und auf die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand Verlass ist. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, in der Stadt und auf dem Land, sicher, gut und bezahlbar leistet sie Kernaufgaben der Daseinsvorsorge. Die kommunale Wasserwirtschaft versorgt die Bürgerinnen und Bürger mit sauberem Trinkwasser, entsorgt ihr Abwasser umweltgerecht, entwickelt lebendige Gewässer und schützt uns vor Hochwasser. Für die Gesellschaft ist die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand ein hohes Gut, das dafür Wertschätzung und Priorität verdient.

Wir wollen uns in gleicher Weise für die zukünftigen Herausforderungen bestens aufstellen. Die öffentliche Verantwortung in kommunalen oder verbandlichen Strukturen ist dafür bewährt und akzeptiert. Sie bietet aufgrund ihrer Gemeinwohlorientierung die besten Voraussetzungen, um die zukünftigen Herausforderungen – wie insbesondere durch den Klimawandel – zu bewältigen.

Nur der öffentliche Sektor ist in der Lage Infrastrukturen zu errichten und zu erhalten, die nicht primär an betriebswirtschaftlichen Interessen orientiert sind. Durch die Gemeinwohlorientierung und den Verzicht auf Renditen können die knappen Finanzmittel zur Sicherstellung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft eingesetzt werden.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert deshalb die politischen Entscheidungsträger dazu auf, die Gesamtheit der Rahmenbedingungen für die öffentliche Wasserwirtschaft in den Blick zu nehmen und die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand für die zukünftigen Herausforderungen zu stärken. Dies kommt vor allem auch Bürgerinnen und Bürgern zugute.“

BUND: Gewässerschutz: EU-Vorgaben verschleppt – Guter Zustand der Gewässer in weiter Ferne


Pressemitteilung vom 21. Juni 2021

Berlin. Deutschland verstößt gegen europäische Vorgaben zum Gewässerschutz. Nach den Plänen der Bundesländer werden bis 2027 anders als vorgeschrieben nur wenige Gewässer in einen guten ökologischen Zustand versetzt, kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in seiner Stellungnahme (pdf) zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Für viele Seen und Flüsse – wie beispielsweise die Elbe – werden die Ziele bis ins Jahr 2045 oder gar darüber hinaus verschoben. Dies verstößt gegen geltendes EU-Recht. Der BUND verlangt von den Bundesländern daher wesentliche Nachbesserungen der behördlichen Planungen.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Deutschland gefährdet den Schutz unserer Lebensgrundlage Wasser, wenn die Umsetzung des Gewässerschutzes erst in ferner Zukunft erfolgen soll. Wir müssen jetzt handeln, denn wir befinden uns bereits mitten in einer Gewässerkrise. Um die Ziele für 2027 zu erreichen, müssen Bund und Länder sehr deutlich nachbessern. Es geht nicht nur darum, dass wir in Zukunft genug Wasser zur Verfügung haben, auch die Qualität muss stimmen.“

Die Herausforderungen wachsen mit der Klimakrise. In Dürrezeiten führen Flüsse weniger Wasser, damit steigt deren Schadstoffkonzentration. Bei Starkregen belasten unkontrollierte Einleitungen von verschmutztem Mischwasser und Straßenabwasser die Gewässer. Die Politik muss einerseits die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stellen. Andererseits müssen schädliche Bewirtschaftungsmethoden unterbunden werden.

Die Länder identifizieren beispielsweise die Landwirtschaft unter anderem wegen zu hoher Nitrateinträge als eine Hauptverursacherin schlechter Wasserqualität. Auch mit den durch Erosion ausgelösten Sedimenteinträgen trägt sie maßgeblich zum schlechten Zustand bei. Steuerfinanzierte Agrarbeihilfen darf es künftig nur noch geben, wenn Gewässerschutzstandards eingehalten werden.

Bandt: „Bereits 2017 hat der BUND EU-Beschwerde eingelegt. Wir erwarten von der Bundesregierung einen strategischen Aktionsplan, in dem konkrete Maßnahmen systematisch aufeinander aufgebaut sind. Doch dieser Plan fehlt. Dreh- und Angelpunkt ist auch eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit. Nur so gibt es gesellschaftlichen Rückhalt für die notwendigen Maßnahmen, um das Allgemeingut Wasser zu schützen. Fristverlängerungen nach 2027 dürfen nur gut begründete Ausnahmen sein. Je länger wir warten, desto teurer wird künftiger Gewässerschutz. Wir haben es in der Hand, künftigen Generationen einen Zugang zu kostbarem Trinkwasser zu ermöglichen.“

Der BUND wird zum Fristende der Öffentlichkeitsbeteiligung (zwischen 21. und 30. Juni) für alle großen Flussgebiete ausführliche Stellungnahmen abgeben. Der Umweltverband macht zudem Vorschläge zu Maßnahmen, um den guten ökologischen Zustand an Flüssen, Seen und für das Grundwasser bis zum Jahr 2027 zu erreichen.

Weitere Informationen:
Die Stellungnahme des BUND finden Sie unter: www.bund.net/stellungnahme-wrrl (pdf) Zur Wasserrahmenrichtlinie, der europäischen Richtlinie zum Gewässerschutz: https://www.bund.net/fluesse-gewaesser/wasserrahmenrichtlinie/
Zur EU-Beschwerde zur Wasserrahmenrichtlinie von BUND und NABU, in der schon viele der Defizite beschrieben wurden: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/fluesse_wrrl_eu-beschwerde.pdf
BUND-Gewässerreport 2018: https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-gewaesserreport-2018/

ver.di-Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung zur Klärschlammverwertung

15. Juni 2021

Wasserwirtschaft
Klärschlammverwertung: Unsere Forderungen
ver.di-Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung plädiert für (inter-)kommunale Lösungen.

Ab 2029 müssen Betreiber von Kläranlagen mit mehr als 100.000 Einwohnergleichwerten (EGW) Phosphor aus ihrem Klärschlamm zurückgewinnen. Für Anlagen ab 50.000 EGW gilt diese Regelung ab 2032. Die Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft endet absehbar ebenfalls. Der ver.di-Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung positioniert sich zur Thematik.

Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen ist es nötig, den größten Teil des Klärschlamms zu verbrennen. Aus der Asche soll/kann bei Monoverbrennung dann Phosphor zurückgewonnen werden. Kläranlagenbetreiber müssen ab 2023 nachweisen, wie sie die Phosphor-Rückgewinnung umsetzen wollen. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfordert ein frühzeitiges Vorgehen, um zum Umsetzungszeitpunkt ab 2029 Entsorgungssicherheit für Klärschlamm gewährleisten zu können.

Die augenblickliche Situation bei den Anlagenbetreibern zeigt, dass viele, die noch nicht über eine eigene Monoverbrennung verfügen, auf der Suche nach geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten sind, um die gesetzlich vorgegebenen Fristen einzuhalten. Die einen setzen auf interkommunale Zusammenarbeit oder eigene kommunale Wege, die anderen setzen auf die am Markt befindlichen privaten Anbieter, welche die Dienstleistungen anbieten.

Letztere Alternative setzt die Klärschlammentsorgung den Marktregeln mit allen Vor- und Nachteilen aus. Vorteil mag sicher sein, sich um die Entsorgung und Aufbereitung nicht weiter kümmern zu müssen, was aber den kommunalen Betreibern eine aufwendige ständige Wiederausschreibung der Dienstleistung nicht erspart. Somit ist eine mittel- oder langfristig angelegte Gebühren- bzw. Preiskalkulation für die Betreiber und die Bürgerinnen und Bürger nicht oder kaum möglich.

Zudem binden die im Leistungsverzeichnis angegebenen Schlammparameter (Beschaffenheit des Klärschlamms) die Betreiber an technische Verfahren für den Zeitraum der erfolgten Ausschreibung. Gerade in dieser innovativen Branche kann dies erhebliche finanzielle und ökologische Nachteile bringen. Dass private Entsorger natürlich auch eine Gewinnmarge ansetzen, ist ihnen nicht zu verdenken.

Es besteht die Gefahr, dass eine Oligopolisierung auf dem Markt eine langfristige Abhängigkeit der Abwasserentsorger und somit der Bürgerinnen und Bürger zur Folge hat. Denn: Sind die Verbrennungskapazitäten für Oligopole bereits genehmigt, besteht für die Kommunen bzw. Betriebe kaum noch die Möglichkeit, durch eigene zusätzlich zu genehmigende Klärschlammverbrennungsanlagen in Konkurrenz zu gehen.

Wir stellen fest:

Klärschlamm ist ein Produkt der Allgemeinheit, ein Gemeingut. Entsorgungssicherheit ist Aufgabe der öffentlichen Hand. Wenn Klärschlammentsorgung eingekauft werden muss, weil nicht rechtzeitig vorgesorgt wurde, steigt der Druck auf die Abwassergebühren bzw. -preise und damit auch der Druck auf die Beschäftigten in der Abwasserentsorgung.

Wir fordern deshalb, möglichst Lösungen auf kommunaler oder interkommunaler Ebene zu schaffen; die interkommunale Zusammenarbeit ist aus Verfahrensgründen und wirtschaftlichen Aspekten zu bevorzugen. Die Organisation im Rahmen der Sondergesetzlichen Verbände in NRW steht dem gleich.

Aber auch die, wie in Teilen schon bisher gelebte partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit Kraftwerksbetreibern ist zukünftig mit Blick auf den sozialverträglichen Umbau des Kraftwerkparks (Dekarbonisierung zur Erreichung der Klimaziele) vorstellbar.

Unser vollständiges Positionspapier zur Thematik gibt es hier zum Nachlesen als PDF:
ver.di-Positionspapier zur Klärschlammverwertung (06/2021)
PDF (800 kB)

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AöW veröffentlicht Positionspapier „Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen“

Berlin. Vor dem Hintergrund der Folgen des Klimawandels auf die öffentliche Wasserversorgung hat die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft heute das Positionspapier „Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen“ veröffentlicht. Nach AöW-Ansicht muss die öffentliche Wasserversorgung sichergestellt, Wasserstress vermieden und Vorrang für die Wasserversorgung als Daseinsvorsorge gewährt werden. In Knappheitssituation ist gemeinwohlorientiertes Handeln erforderlich.

Hierzu erklärte AöW-Präsident Prof. Dr. Lothar Scheuer:

„Durch den Klimawandel zeigen sich mögliche Nutzungskonflikte, die wir vermeiden möchten. Die Folgen des Klimawandels merken wir jetzt schon, allerdings regional unterschiedlich und es kam bisher nur in seltenen Fällen zu einer Wasserknappheit. Wir können uns deshalb aber nicht zurücklehnen und die Herausforderungen durch den Klimawandel müssen jetzt angegangen werden. Es müssen vorsorgend Maßnahmen ergriffen werden. Je früher und vorausschauender die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, umso nachhaltiger können die öffentlichen Wasserversorger ihre Aufgabe – die der ,Allgemeinheit dienenden Wasserversorgung‘ – gewährleisten.

Dabei geht es nicht allein darum, sparsam mit Wasser umzugehen, sondern sorgsam damit zu sein. Wir müssen alles daransetzen, dass der Wasserkreislauf intakt bleibt und verhindern, dass zum Beispiel durch Verschmutzungen oder Übernutzungen das so benötigte und lebenswichtige Wasser nicht mehr zu nutzen ist. Durch die Folgen des Klimawandels werden solche Probleme weiter verstärkt.“

Olaf Schröder, Vizepräsident der AöW betont: „Nutzungskonkurrenzen um das Wasser sind auch in Deutschland nicht neu: Vom Hessischen Ried, über die Lüneburger Heide bis zur jüngsten Autoindustrieansiedlung in Brandenburg gibt es viele Beispiele. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels werden sich Nutzungskonkurrenzen um die begrenzte Ressource allerdings weiter verschärfen – mit teils sehr unterschiedlich zu erwartender regionaler Betroffenheit. Deshalb gilt es, den Vorrang der öffentlichen Wasserwirtschaft auch und gerade in Zeiten des fortscheitenden Klimawandels endlich konsequent durchzusetzen. Hier sind die politischen Entscheider in der Pflicht. Wir werden uns als engagierter und zielorientierter Partner möglicher Lösungsstrategien weiter mit einbringen.“

Terminhinweis: Online-Veranstaltung der AöW am 22.06.2021 

Am 22.06.2021 führt die AöW eine Online-Veranstaltung zur Klimawandelfolgenanpassung durch. Auch das Thema Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen wird Teil der Diskussion sein.

Näheres:

•       AöW-Veranstaltung am 22.06.2021, „Schwammstadt, Hochwasserschutz und sichere Trinkwasserversorgung“

•       AöW-Position, Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen (pdf)

Von den BWB zum BER

Airportzentrale
12. Juni 2021

Flughafen Berlin-Brandenburg: Simon wird neuer Vorsitzender des Aufsichtsrates

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Hintergrund:
1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert. Berlin behielt 50,1%, die neuen „Partner“ 49,9%.

Vortrag: Prof. Silke Laskowski, 2014

Trotz dieser Minderheitsbeteiligung wurden die BWB in der Folge von den privaten „Partnern“ Veolia (von Veolia eingesetzter Vorsitzender der BWB: Jörg Simon) und RWE (von RWE eingesetzter Vorsitzender: Frank Bruckmann) geführt. Professorin Silke Laskowski, Leiterin des Fachgebiets Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Schwerpunkt Umweltrecht, hielt dies für verfassungswidrig. (Link)

Sowohl Simon als auch Bruckmann blieben nach der vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe 2013. Jörg Simon, dessen Vertrag am 1. Juli 2021 ausläuft, verlässt die BWB auf eigenen Wunsch.

PM: Deutsche Umwelthilfe fordert mehr Engagement für den Schutz von Flussauen und Kurswechsel in der Agrarpolitik

Pressemitteilung
8. Juni 2021
Deutsche Umwelthilfe begrüßt Nationale Wasserstrategie, fordert aber mehr Engagement für den Schutz von Flussauen und Kurswechsel in der Agrarpolitik

  • Renaturierung von Flussauen stärkt natürliche Ökosystemleistungen wie Speichern von CO2 und Abmildern von Hochwasserwellen
  • Bisherige rückwärtsgewandte Agrarpolitik blockiert zentrale Gewässerschutz- und Klimaziele der Nationalen Wasserstrategie
  • DUH fordert von Bund und Ländern, Ackernutzung aus Überschwemmungsgebieten zu verbannen und durch extensive Beweidung zu ersetzen

Berlin, 08.06.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Ziele der heute vom Bundesumweltministerium vorgestellten ersten Nationalen Wasserstrategie, insbesondere um Wasserknappheit vorzubeugen und die Wasserinfrastruktur an die menschengemachten Klimaveränderungen anzupassen. Die DUH mahnt aber an, dass diese ohne einen Kurswechsel in der Agrarpolitik nicht zu erreichen sind. Dafür müssten nach Ansicht der DUH die Flussauen als zentraler Beitrag zum Klima-, Biodiversitäts- und Gewässerschutz besser geschützt werden.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert: „Die Nationale Wasserstrategie enthält gute Ansätze, um die Wasserwirtschaft in Deutschland klimafit zu machen. Ihre Ziele sind jedoch nur umsetzbar, wenn konsequent die Ackernutzung aus Überschwemmungsgebieten verbannt und Agrarbeihilfen an eine naturverträgliche Landnutzung gekoppelt werden. Die Bundesregierung muss jetzt den Weg bereiten, damit Äcker in Flussauen in feuchtes Dauergrünland umgewandelt werden und die extensive Nutzung als naturnahe Weidelandschaft gerecht entlohnt werden kann. Die Länder brauchen ein klares Signal aus Berlin, damit Wasser, Klima und Landnutzung auch auf der Umsetzungsebene endlich zusammengebracht werden.“

Mithilfe einer extensiven Weidehaltung – also einem an der natürlichen Ertragsfähigkeit des jeweiligen Standortes orientierten Viehbesatz an Stelle bisheriger Ackernutzungen – können Einträge von Nährstoffen und Pestiziden in die Gewässer reduziert und das Grundwasser entlastet werden. Zugleich baut die extensive Beweidung in den renaturierten, strukturreichen Auenlandschaften eine Brücke zur Landwirtschaft, indem sie in der Nutzung bleiben und einen Beitrag zur Erzeugung regionaler, tierwohlorientierter Lebensmittel leisten. Naturnahe Flussauen erbringen wichtige sogenannte Ökosystemleistungen wie CO2 zu speichern und Hochwasserwellen zu senken. Sie sind unabdingbar für die Grundwasserneubildung, den Schutz der biologischen Vielfalt, den Klimaschutz und den Abbau von Nähr- und Schadstoffen.

Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz & Biodiversität der DUH, betont: „Die Renaturierung von Fließgewässern und ihren Auen als unseren artenreichsten Ökosystemen ist ein umfassender Lösungsweg für verschiedene gesellschaftliche Herausforderungen. Flussauen weiter zu entwässern, auszudeichen und als Ackerflächen zu nutzen, verursacht hohe gesellschaftliche Kosten. Diese Flächen sind unser Naturkapital, das wir schützen müssen, wenn wir nicht einen weitaus höheren Preis zahlen wollen, etwa für Hochwasserschäden.“

Hintergrund:

Die Vereinten Nationen haben die Jahre 2021 bis 2030 zur UN-Dekade „Wiederherstellung von Ökosystemen“ ernannt, die vergangene Woche offiziell eröffnet wurde. Die Biodiversitätsstrategie der EU für 2030 sieht rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen und damit auch von deren Leistungen als sogenanntes Naturkapital vor. Im Rahmen des vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreuten und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) finanzierten Vorhabens „Mainstreaming Naturkapital Deutschland“ strebt die DUH an, den Wert von Naturkapital für politische Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen sichtbar zu machen, damit dieses in öffentlichen und privaten Entscheidungen berücksichtigt wird.

Links:

Mehr zur Kampagne „Die Natur ist unser Kapital“ finden Sie hier: (Youtube)
Zur Nationalen Wasserstrategie des BMU: Link

Pressemitteilung AöW: „Wasserpolitik für die nächsten Generationen ambitioniert und gemeinwohlorientiert angehen“

Zum heute veröffentlichten Entwurf einer Nationalen Wasserstrategie des BMU und UBA:

Gummersbach/Berlin. Das BMU und das UBA haben heute am 8.6.2021 den Entwurf der Nationalen Wasserstrategie vorgestellt. Vorangegangen war ein Dialogprozess – bestehend insbesondere aus Vertretern von Bund, Ländern, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Verbraucher- und Naturschutz sowie der Wissenschaft und Bürgerinnen und Bürger.

AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer erklärt hierzu: „Mit der Nationalen Wasserstrategie wird ein Grundstein für einen guten Zustand der Gewässer geschaffen. Die beiden Grundsätze Vorsorge und die integrative Betrachtung werden unterstützt ebenso wir die Herstellerverantwortung und die Stärkung von regionalen Strukturen bei der Anpassung der Infrastruktur an den Klimawandel. Das BMU und UBA müssen noch weitere Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse mit Ländern und Ministerien durchführen, bevor umfassende und ressortübergreifende Maßnahmen angegangen werden können. Es bleibt offen, inwieweit die Nationale Wasserstrategie von den zukünftigen Bundesregierungen mitgetragen wird. Nicht zuletzt hat aber die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz eindrucksvoll aufgezeigt, dass die Aufgaben, die die Lebensgrundlagen der nächsten Generationen betreffen, ambitioniert angegangen werden müssen. Das betrifft auch unser Wasser. Aus AöW-Sicht ist zur Sicherstellung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben von zentraler Bedeutung, Gewässer zu schützen und ihren ökologischen Zustand zu verbessern – langfristig und auf breiter gesellschaftlicher Basis im Sinne des Gemeinwohls und nicht einzelner wirtschaftlicher Interessen. Dies setzt einen ausreichenden Zeitkorridor voraus. Dabei hat die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand eine zentrale Rolle, zur Lösung der zukünftigen Herausforderungen sind dabei ganzheitliche Strategien notwendig. Es wird themenübergreifend deutlich, dass die Vermeidung und die Vorsorge sowie das Verursacherprinzip in der Wasserpolitik viel stärker Beachtung finden muss – hierfür wird sich die AöW weiterhin stark machen.“

Weiter erklärte AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Die AöW unterstützt die Erarbeitung einer Nationalen Wasserstrategie und hat sich an dem vorangegangenen Wasserdialog aktiv beteiligt. Positiv aus dem Wasserdialog haben wir vor allem mitgenommen: Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind Kernbestandteile kommunaler Daseinsvorsorge, die Organisationsstrukturen in der öffentlichen Wasserwirtschaft sind anerkannt und die Potenziale durch öffentliche Kooperationen müssen stärker gefördert werden.“

Die AöW setzt sich für die Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand ein. Sie positioniert sich zu Themen, die auch im Rahmen der Nationalen Wasserstrategie – insbesondere im Rahmen des Wasserdialogs – von wichtiger Bedeutung sind:

  • Am 22.06.2021 führt die AöW eine Veranstaltung zur Klimawandelfolgenanpassung durch. Kernanliegen der AöW zu dem Thema ist: Die öffentliche Wasserwirtschaft muss konsequent in die Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen einbezogen werden. Die öffentliche Wasserwirtschaft ist dabei kompetenter, verlässlicher und gemeinwohlorientierter Partner der Städte und Gemeinden sowie weiterer Akteure.
  • Auch die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung bei wachsenden Nutzungskonkurrenzen ist ein wichtiges Thema, wozu sich die AöW positionieren wird.

Näheres:

  • AöW-Position, Von Starkregen bis Hitzestress: Know-how und Potentiale der öffentlichen Wasserwirtschaft für Klimafolgenanpassung nutzen (pdf)
  • AöW-Veranstaltung am 22.06.2021, Schwammstadt, Hochwasserschutz und sichere Trinkwasserversorgung, Link

NDR: Wem gehört das Wasser? – Verteilungskampf im Norden

Montag, 07. Juni 2021, 22:00 bis 22:45 Uhr

Eigentlich gibt es genug Wasser im Norden. Aber: Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass nicht überall und nicht immer das Wasser für alle reicht. In Lauenau in Niedersachsen brach im August 2020 die Trinkwasserversorgung kurzfristig zusammen, Trinkwasser gab es nur im Supermarkt und die Feuerwehr verteilte in der Bevölkerung Wasser für die Toilettenspülung. […]

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Frankfurter Rundschau: Suche nach Erdöl. Gefahr für Wasser und Elefanten

4.6.2021
Weltweit protestieren Umweltschutzorganisationen gegen die Erdölexploration im südlichen Afrika. Eine Förderung könnte das Weltnaturerbe Okavango-Delta nachhaltig schädigen.

Johannes Dieterich

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Aktion in Berlin, 4. Juni 2021 (© Andy Gheorghiu)

#SaveTheOkavangoDelta

Dazu auch:

Namibia / Botswana: Petition an Entwicklungsministerium übergeben: Mehr als 120.000 Stimmen gegen Pläne zur Öl- und Gasförderung im Kavango-Becken

2. Juni 2021

Übergabe der Unterschriften am 2. Juni in Berlin (© Andy Gheorghiu)

 

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ZEIT ONLINE: Globale Erwärmung: Sauerstoffgehalt in Seen nimmt ab

3. Juni 2021

Eine Untersuchung von knapp 400 Seen zeigt, was steigende Temperaturen anrichten können. Der Sauerstoffgehalt im Wasser geht zurück, was Folgen für die Bewohner hat.

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Protestaktion #SaveTheOkavangoDelta: 4. Juni 2021, Berlin. ReconAfrica’s Öl- und Gasbohrungen in der Kavangoregion stoppen!

„Die kanadische Firma ReconAfrica gefährdet mit ihren Bohrungen nach Öl und Gas das größte grenzüberschreitende Naturschutzgebiet der Erde (KAZA – Kavango-Zambezi Transfrontier Conservation Area, Weltnaturerbe), zu dem auch das einzigartige Okavango-Delta gehört. Obwohl der Konzern dies öffentlich bestreitet, wird, so befürchten Experten, u.a. Fracking zur Öl- und Gasförderung eingesetzt werden. Fracking hat verheerende Auswirkungen auf die Wasser- und Luftqualität, auf die Landwirtschaft, auf die mentale und körperliche Gesundheit und ist ein inhärent ungerechtes Unterfangen: Indigene Nationen, schwangere Frauen, Kinder und verarmte Gemeinden sind besonders stark von den Konsequenzen betroffen.

Die Bohrungen von ReconAfrica drohen, das Ökosystem eines der größten und biodiversitätsreichsten Feuchtgebiete Afrikas zu zerstören und wirken sich unmittelbar auf das Leben der dort lebenden San aus. Der Konzern erwartet 120 Milliarden Ölbarrel, deren Verbrennung ⅙ des weltweit verbleibenden CO2-Budgets verbrauchen würde, das nicht überschritten werden darf, sofern die globale Temperatur unter 1,5°C gehalten werden soll. ReconAfrica setzt ein koloniales, menschen- und mitweltfeindliches Extraktionsregime fort, welches einer gerechten Transformation grundlegend im Weg steht.

Unser Protest findet in Solidarität mit dem internationalen Widerstand gegen ReconAfrica statt. Wir unterstützen die Forderungen an die Kanadische Regierung und andere Mitglieder der G7-Staaten, sich vehement dafür einzusetzen, das Projekt umgehend zu stoppen und sich für die Erhaltung der Lebensgrundlage aller Lebewesen sowie eine selbstbestimmte Lebensweise in KAZA, dem Okavango-Delta und der umgebenden Gebiete einzusetzen.

Testbohrungen in der Region haben bereits begonnen. Es muss JETZT gehandelt werden. Wir können nicht zulassen, dass Menschen und ihre Mitwelten weiterhin der Profitgier von Konzernen unterworfen werden. Weder hier, noch anderswo. Kommt dazu, um den Druck zu erhöhen und diesen Irrsinn zu stoppen:

Wann: Freitag, 4 Juni 2021, 12 Uhr

Wo: Kanadische Botschaft Berlin, Leipziger Platz 17, 10117 Berlin“ (openstreetmap)