Trinkwasser aus dem Meer

Tagesspiegel
02.03.2015

Knappes Gut
Trinkwasser aus dem Meer
Von Claudia Georgi

Frisches Wasser ist vielerorts knapp. Entsalzungsanlagen können helfen, den Bedarf zu decken. Doch ihre Umweltbilanz ist oft miserabel. Das soll sich ändern.

Entsalzungsanlage

Quelle: Wikicommons (Desalination_plant)

Frisches und sauberes Wasser aus dem Hahn, das ist hierzulande selbstverständlich. Weltweit jedoch haben knapp 800 Millionen Menschen noch immer keinen ausreichenden Zugang zu Trinkwasser. Nicht nur Wüstenregionen oder Entwicklungsländer sind betroffen. Durch anhaltende Dürren wie in Kalifornien oder Australien schwinden dort ebenfalls die Reserven. Zugleich nimmt der Wasserbedarf weltweit zu. Deshalb arbeiten Wissenschaftler und Unternehmen daran, Salzwasser möglichst effektiv trinkbar zu machen.

zum Artikel

 

Wasserlos in Detroit

taz
28.02.2015

ENTZUG
Wasserlos in Detroit
von Dorothea Hahn (Detroit)

Die US-Stadt erholt sich langsam von ihrem Bankrott, Start-ups sprießen. Den Ärmsten allerdings drehen die Wasserwerke massenweise die Leitungen ab

Wassersperrung

blau markiertes Wasserventil

Seit Tagen stapelt sich das Geschirr im Spülbecken. Aus dem Bad weht säuerlicher Geruch in den Flur. Und im Vorgarten hat jemand einen Farbklecks in Neonblau auf das Wasserrohr gesprüht. Jeder, der am Haus vorbeiläuft, kann ihn sehen. In Detroit bedeutet dieses Neonblau: Hier wohnen Menschen, die ihr Wasser nicht bezahlt haben.

zum Artikel

 

Gekaufte Wissenschaft: Geheimverträge der Hochschulen Vetorecht für Nestlé

TAZ
20.2.2015

Vetorecht für Nestlé
Von Marcel Hänggi
Abkommen mit Lehrstuhlsponsoren waren in der Schweiz lange unter Verschluss. Nun haben Journalisten vor Gericht erstritten, Einblick nehmen zu dürfen.

Zum Artikel

Trinkwassergefährdung – verschwieg Hessens Umweltministerin Hinz K+S – Risiken?

hr-online.de – hessenschau
14.02.2015

Trinkwassergefährdung
Verschwieg Hinz K+S-Risiken?
Redaktion: fawe / wotu

Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) soll einem „Spiegel“-Bericht zufolge brisante Behörden-Warnungen unter der Decke gehalten haben. Demnach gefährdet Salzabwasser des K+S-Konzerns in der Werra-Region Trinkwasserquellen.

Im Jahr 2075 soll die durch den Kali-Bergbau stark salzbelastete Werra wieder Süßwasserqualität haben. Bis 2021 darf der Kasseler K+S-Konzern noch Salzabwasser in den Boden pumpen. So sieht es ein Langzeitplan vor, den Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) im Herbst mit großem Jubel präsentierte. Experten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) hatten da laut einem Bericht des Magazins „Der Spiegel“ aber schon längst Alarm geschlagen.

zum Artikel

 

Braunkohle-Tagebaue bedrohen Trinkwasser

Rabe Ralf
Februar/März 2015

Braunkohle-Tagebaue bedrohen Trinkwasser. Besorgniserregender Anstieg der Sulfatwerte im Berliner Wasser

Von Mike Kess

Zum Artikel
Bildschirmfoto 2015-02-16 um 21.57.44

Hamburg 2021: Hamburgs Trinkwasser – gefrackt?

blog.campact.de
23.01.2015

Hamburg 2021: Hamburgs Trinkwasser – gefrackt?
von Jörg Haas

Was wäre wenn … TTIP und CETA doch durchkämen? Wie sähe Hamburg aus, wenn die Konzernlobby sich durchsetzt? Heute: Das Beispiel Trinkwasser. Die “Hamburger Zukunftspost” berichtet aus dem Jahr 2021:

Hamburg, 28. Dezember 2021: Die Hamburger Wasserbetriebe schließen heute mehrere Trinkwasserbrunnen in den Vierlanden im Südosten der Stadt. Das Grundwasser enthielt Spuren giftiger Chemikalien. Die Bewohner von Bergedorf und Umgebung wurden gebeten, mit Wasser besonders sparsam umzugehen und das Leitungswasser sicherheitshalber nicht für Babynahrung zu verwenden.

zum Artikel aus der Reihe »Was wäre wenn… Hamburg 2021«

 

Update: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

UPDATE:
30. Januar 2015:

Stellungnahme der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
zum Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen [DüV-Entw.]
(Stand: 18.12.2014)

Zur Stellungnahme

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
05.01.2015
AöW e.V.
Hintergrundinformationen zum Themenkomplex: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

Gegen Deutschland ist seit 10. Juli 2014 die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren wegen der zunehmenden Nitratbelastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers von der EU-Kommission eingeleitet worden. Damit gerät Deutschland zunehmend unter Zeitdruck, die Düngeverordnung zu novellieren. Der Gesetzentwurf liegt seit 18.12.2014 vor und geht nun in die Verbändeanhörung. Voraussetzung für den Erlass der Düngeverordnung sind jedoch Änderungen im Düngegesetz, die jedoch noch nicht bekannt sind. Zum Beitrag der AöW (pdf)

Am 5. Januar hat das Aktionsbündnis »aktion agrar – Landwende jetzt!« gegen den Entwurf protestiert.
Aktion-Agrar-webbanner_square

Haidy Damm: Gülle ohne Ende. Entwurf zur Düngemittelverordnung ermöglicht weitere Massentierställe. In: Neues Deutschland. 06.01.2015.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) nennt den Entwurf zur neuen Düngemittelverordnung einen »guten Kompromiss«. Von Verbänden hagelt es Kritik. Zum Artikel

Mineralwasser-Branche fordert Verbot von Fracking

Bayerisches Fernsehen

Gegen Fracking. Mineralwasser-Branche fordert Verbot

Zum Video (1 Min.)

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Trinkwasser ist nitratverseucht, die Luft voller Feinstaub

ZEIT
14.01.2015

Landwirtschaft. Im Düngewahn
Von Marlies Uken

Das Trinkwasser ist nitratverseucht, die Luft voller Feinstaub: Deutschland hat ein Stickstoffproblem. Um es zu lösen, schlagen Experten vor, vieles teurer zu machen.

Zum Artikel

Mehr zum Thema hier

Deutliche Reduktion der Stickstoffeinträge erforderlich

Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) 14.01.2015   Pressemitteilung: Deutliche Reduktion der Stickstoffeinträge erforderlich   Der zu hohe Eintrag von reaktiven Stickstoffverbindungen in die Umwelt gefährdet die menschliche Gesundheit, die Gewässer, die Biodiversität und das Klima. „Die Politik muss dieses bedeutende Umweltproblem entschiedener als bisher angehen. Dies betrifft sowohl die Landwirtschafts-, Verkehrs- als auch die Energiepolitik. Deshalb … weiterlesen

Gutachten: Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking

Interdisciplinary Research on Climate Change Mitigation and Adaptation
2012

Alexander Roßnagel, Anja Hentschel und Andreas Polzer:
Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking

Studie
Zur Studie (pdf)

Auf den Seiten 12ff., 33ff. 48ff., 62ff., 75ff., 89ff. und 119ff. finden sich Abschnitte zum Gewässerschutzrecht

Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht: Prof. Dr. Alexander Roßnagel

 

Vgl. dazu auch das vom gleichen Autorenteam erstellte Gutachten im Rahmen der Studie des Neutralen Expertenkreises „Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Quellen“ im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses über die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung (2012)

Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben findet sich Folgendes:

Ein Staat, der die Risiken einer neuen Technologie zulässt, muss sich nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützend und fördernd vor das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stellen und muss nach Art. 20a GG – auch in Verantwortung für die künftigen Generationen – die natürlichen Lebensgrundlagen schützen. 

 

Für die Erfüllung beider Schutzpflichten ist die Vorsorge gegen Gefährdungen des Grund- und insbesondere des Trinkwassers von entscheidender Bedeutung.

 

Verfassungsrechtlich geht daher der Schutz des Trinkwassers der Gewinnung von Energieträgern oder anderen wirtschaftlichen Betätigungen vor.

 

Das Recht darf daher keinen Schaden an Leib und Leben und keine Funktionseinschränkung des Trinkwassers in Kauf nehmen. Entscheidend ist jedoch meist, welches Risiko eines Schadens in Kauf genommen werden darf, oder anders formuliert: wie sicher ist sicher genug? 
Je nach Art und Schwere möglicher Risiken kann bereits eine entfernte Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts ausreichen, um die staatlichen Schutzpflichten konkret auszulösen. (S. 68)

 

Insbesondere das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedarf im Hinblick auf die von technischen Anlagen und Tätigkeiten ausgehenden Auswirkungen und Risiken >eines besonderen staatlichen Schutzes<. Angesichts der damit verbundenen Risiken und Folgen für die Bürger, >die diese nicht beeinflussen und denen sie kaum ausweichen können<, ist der staatlichen Schutzpflicht und Mitverantwortung für die Gefährdungen dadurch Rechnung zu tragen, dass dem Betroffenen im  Entscheidungsverfahren gewährleistet wird, seine Rechte zu verteidigen. In diesen Fällen ist für einen effektiven Grundrechtsschutz  >Vorverlagerung des Rechtsschutzes< geboten, >indem bereits im behördlichen Verfahren Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden   können<.(S. 103)

Hintergrundinformation: Raumordnungsgesetz

Krieg ums Wasser- und Abwasser-Geschäft in Gera ausgebrochen

Ostthüringer Zeitung
06.01.2015

Krieg ums Wasser- und Abwasser-Geschäft in Gera ausgebrochen
von Angelika Munteanu

Der Veolia-Konzern hat dem Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal die IT-Versorgung gekappt. Der Otwa-Geschäftsführer hat seit gestern Hausverbot im Gebäude des Zweckverbandes.

Gera. Der Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes Mittleres Elstertal, der Köstritzer Bürgermeister Dietrich Heiland (CDU) spricht von Sabotage. Aus der Sicht des Otwa-Geschäftsführers Gerald Fiß ist der jetzt ausgebrochene Krieg ums Wasser- und Abwassergeschäft im Mittleren Elstertal die Folge daraus, dass es keine Interimslösung für die Betriebsführerschaft gegeben hat, nachdem Ende 2014 die Betriebsführung der Otwa für den Zweckverband zu Ende gegangen ist. Fiß hatte gestern seine Bürotür mit ausgewechseltem Schloss vorgefunden und zwischenzeitlich ein Domizil in einem Beratungsraum der Energieversorgung gefunden.

zum Artikel…

 

Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
05.01.2015
AöW e.V.
Hintergrundinformationen zum Themenkomplex: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

Gegen Deutschland ist seit 10. Juli 2014 die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren wegen der zunehmenden Nitratbelastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers von der EU-Kommission eingeleitet worden. Damit gerät Deutschland zunehmend unter Zeitdruck, die Düngeverordnung zu novellieren. Der Gesetzentwurf liegt seit 18.12.2014 vor und geht nun in die Verbändeanhörung. Voraussetzung für den Erlass der Düngeverordnung sind jedoch Änderungen im Düngegesetz, die jedoch noch nicht bekannt sind. Zum Beitrag (pdf)

Am 5. Januar hat das Aktionsbündnis »aktion agrar – Landwende jetzt!« gegen den Entwurf protestiert.
Aktion-Agrar-webbanner_square

Haidy Damm: Gülle ohne Ende. Entwurf zur Düngemittelverordnung ermöglicht weitere Massentierställe. In: Neues Deutschland. 06.01.2015.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) nennt den Entwurf zur neuen Düngemittelverordnung einen »guten Kompromiss«. Von Verbänden hagelt es Kritik. Zum Artikel