ARTE: Kalifornien: Kampf ums Wasser

ARTE
Film 3 Min.
Verfügbar bis 01/11/2022

Kalifornien hat mit immer extremeren Dürren zu kämpfen. Viehzüchter im Mono County verklagen jetzt die Wasserwerke von Los Angeles, weil die ihnen kein Wasser mehr zur Verfügung stellen wollen. Hinter dem grotesk anmutenden Rechtsstreit verbirgt sich ein mehr als hundert Jahre alter Konflikt mit potenziell katastrophalen Auswirkungen für die Umwelt.

Journalist : Nicole Spohn Almeida
Land : Frankreich / Deutschland
Jahr : 2019
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Gastartikel: The Climate Solution Must Include Water, Sanitation, and Hygiene

International Institute for Sustainable Development
5 May 2021

  • Lack of access to water, sanitation and hygiene and insufficient measures to address climate change are intertwined – they cannot be solved separately and need to be addressed through multistakeholder engagement.
  • As a starting point, water and sanitation policies must be aligned with climate commitments and be included in countries‘ Nationally Determined Contributions (NDC) and the National Adaptations Plans (NAP).
  • Sanitation and Water for All’s (SWA) Mutual Accountability Mechanism (MAM) provides a mechanism for governments and other stakeholders to make SMART commitments based on national plans.

By Catarina de Albuquerque

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Rytz Regula (Grüne Fraktion, Schweiz): Umstrittene „Wasserpartnerschaft“ der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) mit Nestlé. Wie weiter?

Einreichungsdatum:
05.05.2021
Eingereicht im:
Nationalrat

Die DEZA hat 2014 mit Nestlé und anderen Grosskonzernen die „Alliance for Water Stewardship (AWS)“ ins Leben gerufen. Die AWS soll den „verantwortungsvollen Umgang mit Wasser“ fördern und „Produktionsstandorte nach allgemein anerkannten Qualitätsgrundsätzen“ zertifizieren.

Ein von AWS zertifizierter Standort ist die „Nestlé Waters NA Hope“ in Kanada

List of AWS certified sites – Alliance for Water Stewardship (a4ws.org).

Gemäss kanadischen Medien gab Nestlé Canada Inc. 2020 bekannt, das Flaschenwassergeschäft zu verkaufen, „da Ontario sich darauf vorbereitet, seinen Gemeinden ein Vetorecht über neue Wasserabfüllgenehmigungen zu erteilen“. Der Verkauf umfasst zwei Fabriken in Puslinch (Ontario) und Hope (B.C.) sowie einen Brunnen in Erin (Ontario).

Anwohnende und lokale Umweltgruppen haben Nestlé vorgeworfen, der Bevölkerung und der Landwirtschaft aus kommerziellen Interessen das Wasser für den Alltagsgebrauch zu entziehen. Diese Vorwürfe wurden auch in anderen von AWS zertifizierten Nestlé-Standorten z.B. in den USA laut.

Seit 2020 hat der Nestlé-Konzern einen Strategiewechsel vorgenommen. Neben Standorten in Kanada wurde 2020/2021 auch das Wassergeschäft in China und Nordamerika an Finanzinvestoren verkauft. Begründet wurden die Verkäufe neben Imageproblemen auch mit Rentabilitäts-Interessen. „Wir treiben die Umgestaltung unseres globalen Wassergeschäfts weiter voran und richten es auf langfristiges und profitables Wachstum aus“, erklärte Nestlé-Konzernchef Schneider im Februar 2021 im Handelsblatt.

Es stellen sich folgende Fragen:

  • Was bedeutet der Strategiewechsel für das Engagement der DEZA in der „Alliance for Water Stewardship (AWS)“ und für die „strategische Partnerschaft“ der DEZA mit dem Nestlé-Konzern?
  • Gemäss einem Tamedia-Artikel haben sich DEZA und Nestlé in einem „Memorandum of Understanding“ dazu bekannt, mit „innovativen Projekten den Zugang zu Trinkwasser zu verbessern und die Zusammenarbeit von staatlichen und privaten Akteuren bei der Bewirtschaftung von Wasservorkommen zu propagieren.“ Ist dieses Ziel nach dem klaren Rendite-Bekenntnis des Nestlé-CEO noch aktuell?
  • Welche Projekte wurden innerhalb der strategischen Partnerschaft mit Nestlé konkret umgesetzt?
  • Gemeindevertreter/innen in Kanada haben gefordert, dass Nestlé die Wassernutzungsrechte nicht verkaufen, sondern an die Gemeinde zurückgeben soll. Wie beurteilt der Bundesrat dieser Forderung?

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Guter Tag auch für das Trinkwasser: Kommentar: Sieg der Vernunft – EuGH bestätigt Verbot von bienenschädlichen Nervengiften im Freiland

(6. Mai 2021) Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Abweisung einer Bayer-Klage gegen das Verbot bienenschädlicher Nervengifte kommentiert der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt:

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichthofs ist ein Sieg der Vernunft und ein wichtiges Signal für den Schutz von Insekten in Europa. Neonikotinoide gefährden Bienen und andere Insekten enorm und sind mitverantwortlich für das dramatische Insektensterben. Der Schutz der Artenvielfalt ist absolut unvereinbar mit der Aufhebung des Verbots von hochwirksamen Nervengiften für Bienen und Wildbienen. Pestizide mit solch fataler Wirkung auf das Ökosystem dürfen nie wieder in die Umwelt gelangen.

Profitgier hat Bayer blind gegen wissenschaftliche Erkenntnisse gemacht: Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben die Gefahr der drei umstrittenen Neonikotinoide für Bienen und Wildbienen umfassend bewiesen. Neonikotinoide sind langlebig und reichern sich im Boden an. Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit können sie weit transportiert werden und gelangen auch in Gegenden fernab ihrer Einsatzgebiete, wo sie dann noch jahrelang Schäden verursachen. Trotz ihrer erheblichen Einschränkung 2013 und dem Freilandverbot 2018 sind die Wirkstoffe heute immer noch in Gewässern nachweisbar.

Um das Insektensterben zu stoppen, brauchen wir neben dem Verbot solcher besonders gefährlichen Pestizide zusätzlich auch eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes.“

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Martin Häusling (MdEP): EuGH zu Einspruch von Bayer: Neonikotinoide sind mit vollem Recht verboten!

Das deutliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Verbot von Neonikotinoiden muss zugleich als ein Appell verstanden werden, den Missbrauch dieser Insektizide durch Notfallzulassungen für immer zu beenden, meint Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss:

„Bayers Aufbäumen war vergebens. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass das Handeln der Europäischen Kommission, die hochumstrittenen, aus Sicht von Gesundheits- und Artenschutz gefährlichen Gifte aus der Gruppe der Neonikotinoide aus dem Verkehr zu ziehen, rechtens war. Der Bayer-Konzern muss damit eine Niederlage einstecken.

Das Urteil der Richter muss auch als Appell an die EU-Mitgliedsländer, an die Bauernverbände und auch an die Industrie verstanden werden. Finger weg von giftigen Neonikotinoiden! Wie nun noch einmal höchstrichterlich bestätigt, sind sie aus gutem Grund verboten. Dieses Verbot über Notfallgenehmigungen zu umgehen, ist ein ökologisches Verbrechen, auch wenn die aktuelle Gesetzeslage dieses Schlupfloch noch offen lässt.

Es muss endlich Schluss sein mit der Praxis, immer wieder über Notfallzulassungen geltendes Recht und damit den dahinter stehenden Gedanken des Schutzes unserer Gesundheit und unserer Natur auszuhebeln. Statt sich auf dieses Instrument zu verlassen, müssen sich Behörden, Landwirte und Industrie endlich auf Formen der Landwirtschaft besinnen, die solche Extrem-Gifte überflüssig machen. Dass dies gelingen kann, machen Tausende von Bio-Bauern jeden Tag vor.

Oft genügt es, sich auf die gute fachliche Praxis, auf mehr Fruchtfolgen oder mehr mechanische Methoden zu besinnen, um den Einsatz von Giften überflüssig zu machen. Dies gilt nicht nur für Pestizide aus der Klasse der Neonikotinoide, sondern auch für andere Wirkstoffe. Zugleich appelliere ich deshalb an die Kommission, ganz generell bei der Zulassung neuer Wirkstoffe wesentlich stärker als bisher die Folgen für unsere Natur, unsere Lebensmittel und unsere Gesundheit zu beachten.“

Zum Weiterlesen
Rechtssache C-499/18 P: Rechtsmittel, eingelegt am 27. Juli 2018 von der Bayer CropScience AG gegen das Urteil des Gerichts (Erste erweiterte Kammer) vom 17. Mai 2018 in der Rechtssache T-492/13, Bayer CropScience AG/Europäische Kommission (europa.eu)

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Bitte unterstützt die Europäische Bürgerinitiative:


https://www.savebeesandfarmers.eu/deu/

EUWID: VKU zur Wasserstrategie: Wasserver- und Abwasserentsorgung muss in kommunaler Verantwortung bleiben

04.05.2021

Die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung einschließlich ihrer Organisation muss überall in Deutschland kommunal verantwortet, versorgungssicher und bezahlbar bleiben […]

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Kein Schiefergas-Fracking in Deutschland! Änderungsantrag zur Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen

46. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
11. – 13. Juni 2021

Bundesdelegierten Konferenz (Programm)
Änderungsantrag: PB.L-01-255-2: Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen

Von Zeile 254 bis 260:
„Öffentliche Gelder für neue Import-Infrastruktur wollen wir daran binden, dass die fossilen Energieträger darüber nur noch in einem begrenzten Zeitrahmen transportiert werden. Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2 zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen und konterkarieren die Energiewende. Sie sollten daher – im konkreten Fall von Nord Stream 2 – auch aus geopolitischen Gründen gestoppt werden.“
„Es sollen keine zusätzlichen Erdgas-Lagerstätten durch Fracking erschlossen werden. Nach Auslaufen des zur Zeit noch bundesweit geltenden Fracking-Regelungspaketes soll der weitere Einsatz der Fracking-Technik untersagt werden. Fossile Energieträger sollen nicht mehr mit öffentlichen Geldern finanziert werden. Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2 sowie LNG-Terminals (Häfen zum Import von Flüssig-Erdgas, das gegenwärtig fast ausschließlich aus Fracking-Förderung auf dem Markt ist) zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen und konterkarieren die Energiewende. Sie sollten daher – im konkreten Fall von Nord Stream 2 oder dem LNG-Terminal Brunsbüttel – gestoppt werden. Damit stärken wir unsere energiepolitische Souveränität.

a) Das „Fracking-Moratorium“ läuft dieses Jahr aus. Wir wollen unsere Ablehnung des extrem umwelt- und klimaschädlichen Fracking-Verfahrens auch in diesem Wahlprogramm bekräftigen.

b) Die Sätze: „Öffentliche Gelder für neue Import-Infrastruktur wollen wir daran binden, dass die fossilen Energieträger darüber nur noch in einem begrenzten Zeitrahmen transportiert werden. Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2 zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen und konterkarieren die Energiewende. “ sind in sich widersprüchlich, denn ein LNG-Terminal „zementiert“ genauso auf Jahrzehnte die Abhängigkeit z.B. von LNG wie eine Pipeline. Unser Eintreten gegen LNG-Terminals stützt sich auf die LDK-Beschlüsse (Nds.) „Für den Klimaschutz auch die Gaswende einleiten – vom 30.11.19/1.12.2019 https://www.gruene-niedersachsen.de/fuer-den-klimaschutz-auch-die-gaswende-einleiten und: „Erneuerbare Energien und Energiesparen statt Fossile Infrastruktur – Power to X statt LNG-Terminal!“ vom 4./5.5.2019 https://www.gruene-niedersachsen.de/6458-2/ sowie LDK Schleswig-H. vom 31.10.2020: „Ablehnungen LNG-Terminal in Brunsbüttel“ https://sh-gruene.de/ablehnungen-lng-terminal-in-brunsbuettel-und-der-leistungstrasse-bis-hetlingen-stade/

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Kommentar Berliner Wassertisch:

Konkret geht es um § 13a des „Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)

Union und SPD haben im Schatten der Europameisterschaft 2016 ein Gesetzespaket zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Weg gebracht und es am 24. Juni 2016 in Kraft gesetzt.* Seither können Explorationsunternehmen sogenannte Tight-Gas-Vorkommen mithilfe der Fracking-Technologie ausbeuten, auch in Natura-2000-Gebieten. Beim Schiefergas-Fracking wurden insgesamt vier Probebohrungen erlaubt. Diese sollen durch eine sogenannte Expertenkommission wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Ergebnisberichte müssen jährlich bis zum 30. Juni erstellt werden. 2021 soll das Parlament erneut über die Zukunft des Schiefergas-Frackings entscheiden.***

* Vgl. Im Schatten der EM 2016 hat die Regierung das Pro-Fracking-Gesetzespaket durchgebracht, Sammlung Berliner Wassertisch

** Zur Expertenkommission vgl. http://berliner-wassertisch.info/?s=Expertenkommission

*** „Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1.“ (§ 13a Abs. 1)

Wir fordern: Keine Erlaubnis des Schiefergas-Fracking! Verbot von Sandstein-Fracking!

Energiezukunft: USA. Kalifornien verbietet Fracking

30. April

Ab 2024 dürfen in Kalifornien keine neuen Fracking-Projekte mehr gestartet werden. Damit steht die umstrittene Methode zur Gewinnung von Erdgas in dem US-Bundesstaat vor dem Aus. Auch die Förderung von Erdöl soll bald ein Ende finden.

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Tagesschau: UN schlagen Alarm. Mehr „Todeszonen“ in den Weltmeeren

22.04.2021

In immer mehr Unterwassergebieten ist kaum noch Leben möglich, weil es an Sauerstoff fehlt. Die Zunahme dieser „Todeszonen“ nennen die UN „alarmierend“. Auch Nord- und Ostsee sind betroffen.

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Fundstück aus dem Norden

Fundstück von Karin Lüders, KeinCO2-Endlager

ZDF Frontal: Tesla verlegte Abwasserrohre ohne Genehmigung

27. April 2021

Tesla verlegt seit Monaten Abwasserrohre auf der Baustelle in Grünheide, mehrere Wochen davon ohne Baugenehmigung. Ende März flogen die illegalen Bauarbeiten des US-Autobauers auf.

von Christian Esser und Manka Heise

Bei einer Routinekontrolle am 25. März 2021 stießen die Genehmigungsbehörden auf die Baugräben in Grünheide, teilt das Brandenburger Umweltministerium auf Anfrage von Frontal21 und dem Business Insider mit. Das Ministerium verhängte daraufhin einen Baustopp gegen Tesla. „Der Baustopp dauerte vom 26.03.2021 bis zum 12.04.2021. Am 12.04.2021 wurde die Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Arbeiten erteilt“, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Man prüfe außerdem aktuell die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen Tesla. Durch die Abwasserrohre fließen Industrieabwässer – mitten durch ein Trinkwasserschutzgebiet. […]

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BUND zum Stand des Masterplans Wasser: Der Senat lässt Berlin weiter austrocknen


Berlin, 22. April 2021

Der BUND Berlin bewertet den derzeitigen Zwischenstand zu den Arbeiten an einem Masterplan Wasser der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als ein Armutszeugnis. Statt die drängenden Wasserfragen angesichts der in Berlin längst spürbaren Klimakrise und Wasserverschwendung konsequent anzugehen, bleiben auch mit den vorliegenden Vorhaben viele zentrale Fragen offen. Statt die drängenden Wasserfragen angesichts der in Berlin längst spürbaren Klimakrise und Wasserverschwendung konsequent anzugehen, bleiben auch mit den vorliegenden Vorhaben viele zentrale Fragen offen.

An keiner Stelle wird klar, ob die rechtlichen Vorgaben des Gewässer- und Naturschutzes endlich umgesetzt werden. Seit 2000 ist bekannt, dass der Zustand der Gewässer genauso wie unsere geschützten Wälder und Moore sich nicht weiter verschlechtern darf und die Qualitätsanforderungen bis 2015 hätten erreicht sein müssen. […]

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Neues Deutschland: Den Wassermangel verwalten

21.April 2021

Berliner Umweltverwaltung legt Masterplan für die wertvolle Ressource vor
Nicolas Šustr

[…] Lange habe man auf den Masterplan Wasser gewartet, berichtet Umweltexperte Manfred Krauß. Sonderlich überzeugt ist er von dem Dokument nicht. […]
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a tip:tap – Bildungsmaterialien


Bildungsmaterial

Hier findet Ihr freie Bildungsmaterialien zum Download, die Ihr gern verwenden könnt. Mit dem Projekt „leitungswasserfreundliche Schule“ wurde ein wichtiger Grundstein gelegt, auf den wir kontinuierlich aufbauen und den wir in den Projekten Wasserbildung im Gepäck und Wasserwende weiterentwickeln. Für den neuen Wasserkoffer wird unser Bildungsmaterial derzeit überarbeitet und überregional angepasst.

https://atiptap.org/bildung/bildungsmaterial/