Vjosa soll Nationalpark werden!!! EuroNatur, Riverwatch, EcoAlbania und Patagonia: Die Zukunft von Europas größtem unberührten Fluss steht auf dem Spiel

Vjosa soll Nationalpark werden

Gemeinsame Presseinformation von EuroNatur, Riverwatch, EcoAlbania und Patagonia
3. März 2021

Die Zukunft von Europas größtem unberührten Fluss steht auf dem Spiel

Tirana, Radolfzell, Wien. Europas größter Wildfluss außerhalb Russlands, die Vjosa, ist durch politische Unsicherheit und opportunistische Gier in seiner bisher größten Gefahr. Im Vorfeld der bevorstehenden Parlamentswahlen in Albanien fordern Bürger, Aktivisten und Naturschützer politische Unterstützung für die Einrichtung des ersten Wildfluss-Nationalparks in Europa, um diesen für immer zu schützen.

Copyright: Andrew Burr

Im Rahmen dieser Aktion erfolgt heute der Filmstart von Vjosa Forever, einem neuen dokumentarischen Kurzfilm, der die Menschen überall auf der Welt dazu aufrufen soll, sich dem Kampf für die Erhaltung der Zukunft der Vjosa anzuschließen.

Seit mehr als 10 Jahren kämpfen lokale Aktivisten, internationale Gruppen, Wissenschaftler und Künstler gegen einen „Tsunami“ von geplanten Wasserkraftprojekten auf dem Balkan. Im September 2020 kündigten albanische Politiker öffentlich die Einrichtung eines Vjosa-Wildfluss-Nationalparks an, der das gesamte Wassernetz der Nebenflüsse schützen soll. Seitdem sind die Bürger und Aktivisten vor Ort jedoch zunehmend alarmiert, dass hinter verschlossenen Türen Kompromisse gemacht werden und der Fluss tatsächlich in unmittelbarer Gefahr ist.

Mit Blick auf die nationalen Wahlen am 25. April 2021 rufen albanische und internationale Naturschutzgruppen wie EcoAlbania, RiverWatch und EuroNatur die Öffentlichkeit und die politischen Entscheidungsträger dazu auf, die Zukunft der Vjosa gesetzlich festzuschreiben und diesen Wildfluss-Nationalpark zu einer wichtigen Priorität zu machen, unabhängig davon, welche Partei diese Wahlen gewinnt. Jüngste Umfragen zeigen, dass 94 Prozent der albanischen Bevölkerung für die Einrichtung eines Vjosa-Nationalparks sind.

Wenn dies gelingt, wird dies der erste Wildfluss-Nationalpark Europas sein, der in seiner ökologischen Bedeutung und seinem Ausmaß einmalig in Europa ist. Die Ausweisung als Nationalpark würde über 300 Kilometer Flüsse und Bäche schützen, die Lebensraum für über 1.100 Arten bieten, von denen viele als bedroht gelten.

Der Filmstart von „Vjosa Forever“ folgt auf den Film „Blue Heart“ und die gleichnamige Kampagne aus dem Jahr 2018, mit dem der Kampf um den Schutz der wilden Flüsse des Balkans – das als Blaues Herz Europas bekannt ist – vor 3.400 geplanten Wasserkraftprojekten dokumentiert wurde, die die Kultur und Ökologie dieser gesamten Region zerstören würden. Innerhalb des Blauen Herzens ist die Vjosa das größte und am wenigsten gezähmte Flusssystem.

Der sechsminütige Film, der von Patagonia produziert wurde, ruft besorgte Bürger auf der ganzen Welt dazu auf, ihre Unterstützung für einen Vjosa-Wildfluss-Nationalpark zu zeigen und die internationale Aufmerksamkeit auf die potenzielle Umweltkatastrophe zu lenken, die eintreten könnte, wenn die Vjosa ungeschützt bleibt.

Ryan Gellert, CEO, Patagonia Works, dazu: „Grassroots-Aktivismus, unterstützt durch rechtliche Maßnahmen, haben dafür gesorgt, dass diese historische Entscheidung auf den Tisch kommt. Jetzt ist es an der Zeit, dass albanische Politiker aktiv werden. Sie werden etwas tun, was noch nie zuvor getan wurde und dieses letzte, unberührte Flusssystem für immer schützen.“

Ulrich Eichelmann, Geschäftsführer von Riverwatch, sagt: „Die Vjosa hat wie durch ein Wunder die jahrzehntelange Zerstörung der Flüsse in Europa überlebt; sie ist ein Geschenk an uns alle. Und es ist daher nicht nur eine albanische, sondern auch eine europäische Verantwortung, sie zu schützen. Dieser Wildfluss-Nationalpark wäre ein immenser Erfolg für die Naturschutzbemühungen in Europa, und auf EU-Ebene wird er einen echten und bedeutenden Beitrag zur EU-Biodiversitätsstrategie und zum EU-Green Deal leisten.“

Besjana Guri, Communication Officer, EcoAlbania kommentiert: „Dies ist ein Moment für alle albanischen Bürger, auf den sie wirklich stolz sein können. Wir schützen nicht nur unser Land, unsere Kultur und unsere Zukunft, sondern wir haben in der Vjosa etwas von kostbarer Schönheit, das in Europa seinesgleichen sucht.“  

Annette Spangenberg, Leiterin des Projektbereichs, EuroNatur, sagt: „In Europa gibt es kaum einen anderen Fluss, der es mehr verdient, ein Nationalpark zu sein, als die Vjosa. Keine andere Schutzkategorie wird diesem Fluss gerecht. Eine schwächere Kategorie, die die Hintertür für weitere Wasserkraftprojekte offenhält, kann nicht die Lösung sein.“ 

Hintergrundinformationen:

  • Der ganze Film „Vjosa Forever“ hier auf YouTube.
  • Die Kampagne „Rettet das Blaue Herz Europas“ dient dem Schutz von Flüssen mit besonders hohem Naturwert auf der Balkan-Halbinsel, die von mehr als 3.400 Wasserkraft-Projekten bedroht werden. Die Kampagne wird von den internationalen Naturschutzorganisationen Riverwatch und EuroNatur koordiniert und gemeinsam mit Partnerorganisationen in den Balkanländern umgesetzt. Der lokale Partner in Albanien ist EcoAlbania. Weitere Informationen unter https://balkanrivers.net/de.

4. März, 13 u. 19 Uhr: Crashkurs zum Energiecharta-Vertrag (Zoom)



Meet the Energy Charter Treaty – the fossil fuel industry’s secret weapon to attack climate action

Webinar-Registrierung
4.März.2021 13-14 Uhr
Registrierung hier

4.März.2021 19-20:00 Uhr
Registrierung hier

A large number of civil society groups from all over Europe has just launched a petition to end the climate-killing agreement. The crash course will zoom in on the arcane ECT and address questions like:
* what is the ECT and where does it come from?
* how can polluters use it to undermine climate action?
* who benefits?
* how can we get out?

After 30 minutes of introductory videos and presentations, there will be plenty of time for your questions – and for sharing our action plan to bring down the ECT.

The crash course is organised by: ClientEarth, Climate Action Network (CAN) Europe, Corporate Europe Observatory, Friends of the Earth Europe, Generation Climate Europe (tbc), PowerShift, Transnational Institute, Umanotera, and Urgewald.

Netzwerk Gerechter Welthandel: Bundesverfassungsgericht weist Organklage gegen CETA zurück

Berlin/Karlsruhe, 2. März 2021 – Das Bundesverfassungsgericht wies heute eine Organklage der Linksfraktion im Bundestag zurück, die sich gegen die unzureichende Beteiligung des Bundestages bezüglich des Handels- und Investitionsschutzabkommens der EU mit Kanada (CETA) richtete. Das Netzwerk Gerechter Welthandel bedauert die Entscheidung des Gerichts, verweist jedoch auf die noch laufende Verfassungsbeschwerde der Organisationen foodwatch, Mehr Demokratie und Campact zur Verfassungskonformität von CETA selbst.

„Sollte das EU-Kanada-Abkommen vollständig ratifiziert werden, treten die gefährlichen Sonderklagerechte für Konzerne in Kraft. Diese ermöglichen internationalen Konzernen, Staaten beispielsweise wegen Umwelt- oder Klimavorgaben auf horrenden Schadensersatz zu verklagen“, sagt Alessa Hartmann, Handelsexpertin bei der Nichtregierungsorganisation PowerShift.

Die Organisationen kritisieren außerdem die weitreichende Entscheidungsmacht der durch CETA eingerichteten Ausschüsse, die mit Vertreter*innen der EU-Kommission und Kanadas besetzt sind.

„Die CETA-Ausschüsse können weitreichende Entscheidungen treffen, die Millionen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen – ohne irgendeine Mitsprache des EU-Parlaments oder der nationalen Parlamente. Die Entscheidungsfindung ist zudem aufgrund mangelhafter Transparenz kaum nachvollziehbar. Das sind schwerwiegende demokratische Defizite“, sagt Rauna Bindewald von foodwatch Deutschland.

Ob die CETA-Ausschüsse sowie die Konzernklagerechte überhaupt mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind, ist Gegenstand der von foodwatch, Mehr Demokratie und Campact eingereichten Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verhandlung für das erste Halbjahr 2021 angekündigt.

„Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass Teile von CETA nicht verfassungskonform sind, doch davon unabhängig ist die politische Bewertung des Abkommens an sich. Es ist für keine Partei mehr rechtfertigbar, dass sie demokratische Entscheidungen freiwillig unter den Vorbehalt von Schiedgerichtsklagen stellt und damit Millionen an Steuergeld riskiert. Nach dem erneuten Bekanntwerden einer Schiedgerichtsklage, diesmal gegen die Niederlande aufgrund des Kohleausstieges auf 1,4 Milliarden Schadenersatz, ist eine Ratifizierung von CETA schlicht fahrlässig,” sagt Sarah Händel, Bundesvorständin von Mehr Demokratie.

@ Netzwerk Gerechter Welthandel

Auch vor Ort gab es Protest: Unter dem Motto „Auch das Bundesverfassungsgericht kann aus CETA kein gerechtes Handelsabkommen machen!“ protestierte das Netzwerk Gerechter Welthandel Baden-Württemberg gemeinsam mit Vertreter*innen der LINKEN auf dem Karlsruher Marktplatz. Auch der DGB Karlsruhe und Greenpeace Karlsruhe waren bei der Aktion vertreten.

siehe auch:

Bundesverfassungsgericht: Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)
Pressemitteilung Nr. 18/2021 vom 2. März 2021

Von Überflutung bis Wasserstress: Wasser in der Stadt in Zeiten des Klimawandels


SEMINAR 2
Von Überflutung bis Wasserstress: Wasser in der Stadt in Zeiten des Klimawandels

DIENSTAG, 02. MÄRZ 2021, 14:00 – 15:30 UHR

Zur Anmeldung

Energiecharta-Vertrag. Wie Schiedsgerichte Europas Klimaziele bedrohen

Investigate Europe
23. Februar 2021

Energiecharta-Vertrag. Wie Schiedsgerichte Europas Klimaziele bedrohen
Der kaum bekannte Energiecharta-Vertrag (ECT) könnte die EU-Staaten in den kommenden Jahren hunderte Milliarden Euro kosten und den Kampf gegen die Klimakrise entscheidend verzögern. Das ist das Ergebnis einer monatelangen „Investigate Europe“-Recherche. Unterschrieben haben den Energiecharta-Vertrag Anfang der Neunzigerjahre einst alle EU-Staaten, auch Deutschland. Einst sollte die Charta Investitionen in neuen Demokratien mit unsicherer Rechtslage schützen. Doch der Vertragstext ist vage formuliert. Deshalb können ihn heute auch Energieunternehmen nutzen, um EU-Staaten vor internationalen Schiedsgerichten auf Milliarden-Entschädigung zu verklagen, wenn Gesetzgeber neue Klimamaßnahmen beschließen. In den kommenden Jahren könnten Europas Staaten Milliarden an Entschädigung zahlen müssen oder aus Angst davor, geplante Klimagesetze aufweichen. Das ist kein fernes Zukunftsszenario. Es hat bereits begonnen. […]

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DNR: Wasserstände der Oder reichen aus, um Einsatz von Eisbrechern zu ermöglichen


Berlin, 19.02.2021 – Zum seit zwei Tagen laufenden Einsatz der deutsch-polnischen Eisbrecherflotte, der das untere Odertal und das Oderbruch vor einem Eishochwasser schützen soll, kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne:

Der Einsatz der deutsch-polnischen Eisbrecherflotte verläuft bislang offenbar ohne Probleme. Der Eisaufbruch erfolgte in den letzten Tagen von Stettin flussaufwärts bis zum Nationalpark. Daraus folgt, dass in der Oder ausreichende Wassertiefen vorhanden sind. Ein Scheitern des Einsatzes scheint nach aktueller Einschätzung wenig wahrscheinlich. Viel deutet darauf hin, dass auch diesen Winter der Hochwasserschutz durch Eisaufbruch gewährleistet ist.

Dies verdeutlicht ein weiteres Mal, dass der angestrebte Ausbau der Oder durch die Wasserstraßenverwaltungen Deutschlands und Polens zur Gewährleistung des Eisaufbruchs, der Eisabfuhr sowie der Binnenschifffahrt aus Hochwasserschutzgründen nicht notwendig ist. Der DNR hat mit zahlreichen Umweltorganisationen in einem Gutachten (pdf) des Ingenieurbüros Gerstgraser belegt, dass durch die Ausbauplanungen bei einem Sommerhochwasser lokal sogar noch größere Wasserspiegelerhöhungen auftreten könnten. Bei der Gefahrenstelle in Hohenwutzen, wo bei der Oderflut 1997 fast der Deich brach, wäre dies ein 12 cm höherer Wasserspiegel. Die Ausbaupläne an der Oder widersprechen eindeutig dem europäischen Naturschutzrecht und sind sogar kontraproduktiv für den Hochwasserschutz.

Mehr Informationen:
Das Gutachten „Wirksamkeit des geplanten Flutpolders Międzyodrze und der Stromregelungskonzeption für den Hochwasserschutz der Unteren Oder“ ist online erhältlich.

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Telepolis zum Bericht der Fracking-Kommission: Fracking-Kommission der Bundesregierung: Klimabelastung zu tief angesetzt?

Telepolis
22. Februar 2021

Fracking-Kommission der Bundesregierung: Klimabelastung zu tief angesetzt?
Von Malte Daniljuk

Methan-Emissionen werden überraschend niedrig eingeschätzt. Methanforscher kritisiert Methode und Grundlagen. Importe von gefracktem Erdgas steigen weiter an; umstrittene LNG-Terminals

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Spektrum: Ökosysteme – Mehr als die Hälfte der Flüsse schwer beeinträchtigt

Spektrum
19. Februar 2021

Ökosysteme: Mehr als die Hälfte der Flüsse schwer beeinträchtigt
von Daniel Lingenhöhl

Flüsse und Seen bedecken weniger als ein Prozent der Erdoberfläche, und ihre Artenvielfalt ist hoch. Dämme, Verschmutzung und eingeschleppte Arten bedrohen sie.

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2. März 2021 – Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen CETA

Bundesverfassungsgericht

Urteilsverkündung in Sachen „Organklage betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)“
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 2020 (siehe Pressemitteilungen Nr. 70/2020 vom 7. August 2020 und Nr. 84/2020 vom 10. September 2020) am

Dienstag, 2. März 2021, um 12.00 Uhr (bisher: 10.00 Uhr),
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden

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BBU: Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes wird Anforderungen an fortschrittliche Bürgerbeteiligung unter Pandemie-Bedingungen nicht gerecht

BBU-Pressemitteilung, 22.02.2021

BBU: Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes wird Anforderungen an fortschrittliche Bürgerbeteiligung unter Pandemie-Bedingungen nicht gerecht

(Bonn, Berlin, 22.02.2021) Auf deutliche Kritik ist der von der Bundesregierung entworfene und von den Koalitionsfraktionen in den
Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zur Verlängerung des
Planungssicherstellungsgesetzes gestoßen. Der Gesetzentwurf soll am
25.2.2021 vom Bundestag beschlossen werden. Die Geltungsdauer der
Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes soll dabei für fast
zwei Jahre verlängert werden, ohne dass es in seinen Bestimmungen
geändert wird. Damit soll der schwere Eingriff in die Beteiligungsrechte
der Öffentlichkeit und der Umweltverbände fortgesetzt werden. Die
notwendige Anpassung des Gesetzes an die Pandemie-Bedingungen, die eine
fortschrittliche Öffentlichkeitsbeteiligung und eine gleichzeitige
Kontaktminimierung erforderlich machen, erfolgt nicht. Der BBU fordert,
die Verlängerung des Gesetzes in der vorliegenden Form abzulehnen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Das Gesetz wird bereits dem Anspruch nach Kontaktminimierung nicht
gerecht. So wird die Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet
weiterhin nicht verpflichtend vorgeschrieben. So können trotz einer
schweren Pandemie immer wieder Menschen zum Gang in die Amtsstube
gezwungen werden, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen wollen. weiterlesen

Online-Seminarreihe Stadt – Land – Gewässer: Wasser für Alle?! | 24.02. – 18.03.2021

Die nachhaltige Nutzung und gerechte Vertei­lung von Wasser ist eines der drängendsten Probleme unserer Zeit. Für Milliarden Men­schen ist das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung noch immer ein unerfülltes Menschenrecht. Gleichzeitig werden die knappen Süßwasser­ressourcen und die mit ihnen verbundenen Ökosysteme überall auf der Welt übernutzt, verschmutzt und geschädigt. Über zwei Milli­arden Menschen leben in Gebieten mit akutem Wassermangel. Laut den Vereinten Nationen könnte bis zum Jahr 2050 die Hälfte der Weltbevölkerung darunter leiden. Die Klima­krise mit zunehmenden Wetterextremen, wie Dürren, Überschwemmungen, Hitzeperioden, und sich rapide verändernden Regenfallmus­tern verschärft diese globale Wasserkrise massiv und bringt Ökosysteme und damit menschliche Lebensräume in Gefahr. Für die Zukunft ist daher eine Zunahme gewalttäti­ger Konflikte um den Zugang zu Wasser zu erwarten, wie es z.B. in Subsahara Afrika für die letzten Jahre bereits dokumentiert ist.

Wassermangel ist kein Schicksal, sondern auch Folge von Politikversagen. Zugunsten kommer­zieller Interessen in globalem Maßstab schränkt die Privatisierung von Wasserrechten und Wasserdienstleistungen vielerorts den Zugang der lokalen Bevölkerung immer weiter ein. Vor allem einkommensschwache und benachtei­ligte Menschen sind von den Folgen betroffen. Neben ausreichendem Trinkwasser geht es dabei auch um Wasser für die Landwirtschaft und damit die Ernährungssicherheit. Viele Kleinbauernfamilien drohen beim verschärf­ten Wettbewerb um Wasser leer auszugehen, während die „Cash Crops“ der industriellen Exportlandwirtschaft intensiv bewässert wer­den. Fast 90 Prozent des weltweiten Wasser­verbrauchs geht auf das Konto von industrieller Landwirtschaft, Bergbau und Schwerindustrie.

Ob Wasser in Zukunft noch ausreichend ver­fügbar und trinkbar ist und wer Zugang dazu hat, hängt mehr denn je von politischen Ent­scheidungen rund um die Wassernutzung ab. Die einflussreichen Foren der interna­tionalen Wasserpolitik werden jedoch von multinationalen Wasserkonzernen und ihren Lobbygruppen dominiert. Statt menschen­rechtsbasierter Ansätze und Verteilungsfragen, stehen dort technologische und marktbasierte Lösungsansätze im Zentrum der Debatten.

Um Wasserknappheit zu begegnen muss sich der Blick verstärkt auf Städte, ländliche Regi­onen und Gewässer gleichermaßen richten. Bereits heute lebt über die Hälfte der Mensch­heit in Städten. In ihrer Versorgung mit Trink­wasser sind sie von lokalen und regionalen intakten Wasserressourcen abhängig. In glo­baler Verantwortung stehen sie aber auch mit ihrem enormen Ge- und Verbrauch an virtuel­lem Wasser, das in Nahrungsmitteln, anderen Konsumgütern, Rohstoffen und Energie steckt.

Bei einer vierteiligen Online-Seminar-Reihe wollen wir lokale und globale Perspektiven auf Wassergerechtigkeit im Beziehungs­geflecht von Stadt, Land und Umwelt dis­kutieren, die Verantwortung Deutschlands und der Bundesregierung aufzeigen sowie Positionen formulieren und vermitteln.

Dazu laden wir Sie und Ihre Kollegin­nen und Kollegen herzlich ein. Details zu den Programmen und zur Anmel­dung finden Sie hier.

Klimabündnis gegen LNG: Stellungnahme gegen Frackinggas-Import-Terminal Aufnahme im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

Klimabündnis gegen LNG: Stellungnahme gegen Frackinggas-Import-Terminal Aufnahme im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

Brunsbüttel/Kiel/Berlin, 16. Februar 2021

Das Klimabündnis gegen LNG – bestehend aus Bürgerinitiativen, der Deutschen Umwelthilfe und BUND Kreisgruppen – hat eine Stellungnahme gegen die Aufnahme des LNG Importterminals Brunsbüttel im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein eingereicht.

In Schleswig-Holstein erfolgt momentan die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans. Die allgemeine Öffentlichkeit ist aufgerufen bis zum 22. Februar 2021 entsprechende Stellungnahmen abzugeben.

Von dieser Möglichkeit hat das – seit Oktober 2018 existierende – Klimabündnis gegen LNG Gebrauch gemacht und eine entsprechende gemeinsame Eingabe übermittelt.

Das Bündnis bemängelt neben der Vorgehensweise des Landes Schleswig-Holstein die negative Klimawirkung von LNG, den durch geopolitische Überlegungen beabsichtigten Import von klima-/umweltschädlichem US Fracking-Gas in Form von LNG und das Kreieren von einem fossilen Lock-in bzw. von mit öffentlichen Mitteln geförderte Investitionsruinen.

Das Land Schleswig-Holstein möchte den Bau des LNG Importterminals Brunsbüttel als raumordnungsrechtlichen Grundsatz im Landesentwicklungsplan verankern. Das Klimabündnis gegen LNG fordert u. a. die Streichung dieses Grundsatzes.

„Die Stadt Brunsbüttel hat zu Gunsten des Frackinggas-Importterminals den bereits planfestgestellten Vielzweckhafen gecancelt, der Bundeswirtschaftsminister hat den Rechtsrahmen geändert, um die Investoren von 90 Prozent der Anschluss-/Betriebskosten zu befreien und das Land hat €50 Millionen Direktsubventionen im Haushalt eingestellt“, sagt Dr. Reinhard Knof, Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. „Trotzdem hat German LNG bis heute keine finale Investitionsentscheidung für die offensichtlich wenig profifable klimafeindliche Investitionsruine treffen können.“


„Das Fracking-Gas-Import-Terminal soll in unmittelbarer Nähe zu existierender kritischer Infrastruktur – wie z. B. dem ehemaligen AKW und derzeitigen Atommüll-Lager Brunsbüttel und einem Chemiepark – errichtet werden“, ergänzt Constantin Zerger, Leiter für Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe. „Unser Rechtsgutachten hat belegt, dass an dem geplanten Standort ein LNG-Terminal nicht genehmigungsfähig ist. Jetzt soll es als Grundsatz über den Landesentwicklungsplan künstlich als raumbedeutsam eingestuft werden.“

„Der Landesverband der Grünen hat bereits zwei Mal gegen das Terminal und die durch sensible Entwässerungsgebiete führende Anschlussleitung gestimmt“, sagt Ralf Hübner, Vorsitzender der ARGE Umwelschutz Haseldorfer Marsch. „Wir verstehen nicht, wieso trotzdem mit der Aufnahme im Landesentwicklungsplan dem noch nicht einmal angestoßenen Planfeststellungsverfahren vorgegriffen werden soll.“

„Um die international vereinbarten Klimaziele zu erreichen, müssen Schleswig-Holstein, Deutschland und Europa bis 2050 fast vollständig dekarbonisiert sein“, hebt Karsten Hinrichsen von der lokalen Bürgerinitiative Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe, hervor. „Der Ausbau von Gasimportinfrastruktur wie Pipelines oder LNG-Terminals mit ökonomischen Lebensspannen von 30 bis 50 Jahren muss deshalb unbedingt verhindert werden.“

LINK: https://www.bolapla-sh.de/verfahren/bf4796a7-f729-11ea-a85e-0050569710bc/public/detail#procedureDetailsDocumentlist

ÖPP-Projekt Autobahn. A 7-Ausbau wird teurer: Betreiber will Geld vom Bund

NDR
17. Februar 2021

A7-Ausbau deutlich teurer: Betreiber will Geld vom Bund
Katharina Seiler

Das geht aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums an Victor Perli […] hervor […]. Diese Mehrkosten seien entstanden, da der Bauablauf gestört wurde und es zu einem Mehraufwand gekommen sei, heißt es in dem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums. […] Die daraus entstandenen Mehrkosten sind nach Ansicht des privaten Autobahnbetreibers nicht zu vertreten und müssten vom Auftraggeber – also vom Bund – getragen werden. Deshalb läuft derzeit ein Schlichtungsverfahren. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums habe man sich bereits über die strittigen Fragen verständigt. Das Verfahren soll noch in diesem Frühjahr abgeschlossen werden. Perli geht davon aus, dass es dabei um sehr viel Geld geht und will vom Bundesverkehrsministerium nun wissen, welcher finanzielle Schaden dem Steuerzahler konkret beim Bau der A7 drohen könnte.

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