„Trade for all – Handel für alle? Probleme und Reformbedarf der aktuellen EU-Handelspolitik“

Deutsche Zivilgesellschaft veröffentlicht neue Studie (pdf) zur Kritik der aktuellen EU-Handelspolitik: „Trade for all – Handel für alle? Probleme und Reformbedarf der aktuellen EU-Handelspolitik“. Die ExpertInnen heben hervor, dass die aktuelle EU-Handelspolitik den Herausforderungen der Gesellschaft nicht gewachsen ist. Sie zieht die falschen Schlüsse aus der Finanzkrise, stärkt transnationale Konzerne und schwächt kleine und mittelständische Unternehmen, auch in der Landwirtschaft.

„Die EU-Handelsstrategie ,Trade for all‘ spricht viel von Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Arbeitnehmerrechten. In der Praxis setzt die EU aber weiter auf Deregulierung und Marktöffnung, die diesen Zielen in der Vergangenheit entgegenstanden“, sagt Tobias Reichert, Koordinator der AG-Handel und Handelsexperte bei Germanwatch. „Die neusten Angebote der Mercosur-Verhandlungen zeigen dies beim Agrarhandel besonders deutlich. Statt mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay über höhere Umwelt- und Sozialstandards bei der Erzeugung von Ethanol, Soja und Rindfleisch zu sprechen, sollen nun die Importe gesteigert werde. Das hat verheerende Wirkungen für die bäuerliche Landwirtschaft und die Umwelt beider Seiten.“

„Die EU-Handelspolitik muss endlich in der Praxis darauf abzielen Umwelt-, Sozial-, Daten-, Gesundheits- und Verbraucherschutzstandards zu erhöhen und als Grundlage jeglicher Handelsbeziehungen zu setzen, anstatt sie im Dumpingpreis-Wettkampf immer weiter zu senken oder auszuhebeln. Die Menschen haben genug von immer mehr Globalisierung und Deregulierung, und es wird höchste Zeit, dass die Politik dies endlich begreift. Diese Handelspolitik ist nicht im Interesse der Umwelt oder der Menschen, sondern einzig und allein im Interesse der Konzerne, betont Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung.

„Die Konzerne sitzen schon lange mit am Tisch, wenn es um die Verhandlungen, aber auch um die Umsetzung der Abkommen geht. Mit der sogenannten regulatorischen Kooperation, wird praktisch ein formeller Lobby-Mechanismus in Handelsabkommen verankert. Die EU-Kommission ignorierte die Kritik aus der Öffentlichkeit und vieler Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten an der regulatorischen Kooperation im CETA-Abkommen mit Kanada und in den TTIP-Verhandlungen mit den USA. Im Gegenteil: Auch im JEFTA-Abkommen mit Japan ist das Einfallstor für Lobbyisten vorgesehen“, fügt Alessa Hartmann hinzu, Koordinatorin der AG Handel und Handelsexpertin bei PowerShift.

Pressemitteilung hier

Die Studie online unter: http://www.forumue.de/trade-for-all-handel-fuer-alle/ und als pdf

Die Publikation wird im Rahmen eines Webinar vorgestellt.

EINLADUNG ZUM WEBINAR
REGISTIERUNG hier

WEBINAR:
Montag, 19.Februar / 17 Uhr (Dauer ca. 60 min)

EU-Handelspolitik….war da was?
Einführung in die aktuelle EU-Handelsstrategie nach TTIP&Co.
Vorstellung und Veröffentlichung der Studie „Trade for all – Handel für alle? Probleme und Reformbedarf der aktuellen EU-Handelspolitik“

Gammelfleisch aus Brasilien, europäische Milchpulverberge in Afrika, Schiedsgerichte mit Singapur? Diese Schlaglichter zu aktuellen Verhandlungen der EU-Handelspolitik werfen Fragen nach ihrer Ausrichtung und Prioritäten auf. Nicht zu Unrecht. Mit der öffentlichen Kritik um TTIP & Co hat die konzernfreundliche Freihandelspolitik der EU-Kommission in den vergangenen Jahren einen starken Dämpfer erlitten. Viele Menschen waren auf die Straße gegangen oder hatten auch die selbstorganisierte Bürgerinitiative „Stop TTIP“ unterstützt, um sich gegen die aktuelle Ausrichtung der EU-Handelspolitik auszusprechen. Doch seit TTIP auf Eis liegt ist es etwas stiller geworden. Heißt das aber auch alles steht still?

Mitnichten! Die EU-Kommission verhandelt ohne Unterlass und unter Zeitdruck. Denn es ist klar, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis auffällt, dass sie auf noch mehr Liberalisierung weltweit setzen. Dabei spricht die Realität eine andere Sprache: Es ist Zeit für einen Wandel und hin zu einer gerechten Handelspolitik, die eben nicht nur wenige Gewinner und viele Verlierer zur Folge hat, sondern im Sinne aller Menschen und der Umwelt handelt. Dies ist nicht nur ein europäischer Trend. Überall auf der Welt wächst der Druck, über Alternativen zur neoliberal geprägten Globalisierung nicht nur zu reden, sondern sie umzusetzen.

In diesem Webinar geben wir einen Einblick in unsere neueste Studie „Trade for all – Handel für alle? Probleme und Reformbedarf der aktuellen EU-Handelspolitik“ zur EU-Handelsstrategie. Wir zeigen welche Themen wichtig sind und bei welchen Abkommen es sich lohnt genauer hinzuschauen.

Die Teilnahme ist kostenfrei.
Link für die Anmeldung: https://attendee.gotowebinar.com/register/8862058611062508546

Input
Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung
Tobias Reichert, Handels- und Landwirtschaftsexperte bei Germanwatch

Moderation
Nelly Grotefendt, Handelsreferentin beim Forum Umwelt und Entwicklung

Im Anschluss Rückfragen und Diskussion.
Registrierung: https://attendee.gotowebinar.com/register/8862058611062508546

Ein Webinar von PowerShift, Germanwatch und dem Forum Umwelt und Entwicklung.

Mit der Großen Koalition kommt CETA. Darum: NoGroKo

Berlin, 11. Febuar 2018) 250.000 Menschen gingen im Oktober 2015 in Berlin auf die Straße, um gegen TTIP und CETA zu protestieren, mehr als 320.000 im September 2016.

Doch das interessiert weder die CDU/CSU noch die SPD. Sie machen weiter als sei nichts gewesen. So steht im Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 unter der Rubrik Außenhandel:

„Wir wollen freien und fairen Handel in der Welt. Es gilt, in Zeiten der Globalisierung als Europäische Union stärker und einheitlicher in der Handelspolitik aufzutreten. Internationale Organisationen wie Internationaler Währungsfonds, Welthandelsorganisation, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Weltbank haben sich in den letzten Jahren zu zentralen Foren der Gestaltung multilateraler Standards und Regeln entwickelt. Sie wollen wir weiter unterstützen und stärken. Protektionismus lehnen wir ab und setzen vorrangig auf multilaterale Vereinbarungen. Wir sind fest davon überzeugt, dass neben den Verhandlungen auf multilateraler Ebene bilateralen und plurilateralen Abkommen eine entscheidende Bedeutung für eine aktive Gestaltung der Globalisierung zukommt. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Umwelt und Gesundheit, Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden. Dies muss auch für künftige Handelsabkommen gelten. Wir wollen in Deutschland die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das CETA-Abkommen umfassend in Kraft treten kann. Wir wollen umfassende, moderne bilaterale Freihandelsabkommen mit Drittstaaten insbesondere im asiatisch-pazifischen Raum [gemeint u.a.: JEFTA] und Lateinamerika [gemeint u.a.: Mercosur-Abkommen] abschließen und unterstützen gleichzeitig das Ziel einer weiteren Vertiefung der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen [gemeint: TTIP reloaded]. Wir wollen das Außenwirtschaftsförderinstrumentarium, insbesondere in Bezug auf neue Märkte und mit dem Schwerpunkt Afrika [gemeint: EPAs], weiterentwickeln. Wir nehmen bewusst die Zukunftsthemen des afrikanischen Kontinents in den Fokus – Digitalisierung, Innovation und Ausbildung – und setzen zu diesem Zwecke das Eckpunktepapier zur wirtschaftlichen Entwicklung Afrikas um, u. a. durch die Stärkung privater Investitionen, Hermes-Bürgschaften und innovativer Finanzierungsinstrumente. Das Netzwerk der Deutschen Außenhandelskammern ist ein wichtiger Pfeiler unserer Außenwirtschaftspolitik, das wir weiter stärken und ausbauen wollen.
Wir werden Deutschland als einen offenen Investitionsstandort erhalten, achten aber auf faire Wettbewerbsbedingungen. Wir unterstützen die EU-Initiative für ein verbessertes Investitions-Screening.“ (Koalitionsvertrag (pdf), Zeilen 3002-3034)

Neuer Report: Neue EU-Handelsabkommen sind eine Gefahr für Verbraucher, Umwelt und Demokratie

Report von foodwatch und PowerShift zeigt: Neue EU-Handelsabkommen sind eine Gefahr für Verbraucher, Umwelt und Demokratie

Brüssel/Berlin, 7. Februar 2018: Die Europäische Union verhandelt derzeit eine Reihe neuer Freihandelsabkommen, die negative Folgen für Verbraucherrechte, Umweltstandards und demokratische Prinzipien hätten. Das zeigt ein Report der Organisationen PowerShift und foodwatch. Die geplanten EU-Abkommen unter anderem mit Indonesien, Japan und dem südamerikanischen Mercosur-Staatenbund enthielten ähnlich kritische Vorhaben wie das auf Eis gelegte TTIP-Abkommen mit den USA oder das vorläufig in Kraft getretene EU-Kanada-Abkommen CETA – beispielsweise Sonderklagerechte für Konzerne, Handelsausschüsse ohne ausreichende demokratische Kontrolle oder eine Aufweichung des Vorsorgeprinzips beim Gesundheits- und Verbraucherschutz. Trotz der Risiken finden die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, kritisierten die beiden Organisationen. Noch nicht einmal alle Verhandlungsmandate sind öffentlich. foodwatch forderte den Stopp der Verhandlungen und eine komplette Neuausrichtung der europäischen Handelspolitik.

„Die EU hat aus den Protesten gegen TTIP und CETA offenbar nichts gelernt. Auf dem Altar des Freihandels sollen Verbraucherschutz, Umweltstandards und demokratische Prinzipien geopfert werden – zulasten der Menschen in Europa und zulasten der Menschen in den Partnerländern“, sagte Thilo Bode, Geschäftsführer von foodwatch International, bei der Vorstellung des Reports am Mittwoch in Brüssel. Die Europäische Kommission müsse die Verhandlungen sofort beenden. Bei den geplanten Abkommen gehe es nicht nur um den Wegfall von Zöllen. Es bestehe die reale Gefahr, dass Verbraucher- oder Umweltschutzstandards abgesenkt oder auf einem niedrigen Niveau festgeschrieben würden, so Thilo Bode. „Wir sind nicht gegen Handel – aber Handel muss den Menschen dienen, und nicht einseitig den Interessen von Konzernen.“


Der Report „Handel um jeden Preis?“ (pdf) wurde von der Organisation PowerShift im Auftrag von foodwatch erstellt und untersucht fünf EU-Handelsabkommen, die bisher kaum im Fokus der Öffentlichkeit stehen: mit Japan, Vietnam, Indonesien und Mexiko sowie mit dem Verbund der südamerikanischen Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay (Mercosur). Die Verhandlungen sind teilweise schon weit fortgeschritten, andere stehen noch ganz am Anfang. Viele Punkte, die bereits bei TTIP und CETA für Kritik gesorgt hatten, sind nach Ansicht von foodwatch und PowerShift nahezu 1:1 auch in den neuen Verträgen enthalten:
  • Das europäische Vorsorgeprinzip ist in keinem der Abkommen abgesichert. Stattdessen soll der „nachsorgende Ansatz“ der Welthandelsorganisation (WTO) gelten, der – vereinfacht gesagt – bedeutet: Eine Substanz ist solange zugelassen, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen ist. Beim Vorsorgeprinzip gilt hingegen die Umkehr der Beweislast: Ein Unternehmen muss – beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien – die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen. Regierungen in Europa müssen bei potenziellen Risiken vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.
  • Durch die Abkommen werden Ausschüsse gebildet, die weitreichende Veränderungen festlegen dürfen – ohne ausreichende demokratische Kontrolle durch Parlamente. Ähnliche Mechanismen im CETA-Abkommen sind Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde in Deutschland.
  • In den Verträgen mit Vietnam, Indonesien und Mexiko sind umfassende Investor-Staat-Klagerechte geplant – eine Art Paralleljustiz, über die Konzerne in Zukunft Staaten wegen politischer Regulierungsmaßnahmen verklagen könnten.
  • Bei allen der geplanten Abkommen ist nicht nur der Abbau von Schutzzöllen und Marktöffnungen für Unternehmen das Ziel. Sondern – ähnlich wie TTIP und CETA als Freihandelsabkommen einer „neuen Generation“ – auch die Beseitigung sogenannter nicht-tarifärer Handelshemmnisse. Dazu zählen beispielsweise Regulierungen im Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz. Standards könnten durch die Handelsverträge gesenkt oder vertraglich festgeschrieben werden, so dass sie in Zukunft nicht mehr einseitig von einem Handelspartner verschärft bzw. verbessert werden könnten.

„Genau wie bei TTIP und CETA geht es bei den neuen Handelsabkommen nicht nur um den Abbau von Zollschranken, sondern auch um Verbraucherrechte und Umweltschutzstandards – und die Frage, wie und wer darüber in Zukunft entscheidet“, sagte Thomas Fritz von PowerShift, einer der Autoren der Studie. Es ließen sich bereits jetzt konkrete Punkte nennen, inwiefern die geplanten Abkommen negative Folgen für den Umwelt- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Ernährung haben könnten.

Drei Beispiele aus dem Report:

  • Fleischimporte / Südamerika: Ein Freihandelsabkommen mit dem Staatenverbund Mercosur würde den europäischen Markt für Agrarprodukte aus Südamerika weiter öffnen. Fleischproduzenten etwa aus Brasilien, die enorm  kostengünstig große Mengen produzieren, könnten ihre Exporte und Produktion deutlich steigern – mit fatalen Folgen für die Umwelt: In Brasilien findet ein Großteil der Nutztierhaltung auf gerodeten Regenwaldflächen statt.
  • Pestizide / Japan: In Japan werden deutlich mehr Pestizide in der Landwirtschaft eingesetzt als in der Europäischen Union. Kommt es zu einem Freihandelsvertrag, könnten Import-Lebensmittel mit erhöhten Pestizidrückständen in Europa auf den Markt kommen. Das eigentlich im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip würde so faktisch ausgehebelt.
  • Palmöl-Anbau / Indonesien: Indonesien ist der weltgrößte Produzent von Palmöl. Rund 10 Prozent der Exporte gehen in die EU – für Lebensmittel, Kosmetika oder Biodiesel. Das Land erhofft sich durch den Wegfall von  Handelsschranken einen weiteren Anstieg der Exporte nach Europa. Die Anbauflächen könnten weiter wachsen – was zu deutlich höheren Treibausgas-Emissionen führen würde. Denn neue Palmölplantagen entstehen oft durch das Abbrennen von Torfböden. Die EU setzt sich zwar offiziell für einen nachhaltigen Palmöl-Anbau ein – allerdings nur mit freiwilligen Initiativen. Die deutsche Bundesregierung hat vorgeschlagen, einen umweltgerechteren Anbau unter Berücksichtigung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten zur Bedingung für den Abbau von Handelsbeschränkungen zu machen. Die EU-Kommission hat die damit einhergehende Möglichkeit von Sanktionen jedoch bisher stets abgelehnt. Aktuell liegt ein Entwurf für ein Nachhaltigkeitskapitel in dem Indonesien-Abkommen vor – der ebenfalls keine sanktionsbewehrten Maßnahmen vorsieht.

Pressekontakt:
foodwatch e.V. / Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 290 und +49 (0) 1 74 / 3 75 16 89
PowerShift e.V. / Thomas Fritz
Email: thomas.fritz@power-shift.de
Tel.: +49 (0)160-932 31 548

Flint als abschreckendes Beispiel

Wer zahlt für die Sulfatwelle?

Pressemitteilung von Kohleausstieg Berlin

(31.1.2018, Berlin) Am 1. Februar findet der sogenannte Sulfatgipfel statt. Dort diskutieren VertreterInnen des Berliner Senats und der Brandenburger Landesregierung sowie des Bergbaukonzerns LEAG, der Verwaltungsgesellschaft LMBV und der Wasserbetriebe aus Berlin und Frankfurt/Oder die Ergebnisse des Sulfatprognosemodells. Zu dessen Inhalten, die seit Dezember 2017 öffentlich sind, erklärt Oliver Powalla (Sprecher von Kohleausstieg Berlin):

„Die Kohleverschmutzung der Spree stellt ein anhaltendes Risiko für das Berliner Trinkwasser dar. In keinem einzigen Monat werden die geltenden Emissionsrichtwerte für Sulfat eingehalten. Im Extremfall werden die Sulfatwerte mit prognostizierten 316 mg/L sogar über den bisherigen Messungen liegen. Die Sulfatprognose bezeugt das völlige Versagen des Gewässerschutzes in Berlin und Brandenburg, die zuständigen Behörden haben vor den Profitinteressen des Braunkohlekonzerns LEAG kapituliert. Der Senat sollte die richtigen Schlüsse aus der Sulfatprognose ziehen. Er darf nicht zulassen, dass die Emissionsrichtwerte durch die Brandenburger Landesregierung nun erhöht werden. Wer die Verschmutzung der Spree kaschiert, anstatt sie zu beheben, nimmt jeglichen Druck von der LEAG Sulfateinträge zukünftig zu reduzieren oder besser noch zu vermeiden.“

Wie real das Sulfatrisiko für das Trinkwasser ist, zeigt die jüngste Entscheidung der Frankfurter Wasserwerke. Nachdem die Sulfatkonzentration im Jahr 2017 fast den Grenzwert von 250 mg/L überstieg, hat die Geschäftsführer der Wasserwerke die Reißleine gezogen. Mit der Reaktivierung des Wasserwerks Müllrose wird Frankfurt in Zukunft unabhängiger von der Uferfiltration von Spreewasser. Da sich die LMBV jedoch weigert, als Verursacher eine Entschädigung zu zahlen, droht den FrankfurterInnen eine Erhöhung ihrer Wasserrechnung um 20 Prozent:

„Die dramatische Entwicklung in Frankfurt sollte den Berliner Senat vorwarnen. Für das Wasserwerk Friedrichshagen, das ein Drittel der Berliner Haushalte versorgt, gibt es keinen Ersatz. Sollte der Sulfatgrenzwert in Berlin überschritten werden, dürften die Kosten deutlich höher als in Frankfurt liegen. Es ist dringend an der Zeit, den angekündigten Vertrag über die Kostenübernahme mit Brandenburg und Sachsen auszuhandeln. Die Kosten müssen von der LEAG, dem eigentlichen Verursacher der Wasserverschmutzung, getragen werden. In Sachsen werden erstmals Sicherheitsleistungen von der LEAG verlangt. Der Senat muss gegenüber Brandenburg auf eine ähnliche Lösung drängen, die auch die ursprünglich von Vattenfall gezahlten Sanierungsgelder in Höhe von 1,7 Milliarden Euro einbezieht.“

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Die Stellungsnahme dazu gibt es hier.

 

LINKE-Bundestagsfraktion stellt Antrag für gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag will, dass Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Deutschland ohne Ausnahmen verboten wird. Dazu hat die Fraktion einen Antrag (Drucksache 19/482) eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, das Bundesberggesetz entsprechend zu ändern. Hierzu erklärt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Mitglied seiner Fraktion im Umweltausschuss:

„Es ist überfällig, dass diese unbeherrschbare Risikotechnik endlich umfassend verboten wird. Dies fordern zu Recht auch zahlreiche Bürgerinitiativen in der Bundesrepublik. Die bestehenden Schlupflöcher in der Gesetzgebung, die Fracking in bestimmten Gesteinsformationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, zulassen, müssen vollständig geschlossen werden. Gerade in Niedersachsen stehen die Gaskonzerne in den Startlöchern, um mit Fracking in Tight-Gas-Reservoirs zu beginnen. Und auch das Moratorium für Fracking im Schiefergestein, das 2021 überprüft werden soll, droht dann auf Druck der Industrie gekippt zu werden. In den Bundesländern werden diese Entwicklungen durch die frackingfreundliche FDP forciert. Dabei gibt kein gutes oder schlechtes Fracking. Diese Technik ist in jeder Gesteinsart eine immense Gefahr für die Menschen und die Umwelt.

Fracking dient lediglich den Profitinteressen der Gaskonzerne, besitzt aber keinen volkswirtschaftlichen Nutzen. Wir haben in unserem Antrag ausführlich dargelegt, zu welchen Schäden und ungelösten Problemen Fracking führt. Hierzu gehören Verunreinigungen des Grund- und Trinkwassers durch Frack-Flüssigkeiten, Methan oder Lagerstättenwasser. Unkontrolliert austretendes Methan trägt zur Schädigung des Klimas bei. Der Frack-Vorgang führt zur Entstehung von Erdbeben, insbesondere in geologischen Störungszonen. Eine umweltfreundliche Entsorgung des Rückflusses, eines Gemisches aus verbrauchter Frack-Flüssigkeit und Lagerstättenwasser, ist bis heute ungeklärt. Der erhebliche Anfall von Bohrschlamm bei einem großflächigen Einsatz der Fracking-Technik würde zudem dazu führen, dass die Restvolumina vieler Deponien schnell erschöpft sind und der Bohrschlammtourismus extrem zunehmen würde. Demgegenüber könnte das durch Fracking geförderte Gas bestenfalls zwei Prozent des Energieverbrauchs Deutschlands decken. Dies könnte durch einen forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien schnell aufgefangen werden.“

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Berlin holt sich das Wasser zurück! Artikel in spanischer Online-Zeitung über die Rekommunalisierungswelle in Europa

02.02.2018
Die spanische Onlinezeitung eldiario.es berichtet über das erfolgreiche Volksbegehren Unser Wasser.  Befragt wurde dazu die Pressesprecherin des Berliner Wassertischs, Sigrun Franzen.

La ola europea contra la privatización del agua

La remunicipalización ha permitido a cientos de ciudades recuperar el control de su abastecimiento en detrimento de grandes empresas

El caso de Berlín, cuya remunicipalización data de 2014, es uno de los ejemplos más claros de cómo triunfa un movimiento social frente a grandes poderes económicos y políticos […]

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Wasser aus der Leitung statt aus der (Plastik)Flasche!

Offener Brief an die SPD-Koalitionäre: CETA nicht ratifizieren!

2. Februar 2018

CETA nicht ratifizieren!
Offener Brief an die SPD-Parteispitze und die sozialdemokratischen TeilnehmerInnen der Koalitionsverhandlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der aktuell stattfindenden Koalitionsverhandlungen der SPD mit CDU/CSU bitten wir Sie darum, auch in einer möglichen Großen Koalition das Handelsabkommen der EU mit Kanada, CETA, nicht zu ratifizieren. In der SPD ist CETA sehr umstritten, viele Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen haben sich in den vergangenen Jahren an Protesten gegen das Abkommen beteiligt. Einige Landesverbände der SPD haben sich gegen die Ratifizierung von CETA ausgesprochen; die Berliner Landesregierung, an der die SPD beteiligt ist, hat angekündigt, im Bundesrat gegen die Ratifizierung zu stimmen. Im Sondierungspapier, das den Koalitionsverhandlungen zugrunde liegt, wird die handelspolitische Ausrichtung einer möglichen Großen Koalition jedoch wie folgt skizziert:

„Wir wollen freien und fairen Handel in der Welt. Protektionismus lehnen wir ab und setzen vorrangig auf multilaterale Vereinbarungen. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden.“

Als Netzwerk Gerechter Welthandel – dem unter anderem Attac, BUND, Campact, der Deutsche Kulturrat, Greenpeace, Mehr Demokratie und Naturfreunde angehören – begrüßen wir das Bekenntnis zu einem fairen Handel. Deutlich widersprechen müssen wir jedoch den Aussagen zu den Inhalten von CETA:

  1. Der in CETA enthaltene Schutz von Arbeitnehmerrechten ist äußerst schwach. Das dem europäischen Umwelt- und Gesundheitsschutz zu Grunde liegende Vorsorgeprinzip ist ebenfalls nicht geschützt. Das Kapitel zu Handel und Arbeit ist nicht mit einem funktionierenden Sanktions- und Durchsetzungsmechanismus verbunden und ist von der allgemeinen Streitschlichtung des Abkommens ausgeschlossen. Ein effektives Vorgehen gegen Verstöße von Arbeitnehmerrechten ist damit nicht garantiert, was die Einhaltung von Arbeitsstandards schwächt. Auch das europäische Vorsorgeprinzip im Umwelt- und Gesundheitsschutz wird weder zur Grundlage des Vertrags gemacht noch bezogen auf die EU ausreichend geschützt, sondern durch Verweis auf WTO-Regeln verwässert. Im Regierungsprogramm 2017 hat sich die SPD das Ziel gesetzt, „in allen Handels-, Investitions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Regeln für die verbindliche Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher, ökologischer, verbraucherpolitischer und sozialer Standards wie der ILO-Kernarbeitsnormen mit konkreten Beschwerde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen zu vereinbaren“. Dieses Ziel wurde in CETA nicht erreicht.
  2. Die öffentliche Daseinsvorsorge ist in CETA nur unzureichend geschützt. CETA verfolgt einen Negativlisten-Ansatz bei der Dienstleistungsliberalisierung. Damit hängt der Umfang der Liberalisierungsverpflichtungen von in den Annexen formulierten Ausnahmen ab. Die komplizierte Struktur dieser Ausnahmen in den Annexen führt zu einer hohen Rechtsunsicherheit, ob alle wichtigen, schützenswerten Bereiche ausgenommen wurden. Auch zukünftige Dienstleistungsarten können naturgemäß nicht auf einer Negativliste vermerkt werden. Außerdem führt die so genannte „Sperrklinken-Klausel“ dazu, dass einmal vollzogene Liberalisierungsschritte nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Somit gefährdet CETA weiterhin öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.
  3. Nach der vollständigen Ratifizierung wird CETA ausländischen Investoren weiterhin ein eigenes, privilegiertes Klagerecht außerhalb des deutschen und europäischen Rechtssystems gewähren, das demokratische Handlungsspielräume von Politik einschränkt. Investoren werden weitgehende Rechte gewährt, die über den Eigentumsschutz des Grundgesetzes hinausgehen – ohne dass diesen Rechten Pflichten, etwa zum Schutz des Gemeinwohls, gegenübergestellt werden.

Aus all diesen Gründen weisen die in CETA enthaltenen Regelungen nicht in eine bessere Zukunft, sondern in eine schlechtere. Hunderttausende Menschen haben in den vergangenen Jahren gegen das Abkommen demonstriert, über eine Million Menschen aus Deutschland hat die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA unterschrieben. Dennoch wird das umstrittene Abkommen seit September 2017 vorläufig angewendet. Um vollständig in Kraft zu treten, muss es von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Auf Antrag Belgiens prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit, ob der Investitionsschutz in CETA mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dass eine Ratifizierung nicht stattfindet, bevor der EuGH entschieden hat, halten wir für eine demokratische Selbstverständlichkeit. Zudem bitten wir Sie darum, den vorliegenden CETA-Entwurf angesichts des enthaltenen weitreichenden und einseitigen Investitionsschutzes sowie der Gefahren für Arbeitnehmerrechte und öffentliche Daseinsvorsorge nicht zu ratifizieren – auch nicht in einer möglichen Großen Koalition mit CDU und CSU.

Mit freundlichen Grüßen
Netzwerk Gerechter Welthandel
www.gerechter-welthandel.org

Brief als pdf

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk Gerechter Welthandel

Vorkonferenz in Deutschland: Alternatives Weltwasserforum 2018

Vorkonferenz in Deutschland: Alternatives Weltwasserforum 2018

7. März 2018, 12:00 – 16:00 Uhr
Brot für die Welt, Raum Christian Berg 0.K.06
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin

Vom 17. bis 22. März 2018 veranstalten Nichtregierungsorganisationen in Brasilia/Brasilien das internationale Alternative Weltwasserforum FAMA 2018 (Fórum Alternativo Mundial da Água). Das Alternative Weltwasserforum versteht sich als eine Gegenbewegung zum Weltwasserforum 2018 des Weltwasserrats, das von internationalen Organisationen, Finanzinstitutionen und Privatwirtschaft ebenfalls in Brasilia stattfindet. Mit einer eigenen Vorkonferenz in Deutschland möchten wir einen Blick auf die für uns wichtigen Wasserthemen werfen.

Deutschland hat sich zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) verpflichtet und will sich stark in die internationalen Anstrengungen einbringen. Das Wasserziel ist dabei nach unserer Auffassung von grundlegender Bedeutung.
Unser Konsumverhalten hat Auswirkungen auf die Wasserressourcen weltweit und betrifft damit die Lebensgrundlagen von Menschen andernorts. Deutschland ist einer der weltweit größten Importeure von sogenanntem virtuellem Wasser. Insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse, Nahrungs- und Futtermittel sowie Industrierohstoffe, wie Ölsaaten oder Zellulose, sind wasserintensive Güter. Allein vom Jahr 2000 bis 2010 wurden die Agrarflächen, die für Exporte nach Deutschland genutzt werden, um 38 Prozent erweitert. Bietet die Nachhaltigkeitsagenda nun die nötigen Lösungen, um eine gerechte und nachhaltige Bewirtschaftung der weltweiten Wasserressourcen voranzubringen?

Geht es um Gemeinwohlorientierung, so ist in Deutschland die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung für die Aufgaben der Daseinsvorsorge ein Erfolgsmodell. Erfährt der internationale Erfahrungsaustausch mit entsprechenden kommunalen und öffentlichen Strukturen sowie Gemeinwohlorientierung heute durch die SDGs Aufwind? An welcher Stelle können geeignete gemeinwohlorientierte Strukturen diskutiert werden?

Auf dem internationalen Alternativen Weltwasserforum FAMA 2018 wird es auch um den Schutz von Wasserquellen, Wasserkraft und Staudämme und den Kampf gegen Privatisierungen gehen. Auf unserer Vorkonferenz geben Umwelt- und Entwicklungsorganisationen in Deutschland einen Einblick aus ihrer Arbeit zu diesen Themen.

Programm als pdf

 

Veranstalter: Brot für die Welt | Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW)

und weitere Partnerorganisationen aus Forum Umwelt und Entwicklung.

Ihre Anmeldung zur Veranstaltung senden Sie bitte an: info@aoew.de.

 

Gesetzliche Verankerung Menschenrecht Wasser fehlt im Entwurf der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie der EU-Kommission

Anlässlich der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative Right2Water (2013) wurde die europäische Trinkwasserrichtlinie überarbeitet.[1] Am 1.2.2018 hat die EU-Kommission ihren Entwurf (pdf) vorgestellt. Auf ihrer Website wirbt sie: „Mit heute (Donnerstag) von der EU-Kommission vorgeschlagenen Reform der Trinkwasserrichtlinie werden die Qualität des Trinkwassers, der Zugang zu Trinkwasser und die diesbezüglichen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger verbessert. Ziel des heutigen Legislativvorschlags ist es, das Recht auf sauberes Trinkwasser zu garantieren, ein Ziel, das auf die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative >Right2Water<, zurückgeht, bei der 1,6 Mio. Unterschriften zur Unterstützung eines verbesserten Zugangs zu sauberem Trinkwasser für alle Europäer gesammelt wurden. Der Gesamtverbrauch an Leitungswasser – eine kostengünstige, sichere und umweltfreundliche Alternative zu in Flaschen abgefülltem Wasser – sollte sich dadurch erhöhen. […]“

Vom 1. Februar bis 1. April 2018 kann man sich hier dazu äußern.

Quellen:
Website: Review of the drinking water directive hier
Dokument: Review of the drinking water directive (pdf)
Revision of the Drinking Water Directive (RECAST 2017) hier
Saubereres Trinkwasser für alle Europäer https://ec.europa.eu/germany/news/20180201-trinkwasser_de

Weiterführende Links
Website EU-Kommission, Environment, Drinking Water hier

Reaktionen auf den Entwurf der neuen Trinkwasser-Richtlinie

Verdi


Europäische Kommission verpasst Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser – Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie bringt nur einzelne Verbesserungen
31.01.2018

Die Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie, die morgen (1.2.2018) in der Europäischen Kommission beraten wird, bleibt nach Ansicht der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ weit hinter den Forderungen von über 1,8 Millionen Europäischen Bürgerinnen und Bürgern zurück. „Die guten Vorschläge der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung finden sich im Entwurf der Kommission leider nicht wieder“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. Stattdessen ergehe sich die Kommission in Detailfragen, die unzulässig in das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen eingreifen.

Positiv sei, dass die Hauptforderung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ in der Europäischen Gesetzgebung erstmals berücksichtigt werde. Der Entwurf für die Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie enthalte nun eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Zugang von Menschen zu Trinkwasser zu sichern und zu verbessern, die ihn bisher nicht haben. Diese Verpflichtung bleibe aber sehr unkonkret und gehe über Informationspflichten kaum hinaus, kritisierte Scheidt. „Jetzt ist das Europäischen Parlament gefragt, den Entwurf von überflüssigen Details zu entschlacken und dem Menschenrecht echte Geltung zu verschaffen, wie es das Parlament in seinem Initiativbericht 2015 gefordert hat.“ so Scheidt weiter.

Mit der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ und der hartnäckigen Arbeit im Anschluss an die Unterschriftensammlung hätte die Bürgerinitiative erreicht, dass die Europäische Kommission ihren dürren Worten vom März 2014 endlich Taten folgen lassen müsse. „Leider ist der vorliegende Vorschlag halbherzig. Wir werden deshalb weiter für eine echte Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung eintreten“, so das ver.di-Bundesvorstandsmitglied.

Für Rückfragen:
Clivia Conrad, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft, Telefon 0151.12 67 39 59

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European Water Movement – Food & Water Europe – Wasser in Bürgerhand

The European Commission once again disappoints citizens that supported the Initiative for the Right to Water
Today European water advocates said the leaked proposal for a new Drinking Water Directive is disappointing and doesn’t meet the expectations of the citizens and organisations that supported the first successful European Citizen’s Initiative (ECI) on the right to water. The review of this directive was framed by the Commission as their only answer to the ECI. Five years later, this draft doesn’t meet any of the demands supported by nearly two million people.

Elisabetta Cangelosi, member of the European Water Movement said, “Five years waiting for an answer and the result couldn’t be more disappointing. Although we welcome the timid attempt of the Commission to include provisions about universal access to water and the emphasis on minorities and vulnerable groups, this text has nothing to do with the human right to water recognized by the United Nations and demanded by citizens”.

The Human Right to Water as defined by the United Nations implies that water and sanitation must be physically accessible, safe, acceptable, sufficient and affordable. The draft Drinking Water Directive addressed just the first three aspects.

David Sánchez, director at Food & Water Europe added, “The proposal from the Commission simply ignores the main challenge for the Human Right to Water in the European context, affordability. With thousands of families having their water cut-off in Europe in recent years for not being able to pay the bills, guaranteeing access is not enough. We need political courage from the Commission to challenge private companies that make profit out of water management to really implement this human right in Europe”.

The proposal also includes provisions to promote free access to water in public spaces, including public buildings, but it falls short as this provision is not specific about it being tap water.

Jutta Schütz, member of Wasser in Bürgerhand added, “The Commission vague wording allows the interpretation that installing vending machines with bottled water would be enough. We need to close this gap so the Drinking Water Directive is coherent with the efforts to get rid of plastics at the European level such as the Plastics Strategy or the Circular Economy Package, and to challenge this unacceptable, environmentally-damaging industry”.“
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EPSU European Federation of Public Service Unions (EPSU)

Recast Drinking Water Directive step forward but misses the opportunity to recognize Human Right to Water

Brussels, 31 January 2018 – Press Release) Tomorrow the European Commission will approve the Recast of the Drinking Water Directive (DWD). It is the first time that legislation takes account of the demands of the first ever successful European Citizens Initiative (ECI) Right2water. The ECI collected over 1.8 million signatures asking the European Commission to propose legislation implementing the human right to water and sanitation as recognised by the United Nations (UN).

The Recast Directive takes steps in the right direction especially with an obligation for Member States to take all measures necessary to ensure access to drinking water for vulnerable and marginalized groups. However just providing health advice and information on the quality of water falls short of our expectations.

The Recast Directive fails to go all the way and recognize this human right. There is no reference to the considerable work of the UN Special Rapporteurs for the Human Right to Water and Sanitation. These rapporteurs have made numerous suggestions on how this right can be realized. While the Commission recognizes the demands of citizens and continued support for the implementation of the Human Right to Water and Sanitation this is not reflected in the legislative text.

Jan Willem Goudriaan, EPSU General Secretary and Right2water vice-president states “It is an achievement for the supporters of the right2water that Member States have to do more to provide access to drinking water for vulnerable groups including refugees. I am disappointed EU failed to become a world leader by recognizing this right in its legislation. We are expecting the Commission to take up the Right to Water and Sanitation up in the Frame Work Directive as well”.

EPSU has actively supported the ECI Right2water and will continue to campaign with the European Water Movement and others to achieve a clear commitment by the European Institutions on the implementation of the Human Right to water and sanitation as defined by the United Nations. It is now for the European Parliament to give its opinion and proposals. Members of the European Parliament have been supporting this right consistently.

EPSU hopes that the European Commission can make this up during the debate on the upcoming Water Framework Directive (WFD) publishing an ambitious piece of legislation that will take into account the Right2water views.

For more information Pablo Sanchez psanchez@epsu.org +32 474 626 633

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EPSU is the European Federation of Public Service Unions. It is the largest federation of the ETUC and comprises 8 million public service workers from over 260 trade unions; EPSU organises workers in the energy, water and waste sectors, health and social services and local, regional and central government, in all European countries including the EU’s Eastern Neighborhood. EPSU is the recognized regional organization of Public Services International (PSI). For more information please go to: www.epsu.org

Studie von EPSU: Commentary on the European Commission’s  “Study on Water Services in Selected Member States” (pdf)

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Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament

PRESSEMITTEILUNG – Brüssel, 1. Februar 2018

Trinkwasserrichtlinie muss die Verschmutzung endlich wirksam stoppen!

Zur heutigen Vorstellung der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie, erklärt Martin Häusling, Agrarsprecher der Grünen/EFA und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments:

„Die längst fälligeÜberarbeitung der Trinkwasserrichtlinie soll nun endlich die steigenden Probleme der Bereitstellung sauberen Trinkwassers angehen. Diese Chance für Weichenstellungen zum Schutz der Trinkwasserressourcen darf nicht vertan werden. Ich begrüße das Ziel der Kommission, Wasserrahmenrichtlinie und Trinkwasserrichtlinie endlich auch mit der Nitratrichtlinie zu verknüpfen, doch muss hier letztendlich die ganze Agrarpolitik und auch die Chemikalien- und Arzneipolitik mit in Betracht gezogen werden.

Angesichts der Gefährdung unserer Trinkwasserressourcen durch Nitrat, Pestizide und Arzneimittel ist es richtig, dass die Kommission weiterhin auf Grenzwerte setzt und nicht auf ungenaue Leitwerte, wie die Weltgesundheitsorganisation es tut. Diese müssen nun streng gezogen und überwacht werden. Die Wasserwirtschaft ist in den letzten Jahren immer mehr zum Reparaturbetrieb für Verschmutzungen geworden, das schützt unsere Wasserressourcen nicht und kostet trotzdem immense Summen an Steuergeldern. Verursacher von Verunreinigungen müssen benannt und zur Verantwortung gezogen werden. End-of-pipe-Lösungen sind immer die schlechteste und ineffizienteste Option..

Ich begrüße, dass die Kommission nun auch Kontaktmaterialien mit einbezieht und den hormonwirksamen Stoff Bisphenol A, in die Liste der zu überprüfenden Schadstoffe aufnimmt. Für diesen Stoff muss allerdings mittelfristig ein Nullgrenzwert gelten, denn die Hormonwirksamkeit ist unabhängig von der Dosis.

Der Forderung der Europäischen Bürgerinitiative Rigtht2Water und der Resolution des Europäischen Parlaments von 2015, das Recht auf sauberes Wasser zu verankern, kommt die Kommission in diesem Vorschlag nach. Wir Grüne fordern allerdings von der Kommission auch, der weiteren Privatisierung der Trinkwasserversorgung einen Riegel vorzuschieben. Viele Beispiele in Deutschland, Frankreich und auch außerhalb der EU haben gezeigt, dass die Trinkwasserversorgung in privater Hand für die Bürger die teuerste Lösung ist.“

Weitere Informationen:
Briefing Endokrine Disruptoren: Was sind Umwelthormone? http://www.martin-haeusling.eu/themen/eu-umweltpolitik/1715-endokrine-disruptoren-was-sind-umwelthormone.html
Euractiv Gastbeitrag Euractiv – Bisphenol A in unserem Essen vom 19.01.18 http://www.martin-haeusling.eu/themen/lebens-futtermittel-kennzeichnung-sicherheit/1831-euractiv-bisphenol-a-in-unserem-essen.html
http://www.right2water.eu/de

Hintergrund Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-429_de.htm
Factsheet Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-430_de.htm

Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament – Martin Häusling
Büro Brüssel Tel. +32-2-284-5820, Email: martin.haeusling@europarl.europa.eu
Büro Berlin Tel. +49-(0)30-227-70020, Email: berlin@martin-haeusling.eu
Zum Blogbeitrag

Medienecho

:

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/wasserstrategie-der-eu-auch-in-deutschland-gibt-es-menschen-ohne-zugang-zu-trinkwasser-15427635.html

https://www.morgenpost.de/web-wissen/article213296493/EU-wirbt-fuer-Leitungswasser-um-Plastikmuell-zu-reduzieren.html

https://www.tagesschau.de/ausland/leitungswasser-101.html

http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2018-02/trinkwasser-eu-kommision-qualitaet-standard

http://www.sonnenseite.com/de/umwelt/saubereres-trinkwasser-fuer-alle-europaeer.html

http://www.fnp.de/nachrichten/politik/Trinkwasser-aus-jeder-Leitung;art673,2896085

http://de.euronews.com/2018/01/31/eu-will-gutes-trinkwasser-fur-alle

https://www.focus.de/gesundheit/news/leitungswasser-eu-kommission-schlaegt-neue-qualitaetsstandards-vor_id_8400526.html

Die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (#right2water)

Die Forderungen der Bürgerinitiative #Right2Water:

Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht

Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware – Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert. Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen. Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:

  1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.
  2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.
  3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.

Ältere Beiträge zum Thema EBI Wasser hier und hier

[1] „Die Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG wurde als direkte Folgemaßnahme zur Europäischen Bürgerinitiative Right2Water in das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 aufgenommen.“ (Quelle)

Studie zeigt auf: Trumps handels- und industriepolitische Agenda: Mehr Liberalisierung

Christoph Scherrer, Elizabeth Abernathy und Kosmas Kotas: Trumps handels- und industriepolitische Agenda: Mehr Liberalisierung. In: Working Paper Forschungsförderung. Nr. 53, Dezember 2017. Hrsg. von der Hans Böckler Stiftung (pdf)

Vgl. dazu:

Max Bank (Lobbycontrol): Ein Jahr Trump: Von wegen Protektionismus, 29.1.2018.

„[…] Unsere These: Die Bundesregierung und die EU-Kommission benutzen ihre Kritik am angeblichen US-Protektionismus, um ihre ,Freihandelsoffensive‘ zu legitimieren. Und das mit Erfolg: Denn ein Großteil der bislang kritischen handelspolitischen Öffentlichkeit glaubt die Mär von der bösen, nationalistischen US-Administration und den guten liberalen Europäern. Ein fataler Trugschluss. […]“ Mehr hier

Wider die Vernunft. „FDP fordert Fracking in Deutschland“

Spiegel Online
18.01.2018

FDP fordert Fracking in Deutschland
Deutschland scheitert an seinen Klimazielen – jetzt fordert die FDP nach SPIEGEL-Informationen die unkonventionelle Erdgasförderung zu erlauben, um die CO2-Bilanz zu verbessern.
Zum Artikel

Dazu energiezukunft, 22.1.2018: FDP will Fracking erlauben und übersieht Gefahren
„Es klingt paradox: Um die deutschen Emissionen zu senken, will die FDP Fracking zur Gasförderung erlauben. Die deutsche Erdgasindustrie frohlockt. Unterdessen zeigen neue Studien aus den USA: Fracking ist aus Klimasicht schlimmer als gedacht.“
Außerdem: „Mögliche Gefahren für die Umwelt: Giftiges Grund- und infolge auch Trinkwasser, zerstörte Natur und in jedem Fall große Menge giftiges Abwasser, das wieder an die Oberfläche gerät.“ Zum Artikel


Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im bundesweiten Netzwerk Gegen Gasbohren