CETA – Poker: Entmachtung des Ministerrats durch die Kommission?

CETA – Poker: Entmachtung des Ministerrats durch die Kommission?*

20. Juni 2016

Von Wilfried Pürsten

Die Diskussion über die Verabschiedung des sog. Freihandelsabkommens CETA bekam vor einigen Tagen eine neue Wende. Bisher wurde CETA als gemischtes Abkommen betrachtet, über das nicht ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat entschieden werden kann. Kritiker sahen eine Hauptaufgabe darin zu verhindern, dass die Entscheidung des Parlaments durch eine vorläufige Anwendung vorweggenommen wird. Sie müssen sich wohl umorientieren, denn die Kommission kommt mit einer neuen Strategie.

Nach einem in der FAZ vom 11. 6. 2016 unter Berufung auf „Quellen aus dem Umfeld der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström“ erschienenen Bericht soll ein längst überholt geglaubter Vorschlag der Kommission wieder hervorgeholt werden, und  CETA als in alleiniger EU-Zuständigkeit liegendes Abkommen („EU-only“) ohne jegliche parlamentarische Beteiligung in den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Die Kommission will dazu am 5. Juli ein Gutachten zur Rechtsnatur von CETA sowie einen Vorschlag zum weiteren Prozedere vorlegen. Dieser Vorschlag soll für das weitere Ratifizierungsverfahren verbindlich sein. Ein Widerspruch des Ministerrats sei nur dann zu beachten, wenn dieser in Form eines einstimmigen Beschlusses aller 28 Mitglieder erklärt werde. Zugleich wurde bekannt, dass eine einstimmige Entscheidung ausgeschlossen erscheint: Denn Italien habe sich bereits der Meinung der Kommission angeschlossen.

Nach dieser von der Kommission geplanten Weichenstellung kann CETA bereits auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses des Rates (und anschließender Zustimmung des Europäischen Parlaments) in Kraft treten. Angesichts der allgemeinen Zustimmung, die CETA im Ministerrat erfahren hat und der Entschlossenheit vieler Mitglieder, das Abkommen nicht am Widerstand einzelner Länder scheitern zu lassen, sind die Chancen für eine derart verkürzte Ratifizierung nicht unrealistisch: Die Bundesregierung, die sich nach wie vor für die Beteiligung von Bundesrat und Bundestag einsetzt, benötigte für eine Ablehnung eine Sperrminorität, die entweder durch 13 Mitgliedsstaaten hergestellt werden könnte oder durch vier Mitgliedsstaaten mit einem Anteil von 35 % an der EU-Bevölkerung (Art. 16 Abs. 4 EUV; Art. 238 Abs. 3 b AEUV).

Das Ratifizierungsverfahren wird im Protokoll zur Brüsseler Sitzung des Ministerrats vom 13. 5. 2016 u.a. wie folgt beschrieben: „Second Exchange of views between COM; and MS: „At the request of LUX, COM clarified the way forward. Accordingly, she would take the occasion of the decision of the College of Commissioners on CETA in mid-June to express its view on whether CETA is a mixed agreement or not. Subsequently the Council would have to vote on the decision. In the case of a joint agreement unanimity is required, in the presence of an „EU-only_agreement“ a qualified majority is needed.“ In der Sitzung waren zuvor Zweifel an der Zuverlässigkeit einzelner nationaler Parlamente deutlich geworden, und die Entschlossenheit einiger Minister und insbesondere der Kommission, das Abkommen daran nicht scheitern zu lassen. Kommissarin Malmström wird mit dem Satz zitiert:“ It would be carefully examined, about what the national parliaments would have to take a vote, so that not one national parliament could take all the other parliaments hostage.“

Die Kommission beansprucht mit ihrem neuen Szenario für sich das Recht zur verbindlichen Beurteilung des Rechtscharakters von CETA, und damit zur Vorgabe der Mehrheitserfordernisse im Ministerrat sowie zur parlamentarischen Beteiligung in den Mitgliedsstaaten. Sie begründet ihre Verfahrensherrschaft offenbar damit, dass ihr ein „Vorschlagsrecht“ mit  besonderer Verbindlichkeit zustehe. Sie nennt ihr Votum zum Rechtscharakter von CETA eine „Entscheidung“, über die der Rat „abzustimmen“ habe (s. Protokollauszug oben).

Ein derart weitgehendes Initiativrecht der Kommission ist in Art. 207 Abs. 2 i.V.m. Art. 293, 294 AEUV tatsächlich vorgesehen. Nach Art. 293 Abs. 1 AEUV kann der Rat einen „Vorschlag“ der Kommission nur einstimmig abändern. Dieses gilt aber nur, sofern die Kommission als Akteur im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren auftritt. Eine Übertragung auf das Verfahren der Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge ist ausgeschlossen. Dieses Verfahren ist in Art. 218 AEUV umfassend und insoweit abschließend geregelt (Streinz, Europarecht, 10. Aufl. 2016, Rdn. 395 und 1241 ff.). Bei Verhandlungen zu völkerrechtlichen Verträgen führt danach der Ministerrat die Regie:

  1. Es ist der Ministerrat, der die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen ermächtigt (Art. 218 Abs. 2 AEUV). Der Ministerrat benennt den Verhandlungsführer (Abs. 3) und erteilt diesem dazu Richtlinien; er bestellt ggf. einen Sonderausschuss zur laufenden Begleitung der Verhandlungen (Abs. 4). Der Auftrag an die Kommission, versehen mit detaillierten Verhandlungsrichtlinien, wurde durch Mandat des Rates vom 24. April 2009 erteilt, das am 14. Juli 2011 erweitert wurde. Mit der Mandatserteilung wurde auch der in Art. 218 Abs. 4 AEUV vorgesehene Sonderausschuss eingerichtet.
  2. Wenn die Kommission gemäß Art. 218 Abs. 5 AEUV einen „Vorschlag des Verhandlungsführers“ vorlegt, auf Grund dessen der Ministerrat tätig wird, so entspricht das dem Ablauf des Verhandlungsprozesses: Die Vorschrift beschreibt demnach die Verpflichtung der Kommission, das Ergebnis ihrer Geschäftsbesorgung in Form eines Vorschlages zu unterbreiten.
  3. Eine Bindung an den Vorschlag der Kommission zum Rechtscharakter des abgeschlossenen Vertrages besteht nicht. Diese Beurteilung steht grundsätzlich  dem Organ (hier: dem Ministerrat) zu, das über die Zustimmung zum Vertrag eigenverantwortlich – wie auch sonst? – zu entscheiden hat. An den hier kolportierten Vorschlag der Kommission ist der Rat umso weniger gebunden, als dieser dem hier erteilten Mandat widerspricht. Das Mandat für CETA lautete ausdrücklich auf den Abschluss eines gemischten Abkommens (s. Vermerk des Rates zur Mandatserweiterung vom  14. 7. 11, Anlage II).
  4. Das von der Kommission ins Spiel gebrachte Erfordernis eines einstimmigen Widerspruchs des Rates, der allein die Weichenstellung der Kommission verhindern können soll, ist wie gesagt nicht durch das Initiativrecht der Kommission im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren begründbar. Es lässt sich auch nicht aus dem Umstand herleiten, dass das Verfahren nach Ansicht des Ministerrates ein gemischtes Abkommen zum Gegenstand hat. Die dort als Ausnahme vom Grundsatz der qualifizierten Mehrheit (Art. 218 Abs. 8) erforderliche Einstimmigkeit gilt selbstverständlich nur für Entscheidungen mit rechtlicher Außenwirkung.

Die Regeln zur Beschlussfassung für Vorentscheidungen, wie Entscheidungen zur Tagesordnung oder zu sonstigen Verfahrensfragen finden sich in der Geschäftsordnung des Rates.

Das Szenario einer EU-only-Entscheidung mit einem irgendwie gearteten Bestimmungsrecht der Kommission zum Rechtscharakter von CETA ist mit der EU-Verfassung nicht vereinbar. Handelt es sich vielleicht um eine der  Kriegslisten, für die Jean-Claude Juncker so berühmt geworden ist? Eine geht bekanntlich so:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ (Der Spiegel 27. Dezember 1999)

Die Bundesregierung hat nach Bekanntwerden des neuen Vorschlages der Kommission ihre Ansicht bekräftigt, CETA nur zustimmen zu wollen, wenn Bundestag und Bundesrat beteiligt werden. Sigmar Gabriel twitterte am 15. 6.:

Dieses allgemeine Bekenntnis zu CETA als gemischtem Abkommen ist allerdings kein Anlass zur Entwarnung. Das Bekenntnis wäre erst dann überzeugend, wenn die Bundesregierung klar macht, dass sie die Behauptung eines Privilegs der Kommission zur einseitigen Festlegung des Rechtscharakters von CETA nicht hinnehmen würde. Die neuerliche Rechtsprätention der Kommission sollte für die Bundesregierung Anlass für eine Prüfung sein, ob mit einer Fortsetzung des Ratifizierungsverfahrens für CETA nicht der – recht kurze – Zeitraum abgewartet werden muss, in der diese und andere auch für CETA wesentliche Rechtsfragen vom EuGH geklärt sein werden. Das derzeit vorbereitete Gutachten in Sachen Singapur wird für Anfang 2017 erwartet.

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* Der Beitrag erschien am 20. Juni 2016 auf dem Blog von Norbert Häring
** Professor Flessner hat auf Anfrage vom Berliner Wassertisch den Beitrag begutachtet und kam zu dem Ergebnis: „der Beitrag von Pürsten ist konsistent und gut vertretbar“ (Flessner, 24.06.2016)

 

Handelsabkommen mit Kanada: Bundestag soll über Ceta mitbestimmen

Spiegel Online
24.06.2016

Handelsabkommen mit Kanada: Bundestag soll über Ceta mitbestimmen

Der Bundestag soll nach Informationen des SPIEGEL nun doch über das europäisch-kanadische Handelsabkommen Ceta abstimmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte im Kabinettsfrühstück der Unionsminister am Mittwoch, angesichts der hitzig geführten öffentlichen Debatte über internationale Handelsverträge sei eine Befassung des Parlaments sinnvoll. […]
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CETA und TTIP ruinieren das Vorsorgeprinzip

Berliner Zeitung
21.06.2016

TTIP-Demo05

CETA und TTIP ruinieren das Vorsorgeprinzip
Von Stefan Sauer
„Man muss bezüglich der geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA zwischen der EU und den USA sowie mit Kanada mittlerweile den Eindruck gewinnen, Befürworter und Gegner sprächen von vollkommen unterschiedlichen Verträgen. Auf der einen Seite schwören EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, Bundeskanzlerin Angela Merkel und andere Befürworter Stein und Bein, europäische Verbraucher-, Umwelt-, und Arbeitsschutzstandards blieben durch die Abkommen unangetastet. […] Der zentrale Befund der Studie [pdf] allerdings ist unzweifelhaft und überprüfbar: Auf keiner der 1600 Seiten, die das CETA-Abkommen umfasst, ist das Vorsorgeprinzip auch nur erwähnt.[…]“

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Vgl. auch die Pressemitteilung von Foodwatch: „Studie: Wie TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip aushebeln

 

DGB fordert Regierung auf: „CETA in derzeitiger Form ablehnen“

DGB

22.06.2016
Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada

DGB fordert Regierung auf: „CETA in derzeitiger Form ablehnen“

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und der Vorsitzende des kanadischen Gewerkschaftsbundes CLC, Hassan Yussuff, lehnen in einer gemeinsamen Erklärung die vorliegende Fassung des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada ab.

Zur Erklärung

Im Schatten der EM 2016 hat die Regierung das Pro-Fracking-Gesetzespaket durchgebracht

UPDATE vom 22. Juli 2016

Hintergrundbeitrag von Gegen Gasbohren

Fracking
Fracking: Campact ruft Irritationen hervor
21.07.2016

„[…] Das Gesetzespaket hat zudem die Rechte der Wasserbehörden beschnitten: So wurde der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes für Fracking ausgehebelt […]“
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UPDATE vom 12. Juli 2016

BBU

Zu dem ärgerlichen Artikel der TAZ von Malte Kreuzfeldt und Ingo Arzt „Bundestag beschließt Fracking-Gesetz. Freut euch doch. Jahrelang haben Umweltverbände gegen Fracking gekämpft. Jetzt ist das Gesetz da, aber sie nörgeln weiter.“ hat Oliver Kalusch (Geschäftsführenden Vorstand des BBU) am 26. Juni 2016 zwei passende Kommentare geschrieben: http://www.taz.de/!ku34958/

 

UPDATE vom 13. Juni 2016
Keine Stimme den Frackern! Hier kann man nachgucken, wer für das Pro-Fracking-Gesetz gestimmt hat und wer dagegen!

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Mitteilung Deutscher Bundestag:

 

Nach intensiver Debatte hat der Deutsche Bundestag am Freitag, 24. Juni 2016, das Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung (Wasserrecht: 18/4713, 18/4949, 18/8916; Bergrecht: 18/4714, 18/4952, 18/8907) in geänderter Fassung nach zweiter und dritter Beratung beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten bei den wasserrechtlichen Regelungen 435 Abgeordnete für und 109 gegen den Entwurf, neun enthielten sich. Bei den bergrechtlichen Regelungen enthielten sich bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen die Grünen, Die Linke stimmte dagegen. Entschließungs- und Änderungsanträge der Grünen (18/8925, 18/8926, 18/8927) und Linken (18/8931) scheiterten an der Koalitionsmehrheit. […]

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UPDATE vom 24. Juni 2016
Anlässlich der Verabschiedung des Fracking-Gesetzespakets

BBU: Entscheidung des Deutschen Bundestages für Fracking verlagert die Auseinandersetzung in die betroffenen Regionen

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(Bonn, Berlin, 24.06.2016) Als fatalen Schritt in die falsche Richtung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die heutige Verabschiedung eines Fracking-Erlaubnis-Rechts durch den Deutschen Bundestag bezeichnet. Danach kann Fracking zur Aufmachung und Gewinnung von Gas, das in bestimmten Gesteinsformationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, vorliegt, in jeder Tiefe stattfinden. Die betroffenen Regionen werden damit den Frackinn-Gefahren wie Grundwasserkontamina-tionen, Erdbeben oder einer Zerstörung von Natur und Landschaft ausgesetzt. Der BBU betont, dass die Auseinandersetzung um Fracking damit jedoch nicht beendet ist, sondern in eine neue Phase eintritt. Die Auseinandersetzung wird jetzt bei jedem konkreten Fracking-Vorhaben vor Ort erfolgen.

Oliver Kalusch, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des BBU erklärt hierzu: “Die Fracking-Debatte im Deutschen Bundestag war eine erschreckende Darstellung der Selbstgerechtigkeit der Großen Koalition. Statt Fracking ausnahmslos zu verbieten, klopften sich die Rednerinnen und Redner von SPD und CDU/CSU selbst auf die Schulter. Doch dafür gibt es keinen Grund. Da die Große Koalition Tight-Gas-Fracking nun auf eine rechtssichere Basis gestellt hat, wird eine gigantische Fracking-Welle über Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Teile weiterer Bundesländer hereinbrechen. Statt Umwelt- und Gesundheitsschäden durch ein ausnahmsloses Fracking-Verbot auszuschließen, haben sich die Parlamentarier der Großen Koalition zu Erfüllungsgehilfen der Gasindustrie gemacht. Damit verlagert sich die Auseinandersetzung jetzt in die Regionen und Kommunen, in denen konkrete Fracking-Projekte realisiert werden sollen. Der Kampf gegen Tight-Gas-Fracking wird nun in Genehmigungsverfahren, Erörterungsterminen sowie bei Bürgerversammlungen und Demonstrationen stattfinden. Und die Bürger vor Ort werden sich gut überlegen, ob sie Parteien wählen, die Fracking zugelassen haben.“

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz wird sich weiter gegen Fracking engagieren und die Änderung des Bundesberggesetzes verlangen, in das ein Paragraf mit einem ausnahmslosen Fracking-Verbot aufgenommen werden muss. Den Widerstand gegen Fracking vor Ort wird der BBU aktiv unterstützen.

 

NABU zur heutigen Entscheidung zum Fracking-Gesetz im Bundestag

Miller: Verschärfte Regeln, aber kein klares Nein zur klimaschädlichen Risiko-Technologie

Berlin – Zum heute im Bundestag verabschiedeten Fracking-Gesetz erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Das beschlossene Gesetzespaket stellt nicht sicher, dass Mensch und Natur ausreichend vor den Gefahren des Frackings geschützt werden. Es ist gut, dass es endlich ein Fracking-Gesetz gibt, aber ein klares Nein zur klimaschädlichen Risiko-Technologie wäre das richtige Signal gewesen statt nur schärfere Regelungen.“ So wird Fracking in dichtem Sandstein im Gesetzespaket nicht ausgeschlossen und soll selbst in Natura-2000-Gebieten möglich sein. Durch die Einführung einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) würde immerhin eine Öffentlichkeitsbeteiligung möglich sein.

Die große Koalition ist sich einig und will den Bundesländern zukünftig die Entscheidung überlassen, ob und in welchem Umfang Probebohrungen erfolgen können. An Orten, an denen Probebohrungen durchgeführt werden, soll anschließend eine Expertenkommission ein Erfahrungsbericht erstellen. Mit diesem Bericht will sich dann der Bundestag erneut beschäftigen. Die geplanten Forschungs- und Entwicklungsvorgaben mittels Probebohrungen sind aus NABU-Sicht nicht zielführend, da die Erkenntnisse aufgrund der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten nicht auf andere Bohrstandorte übertragbar sind.

Den Einsatz von Fracking-Technologien, mit denen aus tiefliegenden Gesteinsschichten unter erhöhtem Druck und unter Einsatz von Chemikalien Gas gewonnen wird, lehnt der NABU aus energie-, klima-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen ab. „Wir brauchen die Risiko-Technologie Fracking nicht für unseren Energiemix. Der Schutz von Klima, Natur, Trinkwasser und Gesundheit muss höchste Priorität haben und darf nicht durch die wirtschaftlichen Interessen der Erdgas- und Erdölindustrie untergraben werden“, so Miller. Weitere Öl- und Gasvorkommen durch Fracking zu erschließen, widerspräche dem Pariser Klimaschutzabkommen und führe zu einem kontraproduktiven globalen Emissionsanstieg.

Für Rückfragen:
NABU-Pressestelle, Tel. +49 (0)30.284984-1510, -1952, -1958,
E-Mail: presse@NABU.de

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Klimaretter: Bundestag gibt Fracking eine Zukunft

Nachdem das Thema Fracking ein Jahr auf Eis gelegen hat, brachten Union und SPD in dieser Woche kurzfristig ein Gesetzespaket zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Weg und setzten es am Freitag mit ihrer Mehrheit in Kraft. Künftig können Gasunternehmen auf neuer Grundlage so genannte Tight-Gas-Vorkommen mit Hilfe der umstrittenen Technologie ausbeuten. Beim Schiefergas-Fracking werden vier Probebohrungen erlaubt, sofern das betroffene Bundesland zustimmt. Diese sollen durch eine Expertenkommission ausgewertet und die Ergebniss dem Bundestag berichtet werden. 2021 soll das Parlament dann erneut über die Zukunft des so genannten unkonventionellen Frackings entscheiden. […]

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Umweltinstitut München: Einschränkungen für Fracking, aber kein Verbot

(24. Juni 2016) Die Große Koalition hat heute die Weichen für die Nutzung von Fracking in Deutschland für die nächsten Jahre gestellt. Das heute beschlossene Gesetzespaket enthält nicht – wie von Umweltorganisationen und BürgerInnen seit Jahren vehement gefordert – ein vollständiges Verbot von Fracking für die Öl- und Gasförderung in allen Gesteinsformationen. […]

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Gemeinsame Pressemitteilung von DNR, BUND, Campact, DUH, Robin Wood, Umweltinstitut München, Power Shift, Food & Water Europe, Bürgerinitiative lebenswertes Korbach

Große Koalition verabschiedet Fracking-Gesetzespaket
Umweltverbände erwarten lokalen Widerstand bei Wiederaufnahme von Sandstein-Fracking

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BUND Deutschland: Fragen und Antworten zu Fracking in Deutschland

UPDATE vom 22. Juni 2016:

Pressemitteilung vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

BBU
BBU zur Fracking-Einigung der Großen Koalition: Mogelpackung statt konsequentes Fracking-Verbot

(Bonn, Berlin, 22.06.2016) Als Mogelpackung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Einigung der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU zum Fracking bezeichnet. Fracking werde keineswegs vollständig verboten. Fracking in bestimmten geologischen Formationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, wird in jeder Tiefe erlaubt. Davor können auch Länderklauseln nicht schützen. Und eine endgültige Entscheidung über Fracking im Schiefergestein wird nicht getroffen, sondern auf das Jahr 2021 verschoben. Der BBU appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, das Regelungspaket der Bundesregierung am Freitag abzulehnen und sich für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot einzusetzen. weiterlesen

Offener Brief an die SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Energiewende

Pressemitteilung

Fracking
26 Organisationen und Initiativen appellieren gemeinsam an die SPD-Bundestagsfraktion: EEG-Novelle darf nicht überstürzt verabschiedet werden!

(20.06.2016) Heute früh haben 26 Organisationen, Vereine und Initiativen, die sich gegen Fracking und für Umwelt- und Gesundheitsschutz engagieren, alle Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion angemailt. Sie fordern die Abgeordneten auf, dafür zu sorgen, dass die EEG-Novelle nicht, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, vor der Sommerpause und im Schatten der Fußball EM durchs Parlament gewunken wird, sondern Gegenstand einer intensiven Diskussion wird.

Hintergrund:

Durch die EEG-Novelle soll der Ausbau der erneuerbaren Energien gedrosselt werden. Nachdem durch Verschlechterung der Rahmenbedingungen seit 2012 in der Photovoltaik-Branche bereits ca. 70.000 Arbeitsplätze vernichtet wurden, soll es durch Einführung des umstrittenen Ausschreibungsverfahrens ab 2017 auch bei der Windkraft empfindliche Einschnitte geben. Damit würde die zwingend erforderliche Abbremsung der Klimaerwärmung und die Umsetzung der Pariser Beschlüsse verfehlt. Zudem verstößt der EEG-Regierungsentwurf gegen den Koalitionsvertrag, da hierin eine eventuelle Einführung von Ausschreibungsverfahren erst ab 2018 vorgesehen ist.

Die Initiativen wenden sich insbesondere an die SPD-Abgeordneten, weil diese auf kritische Anfragen oft auf den Koalitionsvertrag verweisen. Nun aber bietet der Koalitionsvertrag die Möglichkeit, im Interesse der Energiewende die nötige intensive Diskussion nicht abzuwürgen, sondern zu führen. Wenn die SPD diese Möglichkeit nicht nutzt, missachtet sie gleichzeitig das eigene Mitgliedervotum, von dem die Zustimmung zum Koalitionsvertrag abhängig gemacht wurde. „Das damals als ‚Fest der innerparteilichen Demokratie‘ gefeierte Mitgliedervotum könnte nun im Katzenjammer enden, wenn die Partei nicht umdenkt,“ mahnt Ansprechpartner Christfried Lenz die SPD-Abgeordneten.

Energiewende

Der Brief an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion:

Sehr geehrte Damen und Herren in der SPD-Bundestagsfraktion!

Vor Bildung der schwarz-roten Bundesregierung wurde erstmals ein Koalitionsvertrag sämtlichen SPD-Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt. Er wurde mit großer Mehrheit befürwortet.

Beim Thema “Ausschreibung erneuerbarer Energien” waren es folgende Aussagen, die Zustimmung erhielten:

“Darüber hinaus soll ab 2018 die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden, sofern bis dahin in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Wege kostengünstiger erreicht werden können. Um Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen zu sammeln und ein optimales Ausschreibungsdesign zu entwickeln, wird spätestens 2016 ein Ausschreibungspilotmodell in einer Größenordnung von insgesamt 400 MW für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer noch festzulegenden Mindestgröße eingeführt. Wir werden darauf achten, dass bei der Realisierung von Ausschreibungen eine breite Bürgerbeteiligung möglich bleibt.” (S. 39)

Der aktuelle Regierungsentwurf setzt sich über das Mitgliedervotum hinweg, indem Ausschreibungen bereits 2017 eingeführt werden sollen. Auch ist fraglich, ob das Ergebnis des “Pilotprojekt” als positiv gewertet werden kann, was Voraussetzung für die Einführung von Ausschreibungsverfahren sein soll. Die Photovoltaik befindet sich jedenfalls weiterhin im Niedergang.

Entgegen früheren Absichtserklärungen wurde der Schutz der Akteursvielfalt auf eine – bei Erfüllung eng gefasster Kriterien mögliche – Befreiung von der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bei Windenergie-Projekten reduziert. Diese angebliche “Erleichterung” ist angesichts der massiven Erschwernisse durch Bürokratie, Pönale und erhebliche weitere Kosten, mit denen Ausschreibungsverfahren verbunden sind, völlig unbedeutend. – Die EU ermöglicht Bürger-Windprojekte bis 18 MW ohne Ausschreibung.

Energiewende

Wir möchten Ihnen dringend nahelegen, ein EEG 2016 auf keinen Fall vor der Sommerpause und bei durch die Fußball-EM reduzierter Aufmerksamkeit zu verabschieden.

Dadurch würde nicht nur das Votum Ihrer Mitglieder, wodurch einer eventuellen Einführung von Ausschreibungsverfahren ab 2018, nicht aber einer überstürzten Einführung ab 2017 zugestimmt wurde, missachtet, es würde auch die Umfragewerte Ihrer Partei weiter senken, denn die Mehrheit der Bevölkerung will die Energiewende und nicht, dass sie gestoppt wird – und schon gar nicht durch die SPD!

Dass die Politik Ihres Parteivorsitzenden jedoch hierhin treibt, haben wir in der angehängten Kommentierung seines Schreibens vom 3. Juni an Sie etwas näher erläutert.

Mit freundlichen Grüßen,
i.A. der Absender:

Christfried Lenz

Absender:

  • BI „Saubere Umwelt und Energie Altmark“
  • „helionat“ Energiegenossenschaft (Magdeburg)
  • BI gegen Gasbohren Kleve
  • BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen
  • BI lebenswertes Korbach e.V.
  • Bürgerinitiative Fracking freies Hessen n.e.V.
  • IG Rees gegen Gasbohren e.V.
  • „wir gegen fracking“ Lüneburg
  • Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
  • BI gegen atomare Anlagen Weiden/Neustadt/WN
  • BI Frackingfreies Auenland
  • BiG (Bürgerinitiative Gesundheit) Hemslingen/Söhlingen
  • Berliner Wassertisch
  • Interessengemeinschaft gegen Fracking in Schleswig-Holstein
  • Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. Schleswig-Holstein
  • BIGG Hamm
  • IG Fracking freies Bad Rothenfelde
  • Vorstand des Kreisverbandes der GRÜNEN Osnabrück Land
  • Interessengemeinschaft Gegen Gasbohren Hamminkeln/Niederrhein
  • IG Fracking-freies Artland e.V.
  • Umweltschutzverein pro grün e.V. Paderborn
  • GEmeinnütziges Netzwerk für UmweltKranke (GENUK), Hamburg
  • BI “kein-frack-in-wf”
  • Initiative gegen Gasbohren Tecklenburger Land
  • IG “Bürger in Bewegung” Märkisch Buchholz
  • Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

Kontaktadresse:
Dr. Christfried Lenz
Rittleben 8
38486 Apenburg-Winterfeld
kein-co2-endlager-altmark.lenz@gmx.de

Pünktlich zur EM2016: Konzerne beenden Fracking-Moratorium

NDR: Jetzt ist Schluss mit dem Fracking-Verzicht. 15.06.2016.

„Seit fünf Jahren wird in Deutschland nicht mehr gefrackt. Gesetzlich verboten ist die Erdgas-Fördermethode Fracking zwar nicht. Doch die Förderer verzichten seit 2011 freiwillig darauf. Hintergründe sind der heftige Widerstand der Bevölkerung gegen das Verfahren und die Ankündigung eines neuen Gesetzes zum Fracking. Auf dieses Gesetz haben die Erdgasförderer jetzt aber lange genug gewartet, wie sie finden. Sie haben das Moratorium deshalb mit sofortiger Wirkung aufgekündigt.“
Zum Artikel

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Stadtwerke Karlsruhe: Betroffenheit der Wasserversorgung in Deutschland durch die EU-Abkommen CETA, TTIP und TiSA

karlsruheStadtwerke Karlsruhe

Pressemitteilung

(7.6.2016, Karlsruhe) Im Folgenden wird untersucht, inwiefern die geplanten EU-Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sowie das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA Auswirkungen auf die kommunale Wasserversorgung haben können.

Die Untersuchung basiert auf von der EU-Kommission im Internet offiziell veröffentlichten Originaldokumenten sowie auf fortlaufenden und gründlichen Recherchen, die im Jahr 2013 begonnen wurden. Dennoch weisen wir darauf hin, dass sie die Auffassung der Stadtwerke Karlsruhe darstellt – und Irrtümer nicht ausgeschlossen werden können. Die Ausführungen sind zu verstehen als Beitrag zu einer sachlichen Diskussion und einem vertieften Verständnis der geplanten Abkommen in Bezug auf kommunale Wasserwirtschaft.

Mehr hier

Zur Langfassung der Studie

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Do the CETA Check! – Europäische Initiative Stop TTIP

Europäische Initiative Stop TTIP 15. Juni 2016 Pressemitteilung Do the CETA Check! Europaweite Kampagne soll Europaabgeordnete zum Handeln bringen Brüssel – Heute startet die Kampagne “Do the CETA Check!” (“Mach den CETA-Check”). Sie wird es Bürgern aus ganz Europa ermöglichen, Europaabgeordnete (MdEPs) zu kontaktieren und ihnen Fragen über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und … weiterlesen

Hinter TiSA steht neoliberale Deregulierung

Neues Deutschland
13.06.2016

Wirtschaft und Umwelt. Hinter TiSA steht neoliberale Deregulierung. Jürgen Maier über den Stand der Verhandlungen für ein globales Dienstleistungsabkommen
Von Haidy Damm
tisa
„Im Schatten der großen Freihandelsabkommen verhandeln seit 2012 EU, USA und 21 weitere Staaten über ein umfassendes Dienstleistungsabkommen. Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forums Umwelt und Entwicklung, beschäftigt sich schon lange mit den Inhalten des Abkommens und sieht sie meistenteils kritisch. Über den Stand bei TiSA sprach mit ihm Haidy Damm.“
Zum Artikel

Erfolgreicher StopCETA-Protest vor dem SPD Parteikonvent

Gemeinsam mit anderen Organisationen im Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA – stoppen! hat der Berliner Wassertisch zu einer Aktion vor dem SPD-Konvent am 5. Juni aufgerufen. Hier einige Beiträge und Links zur Nachlese: Unser Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA – stoppen! schreibt: „Erfolgreicher Protest vor dem SPD Parteikonvent. Am Sonntag, den … weiterlesen

Ist es schon Zeit, TTIP zu beerdigen?

ZDF | Berlin direkt
Sendung vom 05.06.2016

Berlin-direktZDF – Warum TTIP so gut wie tot ist
Das Freihandelsabkommen TTIP ist so gut wie tot: Die Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet, und TTIP-Befürworter Barack Obama ist nur noch bis Ende 2016 handlungsfähig. Zeit, TTIP zu beerdigen?
zum Video

Kommentar Wassertisch: Dieser Teil des Magazins „Berlin direkt“ gibt richtig wieder, dass die TTIP-Verhandlungen sich in großen Schwierigkeiten befinden. Was allerdings zu kurz kommt ist, dass die großen Unternehmen – egal ob aus Europa oder aus USA – TTIP gar nicht so dringend brauchen: Sie können mit entsprechend strukturierten Niederlassungen in Kanada genauso gut das Freihandelsabkommen CETA nutzen, um ggfs. Vertragsstaaten in Europa auf Schadenersatz zu verklagen.
Dass aber die stark kritisierten Schiedsgerichte mit nahezu unveränderter Wirkung auch in der neuen Fassung des CETA-Vertrags brandgefährlich sind, zeigen diese Ausarbeitungen:

  • Totgesagte leben länger – der ISDS-Zombie
  • Das Investitionsschutz-Kapitel im EU-Kanada-Freihandelsabkommen (CETA): Eine kritische Analyse

 

„Mit TTIP & CETA ist die Party vorbei!“ Der neue Greenpeace Kinospot

Greenpeace e.V.

gp
Link zum Video

Mit herzlichem Dank an Greenpeace Berlin für die Erlaubnis, das Video einstellen zu dürfen!