Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß: „TTIP und CETA verstoßen gegen Verfassungs- und EU-Recht“

Am 17. September 2015, 19-21 Uhr fand in der Begegnungsstätte Neuschönningstedt, Querweg 13, in Reinbek die Veranstaltung: “Wie viel Freiheit braucht internationaler Handel? Wie vertragen sich Liberalisierung und Gemeinwohl?” statt.

Von der SPD Reinbek und der Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) eingeladen war:
Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D.

Moderiert wurde die Diskussionsrunde von Dr. Jan Vollmeyer, ASJ Vorsitzender SPD Schleswig-Holstein.

Eine Nachlese findet sich in der Bergedorfer Zeitung
19.09.2015
Broß
Ex-Verfassungsrichter geißelt Schiedsgerichte
Freihandelsabkommen  Siegfried Broß: TTIP und CETA verstoßen gegen Verfassungs- und EU-Recht

[…]

Als Referent widmete sich der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes, Prof. Siegfried Broß, der Frage der Verfassungsmäßigkeit der geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA (TTIP) und Kanada ­(CETA). Professor Broß betonte, dass er etliche Verstöße gegen Verfassungsgrundsätze festgestellt habe.*

Zum Artikel

* Vgl. dazu: Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015. (pdf)

Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. In: Report. Januar 2015. Herausgegeben von der Hans Böckler-Stiftung (pdf)

 

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:

19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.

18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.

19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.
 

Zur Reform des aktuellen Schiedsgerichtssystems

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„Der Schiedsgerichtsvorschlag von Herrn Gabriel u. a. trifft nicht das Problem: Es geht nicht um eine allgemeine internationale Handelsordnung, sondern um CETA und TTIP mit jeweils in sich geschlossenen Rechtsräumen. Und dort muss aus rechtsstaatlich-demokratischen Gesichtspunkten je gesondert ein Staatsschiedsgericht allein der Vertragsstaaten eingerichtet werden.“ (Siegfried Broß, 13. Juli 2015)

Jurist*innen – und Bürger­rechtsvereinigungen fordern:
Nein zu CETA, TTIP und TiSA

juristen

 

Jurist*innen- und Bürgerrechtsvereinigungen fordern: Nein zu CETA, TTIP und TISA

Die Europäische Kommission verhandelt derzeit mehrere Freihandels- und Investitionsschutzabkommen, die beinahe alle Lebensbereiche betreffen. Die bekanntesten sind CETA, TTIP und TISA.

(01.09.2015) Alle Abkommen wurden (CETA) bzw. werden (TTIP und TISA) hinter verschlossenen Türen verhandelt, die Zivilgesellschaft und selbst Abgeordnete haben keinen Zugang zu den Verhandlungstexten. Dieses Verfahren ist undemokratisch.

In CETA und TTIP sind außerstaatliche Schiedsgerichte vorgesehen, die verbindlich über Ansprüche von Investoren über Schadensersatzansprüche gegen Staaten entscheiden. Schiedsgerichte sind nicht an das Grundgesetz oder europäisches Recht gebunden, ihre Entscheidungen sind selbst dann verbindlich, wenn sie gegen das Grundgesetz oder europäisches Recht verstoßen (Beispiel Mikula vs. Rumänien)*. Die Gefahr von Schadensersatzansprüchen gefährdet die Entscheidungsfreiheit des demokratischen gewählten Gesetzgebers. Schiedsgerichte dienen einzig den Interessen der Investoren und können nur von ihnen in Anspruch genommen werden. Organisationen wie Gewerkschaften oder Umweltverbände haben weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene die Möglichkeit von Investoren die Einhaltung von sozialen und arbeitsrechtlichen Schutznormen, von Bestimmungen des Gesundheitsschutzes oder des Umweltschutzes zu erzwingen und für eingetretene Schäden für die betroffenen Bürger Ersatzleistungen vor nationalen oder internationalen Gerichten oder Schiedsgerichten durchzusetzen. Die ausgleichende Funktion des Rechts im sozialen Rechtsstaat wird reduziert auf einen reinen Investorenschutz.

ttip-demo

Die „Freihandels- und Investitionsschutzabkommen“ und die in ihnen enthaltenen marktbezogenen Regulierungsbegrenzungen gelten zeitlich unbegrenzt und können nur einvernehmlich (was kaum möglich sein wird) gekündigt werden. Der demokratische Prozess muss für die Zukunft offenbleiben, damit bei anderen Mehrheiten andere Entscheidungen getroffen werden können (BVerfG-Urteil vom 12.9.2012 zu ESM). Die praktische Unumkehrbarkeit der geplanten Abkommen ist ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip.

Wir fordern deshalb einen Welthandel, der uneingeschränkt nach demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, einen Welthandel, der den Menschenrechten, insbesondere den sozialen und ökologischen Werten verpflichtet ist.

Nein zu CETA, TTIP und TISA

Diesen Forderungen sollten wir durch eine breite Teilnahme an der Großdemonstration am Samstag, dem 10. Oktober 2015 um 12:00 Uhr am Berliner Hauptbahnhof Nachdruck verleihen.

 

Zur Pressemitteilung (pdf)

* Micula-Fall: „Rumänien war vom ICSID-Schiedsgericht in Washington 2013 zu einer Strafe von rund 250 Millionen Dollar verurteilt worden. Diese Summe soll das Land an die Micula-Brüder zahlen, weil es ihnen ursprünglich zugesagte Subventionen wieder gestrichen hatte. Beendet worden war der staatliche Geldsegen auf Druck der EU-Kommission. Die hatte das Streichen von Subventionen zu einer Voraussetzung für den Beitritt Rumäniens gemacht, was wiederum den Miculas missfiel. Die Brüder klagten deswegen vor dem internationalen Schiedsgericht und beriefen sich dabei auf ein bilaterales Investitionsschutzabkommen, das Rumänien einst mit Schweden abgeschlossen hatte. Das konnten sie, weil ihre Investitionen aus Schweden nach Rumänien geflossen waren.“ (Petra Pinzler. TTIP. Europa absurd. In: ZEIT ONLINE, 31.3.201)

 

Neuer Clip:
STOP TTIP Protest-Picknick Tempelhofer Feld am 5. September


Mehr unter: http://berliner-wassertisch.info/ttipsitin-20150905/

26. September – Mobilisierungstag für die Großdemo StopTTIP-CETA-TiSA am 10. Oktober

Berliner Netzwerk gegen TTIP, CETA, TiSA & Co
UPDATE 21. September 2015

Vollbildanzeige

Beteiligt Euch am dezentralen Mobilisierungstag und meldet Eure Aktion(en) an bei:
info@stoppt-ttip-berlin.de
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Giorgio Agamben: „Europa muss kollabieren“

ZEIT
15.09.2015

Giorgio Agamben zählt als Philosoph zu den großen europäischen Provokateuren. Ein Austausch über den Ausnahmezustand des Kontinents und die Frage, was wir tun müssen, um nicht mit ihm unterzugehen.
Interview: Iris Radisch

[…] Zunächst gilt es, der Lüge entgegenzutreten, dieser Vertrag zwischen Staaten, den man als Verfassung ausgibt, sei das einzig denkbare Europa, diese ideen- und zukunftslose institutionalisierte Lobby, die sich der düstersten aller Religionen, der Religion des Geldes, blind verschrieben hat, sei die rechtmäßige Erbin des europäischen Geistes. […]“

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TTIP bedroht Trinkwasser

SPON
12.09.2015

Trinkwasser: Welches Wasser ist am besten?

Trinkwasser aus der Flasche oder einfaches Leitungswasser – bei vielen Konsumenten ist das fast eine Glaubensfrage. Ist das eine wirklich besser als das andere? Ein Faktencheck. […]

Eine Gefahr droht dagegen aus der Politik: Das Handelsabkommen TTIP könnte dazu führen, dass die eher strengen europäischen Regeln für den Einsatz von Pestiziden aufgeweicht werden. „Zum Beispiel dürfen amerikanische Äpfel mit einem fünfmal so hohen Restgehalt des Gifts Captan verkauft werden, als in Europa erlaubt ist“, sagt Ole Braukmann von Hamburg Wasser. Er fürchtet, dass die deutschen Bauern bald ebenfalls mehr spritzen: „Für den Gewässerschutz kann die diskutierte Angleichung der Gesetze einen Rückschritt in die Siebzigerjahre bedeuten.“

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Anti-Fracking-Plakat zum Download

Hand Stop-fracking Auf dem bundesweiten Bündnistreffen von Gegen Gasbohren August 2015 wurde beschlossen, ein Anti-Fracking-Plakat zu entwerfen, das jeder von der Website herunterladen und vor Ort oder als Anzeige verwerten kann. Dieses Plakat ist nun fertig. Carsten Schmitt vom Gemeinnützigen Umweltschutzverein pro grün e.V. Paderborn hat es entworfen. Derprogruen Text entspricht unserem am 6.9. versandten Offenen Brief an Angela Merkel, Barbara Hendricks, Sigmar Gabriel und die Bundestagsabgeordneten.

 

 

Der Text auf dem Plakat lautet:

„Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,stop-fracking-plakat
sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,
Sie wollen jetzt im Bundestag über ein Gesetzespaket
entscheiden, das Fracking in Deutschland ermöglicht.
Wir fordern Sie auf, dieses Fracking Gesetz abzulehnen,
ein Moratorium zu beschließen und durch Änderung des
Bundesberggesetzes Fracking zur Aufsuchung und
Förderung von Erdöl und Erdgas zu verbieten.
Fracking ist mit hohen Risiken verbunden:

Trink- und Grundwassergefährdung,
Gesundheitsschädigung durch austretende Giftstoffe,
Erdbeben mit der Schädigung von Häusern,
Klimaschädigung durch gefracktes Erdgas (Methan) und
Flächenzerstörung durch Industrialisierung der Landschaft.
Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Bundestagsabgeordnete,
bitte bedenken Sie:
Sie sind der Förderung des Wohls des deutschen Volkes
verpflichtet, nicht einer Wirtschaftslobby, sagen Sie Nein
zum Fracking, und verbieten Sie es per Gesetz!“

Das Plakat kann HIER (PDF, 3,7MB) heruntergeladen werden.

 

Privatisierung des Krieges – Nur in Kriegszeiten verdienen Sicherheits- und Rüstungsfirmen Geld

Süddeutsche Zeitung
10.09.2015

Bundeswehr. Private Söldner unterwandern die Truppe
Von Christian Fuchs und Hauke Friederichs

Längst haben private Dienstleister sensible Aufgaben der Bundeswehr übernommen. Die Soldaten verlieren dadurch Kompetenzen – auch politisch ist das heikel.

[…]
Sicherheits- und Rüstungsfirmen hätten beispielsweise ein Interesse daran, dass militärische Konflikte möglichst lange dauern, sagt Politikwissenschaftler Tim Engartner. „Denn nur in Kriegszeiten verdienen sie viel Geld.“ Darum fordert Engartner ein „nationales Verteidigungsmonopol“, das auch die Vereinten Nationen vorsehen.

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Privatisierung der Gesundheitsversorgung gefährdet das Patientenwohl

Frankfurter Rundschau
04.09.2015

Gießen/Marburg. Personal bei Rhön stöhnt
Von Jutta Rippegather

Führungskräfte der [privatisierten] Rhön-Universitätsklinik schlagen Alarm. In einem Brandbrief bitten sie den Konzern darum, von den Plänen eines weiteren Stellenabbaus Abstand zu nehmen. Sie sehen die Sicherheit der Patienten gefährdet.

Wieder schlagen führende Kräfte der privatisierten Rhön-Universitätsklinik wegen Personalmangels Alarm. Diesmal sind es 43 Vertreter von Stations- und Funktionsleitungen, die in einem Brandbrief an die Geschäftsleitung vor den Folgen warnen. „Wir erkennen zunehmend mehr Gefährdungssituationen für die uns anvertrauten Patienten“, heißt es in dem Schreiben an die Geschäftsführung, das der Frankfurter Rundschau vorliegt. „Wir tragen große Sorgen, dass durch die kontinuierliche Arbeitsverdichtung für das Pflegepersonal, vor allem für unsere Patienten, aber auch für unsere Mitarbeiter, ein gesundheitlicher Schaden entstehen könnte.“

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TTIP – Bildung unter’m Hammer

DEUTSCHLANDFUNK
12.09.2015

DLF
Freihandelsabkommen TTIP. Die Angst vor dem Verkauf der Bildung
Von Benedikt Schulz

Durch das geplante transatlantische Freihandelsabkommen sehen Gewerkschaften das deutsche Bildungssystem in Gefahr. Sie befürchten, TTIP könnte die hohen Qualitätsstandards senken, wenn US-Unternehmen hierzulande Schulen oder Weiterbildungseinrichtungen gründen würden. […] Und hier Deutschland, wo Bildung traditionell als öffentliches Gut gilt, als eine Aufgabe, die genuin dem Staat zukommt – frei von Marktlogik und dem Zwang zur Rentabilität.

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Razzia beim Kalikonzern K+S

Landeskriminalamt Thüringen
09.09.2015

Medieninformation
Durchsuchungen bei der K+S Aktiengesellschaft

Die Staatsanwaltschaft Meiningen und das Landeskriminalamts Thüringen führen ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Unerlaubten Umgangs mit Abfällen gem. § 326 StGB gegen die K+S Aktiengesellschaft.

K+S Abraumhalde

  Foto: Jürgen Weingarten | pixelio.de

Im Rahmen dieses Verfahrens durchsuchen seit den frühen Morgenstunden Ermittler in Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz Büro- und Geschäftsräume der K+S Aktiengesellschaft sowie Privathäuser.
Der Tatvorwurf richtet sich gegen Verantwortliche der K+S Aktiengesellschaft sowie deren Tochtergesellschaften in Kassel, Unterbreizbach und Philippsthal sowie gegen Behördenvertreter aus Thüringen. Ausgangspunkt dieses umfangreichen und langjährigen Verfahrens ist eine Strafanzeige der Gemeinde Gerstungen.
Es besteht der Tatvorwurf, dass im Zeitraum von 1999 bis 2007 insgesamt 9,5 Millionen Kubikmeter bei der Kaligewinnung des Werks Unterbreizbach angefallener Abfall, insbesondere Salzlauge, in den sogenannten Plattendolomit der Gerstunger Mulde als zu erprobender Pufferspeicher versenkt wurden. Tatsächlich waren die erforderlichen Voraussetzungen zur Versenkung von Kaliabwässern nach dem Wasserrecht nicht gegeben. Die wasserrechtliche Erlaubnis für K+S erteilte das Thüringer Landesbergamt.
Aufgrund der geologischen Beschaffenheit der Gerstunger Mulde musste von vornherein damit gerechnet werden, dass die versenkten Mengen an Salzlauge nicht wie angenommen in der Speicherformation „Plattendolomit“ verbleiben, sondern sich unkontrolliert ausbreiten.
An der Durchsuchung nehmen neben Staatsanwälten der StA Meiningen, Beamte des Landeskriminalamtes Thüringen (TLKA) und der Kriminalpolizeiinspektionen aus Thüringen sowie der Bereitschaftspolizei Thüringen teil. Sie werden von Experten des Bundeskriminalamtes und externen Gutachtern unterstützt.

zur Medieninformation des LKA Thüringen hier

Thilo Bode zu TTIP: „Da entsteht eine Paralleljustiz“

der Freitag
9.9.2015

„Da entsteht eine Paralleljustiz“

Jakob Augstein im Gespräch mit Thilo Bode über TTIP, die Gefahren für die Demokratie und den wachsenden Widerstand gegen das geplante Abkommen

Jakob Augstein: Herr Bode, die Mehrheit der Europäer hat mit dem geplanten Freihandelsabkommen TTIP kein Problem – nur die Deutschen finden es ganz schlimm. Ist das die German Angst?
Thilo Bode: Nein, das glaube ich nicht. Eher Rationalität, die Leute informieren sich halt. Je mehr sie wissen, umso stärker sind sie gegen die Hinterzimmer-Absprachen zwischen den USA und Europa.

Zum vollständigen Interview