#Right2water! Am 8.9 ist Abstimmung im EU-Parlament!!!

ebi

Für uns ist der 8. September ein wichtiger Tag! Im EU-Parlament soll über das Menschenrecht auf Wasser abgestimmt werden! Leider gibt es Parlamentarier, die das Menschenrecht Wasser nicht verankert sehen wollen und die Privatisierung der Wasserver- und -entsorgung vorantreiben möchten. Sie haben Änderungsanträge und eine „Alternativresolution“ eingebracht, die unsere Forderungen nicht nur aushöhlen, sondern geradezu konterkarieren.
Darum brauchen wir die Unterstützung der europäischen BürgerInnen:

Bitten Sie HIER Ihre Abgeordneten, das Recht auf Wasser zu unterstützen! weiterlesen

Fracking. Wenn die EU den Bock zum Gärtner macht. Ombudsmann konfrontiert die EU-Kommission mit den Lobbyismusvorwürfen

NEW: frackingDas Netzwerk Europäische Wissenschafts- und Technologienetzwerk zur unkonventionellen Kohlenwasserstoffgewinnung des Gemeinsamen Forschungszentrums (JRC) war beauftragt, bestehende Frackingprojekte und ihre Sicherheit zu bewerten. Doch statt unabhängiger Fachleute saßen vor allem Fracking-Lobbyisten am Tisch. Daraufhin haben Friends of the Earth Europe (FoE) und Corporate Europe Observatory (CEO) den EU-Ombudsmann eingeschaltet. Dieser hat nun die Klage der Gruppen angenommen und die EU-Kommission offiziell mit den Vorwürfen konfrontiert (s. Schreiben)

 

Weiterführender Artikel:

Euractiv

15.04.2015

Umweltaktivisten und die Schiefergas-Industrie geraten aneinander: Nichtregierungsorganisation behaupten, dass einflussreiche Untenehmen eine wichtige Beratungsgruppe der EU-Kommission zur Frackingpolitik kontrollieren. […]

Zum Artikel

Friends of the Earth Europe und die Anti-Lobbying-Gruppe Corporate Europe Observatory haben eine Untersuchung der Zusammensetzung der Gruppe vorgelegt:

lobbyismus

 

 

 

 

„Demnach arbeiten 14 der 74 Mitglieder für die Kommission. Von den übrigen 60 vertreten mehr als 70 Prozent die Frackingindustrie oder haben finanzielle Verbindungen zu ihr. Weniger als zehn Prozent vertreten die Zivilgesellschaft. Die Vorsitzenden der fünf Arbeitsgruppen des Gremiums arbeiten entweder für die Frackingindustrie, sind von Regierungen, die Fracking befürworten oder von industriefreundlichen Institutionen kommen. Fracking-Giganten wie Cuadrilla, ConocoPhillips, Shell, Total, ExxonMobil und GDF Suez sind alle in der Gruppe vertreten.“

EU-Kommissarin Malmström (TTIP-CETA-Lobbyistin) will CETA unverändert durchpeitschen

ZEIT
02.09.2015

EU-Kommissarin Cecilia Malmström will Freihandelsvertrag CETA nicht mehr neu verhandeln
Von Petra Pinzler

Der europäisch-kanadische Freihandelsvertrag CETA soll nicht noch einmal neu verhandelt werden. Trotz heftiger Kritik an dem Vertrag und besonders an der Einrichtung privater Schiedsgerichte, lehnt EU-Kommissarin Cecilia Malmström grundsätzliche Änderungen ab.

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Weiterer Bericht zum Thema:
Wirtschaft
02.09.2015

Malmström will Freihandelsvertrag CETA nicht mehr neu verhandeln.

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Zur Antwort von Malmström vom 1. September

Answer given by Ms Malmström on behalf of the Commission

CETA has a review clause on an appeal mechanism for ISDS. The Commission will discuss with Canada the modalities and timetable for introducing one in CETA as soon as possible.

CETA reflects the new approach to ISDS and investment protection: full transparency and greater respect for the right to regulate. The Commission does not envisage re-opening the CETA negotiations, concluded in 2014. Nevertheless, it will discuss with Canada ways to fine-tune this approach, in line with recent discussions in the EU.

The ratification process will start when the legal revision and the translations into the EU official languages are ready. As for TTIP, negotiations are ongoing, and it is premature to speculate on its ratification.

CETA does not provide for ‘fork-in-the-road’, but for ‘no-U-turn’ approach. Investors are free to go directly to ISDS or try domestic remedies first. ISDS appears as a safety net in the event problems arise in the domestic courts, or where recourse to them is not viable.

Possible claims under domestic law differ from those under international law. CETA provisions are not enforceable before domestic courts, while only ISDS tribunals can enforce investment protection provisions. A requirement to exhaust domestic remedies would force the investor to go to domestic courts even if his claim could not be addressed, e.g. because there is no prohibition of discrimination of foreign investors in domestic law.

EU-Normierungsinstitute warnen vor TTIP

FM4 ORF.at
30.08.2015

EU-Normierungsinstitute warnen vor TTIP
von Erich Möchel

Die Anerkennung von US-Standards werde das System einheitlicher EU-Standards destabilisieren und US-Firmen in Europa begünstigen warnen CEN und CENELEC.

CE-LogoDie EU-Normierungsinstitute CEN und CENELEC warnen vor einer Destabilisierung des europäischen Standardisierungssystems durch das Freihandelsabkommen TTIP. Die vorgesehene Anerkennung von US-Normen als gleichwertig mit jenen der EU bedeute den Bruch des fundamentalen Prinzips „ein EU-Standard für alle Mitgliedsstaaten“. Dadurch würden nicht nur 30 Jahre erfolgreicher Entwicklung von europäischen Industriestandards aufs Spiel gesetzt, sondern auch US-Firmen gegenüber ihren europäischen Konkurrenten begünstigt, heißt es in einem Positionspapier.

zum Artikel

Zur Studie von CEN und CENELEC
Auch der BUND geht unter dem Punkt „4.9: Auswirkung auf die Normung“ in seinem Grundsatzpapier „Das Gemeinwohl in nicht ver(frei)handelbar. Kein transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP auf Kosten von Mensch und Umwelt“ auf das Problem ein. (vgl. pdf), (Punkt 4.9), S. 27

Trans-Pazifisches Freihandels­abkommen (TPP) will öffentlichen Unternehmen die Gemeinwohl-Orientierung verbieten

WikLeaks
29. Juli 2015

Secret Trans-Pacific Partnership Agreement (TPP) Treaty: State-Owned Enterprises (SOE) Issues for Ministerial Guidance

Übersetzung: Wassertisch:
WikiLeaksGeheimer Transpazifischer Partnerschafts-Vertrag (TPP): Staatliche Unternehmen als Thema von ministeriellen Handlungsempfehlungen

Heute am 29. Juli 2015, veröffentlicht WikiLeaks einen geheimen Brief vom Ministertreffen der TPP Verhandlungen (Trans Pacific Partnership) vom Dezember 2013.

Der Brief deutet auf eine breit gefächerte Privatisierungs- und Gloablisierungs-Strategie innerhalb des Abkommens hin, die darauf abzielt, staatliche Unternehmen („state-owned enterprises [SOEs]) massiv zu beschränken. Selbst ein staatliches Unternehmen, das öffentliche Aufgaben erfüllt, die nicht marktrelevant sind oder wenn es sich bei dem staatlichen Unternehmen um ein natürliches Monopol handelt, würde dieses trotzdem gezwungen sein, „auf der Grundlage kommerzieller Betrachtungen“ zu agieren. Außerdem würde es diesem Unternehmen nicht mehr erlaubt sein, lokale Firmen beim Einkauf und Verkauf bevorzugt zu behandeln. Ausländische Firmen würden ein Klagerecht bekommen, um staatliche Unternehmen – sobald Verletzungen von TPP-Vertragsverpflichtungen festgestellt werden – vor einheimischen Gerichten zu verklagen. Auch Staaten könnten von anderen TPP-Ländern oder von privaten Firmen verklagt werden. Entwicklungsländer wie Vietnam, die eine große Zahl von staatlichen Unternehmen in ihrer ökonomischen Infrastruktur besitzen, wären am meisten betroffen. Staatliche Unternehmen erfüllen immer noch vitale öffentliche Aufgaben sogar in den am meisten privatisierten Ländern, wie Kanada und Australien.

[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]Das TPP ist das größte Handelsabkommen der Welt und wird, sofern es in Kraft tritt, mehr als 40 % des weltweiten Bruttoinlandprodukts umfassen. Abgesehen von seinen weitgefächerten Auswirkungen auf die Weltbevölkerung wird TPP gegenwärtig vollkommen geheim von 12 Ländern verhandelt. Nur wenige Menschen, auch innerhalb der Regierungen der verhandelnden Länder, haben Zugang zum vollständigen Entwurf des Abkommens und die Öffentlichkeit, die es am meisten betrifft, hat keinerlei Zugang. Große Konzerne jedoch bekommen Teile des Textes zu Gesicht und setzen eine mächtige Lobby in Bewegung, um Änderungen zu ihren Gunsten zu bewirken und um die Verhandlungsmacht der Entwicklungsländer einzuschränken, während die Öffentlichkeit im großen ganzen nichts zu sagen hat.

Das TPP ist Teil des TPP-TISA-TTIP Mega-Abkommen-Pakets, das beabsichtigt mehr als zwei Drittel des globalen Bruttoinlandproduktes zu umfassen.

Julian Assange, der Herausgeber von WikiLeaks, sagt: „Das TPP errichtet ein ökonomisches »eine Größe passt allen« – System, dass allein dazu dient, den größten transnationalen Konzernen Vorteile zu verschaffen. In diesem Leak sehen wir die radikalen Auswirkungen, die TPP haben wird, nicht nur in den Entwicklungsländern, sondern auch in Staaten sehr nahe am Zentrum des westlichen Systems. Wenn wir darangehen, unsere Gesellschaften in einen ultra-neoliberalen rechtlichen und ökonomischen Block umzubauen, der für die nächsten 50 Jahre bestehen wird, dann sollte das offen gesagt und debattiert werden.“[/expand]

zum englischsprachigen Artikel bei WikiLeaks

Kommentar Wassertisch: Hier handelt es sich zwar nicht um das uns in Europa unmittelbar betreffende TTIP-Abkommen. Man kann aber an dem schon viel weiter verhandelten TPP-Abkommen in etwa absehen, was auch im TTIP höchstwahrscheinlich geplant ist. Wasserversorger sind häufig öffentliche Unternehmen und natürliche Monopole, die im TPP massiv in Richtung Gewinnerzielungslogik getrieben werden sollen. Marktfremde Gesichtspunkte in der Ausrichtung kommunaler Unternehmen, wie die Stärkung der lokalen oder regionalen Wirtschaft, sollen eliminiert werden.

 

Mit TiSA wird jede Rekommunali­sierung unmöglich

Bayerischer Rundfunk | Bayern 2 |Zündfunk
Sendung vom 26.08.2015 19:05 Uhr

Geheim verhandeltes Dienstleistungsabkommen. TiSA: Der große bösere Bruder von TTIP?
Von Katharina Mutz

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  No TiSA. Foto: Berliner Wassertisch

Das Freihandelsabkommen TTIP wird von vielen als Freibrief für Chlorhühnchen gesehen. Worum’s wirklich geht, weiß wegen der intransparenten Verhandlungen keiner. Noch weniger weiß man über TiSA [Trade in Services Agreement]: mit diesem Abkommen soll die Dienstleistungsbranche liberalisiert werden. Die Folgen für uns alle könnten noch größer sein als bei TTIP.
[…] Aber immerhin stehen einige Dinge schon fest: zum Beispiel die sogenannte Sperrklinken-Klausel [Ratchet Clause]. Die besagt: Was einmal privatisiert worden ist, darf nicht wieder öffentlich werden.
Städte wie Berlin oder Paris, die ihr Wassernetz vor Jahren verkauft und dann wegen unhaltbarer Zustände für viel Geld wieder zurückgekauft haben, wären mit TiSA noch heute an die privaten Anbieter gefesselt.

zum Text-Beitrag

dieser Beitrag zum Nachhören (ab min. 28:30) hier

 

TTIP bedroht das Vorsorgeprinzip

Deutschlandfunk
26.08.2015

Verbraucherschutz. USA diskutieren über schärfere Chemikaliengesetze
Von Heike Wipperfürth

Insgesamt 1300 Stoffe für Kosmetika sind in Europa verboten – in den USA sind es nur 11. Die Vereinigten Staaten sind für ihren eher unbekümmerten Umgang mit giftigen Stoffen bekannt. […]
In Europa müssen Unternehmen Informationen über das öffentliche Risiko der Chemikalien in ihren Produkten vorlegen [Vorsorgeprinzip], in den USA muss die Regierung beweisen, dass sie schädlich sind [Risikoprinzip/Nachsorgeprinzip]. Das wird sich nicht ändern.“

Zum Beitrag

Dazu auch: Verbraucherschützer warnen: TTIP bedroht Vorsorgeprinzip

Warum dies für die Wasserversorgung eine Gefahr darstellt, schreibt Christa Hecht (Geschäftsführerin der AöW e.V.):
„Davon können die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung betroffen sein. In Europa und in Deutschland, mit langer Tradition, gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Maßnahmen vermieden werden, die potenziell Umweltschäden verursachen können, auch wenn deren Eintritt nicht wahrscheinlich ist. In den USA dagegen herrscht das Risikoprinzip. Chemische Stoffe oder Maßnahmen sind solange erlaubt, bis die Risiken bewiesen sind. Für die natürliche Ressource Wasser ein fataler Unterschied. Die Wasserwirtschaft begreift sich als Hüterin des Wasserschatzes. Ihre Aufgaben als Versorger, Entsorger und Gewässerunterhalter können die Unternehmen, Betriebe und Verbände der Wasserwirtschaft nur ganzheitlich wahrnehmen, wenn der gesamte Wasserkreislauf als Einheit angesehen wird.“ (Broß 1015)

Lausitzer Tagebaue belasten die Spree

Deutschlandradio Kultur – Länderreport
25.08.2015

Berliner Trinkwasser in Gefahr?

Die Braunkohle-Tagebaue in der Lausitz sorgen für Streit: Sie belasten die Spree mit Sulfat, weswegen die Hauptstädter um ihr sauberes Trinkwasser fürchten. Brandenburg dagegen verweist auf tausende Jobs, die an der Industrie hängen.

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  Foto: © www.ideengruen.de | markus pichlmaier

Die Kleinstadt Welzow liegt ganz im Süden Brandenburgs, fast schon in Sachsen – und unmittelbar am Rand des gleichnamigen Braunkohletagebaus Welzow Süd I. Wenn die gigantische Grube wie geplant ab 2027 erweitert wird , mit dem so genannten Tagebau Welzow Süd II, dann werden Teile der Ortschaft weg gebaggert.
Trotzdem sind beileibe nicht alle Welzower gegen die Kohle-Förderung, die in der Lausitz eine mehr als 100-jährige Tradition hat. Vattenfall offeriert im Tagebau und in seinen Kraftwerken in der ansonsten strukturschwachen Lausitz tausende Arbeitsplätze, und zwar hoch qualifizierte, gut bezahlte Arbeitsplätze.

zum Beitrag (gedruckte Fassung)

zum Nachhören hier

 

Düngeverordnung: Öffentliche Wasserversorger drängen auf Unterstützung im Kampf gegen die Nitratbelastung der Gewässer

Pressemitteilung Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser Mecklenburg-Vorpommern e.V. (KOWA MV) und der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

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KOWA MVÖffentliche Wasserversorger drängen auf Unterstützung im Kampf gegen die Nitratbelastung der Gewässer. Die Verzögerungen bei der Düngeverordnung und der Verordnung zu Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen belasten die Wasserwirtschaft. 

(25.08.2015) In Deutschland wird zu viel gedüngt, das stellen seit Jahren das Umweltbundesamt und verschiedene Sachverständige fest. Doch konsequente Regelungen werden ständig hinausgezögert. Die zuständigen Bundesministerien können sich offenbar nicht einigen und so verstärken sich die Probleme von Jahr zu Jahr.

In einer Pressekonferenz informierten Vertreter der Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser Mecklenburg-Vorpommern e.V. (KOWA MV) und der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) über die Hintergründe der zunehmenden Nitratbelastung der Flüsse, Seen, Meere und des Grundwassers sowie über die Situation in Mecklenburg-Vorpommern und die Auswirkungen auch auf die Ostsee. Die neueste Idee, durch mehr Messstellen, womöglich nur die Statistik zu verbessern, wird abgelehnt.

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GEGEN GASBOHREN geht gut vorbereitet in die kommende Auseinandersetzung um Fracking

Logo_gegen_gasbohren(24.08.2015) Die im Zusammenschluss Gegen Gasbohren vertretenen Initiativen haben sich auf ihrem Bundestreffen am 22./23.8.2015 in Bielefeld auf die weitere Auseinandersetzung um das von der Bundesregierung vorgelegte Pro-Fracking-Recht vorbereitet. Eine verstärkte Diskussion mit den Bundestagsabgeordneten und öffentlichkeitswirksame Aktionen stehen dabei im Mittelpunkt. Die Initiativen fordern die Bundesregierung auf, das Rechtsänderungspaket nicht zur Abstimmung in den Bundestag zu bringen und stattdessen ein Gesetz einzubringen, welches ein ausnahmsloses Fracking-Verbot im Bundesberggesetz festschreibt. Für die Zwischenzeit fordert Gegen Gasbohren ein sofortiges Moratorium für Fracking sowie für die Verpressung von Lagerstättenwasser und Flowback.

Auf besondere Kritik stießen die weitreichenden Folgen von Fracking, insbesondere Grundwasserkontaminationen, Gesundheitsschäden, Erdbeben und die Zerstörung ganzer Landschaften.

Inhaltlich hat sich der Zusammenschluss zu den Länderklauseln positioniert, die im Zusammenhang mit den geplanten Regelungen der Bundesregierung zu Fracking stehen. Gegen Gasbohren lehnt Regelungen ab, die es einzelnen Bundesländern erlauben, auf ihrem Gebiet Fracking zu ermöglichen. Stattdessen fordern die Initiativen weiterhin ein sofortiges bundesweites, ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking.

bundestreffen_fracking

Foto: © Privat

Intensiv diskutiert wurde die Verletzung der Aarhus-Konvention bei der geplanten Einführung des Pro-Fracking-Rechts sowie bei der Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen. Aktuell steht hierzu eine Klage der Aarhus Konvention Initiative vor dem Aarhus-Komitee wegen der Verletzung der Pflicht zur Erstellung einer Strategischen Umweltprüfung sowie der mangelnden Beteiligung der Öffentlichkeit an. Diese Klage wird vom Bundestreffen von Gegen Gasbohren unterstützt.

Betont wurde die Notwendigkeit der gemeinsamen internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel eines „International Ban on Fracking“. Auch dies steht in der kommenden Zeit auf der Tagesordnung.

Weitere Informationen unter http://www.gegen-gasbohren.de.

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Bündnis Gegen Gasbohren und hat an dem bundesweiten Treffen in Bielefeld teilgenommen.

Die Pressemitteilung als pdf
 

5. September in Berlin: Protest-Picknick gegen TTIP

Der Herbst wird heiß! Gegen TTIP, CETA & TiSA veranstalten wir am 05. September ein großes Protest-Picknick. Auf der südlichen Landebahn des Tempelhofer Feldes bilden wir auf vielen nebeneinander liegenden Picknick-Decken sitzend große Buchstaben. Die Botschaft dieser Buchstaben ist klar:

vorder

STOPP TTIP, CETA, TiSA!

Denn TTIP, CETA & TiSA bedrohen essentielle gesellschaftliche Errungenschaften wie Umwelt- und Verbraucherschutz, Arbeitsrechte, soziale Standards, Kultur und Bildung. Sie werden im Geheimen verhandelt und betreffen alle gesellschaftlichen Bereiche.

Was: Protest-Picknick gegen TTIP, CETA & TiSA: Wir bilden Großbuchstaben aus den Picknick-Decken und Teilnehmenden
Wann: Am 05. September 2015, um 15 Uhr (Platz nehmen 15 bis 15:30 Uhr)
Wo: Tempelhofer Feld, südliche Landebahn, über Eingang Tempelhofer Damm (S+U Tempelhof)

Macht mit!
Seid Teil des riesigen Sit-in auf dem Tempelhofer Feld und äußert Euren Protest beim Picknick mit Kaffee und Kuchen. Für den Schriftzug benötigen wir viele Teilnehmende. Also kommt zahlreich vorbei und bildet mit vielen anderen diese bunte, menschliche Botschaft gegen TTIP, CETA, TiSA!

Wir werden das Großbild des Schriftzuges von oben filmen, Euch die Bilder in Echtzeit übermitteln und gemeinsam eine Social Media-Welle durch das Netz und um den Globus schicken – macht mit, sit in!

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Informationsblatt zu „Carbon Capture and Storage“ (CCS)

18. August 2015 (Update 21.8.2015)
erarbeitet von Christfried Lenz
Bürgerinitiative „Kein CO2-Endlager Altmark“

Kohlekraftwerke erzeugen das klimaschädliche Kohlendioxid (CO2) und tragen dadurch maßgeblich zum Klimawandel bei. Die Industrie propagiert, dass durch Abfangen und unterirdische Endlagerung des CO2 (Carbon Capture and Storage = CCS) das Problem gelöst werden könne. Während Lobbyorganisationen wie die „Zero Emissions Platform“ (ZEP) diese Behauptung pseudowissenschaftlich zu untermauern versuchen, warnen unabhängige Wissenschaftler: Mit CCS drohen Grundwasserkontamination und Leckagen, da die Dichtigkeit der unterirdischen Speicher nicht gewährleistet werden kann. Auch die ungeheuren Kosten sprechen gegen diese Technologie, die einzig dazu dient, die Kohleverstromung fortzusetzen. In für Verpressung vorgesehenen Gebieten (Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt) machen Bürgerinitiativen mobil. Sie fordern die Versorgung durch erneuerbare Energien, die in Verbindung mit Flexibilisierung und Speicherung die fossilen Energien vollständig ablösen können.

1.) Die Problematik der Speicherdichtigkeit

  1. a) technisch

Der entscheidende Knackpunkt der ganzen CCS-Idee ist die Dichtigkeit der sogenannten „geologischen Speicher“, die laut Weltklimarat für zehntausend Jahre gewährleistet sein müsste, um von einem positiven Klimaeffekt reden zu können. Allein dieses Postulat macht deutlich, dass das ganze Unterfangen von vornherein absurd ist, denn Planung – geschweige denn Gewährleistung – über Tausende von Jahren übersteigt das Menschenmögliche.

  • Speicher sind nicht dicht

Die für CCS arbeitenden Wissenschaftler geben selbst zu, „kein Speicher kann 100%ig dicht
sein“
.[i] Es komme auf die Höhe der Leckage-Rate an. Wie hoch diese sein wird, kann niemand vorhersagen.

Prof. Dr. Wallmann (Geomar, Kiel): „Es gibt keine 100 Prozent geschlossenen geologischen Reservoire. Es ist eher eine Frage, ob die vielleicht, wenn sie gut sind, 99 Prozent zurückhalten. Oder wenn sie schlecht sind, eben vielleicht nur 70 Prozent zurückhalten.“ [ii]

Prof. Dahmke (Uni Kiel): „Es ist der Versuch am lebenden Objekt.“ [iii]

  • Unfälle sind erwartbar

Der Schweizer Forscher Ulf Bossel wird deutlicher: „Die Möglichkeit katastrophaler Unfälle kann keinesfalls ausgeschlossen werden […]. Im Vergleich zur permanenten Entsorgung riesiger Mengen des Klimakillers CO2 ist die für ,nur‘ 25.000 Jahre angesetzte Entsorgung relativ geringer Mengen radioaktiver Stoffe peanuts.“ [iv]

  • „Reagenzglas-Versuche“ ohne Aussagekraft

Verpressungsversuche mit einigen zehntausend Tonnen (Ketzin: 67.000 to) sind ohne jede Aussagekraft, da die Menge vergleichsweise verschwindend ist (ein einziges Kohlekraftwerk stößt mehrere Millionen Tonnen pro Jahr aus). Das Gleiche gilt für den Beobachtungszeitraum, der einige Jahre beträgt und daher keine Voraussagen für Jahrhunderte oder Jahrtausende zulässt.

  • Grundwasser-Kontaminierung

In den Gesteinsporen, die das CO2 aufnehmen sollen, herrscht kein Vakuum. Sie sind vielmehr gefüllt mit stark salzhaltigem Wasser (Saline Aquifere), welches durch das CO2 verdrängt wird und seitlich ausweicht. Hierbei ist mit Ausbreitungsradien von 100 km zu rechnen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind die betroffenen riesigen Flächen nicht frei von Brüchen in der Deckschicht, durch die das mit CO2 und weiteren meist giftigen Zusatzstoffen belastete Salzwasser nach oben gedrückt wird, sich mit dem Grundwasser vermischt und dieses kontaminiert.

  • Probleme bereits bei Vorzeigespeichern

Beim „Vorzeigespeicher“ Sleipner (Utsira-Formation in der Nordsee bei Norwegen) kann das eingepresste CO2 nicht nachgewiesen werden:

Prof. Wallmann (Meeresbiologe IFM Geomar, Kiel): „Der Druck steigt nicht an im Reservoir, obwohl schon 14 Mio Tonnen CO2 injiziert wurden. Das ist überraschend. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Erklärungsmöglichkeiten. Die eine Variante ist, dass es einfach rausleckt, die andere Variante ist, dass der Speicher so riesengroß ist und soviele interne Kompressibilität hat, dass der Druck einfach nicht ansteigen kann.“ [v]

Wallman beim Start des Forschungsprojektes „Eco 2“ 2011: „Messungen bei den vorhandenen norwegischen Speicherstätten haben zum Teil gezeigt, dass der Druck trotz CO2-Einlagerungen in den vergangenen 15 Jahren kaum gestiegen ist. Das könnte natürlich darauf hindeuten, dass die Speicher undicht sind und Gase entweichen.“ [vi]

Bei Snöhvit (ebenfalls Nordsee bei Norwegen) ist im Gegensatz zu Sleipner der Druck durch verpresstes CO2 unerwartet stark angestiegen. Das verfügbare Volumen ist also kleiner als angenommen. Durch Bohrungen und Aufbrechen von Gestein versucht man, das Volumen zu erweitern.[vii]

In Salah (Algerien) wurden nach Verpressen von CO2 über einige Jahre Geländehebungen festgestellt:

„Bei einer der größten Pilotanlagen für die Speicherung von CO2 im Untergrund hat das Einpumpen des Gases wahrscheinlich Risse im Gestein verursacht. US-Forscher haben Anzeichen für druckbedingte Schäden im Reservoir als auch im Deckstein gefunden. Solche Veränderungen könnten auch in anderen CCS-Reservoiren auftreten, so die Forscher im Fachmagazin >Proceedings of the National Academy of Sciences<“.[viii]

Allen Beispielen ist gemeinsam, dass die zur Vorbereitung der Verpressungen angefertigten Computer-Simulationen die Realität unzureichend dargestellt haben. Die alte Bergmanns-Erfahrung „Vor der Hacke ist es dunkel“ ist weiterhin aktuell.

 

  1. b) im CCS-Gesetz
  • „Leckagen und erhebliche Unregelmäßigkeiten“

In den 46 Paragraphen des zur Umsetzung der CCS-EU-Richtlinie verabschiedeten deutschen CCS-Gesetzes kommen die Begriffe „Leckagen“ und „erhebliche Unregelmäßigkeiten“ mindestens 20 mal vor. Eine mehr oder minder starke allmähliche Ausgasung findet in jedem Fall statt (s. o.), doch ist auch mit plötzlich auftretenden großen Leckagen zu rechnen.[ix]

  • Maßnahmen nach Leckagen ungeklärt

Nach § 23 (1) 2. CCS-Gesetz „hat der Betreiber unverzüglich […] geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Leckage oder die erhebliche Unregelmäßigkeit vollständig zu beseitigen und weitere Leckagen und erhebliche Unregelmäßigkeiten zu verhüten“. – Worin solche „geeigneten Maßnahmen“ konkret bestehen sollen, bleibt offen. Entsprechende Techniken sind nicht bekannt. (CO2 ist farb- und geruchlos und bei Konzentrationen im Prozentbereich schwerer als Luft. Wenn es sich z. B. in Senken ansammelt, führt es ab einer Konzentration von 7 – 8 % zum Tode.) Als 2008 CO2 aus einer Feuerlöschanlage in Mönchengladbach entwich, wurde dadurch ein ganzes Stadtviertel lahmgelegt. Durch Luftverwirbelung per Hubschrauber konnte das CO2 schließlich verteilt werden. Hier handelte es sich um den Inhalt einiger Gasflaschen. Dies setze man in Relation zu einem Reservoir von Millionen Tonnen!

  • Vorsorge

Die Definition der „Langzeitsicherheit“ eines „Speichers“ (§§ 3, 9.) ist an sich schon erstaunlich: Sie soll zwar ein „Zustand“ sein, „der gewährleistet, dass das gespeicherte Kohlendioxid […] vollständig und auf unbegrenzte Zeit in dem Kohlendioxidspeicher zurückgehalten“ wird, doch wird dies in Abhängigkeit gesetzt von einer „Berücksichtigung der erforderlichen Vorsorge gegen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt“. – Worin eine solche „Vorsorge“ konkret bestehen soll, bleibt offen.

  • „Langzeitsicherheit“

Die „Gewährleistung“ der so gearteten „Langzeitsicherheit“ ist Voraussetzung für die Plangenehmigung eines Kohlendioxidspeichers (§ 13). Dass Zweifel an der Verlässlichkeit der „Gewährleistung“ aufkommen können, wird daraus ersichtlich, dass anlässlich der Stilllegung eines Speichers (§ 6) und der „Verantwortungsübertragung“ (§ 31) jeweils erneut ein „Nachweis“ der „Langzeitsicherheit“ vorgelegt werden soll.

  1. c) die Konsequenz von Versicherungswirtschaft und CCS-Betreibern/EU
  • Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat aus all dem den Schluss gezogen, dass die geologische CO2-Speicherung „versicherungstechnisch schlichtweg nicht absicherungsfähig“ ist.[x]
  • Die CCS-Befürworter haben daher dafür gesorgt, dass die Verantwortung für den Speicher auf das Land übertragen wird, das ihn genehmigt hat. Nach § 31 (1) ist diese Übertragung 40 Jahre nach Stilllegung des Speichers vorgesehen. Nach § 31 (2) kann sie bei Erfüllung gewisser – fragwürdiger – Voraussetzungen aber auch zu einem beliebig früheren Zeitpunkt vollzogen werden.
  • Der Umweltausschuss des EU-Parlaments fand es unzumutbar, dass die Betreiber von Speichern überhaupt für ihre Tätigkeit haften sollen. Dies könne „auf Investoren abschreckend wirken“. Vielmehr falle dem Staat dadurch, dass er ein CO2-Speicherprojekt genehmigt habe, die Verantwortung von Anfang an zu. Weiterhin sollen die Betreiber im Leckagefall keine CO2-Zertifikate zurückgeben müssen.

In der am 14.01.2014 vom EU-Parlament mit 2/3-Mehrheit verabschiedeten CCS-Resolution haben sich diese Anliegen folgendermaßen niedergeschlagen:

Das Europäische Parlament […] „24. nimmt die Bedenken einiger potenzieller CCS-Entwickler zur Kenntnis, die die Ansicht vertreten, dass die Anforderungen und Haftungsbedingungen, die ihnen für die geologische CO2-Speicherung in von Mitgliedstaaten genehmigten Speicherstätten auferlegt werden, nicht quantifizierbar und übermäßig seien; […] 28. weist darauf hin, dass bei der Anforderung in der CCS-Richtlinie, nach der die Betreiber im Falle eines CO2-Austritts Zertifikate abgeben müssen, die erforderlichen kostenintensiven Abhilfebemühungen nicht berücksichtigt werden; befürchtet, dass diese Verpflichtung ein weiteres Hindernis für die Weiterentwicklung von CCS darstellt; fordert die Kommission auf, in ihrer Bewertung der CCS-Richtlinie eine Überarbeitung vorzuschlagen.“ [xi]

2.) Wirkungsgrad und Kosten

  • Energieverbrauch

Abscheidung, Transport und Verpressung des CO2 erfordern Energie. Um die Strommenge von zwei Kohlekraftwerken zu produzieren, benötigt man bei CCS-Einsatz ca. ein drittes Kraftwerk mit entsprechend mehr Tagebauen, Wasserverbrauch, Umwelt- und Gesundheitsschäden etc.

Die Stromerzeugungskosten verdoppeln sich annähernd (im Einzelnen abhängig von der Länge des nötigen CO2 -Transportes und anderen Faktoren).

3.) Klimawirkung

  • Wenn gesagt wird, dass CO2-Abscheideraten von über 90 % erreicht werden, ist zu beachten, dass CO2 nur einen Teil der bei der Kohleverstromung freigesetzten Klimagase darstellt. Schon im Tagebau entweicht Methan (25fache Klimaschädlichkeit von CO2). Weiterhin erhöht sich durch CCS der Ausstoß von Stickoxiden (300fache Klimaschädlichkeit von CO[xii] Betrachtet man nicht nur die Reduktion von CO2, sondern die Reduktion der Klimagase im CCS-Gesamtprozess, so vermindert sich die Abscheiderate auf ca. 60%, wobei man unterstellen muss, dass das verpresste CO2 zu 100% im Untergrund verbleibt.[xiii]
  • Wenn das CO2 in Öl- oder Gasfelder gepresst wird, um die Förderung zu verstärken („Enhanced Oil Recovery“ oder „Enhanced Gas Recovery“, EOR bzw. EGR), wird bei der Verbrennung der vermehrt geförderten Kohlenwasserstoffe mehr CO2 freigesetzt, als wenn das CO2 aus dem Kohlekraftwerk direkt in die Atmosphäre gelangen würde. Hierbei verkehrt sich der behauptete Klimaschutzeffekt des CCS also in sein offenkundiges Gegenteil. Eine für EOR verpresste Tonne CO2 führt bei der Verbrennung des dadurch zusätzlich geförderten Erdöls zur Emission von 1,2 to CO2.[xiv]
    Wegen EOR und EGR wurde CCS in den USA entwickelt und wird dort seit den 1990er Jahren in der Öl- und Gasförderung eingesetzt. Die Förderfirmen bezahlen für das CO2, wodurch CCS rentabel wird. Es geht hierbei also ausschließlich um die Erhöhung der Förderquoten, nicht um Klimaschutz. Auch in der Resolution des EUP wird EOR und EGR gefordert: Das Europäische Parlament „ruft die Kommission insbesondere dazu auf, umgehend das Potenzial einer sicheren Nutzung von CO2 für die Verbesserung der Öl- und Gasgewinnung in der EU zu prüfen.“

4.) Grundwasserkontaminierung durch CCS

So unwahrscheinlich die Klimawirksamkeit durch CCS ist, so sicher ist es, dass durch CCS das Grundwasser in großem Stil kontaminiert würde.  Die oben unter 1.a) angeführten Gründe haben denn auch all diejenigen, die Verantwortung für sauberes Trinkwasser tragen, dazu veranlasst, sich gegen CCS zu positionieren.

  • Der Wasserverbandstag e.V. Bremen | Niedersachsen | Sachsen-Anhalt

schreibt in seinem Positionspapier 2014, 2.1 CCS, S. 17f:

„Beim Einlagern sehr großer Mengen CO2 wird das saline Porenwasser aus den Aquiferen verdrängt. Da dieses nicht „nach unten“ ausweichen kann, wird es zur Seite fließen und letztlich an Schwächezonen des Gesteins (Störungszonen) aufsteigen, so dass es dann zu einer Durchmischung mit dem Grundwasser kommen kann. Sichere Lagerungslokalitäten haben zwar die Anforderung hinreichend weit von Störungszonen, die eine derart hohe Durchlässigkeit bis zur Erdoberfläche aufweisen, entfernt zu sein. Aufsteigende saline Wässer stellen jedoch in vielen Regionen Norddeutschlands schon heute eine Gefahr für die öffentliche Trinkwasserversorgung dar. Zudem enthält das einzuspeichernde Fluid auch andere nicht definierte chemische Stoffe, die sich über einen Zeitraum von 40 Jahren auf mehrere hundert Millionen Tonnen aufsummieren können. Auch ist bei den unterirdischen Lagern die Dichtigkeit des Endlagers über die langen Zeiträume letztlich schwer einzuschätzen. Die Gefahr des allmählichen Ausgasens könnte einerseits den klimapolitischen Effekt der CO2-Sequestrierung umkehren, andererseits bestehen auch erhebliche Gefahren für das Grundwasser.
Die genauen Risiken sind derzeit und auch zukünftig nicht kalkulierbar. Selbst umfangreiche geologische Voruntersuchungen zur Bewertung der Risiken können immer nur zu punktuellen Erkenntnissen führen, da die geologischen Verhältnisse in Norddeutschland sehr heterogen sind. Eine Übertragung auf das gesamte norddeutsche Becken ist nicht möglich.
Die Trinkwasserversorgung im gesamten norddeutschen Raum, die aus regional gefördertem Grundwasser erfolgt, wäre durch
CO2-Einlagerung auf Jahrhunderte zusätzlich gefährdet. Hiervon wären sämtliche Wasserversorgungsunternehmen betroffen und damit auch alle versorgten Einwohner.“[xv]

Der Wasserverbandstag hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass in Niedersachsen die „Länderklausel“ des CCS-Gesetzes angewendet wurde und zum landesweiten Verbot von CCS führte. (In Schleswig-Holstein war bereits zuvor ein Landesverbotsgesetz erlassen worden.)

  • Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) forderte bereits in der “Verbändeanhörung” zum CCS-Gesetz am 27.08.2010 die Bundesregierung auf, CCS in Deutschland zu unterbinden, da die Gefährdung des Grundwassers gegen das Menschenrecht auf sauberes Wasser verstoße.

In den Folgejahren beteiligte sich die AöW kontinuierlich und an vorderster Front gemeinsam mit den Bürgerinitiativen am Kampf gegen dieses Gesetz und (nachdem es erlassen war) gegen seine Anwendung.

  • Geschäftsführerin Christa Hecht brachte es immer wieder auf den Punkt: „Wasser hat ein langes Gedächtnis“. Aus ihrem Beitrag zur Anhörung am 07.03.2013 im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„Tiefes Grundwasser kann eine Regenerationszeit von bis 1500 Jahren haben. Das bedeutet, dass einmal eingetretene Schäden – zumindest für den Zeithorizont unserer und der nächsten Generationen – irreversibel sind.“

Sie schloss:
„Bei der Nutzung des Untergrundes muss dem Grundwasserschutz und der Trinkwasser­gewinnung Vorrang eingeräumt werden, weil der damit verbundene Grundwasser- und Ressourcenschutz für den Menschen von elementarer Bedeutung ist. Wasser ist kein Wirtschaftsgut, sondern eine Lebensgrundlage.

Fazit:
Deshalb ist ein rechtssicherer Ausschluss der
CO2– Verpressung und unterirdischer Lagerung in Sachsen-Anhalt zu unterstützen.“[xvi]

  • In ihrer Stellungnahme zur konsultativen Mitteilung über die Zukunft von CCS in Europa schrieb Christa Hecht am 27.03.2013:

„Mit der CCS-Technologie wird nicht nur das Grundwasser gefährdet, sondern die Gewässer durch Kühlbedarf für zusätzliche Kohlekraftwerke wegen des erhöhten Energiebedarfs für Kohlendioxid­abscheidung noch stärker beansprucht als dies ohnehin schon der Fall ist. Vergegenwärtigt man sich die Nutzungskonflikte mit der Ressource Wasser weltweit, so würden mit CCS und der Förderung dieser Technologie sicherlich die Konflikte noch weiter verschärft.
Die AöW hält es für wichtiger, die Finanzmittel für Forschung und Förderung in regenerative weniger umweltbelastende Energien zu leiten, als in die CCS-Technologie.
Für einen langfristigen nachhaltigen Gewässerschutz ist nach Ansicht der AöW die Förderung der CCS-Technologie nicht verantwortbar. Deshalb lehnen wir weitere Maßnahmen der EU zur Förderung der CCS-Technologie ab.“[xvii]

5.) Was sind die Argumente der CCS-Befürworter?

  • Die beiden hauptsächlichen Argumente in der Diskussion mit der Bevölkerung sind:

1.) „Von dort, wo das Erdgas über Jahrmillionen sicher eingeschlossen war, kann auch CO2 nicht entweichen.“ Verschwiegen wird hierbei, dass sich die sogenannte „Deckschicht“ nicht mehr im Originalzustand befindet, nachdem sie aufgrund der Erdgasförderung durchlöchert ist wie ein Schweizer Käse.

2.) „Schauen Sie doch einfach mal in Ihr Bierglas. Dadrin ist auch CO2. Sie trinken das und es schadet Ihnen überhaupt nicht. Daran sehen Sie, dass CO2 ein völlig harmloser Stoff ist.“ – Hierbei wird nicht nur die Frage der Dosis, die für die Wirkung jeglicher Substanz ausschlaggebend ist, ausgeblendet, sondern auch, dass das aus den Rauchgasen von Kohlekraftwerken abgeschiedene CO2 kein Lebensmittel-CO2 ist, sondern zahlreiche giftige Beimengungen enthält.

  • Seitdem mit derartigen Argumenten keine Blumentöpfe mehr zu gewinnen sind, verzichten die CCS-Befürworter ganz auf das Argumentieren und ersetzen es durch bloßes aber gebets­mühlen­artig-hartnäckiges Wiederholen, dass CCS eine Klimaschutzoption und unverzichtbar sei – hoffend auf jenen psychologischen Mechanismus, wonach eine Unwahrheit bei genügend häufiger Wiederholung als Tatsache wahrgenommen wird.
  • Hierbei kommt es immer wieder zum Zirkelschluss: Da CCS eine unverzichtbare Klimaschutzoption sei, müsse es unbedingt erforscht werden. Das, was allenfalls Ergebnis der Forschung sein könnte, wird als Prämisse vorausgesetzt. So wird z. B. Rajendra Pachauri (Mitglied des Weltklimarates IPCC) auf der Website des IZ Klima zitiert:
    „CCS wird äußerst wichtig sein, und es ist unbedingt notwendig, dass die Industrieländer sehr stark in die Schaffung technologischer Lösungen für CO2-Abscheidung und -Speicherung investieren.“

Auch der Titel des CCS-Gesetzes „Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid“ ist ein Beispiel für diese paradoxe Struktur, indem die „dauerhafte Speicherung“, die nirgends realisiert ist und über deren Realisierbarkeit auch erst nach einem sehr langen Zeitraum befunden werden könnte, als demonstrierbar bezeichnet, mithin als möglich hingestellt wird.

  • Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt „Geotechnologien“ bekundete 2012 auf seiner Website ganz offenherzig, dass seine „Forschungen“ nicht etwa ergebnisoffen der CCS-Frage gelten, sondern dem Zweck, „die Akzeptanz für die CCS-Technik zu steigern“.
  • Man verzichtet auch auf die Erörterung der Frage, weshalb die für CCS benötigten immensen Summen nicht besser in den Aufbau einer Versorgung durch Erneuerbare Energien investiert werden sollten.
  • Man behandelt als eine unabänderliche, quasi naturgesetzlich vorgegebene Größe, dass die Kohleverstromung noch viele Jahrzehnte weitergehen wird. Dass wir Menschen es sind, die hierüber zu entscheiden haben, und dass wir daran arbeiten können, diese Entscheidung sinnvoll zu beeinflussen, wird ausgeblendet.

6.) CCS für prozessbedingte Emissionen und Biomasseverbrennung?

  • Die oben skizzierte grundlegende Problematik der dauerhaften Speicher-Dichtheit ist unabhängig davon, ob das CO2 aus Kohlekraftwerken oder anderen Quellen stammt. Da es für Kohlekraftwerke nun mal die Erneuerbaren Energien als Alternative gibt, wird auf industrielle Prozesse (Stahl, Zement, Raffinerien u. a.) verwiesen, bei denen auch CO2 emittiert wird, ohne dass hierfür technische Alternativen verfügbar seien. Tatsächlich gibt es aber auch hier Möglichkeiten, den CO2-Ausstoß an der Quelle zu reduzieren. So kann Stahl ohne Koks und mit Einsatz von Wasserstoff hergestellt werden. U.a. in Indien, Iran, Saudi-Arabien, Mexico wird dieses „Direktreduktion“ genannte Verfahren in zunehmendem Umfang eingesetzt.[xviii] In einem von Siemens gebauten Stahlwerk in Saudi Arabien werden mit dieser Technologie 1,7 Millionen Tonnen Stahl pro Jahr produziert.[xix]
  • Noch sinnvoller ist es, wenn Stahl- oder Zementherstellung als solche durch Verwendung anderer Materialien (z. B. Holz) reduziert werden.
  • Das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) preist das CCS-Verfahren insbeson­dere für Einsatz bei der Verbrennung von Biomasse an, da hierbei der Atmosphäre CO2 entzogen werde. In der Theorie und vorausgesetzt, dass das CO2 100%ig und für alle Zukunft im Untergrund verbleibt, würde das auch stimmen. Wenn man sich allerdings vorstellt, welche Infra­struktur (bestehend aus Stahl) aufgebaut und wieviel Biomasse herangezogen und permanent ersetzt werden müsste, um der Atmosphäre CO2 in einem klimarelevanten Ausmaß zu entziehen, wird schnell deutlich, dass auch diese Idee nur als abwegig bezeichnet werden kann und nicht wahrheitsträchtiger ist als das Argument mit dem Bierglas.
  • Wesentlich für den Klimaschutz wäre sofortiger Stopp jeglicher Waldrodungen und Auffors­tung in großem Maßstab. Damit der dadurch der Atmosphäre entzogene und im Holz (und sonsti­ger Biomasse) festgelegte Kohlenstoff dort verbleibt und nicht wieder in die Luft gelangt, muss dessen anschließende Oxydation (durch Verbrennung oder Verrottung) unterbunden werden.[xx]

7.) Noch ein Wort zum Entstehungsprozess des CCS-Gesetzes:

  • Dieser ist alles andere als glatt verlaufen. Der erste Gesetzesversuch scheiterte im Juni 2009 im Bundestag. Zum hinsichtlich der CO2-Mengen abgespeckten zweiten Entwurf fand Ende August 2010 eine Verbändeanhörung statt. Diese musste seitens der Bürgerinitiativen jedoch als gescheitert erklärt werden, da für die Anhörung von ca. 100 Verbänden lediglich 3 Stunden vorgesehen waren.
  • Hauptergebnis der darauf folgenden öffentlichen Auseinandersetzung war die Einfügung der sog. „Länderklausel“, die es den Bundesländern ermöglichte, mit entsprechender Begründung die CO2-Verpressung auf Teilen ihres Territoriums zu verbieten. Den so geänderten Entwurf verabschiedete die Bundesregierung im April 2011. Ihm verweigerte der Bundesrat im September 2011 die Zustimmung. Die Bundesregierung berief daraufhin den Vermittlungsausschuss ein. Nach langwierigen Verhandlungen einigte sich dieser Ende Juni 2012 mit ganz knapper Mehrheit auf einige geringfügige Änderungen am Regierungsentwurf (z.B. eine weitere Verringerung der zu verpressenden CO2-Menge), mit denen das Gesetz anschließend Bundesrat und Bundestag passierte.
  • Zwischen den Bürgerinitiativen der betroffenen Länder (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin) hatte sich ein formloses, aber umso engeres und herzlicheres Zusammenwirken entwickelt. Neben vielfältigen sonstigen gemeinsamen Aktionen versorgten sie die Mitglieder des Bundestags und Bundesrates, die Landesregierungen etc. mit Informationen über CCS, die diese dringend benötigten, da ihnen bisher nur die pauschalen Behauptungen der CCS-Lobby bekannt waren. Sämtliche Sitzungen des Vermittlungsausschusses begleiteten sie – gemeinsam mit BUND und Greenpeace – mit Mahnwachen vor dem Bundesratsgebäude in Berlin. Die linke Bundestagsabgeordnete Dagmar Enkelmann versorgte sie mit Informationen und stellte fest, dass der Vermittlungsausschuss – die „Dunkelkammer der Demokratie“ – seit seinem Bestehen noch nie eine derartige öffentliche Aufmerksamkeit erhalten habe. (Die Grünen hielten sich eher fern, da sie nicht grundsätzlich gegen CCS waren, sondern ein „kleines CCS-Gesetz“ forderten.)
  • Die von den Bürgerinitiativen an die Mitglieder des Vermittlungsausschuss herangetragenen Informationen fanden im letztlich verabschiedeten Gesetzestext einigen Niederschlag. So wurde im § 1 „Zweck des Gesetzes“ der „Klimaschutz“ gestrichen – offensichtlich eine Auswirkung des von den Initiativen immer wieder dargelegten Fazits, dass CCS nichts mit Klimaschutz zu tun hat. – Die Parlamentarier wurden darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Streichung des „Klimaschutzes“ der behauptete Sinn und Zweck der ganzen Übung eliminiert war und das Gesetz nun nur noch als ein „absurder Torso“ bezeichnet werden konnte. Die „Abstimmungsmaschine Bundestag“ ließ sich dadurch aber nicht daran hindern, ihr Ding zu tun.
  • Die letzte Station vor Inkrafttreten war nun Bundespräsident Gauck. Die Initiativen wiesen ihn auf einige der inneren Widersprüche und Ungereimtheiten des Gesetzes hin und baten um ein persönliches Gespräch, um diese weiter zu erläutern. Aus einigen Telefonaten mit Mitarbeitern des Präsidialamtes wurde deutlich, dass die Argumente der Initiativen Eindruck machten. Schriftlich wurde aber mitgeteilt, dass der Bundespräsident kein Recht habe, den Inhalt von Gesetzen zu beurteilen, sondern nur deren Verfassungsmäßigkeit und er daher unsere Bitte um ein Gespräch nicht erfüllen könne. Die Bürgerinitiativen legten Gauck daraufhin dar, gegen welche Verfassungsrechte das CCS-Gesetz ihrer Meinung nach verstößt, erhielten hierauf aber keine Antwort mehr.

8.) In welchem Kontext steht CCS?

  • Dass durch die Verpressung von CO2 das Grundwasser kontaminiert würde, wird auch von den Befürwortern kaum noch abgestritten. Doch was schmutzig sei, könne ja wieder sauber gemacht werden: Am Institut von Prof. Dahmke (Uni Kiel) beschäftigt man sich mit der Frage, wie Wasser, das im Zuge des CCS-Prozesses kontaminiert wurde, gereinigt werden kann. – Für die Konzerne wäre eine solche Aufbereitung des Wassers ein neues und äußerst lukratives Geschäftsfeld. Für Bürger und Umwelt käme es entsprechend teuer zu stehen.
  • Der Aufbau und Betrieb einer CCS-Infrastruktur mit neuen Kohlekraftwerken, zehntausen­den Kilometern Pipelines und den Verpressungseinrichtungen[xxi] wäre eine kräftig sprudelnde Profitquelle zusätzlich zu den Gewinnen durch Weiterbetrieb der Kohleverstromung. CCS ist ein Projekt der Konzerne und hat mit Klimaschutz nichts zu tun. Es wäre ja auch erstaunlich, wenn das Herz derjenigen, die sich schon auf das Öl freuen, das sie demnächst in der Arktis zu fördern gedenken, im Zusammenhang der Kohleverstromung auf einmal für den Klimaschutz schlagen würde.
  • CCS wäre ein weiterer Schritt zur Zerstörung der natürlich gegebenen Lebensgrundlagen des Planeten, Teil einer Strategie, unsere Existenz von artifiziellen/industriellen und von Konzernen gesteuerten Strukturen derart abhängig zu machen, dass ein Überleben außerhalb dieser Strukturen gar nicht mehr möglich ist.
  • Wahrzunehmen, dass dieser Prozess schon recht weit fortgeschritten ist und dass es in unserer Hand liegt, eine andere Perspektive zu kreieren, ist angezeigt.

 

Karte: CCS-Optionen
Endnoten:
[i] Dr. Michael Kühn, Koordinator des „CLEAN Altmark“-Projektes, am 23.08.2010 in 3sat.
[ii] DLF 20.05.2011
[iii] http://www.shz.de/rss_feed_top_thema_mobil/der-versuch-am-lebenden-objekt-id649686.html.
[iv] http://www.leibniz-institut.de/archiv/bossel_27_10_09.pdf
[v] Prof. Wallmann (Meeresbiologe IFM Geomar, Kiel) in der Spiegel-TV-Reportage „Der angebohrte Planet“, 25.09.2011)
[vi] Prof. Wallmann (Meeresbiologe IFM Geomar, Kiel). In: Märkische Allgemeine. 2011
[vii] https://sequestration.mit.edu/tools/projects/snohvit.html
[viii] (PNAS, 27.05.2014 – NPO)
[ix] Referentenentwurf vom 14.07.2010, S. 55
[x] Stellungnahme vom 13.04.2011
[xi] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A7-2013-0430+0+DOC+XML+V0//DE
[xii] European Environment Agency, 17.11.2011
[xiii] Stellungnahme zu CCS von Dr. habil. Ralf E. Krupp in der Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 06.06.2011
[xiv] Jeffrey Michel in der Anhörung im Landtag von Sachsen-Anhalt am 07.03.2013
[xv] http://www.wasserverbandstag.de/main/Positionspapier_2014_Endversion.pdf
[xvi] www.aoew.de/media/publikatioonen/pdf/AoeW-Stellungnahme_Landesgesetz_zum_Kohlendioxidgesetz_Sachsen-Anhalt_2013-03-06.pdf
[xvii] http://www.aoew.de/media/publikatioonen/AoeW_Antwort_konsultative_Mitteilung_EU-Kommission_CCS_2013-06-17.pdf
[xviii] Vgl. http://www.midrex.com/assets/user/media/MidrexStatsbook20141.pdf
[xix] Vgl. http://www.siemens.com/press/en/presspicture/?press=/en/presspicture/2010/industry_solutions/is09076661-01.htm
[xx] Siehe hierzu den Vorschlag von Prof. Fritz Scholz und Dr. Ullrich Hasse (Uni Greifswald) „Sanierung der Atmosphäre durch Holz“:
http://www.deutschlandradiokultur.de/baeume-als-kohlendioxidspeicher.954.de.html?dram:article_id=143563
[xxi] http://europeanenergyreview.com/site/pagina.php?id=3360 ; http://www.ulrich-jochimsen.de/CO2Politik.html

 

 

Abkürzungen:

BMBF   Bundesministerium für Bildung und Forschung (www.bmbf.de)

CCS     Carbon Capture and Storage

CO2      Kohlendioxid

EGR     Enhanced Gas Recovery

EOR     Enhanced Oil Recovery

IPCC    Intergovernmental Panel on Climate Change (http://www.ipcc.ch/)

PIK       Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (https://www.pik-potsdam.de/)

ZEP     Zero Emissions Platform (www.zeroemissionsplatform.eu)

 

Websites:

 

Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. http://www.kein-co2-endlager.de/

Bürgerinitiative Kein CO2-Endlager Altmark http://www.kein-co2-endlager-altmark.de/

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